[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann, Alexander Graf
Lambsdorff, Jens Beeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/25397 –
Bilanz der Beschäftigungsoffensiven des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf Auslandsreisen kündigt der Bundesminister für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, regelmäßig ambitionierte und
umfangreiche Projekte an.
Mit der Sonderinitiative „Ausbildung und Beschäftigung“ gab das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
u. a. das Ziel aus, „in den kommenden Jahren bis zu 10.000 Arbeits- und
30.000 Ausbildungsplätze zu schaffen“, die nach aktuellem Stand in den
„Compact with Africa“-Staaten Äthiopien, Côte dʼIvoire, Ghana, Marokko,
Ruanda, Senegal und Tunesien umgesetzt werden sollen (
https://www.bmz.de/
de/themen/sonderinitiative_ausbildung_beschaeftigung/index.jsp). Dabei
scheint der Bundesentwicklungsminister nach Ansicht der Fragesteller vor
allem auf große Ausbildungsprojekte unter Leitung deutscher bzw. in
Deutschland tätiger Firmen zu setzen: So kündigte er im August 2016 das 10 Mio.
Euro schwere Programm „Erfolgreich in Senegal“ an, mit dem
Ausbildungsprojekte im Handwerk gestärkt und eine deutsch-senegalesische
Expertenkommission gegründet werden sollte (
http://www.bmz.de/20160809-1). Im
äthiopischen Mekelle sollten in Kooperation mit der schwedischen Modekette
H&M und dem Textilproduzenten DBL Group aus Bangladesch zwischen
2017 und 2020 mindestens 20 000 Fachkräfte in der Textilindustrie
ausgebildet werden (
http://www.bmz.de/20170404-1). Zur Finanzierung des
Berufsbildungszentrums steuerte das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung 1 Mio. Euro, die beiden Unternehmen jeweils
500 000 Euro bei (ebd.). In Ägypten sollten durch Siemens ab Oktober 2017
5 500 Fachkräfte im Ausbildungszentrum in Ain Sokhna ausgebildet werden
(
http://www.bmz.de/20171010-2).
In Ghana stieß Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller im Februar 2019
eine strategische Allianz im Textilsektor an, durch die 1 200 neue
Arbeitsplätze entstehen sollten (
http://www.bmz.de/20190210-1). Im gleichen
Atemzug versprach der Bundesentwicklungsminister 25 000 Ausbildungs-
und 15 000 Arbeitsplätze durch die Sonderinitiative „Ausbildung und
Beschäftigung“ im Land (ebd.).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25991
19. Wahlperiode 19.01.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 18. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Weitere Public Private Partnerships zur Fachkräfteausbildung kündigte
Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller im Februar 2018 mit Siemens und
dem Irak (
http://www.bmz.de/20180213-2) sowie 2019 mit Knauf und Ghana
an (
http://www.bmz.de/20190210-1). Während Knauf bis zu 800
Ausbildungsplätzen pro Jahr anbieten wollte, sollte die Kooperation im Irak
grundsätzlicher sein: „Das Bundesentwicklungsministerium (BMZ) und Siemens
wollen im Irak Lehrkräfte ausbilden und Programme der beruflichen Bildung,
insbesondere zu digitalen Anwendungen und Industrie-spezifischem Wissen,
aufbauen“ (
http://www.bmz.de/20180213-2).
Ein ähnliches Vorhaben verfolgte Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd
Müller in Mexiko 2019: „Gemeinsam mit der mexikanischen Regierung sowie
den Firmen wolle er Projekte entwickeln, die Arbeitsplätze für Jugendliche
bereitstellten“ (
https://www.welt-sichten.org/nachrichten/35818/entwicklungs
minister-mueller-arbeitsplaetze-fuer-jugendliche-mexiko). Während diese
Projektstarts oft im Beisein hochrangiger Firmenvertreter medial begleitet
werden, finden sich über Ablauf oder Ergebnisse hingegen kaum öffentliche
Berichte. Die Fragesteller befürchten, dass die Ausbildungsprojekte nicht im
versprochenen Umfang umgesetzt werden bzw. den Auszubildenden im
Anschluss keine weiterführenden Anstellungen angeboten werden können. Dies
insbesondere vor dem Hintergrund des starken informellen Sektors in den
betroffenen Staaten sowie der starken ökonomischen Konkurrenz aus anderen
Entwicklungsländern im asiatischen Raum.
Explizit versucht das BMZ die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu nutzen, um
die Situation von Geflüchteten zu verbessern oder Anreize zur Rückkehr zu
schaffen. Im Oktober 2016 stellte das Bundesentwicklungsministerium
200 Mio. Euro bis Jahresende bereit, um eine Beschäftigungsoffensive in den
Nachbarstaaten Syriens zu starten. Der Bundesentwicklungsminister versprach
dabei durch zehn Cash-for-Work-Programme die Schaffung von „50.000
Arbeitsplätze […], durch die rund 250.000 Familienangehörige besser leben“
könnten (
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mehr-hilfe-fuer-s
yrische-nachbarlaender-333578). Im Oktober 2018 unterschrieben
Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller und sieben deutsche Unternehmen
„Ausbildungspakte“ in Tunesien, mit denen „allein im Automobilbereich […]
weitere 7500 Arbeitsplätze entstehen“ sollten (
https://www.dw.com/de/entwicklu
ngsminister-m%C3%BCller-startet-ausbildungspakt-in-tunesien/a-45837099).
Neben der Senkung der Jugendarbeitslosigkeit wurde die Schaffung
wirtschaftlicher Perspektiven für Rückkehrer und abgelehnte Asylbewerber als
Ziel ausgegeben (
https://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/firmen-geg
en-flucht-der-afrika-plan-des-entwicklungsministers-1027607130).
Auch „Fairness“ und die Wahrung von Menschenrechten führt der
Bundesentwicklungsminister als Begründung für werbewirksam angekündigte Projekte
an: Während seiner Reise in die Republik Côte d’Ivoire 2017 kritisierte er die
Arbeits- und Lebensbedingungen der Kakao- und Kaffeebauern im Land. In
der Folge startete sein Bundesentwicklungsministerium gemeinsam mit der
Global Coffee Platform (GCP) eine neue Initiative mit dem Ziel, „hundert
Prozent des in Deutschland getrunkenen Kaffees nachhaltig“ herzustellen
(
http://www.bmz.de/20170301-1). Die in diesem Zusammenhang auch von
Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller und vom Bundesminister für
Arbeit und Soziales Hubertus Heil angeregte Abschaffung der Kaffeesteuer
auf fair gehandelten Kaffee zur Schaffung eines Wettbewerbsvorteils (https://
www.tagesschau.de/wirtschaft/fairtrade-kaffee-101.html) wird von der
Bundesregierung, Stand: September 2020, derzeit nicht verfolgt (vgl. Antwort
der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/22881).
Über die Umsetzung oder konkreten Fortschritte all dieser Projekte schweigt
sich der Bundesentwicklungsminister nach Ansicht der Fragesteller allzu oft
aus. Aus Sicht der Fragesteller besteht die Gefahr, dass öffentlichkeitswirksam
verkündete Initiativen entweder im Sande verlaufen oder bereitgestellte Mittel
ineffizient in Siloprojekten versenkt werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung berichtet regelmäßig über den Stand und die Fortschritte
der von ihr angestoßenen Vorhaben – sowohl der Öffentlichkeit als auch dem
Parlament. So wird der Deutsche Bundestag beispielsweise durch die
Vertraulichen Erläuterungen unterrichtet, die im Rahmen der jährlichen
Haushaltsaufstellung übermittelt werden, oder in den Sitzungen des zuständigen
Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (AwZ). Zudem sind
zahlreiche Informationen zu den entwicklungspolitischen Maßnahmen der
Bundesregierung einer breiten Öffentlichkeit zugänglich, beispielsweise über
die Internetauftritte des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und seiner Durchführungsorganisationen.
Dieses gilt selbstverständlich auch für die hier thematisierten Initiativen und
Maßnahmen.
Zusätzlich überprüft auch die Bundesregierung selbst regelmäßig die
Wirkungen ihrer entwicklungspolitischen Maßnahmen: Nach den Verfahren der
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) müssen die Vorhaben an die Bundesregierung
zu vorab festgelegten Indikatoren berichten. Das System von Monitoring und
Berichterstattung sowie speziell die Anzahl und Auswahl der Indikatoren ist
auf die Überprüfung der Zielerreichung des Vorhabens ausgerichtet und misst
dafür ausgewählte Aspekte der Leistungserbringung und des
entwicklungspolitischen Nutzens der Leistungen.
Die Durchführungsorganisationen berichten darüber hinaus zu bestimmten,
ausgewählten aggregierten Ergebnissen: Für das weltweite Engagement im
Bereich Beschäftigung konnten zum Beispiel im Jahr 2019 durch den Beitrag der
deutschen technischen EZ insgesamt etwa 190.000 Menschen in Partnerländern
in Beschäftigung kommen. Für ca. 1,3 Millionen Menschen haben sich die
Arbeitsbedingungen verbessert und für 2,4 Millionen Menschen ist das
Einkommen gestiegen. Rund 240.000 Menschen haben an berufsbildenden
Maßnahmen teilgenommen und damit ihre Beschäftigungsfähigkeit erhöht. Mit den
im Jahr 2019 erfolgten Neuzusagen im Rahmen der finanziellen
Zusammenarbeit (FZ) werden schätzungsweise weltweit rund eine Million dauerhafte
Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert (sowie zusätzlich schätzungsweise
indirekt weitere 860.000 Dauerarbeitsplätze).
Unzureichende Beschäftigung ist eine der Hauptherausforderungen für die
Partnerländer der deutschen EZ. Alleine in Afrika müssen jährlich 20 Mio. neue
Arbeitsplätze geschaffen werden, um insbesondere jungen Menschen
Zukunftsperspektiven zu bieten. Die weltweite Ausbreitung des COVID-19-Virus hat
die Situation zusätzlich verschärft: Nach Schätzungen der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) ist aufgrund der Corona-Pandemie die globale
Arbeitszeit um bis zu 17 Prozent gesunken, vergleichbar mit einem Rückgang von
knapp einer halben Milliarde Vollzeitbeschäftigten.
Unzureichende Beschäftigung hat gesellschaftliche, soziale und ökonomische
Instabilität zur Folge. Die Schaffung geeigneter Arbeitsplätze in den
Partnerländern der deutschen EZ ist daher ein zentrales Anliegen der
entwicklungspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung. Sie sieht ihre Aufgabe auch
weiterhin darin, den Weg für mehr und neue Beschäftigung zu ebnen – über
Kapazitätsaufbau, Schulungen, Fortbildungsangebote, Qualifizierungen,
Anbahnung von Kooperationen oder Beratung.
Die Schaffung von dauerhaften Arbeitsplätzen bleibt eine Aufgabe, bei der die
Privatwirtschaft eine essentielle Rolle spielt. Hierfür bedarf es eines flexiblen
Instrumentariums, das die Instrumente der EZ mit den Aktivitäten der
Wirtschaft verbindet. Die deutsche EZ verstärkt daher zunehmend die Kooperation
mit der lokalen, deutschen und internationalen Privatwirtschaft für mehr
nachhaltige, beschäftigungswirksame Investitionen und verantwortungsvolles
Unternehmertum.
Ein wichtiges Instrument sind dabei die bewährten, langfristigen Programme
zur nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung. Daneben wurden in den vergangenen
Jahren neue und innovative Ansätze zur Zusammenarbeit mit dem Privatsektor
entwickelt. Diese arbeiten flexibel und stark nachfrageorientiert und sollen
konkrete unternehmerische Aktivitäten in den Partnerländern unterstützen, um so
die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu ermöglichen. Damit leisten diese
Programme wichtige Beiträge zur Etablierung neuer Partnerschaften mit dem
Privatsektor im Sinne des Compact with Africa und des Marshallplans mit Afrika.
Die von den Fragestellern benannten Programme adressieren unterschiedliche
Kontexte, von Fluchtsituationen (geeignete schnelle Intervention durch
Cashfor-Work-Programme) bis hin zur Überwindung von strukturellen Problemen in
den Partnerländern. Dementsprechend dauert es auch unterschiedlich lange, bis
sich die angestrebten Ergebnisse der Programme realisieren. Zudem sind die
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in den Partnerländern zu
berücksichtigen. Entgegen der Auffassung der Fragesteller befinden sich die benannten
Programme mit einer Ausnahme alle in der Umsetzung.
1. Welche Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekte werden bzw. wurden
durch die Sonderinitiative „Ausbildung und Beschäftigung“ des BMZ
mit welchen Unternehmen umgesetzt, wie lange dauerten die
Ausbildungsprogramme, und wie viele Stellen wurden jeweils geschaffen?
2. Wie viele der in der Antwort zu Frage 1 genannten Auszubildenden
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach erfolgreichem Abschluss
jeweils in ein dauerhaftes oder befristetes Arbeitsverhältnis übernommen
(bitte nach unbefristeten und befristeten Verträgen getrennt aufführen),
und wie viele der geschaffenen Arbeitsplätze bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung zum heutigen Zeitpunkt fort (bitte wie in der Antwort
zu Frage 1 aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Die Sonderinitiative Ausbildung und Beschäftigung wurde 2019 mit dem Ziel
gegründet, Investitionshemmnisse in den Partnerländern abzubauen, um die
Schaffung von Arbeitsplätzen durch Investitionen des Privatsektors zu
ermöglichen (
https://www.bmz.de/de/themen/sonderinitiative_ausbildung_beschaefti
gung/index.jsp und
https://invest-for-jobs.com/). Es werden daher im Rahmen
der Sonderinitiative nur solche Vorhaben gefördert, die geeignet sind, hierzu
einen Beitrag zu leisten. Dies ist auch Grundvoraussetzung für eine
gemeinsame Projektentwicklung mit Unternehmen. Die Durchführung ausschließlich
von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ohne direkte Wirkung auf
Beschäftigung bzw. Einkommen der Beschäftigten würde nicht den Anforderungen der
Sonderinitiative entsprechen.
Als Folge der derzeitigen weltweiten Corona-Pandemie mussten die Ziele der
Sonderinitiative entsprechend den neuen Rahmenbedingungen angepasst
werden. Der Erhalt von Arbeitsplätzen, die durch die Folgen der Pandemie bedroht
waren oder sind, stand dabei im Vordergrund. Daher ist die Angabe einer
Zwischenbilanz im Sinne der Fragestellung, insbesondere mit Blick auf die erfragte
Detailtiefe, in diesem frühen Stadium nicht möglich. Vom Beginn einer
Maßnahme zum Abbau von Investitionshemmnissen bis zur Entstehung neuer
Arbeitsplätze vergeht in der Regel ein längerer Zeitraum. Dieser Zeitraum ist
einzelfallspezifisch und hängt auch von den betroffenen Unternehmen ab.
Insbesondere Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen können in diesem Kontext sehr
unterschiedlich ausgestaltet sein – abhängig vom konkreten Bedarf der
beteiligten Unternehmen. Dennoch konnten seit Start der Sonderinitiative gemeinsam
mit Unternehmen erste Maßnahmen begonnen werden, über die längerfristig
ca. 20.000 auf Dauer angelegte Arbeitsplätze entstehen sollen.
Aktuell werden Projekte der Sonderinitiative in Äthiopien, Côte d’Ivoire,
Ghana, Marokko, Ruanda, Senegal und Tunesien umgesetzt. Maßnahmen in
Ägypten sind in Vorbereitung. Zu den vom BMZ beauftragten Projektpartnern
vgl. die Homepage der Sonderinitiative:
https://invest-for-jobs.com/. Weitere
Maßnahmen in bereits beauftragten Projekten zur Schaffung von zusätzlichen
Arbeitsplätzen werden derzeit entwickelt und vorbereitet.
Eine Übersicht der Unternehmen, mit denen gemeinsam im Rahmen der
Sonderinitiative Ausbildung und Beschäftigung Projekte zur Schaffung von
Arbeitsplätzen umgesetzt werden, enthält die Anlage mit dem
Geheimhaltungsgrad „Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD). Eine Veröffentlichung der
beteiligten Unternehmen kann nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen
Informationsanspruchs mit den grundgesetzlich geschützten
Geschäftsgeheimnissen nicht erfolgen.
Die Bundesregierung ist bei der Beantwortung von Fragen aus dem Parlament
verfassungsrechtlich insbesondere dazu verpflichtet, die Grundrechte Dritter zu
wahren. Hierunter fallen auch die von Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 14
Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) geschützten Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen, mit denen gemeinsam im Rahmen der Sonderinitiative
Ausbildung und Beschäftigung Projekte entwickelt wurden. „Als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen,
Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem
begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der
Rechtsträger ein besonderes Interesse hat.“ (BVerfGE 115, 205, 230 zum
Schutz aus Artikel 12 GG). Die Sonderinitiative Ausbildung und Beschäftigung
baut mit der Privatwirtschaft Partnerschaften zur Erleichterung von
langfristigen Investitionen durch den Abbau unternehmensspezifischer
Investitionshürden in den Partnerländern auf. Eine Veröffentlichung der Unternehmensnamen
würde Marktkonkurrenten Schlussfolgerungen zu
Geschäftsentwicklungsaktivitäten in einem oder mehreren der Partnerländer und somit zu Markt- und
Wirtschaftsstrategien ermöglichen. Diese mögliche Wettbewerbsverzerrung
würde einen Eingriff in die durch Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 14 Absatz 1
GG geschützten Rechtspositionen der Unternehmen darstellen.
Zum Schutz der Grundrechte erfordert eine Veröffentlichung dieser Angaben
deswegen die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Unternehmen. Eine
derartige Zustimmung wurde hier durch die Betroffenen nicht erteilt. Der
Gesetzgeber selbst hat die unbefugte Offenbarung eines Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisses mit § 203 Absatz 2 Nummer 1 des Strafgesetzbuches für
Amtsträger unter Strafe gestellt. Vor diesem Hintergrund kann die öffentliche
Nennung der Unternehmen nach sorgfältiger Abwägung des Informationsinteresses
der Abgeordneten des Deutschen Bundestages einerseits und der
angesprochenen Geheimschutzinteressen andererseits nicht offen erfolgen. Unter
entsprechender VS-Einstufung wird daher dieser Teil der Antwort in einer separaten
Anlage übermittelt. Dabei wurde auch berücksichtigt, ob eine
Grundrechtsverletzung auch dann eintreten würde, wenn die Antwort eingestuft übermittelt
wird. Dies ist beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen, deren Veröffentlichung
lediglich von Wettbewerbern genutzt werden könnte, nicht der Fall, da ein
Abgeordneter mit den Grundrechtsträgern grundsätzlich nicht im Wettbewerb
steht.
3. Bestand oder besteht nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Übernahmegarantie für Auszubildende nach erfolgreicher Beendigung der mit
deutscher Hilfe finanzierten Ausbildung in den einzelnen Projekten, die
in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführt werden (bitte getrennt
nach Projekten auflisten)?
Falls nein, wieso nicht?
Übernahmegarantien für Auszubildende können von Unternehmen im
Anschluss an eine abgeschlossene Berufsausbildung ausgesprochen werden.
Hierzu besteht jedoch keine rechtliche Verpflichtung im Sinne der Fragestellung –
weder in Deutschland noch in den Partnerländern, in denen die Sonderinitiative
Ausbildung und Beschäftigung sowie die in der Vorbemerkung der Fragesteller
aufgeführten Vorhaben umgesetzt werden. Dies ist stets eine
betriebswirtschaftliche Entscheidung des auszubildenden Unternehmens. Die Bundesregierung
hat daher keine Kenntnis darüber, inwiefern Übernahmegarantien durch die
beteiligten Unternehmen ausgesprochen wurden. Im Übrigen sind einige
Maßnahmen zudem primär auf Fortbildungen oder Qualifizierungen bereits angestellter
Personen ausgerichtet und umfassen darüber hinaus teilweise Studierende oder
Auszubildende.
4. Wie viele Ausbildungsplätze wurden seit August 2016 jährlich durch das
Programm „Erfolgreich in Senegal“ geschaffen, und wie lange dauert
eine Ausbildung im Rahmen des Programms?
Die Schaffung von neuen Ausbildungsplätzen in Unternehmen ist nicht Teil des
Vorhabens. Vielmehr werden durch das Vorhaben Fort- und Weiterbildungen
und Maßnahmen zur Gründung eines eigenen Unternehmens angeboten und
kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KKMU) durch Fortbildung oder
Ausstattung unterstützt. Die Dauer der Qualifizierung liegt zwischen einer
Woche und sechs Monaten. Im Übrigen wird auf die Webseite der Deutschen
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH verwiesen (
https://w
ww.giz.de/de/downloads/giz2019-de-erfolgreich-senegal.PDF).
5. Wie viele ehemalige Auszubildende des Programms „Erfolgreich in
Senegal“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch im erlernten
Beruf tätig, und wie lange bleiben erfolgreiche Absolventen nach
Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich im erlernten Beruf tätig?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
6. Wie viele Senegalesen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf
Grundlage der in der Expertenkommission entwickelten
Rückkehrperspektiven zurückgekehrt?
Insgesamt wurden bisher mehr als 350 Maßnahmen für Rückkehrerinnen und
Rückkehrer aus Deutschland im Senegal umgesetzt.
7. Wie viele Textilfachkräfte wurden zwischen 2017 und September 2020
jährlich in Kooperation zwischen Bundesregierung, H&M und DBL in
Äthiopien ausgebildet, und wie lange dauert eine Ausbildung im Rahmen
des Programms?
Das Vorhaben mit H&M und der DBL Group läuft seit 1. August 2018. Im Jahr
2019 wurden insgesamt 217 Textilfachkräfte beruflich qualifiziert. Im Jahr
2020 wurden weitere 174 Textilfachkräfte beruflich qualifiziert. Die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sowohl ein vierwöchiges technisches Training
als auch ein zweiwöchiges Training für soziale Kompetenzen absolviert.
Zusätzlich dazu haben 33 Teilnehmer und Teilnehmerinnen ein Training of
Trainers absolviert, um zukünftig als Ausbilder und Ausbilderinnen zu arbeiten.
8. Wie viele in Kooperation zwischen Bundesregierung, H&M und DBL in
Äthiopien ausgebildete Textilfachkräfte sind nach Kenntnis der
Bundesregierung noch im erlernten Beruf tätig, und wie lange bleiben
erfolgreiche Absolventen nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich
im erlernten Beruf tätig?
Mit Stand 31. Oktober 2020 sind 283 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im
erlernten Beruf tätig. Dies entspricht ca. 72 Prozent der Gesamtzahl der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse dazu
vor, wie lange erfolgreiche Absolventen und Absolventinnen durchschnittlich
im erlernten Beruf tätig bleiben.
9. Wird das von der Bundesregierung, H&M und DBL finanzierte
Ausbildungszentrum, ungeachtet einer möglichen sicherheitsbedingten
Unterbrechung durch die aktuelle Lage in der Region Tigray, noch betrieben?
Falls ja, wer kommt seit 2017 für laufende Kosten auf?
Das Ausbildungszentrum wird noch betrieben. Im Rahmen der laufenden
Kooperation zwischen BMZ (umgesetzt über die GIZ), H&M und DBL kommen
die Projektpartner gemeinsam für die Projektkosten auf. Aufgrund des
Konflikts in der Region Tigray fanden die letzten beruflichen Qualifizierungen im
September 2020 statt. Die für November 2020 angesetzten Trainings wurden
aufgrund der aktuellen Lage abgesagt. Es wird fortlaufend geprüft, ob und
wann die Trainings fortgeführt werden können.
10. Hat die Bundesregierung seit der Initialfinanzierung i. H. v. 1 Mio. Euro
weitere Mittel für dieses oder unmittelbar verwandte Projekte
bereitgestellt?
Falls ja, in welcher Höhe, und aus welchem Haushaltstitel?
Nein.
11. Wie viele Ausbildungsplätze haben die Bundesregierung und Siemens
seit Oktober 2017 pro Jahr im ägyptischen Ain Sokhna geschaffen, und
wie lange dauert eine Ausbildung im Rahmen des Programms?
Der Trainingsbetrieb der Ägyptisch-Deutschen Technischen Akademie
(Egyptian-German Technical Academy – EGT Academy) ist Mitte 2019 gestartet.
Programme werden ägyptischen Unternehmen, ägyptischen
Tochterunternehmen internationaler Firmen sowie öffentlichen Partnern im Rahmen einer
arbeitgeberfinanzierten beruflichen Qualifizierung für Fachkräfte angeboten. Je
nach Kursinhalten dauern die angebotenen Kurse zwischen einem Tag und
mehreren Monaten. Seit März 2020 wurde das Kursangebot aufgrund der
Auswirkungen der globalen COVID-19-Pandemie angepasst.
Im Jahr 2019 nahmen insgesamt 292 Personen und 2020 372 Personen an den
Qualifizierungsmaßnahmen teil.
12. Wie viele ehemalige Auszubildende dieser Kooperation sind nach
Kenntnis der Bundesregierung noch für Siemens tätig, und welche
Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die durchschnittliche Dauer der
Arbeitsverhältnisse zwischen Siemens und erfolgreichen Absolventen
des Ausbildungsprogramms in Ain Sokhna vor?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
13. Wie viele der von Siemens in Ain Sokhna ausgebildeten Fachkräfte sind
nach Kenntnis der Bundesregierung nicht mehr für Siemens, jedoch noch
im erlernten Beruf tätig?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
14. Welche Unternehmen sind bzw. waren an der vom
Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller 2019 angekündigten strategischen Allianz im
ghanaischen Textilsektor beteiligt (bitte mit Beitritts- bzw.
Austrittsdatum aus der Allianz aufführen)?
15. Sind der Bundesregierung Gründe bekannt, weswegen einzelne Firmen
aus der Allianz ausgetreten sind?
16. Wie viele Arbeitsplätze sind seit Februar 2019 nach Kenntnis der
Bundesregierung durch diese strategische Allianz geschaffen worden,
und wie viele davon bestehen unverändert fort?
Die Fragen 14 bis 16 werden gemeinsam beantwortet.
Die strategische Allianz im ghanaischen Textilsektor wurde 2019 gegründet
und besteht bis heute fort. Folgende Unternehmen sind seit dem Projektstart am
15. Januar 2019 durchgängig beteiligt: Ethical Apparel Africa Limited
(Großbritannien), Groz-Beckert KG (Deutschland) und Gerber Technology GmbH
(Deutschland). DTRT Limited (Ghana) war bis Juli 2020 Projektpartner. Seit
dem 15. Juli 2020 ist Freudenberg Nonwovens Pty. Ltd. (Südafrika) ebenfalls
Projektpartner.
Eine abschließende Bewertung der Beschäftigungswirkungen der strategischen
Allianz wird zum Ende der Laufzeit des Projekts im Juli 2022 vorgenommen
werden.
17. Wie viele Mittel sind seit 2019 jährlich in Beschäftigungsprojekte der
Sonderinitiative „Ausbildung und Beschäftigung“ in Ghana geflossen?
18. Wie viele Mittel sind seit 2019 jährlich in Ausbildungsprojekte der
Sonderinitiative „Ausbildung und Beschäftigung“ in Ghana geflossen?
19. Wie viele Arbeitsplätze hat die Sonderinitiative „Ausbildung und
Beschäftigung“ seit 2019 in welchen Berufen in Ghana geschaffen, und wie
viele davon bestehen unverändert fort?
20. Wie viele Ausbildungsplätze hat die Sonderinitiative „Ausbildung und
Beschäftigung“ seit 2019 in welchen Berufen in Ghana geschaffen, und
wie lange dauert eine Ausbildung im Rahmen dieser Sonderinitiative?
21. Wie viele der in der Antwort zu Frage 20 genannten Auszubildenden
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach erfolgreichem
Abschluss in ein dauerhaftes oder befristetes Arbeitsverhältnis übernommen
(bitte nach unbefristeten und befristeten Verträgen getrennt aufführen),
und wie viele der geschaffenen Arbeitsplätze bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung zum heutigen Zeitpunkt fort?
22. Wie viele ehemalige Auszubildende sind nach Kenntnis der
Bundesregierung noch im erlernten Beruf tätig, und wie lange bleiben
erfolgreiche Absolventen nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich
im erlernten Beruf tätig?
Die Fragen 17 bis 22 werden gemeinsam beantwortet.
Zur Umsetzung der Maßnahmen der Sonderinitiative Ausbildung und
Beschäftigung in Ghana wurde ein Ländervorhaben der GIZ mit einem
Gesamtvolumen von 23,7 Mio. Euro beauftragt. Daneben werden aus dem Gesamtvolumen
der Sonderinitiative auch Mittel für globale Vorhaben (z. B. develoPPP.de) und
die Fazilität „Investitionen für Beschäftigung“ zur Verfügung gestellt, die
Maßnahmen in Ghana umsetzen. Trotz der wirtschaftlichen Auswirkungen der
Corona-Pandemie konnten bis Ende 2020 gemeinsam mit Unternehmen
Maßnahmen begonnen werden, über die ca. 4.800 auf Dauer angelegte
Arbeitsplätze, beispielsweise in den Sektoren Textilwirtschaft, Landwirtschaft sowie
Informations- und Kommunikationstechnik, geschaffen werden. Weitere
Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen werden derzeit
entwickelt und vorbereitet. Eine abschließende Aussage zur
Beschäftigungswirkung dieser Maßnahme ist erst am Ende der Laufzeit des Vorhabens möglich.
Zur Frage nach den Beschäftigungsverhältnissen sowie Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Sonderinitiative Ausbildung und
Beschäftigung wird im Übrigen auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
23. Welche finanzielle Unterstützung aus welchem Haushaltstitel hat die
Firma Knauf für den Bau, die Eröffnung und den Betrieb des
Schulungszentrums in Ghana seit 2019 jährlich erhalten?
Für das Projekt mit der Firma Knauf in Ghana wurden über das Instrument
develoPPP.de aus Kapitel 2302 Titel 68701 2019 rund 123.000 Euro und 2020
rund 83.000 Euro bereitgestellt.
24. Wie viele Auszubildende haben das Schulungszentrum von Knauf in
Ghana bereits durchlaufen, und wie lange dauert eine Ausbildung im
Rahmen des Programms?
Bisher haben im Rahmen des Projekts ca. 950 Personen an Trainings zur
Weiterbildung im Bereich Trockenbau teilgenommen. Die unterschiedlichen
Trainingsmodule dauern zwischen ein und fünf Tagen.
25. Wie viele der ehemaligen Auszubildenden sind nach Kenntnis der
Bundesregierung noch für Knauf tätig, und wie lange bleiben
erfolgreiche Absolventen nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich
im erlernten Beruf tätig?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
26. Wie viele Lehrkräfte in welchen Bereichen haben Siemens und das BMZ
seit 2018 jährlich im Irak ausgebildet, und wie lange dauert eine
Ausbildung im Rahmen dieser Kooperation?
27. Wie viele der von Siemens und der Bundesregierung ausgebildeten
Lehrkräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch als Lehrkräfte für
Siemens tätig?
28. Wie viele Rückkehrer aus Deutschland haben nach Kenntnis der
Bundesregierung an den von Siemens und der Bundesregierung erarbeiteten
Programmen teilgenommen und es erfolgreich abgeschlossen?
29. Wie viele Rückkehrer aus Deutschland sind nach Kenntnis der
Bundesregierung weiterhin für Siemens oder im erlernten Beruf tätig (bitte
getrennt aufführen)?
30. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der
Motivation dieser Rückkehrer, insbesondere mit Blick auf eine
wirtschaftliche Perspektive, die die Kooperation zwischen Siemens und der
Bundesregierung bietet?
31. Wie viele bereits vorher im Irak befindliche Personen haben nach
Kenntnis der Bundesregierung an den von Siemens und der Bundesregierung
erarbeiteten Programmen teilgenommen und diese erfolgreich
abgeschlossen?
32. Wie viele bereits vorher im Irak befindliche Personen sind nach Kenntnis
der Bundesregierung weiterhin für Siemens oder im erlernten Beruf tätig
(bitte getrennt aufführen)?
Die Fragen 26 bis 32 werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen eines Vorhabens zur Förderung von Bildung und Ausbildung im
Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien in digitalen
Werkstätten (
https://www.giz.de/de/weltweit/83225.html), schult Siemens seit
Juni 2020 irakische Lehrkräfte bzw. Trainer und Trainerinnen aus den digitalen
Werkstätten im Umgang mit den durch Siemens zur Verfügung gestellten
Trainingsgeräten zu automatisierter Produktionstechnik. Der vorgesehene
Gesamtumfang der Training of Trainers-Schulung beläuft sich auf ca. fünf Wochen, die
blockweise über einen längeren Zeitraum umgesetzt wird und noch andauert.
Die irakischen Lehrkräfte bzw. Trainerinnen und Trainer sind nicht für Siemens
tätig. Zu den derzeitigen beruflichen Tätigkeiten sowie hinsichtlich der
Motivation der Rückkehrer und Rückkehrerinnen aus Deutschland liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Eine abschließende Aussage zur Wirkung des Vorhabens ist erst am Ende der
Laufzeit des Vorhabens möglich.
Die darüber hinaus von Siemens der Republik Irak im Rahmen der
Aufbaukonferenz von Kuwait in 2018 vorgeschlagene Rehabilitierung der
Elektrizitätsversorgung und der vorgeschlagene Ausbau sowie die damit verbundene Aus- und
Weiterbildung von Fachkräften sowie Durchführung von Transparenz- und
Anti-Korruptionsmaßnahmen in Kooperation mit dem BMZ konnte aufgrund
der angespannten politischen Situation und schwierigen Regierungsumbildung
im Land noch nicht umgesetzt werden.
33. Welche Unternehmen sind oder waren an den Projekten beteiligt, die die
Bundesregierung in Kooperation mit der mexikanischen Regierung zur
Schaffung von Arbeitsplätzen seit 2019 umsetzt (bitte mit
Kooperationsbeginn bzw. -ende aufführen)?
34. Sind der Bundesregierung Gründe bekannt, weswegen einzelne Firmen
diese Kooperation beendet haben?
35. Welche finanziellen Mittel haben die Bundesregierung, die mexikanische
Regierung sowie die beteiligten Unternehmen jeweils zur Verfügung
gestellt?
36. Wie viele Arbeitsplätze sind seit 2019 nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils jährlich durch diese Projekte geschaffen worden, und wie
viele dieser Arbeitsplätze bestehen unverändert fort?
Die Fragen 33 bis 36 werden gemeinsam beantwortet.
In Kooperation mit der mexikanischen Regierung wird ein Vorhaben zur dualen
Berufsbildung umgesetzt, jedoch kein Vorhaben zur Schaffung von neuen
Arbeitsplätzen.
37. Welche zehn Cash-for-Work-Programme in Syrien sowie in den
Nachbarländern profitierten in welcher Höhe von den zusätzlichen 200 Mio.
Euro vom BMZ zwischen Oktober und Dezember 2016?
Hierzu wird auf den dem Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages für
die parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt vorgelegten Soll-Ist-
Vergleich zu den Sonderinitiativen für das Jahr 2016 zu Kapitel 2310,
Titelgruppe 03, Titel 896 32 verwiesen (übermittelt 2017, Soll-Ist-Vergleich 2016,
S. 26, Tabelle Übersicht 5, Nr. 38–48).
38. Wie viele der zusätzlichen Mittel konnten bis 31. Dezember 2016 nicht
verausgabt werden?
Die Mittel konnten vollständig verausgabt werden.
39. Wie viele Arbeitsplätze wurden in den zehn Cash-for-Work-Programmen
in Syrien sowie in den Nachbarländern jeweils geschaffen?
Falls diese Programme ab 2017 weitergeführt wurden, in welchem
finanziellen Umfang, und wie viele Arbeitsplätze sind seither jährlich in
welchen Programmen geschaffen worden?
Die 2016 gestarteten Vorhaben wurden als mehrjährige Vorhaben auch 2017
und darüber hinaus fortgeführt sowie um weitere Vorhaben ergänzt. Seit
Gründung der Beschäftigungsoffensive wurden insgesamt bereits über 380.000
Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen (Stand Oktober 2020). Bezüglich des
finanziellen Umfangs wird verwiesen auf den dem Haushaltsauschuss des
Deutschen Bundestages für die parlamentarischen Beratungen zum
Bundeshaushalt vorgelegten Soll-Ist-Vergleich der Sonderinitiativen zu Kapitel 2310,
Titelgruppe 03, Titel 896 32 für die Jahre 2017, 2018 und 2019 (Soll-Ist-
Vergleich 2017, S. 13 f., Tabelle Übersicht 5, Nr. 1a bis aa; Soll-Ist-Vergleich
2018, S. 14, Tabelle Übersicht 5, Nr. 1a bis u; Soll-Ist-Vergleich 2019, S. 13,
Tabelle Übersicht 5, Nr. 1a bis w).
Jahr Anzahl geschaffener Beschäftigungen
2016 61.132
2017 85.127
2018 90.587
2019 87.753
2020 bis Ende Oktober 61.446
40. Mit welchen Firmen aus welchen Industriezweigen schloss die
Bundesregierung 2018 Ausbildungspakte für Tunesien, und sind diese zeitlich
begrenzt?
41. Welche dieser Ausbildungspakte besteht nach wie vor?
Sind der Bundesregierung Gründe bekannt, weswegen einzelne Firmen
die Ausbildungspakte aufgekündigt haben?
42. Welche finanzielle oder sonstige Beteiligung hatten die Bundesregierung,
die tunesische Regierung und die individuellen Unternehmen jeweils?
43. Wie viele Ausbildungsplätze sind seit 2018 nach Kenntnis der
Bundesregierung durch diese Ausbildungspakte jeweils geschaffen worden, und
wie lange bleiben erfolgreiche Absolventen nach Kenntnis der
Bundesregierung durchschnittlich im erlernten Beruf tätig?
Die Fragen 40 bis 43 werden gemeinsam beantwortet.
Im Jahr 2018 schloss das BMZ einen Beschäftigungspakt „Partnerschaft für
Beschäftigung“ in Tunesien mit zehn Firmen. Die Auflistung der Firmen
befindet sich in Anlage 2 unter Nummer 1. Diese Firmen können unterschiedlichen
Industriezweigen zugeordnet werden, insbesondere Automobil, Textil, Chemie
und Informationsdienstleistungen. Ziel dieses Beschäftigungspaktes ist es,
arbeitssuchenden Tunesierinnen und Tunesiern eine Anstellung in den oben
genannten Firmen zu vermitteln.
Das BMZ unterstützt finanziell in Höhe von 430.000 Euro die Auswahl,
Beratung und Vorqualifizierung von arbeitssuchenden Tunesierinnen und Tunesiern
im Rahmen des Beschäftigungspaktes „Partnerschaft für Beschäftigung”. Die
beteiligten Unternehmen erklären sich bereit, die ausgewählten
Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Qualifizierungen im Anschluss anzustellen. Die
Umsetzung des Beschäftigungspakts geschieht in enger Zusammenarbeit mit
der tunesischen Regierung.
Bei diesem Beschäftigungspakt handelt es sich nicht um einen
Ausbildungspakt, die Schaffung von Ausbildungsplätzen ist nicht Ziel des Paktes. Vielmehr
hat der Beschäftigungspakt die Vermittlung einer Arbeitsstelle für
arbeitssuchende Tunesierinnen und Tunesiern zum Ziel.
Außerdem schloss das BMZ in 2018 einen Ausbildungspakt „Jobpartnerschaft
im Automobilbereich in Tunesien“ mit drei Firmen. Die Auflistung der Firmen
befindet sich in Anlage 2 unter Nummer 2.
Diese Firmen können der Automobilbranche zugeordnet werden. Ziel dieses
Ausbildungspaktes ist die Einrichtung einer Tunisian Automotive Management
Academy (TAMA) im Rahmen der Sonderinitiative Ausbildung und
Beschäftigung zur Weiterqualifizierung von Beschäftigten der beteiligten Unternehmen
für das mittlere Management.
Das BMZ unterstützt finanziell in Höhe von 2,6 Mio. Euro die Einrichtung und
den Betrieb der TAMA im Rahmen des Ausbildungspakts. Die beteiligten
Unternehmen stellen Unterkunft und Verpflegung für die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer zur Verfügung und stellen diese bei fortlaufender Bezahlung für die
Teilnahme an der Akademie frei. Die Umsetzung des Ausbildungspakts
geschieht in enger Zusammenarbeit mit der tunesischen Regierung. Im Rahmen
dieses Ausbildungspakts haben seit 2018 bisher 231 Personen an den
Ausbildungskursen der TAMA teilgenommen.
Darüber hinaus schloss das BMZ 2018 einen Ausbildungspakt Einrichtung
eines überbetrieblichen Berufsbildungszentrums für Berufe im Textilsektor für
die Region Bizerte in Tunesien mit dem Tunesischen Textil- und
Bekleidungsverband (La Federation Tunisienne du Textile et de Habillement, FTTH).
28 Firmen beteiligen sich an dem Ausbildungspakt. Die Auflistung der Firmen
befindet sich in Anlage 2 unter Nummer 3. Diese Firmen können der
Textilbranche zugeordnet werden. Ziel dieses Ausbildungspaktes ist die Einrichtung
eines überbetrieblichen Berufsbildungszentrums im Textilsektor für die Region
Bizerte.
Das BMZ unterstützt finanziell in Höhe von 250.000 Euro die Einrichtung und
den Betrieb des überbetrieblichen Berufsbildungszentrums. Die beteiligten
Unternehmen unterzeichnen zu Beginn der Ausbildung mit den Jugendlichen
einen Ausbildungsvertrag und garantieren eine fortlaufende Bezahlung
während der Ausbildung. Die Umsetzung des Ausbildungspakts geschieht in enger
Zusammenarbeit mit der tunesischen Regierung.
Im Rahmen des Ausbildungspakts wurde das überbetriebliche
Berufsbildungszentrum im November 2020 eingeweiht. Das Berufsbildungszentrum stellt
jährlich rund 180 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Im Januar 2021 beginnen die
ersten Teilnehmer und Teilnehmerinnen ihre Ausbildung.
Alle drei Ausbildungs- oder Beschäftigungspakte wurden ohne zeitliche
Begrenzung geschlossen und bestehen nach wie vor.
Bezüglich der Dauer der Beschäftigung im erlernten Beruf nach Abschluss der
Ausbildung im Rahmen der oben genannten Ausbildungspakte wird auf die
Antwort zu Frage 44 verwiesen.
44. Wie viele der in der Antwort zu Frage 43 genannten Auszubildenden
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach erfolgreichem
Abschluss in ein dauerhaftes oder befristetes Arbeitsverhältnis übernommen
(bitte nach unbefristeten und befristeten Verträgen getrennt aufführen),
und wie viele dieser Arbeitsplätze bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung bis zum heutigen Zeitpunkt fort?
Alle 288 in den beiden Beschäftigungs- und Ausbildungspakten „Partnerschaft
für Beschäftigung“ und „Jobpartnerschaft im Automobilbereich in Tunesien“
unterstützten Personen sind dauerhaft bei einem der beteiligten Unternehmen
eingestellt.
Im Rahmen des Ausbildungspakts „Einrichtung eines überbetrieblichen
Berufsbildungszentrums für Berufe im Textilsektor für die Region Bizerte in
Tunesien“ haben die ersten Personen im Januar 2021 die Ausbildung begonnen und
diese noch nicht abgeschlossen. Allen Auszubildenden, die bisher ihre
Ausbildung begonnen haben, wurde durch die beteiligten Unternehmen eine
dauerhafte Anstellung nach Abschluss der Ausbildung in Aussicht gestellt.
45. Wie viele dieser Arbeitsplätze sind nach Kenntnis der Bundesregierung
durch Rückkehrer oder abgelehnte Asylbewerber aus Deutschland
besetzt worden?
Im Rahmen des Beschäftigungspakts „Partnerschaft für Beschäftigung“ wurden
vier Rückkehrenden aus Deutschland Arbeitsplätze vermittelt.
Beim Ausbildungspakt „Jobpartnerschaft im Automobilbereich in Tunesien“
und beim Ausbildungspakt „Einrichtung eines überbetrieblichen
Berufsbildungszentrums für Berufe im Textilsektor für die Region Bizerte in Tunesien“
sind Rückkehrer und Rückkehrerinnen oder abgelehnte Asylbewerber aus
Deutschland keine Gruppe, die gesondert erfasst wird.
46. Wie viele der ehemaligen Auszubildenden sind nach Kenntnis der
Bundesregierung noch für das ursprünglich ausbildende Unternehmen tätig?
Es wird auf die Antwort zu Frage 44 verwiesen.
47. Welche konkreten Maßnahmen umfasste die Kooperation in der Global
Coffee Partnership mit Côte d’Ivoire, und wie viel Geld gab die
Bundesregierung dafür aus?
Eine Kooperation zwischen dem BMZ und einer „Global Coffee Partnership“
besteht nicht. Die Bundesregierung arbeitet mit der „Global Coffee Platform“
zusammen, allerdings nicht in Côte d’Ivoire.
48. Wie entwickelte sich der Anteil an fair gehandeltem Kaffee am
Kaffeekonsum jährlich seit 2017 generell und aus den Ländern Kenia,
Äthiopien und Côte d’Ivoire im Speziellen?
Welche Konsequenzen aus der Kooperation mit der GCP zieht die
Bundesregierung aus diesen Zahlen?
Der Anteil von fair gehandeltem Kaffee am Konsum auf dem deutschen Markt
stieg laut dem Forum Fairer Handel von 4,8 Prozent im Jahr 2017 auf 6,7
Prozent im Jahr 2019. Die Daten lassen keine Rückschlüsse auf die Verteilung auf
die einzelnen Ursprungsländer zu. Ziel der Bundesregierung ist es weiterhin,
die Nachhaltigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette Kaffee zu
verbessern.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/25991
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ISSN 0722-8333]