[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Torsten Herbst, Michael Theurer,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/25393 –
Corona-Hilfen und Corona-Maßnahmen des Bundes für Mitteldeutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Corona-Krise ist eine enorme Herausforderung für ganz Deutschland.
Durch den weltweit gehemmten Konsum sowie durch Einschränkungen
entstehen deutschen Firmen und Gewerbetreibenden im gesamten Geschäftsjahr
2020 hohe Einnahmeausfälle. Für viele stehen die wirtschaftliche Existenz,
Arbeitsplätze und Wertschöpfung auf dem Spiel. Es besteht die Möglichkeit
einer Welle unverschuldeter Insolvenzen (
https://www.capital.de/wirtschaft-po
litik/rollt-die-grosse-insolvenzwelle-auf-uns-zu). Im Rahmen ihrer
verfassungsgemäßen Möglichkeiten hat die Bundesregierung verschiedene
Maßnahmen angestoßen, um die Auswirkungen der Corona-Krise abzuschwächen.
Insbesondere Soforthilfen und Kreditprogramme wurden vom Bund oder in
Abstimmung mit den Ländern angestoßen. Für die Bundesländer Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen (nachfolgend: Mitteldeutschland) ist eine
schnelle und umfassende Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen von
großer Bedeutung.
1. Wie viele Anträge auf Soforthilfen des Bundes wurden bisher in
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Mitteldeutschland) gestellt (bitte
nach Monaten, Ländern sowie insgesamt aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf Soforthilfen des Bundes aus Mitteldeutschland
wurden bisher positiv oder negativ beschieden, sowie wie viele sind
aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in absoluten
sowie prozentualen Zahlen angeben und nach Ländern aufschlüsseln)?
Die zur Bewältigung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen
bereitgestellten Soforthilfen des Bundes konnten von Anfang April bis zum 31. Mai 2020
(Antragsende) beantragt werden. Die Angaben zu den Corona-Soforthilfen in
Mitteldeutschland, aufgeschlüsselt nach Monaten, sind in der nachfolgenden
Übersicht dargestellt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26110
19. Wahlperiode 25.01.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 25. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Sachsen
Anzahl
Anträge
absolut
Anzahl
Anträge
prozentual
Bewilligungen
Anzahl
absolut (*)
Bewilligungen
prozentual
April 70.846 79,45 65.039 77,19
Mai 18.326 20,55 14.912 17,70
Juni Antragstellung nicht
mehr möglich
4.039 4,80
Juli bis
Nov 272 0,31
Gesamt
(**) 89.172 100 84.262 100
(*) Die Antragsbearbeitung erfolgte technisch bedingt über den 31. Mai 2020 hinaus. Inwieweit es
sich bei der Differenz der Bewilligungen zu den Antragszahlen Gesamt um noch nicht
abgeschlossene Anträge, freiwillige Rückzahlungen, Ablehnungen oder zurückgezogene Anträge handelt, ist
der Bundesregierung nicht bekannt.
(**) Stand: 30. November 2020
Sachsen-Anhalt
Anzahl
Anträge
absolut
Anzahl
Anträge
prozentual
Bewilligungen
Anzahl
absolut (*)
Bewilligungen
prozentual
April 18.326 50,35 17.389 51,18
Mai 18.068 69,65 13.606 40,05
Juni Antragstellung nicht
mehr möglich
3.229 9,50
Juli bis
Nov –250 (**) –0,73
Gesamt
(***) 36.394 100 33.974 100
(*) Die Antragsbearbeitung erfolgte technisch bedingt über den 31. Mai 2020 hinaus. Inwieweit es
sich bei der Differenz der Bewilligungen zu den Antragszahlen Gesamt um noch nicht
abgeschlossene Anträge, freiwillige Rückzahlungen, Ablehnungen oder zurückgezogene Anträge handelt, ist
der Bundesregierung nicht bekannt.
(**) zwischenzeitlich wurden Anträge zurückgezogen und Duplikate herausgerechnet.
(***) Stand: 30. November 2020
Thüringen
Anzahl
Anträge
absolut
Anzahl
Anträge
prozentual
Bewilligungen
Anzahl
absolut (*)
Bewilligungen
prozentual
April 38.576 79,71 30.032 68,61
Mai 9.820 20,29 11.955 27,31
Juni Antragstellung nicht
mehr möglich
1.640 3,75
Juli bis
Nov 143 0,33
Gesamt
(**) 48.396 100 43.770 100
(*) Die Antragsbearbeitung erfolgte technisch über den 31. Mai 2020 hinaus. Inwieweit es sich bei
der Differenz der Bewilligungen zu den Antragszahlen Gesamt um noch nicht abgeschlossene
Anträge, freiwillige Rückzahlungen, Ablehnungen oder zurückgezogene Anträge handelt, ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
(**) Stand: 30. November 2020
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf Soforthilfe und Auszahlung?
Für die Soforthilfe hat der Bund die Haushaltsmittel bereitgestellt;
Bewilligungen, Auszahlungen und Rückforderungen lagen bzw. liegen gemäß den
einheitlich mit den Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen und
Vollzugshinweisen in eigenverantwortlicher Zuständigkeit der Länder.
Auswertungen zu Ablehnungen und der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer liegen der
Bundesregierung nicht vor.
2. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe I des Bundes wurden
bisher in Mitteldeutschland gestellt (bitte nach Monaten, Ländern sowie
insgesamt aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe I des Bundes aus
Mitteldeutschland wurden bisher positiv oder negativ beschieden,
sowie wie viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet
(bitte in absoluten sowie prozentualen Zahlen angeben und nach
Ländern aufschlüsseln)?
Sachsen
Mit Stand 11. Januar 2021 wurden 3.652 Anträge gestellt, davon wurden 235
bereits wieder zurückgezogen. Insgesamt 3.262 Anträge wurden positiv
beschieden, 40 Anträge wurden abgelehnt und damit negativ beschieden. Weitere
sieben Fälle wurden teilbewilligt und ein Antrag befindet sich in der Prüfung.
Bearbeitungsstatus Anträge
Sachsen gesamt Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 40 1,10
Änderung beantragt 107 2,93
In Auszahlung 3.262 89,32
Teilbewilligt 7 0,19
In Prüfung/Begutachtung 1 0,03
In Prüfung durch Fraudteam 0 0,00
Zurückgezogen 235 6,43
Gesamtergebnis 3.652 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Sachsen – Juli Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 2 0,40
Änderung beantragt 34 6,73
In Auszahlung 430 85,15
Teilbewilligt 1 0,20
In Prüfung/Begutachtung 0 0,00
In Prüfung durch Fraudteam 0 0,00
Zurückgezogen 38 7,52
Gesamtergebnis 505 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Sachsen – August Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 7 0,81
Änderung beantragt 26 3,03
In Auszahlung 736 85,68
Teilbewilligt 3 0,35
In Prüfung/Begutachtung 0 0,00
In Prüfung durch Fraudteam 0 0,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Sachsen – August Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Zurückgezogen 87 10,13
Gesamtergebnis 859 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Sachsen – September Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 22 1,23
Änderung beantragt 41 2,29
In Auszahlung 1.628 90,85
Teilbewilligt 0 0,00
In Prüfung/Begutachtung 0 0,00
In Prüfung durch Fraudteam 3 0,17
Zurückgezogen 98 5,47
Gesamtergebnis 1.792 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Sachsen – Oktober Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 9 2,10
Änderung beantragt 6 1,40
In Auszahlung 403 93,94
Teilbewilligt 0 0,00
In Prüfung/Begutachtung 0 0,00
In Prüfung durch Fraudteam 0 0,00
Zurückgezogen 11 2,56
Gesamtergebnis 429 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Sachsen – November Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 0 0,00
Änderung beantragt 0 0,00
In Auszahlung 65 97,01
Teilbewilligt 0 0,00
In Prüfung/Begutachtung 1 1,49
In Prüfung durch Fraudteam 0 0,00
Zurückgezogen 1 1,49
Gesamtergebnis 67 100,00
Sachsen-Anhalt
Mit Stand 11. Januar 2021 wurden 1.813 Anträge gestellt, davon wurden 160
bereits wieder zurückgezogen. Insgesamt 1.561 Anträge wurden positiv
beschieden, 24 Anträge wurden abgelehnt und damit negativ beschieden. Weitere
16 Fälle wurden teilbewilligt und sechs Anträge befinden sich in der Prüfung.
Bearbeitungsstatus Anträge
Sachsen-Anhalt gesamt Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 24 1,32
Änderung beantragt 46 2,54
In Auszahlung 1.561 86,10
Teilbewilligt 16 0,88
In Prüfung/Begutachtung 0 0,00
In Prüfung durch Fraudteam 6 0,33
Zurückgezogen 160 8,83
Gesamtergebnis 1.813 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Sachsen-Anhalt – Juli Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 0 0,00
Änderung beantragt 12 5,15
In Auszahlung 188 80,69
Teilbewilligt 0 0,00
In Prüfung/Begutachtung 0 0,00
In Prüfung durch Fraudteam 0 0,00
Zurückgezogen 33 14,16
Gesamtergebnis 233 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Sachsen-Anhalt – August Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 1 0,26
Änderung beantragt 19 4,95
In Auszahlung 308 80,21
Teilbewilligt 1 0,26
In Prüfung/Begutachtung 0 0,00
In Prüfung durch Fraudteam 0 0,00
Zurückgezogen 55 14,32
Gesamtergebnis 384 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Sachsen-Anhalt – September Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 11 1,17
Änderung beantragt 15 1,60
In Auszahlung 829 88,47
Teilbewilligt 9 0,96
In Prüfung/Begutachtung 0 0,00
In Prüfung durch Fraudteam 6 0,64
Zurückgezogen 67 7,15
Gesamtergebnis 937 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Sachsen-Anhalt – Oktober Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 9 3,91
Änderung beantragt 0 0,00
In Auszahlung 210 91,30
Teilbewilligt 6 2,61
In Prüfung/Begutachtung 0 0,00
In Prüfung durch Fraudteam 0 0,00
Zurückgezogen 5 2,17
Gesamtergebnis 230 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Sachsen-Anhalt – November Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 3 10,71
Änderung beantragt 0 0,00
In Auszahlung 25 89,29
Teilbewilligt 0 0,00
In Prüfung/Begutachtung 0 0,00
In Prüfung durch Fraudteam 0 0,00
Zurückgezogen 0 0,00
Gesamtergebnis 28 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Sachsen-Anhalt – Dezember Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 0 0,00
Änderung beantragt 0 0,00
In Auszahlung 1 100,00
Teilbewilligt 0 0,00
In Prüfung/Begutachtung 0 0,00
In Prüfung durch Fraudteam 0 0,00
Zurückgezogen 0 0,00
Gesamtergebnis 1 100,00
Thüringen
Mit Stand 11. Januar 2021 wurden 3.454 Anträge gestellt, davon wurden 622
bereits wieder zurückgezogen. Insgesamt 2.693 Anträge wurden positiv
beschieden, 23 Anträge wurden abgelehnt und damit negativ beschieden. Weitere
13 Fälle wurden teilbewilligt.
Bearbeitungsstatus Anträge
Thüringen gesamt Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 23 0,67
Änderung beantragt 103 2,98
In Auszahlung 2.693 77,97
Teilbewilligt 13 0,38
In Prüfung/Begutachtung 0 0,00
In Prüfung durch Fraudteam 0 0,00
Zurückgezogen 622 18,01
Gesamtergebnis 3.454 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Thüringen – Juli Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 0 0,00
Änderung beantragt 19 11,45
In Auszahlung 106 63,86
Teilbewilligt 0 0,00
In Prüfung/Begutachtung 0 0,00
In Prüfung durch Fraudteam 0 0,00
Zurückgezogen 41 24,70
Gesamtergebnis 166 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Thüringen – August Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 1 0,15
Änderung beantragt 22 3,37
In Auszahlung 474 72,59
Teilbewilligt 0 0,00
In Prüfung/Begutachtung 0 0,00
In Prüfung durch Fraudteam 0 0,00
Zurückgezogen 156 23,89
Gesamtergebnis 653 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Thüringen – September Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 10 0,49
Änderung beantragt 39 1,92
Bearbeitungsstatus Anträge
Thüringen – September Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
In Auszahlung 1.595 78,53
Teilbewilligt 7 0,34
In Prüfung/Begutachtung 0 0,00
In Prüfung durch Fraudteam 0 0,00
Zurückgezogen 380 18,71
Gesamtergebnis 2.031 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Thüringen – Oktober Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 10 1,85
Änderung beantragt 23 4,26
In Auszahlung 465 86,11
Teilbewilligt 5 0,93
In Prüfung/Begutachtung 0 0,00
In Prüfung durch Fraudteam 0 0,00
Zurückgezogen 37 6,85
Gesamtergebnis 540 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Thüringen – November Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 2 3,13
Änderung beantragt 0 0,00
In Auszahlung 53 82,81
Teilbewilligt 1 1,56
In Prüfung/Begutachtung 0 0,00
In Prüfung durch Fraudteam 0 0,00
Zurückgezogen 8 12,50
Gesamtergebnis 64 100,00
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf Corona-Überbrückungshilfe I und
Auszahlung?
Zur Bewältigung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen stellt die
Bundesregierung die Haushaltsmittel für die Programme Überbrückungshilfe I und
Überbrückungshilfe II bereit. Die Bewilligung und Auszahlung der Hilfen des
Bundes erfolgt eigenverantwortlich durch die Länder gemäß den einheitlich mit
den Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen und
Vollzugshinweisen. Zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer liegen der Bundesregierung
keine Daten vor.
3. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe II des Bundes wurden
bisher in Mitteldeutschland gestellt (bitte nach Monaten, Ländern sowie
insgesamt aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe II des Bundes in
Mitteldeutschland wurden bisher positiv oder negativ beschieden,
sowie wie viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet
(bitte in absoluten sowie prozentualen Zahlen angeben und nach
Ländern aufschlüsseln)?
Sachsen
Mit Stand 11. Januar 2021 wurden 2.515 Anträge gestellt, davon 56 bereits
wieder zurückgezogen. Insgesamt 2.109 Anträge wurden positiv beschieden
und ausbezahlt (Status Resolved-FullPayment oder Teilauszahlung), weitere
66 Anträge wurden positiv beschieden, wobei die Auszahlung noch aussteht,
und 117 Anträge befinden sich in der Bewilligungsphase. Es wurden bisher
sechs Anträge abgelehnt. Weitere 159 Anträge befinden sich in der Prüfung.
Bearbeitungsstatus Anträge
Sachsen gesamt Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 6 0,24
In Auszahlung 66 2,62
In Bewilligung 117 4,65
In Prüfung/Begutachtung 117 4,65
In Prüfung durch Fraudteam 42 1,67
Resolved-FullPayment 2.107 83,78
Resolved-Teilauszahlung 2 0,08
Resolved-Unspecified 1 0,04
Teilbewilligt 1 0,04
Zurückgezogen 56 2,23
Gesamtergebnis 2.515 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Sachsen – Oktober Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 0 0,00
In Auszahlung 0 0,00
In Bewilligung 0 0,00
In Prüfung/Begutachtung 0 0,00
In Prüfung durch Fraudteam 0 0,00
Resolved-FullPayment 56 96,55
Resolved-Teilauszahlung 0 0,00
Resolved-Unspecified 0 0,00
Teilbewilligt 0 0,00
Zurückgezogen 2 3,45
Gesamtergebnis 58 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Sachsen – November Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 3 0,38
In Auszahlung 0 0,00
In Bewilligung 0 0,00
In Prüfung/Begutachtung 4 0,50
In Prüfung durch Fraudteam 0 0,00
Resolved-FullPayment 767 96,48
Resolved-Teilauszahlung 1 0,13
Resolved-Unspecified 0 0,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Sachsen – November Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Teilbewilligt 0 0,00
Zurückgezogen 20 2,52
Gesamtergebnis 795 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Sachsen – Dezember Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 3 0,20
In Auszahlung 39 2,65
In Bewilligung 45 3,06
In Prüfung/Begutachtung 77 5,24
In Prüfung durch Fraudteam 30 2,04
Resolved-FullPayment 1.239 84,34
Resolved-Teilauszahlung 1 0,07
Resolved-Unspecified 1 0,07
Teilbewilligt 1 0,07
Zurückgezogen 33 2,25
Gesamtergebnis 1.469 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Sachsen – Januar Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 0 0,00
In Auszahlung 27 13,99
In Bewilligung 72 37,31
In Prüfung/Begutachtung 36 18,65
In Prüfung durch Fraudteam 12 6,22
Resolved-FullPayment 45 23,32
Resolved-Teilauszahlung 0 0,00
Resolved-Unspecified 0 0,00
Teilbewilligt 0 0,00
Zurückgezogen 1 0,52
Gesamtergebnis 193 100,00
Sachsen-Anhalt
Mit Stand 11. Januar 2021 wurden 1.032 Anträge gestellt, davon 20 bereits
wieder zurück-gezogen. Insgesamt 804 Anträge wurden positiv beschieden und
ausbezahlt (Status Resolved-FullPayment), weitere 17 Anträge wurden positiv
beschieden, wobei die Auszahlung noch aussteht, und 22 Anträge befinden sich
in der Bewilligungsphase. Es wurden bisher keine Anträge abgelehnt. Alle
weiteren 169 Anträge befinden sich in der Prüfung.
Bearbeitungsstatus Anträge
Sachsen-Anhalt gesamt Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 0 0,24
In Auszahlung 17 2,62
In Bewilligung 22 4,65
In Prüfung/Begutachtung 162 4,65
In Prüfung durch Fraudteam 7 1,67
Resolved-FullPayment 804 83,78
Resolved-Teilauszahlung 0 0,08
Resolved-Unspecified 0 0,04
Teilbewilligt 0 0,04
Bearbeitungsstatus Anträge
Sachsen-Anhalt gesamt Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Zurückgezogen 20 2,23
Gesamtergebnis 1.032 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Sachsen-Anhalt – Oktober Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 0 0,00
In Auszahlung 0 0,00
In Bewilligung 0 0,00
In Prüfung/Begutachtung 1 0,00
In Prüfung durch Fraudteam 0 0,00
Resolved-FullPayment 31 96,55
Resolved-Teilauszahlung 0 0,00
Resolved-Unspecified 0 0,00
Teilbewilligt 0 0,00
Zurückgezogen 2 3,45
Gesamtergebnis 34 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Sachsen-Anhalt – November Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 0 0,38
In Auszahlung 0 0,00
In Bewilligung 2 0,00
In Prüfung/Begutachtung 8 0,50
In Prüfung durch Fraudteam 5 0,00
Resolved-FullPayment 370 96,48
Resolved-Teilauszahlung 0 0,13
Resolved-Unspecified 0 0,00
Teilbewilligt 0 0,00
Zurückgezogen 11 2,52
Gesamtergebnis 396 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Sachsen-Anhalt – Dezember Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 0 0,20
In Auszahlung 12 2,65
In Bewilligung 6 3,06
In Prüfung/Begutachtung 140 5,24
In Prüfung durch Fraudteam 2 2,04
Resolved-FullPayment 386 84,34
Resolved-Teilauszahlung 0 0,07
Resolved-Unspecified 0 0,07
Teilbewilligt 0 0,07
Zurückgezogen 7 2,25
Gesamtergebnis 553 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Sachsen-Anhalt – Januar Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 0 0,00
In Auszahlung 5 13,99
In Bewilligung 14 37,31
In Prüfung/Begutachtung 13 18,65
In Prüfung durch Fraudteam 0 6,22
Bearbeitungsstatus Anträge
Sachsen-Anhalt – Januar Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Resolved-FullPayment 17 23,32
Resolved-Teilauszahlung 0 0,00
Resolved-Unspecified 0 0,00
Teilbewilligt 0 0,00
Zurückgezogen 0 0,52
Gesamtergebnis 49 100,00
Thüringen
Mit Stand 11. Januar 2021 wurden 2.048 Anträge gestellt, davon 54 bereits
wieder zurück-gezogen. Insgesamt 1.403 Anträge wurden positiv beschieden
und ausbezahlt (Status Resolved-FullPayment), weitere 222 Anträge befinden
sich in der Bewilligungsphase. Es wurde bisher ein Antrag abgelehnt. Alle
weiteren 368 Anträge befinden sich in der Prüfung oder Übermittlung.
Bearbeitungsstatus Anträge
Thüringen gesamt Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 1 0,05
In Auszahlung 0 0,00
In Bewilligung 222 10,84
In Prüfung/Begutachtung 307 14,99
In Prüfung durch Fraudteam 61 2,98
Resolved-FullPayment 1.403 68,51
Resolved-Teilauszahlung 0 0,00
Resolved-Unspecified 0 0,00
Teilbewilligt 0 0,00
Zurückgezogen 54 2,64
Gesamtergebnis 2.048 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Thüringen – Oktober Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 0 0,00
In Auszahlung 0 0,00
In Bewilligung 0 0,00
In Prüfung/Begutachtung 0 0,00
In Prüfung durch Fraudteam 0 0,00
Resolved-FullPayment 11 84,62
Resolved-Teilauszahlung 0 0,00
Resolved-Unspecified 0 0,00
Teilbewilligt 0 0,00
Zurückgezogen 2 15,38
Gesamtergebnis 13 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Thüringen – November Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 0 0,00
In Auszahlung 0 0,00
In Bewilligung 34 5,19
In Prüfung/Begutachtung 45 6,87
In Prüfung durch Fraudteam 6 0,92
Resolved-FullPayment 547 83,51
Resolved-Teilauszahlung 0 0,00
Resolved-Unspecified 0 0,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Thüringen – November Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Teilbewilligt 0 0,00
Zurückgezogen 23 3,51
Gesamtergebnis 655 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Thüringen – Dezember Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 1 0,08
In Auszahlung 0 0,00
In Bewilligung 124 9,90
In Prüfung/Begutachtung 241 19,25
In Prüfung durch Fraudteam 45 3,59
Resolved-FullPayment 813 64,94
Resolved-Teilauszahlung 0 0,00
Resolved-Unspecified 0 0,00
Teilbewilligt 0 0,00
Zurückgezogen 28 2,24
Gesamtergebnis 1.252 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Thüringen – Januar Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 0 0,00
In Auszahlung 0 0,00
In Bewilligung 64 50,00
In Prüfung/Begutachtung 21 16,41
In Prüfung durch Fraudteam 10 7,81
Resolved-FullPayment 32 25,00
Resolved-Teilauszahlung 0 0,00
Resolved-Unspecified 0 0,00
Teilbewilligt 0 0,00
Zurückgezogen 1 0,78
Gesamtergebnis 128 100,00
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf Corona-Überbrückungshilfe II und
Auszahlung?
Zur Bewältigung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen stellt die
Bundesregierung die Haushaltsmittel für die Programme Überbrückungshilfe I und
Überbrückungshilfe II bereit. Die Bewilligung und Auszahlung der Hilfen des
Bundes erfolgt eigenverantwortlich durch die Länder gemäß den einheitlich mit
den Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen und
Vollzugshinweisen. Zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer liegen der Bundesregierung
keine Daten vor.
4. Wie viele Anträge auf vom Bund unterstützte Kreditprogramme wurden
bisher im Jahr 2020 in Mitteldeutschland gestellt (bitte nach Monaten,
Ländern sowie insgesamt aufschlüsseln)?
Aufgrund des Gesamtkontexts der Anfrage bezieht sich die Antwort zu Frage 4
auf die gewerblichen Corona-Hilfsprogramme der KfW. Diese decken sich
mit den Programmen der Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“.
Die Fragen 4 und 10 werden dementsprechend zusammen beantwortet.
a) Wie viele Anträge auf vom Bund unterstützte Kreditprogramme für
Mitteldeutschland wurden bisher positiv oder negativ beschieden,
sowie wie viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet
(bitte in absoluten sowie prozentualen Zahlen angeben und nach
Ländern aufschlüsseln)?
In den untenstehenden Tabellen wird die Anzahl der Anträge in
Mitteldeutschland in den Programmen der Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für
Unternehmen“ nach „Zusagen“, „in Bearbeitung“ und „Absagen“ für jeden Monat seit
Initialisierung der Maßnahme aufgeschlüsselt (Stand: 25. Dezember 2020).
Differenzen zwischen Antragszahlen und der Summe aus Zusagen, Anträge in
Bearbeitung und Absagen ist auf die von den Antragstellern zurückgezogenen
Anträge und stornierten Zusagen zurückzuführen. Zusagen werden jeweils dem
Monat zugerechnet, in dem die Zusage stattgefunden hat, nicht dem Monat,
in dem der zugesagte Antrag eingegangen ist. Dies ist bei der prozentualen
Betrachtung entsprechend zu berücksichtigen.
Sachsen:
Anträge In Bearbeitung Zusagen Ablehnungen
Monat Anzahl Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent
April 764 0 0 % 673 88 % 0 0 %
Mai 644 0 0 % 585 91 % 1 0 %
Juni 272 0 0 % 255 94 % 0 0 %
Juli 255 0 0 % 244 96 % 2 1 %
August 173 0 0 % 160 92 % 0 0 %
September 172 0 0 % 171 99 % 0 0 %
Oktober 127 0 0 % 119 94 % 0 0 %
November 146 0 0 % 146 100 % 0 0 %
Dezember 248 1 0 % 239 96 % 0 0 %
Gesamtergebnis 2801 1 0 % 2592 93 % 3 0 %
Sachsen-Anhalt:
Anträge In Bearbeitung Zusagen Ablehnungen
Monat Anzahl Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent
April 422 0 0 % 372 88 % 0 0 %
Mai 353 0 0 % 340 96 % 0 0 %
Juni 202 0 0 % 198 98 % 0 0 %
Juli 185 0 0 % 175 95 % 0 0 %
August 75 0 0 % 72 96 % 0 0 %
September 99 0 0 % 93 94 % 0 0 %
Oktober 55 0 0 % 54 98 % 0 0 %
November 108 0 0 % 107 99 % 0 0 %
Dezember 135 0 0 % 131 97 % 0 0 %
Gesamtergebnis 1634 0 0 % 1542 94 % 0 0 %
Thüringen:
Anträge In Bearbeitung Zusagen Ablehnungen
Monat Anzahl Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent
März 2 0 0 % 0 0 % 0 0 %
April 459 0 0 % 416 91 % 0 0 %
Mai 523 0 0 % 503 96 % 0 0 %
Juni 336 0 0 % 320 95 % 0 0 %
Juli 227 0 0 % 218 96 % 0 0 %
August 135 0 0 % 128 95 % 0 0 %
September 133 0 0 % 128 96 % 0 0 %
Oktober 105 0 0 % 103 98 % 0 0 %
November 121 0 0 % 115 95 % 0 0 %
Dezember 147 0 0 % 145 99 % 0 0 %
Gesamtergebnis 2188 0 0 % 2076 95 % 0 0 %
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf vom Bund unterstützte Kreditprogramme und
Auszahlung?
Der Zeitraum zwischen Antrag und erster Auszahlung eines Darlehens ist
maßgeblich vom Endkreditnehmer abhängig, da dieser innerhalb der Abruffrist über
den Zeitpunkt der ersten Auszahlung entscheidet, zu dem er die Mittel über die
Hausbank abruft. Die Zeiträume zwischen Antrag und Auszahlung sind somit
sehr individuell und volatil. Über den Zeitraum zwischen Antragseingang und
erster Auszahlung liegen zudem keine strukturierten Daten vor, so dass eine
entsprechende Ermittlung eines Durchschnittswertes nicht möglich ist.
5. Welche weiteren finanziellen Hilfen wurden von Seiten des Bundes
bisher für Bürger, Unternehmen, Gewerbetreibende oder Andere in
Mitteldeutschland im Rahmen der Corona-Krise zugesagt (bitte insgesamt
sowie nach Ländern aufschlüsseln)?
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
Das Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
wurde für Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und
Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten in allen Bundesländern aufgesetzt; es deckt
Liquiditäts-engpässe der Einrichtungen bis zu 90 Prozent, höchstens 400 Euro/
Bett.
Fördermaßnahme „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“
Das BMEL hat im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung die
bundesweite Fördermaßnahme „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“
aufgesetzt. Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen und Nahversorgungsinitiativen im
ländlichen Raum, die wegen der Corona-Pandemie mit Mehrbelastungen zu
kämpfen hatten, konnten im Rahmen dieses Sonderprojekts eine Zuwendung
von bis zu 8.000 Euro erhalten. Dabei stand das Engagement für Menschen in
schwierigen Lebenssituationen und für Menschen, die aufgrund ihrer
persönlichen Umstände in der Corona-Pandemie besonders angehalten sind, Kontakte
zu minimieren (wie sie z. B. beim Einkaufen entstehen), besonders im Fokus.
Unterstützt wurden beispielsweise Akteure, die für Angehörige besonders
schutzbedürftiger Gruppen Lebensmittel bereitstellen. Die Maßnahmen
mussten bis Ende November 2020 umgesetzt werden. In den drei Bundesländern
wurden insgesamt 190.488,20 Euro im Rahmen der Sondermaßnahme
bewilligt. Diese verteilen sich wie folgt auf die drei Bundesländer:
Sachsen: 78.791,26 Euro
Sachsen-Anhalt: 88.783,61 Euro
Thüringen: 22.913,33 Euro
Corona-Teilhabe-Fonds
Der Deutsche Bundestag hat am 2. Juli 2020 den zweiten Nachtragshaushalt
2020 beschlossen. Im Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales wurde ein neuer Haushaltstitel 1105/684 07 „Zuschüsse für
Einrichtungen der Behindertenhilfe und Inklusionsunternehmen“ ausgebracht. Mit dem
Mittelansatz von 100 Mio. Euro sollen wegen der wirtschaftlichen Folgen der
COVID-19-Pandemie die über 900 Inklusionsunternehmen in Deutschland,
Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige
Sozialunternehmen unterstützt werden (sogenannter „Corona-Teilhabe-Fonds“).
Davon können auch Antragstellerinnen und Antragsteller aus Mitteldeutschland
profitieren.
Unterstützung anwendungsorientierter Forschung für außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen
Für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (AUF) wurde durch das
Bundesministerium für Bildung und Forschung die Förderrichtlinie
„Unterstützung anwendungsorientierter Forschung für außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen“ ausgebracht. Über diese haben AUF in ganz Deutschland die
Möglichkeit, durch die Corona-Krise bedingte Ausfälle aus der
Unternehmensfinanzierung zu kompensieren.
Überbrückungshilfe für Studierende
Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule
eingeschrieben sind (Ausnahmen: Studierende an Verwaltungsfachhochschulen
oder Bundeswehrhochschulen, Studierende im berufsbegleitenden Studium
bzw. dualen Studium, Gasthörer/innen) und sich in einer akuten,
pandemiebedingten finanziellen Notlage befinden, haben die Möglichkeit, eine
Überbrückungshilfe in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses zu beantragen.
Studierende in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen können diesen Zuschuss
bei den Studierenden- und Studentenwerken in den Bundesländern über das
bundesweit einheitliche Onlinetool beantragen.
Sozialdienstleister-Einsatzgesetz
Es ist möglich, dass in Mitteldeutschland ansässige soziale Dienstleister
Zuschüsse nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) erhalten haben.
Die Höhe dieser Zuschüsse lässt sich nicht ohne Weiteres ermitteln, da es für
die Beantragung der Zuschüsse unerheblich ist, in welchem Bundesland der
Dienstleister ansässig ist. Das SodEG sichert den Bestand von sozialen
Dienstleistern, die pandemiebedingt ihre Dienstleistungen nicht oder nur
eingeschränkt erbringen können. Mit dem SodEG verpflichten sich die sozialen
Dienstleister, alle ihnen zumutbaren und rechtlich zulässigen
Unterstützungsmöglichkeiten zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Krise zur
Verfügung zu stellen. Im Gegenzug erhalten sie von den Leistungsträgern
monatliche finanzielle Zuschüsse, um ihren Bestand zu sichern. So wird die wichtige
soziale Infrastruktur erhalten, z. B. im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, der
Rehabilitation oder von Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Für die folgenden Programme werden die Fragen 5, 6 und 7 wegen
Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Außerordentliche Wirtschaftshilfen – Novemberhilfe
Die Novemberhilfe wird als freiwillige Zahlung gewährt, wenn Unternehmen,
Soloselb-ständige und Angehörige der Freien Berufe aufgrund der
Coronabedingten Betriebs-schließungen bzw. Betriebseinschränkungen im November
2020 in Folge des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020 erhebliche
Umsatzausfälle erleiden. Die Höhe der Novemberhilfe beträgt bis zu 75 Prozent
des Vergleichsumsatzes und wird anteilig für jeden Tag im November 2020
berechnet, an dem ein Unternehmen tatsächlich vom Corona-bedingten
Lockdown direkt, indirekt oder über Dritte betroffen war. Im Rahmen der
Kleinbeihilfenregelung und der De-Minimis-VO ist eine Förderhilfe von insgesamt
einer Million Euro (unter Berücksichtigung aller beihilferelevanten staatlichen
Unterstützungen, inkl. KfW Schnellkredit) möglich. Die Novemberhilfe ist mit
Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020 vereinbart worden. Anträge können
seit 25. November 2020 gestellt werden.
Mit Stand 11. Januar 2021 wurden
in Sachsen 13.760 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe von
170.191.607,05 Euro gestellt. Davon wurde bisher ein Fördervolumen in Höhe
von 54.603.496,51 Euro ausgezahlt.
In Sachsen-Anhalt wurden 4.564 Anträge mit einem beantragten
Fördervolumen in Höhe von 59.511.436,28 Euro gestellt. Davon wurde bisher ein
Fördervolumen in Höhe von 20.270.816,64 Euro ausgezahlt.
In Thüringen wurden 4.572 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in
Höhe von 64.218.340,80 Euro gestellt. Davon wurde bisher ein Fördervolumen
in Höhe von 21.015.598,92 Euro ausgezahlt.
Außerordentliche Wirtschaftshilfe – Dezemberhilfe
Die Dezemberhilfe wird als freiwillige Zahlung gewährt, wenn Unternehmen,
Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe aufgrund der
Coronabedingten Betriebsschließungen bzw. Betriebseinschränkungen im Dezember
2020 in Folge des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 25. November 2020 erhebliche
Umsatzausfälle erleiden. Die Dezemberhilfe erfolgt auf Basis der
Novemberhilfe. Die Verlängerung der Novemberhilfe in den Dezember 2020 ist mit
Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder vom 25. November 2020 vereinbart worden. Die
Antragstellung ist seit dem 23. Dezember 2020 möglich.
Mit Stand 11. Januar 2021 wurden
in Sachsen 5.930 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe von
69.733.983,21 Euro gestellt. Davon wurde bisher ein Fördervolumen in Höhe
von 29.704.973,84 Euro ausgezahlt.
In Sachsen-Anhalt wurden 1.753 Anträge mit einem beantragten
Fördervolumen in Höhe von 22.110.720,10 Euro gestellt. Davon wurde bisher ein
Fördervolumen in Höhe von 10.052.311,58 Euro ausgezahlt.
In Thüringen wurden 1.695 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in
Höhe von 23.422.238,05 Euro gestellt. Davon wurde bisher ein Fördervolumen
in Höhe von 10.138.130,33 Euro ausgezahlt.
Im Rahmen der November- und Dezemberhilfe Plus sind Zuschüsse bis zu
4 Mio. Euro zur Umsatzerstattung möglich. Zuschüsse über 4 Mio. Euro
können mit der November- und Dezemberhilfe Extra beantragt werden. Ziel ist die
Antragstellung und Auszahlungsbeginn im Februar 2021.
Überbrückungshilfe III (Laufzeit Januar bis Juni 2021)
Im Rahmen der Überbrückungshilfe III werden Zuschüsse zu den betrieblichen
Fixkosten für Unternehmen, Soloselbständige, selbständige Angehörige der
freien Berufe bis zu 750 Mio. Euro jährlichen Umsatz in Deutschland im Jahr
2020 gewährt. Alle Unternehmen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch
von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019
erlitten haben, können eine Förderung im Rahmen der förderfähigen Maßnahmen
der Überbrückungshilfe III beantragen. Die Unternehmen können bis zu
1,5 Mio. Euro Überbrückungshilfe pro Monat erhalten, sofern die Grenzen des
europäischen Beihilferechts dies zulassen. Der Förderzeitraum umfasst den
November 2020 bis Juni 2021. Die Antragstellung erfolgt über die bundesweit
einheitliche digitale Plattform
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de und
wird derzeit technisch umgesetzt. Die Abschlagszahlungen und die
Antragstellung starten voraussichtlich im Februar 2021.
Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von RLT-Anlagen in öffentlichen
Gebäuden und Versammlungsstätten
Am 20. Oktober 2020 ist die Richtlinie für die Bundesförderung Corona-
gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen in
öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten mit einem Fördervolumen von
insgesamt 500 Mio. Euro in Kraft getreten. Gefördert werden Investitionen in die
infektionsschutzgerechte Um- und Aufrüstung zentraler, stationärer RLT-
Anlagen für Räume, in denen regelmäßig größere Personenansammlungen
stattfinden. Die RLT-Anlage muss für diese Räume einen Regelvolumenstrom von
mindestens 1.500 Kubikmetern pro Stunde aufweisen, was einer
Belegungsdichte von 50 Personen im Raum entspricht. Die Förderung erfolgt im Wege
einer Anteilsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss mit bis zu
40 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ist begrenzt auf 100.000 Euro pro
RLT-Anlage. Je nach Art der Maßnahme liegt die Bagatellgrenze der
förderfähigen Ausgaben bei 2.000 Euro bzw. 15.000 Euro. Antragsberechtigt sind
Länder und Kommunen sowie durch Beteiligung oder sonstige Weise zu
mindestens 50 Prozent vom Bund, von Ländern oder Kommunen finanzierte
Unternehmen, institutionelle Zuwendungsempfänger, Hochschulen und Träger von
öffentlichen Einrichtungen. Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2021
bei dem das Programm administrierenden Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche
Im Rahmen des Soforthilfeprogramms für die Reisebusbranche zum Ausgleich
von pandemiebedingten Einnahmeausfällen in der Reisebusbranche hat das
Bundesamt für Güterverkehr (BAG) als Bewilligungsbehörde
Reisebusunternehmen in Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen)
Unterstützungsleistungen in Höhe von insgesamt 7.584.289,64 Euro zwischen dem
10. August 2020 und dem 20. November 2020 bewilligt und ausgezahlt.
Die Bewilligungssumme je Bundesland stellt sich wie folgt dar:
Bundesland Bewilligungssumme in Euro
Sachsen 3.866.799,50
Sachsen-Anhalt 1.928.233,43
Thüringen 1.789.256,71
Gesamt 7.584.289,64
Der Bewilligungszeitraum je Bundesland stellt sich wie folgt dar:
Sachsen 13. August 2020 – 20. November 2020
Sachsen-Anhalt 10. August 2020 – 26. Oktober 2020
Thüringen 12. August 2020 – 29. Oktober 2020
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Das Konjunkturpaket „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern,
Zukunftsfähigkeit stärken“ vom 3. Juni 2020 sieht u. a. Maßnahmen zur
Sicherung des Ausbildungsplatz-angebots von Berufsausbildungen vor. Diese
Maßnahmen wurden mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
umgesetzt. Die Umsetzung des Programms erfolgt in zwei getrennten
Förderrichtlinien. Mit der Ersten Förderrichtlinie, die zum 1. August 2020 in Kraft getreten
ist, werden folgende Förderleistungen gewährt:
Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus,
Ausbildungsprämie plus bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus,
Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit,
Übernahmeprämie für Azubis aus insolventen Betrieben.
Von diesen Förderleistungen können auch Ausbildungsbetriebe in den Ländern
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen profitieren.
Ziel der Zweiten Förderrichtlinie, welche zum 31. Oktober 2020 in Kraft
getreten ist, ist die Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung, wenn die
betriebliche Ausbildung wegen Corona-bedingter Betriebsschließung oder -
einschränkung temporär nicht im eigenen Betrieb aufgenommen oder fortgesetzt
werden kann. Gefördert werden in solchen Fällen sog.
Interimsausbildungsbetriebe, Überbetriebliche Bildungsstätten oder andere Ausbildungsdienstleister,
die eine Auftrags- oder Verbundausbildung durchführen, durch Zuschüsse in
Höhe von 4.000 Euro für jeden interimsweise übernommenen Auszubildenden.
Programm Neustart Kultur
Die BKM arbeitet derzeit an einer Aufstellung der im Jahr 2020 insgesamt im
Rahmen von Neustart Kultur gestellten Anträge und bewilligten Fördermittel.
Diese wird in einen in Kürze dem Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages vorzulegenden Sachstandsbericht zu Neustart Kultur einfließen.
Nationales Netzwerk Universitätsmedizin (NUM)
Die Universitätsklinika Dresden und Leipzig (Sachsen), Halle und Magdeburg
(Sachsen-Anhalt) sowie Jena (Thüringen) sind Partner im Netzwerk
Universitätsmedizin (NUM) und an mehreren Teilprojekten beteiligt. Laut aktueller
Planung sind derzeit für alle Standorte in Mitteldeutschland rd. 11,6 Mio. Euro
(inkl. Projektpauschale) vorgesehen (Sachsen: rd. 4,7 Mio. Euro, Sachsen-
Anhalt: rd. 4,9 Mio. Euro, Thüringen: rd. 2,3 Mio. Euro).
Die Zuwendung für das NUM wurde zum 1. April 2020 ausgesprochen. Die
offizielle Aufnahme der fünf mitteldeutschen Standorte als Partner im NUM
erfolgte im Juni und Juli 2020.
Im NUM wurden mit Stand 31. Dezember 2020 insgesamt rd. 1,8 Mio. Euro
von den fünf Standorten in Mitteldeutschland abgerufen (Sachsen: rd.
994.000 Euro, Sachsen-Anhalt: rd. 554.000 Euro, Thüringen: rd. 272.000
Euro).
Coronahilfen Profisport
Hinsichtlich der Coronahilfen Profisport liegen dem BMI keine
bundeslandspezifischen Daten vor. Eine kurzfristige Datenerhebung ist aufgrund der
Datenstruktur nicht möglich.
Finanzhilfen Digitalisierung Gesundheitsämter
Im Rahmen der „Finanzhilfen gemäß Artikel 104b Absatz 1 des Grundgesetzes
für Investitionen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zur
technischen Modernisierung der Gesundheitsämter und zum Anschluss dieser an das
elektronische Melde- und Informationssystem nach § 14 des
Infektionsschutzgesetzes“ hat das Bundesministerium für Gesundheit den mitteldeutschen
Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Jahr 2020 Finanzmittel in
Höhe von insgesamt 5.194.925 Euro zweckgebunden für die Digitalisierung der
Gesundheitsämter zur Verfügung gestellt. Dabei entfiel jeweils auf das Land
Sachsen der Betrag von 2.495.425 Euro, auf das Land Sachsen-Anhalt der
Betrag von 1.375.820 Euro und auf das Land Thüringen der Betrag von
1.323.680 Euro. Die Rechtsgrundlage für diese Finanzhilfen wurde mit dem
„Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage
von nationaler Tragweite“ vom 23. Mai 2020 geschaffen. Die Finanzhilfen sind
vollständig an die Länder ausgezahlt.
6. Wann wurden diese Zusagen jeweils gemacht, und inwiefern sind diese
umgesetzt (bitte nach Programm und Ländern aufschlüsseln)?
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
Das Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit ist
am 27. August 2020 in Kraft getreten. Die Antragsfrist für die Einrichtungen
lief bis 30. September 2020. Die Weiterleitung der Mittel von den
programmumsetzenden Zentralstellen an die Einrichtungen ist abgeschlossen.
Fördermaßnahme Ehrenamt stärken. Versorgung sichern
Zu den Bewilligungen vgl. nachfolgende Tabelle:
Land Anzahl (bewilligt) Bewilligte Mittel
(in €)
Sachsen 15 78.791
Sachsen-Anhalt 16 88.152
Thüringen 4 22.898
Corona-Teilhabe-Fonds
Die Zusage der Mittel aus dem Corona-Teilhabe-Fonds erfolgte jeweils mit
Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land bzw. Bund und
Kommunal-verband. Die Verwaltungsvereinbarung wurde in Sachsen am
30. November 2020 abgeschlossen, in Sachsen-Anhalt am 26. November 2020
und in Thüringen am 8. Dezember 2020. Die Umsetzung des Programms ist
bundesweit am 1. Januar 2021 gestartet.
Unterstützung anwendungsorientierter Forschung für außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen
Anträge für die Förderrichtlinie „Unterstützung anwendungsorientierter
Forschung für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen“ können jeweils für die
Jahre 2020 und 2021 gestellt werden. Das Verfahren für das Jahr 2020 ist
vorbehaltlich der Verwendungsprüfung abgeschlossen. Anträge für das Jahr 2021
können bis Jahresende gestellt werden.
Für das Jahr 2020 wurde ein Antrag einer Einrichtung der Helmholtz-
Gemeinschaft (HGF) im Land Sachsen gestellt, der auch bewilligt wurde. Zudem
flossen Mittel aus dem Sammelantrag der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) in die
drei Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Insgesamt ergibt sich
folgende Mittelverteilung.
Sachsen: ca. 9,5 Mio. Euro (FhG) sowie rd. 44.000 Euro (HGF)
Sachsen-Anhalt: 1,5 Mio. Euro (FhG)
Thüringen: 1,1 Mio. Euro (FhG)
Die Angaben zur Fraunhofer-Gesellschaft sind vorläufig und können erst nach
deren Jahresabschluss final ermittelt werden.
Für das Jahr 2021 sind bisher zwei weitere Anträge der sächsischen HGF-
Einrichtungen in Bearbeitung.
Überbrückungshilfe für Studierende
Anträge für die Überbrückungshilfe für Studierende konnten in den Monaten
Juni bis September bzw. können wieder seit November für das laufende
Wintersemester jeweils für den laufenden Monat gestellt werden. Anschließend
werden sie von den zuständigen Studierenden- und Studentenwerken vor Ort
eigenständig bearbeitet und vergeben.
KfW-Studienkredit
Neben vorgenannten Überbrückungshilfen für Studierende wurde als weitere
wesentliche Säule der Überbrückungshilfe der Studienkredit der KfW als
bewährtes Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durch
vorübergehende Sonderregelungen ergänzt. Das Darlehen wurde pandemiebedingt für
alle Darlehensnehmenden während der Auszahlungsphase zunächst befristet bis
März 2021 zinslos gestellt. Diese Zinsvergünstigung wurde inzwischen bis zum
Jahresende 2021 verlängert. Die Kosten trägt der Bund. Grundsätzlich gelten
die allgemeinen Bedingungen des KfW-Studienkredits mit einer maximal
monatlichen Auszahlung von 650 Euro.
Darüber hinaus wurde für diese Säule der Überbrückungshilfe im Frühjahr
2020 der Berechtigtenkreis des klassischen KfW-Studienkredits auf
ausländische Studierende aus Drittstaaten und EU-Bürger, die sich erst kürzer als drei
Jahre in Deutschland aufhalten, befristet erweitert, so dass auch sie den
Studienkredit auf noch bis Mitte Februar 2021 möglichen Antrag mit
Auszahlungsbeginn zum März 2021 in Anspruch nehmen können und dann auch von
der Zinsfreistellung während der Auszahlungsphase bis Jahresende 2021
profitieren.
Programm „DigitalPakt Schule“
Im Rahmen des DigitalPakts Schule trat am 4. Juli 2020 die
Zusatzvereinbarung „Corona-Hilfe II: Sofortprogramm Endgeräte“ und am 4. November 2020
die Zusatzverein-barung „Corona-Hilfe III: Hilfe zur Administration“ in Kraft.
7. Wie hoch sind die bisher zugesicherten sowie die getätigten finanziellen
Hilfen von Seiten des Bundes für in Mitteldeutschland ansässige Bürger
oder Unternehmen im Rahmen der Corona-Krise (bitte insgesamt, je
Programm sowie nach Ländern aufschlüsseln)?
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
Im Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
wurden für Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und
Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Zuschüsse in Höhe von insgesamt 5.124.144,36 Euro bereitgestellt.
Diese verteilen sich folgendermaßen auf die Bundesländer:
Sachsen: 2.517.426,81 Euro
Sachsen-Anhalt: 1.208.464,08 Euro
Thüringen: 1.398.253,47 Euro
Fördermaßnahme Ehrenamt stärken. Versorgung sichern
Im Rahmen der Sondermaßnahme wurden von den bewilligten Mitteln in Höhe
von 190.488,20 Euro insgesamt 189.841,98 Euro abgerufen und ausbezahlt.
Sachsen: bewilligt und abgerufen 78.791,26 Euro.
Sachsen-Anhalt: bewilligt 88.783,61 Euro, abgerufen 88.152,27 Euro, nicht
abgerufen 631,34 Euro.
Thüringen: bewilligt 22.913,33 Euro, abgerufen 22.898,45 Euro, nicht
abgerufen 14,88 Euro.
Corona-Teilhabe-Fonds
Im Rahmen des Corona-Teilhabe-Fonds stehen Antragstellerinnen und
Antragstellern in Mitteldeutschland ab 1. Januar 2021 zugesicherte Mittel in Höhe von
insgesamt 9.305.523,70 Euro zur Verfügung (Sachsen: 4.580.956,27 Euro;
Sachsen-Anhalt: 2.264.059,63 Euro; Thüringen: 2.460.507,80 Euro).
Überbrückungshilfe für Studierende
Studierenden in Sachsen wurden bisher Zuschüsse in Höhe von insgesamt rd.
1,8 Mio. Euro, in Sachsen-Anhalt in Höhe von rd. 863.000 Euro und in
Thüringen in Höhe von rd. 2,0 Mio. Euro zugesagt (Stand: 4. Dezember 2020).
KfW-Studienkredit
Seit Mai 2020 bis zum 4. Januar 2021 haben
in Sachsen 2.001 Studierende (bereinigt um nachträgliche Storno-/
Widerrufsfälle) mit einem Gesamtvolumen von rund 56,3 Mio. Euro,
in Sachsen-Anhalt 868 Studierende (bereinigt um nachträgliche Storno-/
Widerrufsfälle) mit einem Gesamtvolumen von rund 24,3 Mio. Euro,
in Thüringen 871 Studierende (bereinigt um nachträgliche Storno-/
Widerrufsfälle) mit einem Gesamtvolumen von rund 24,7 Mio. Euro
den KfW-Studienkredit unter Geltung der pandemiebedingten
Sonderkonditionen beantragt.
Eine Zusage erhielten bis zum 4. Januar 2021
in Sachsen insgesamt 1.694 Studierende mit einem zugesagten Kreditvolumen
in Höhe von rund 47,7 Mio. Euro,
in Sachsen-Anhalt insgesamt 705 Studierende mit einem zugesagten
Kreditvolumen in Höhe von rund 19,8 Mio. Euro,
in Thüringen insgesamt 708 Studierende mit einem zugesagten Kreditvolumen
in Höhe von rund 20,1 Mio. Euro.
Die tatsächliche Auszahlung richtet sich nach dem jeweiligen
Finanzierungbeginn.
Aktuell noch in Bearbeitung befinden sich in Sachsen 80 Fälle, in Sachsen-
Anhalt 53 Fälle und in Thüringen 60 Fälle.
Programm „DigitalPakt Schule“
Über beide Zusatzvereinbarungen werden den Ländern jeweils Bundesmittel
i. H. v. 500 Mio. Euro bereitgestellt. Davon entfallen auf Sachsen jeweils rd.
25,0 Mio. Euro, auf Sachsen-Anhalt jeweils rd. 13,8 Mio. Euro und auf
Thüringen jeweils rd. 13,2 Mio. Euro.
8. Wie viele Anträge für vom Bund vollständig oder teilweise finanzierte
Corona-Hilfen und Corona-Programme wurden bisher in
Mitteldeutschland gestellt, und wie viele positiv oder negativ beschieden, sowie wie
viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in
absoluten sowie prozentualen Zahlen angeben sowie nach den verschiedenen
Hilfsprogrammen und Ländern aufschlüsseln)?
Sachsen:
Programm Anträge gesamt Fallzahl beschleunigtesVerfahren Negativ beschieden
davon Anträge über
prüfende Dritte im
Abschlagsverfahren
insgesamt Anzahl In % Anzahl In % Anzahl
Sachsen
außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe) Stand 11.01.2021
13.760 (*) 12.905 (**) 93,8 0 0 9.009 (***)
außerordentliche Wirtschaftshilfe (Dezemberhilfe) Stand 11.01.2021
5.930 (*) 5.619 (**) 94,8 0 0 2.868 (***)
(*) Gesamtsumme der Anträge, die zum Stichtag im Direktverfahren und über prüfende Dritte
eingereicht wurden
(**) Gesamtsumme der Anträge, die im beschleunigten Verfahren bearbeitet wurden (im
Direktverfahren bis max. 5.000 Euro Auszahlung möglich, bei allen anderen Anträgen Abschlagszahlung in
Höhe von 50 Prozent bis maximal 50.000 Euro)
(***) Anträge im Abschlagsverfahren sind alle in der Bearbeitung, da eine endgültige Bewilligung
durch die Bewilligungsstellen aussteht
Programm Anträge Positiv beschieden Negativ beschieden in Bearbeitung
Insg. Anzahl In % Anzahl In % Anzahl In %
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
33 33 100 0 0 0 0
Fördermaßnahme Ehrenamt stärken. Versorgung sichern
18 15 83,33 0* 0 0 0
Unterstützung anwendungsorientierter Forschung für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
1 1 100 0 0 0 0
KfW-Studienkredit (BMBF)
2.001 1.694 84,7 227 11,3 80 4,0
Überbrückungshilfe für Studierende
8.221 4.654 60,5 3.037 39,5 530 6,45
Programm Anträge Positiv beschieden Negativ beschieden in Bearbeitung
Insg. Anzahl In % Anzahl In % Anzahl In %
Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von RLT-Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten
(BMWi) (Stand 13.01.2021)
3 3 100 0 0 0 0
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche zum Ausgleich von pandemiebedingten Einnahmeausfällen in
der Reisebusbranche
117 116 99,15 1 0,85 0 0
* Es wurden 3 Anträge zurückgezogen
Sachsen-Anhalt:
Programm Anträge ge-samt
Fallzahl beschleunigtes
Verfahren Negativ beschieden
davon Anträge über
prüfende Dritte im
Abschlagsverfahren
insgesamt Anzahl In % Anzahl In % Anzahl
Sachsen-Anhalt
außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe) Stand 11.01.2021
4.564 (*) 4.341 (**) 95,1 0 0 3.528 (***)
außerordentliche Wirtschaftshilfe (Dezemberhilfe) Stand 11.01.2021
1.753 (*) 1.671 (**) 95,3 0 0 1.065 (***)
(*) Gesamtsumme der Anträge, die zum Stichtag im Direktverfahren und über prüfende Dritte
eingereicht wurden
(**) Gesamtsumme der Anträge, die im beschleunigten Verfahren bearbeitet wurden (im
Direktverfahren bis max. 5.000 Euro Auszahlung möglich, bei allen anderen Anträgen Abschlagszahlung in
Höhe von 50 Prozent bis maximal 50.000 Euro)
(***) Anträge im Abschlagsverfahren sind alle in der Bearbeitung, da eine endgültige Bewilligung
durch die Bewilligungsstellen aussteht
Programm Anträge Positiv beschieden Negativ beschieden in Bearbeitung
Insg. Anzahl In % Anzahl In % Anzahl In %
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
15 14 93,3 1 6,7 0 0
Fördermaßnahme Ehrenamt stärken. Versorgung sichern
16 16 100 0 0 0 0
Unterstützung anwendungsorientierter Forschung für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
0 0 0 0 0 0 0
KfW-Studienkredit (BMBF)
868 705 81,2 110 12,7 53 6,1
Überbrückungshilfe für Studierende
4.319 2.211 53,2 1.944 46,8 164 3,8
Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von RLT-Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten
(BMWi) (Stand 13.01.2021)
4 4 100 0 0 0 0
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche zum Ausgleich von pandemiebedingten Einnahmeausfällen in
der Reisebusbranche
45 44 97,78 1 2,22 0 0
Thüringen:
Programm Anträge ge-samt
Fallzahl beschleunigtes
Verfahren Negativ beschieden
davon Anträge über
prüfende Dritte im
Abschlagsverfahren
insgesamt Anzahl In % Anzahl In % Anzahl
Thüringen
außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe) Stand 11.01.2021
4.572 (*) 4.381 (**) 95,8 0 0 3.678 (***)
außerordentliche Wirtschaftshilfe (Dezemberhilfe) Stand 11.01.2021
1.695 (*) 1.618 (**) 95,5 0 0 1.123 (***)
(*) Gesamtsumme der Anträge, die zum Stichtag im Direktverfahren und über prüfende Dritte
eingereicht wurden
(**) Gesamtsumme der Anträge, die im beschleunigten Verfahren bearbeitet wurden (im
Direktverfahren bis max. 5.000 Euro Auszahlung möglich, bei allen anderen Anträgen Abschlagszahlung in
Höhe von 50 Prozent bis maximal 50.000 Euro)
(***) Anträge im Abschlagsverfahren sind alle in der Bearbeitung, da eine endgültige Bewilligung
durch die Bewilligungsstellen aussteht
Programm Anträge Positiv beschieden Negativ beschieden in Bearbeitung
Insg. Anzahl In % Anzahl In % Anzahl In %
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
25 24 96 1 4 0 0
Fördermaßnahme Ehrenamt stärken. Versorgung sichern
4 4 100 0 0 0 0
Unterstützung anwendungsorientierter Forschung für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
0 0 0 0 0 0 0
KfW-Studienkredit (BMBF)
871 708 81,3 103 11,8 60 6,9
Überbrückungshilfe für Studierende
6.606 5.102 76,9 1.532 23,1 66 1,00
Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von RLT-Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten
(BMWi) (Stand 13.01.2021)
0 0 0 0 0 0 0
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche zum Ausgleich von pandemiebedingten Einnahmeausfällen in
der Reisebusbranche
62 61 98,39 1 1,61 0 0
In den Direktantragsverfahren zur November- und Dezemberhilfe werden
Anträge von Soloselbständigen mit einem beantragten Fördervolumen von über
5.000 Euro zurückgewiesen (zum Stichtag für die Novemberhilfe: Sachsen 202,
Sachsen-Anhalt 59, Thüringen 39, für die Dezemberhilfe: Sachsen 126,
Sachsen-Anhalt 33, Thüringen 30).
Hinsichtlich des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ wird auf die
Statistik der Bundesagentur für Arbeit unter dem Link
https://statistik.arbeitsag
entur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=20726
&topic_f=ausbildungsplaetze-sichern-aps verwiesen.
9. Für welche Hilfsmaßnahmen des Bundes im Rahmen der Corona-Krise
wurden bisher wie viele Haushaltsmittel ausgezahlt, und wie viele Mittel
sind aktuell noch nicht vergeben (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
Zur Höhe der verwendeten Haushaltsmittel im Sonderprogramm Kinder- und
Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit für Einrichtungen im Bereich der
Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit mit
Übernachtungsangeboten in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird auf
die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Die Auszahlung der Mittel an die
programmumsetzenden Zentralstellen und die Weiterleitung der Mittel an die
Einrichtungen sind abgeschlossen.
Fördermaßnahme Ehrenamt stärken. Versorgung sichern
Der Förderzeitraum endete für alle Zuwendungsempfänger am 30. November
2020.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Corona-Teilhabe-Fonds
Im Rahmen des Corona-Teilhabe-Fonds wurden bisher noch keine
Haushaltsmittel ausgezahlt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Unterstützung anwendungsorientierter Forschung für außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen
Für die Maßnahme „Unterstützung anwendungsorientierter Forschung für
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen“ wurden bisher 195,6 Mio. Euro
ausgezahlt. Im Jahr 2021 stehen weitere 400 Mio. Euro zur Verfügung.
Überbrückungshilfe für Studierende
Den Studierenden- und Studentenwerken in Sachsen wurden rd. 1,9 Mio. Euro,
den Studierenden- und Studentenwerken in Sachsen-Anhalt rd. 954.000 Euro
und dem Studentenwerk in Thüringen rd. 2,1 Mio. Euro für den Zuschuss der
Überbrückungshilfe ausgezahlt (Stand: 4. Dezember 2020).
KfW-Studienkredit
Während der Haushaltsführung 2020 erstattete der Bund der KfW für die
pandemiebedingte Programmanpassung beim KfW-Studienkredit zum Stichtag
30. November 2020 einen Betrag in Höhe von rd. 17,9 Mio. Euro für die
Zinsbefreiung der Kreditnehmenden. Im Rahmen der Haushaltsführung 2021
erstattete der Bund der KfW bisher keine Mittel.
Programm „DigitalPakt Schule“
Über die Höhe der ausgezahlten bzw. noch nicht vergebenen Haushaltsmittel
liegen derzeit keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 7 verwiesen.
Soforthilfe, Überbrückungshilfen und Außerordentliche Wirtschaftshilfe
(Novemberhilfe)
Mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020 wurden für kleine und
mittlere Unternehmen und Soloselbständige im Haushalt für das Jahr 2020 im
Kapitel 6002 Titel 683 01 (Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und
Soloselbständige) Mittel in Höhe von 18 Mrd. Euro und im Kapitel 6002
Titel 683 02 (Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische
Unternehmen) Mittel in Höhe von 24,6 Mrd. Euro eingeplant.
Mittelabfluss/Stand: 31. Dezember 2020
Kapitel 6002 Titel 683 01 – Ansatz 18 Mrd. Euro
Zuweisungssumme an die Länder: 14.080.477.322,97 Euro, davon
643.000.000,00 Euro an Sachsen/236.000.000,00 Euro an Sachsen-Anhalt/
256.662.360,00 Euro an Thüringen. Ist- Buchungen der Länder:
625.839.607,00 Euro durch Sachsen/231.333.313,00 Euro durch Sachsen-
Anhalt/256.662.360,00 Euro durch Thüringen.
Kapitel 6002 Titel 683 02 – Ansatz 24,6 Mrd. Euro
Zuweisungssumme an die Länder: 2.815.487.663,44 Euro, davon
84.320.993,01 Euro an Sachsen/29.033.732,92 Euro an Sachsen-Anhalt/
45.000.000,00 Euro an Thüringen.
Ist- Buchungen der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für
Überbrückungshilfe I und II (*):
Sachsen: 78.652.918,91 Euro, davon 45.147.836,96 Euro für Ü-Hilfe I und
33.505.081,95 Euro für Ü-Hilfe II
Sachsen-Anhalt: 25.418,253,11 Euro, davon 16.509.334,84 Euro für Ü-Hilfe I
und 8.908.918,27 Euro für Ü-Hilfe II
Thüringen: Ist –Buchungen: 29.945.640,29 Euro, davon 20.427.510,64 Euro
für Ü-Hilfe I und 9.518.129,65 Euro für Ü-Hilfe II
Inwieweit die genannten Ist-Buchungen auf Länderebene auch den
tatsächlichen Ausgabenstand wiedergeben, lässt sich nicht feststellen, da die Länder
die zugewiesenen Mittel auf eigene Titelstrukturen zuweisen oder komplett an
ihre Förderbanken weiterreichen.
(*) Ist-Buchungen der Länder (Auszahlungen durch die Bewilligungsstellen)
im Rahmen der Novemberhilfe sind zum Stand 31. Dezember 2020 noch nicht
erfolgt; hier sind lediglich Abschlagszahlungen durch das BAFA über die
Bundeskasse getätigt worden.
Ist-Zahlungen des BAFA für Corona-Novemberhilfe-Abschläge (inklusive
nicht durchgeführte oder zurücküberwiesene Buchungen) (*) an die
Bundeskasse gesamt 1.097.766.102,92 Euro, davon wurden 46.702.077,27 Euro an
Unternehmen in Sachsen/18.685.440,61 Euro an Unternehmen in Sachsen-Anhalt/
19.716.320,76 Euro an Unternehmen in Thüringen ausgezahlt.
(*) Nettogesamtauszahlungen (ohne Rückläufer) sind i. H. v.
1.088.088.333,63 Euro erfolgt, lassen sich technisch bedingt nicht nach
Bundesländern auftrennen.
Coronagerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in
öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten (Stand: 13. Januar 2021)
Einzelplan 09 Kapitel 10 Titel 892 05 Funktion 313 – Ansatz 500 Mio. Euro.
Gebundene Haushaltsmittel per Zuwendungsbescheiden insgesamt:
3.608.534,65 Euro, davon 113.478 Euro an Sachsen, 242.705,34 Euro an
Sachsen-Anhalt, 0 Euro an Thüringen.
Mangels bislang eingegangener Verwendungsnachweise kam es noch zu keinen
Auszahlungen an die Zuwendungsempfänger.
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche
Hinsichtlich der Höhe der bisher ausgezahlten Haushaltsmittel im
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche für beantragte Ausgleichszahlungen in
Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) wird auf die Antwort zu
Frage 5 (Bewilligungszeitraum je Bundesland) verwiesen.
10. Wie viele Anträge auf KfW-Corona-Hilfen sowie weitere KfW-
Sonderprogramme im Rahmen der Corona-Krise wurden bisher in
Mitteldeutschland gestellt (bitte nach Monaten, Ländern sowie insgesamt
aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf KfW-Corona-Hilfen sowie weitere KfW-
Sonderprogramme im Rahmen der Corona-Krise wurden bisher positiv
oder negativ beschieden, sowie wie viele sind aktuell noch in
Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in absoluten sowie prozentualen
Zahlen angeben und nach Ländern aufschlüsseln)?
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf KfW-Corona-Hilfen sowie weitere KfW-
Sonderprogramme im Rahmen der Corona-Krise und Auszahlung
(bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
11. Sind der Bundesregierung im Hinblick auf die bisher genannten
Maßnahmen im Rahmen der durch den Bund bereitgestellten Corona-Hilfen
Betrugsfälle oder Betrugsversuche bekannt?
KfW-Sonderprogramm
a) Wenn ja, wie viele Fälle sind bekannt bzw. werden untersucht (bitte
nach Fall, Datum, betroffenem Programm, Summe und weiteren
Angaben aufschlüsseln)?
Mit Stand 22. Dezember 2020 liegen im KfW-Sonderprogramm (inkl. KfW-
Schnellkredit) circa 109.000 Kreditanträge vor. Seit Beginn des KfW-
Sonderprogramms, wurden insgesamt 55 Vorgänge von Extern an die KfW gemeldet
bzw. wurden intern aktiv von der KfW überprüft. Hiervon sind 43 Fälle bereits
ohne Betrugsrelevanz abgeschlossen, in zwölf Fällen fehlen noch Unterlagen
zur endgültigen Beurteilung. In bisher einem Fall wurde ein Strafantrag
gestellt. Eine Verurteilung wegen betrügerischer Handlungen im Zusammenhang
mit Krediten aus dem KfW-Sonderprogramm zum Nachteil der KfW ist bislang
nicht bekannt. In den der KfW bekannten Verdachtsfällen bzw. dem von der
KfW zur Anzeige gebrachten Verdachtsfall dauern die Ermittlungen aktuell
nach den Informationen der KfW noch an. Die Zahlen beziehen sich auf die
KfW Programme in ganz Deutschland.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
b) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um den
Missbrauch der genannten Maßnahmen zu verhindern?
Die Einhaltung der jeweiligen Programmbedingungen durch den Kreditnehmer
wird von der Hausbank geprüft. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind
auch die Anforderungen an das Geldwäsche-Gesetz (z. B. Legitimation des
Antragstellers) einzuhalten.
Soforthilfe, Überbrückungshilfe I und II, Novemberhilfe und Dezemberhilfe
Das Antragsverfahren bei den Überbrückungshilfen und bei der November-
und Dezemberhilfe ab einem Förderbetrag über 5.000 Euro wurde über einen
sogenannten prüfenden Dritten gewählt, da es eine zielgenaue und vor allem
missbrauchsfreie, aber gleichzeitig unbürokratische Vergabe der nicht
unerheblichen öffentlichen Mittel erlaubt. Die inhaltliche Antragsprüfung wird sowohl
durch die Einbindung der prüfenden Dritten als auch durch die
Bewilligungsstellen der Länder vorgenommen. Für die direkte Antragstellung durch
Soloselbständige bis zu einem Förderbetrag von 5.000 Euro ist für die
Authentifizierung im Antragsverfahren zwingend ein ELSTER-Zertifikat erforderlich.
Zu den übrigen Programmen liegen der Bundesregierung keine weiteren
Erkenntnisse vor.
12. In wie vielen Fällen mussten Soloselbstständige in Mitteldeutschland
nach Kenntnis der Bundesregierung Soforthilfen bzw.
Überbrückungshilfen zurückzahlen, da sie diese zur Deckung der Lebenshaltungskosten
genutzt haben?
Zu Rückforderungen seitens der Länder liegen der Bundesregierung keine
Daten der Länder vor.
13. Wie viele Insolvenzanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in den Jahren 2015 bis 2019 im Durchschnitt monatlich in
Mitteldeutschland sowie bundesweit gestellt (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
14. Wie viele Insolvenzanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seit März 2020 im Durchschnitt monatlich in Mitteldeutschland sowie
bundesweit gestellt (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
15. Wie viele Insolvenzanträge wurden durch Soloselbstständige nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 im
Durchschnitt monatlich in Mitteldeutschland sowie bundesweit gestellt (bitte
nach Ländern aufschlüsseln)?
16. Wie viele Insolvenzanträge wurden durch Soloselbstständige nach
Kenntnis der Bundesregierung seit März 2020 im Durchschnitt
monatlich in Mitteldeutschland sowie bundesweit gestellt (bitte nach Ländern
aufschlüsseln)?
Die Fragen 13 bis 16 werden gemeinsam beantwortet.
Aus den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten ist jeweils
erkennbar, wie viele Insolvenzen pro Monat bzw. pro Jahr zu verzeichnen sind
und wie sich diese auf die verschiedenen Länder und nach der Zahl der
Arbeitnehmer/innen verteilen. Die aktuellsten Informationen liegen für Oktober 2020
vor. Die Datei ist abrufbar unter:
www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Gewerbe
meldungen-Insolvenzen/Publikationen/_publikationen-innen-insolvenzen.html .
17. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Zahl der
Insolvenzanträge nach Ende der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in
Mitteldeutschland entwickeln (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Nach Einschätzung der Bundesregierung wird sich die Zahl der
Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2021 bundesweit deutlich erhöhen. Die Bundesregierung
geht auf Basis aktueller Experteneinschätzungen (z. B. Bundesbank, IW Köln,
Bank für internationalen Zahlungsausgleich, Creditreform) davon aus, dass die
Zahl der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Jahr 2019, in dem es lt.
Statistischem Bundesamt 18.749 Unternehmensinsolvenzen gab, um eine
vierstellige, ggf. sogar niedrige fünfstellige Zahl an Unternehmensinsolvenzen
ansteigen wird. Angesichts der Einzigartigkeit der COVID-19-Pandemie sind
solche Prognosen mit hoher Unsicherheit behaftet.* Zur weiteren Entwicklung
der Unternehmensinsolvenzen aufgeschlüsselt nach Bundesländern liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
18. Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung die Zahl der Gläubiger
in Mitteldeutschland, die durch die Aussetzung der
Insolvenzantragspflicht selbst von einer Insolvenz betroffen ist (bitte nach Ländern
aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
* Einschätzungen zur Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen finden Sie auch bei BMWi (2020): Wie groß wird die
Insolvenzwelle?, in: Schlaglichter der Wirtschaftspolitik, Ausgabe 12/2020, S. 20 ff., abrufbar unter:
https://www.bmw
i.de/Redaktion/DE/Downloads/Monatsbericht/Monatsbericht-Themen/2020/2020-12-wie-gross-wird-die-insolvenzwell
e.pdf?__blob=publicationFile&v=4.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]