[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar),
Katja Suding, Mario Brandenburg (Südpfalz), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
– Drucksache 19/25236 –
Umsetzungstand der Digitalisierung im Themenfeld Bildung nach dem
Onlinezugangsgesetz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das am 14. August 2017 beschlossene Onlinezugangsgesetz (OZG)
verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis 2022 alle Verwaltungsdienstleistungen
zu digitalisieren. Dabei umfasst das OZG 575 Verwaltungsdienstleistungen,
die zu digitalisieren sind. Die OZG-Leistungen sind in 35 Lebens- und 17
Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern zugeordnet
(
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsmode
rnisierung/onlinezugangsgesetz/onlinezugangsgesetz-node.html). Eines davon
ist das Themenfeld Bildung, welchem die Lebenslagen „Schule“, „Studium“,
„Berufsausbildung“ und „Weiterbildung“ angehören. Insgesamt umfasst das
Themenfeld Bildung etwa 30 OZG-Leistungen. Neben dem
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist das Land Sachsen-Anhalt für
dieses Themenfeld federführend (
https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZ
G/DE/umsetzung/themenfelder/bildung/bildung-node.html).
Bisher sind mit dem „BAföG Digital“ und einer Online-Plattform für
bundeseinheitlich abrufbare Schulzeugnisse zwei Schwerpunktlabore im Themenfeld
Bildung gesetzt worden. Das „BAföG Digital“ wurde am 26. Oktober 2020
vom BMBF und dem Land Sachsen-Anhalt vorgestellt und befindet sich nun
in einer sechsmonatigen Pilotphase, an der sich fünf Länder beteiligen (https://
www.bmbf.de/de/neuer-online-antrag-wird-zugang-zum-bafoeg-erleichtern-12
863.html).
Über das Konjunkturpaket des Bundes wurden im Juni 2020 zusätzlich 3 Mrd.
Euro für das OZG zur Verfügung gestellt (
https://www.bundesfinanzministeri
um.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/20
20-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile, S. 11).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25932
19. Wahlperiode 15.01.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 14. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Zielsetzungen und Schwerpunkte verfolgt die Bundesregierung
jeweils bei den 30 OZG-Leistungen im Themenfeld Bildung (bitte
jeweils für die einzelnen Maßnahmen erläutern)?
Für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) hat der IT-Planungsrat in
seiner Entscheidung 2018/22 die Nutzerorientierung als
themenfeldübergreifendes Ziel angesetzt. Ihrer Realisierung wird in der Umsetzung durch
Orientierung an den Prinzipien von „User Experience“ (Ausrichtung an den
Erfahrungen von Nutzenden mit Blick auf Leistungsdesign und -Infrastruktur),
„Lebenslagenorientierung“ (Gesamtbetrachtung der Lebenslagen der Nutzenden), „One
Stop“ (Bündelung der behördlichen Interaktion für die Nutzenden an einem
Kontaktpunkt) und „Once Only“ (Einfacheingabe von Daten, Einfachvorlage
von Nachweisen) entsprochen. Auch der Servicestandard mit seinen 19
Qualitätsprinzipien trägt zur systematischen Implementierung dieser Prinzipien bei
der Umsetzung der einzelnen OZG-Leistungen bei.
Insgesamt gibt es im Themenfeld Bildung 27 OZG-Leistungen, denen
gegenwärtig 313 Leistungen aus dem Leistungskatalog (sogenannte LeiKa-
Leistungen, d. h. Verrichtungen an Verwaltungsobjekten, also Verwaltungsleistungen)
zugeordnet sind. Die Details der Leistungsbeschreibungen der einzelnen OZG-
Leistungen mit ihren jeweiligen Schwerpunkten sind der Öffentlichkeit nach
Registrierung auf der OZG-Informationsplattform zugänglich. Hier finden sich
auch Informationen zu den einer OZG-Leistung zugehörigen LeiKa-Leistungen
unter dem Reiter „OZG-Leistung“.
Die Zuordnung der LeiKa-Leistungen zu OZG-Leistungen stellt eine erste
Form der thematischen Bündelung dar. Im Digitalisierungsprogramm Föderal,
innerhalb dessen sich Bund, Länder und Kommunen die Verantwortung für
Rechtsetzung und Umsetzung teilen, sind eine oder mehrere OZG-Leistungen
wiederum thematischen Umsetzungsprojekten zugeordnet. In ihrer Gesamtheit
spiegeln diese Umsetzungsprojekte die Breite der thematischen Schwerpunkte
im Themenfeld wider.
Im föderalen Bestandteil des Themenfelds Bildung sind dies die nachfolgenden
neun Umsetzungsprojekte sowie die aktuell darin enthaltenen 20 OZG-
Leistungen (mit Angabe der OZG-ID):
1. BAföG: „BAföG“ (10056)
2. Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: „Anerkennung
ausländischer Berufsqualifikationen“ (10578)
3. Schulprüfung und Schulzeugnis: „Schulprüfung und Schulzeugnis“ (10044)
4. Förderleistungen: „Aufstiegsfortbildungsförderung“ (10064),
„Begrüßungsgeld“ (10057), „Begrüßungsgutschein und Weiterbildungsförderung“
(10067)
5. Digitale Nachweise und Berechtigungen auf der Hochschuljourney:
„Anerkennung von Bildungsabschlüssen“ (10055), „Bibliotheks- und
Archivangebote“ (10058), „Hochschulzulassung, -studium, -prüfung, -zeugnis“
(10060), „Studienplatzvergabe“ (10061)
6. Schulbesuch: „Aufnahme in eine berufsbildende Schule“ (10037),
„Hortbetreuung“ (10040), „Schulaufnahme und Schulwechsel“ (10041),
„Schülerbeförderung“ (10042), „Sonderpädagogischer Förderbedarf“ (10046)
7. Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote: „Aus-, Fort- und
Weiterbildungsangebote“ (10065)
8. Zulassung zum Referendariat: „Zulassung zum Referendariat“ (10063)
9. Berufsausbildungsvorbereitung: „Berufsausbildungsvorbereitung und
Übergangsbereich“ (10051), „Untersuchungsberechtigungsschein“ (10329),
„Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungsdauer“ (10047).
In dieser Auflistung der im Rahmen des Programms Föderal aktuell aktiv in der
Umsetzung befindlichen OZG-Leistungen nicht enthalten sind die drei
ausschließlich im Digitalisierungsprogramm Bund angesiedelten OZG-Leistungen
„Promotionsstipendien“ (10649), „Berufsausbildungsförderung“ (10050) und
„Bildungskredit“ (10059), die ebenso zur Breite der im Themenfeld
abgedeckten Schwerpunkte und Lebenslagen zählen. Im Digitalisierungsprogramm Bund
trägt der Bund die alleinige Verantwortung für Rechtsetzung und Vollzug.
Darüber hinaus enthalten die im Rahmen der Umsetzungsprojekte genannten
OZG-Leistungen auch Mischleistungen, die zum Teil im
Digitalisierungsprogramm Bund liegen.
Ebenso nicht in der Auflistung der Umsetzungsprojekte enthalten sind vier
OZG-Leistungen, die depriorisiert wurden: „Beschwerde- und
Schlichtungsverfahren in der dualen Berufsausbildung“ (10052), „Erstuntersuchung bei
jugendlichen Auszubildenden“ (10053), „Schulunterricht (Religions- und
Ethikunterricht)“ (10043) sowie „Schulgeld“ (10045).
2. Wie ist der jeweilige Umsetzungsstand und weitere Zeitplan bei den 30
OZG-Leistungen im Themenfeld Bildung (bitte jeweils für die einzelnen
Maßnahmen aufschlüsseln)?
Für welche dieser 30 OZG-Leistungen im Themenfeld Bildung gibt es
bereits einen Prototypen (bitte erläutern und begründen)?
Zeitlich sollen alle 27 Leistungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bis
Ende des Jahres 2022 flächendeckend online angeboten werden. Dem
Umsetzungsprozess zugrunde liegt eine anfänglich vorgenommene Wellenplanung,
die eine Staffelung nach Priorität und pragmatischen Erwägungen vorsieht.
Kriterien für die Priorisierung wurden im Rahmen einer Workshopserie wie folgt
festgelegt:
1. Nachfrage-Priorität, d. h. Priorisierung mit Blick auf die Top-100-
Verwaltungsleistungen, die über die Behördennummer 115 am häufigsten
angefragten Leistungen und die in der Verordnung zum Single Digital Gateway
enthaltenen Leistungen,
2. Fallzahlen bzw. Nachfragehäufigkeit für Leistungen,
3. Komplexität von Leistungen aus Sicht von Bürgerinnen und Bürgern bzw.
Unternehmen,
4. Digitalisierungspotenzial von Leistungen,
5. Kosten- und Zeitaufwände für Nutzerinnen und Nutzer und
6. die politische und gesellschaftliche Relevanz von Leistungen.
Unter Berücksichtigung dieser Kriterien wurde eine Priorisierung von OZG-
Leistungen vorgenommen, die zwischen sogenannten „Labor-Leistungen“
(Priorität 1), „Labor-Kandidaten“ (Priorität 2), „Leistungen mittlerer Priorität“
(Priorität 3) und „depriorisierten Leistungen“ (Priorität 4) unterscheidet.
Priorisierung und Wellenplanung werden im öffentlich zugänglichen OZG-Leitfaden
erläutert.
Die zeitliche Meilensteinplanung der einzelnen OZG-Leistungen ist auf der
OZG-Informationsplattform unter den nach Projektphasen benannten Reitern
öffentlich einsehbar, dort sind auch unter dem Reiter „Ergebnisse“ die
jeweiligen Ergebnisdokumente der konzeptionellen Arbeiten hinterlegt.
3. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich
der Digitalisierung von Hochschulverwaltungsleistungen (Zulassung,
Prüfung, Zeugnisse)?
Es handelt sich hierbei um Leistungen, die in der Zuständigkeit der Länder und
der Hochschulen liegen. Um übergreifende und international anschlussfähige
Lösungen umzusetzen, ist beabsichtigt soweit möglich im Rahmen des OZG
und des Konjunktur- und Zukunftspakets zusammenzuarbeiten.
Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte
Forschungs- und Entwicklungsprojekt „Plattform für internationale
Studierendenmobilität“ zielt darauf ab, die Möglichkeiten für ein digitales Angebot zur
Unterstützung bei der zentralen Suche von Studieninformationen, der
Anerkennung von Bildungsleistungen sowie der sicheren Ablage von
Bildungsnachweisen (im Rahmen der internationalen Studierendenmobilität) zu erweitern. Das
Projekt wurde 2019 konzeptionell vorbereitet. Die geplanten Funktionalitäten
wurden definiert und es wurde eine Zielarchitektur erarbeitet. Die Ergebnisse
werden aktuell zusammen mit den elf am Projekt beteiligten
Partneruniversitäten in Form eines skalierbaren, modular nachnutzbaren Minimum Viable
Product (MVP) erprobt. Die Ausrichtung der digitalen Verfügbarkeit der Dienste
orientiert sich an den Nutzerbedürfnissen von Studierenden und von
Verantwortlichen in den Hochschulen. Dies geht unmittelbar mit dem „Once-Only-
Prinzip“ einher. Die Leistungen werden zudem nach dem EfA-Prinzip (Einer
für Alle/Viele) als flächendeckend einsetzbare und nutzerzentrierte Lösungen
entwickelt.
a) Welche Zielsetzungen und Schwerpunkte verfolgt die
Bundesregierung bei der Digitalisierung der Hochschulverwaltungsleistungen?
Die Zielsetzungen und Schwerpunkte ergeben sich aus dem OZG und dem
verbindlichen Umsetzungskatalog.
b) Über welche voraussichtlichen Eigenschaften und Funktionen wird die
Umsetzung der Digitalisierung der Hochschulverwaltungsleistungen
verfügen?
Grundsätzlich ist die Umsetzung im Rahmen der OZG-Leitlinien
(Nutzerzentrierung, Agilität, Interoperabilität, Offenheit, Zuverlässigkeit und
Wirtschaftlichkeit) im Sinne des EfA-Prinzips voranzutreiben.
c) Welche Verbesserungen erwartet die Bundesregierung durch die
Digitalisierung der Hochschulverwaltungsleistungen?
Aus den im Kontext der Internationalisierung von Hochschulen heraus seitens
des BMBF geförderten Projekten zeigten sich erhebliche Potentiale im Bereich
Interoperabilität von Hochschul-IT-Systemen untereinander, und zwar sowohl
national als auch international. Weiterhin könnten hochschulübergreifend
Möglichkeiten zur gemeinsamen Entwicklung und für den Betrieb von IT-gestützten
Servicefunktionen von Hochschulen, die sich primär auf dortige administrative
und Dienstleistungsprozesse beziehen, verfolgt werden. Dies gilt beispielsweise
bei Prozessen zur maschinenlesbaren Erfassung von Unterlagen für den
Hochschulzugang. Im Vergleich zum Status quo kann statt papierbasierten Prozessen
eine digitale Lösung bereitgestellt werden, die Studierende entlang der
Ausbildungslaufbahn durch ein institutionenübergreifend interoperables digitales
Angebot zuverlässig unterstützt. Des Weiteren wird Hochschulmitarbeitenden, die
mit der Anerkennung eingereichter Bildungsleistungen betraut sind, eine
digitale Unterstützung bei der Durchführung der jeweiligen Prüfung und
Entscheidungsfindung angeboten und im Rahmen eines MVP erprobt.
d) Inwiefern ist das Ziel dieser OZG-Leistung ein einheitliches
Hochschulverwaltungssystem, das alle deutschen Hochschulen nutzen
müssen?
Ein einheitliches Hochschulverwaltungssystem ist nicht Ziel der vom BMBF
geförderten Projekte bzw. der Umsetzung des OZG.
e) Inwiefern sollen im Rahmen des OZG-Prozesses auch
Verwaltungsprozesse jenseits digitaler Nutzeroberflächen verschlankt und
digitalisiert werden?
Die Bundesregierung nimmt grundsätzlich nicht Stellung zu Sachverhalten, die
ausschließlich in Länderzuständigkeit bzw. in der Organisationshoheit der
Hochschulen liegen. Aufgrund der Hochschulautonomie wird die
Bundesregierung nicht in hochschulinterne Verwaltungsprozesse eingreifen.
f) Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
g) Inwiefern werden die Hochschulen in die Konzeption einbezogen
(bitte erläutern und begründen)?
Wie wurden die Hochschulen ausgewählt, und ab welchem Zeitpunkt
im OZG-Prozess war eine Beteiligung möglich?
Bereits in einem Vorprojekt zur Konzeption der „Plattform für Internationale
Studierendenmobilität“ wurde im Jahr 2019 die Struktur von Beginn darauf
angelegt, möglichst viele interessierte Hochschulen und relevante Personen im
Kontext der Studierendenmobilität einzubinden.
Aus dem Kreis der im Vorprojekt beteiligten Hochschulen und darüber hinaus
konnten sich Hochschulen in das neue Projekt einbringen. Vor diesem
Hintergrund sind nun elf Universitäten beteiligt und bringen sich aktiv über ein
Arbeitsgremium ein. Darüber hinaus wird die gesamte interessierte
Hochschullandschaft in den Projektfortschritt einbezogen. Aus dem Hochschulumfeld
wurde ein Beirat gegründet, der über das Projekt berät und seine fachliche und
technische Expertise einfließen lässt. Über die Kanzlerarbeitskreise der
Hochschulen und Universitäten erfolgt zudem eine regelmäßige umfassende
Einbeziehung der Betroffenen. Am Projekt XHochschule beteiligen sich aktuell über
50 Hochschulen.
h) Wann ist mit einer Vorstellung der Ergebnisse zu rechnen?
Mit einer Vorstellung der Ergebnisse ist im Laufe des Jahres 2021 zu rechnen.
i) Wann wird feststehen, ob der Pilot für die Nutzung von Blockchain
zum Echtheitsnachweis der Zeugnisse aus der Blockchain-Strategie
praxistauglich ist?
Wie schnell kann der Pilot finalisiert werden, damit alle Hochschulen
das System nutzen können?
Welche Kosten fallen durch die Nutzung für die Hochschulen an?
Das Forschungs- und Entwicklungsprojekt ist technologieunabhängig und offen
ausgerichtet. Die Blockchain-Technologie kann eine mögliche Lösung sein.
Der Pilot ist für das zweite Quartal 2021 angestrebt. Eine weitere Nutzung ist
abhängig von der weiteren Bereitschaft der Länder und der Hochschulen, die
erarbeiteten Ergebnisse zu nutzen. Die letzte Teilfrage kann nicht von der
Bundesregierung beantwortet werden, da dies in der Zuständigkeit der Länder
liegt und vom konkreten Leistungsumfang abhängt.
j) Welche Pläne gibt es darüber hinaus, Blockchain zum
Echtheitsnachweis der Zeugnisse einzusetzen, z. B. für die Nutzung in
Stellenausschreibungen des Bundes?
Die beschriebene Nachnutzung ist eine mögliche Option.
4. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich
der Digitalisierung der Studienplatzvergabe?
a) Welche Zielsetzungen und Schwerpunkte verfolgt die
Bundesregierung bei der Digitalisierung der Studienplatzvergabe?
b) Über welche voraussichtlichen Eigenschaften und Funktionen wird
die Umsetzung der Digitalisierung der Studienplatzvergabe
verfügen?
c) Welche Verbesserungen erwartet die Bundesregierung durch die
Digitalisierung der Studienplatzvergabe?
d) Inwiefern sollen im Rahmen des OZG-Prozesses auch
Verwaltungsprozesse jenseits digitaler Nutzeroberflächen verschlankt und
digitalisiert werden?
e) Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand?
f) Inwiefern werden die Hochschulen in die Konzeption einbezogen
(bitte erläutern und begründen)?
Wie wurden die Hochschulen ausgewählt, und ab welchem Zeitpunkt
im OZG-Prozess war eine Beteiligung möglich?
g) Wann ist mit einer Vorstellung des Ergebnisses zu rechnen?
5. Hat das Projekt zur Digitalisierung der Studienplatzvergabe zum Ziel, die
Plattform hochschulstart.de zu ersetzen, bei der es schon häufiger zu
Serverausfällen kam (
https://www.jmwiarda.de/2019/11/19/zehn-jahre-lang-
aufs-falsche-pferd-gesetzt/)?
a) Wieso kam es nach Kenntnis der Bundesregierung immer wieder zu
Serverausfällen von hochschulstart.de (
https://www.jmwiarda.de/201
9/11/19/zehn-jahre-lang-aufs-falsche-pferd-gesetzt/)?
b) Welche Gründe gab es nach Kenntnis der Bundesregierung für den
längeren Serverausfall von hochschulstart.de im August und
September 2020 (ebd.)?
c) Warum wurde der Serverausfall im August und September 2020
(
https://www.deutschlandfunk.de/studienplatzvergabe-wieder-proble
me-bei-hochschulstart-de.680.de.html?dram:article_id=483629) erst
so spät behoben?
d) Welche Folgen hatte der Serverausfall von hochschulstart.de im
August und September 2020 (ebd.)?
e) Wie bewertet die Bundesregierung die wiederholten Serverausfälle
von hochschulstart.de und die damit verbundenen Folgen (
https://ww
w.jmwiarda.de/2019/11/19/zehn-jahre-lang-aufs-falsche-pferd-gese
tzt/)?
f) Wie reagieren Bund und Länder auf die wiederholten Serverausfälle
von hochschulstart.de und die damit verbundenen Folgen (ebd.)?
g) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
wiederholten Serverausfällen von hochschulstart.de (ebd.)?
h) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um
die bekannten Problematiken mit hochschulstart.de auszuräumen
(ebd.)?
Die Fragen 4 bis 5h werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Studienplatzvergabe liegt in der Zuständigkeit von Ländern und
Hochschulen. Die Hochschulen vergeben in den meisten Fächern ihre Studienplätze
selbst. Die Zulassung zu bestimmten Studienfächern wird bundesweit und
zentral von der „Stiftung für Hochschulzulassung“, deren Stifter die Länder sind,
vergeben. Detaillierte Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der
Bundesregierung daher nicht vor.
6. Inwiefern ist geplant, die Digitalisierung der Studienplatzvergabe und
Hochschulverwaltungsleistungen mit den EU-Staaten und
Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zu koordinieren, um auch
Bewerbungen für ein Studium im Ausland über die Plattform abzuwickeln?
Die Abwicklung von Bewerbungen ausländischer Studierender liegt nicht in
der Verantwortung des Herkunftslandes, sondern des jeweiligen Gastlandes.
Die EU-Verordnung zum Single Digital Gateway ist von den Mitgliedstaaten
zu beachten.
7. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich
der Digitalisierung der Anerkennung von Bildungsabschlüssen?
Die Anerkennung akademischer Bildungsabschlüsse ist Aufgabe der Länder
bzw. der Kultusministerkonferenz (KMK), siehe hierzu auch die Antwort zu
Frage 3c.
a) Welche Zielsetzungen und Schwerpunkte verfolgt die
Bundesregierung bei der Digitalisierung der Anerkennung von
Bildungsabschlüssen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3a verwiesen.
b) Über welche voraussichtlichen Eigenschaften und Funktionen wird die
Umsetzung der Digitalisierung der Anerkennung von
Bildungsabschlüssen verfügen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen.
c) Welche Verbesserungen erwartet die Bundesregierung durch die
Digitalisierung der Anerkennung von Bildungsabschlüssen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3c verwiesen.
d) Inwiefern sollen im Rahmen des OZG-Prozesses auch
Verwaltungsprozesse jenseits digitaler Nutzeroberflächen verschlankt und
digitalisiert werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3e verwiesen.
e) Hat das Projekt zur Digitalisierung der Anerkennung von
Bildungsabschlüssen zum Ziel, die Plattform uni-assist zu ersetzen?
Nein. uni-assist ist ein eingetragener Verein der Hochschulen zur Vorprüfung
internationaler Studienbewerbungen.
f) Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
g) Inwiefern werden die Hochschulen in die Konzeption einbezogen
(bitte erläutern und begründen)?
Wie wurden die Hochschulen ausgewählt, und ab welchem Zeitpunkt
im OZG-Prozess war eine Beteiligung möglich?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3g verwiesen.
h) Wann ist mit einer Vorstellung des Ergebnisses zu rechnen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3h verwiesen.
8. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich
der Digitalisierung der Studienstipendien?
a) Welche Zielsetzungen und Schwerpunkte verfolgt die
Bundesregierung bei der Digitalisierung der Studienstipendien?
b) Über welche voraussichtlichen Eigenschaften und Funktionen wird
die Umsetzung der Digitalisierung der Studienstipendien verfügen?
c) Welche Verbesserungen erwartet die Bundesregierung durch die
Digitalisierung der Studienstipendien?
d) Inwiefern sollen im Rahmen des OZG-Prozesses auch
Verwaltungsprozesse jenseits digitaler Nutzeroberflächen verschlankt und
digitalisiert werden?
e) Hat das Projekt zur Digitalisierung der Studienstipendien zum Ziel,
die Plattform uni-assist zu ersetzen?
f) Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand?
g) Inwiefern werden die Begabtenförderungswerke in die Konzeption
einbezogen (bitte erläutern und begründen)?
h) Wann ist mit einer Vorstellung des Ergebnisses zu rechnen?
Die Fragen 8 bis 8h werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Studienstipendien wurden im Juni 2020 aus dem Leistungskatalog des
OZG gestrichen. Dementsprechend bestehen keine Planungen zur
Digitalisierung der Studienstipendien.
9. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich
der Digitalisierung der Zulassung zum Referendariat?
a) Welche Zielsetzungen und Schwerpunkte verfolgt die
Bundesregierung bei der Digitalisierung der Zulassung zum Referendariat?
Die Fragen 9 und 9a werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Zugang zum Referendariat (Lehramts- und Rechtsreferendariat) soll nach
den Planungen der Länder durch einen digitalen und modernen Antragsprozess
so einfach wie möglich gestaltet sein und den Erwartungen der Zielgruppe an
eine moderne Verwaltung gerecht werden.
b) Über welche voraussichtlichen Eigenschaften und Funktionen wird die
Umsetzung der Digitalisierung der Zulassung zum Referendariat
verfügen?
Die Eigenschaften und Funktionen des Online-Dienstes werden erst nach
Beginn des Umsetzungsprojektes definiert (siehe Antwort zu Frage 9e).
c) Welche Verbesserungen erwartet die Bundesregierung durch die
Digitalisierung der Zulassung zum Referendariat?
Der Antragsprozess wird durch die Digitalisierung effizienter und weniger
fehleranfällig. Die Auffindbarkeit von Informationen, Formularen und
Ansprechpersonen für die Nutzer wird erhöht, Zeit und Ressourcen werden gespart.
d) Inwiefern sollen im Rahmen des OZG-Prozesses auch
Verwaltungsprozesse jenseits digitaler Nutzeroberflächen verschlankt und
digitalisiert werden?
Die Verschlankung und Digitalisierung interner Verwaltungsprozesse und
Abläufe bei der „Zulassung zum Referendariat“ fällt nicht in den Aufgabenbereich
der Federführung des Themenfeldes Bildung, wird jedoch gegenüber den
Fachverantwortlichen thematisiert.
e) Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand?
Das Projekt „Zulassung zum Referendariat“ gehört zur 2. Welle im Themenfeld
Bildung und wird ab 2021 umgesetzt.
f) Wann ist mit einer Vorstellung des Ergebnisses zu rechnen?
Im Jahr 2022.
10. Worin sieht die Bundesregierung die Hauptschwierigkeiten bei der
Umsetzung der Digitalisierung an den Hochschulen?
Die Umsetzung der Digitalisierung ist Sache der Länder und an den
Hochschulen weit fortgeschritten. Bei der Umsetzung des OZG geht es darum, die in der
Antwort zu Frage 1 genannten Ziele zu erreichen.
11. Welcher Anteil der zusätzlichen 3 Mrd. Euro aus dem Konjunkturpaket
des Bundes fließt in das Themenfeld Bildung (bitte nach Maßnahmen
aufschlüsseln)?
Welche konkreten Leistungen aus dem Bereich Bildung werden dadurch
zusätzlich gefördert?
Nach aktuellem Planungsstand sieht die Bundesregierung mindestens 110 Mio.
Euro für die Umsetzung von Leistungen im Programm Föderal des
Themenfelds Bildung vor. Grundsätzlich durch das Konjunktur- und Zukunftspaket
förderfähig sind Leistungen bzw. Umsetzungsprojekte, die nach dem EfA-Prinzip
umgesetzt werden, d. h. bei denen digitale Lösungen so zentral von einem Land
entwickelt werden, dass sich möglichst viele andere Länder für die
Nachnutzung anschließen können. Bereits vom Land Sachsen-Anhalt beantragt wurden
Mittel für die Weiterentwicklung und den Ausbau von BAföG digital; mit
weiteren Anträgen wird zeitnah gerechnet. Das für die Auszahlung von Mitteln
notwendige Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern und dem Bund ist
allerdings aktuell noch nicht von allen Ländern unterzeichnet.
12. Wie ist der Entwicklungsstand im Schwerpunktlabor für die Online-
Plattform für bundeseinheitlich abrufbare Schulzeugnisse?
a) Welche Zielsetzungen und Schwerpunkte verfolgt die
Bundesregierung bei der Online-Plattform für bundeseinheitlich abrufbare
Schulzeugnisse?
b) Über welche voraussichtlichen Eigenschaften und Funktionen wird
die Online-Plattform für bundeseinheitlich abrufbare Schulzeugnisse
verfügen?
c) Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand?
d) Wann wird die Plattform vorgestellt werden?
e) Wie erfolgt anschließend die Anbindung der Hochschulen für eine
möglichst automatisierte Bewerbung?
f) Wie wird die Anzeigekomponente der digitalen Zeugnisse
ausgestaltet sein?
g) Wie wird die Datenkomponente der digitalen Zeugnisse ausgestaltet
sein?
h) Wie wird die Sicherheitskomponente der digitalen Zeugnisse
ausgestaltet sein?
Die Fragen 12 bis12h werden im Zusammenhang beantwortet.
Bei der OZG-Leistung „Schulprüfung und Schulzeugnis“ handelt es sich um
eine Typ 4-Leistung, deren Rechts- und Vollzugskompetenzen in den Ländern
liegen. Gemäß der föderalen Ordnung erfolgt die Bearbeitung dieser OZG-
Leistung daher in den Ländern, die auch für die technischen,
datenschutzrechtlichen und organisatorischen Aspekte verantwortlich sind. Als federführendes
Land für das Themenfeld Bildung trägt Sachsen-Anhalt die
Umsetzungsverantwortung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 sowie die OZG-
Informationsplattform verwiesen.
13. Wann werden weitere Kandidaten aus dem Themenfeld Bildung in die
Laborphase kommen?
Für welche Projekte ist dieser Schritt geplant?
Falls für keine, warum nicht?
Eine Laborphase in diesem Sinne gibt es nicht. Vielmehr gibt es eine
Konzeptionsphase mit unterschiedlichen Konzeptionsformaten, von denen das
Digitalisierungslabor nur eines ist. Die unterschiedlichen Formate werden im OZG
Umsetzungsleitfaden erläutert.
Digitalisierungslabore werden für die am höchsten priorisierten Leistungen
(Priorität 1: Laborleistungen, Priorität 2: Laborkandidaten) durchgeführt,
während dieses Format bei Leistungen mittlerer Priorität oder depriorisierten
Leistungen in der Regel nicht zum Einsatz kommt. Reine Bundesleistungen werden
ebenso nicht als alleinstehende Laborleistungen konzipiert. Entsprechend haben
im Themenfeld Bildung für die folgenden OZG-Leistungen
Digitalisierungslabore stattgefunden:
– Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (Priorität 1),
– Ausbildungsförderung (BAföG; Priorität 1),
– Schulprüfung und -zeugnis (Priorität 1),
– Schulaufnahme und -wechsel (Priorität 2) und Sonderpädagogischer
Förderbedarf (Priorität 3).
Im Themenfeld Bildung kam mit der Durchführung einer
Digitalisierungswerkbank für die OZG-Leistung Bildungsgutschein und Weiterbildungsförderung
(Priorität 3) auch ein weiteres Konzeptionsformat zum Einsatz.
14. Inwiefern wird der OZG-Prozess mit anderen Digitalisierungsinitiativen
im Bereich Hochschulen bzw. Verwaltung koordiniert?
Bei den vom BMBF geförderten Digitalisierungsinitiativen finden ein
regelmäßiger Austausch und eine enge Kooperation der Beteiligten statt.
15. Wie funktioniert die Steuerung des OZG-Prozesses zwischen Bund und
Ländern?
Generell findet der OZG-Prozess auf Bundesebene im Rahmen der etablierten,
für die Digitalisierung verantwortlichen Strukturen statt. Die zentralen
nationalen politischen Steuerungsgremien in diesem Bereich sind:
– Der Kabinettausschuss Digitalisierung als höchstes bereichsspezifisches
politisches Steuerungsgremium auf Bundesebene;
– der IT-Rat als politisch-strategisches Steuerungsgremium auf Ebene der
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Bundesministerien; und
– der IT-Planungsrat als gemeinsames Steuerungsgremium für die Bundes-,
Länder- und Kommunalebenen im Bereich der Informationstechnik.
Neben diesen zentralen Steuerungsgremien sind OZG-spezifisch noch das
Digitalisierungsprogramm Bund sowie das Digitalisierungsprogramm Föderal zu
benennen. Das Digitalisierungsprogramm Bund beinhaltet die OZG-
Leistungen, deren Vollzug im Aufgabenbereich des Bundes liegt. Beim
Digitalisierungsprogramm Föderal, im Rahmen dessen sich Bund, Länder und
Kommunen in unterschiedlichen Konstellationen die Verantwortung für Rechtsetzung,
Steuerung und Umsetzung der OZG-Leistungen teilen, spielen auf
Bundesebene die folgenden Stellen bzw. Gremien eine zentrale Rolle:
– Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und die
Föderale IT-Kooperation (FITKO), die auf Beschluss des IT-Planungsrats
gemeinsam die OZG-Umsetzung koordinieren; und
– die Abteilungsleiterrunde Föderal, bestehend aus Vertreterinnen und
Vertretern des BMI, der in den einzelnen Ländern für die OZG-Umsetzung
federführenden Ressorts, der FITKO sowie dem Deutschen Landkreistag und
dem Deutschen Städtetag. Sie dient der ebenenübergreifenden
Berichterstattung und der Vorbereitung bzw. dem Treffen strategischer und operativer
Entscheidungen.
Als Kooperationsmechanismus zwischen Bundes- und Länderebene dient die
Themenfeldführerschaft, die jeweils ein thematisch zuständiges Bundesressort
gemeinsam mit jeweils ein bis zwei Ländern, die primär für die Umsetzung der
OZG-Projekte verantwortlich sind, übernommen hat. Die
Themenfeldführerschaft beinhaltet die gesamte Planung und Steuerung der Umsetzung von OZG-
Leistungen aus dem Programm Föderal in den Themenfeldern, d. h. von der
Konzeption eines Digitalisierungsplans bis zur Abnahme seiner Umsetzung.
Dies ist auch dem Leitfaden Programmmanagement auf der OZG-
Informationsplattform zu entnehmen.
Die Rolle der Ressort-Länder-Tandems wurde im Zuge des Konjunktur- und
Zukunftspakets weiter gestärkt, da die Beantragung, Planung und
Verausgabung der Mittel auf Antrag der Länder über die Ressorts bzw. durch die
Ressorts selbst erfolgt. Die Kooperation zwischen dem BMBF und dem Land
Sachsen-Anhalt als dem Federführer-Tandem im Themenfeld Bildung sowie
mit anderen beteiligten Ländern ist von engem Austausch, gemeinsamen Zielen
und guter Zusammenarbeit geprägt.
16. Welche Maßnahmen werden durch die Bundesregierung ergriffen, um
die im OZG-Prozess entwickelten Anwendungen vor Cyber-Angriffen zu
schützen?
Wie viele zusätzliche Ressourcen werden dafür auf Bundes- und
Landesseite insgesamt zur Verfügung gestellt?
Im Hinblick auf die im OZG-Prozess entwickelten Anwendungen wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
FDP auf Bundestagsdrucksache 19/25063 verwiesen. Überdies müssen
angemessene Maßnahmen zum Schutz vor Cyber-Angriffen durch die für die
Anwendung jeweils fachlich zuständige Stelle festgelegt und umgesetzt werden.
Mit Blick auf die entsprechenden Anwendungen des Bundes gilt, dass
diesbezüglich insbesondere die Anforderungen des Umsetzungsplans Bund 2017
sowie der einschlägigen technischen Richtlinien des Bundesamtes für
Informationstechnik maßgeblich sind. Inwieweit darüber hinaus ggf. zusätzliche
Maßnahmen zum Schutz der Anwendungen vor Cyber-Angriffen zu treffen sind,
muss aus Sicht der Bundesregierung im Einzelfall geprüft werden.
Sollte aus den ergriffenen Maßnahmen zusätzlicher Ressourcenbedarf bei
Bundesbehörden entstehen, ist dieser im Rahmen des
Haushaltsaufstellungsverfahrens entsprechend anzumelden. Zu eventuell benötigten zusätzlichen
Ressourcen auf Landesebene kann die Bundesregierung keine Angaben machen.
17. Ist angesichts der Corona-Pandemie geplant, weitere Leistungen in das
Themenfeld Bildung aufzunehmen?
Angesichts der Dynamik im Feld der Digitalisierung und sich kontinuierlich
verändernder Rahmenbedingungen im Bildungsbereich sieht es das BMBF im
Auftrag des Bundes und in Abstimmung mit dem federführenden
Finanzministerium des Bundeslandes Sachsen-Anhalt als geboten, kontinuierlich zu prüfen,
ob weitere Verwaltungsleistungen zu denen im OZG-Leistungskatalog
aufgelisteten hinzugefügt und umgesetzt werden sollen. Sollten konkrete
Verwaltungsleistungen identifiziert werden, die sich noch nicht im OZG-Leistungskatalog
befinden, kann nicht ausgeschlossen werden, diese als elektronische
Verwaltungsverfahren umzusetzen.
18. Wird die Bundesregierung bis 2022 alle 30 OZG-Leistungen aus dem
Bereich Bildung umgesetzt haben?
Falls nein, welche nicht. und warum nicht?
Von den 27 OZG-Leistungen im Themenfeld Bildung wurden bzw. werden vier
aufgrund von Unmöglichkeiten depriorisiert. Für die restlichen Leistungen
besteht das Bestreben weiterhin. Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird
verwiesen.
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ISSN 0722-8333]