Rückläufiger Zubau bei Windenergie an Land
der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Dr. Gesine Lötzsch, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Windenergie ist nach Ansicht der Fragesteller eine zentrale Treiberin der Energiewende in Deutschland und als „Arbeitspferd“ der erneuerbaren Energien unverzichtbar. Doch im Jahr 2019 ist der Ausbau von Windenergie an Land massiv eingebrochen und auf einem historischen Tiefstand angelangt. Der Zubau an Windenergieleistung betrug nur 1 078 Megawatt (MW), der niedrigste seit Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000. Auch im ersten Halbjahr 2020 ist mit 507 MW (Angabe Deutsche WindGuard) keine Trendwende ablesbar. Einem „Windenergie-Gipfel“ im September 2019 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sollte ein Maßnahmenpaket folgen, das die Krise beenden sollte. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021, dessen Entwurf dem Deutschen Bundestag seit dem 19. Oktober 2020 auf Bundestagsdrucksache 19/23482 vorliegt, sind keine geeigneten Maßnahmen enthalten, die die Krise beenden und für einen erneuten Schub an Zubau sorgen könnten. Eine Maßnahme sollten Sonderausschreibungen sein. Ferner ist die Zahlung einer Abgabe der Windkraftbetreiber an die Kommunen, die für mehr Akzeptanz vor Ort sorgen sollte, nun gegenüber dem Referentenentwurf zu einer freiwilligen Zahlung geworden. Ende 2020 fallen Windenergieanlagen (WEA) mit der Leistung von 4 Gigawatt (GW) aus der Förderung des EEG, bis zum Jahr 2025 sogar 15 GW. Zwar sind die Anlagen refinanziert, doch viele könnten noch Jahre weiterbetrieben werden. Für sie ist aber noch nicht geregelt, wie ein Weiterbetrieb oder ggf. Repowering möglich ist. Auch die Beschäftigungssituation ist von der Krise betroffen. Im Jahr 2017 sind laut Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/12129 rund 26 000 Arbeitsplätze in der Windindustrie verloren gegangen. Laut Agora Energiewende werden zwar der Primärenergieverbrauch und der Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 zurückgehen, der Bruttostromverbrauch indes wird voraussichtlich aufgrund unter anderem wegen der Sektorkopplung von 595 Terawattstunden (TWh) (2018) auf 643 TWh (2030) steigen. Das bedeutet ein Plus von 48 TWh. Um diesen gewachsenen Strombedarf mit einem geeigneten Zielpfad zu adressieren, müsste laut Agora Energiewende der Ausbau von Wind an Land im Jahr 2030 mindestens 80 GW erreicht haben, um – wie im Bundesklimaschutzgesetz verankert – im Jahr 2050 ein klimaneutrales Deutschland mit dann 130 GW Wind an Land zu erreichen. Bis zum Jahr 2030 müssten dafür mindestens 4,5 GW Onshore-Windenergie jährlich zugebaut werden (vgl. KNDE, S. 52). Von einem solchen Ausbaupfad ist Deutschland nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller weit entfernt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welcher Bruttozubau und welcher Nettozubau (unter Berücksichtigung von Stilllegungen) von Windenergie an Land fand nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 bis einschließlich erstes Halbjahr 2020 statt (bitte nach Jahren auflisten)?
Welche Erzeugung der Windenergie an Land liegt der Bundesregierung seit 2010 bis einschließlich erstes Halbjahr 2020 vor (bitte nach Bundesländern und Bundesrepublik gesamt aufschlüsseln)?
Welche Differenzen zwischen Ausschreibungsmengen und Gebotsmengen bzw. bezuschlagten Mengen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen Ausschreibungsrunden seit dem 1. Januar 2018 zu verzeichnen?
Was passierte mit den nicht bezuschlagten Mengen?
Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für den Rückgang am Zubau seit dem Jahr 2018 sowie für die unterzeichneten Ausschreibungen, die in den vergangenen Jahren festzustellen sind?
Welche Hürden (etwa behördlicher oder sonstiger Art) liegen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Erteilung von Genehmigungen vor?
Welche sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gravierendsten?
Welche Realisierungsquote haben Ausschreibungen bei Wind an Land seit Einführung der Ausschreibungen im Jahr 2017, und wie hoch ist der Anteil an Inbetriebnahmen von Projekten der Bürgerenergie?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilnahme von Bürgerenergiegesellschaften an Ausschreibungen seit 2017 entwickelt, und welche Erfolgsquoten hatten sie (bitte nach Jahr, Gebotstermin und Bundesland aufschlüsseln)?
Wie hoch war in den Ausschreibungsrunden der Anteil der Gesellschaften an Bürgerenergiegesellschaften nach § 36g EEG, welche sich um den Genuss der entsprechenden Ausschreibungsprivilegien bewarben, die aber letztlich den Anforderungen nicht genügten?
Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der Einführung von Sonderausschreibungen bei Wind an Land im Jahr 2018?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschäftigungssituation in der Windindustrie in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in Deutschland in der Windindustrie tätig gewesen (bitte jährlich darstellen und nach Bundesland differenzieren)?
Wie haben sich die Fördersätze (anzulegender Wert bzw. Einspeisevergütung) im Bereich der Windenergie an Land in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte nach Jahr getrennt auflisten)?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass bis 2025 zirka 15 GW installierter Leistung Windkraft an Land nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Förderungen außer Betrieb genommen werden könnten, sofern keine Anschlussregelung gefunden und entsprechendes Repowering ermöglicht wird (bitte begründen)?
Wie will die Bundesregierung verhindern, dass ab dem Jahr 2021 Windenergieanlagen, die aus der EEG-Förderung fallen, außer Betrieb genommen werden, weil ihr Betrieb fortan nicht mehr wirtschaftlich ist?
Welcher Leistungsanteil der ausgeförderten Windenergieanlagen könnte nach Einschätzung der Bundesregierung durch ein Repowering ersetzt werden?
Von welchem Bruttostromverbrauch geht die Bundesregierung im Jahr 2030 aus, und welche Berechnungen, Prognosen, Studien oder Annahmen liegen dem zugrunde?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um den Zubau der Windenergie an Land angesichts der Verpflichtungen aus dem Pariser Klimavertrag zu sichern, oder welche Maßnahmen will die Bundesregierung treffen, um den Zubau künftig zu sichern?