[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mario Brandenburg, Katja Suding,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
– Drucksache 19/25341 –
BIO-IT in Deutschland – Stand der Entwicklung bei der Konvergenz von IT und
Biologie in Deutschland?
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Um den wirtschaftlichen, sozialen und technologischen Fortschritt auch für
die Zukunft zu sichern, hat die Bundesregierung anknüpfend an vorherige
Hightech-Strategien im Herbst 2018 ihre Hightech-Strategie 2025 (HTS) ins
Leben gerufen (
https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Fortschrittsberich
t_zur_Hightech_Strategie_2025.pdf). Mit der HTS wurde auch wieder das
Hightech-Forum (HF) als beratendes Gremium betraut, das aus Vertretern der
Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft besteht. Seine Aufgabe ist die
dialogische, anhaltende und regelmäßige Beratung der Bundesregierung auf
Ebene der Staatssekretäre (
https://www.hightech-forum.de/hightech-forum/).
Mit Impulspapieren zu verschiedenen Themen hat das HF seitdem auch der
Öffentlichkeit Informationen zur Verfügung gestellt, die sich mit
unterschiedlichen Aspekten der HTS und ihrer Verwirklichung befassen.
In einem kürzlich veröffentlichten Impuls stellt das HF fest, dass bei
Innovationen in den Biowissenschaften immer häufiger „parallele Fortschritte in
der Informationstechnologie eine tragende Rolle“ (vgl. Impulspapier unter
https://www.hightech-forum.de/beratungsthemen/bioit-innovationen, S. 2)
spielen. In seinem Impulspapier „Bio-IT-Innovationen” unterstreicht das
Hightech-Forum den politischen und gesellschaftlichen Handlungsbedarf im
Bereich der Bio-IT. Zwar seien die Voraussetzungen bereits sehr gut, jedoch
können sie noch nicht das volle Potenzial entfalten. Das liegt nach Ansicht der
Fragesteller auch daran, dass die zweifellos vorhandenen Stärken in der
Grundlagenforschung noch zu selten den Weg in innovative Anwendungen
bzw. anwendungsnahe und marktorientierte Forschung und Entwicklung
finden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/19882). Das HF sieht das ebenfalls so
(vgl. Impulspapier, S. 5). Die aus Sicht der Fragesteller bestehende und oft
angesprochene Unreife des Wagniskapitalmarktes wird ebenfalls festgestellt.
Für die Erreichung von Zielen der HTS seien Synergien zwischen IT und
Biologie von großer Bedeutung, um etwa wirksame Maßnahmen für den Erhalt
der biologischen Vielfalt und die Bekämpfung von Krankheiten, aber auch für
eine nachhaltige und klimaneutrale Wirtschaft zu finden. Anreize für ganzheit-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25945
19. Wahlperiode 18.01.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 15. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
liches und wirksames politisches Handeln gibt es entsprechend hinreichend.
Eine ursprünglich für 2019 angekündigte Agenda „Von der Biologie zur
Innovation“ hätte solche übergreifenden Fragestellungen aufgreifen und die
Maßnahmen der Bundesregierung strategisch bündeln können. Leider scheinen
nach Auffassung der Fragesteller die beteiligten Ressorts keine Einigung
gefunden zu haben, und die Agenda verschwand kommentarlos vom
Kabinettstisch. Die Fragesteller begrüßen daher den Impuls des von der
Bundesregierung selbst eingesetzten Hightech-Forums.
1. Wie oft tagt das Hightech-Forum, und wie oft wird davon mit der Runde
der Staatssekretäre getagt?
a) Wer legt die Tagesordnung fest?
b) Welche Themen wurden bislang besprochen?
c) Welche Empfehlungen wurden bereits berücksichtigt oder sollen
berücksichtigt werden?
Welche nicht, und warum nicht?
Die Fragen 1 bis 1c werden im Zusammenhang beantwortet.
Das Hightech-Forum (HTF) hat in den Jahren 2019 und 2020 insgesamt sechs
Mal getagt. Die Staatssekretärs-Runde zur Hightech-Strategie (HTS) 2025 ist
im gleichen Zeitraum vier Mal zusammengekommen. Der Arbeitsplan des HTF
wurde mit allen HTF-Mitgliedern abgestimmt. Die Tagesordnung der
jeweiligen HTF-Sitzungen wird von den Vorsitzenden des HTF festgelegt. Die
Beratungsthemen sind auf der Webseite des HTF öffentlich einsehbar. Zum Umgang
mit den Empfehlungen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1
der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/20197
verwiesen. Die Umsetzung der Impulse aus dem HTF ist ein fortwährender
Prozess. Die Diskussion zu den wichtigsten Empfehlungen des HTF für die
Weiterentwicklung der Forschungs- und Innovationsstrategie der
Bundesregierung wird am 21. April 2021 auf der Ergebniskonferenz des HTF
öffentlichkeitswirksam fortgeführt.
2. Wird sich ein möglicher Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) auf
die Berechnung des im Rahmen der HTS genannten Ausgabenziels von
3 Prozent auswirken, oder wird die Bundesregierung eine
„krisenbereinigte“ Fortschreibung der Entwicklung des BIP zugrunde legen?
Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, mehr als 3 Prozent seiner jährlichen
Wirtschaftsleistung in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren und hat
dieses Ziel in den vergangenen drei Jahren (2017 bis 2019) erreicht. Da die
FuE-Quote die FuE-Ausgaben ins Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP)
setzt, würde sich ein möglicher Rückgang des BIP rein rechnerisch positiv auf
die FuE-Quote auswirken. Für ein Gesamtbild bei der Bewertung der
FuE-Aktivitäten werden daher neben der Quote auch die absoluten FuE-
Ausgaben und das FuE-Personal zu betrachten sein.
3. Plant die Bundesregierung, wie bei der Künstlichen Intelligenz auch, „im
Rahmen der Möglichkeiten des Grundgesetzes“ (vgl.
https://www.highte
ch-strategie.de/files/HTS2025.pdf, S. 38) neue Lehrstühle mit dem
Schwerpunkt Bioengineering oder zu anderen von Prof. Dr. Friedrich
C. Simmel in seiner Kurzexpertise genannten Bereichen (vgl.
https://ww
w.hightech-forum.de/wp-content/uploads/htf_expertise_simmel.pdf,
S. 6) zu fördern?
Welche Möglichkeiten zur Förderung sieht die Bundesregierung?
Welche regionalen und welche fachlichen Schwerpunkte setzt die
Bundesregierung dabei?
Aktuell ist von der Bundesregierung in diesem Bereich keine Förderung von
Lehrstühlen geplant. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 4
und 5 verwiesen.
4. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für eine bessere
Vernetzung der Biowissenschaften mit der Robotik und der Elektronik, etwa
nach dem vom HF genannten Vorbildern aus Japan und den USA (vgl.
Impulspapier, S. 5)?
Die Bundesregierung unterstützt die vielfältigen Möglichkeiten der Vernetzung
der Biowissenschaften mit der Robotik und der Elektronik in unterschiedlichen
Programmen und Maßnahmen. Auch diverse wissenschaftliche Arbeiten, die
sich anwendungsorientiert mit Innovationen an der Schnittstelle zwischen
biologischen Systemen und interaktiven Technologien bzw. Robotersystemen
beschäftigen, oder bei denen bio-inspirierte Prinzipien oder eine Adaption auf
biologische Gegebenheiten bzw. auf biomechanische Zusammenhänge in der
Technik zum Einsatz kommen, werden unterstützt. Die Maßnahmen und
Programme umfassen jeweils eigene Schwerpunktsetzungen:
– Im Rahmen der themenoffenen Förderung für den innovativen Mittelstand
werden z. B. Technologieentwicklungsprojekte an der Schnittstelle von
Biologie und Informatik gefördert. Im Zentralen Innovationsprogramm
Mittelstand (ZIM) stellen z. B. Bioprinting oder personalisierte Medizin
Förderthemen dar.
– Im Bereich der Agrarforschung werden z. B. die Nutzung von Daten, die
Fernerkundung mit Drohnen sowie Projekte der Agrarrobotik oder auch das
Deutsche Pflanzen-Phänotypisierungsnetzwerk (DPPN) gefördert, in dem
Pflanzen automatisiert untersucht und verschiedene Datensätze erhoben,
miteinander verknüpft und analysiert werden.
– Weiterhin unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) bereits seit 2004 Entwicklungen im Bereich Computational
Neuroscience in einem eigenen Schwerpunkt. Durch Modellierung und
Simulierung neuronaler Prozesse für zielgerichtete Anwendungen konnte so die
Entwicklung von innovativen Neurotechnologien befördert werden.
– Auch in anderen vom BMBF geförderten Forschungsprojekten im
Rahmenprogramm Gesundheitsforschung werden Methoden und Technologien
angewendet und erprobt, die lebenswissenschaftliche und robotische Systeme
kombinieren.
– Auf europäischer Ebene unterstützt die Bundesregierung die Europäische
Kommission bei der Implementierung von Forschungsvorhaben an der
Schnittstelle zwischen Biowissenschaften und weiteren
Schlüsseltechnologien, wie z. B. im Cluster „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“.
5. Wie fördert die Bundesregierung die Vernetzung von Spitzenforschung
mit der Wirtschaft?
Das BMBF treibt die Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft sowie den
Transfer von Forschungsergebnissen mit maßgeschneiderten Maßnahmen
voran. Hierzu zählen insbesondere
– der Aufbau von Transferstrukturen und Transferökosystemen, z. B.
regionale Kompetenzzentren der Arbeitsforschung (z. B. das Future Work Lab in
Stuttgart), das Innovationslabor „Hybride Dienstleistungen in der Logistik“,
die Kompetenzzentren für die IT-Sicherheit, die Forschungsfertigung
Batteriezelle, die Zukunftscluster oder die Forschungscampi);
– die Etablierung von Plattformen für die Kooperation verschiedener
Gruppen, wie die Plattform Industrie 4.0 oder die Plattform Lernende Systeme,
– spezifische Maßnahmen für die Unterstützung von kleinen und mittleren
Unternehmen und Startups (siehe Antwort zu Frage 5a) sowie sog. Makern,
– die Unterstützung eines „Transfers über Köpfe“, etwa durch den Aufbau
von Nachwuchsforschergruppen, die auch Transferelemente beinhalten
(Maßnahmen „NanoMatFutur“ und „BattFutur“).
Die Förderprojekte sind überwiegend als Verbundprojekte in Zusammenarbeit
von Wissenschaft und Wirtschaft sowie ggf. Nutzerinnen und Nutzern
organisiert.
a) Welche Projekte adressieren speziell Startups und kleine und mittlere
Unternehmen (KMU)?
Die Förderung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit von kleinen und
mittleren Unternehmen (KMU) ist ein zentraler Schwerpunkt des BMBF. Mit
dem Zehn-Punkte-Programm „Vorfahrt für den Mittelstand“ hat das BMBF im
Jahr 2016 seine KMU-Förderung gebündelt und gestärkt. Ein zentrales Element
ist die Förderlinie KMU-innovativ, die aktuell KMU in zehn Technologie- und
Anwendungsfeldern unterstützt. 2017 wurde hierzu zudem ein Einstiegsmodul
eingeführt, das sich speziell an KMU richtet, die in den letzten fünf Jahren
nicht durch das BMBF gefördert worden sind. Darüber hinaus wurde auch die
KMU-Förderung im Rahmen der Fachprogramme mit maßgeschneiderten
Maßnahmen ausgebaut. Hierzu zählt etwa die Einrichtung von sog. Testbeds
für Industrie 4.0 oder aktuell die Förderinitiative KI4KMU.
Mit dem Konzept „Mehr Chancen für Gründungen – Fünf Punkte für eine neue
Gründerzeit“ wurde die BMBF-Förderung von Gründungen und Startups seit
dem Jahr 2017 deutlich gestärkt. Ein Schwerpunkt des Konzepts ist die
Erweiterung von Innovationsökosystemen um gründungsfördernde Strukturen. So
wurden im Rahmen der Initiative „StartUpSecure“ Gründungsinkubatoren an
den Kompetenzzentren für die IT-Sicherheitsforschung in Saarbrücken,
Darmstadt und Karlsruhe sowie an der Ruhr-Universität Bochum eingerichtet.
Gründungsfördernde Initiativen, die den besonderen Anforderungen der jeweiligen
Technologiefelder Rechnung tragen, wurden auch in der Photonik und den
Quantentechnologien oder in der Materialforschung aufgesetzt. Mit der
Maßnahme „Young Entrepreneurs in Science“ wird zusammen mit Akteuren aus der
Wirtschaft sowie in Kooperation mit Hochschulleitungen die
Gründungsperspektive für Promovierende gestärkt.
Die Validierungsförderung VIP+ ermöglicht Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern, frühzeitig die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Verwertungspotentiale ihrer Forschung zu untersuchen.
b) Wie beurteilt die Bundesregierung den bisherigen Erfolg dieser
Maßnahmen?
c) Welche Kriterien zur Beurteilung des Erfolges legt die
Bundesregierung an?
Die Fragen 5b und 5c werden im Zusammenhang beantwortet.
Das BMBF hat seine Förderung der Vernetzung von Forschung und Wirtschaft
in den letzten Jahren deutlich gestärkt. Positiv hervorzuheben ist u. a. eine
deutliche Zunahme der Fördermittel für die private Wirtschaft. Insbesondere
hat sich die KMU-Förderung des BMBF seit 2007 etwa verdoppelt. Auch die
Gründungsförderung erzielt erste Erfolge. An den Kompetenzzentren für
IT-Sicherheit wurden seit 2018 bereits über 20 Gründungsprojekte gefördert.
Mit Fördermaßnahmen für KMU werden in der Regel auch
gesamtwirtschaftliche Wirkungen angestrebt. Das konkrete Vorgehen für die Evaluation wird
durch das zuständige Ressort für die jeweilige Fördermaßnahme festgelegt.
6. Woran liegt es nach Einschätzung der Bundesregierung, dass die
Transferleistung trotz öffentlicher Förderung von Clustern und
Verbundprojekten nach Aussage des HF (vgl.
https://www.hightech-forum.de/wp-conte
nt/uploads/htf_impulspapier_bio_it_innovationen.pdf, S. 5) nicht mit den
weltweit führenden Bio-IT-Standorten mithalten kann?
Welche zusätzlichen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um
Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen, über die bereits im Rahmen der
Nationalen Bioökonomiestrategie hinaus ergriffenen Maßnahmen?
Die Bioinformatik ist eine interdisziplinäre und konvergierende junge
Technologie. Die Marktentwicklungen, die Ausprägung von wichtigen Akteuren und
die Ausbildung nachhaltiger Wertschöpfungsketten sind unabhängig von
derzeit sichtbaren, internationalen Leuchttürmen erst im Entstehen. Die
Bundesregierung setzt mit der Förderung leistungsstarker, diversifizierter
Innovationsregionen („Cluster“) aus kleinen, mittleren und großen Unternehmen,
Forschungseinrichtungen sowie weiteren Akteuren auf einen nachhaltigen und
gesellschaftlich akzeptierten Wissens- und Technologietransfer. Auch in der
Biotechnologie zeigt dieser Ansatz Erfolge: Beispiele im Bereich der
Biotechnologie sind die Biotechnologiecluster aus München „BioM“, aus Nürnberg/
Erlangen „Medical Valley“ und aus der Rhein-Main-Neckar-Region „BioRN“ und
„CI3“ (mit dem Unternehmen BioNTech), die eine kritische Masse an Akteuren
aus den jeweiligen Regionen vereinen und so schlagkräftige und resiliente
Strukturen geschaffen haben. Das Unternehmen BioNTech wurde vom BMBF
durch die Gründungsoffensive Biotechnologie Go-Bio, den
Spitzenclusterwettbewerb und zuletzt das Sonderprogramm zur Impfstoffentwicklung unterstützt.
Bei der Entwicklung eines COVID-19-Impfstoffes hat Deutschland
international eine Vorreiterrolle inne. Diesen Erfolgen ging eine jahrelange und, wie auch
das HTF anerkennt, exzellente Grundlagenforschung voraus sowie der Aufbau
langfristiger, vertrauensbasierter Vernetzungsstrukturen.
Weitere Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit umfassen die zu
Beginn des Jahres eingeführte steuerliche FuE-Förderung, von der auch die
Bio-IT in Deutschland profitiert.
7. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein „unsicheres regulatorisches
Umfeld“ (vgl. Impulspapier, S. 6) eine Finanzierung und
Kommerzialisierung von Innovationen auf dem Feld der Bio-IT erschwert?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung für einen Abbau der
Hindernisse?
Wie wirkt die Bundesregierung in Verbindung mit dem HF dem Fakt
entgegen, dass Biologie und Informatik unterschiedliche Bereiche mit
verschiedenen wissenschaftlichen Hürden umfassen, die mit
unterschiedlichen Zeithorizonten umgehen müssen?
Aus Sicht der Bundesregierung sollten regulatorische Unsicherheiten bei der
Entwicklung und Anwendung von Innovationen generell minimiert werden.
Um bestehende regulatorische Unsicherheiten abzubauen, hat das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Dezember 2018 die
Reallabore-Strategie ins Leben gerufen. Allgemein machen es Reallabore
möglich, digitale Zukunftstechnologien oder Geschäftsmodelle (einschließlich
Feldern wie der Bio-IT) im realen Umfeld kontrolliert zu erproben, die im
allgemeinen Recht noch an Grenzen stoßen. Dazu nutzen sie rechtliche
Ausnahmemöglichkeiten, so genannte Experimentierklauseln. Gleichzeitig tragen
Reallabore mit ihren Ergebnissen dazu bei, den Rechtsrahmen für Innovationen
gezielt weiterzuentwickeln. Ziel der Reallabore-Strategie ist es, solche Testräume
für Innovation und Regulierung als Instrument einer digitalen Ordnungspolitik
systematisch zu stärken.
Projekte, die die Bundesregierung in der Bioinformatik fördert, werden in der
Regel von interdisziplinären Teams verschiedener Fachrichtungen bearbeitet,
die dank ihrer unterschiedlichen Expertisen den Zeithorizont betreffende
Fragen bereits in der Planung mit einbeziehen.
8. Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag verankerte Agenda
„Von der Biologie zur Innovation“ klarer und umfassender in Richtung
Bio-IT definieren und als eigene Strategie umsetzen, wie vom HF
empfohlen (vgl. Impulspapier, S. 6)?
Da sich die „Agenda von der Biologie zur Innovation“ derzeit noch in der
Ausgestaltung befindet, ist eine abschließende Aussage zu den Inhalten zum
jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
9. Wann verabschiedet das Bundeskabinett die Agenda „Von der Biologie
zur Innovation“?
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung derzeit mit der Agenda über
die Weiterentwicklung der Bioökonomie hinaus?
Die Bundesregierung bereitet die „Agenda von der Biologie zur Innovation“
derzeit vor. Ein Termin für eine Kabinettbefassung steht noch nicht fest.
10. Wie beurteilt die Bundesregierung das Potenzial biologischer Daten?
Das Potenzial von Daten ergibt sich unter anderem aus ihrem
Informationsgehalt, ihrer Anwendbarkeit in unterschiedlichen Nutzungskontexten und dem aus
ihrer Anwendung realisierten Nutzen. Dies trifft auf Daten mit biologischem
Hintergrund auf gleiche Weise zu wie auf Daten aus anderen Bereichen. Dabei
spielen nicht nur die Daten an sich eine Rolle, sondern auch die Informationen,
die sich aus der Kombination von Daten unterschiedlichster Quellen sowie aus
den Analysen von z. B. Datenstrukturen ergeben (sog. Big Data Analytics). Die
Bundesregierung sieht die zunehmende Bedeutung von biologischen Daten für
Forschung und Innovation in einer großen Bandbreite von
Anwendungskontexten (z. B. personalisierte Medizin, Ernährung, Umweltbeobachtung,
funktionelle Biodiversität, Biotechnologie).
a) Welche Datenbanken staatlicher Stellen beinhalten biologische Daten?
b) Wie und unter welchen Umständen werden diese Daten nach Kenntnis
der Bundesregierung für Forschung und Entwicklung zur Verfügung
gestellt?
c) Wie beurteilt die Bundesregierung den Zugang von KMU und
Startups zu Datenbanken mit Biodaten?
Die Fragen 10a bis 10c werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung sieht den Zugang verschiedener Akteure zu Daten
öffentlicher Stellen als einen wichtigen Faktor für die Entwicklung innovativer
Produkte und Dienstleistungen. Die Bereitstellung und Nutzung von Daten
öffentlicher Stellen soll daher mit dem Zweiten Open-Data-Gesetz und
Datennutzungsgesetz verbessert werden, für das die Bundesregierung zurzeit einen
Entwurf erarbeitet. Ein Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es auch, die Nutzung von
Forschungsdaten, die aus öffentlich finanzierter Forschung bzw. aus
öffentlichen Einrichtungen stammen, zu steigern. Dies kann auch biologische Daten
umfassen.
Biodaten in derzeit öffentlich zugänglichen Datenbanken, wie z. B. beim
Leibniz-Institut Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen
DSMZ mit Sitz in Braunschweig, weisen unterschiedliche Nutzungsregelungen
auf. Zugang zu den Daten des Nationalen Biodatenbank-Knotens im
europäischen Biodatenbanknetzwerk (BBMRI), dessen Auf- und Ausbau von der
Bundesregierung noch bis 2021 gefördert wird, wird Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern im Rahmen von Forschungsprojekten auf Antrag gewährt.
Dies gilt für Forschende aus akademischen Forschungseinrichtungen sowie aus
KMU und Startups gleichermaßen.
11. Mit welchen Maßnahmen fördert die Bundesregierung die Ausbildung in
der Bioinformatik?
Die Bundesregierung unterstützt die Bioinformatik-Ausbildung an den
Universitäten in Deutschland durch einen der Aufgabenschwerpunkte des vom BMBF
seit 2015 geförderten „Deutschen Netzwerks für Bioinformatik-Infrastruktur –
de.NBI“. Diese Infrastrukturmaßnahme bietet unter anderem ca. 100
bioinformatische Tools unterschiedlicher thematischer Ausrichtung an. Für deren
Benutzung erhalten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den
Lebenswissenschaften Trainingsveranstaltungen und „eins-zu-eins-Beratung“.
a) Wie schätzt die Bundesregierung den bisherigen Erfolg dieser
Maßnahmen ein?
Wie entwickelt die Bundesregierung auf Grundlage dieser
Einschätzung die Maßnahmen weiter?
Seit Beginn der Förderung haben ca. 6.000 Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler an diesen bioinformatischen Weiterbildungen teilgenommen. Die
Infrastruktur ergänzt in hervorragender Weise die Bioinformatikausbildung der
Universitäten. Um den Ausbau bioinformatischer Ausbildung langfristig zu
stärken, hat der Deutsche Bundestag mit dem Bundeshaushalt 2021 zusätzliche
Mittel für die Verstetigung des Deutschen Netzwerks für Bioinformatik-
Infrastruktur vorgesehen.
b) Wo wirken nach Einschätzung der Bundesregierung Maßnahmen von
Bund und bestimmten Ländern besonders gut zusammen?
c) Wie trägt die Bundesregierung dazu bei, dass auch andere
Bundesländer die besonders wirksamen Maßnahmen zur Förderung der
Ausbildung in der Bioinformatik implementieren?
Die Fragen 11b und 11c werden im Zusammenhang beantwortet.
Das de.NBI-Netzwerk ist ein Beispiel für das gute Zusammenwirken des
Bundes und der 13 beteiligten Länder im Bereich der Bioinformatik. Die Förderung
der Bundesregierung hat u. a. die Bereitstellung von zusätzlichem, von den
Ländern finanzierten Personal im Umfang von ca. 70 Stellen an den beteiligten
Universitäten und Forschungseinrichtungen mobilisiert, welches ebenfalls an
dem Netzwerk mitarbeitet. Die über das Netzwerk angebotenen
Weiterbildungen und Onlinekurse im Bereich der Bioinformatik können von
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus ganz Deutschland genutzt werden.
12. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung bereits „niedrigschwellige
Förderungen für Prototyp-Entwicklungen“ (vgl. Impulspapier, S. 7)?
a) Wenn ja, welche davon sind Förderprogramme der Bundesregierung?
b) Welche Prototypen wurden daraus in den letzten drei Jahren
gefördert?
c) Aus welchen wurden nach Ansicht der Bundesregierung erfolgreiche
Gründungen?
Welche davon sind in Deutschland ansässig?
Die Fragen 12 bis 12c werden im Zusammenhang beantwortet.
Grundsätzlich werden im Rahmen der themenoffenen Förderung beispielsweise
im ZIM marktnahe FuE-Projekte gefördert, die die Entwicklungen von
Prototypen im Laufe des Projekts einschließen können. Hinsichtlich der Gründungen
liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Infrastruktur für Bio-IT in
Deutschland?
a) Wie den Zugang zu multidisziplinären Hubs oder sog. DNA
Foundries?
b) Wie viele Einzelpersonen bzw. Unternehmen oder Projekte haben
ohne längere Wartezeit Zugang zu diesen?
c) Wie hoch ist die Auslastung, bzw. wie hoch übersteigt die Nachfrage
das Angebot?
d) Könnten zusätzliche Hubs und Foundries nach Einschätzung der
Bundesregierung zu mehr Nachfrage nach Plätzen führen?
e) Wie beurteilt die Bundesregierung die qualitative Ausstattung der
Hubs und Foundries?
f) Wie fördert die Bundesregierung die technologische Ausstattung?
14. Sind nach Information der Bundesregierung neben der in Aufbau
befindlichen MaxGENESYS weitere sog. DNA Biofoundries in Deutschland in
Betrieb oder in Planung?
a) Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Kapazität von
Dann Foundries im Jahr 2021 weltweit, in der EU und in
Deutschland?
b) Wie stark wächst die Kapazität in den kommenden Jahren weltweit,
in der EU und in Deutschland?
c) Wie groß ist die Kapazität nach Kenntnis der Bundesregierung in den
USA, in Japan und in China?
d) In anderen Ländern mit nach Ansicht der Bundesregierung
bedeutenden Kapazitäten?
Die Fragen 13 bis 14d werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Voraussetzungen für Bio-IT-Innovationen in Deutschland sind in vielen
Bereichen sehr gut. Das BMBF hat mit seinen diversen Förderangeboten, etwa
im Rahmen des ERA-Netzes „ERASynBio“ oder der Initiative „Nächste
Generation biotechnologischer Verfahren – Biotechnologie 2020+“ hierzu einen
wesentlichen Beitrag geleistet. Die Entwicklung von Infrastrukturen bzw.
Plattformkonzepten, wie z. B. sog. DNA-Foundries, ist eine Möglichkeit, um Bio-
IT-relevante Disziplinen stärker miteinander zu vernetzen und damit den
Wissens- und Technologietransfer weiter zu stärken. Das gilt beispielsweise für
die in Frage 14 genannte DNA-Biofoundry „MaxGENESYS“, die aktuell mit
Mitteln der Max-Planck-Gesellschaft finanziert und aufgebaut wird.
Die technischen Grundlagen der DNA-Foundries, in denen Roboterplattformen
einzelne automatisierte Prozessschritte kombinieren, um ganze biologische
Synthesewege im großen Maßstab und in hohem Durchsatz umzusetzen,
befinden sich noch weitgehend in der Erforschung und Entwicklung. International
haben sich unterschiedliche Einrichtungen zur Global Biofoundries Alliance
zusammengeschlossen. International bedeutende Standorte für die Entwicklung
solcher DNA-Foundries sind derzeit zum Beispiel das Massachusetts Institute
of Technology in Boston, die Universität Edinburgh oder das Manchester
Synthetic Biology Research Centre for Fine and Speciality Chemicals. Es handelt
sich um einen jungen und sehr dynamischen Bereich. Der Bundesregierung
liegt daher bisher kein systematischer Gesamtüberblick, z. B. zu Kapazitäten
von DNA-Foundries, vor.
15. Werden nach Information der Bundesregierung im HF auch
Diskussionen über sogenannte „Convergence“- und „Singularity“-Visionen, worin
seit einigen Jahren im Silicon Valley intensiv geforscht wird, geführt?
Die Diskussionen des HTF zur Konvergenz von Biowissenschaften und
Informationstechnologien sind auf der Webseite des HTF öffentlich einsehbar.
16. Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage von Ray Kurzweil, dass
Physik und Biologie verschmelzen und zu einer Software entwickelt
werden, die als Lebenswissenschaft alle Lebensbereiche beeinflusst oder
steuert (vgl.
https://singularityhub.com/2016/04/19/ray-kurzweil-predict
s-three-technologies-will-define-our-future/)?
17. Wer wird dann den Zugang für diese Software nach Ansicht der
Bundesregierung erhalten?
Wer wird die Befehlsgewalt darüber ausüben?
In welcher Cloud sollten die „Geistesdaten“ liegen, wo die Server
stehen?
18. Wie steht die Bundesregierung einem „Singularity-Szenario“ gegenüber?
Hält sie die Entwicklung, wie sie von Ray Kurzweil in „The Singularity
Is Near. When Humans Transcend Biology“ beschrieben wird und durch
die Singularity University ausgeübt wird, wünschenswert?
19. Wie wird die Bundesregierung und die Europäische Union mit dem
exponentiellen Wachstum von Technologien im Bereich Bio-IT Schritt
halten, wenn Politik selbst mit linearem Erkenntniswachstum arbeitet
(vgl.
https://singularityhub.com/2016/04/19/ray-kurzweil-predicts-three-t
echnologies-will-define-our-future/)?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass daraus ein
Demokratiedefizit aufgrund von Ungleichgewicht in diesem Bereich
entsteht und deshalb demokratische und parlamentarische Arbeitsprozesse,
die durchaus Jahre übergreifend andauern können, an die
Geschwindigkeit des technologischen Fortschritts angepasst werden sollten?
Die Fragen 16 bis 19 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung beobachtet sorgfältig die skizzierten Entwicklungen, die
derzeit noch einen hohen Anteil an spekulativen Elementen enthalten. Für eine
Bewertung durch die Bundesregierung besteht derzeit keine Veranlassung.
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