[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta,
Torsten Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/25394 –
Lärmschutz an Bahntrassen in Nordrhein-Westfalen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Lärmbelastung steigt für Anwohner von Bahntrassen in der Regel mit
zunehmendem Bahnverkehr. In diesem Zusammenhang wird bereits einiges
unternommen. Dennoch bestehen auch in Nordrhein-Westfalen weiterhin
einzelne Konfliktlagen in Bezug auf den Lärmschutz. Aufgrund der dichten
Wohnbebauung und der damit verbundenen größeren Nähe zu Bahntrassen ist
Nordrhein-Westfalen mit seinen 17 Millionen Einwohnern besonders betroffen
(
https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/).
Für Lärmschutz und Lärmminderung gibt es unterschiedliche Maßnahmen,
beispielsweise Lärmschutzwände, Schallschutzfenster oder Flüsterbremsen,
um die Umgebungsbelastung gezielt zu reduzieren. Getroffene Maßnahmen
müssen dabei einer Kosten-Nutzen-Rechnung entsprechen. Im Jahr 2009
bekannte sich die Bundesregierung im Rahmen des Nationalen
Verkehrslärmschutzpakets II dazu, den Schienenlärm bis 2020 bundesweit zu halbieren
(
https://www.allianz-pro-schiene.de/themen/umwelt/laerm-und-laermschutz-b
ahn/).
1. Wie viele Kilometer Lärmschutzwände an Bahntrassen gibt es aktuell in
Nordrhein-Westfalen (bitte nach Schienenstrecken aufschlüsseln)?
2. Wie viele Kilometer Lärmschutzwände an Bahntrassen wurden in den
vergangenen fünf Jahren in Nordrhein-Westfalen errichtet?
a) Wo wurden in den vergangenen fünf Jahren Lärmschutzwände an
Bahntrassen in Nordrhein-Westfalen errichtet (bitte aufschlüsseln)?
b) Durch wen wurden in den vergangenen fünf Jahren
Lärmschutzwände an Bahntrassen in Nordrhein-Westfalen errichtet (bitte
aufschlüsseln)?
c) Wie hoch belaufen sich die Kosten für diese Maßnahmen, und wie
hoch ist der Anteil des Bundes an der Finanzierung (bitte nach
Gesamtkosten und zugesagten sowie ausgezahlten Mitteln des Bundes
aufschlüsseln)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26329
19. Wahlperiode 01.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 29. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
12. Welche Anreize für die Minimierung des Eisenbahnlärms in Nordrhein-
Westfalen gibt es seitens des Bundes?
Die Fragen 1, 2 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Bund und die Deutsche Bahn AG (DB AG) haben das Ziel, den Schienenlärm
in Deutschland weiter zu senken: Bis zum Jahr 2030 soll die Hälfte aller
Anwohner an Bahnstrecken entlastet werden. So soll die Akzeptanz der Menschen
für das Verkehrsmittel Bahn gesteigert werden, damit mehr Verkehr auf die
klimafreundliche Schiene verlagert werden kann.
Vorhaben der Lärmsanierung umfassen dabei sowohl aktive (z. B.
Schallschutzwände) als auch passive (z. B. Schallschutzfenster) Maßnahmen. Der
Bund finanziert Maßnahmen sowohl im Rahmen des Bedarfsplans
(Lärmvorsorge) als auch im Rahmen des Bestandsnetzes (Lärmsanierung).
Im Mittelpunkt steht die Lärmminderung an der Quelle durch Umrüstung der
Bestandsgüterwagen auf lärmarme Bremstechniken. Informationen finden sich
im Internet (abrufbar unter:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/E/sc
hiene-laerm-umwelt-klimaschutz/laermvorsorge-und-laermsanierung.html;
https://gruen.deutschebahn.com/de/strategie/strategie-laermschutz).
Seit der Einführung des Lärmabhängigen Trassenpreissystems (LaTPS) im Jahr
2012 galt der Grundsatz, dass laute Züge mehr zahlen als leise. Die Umrüstung
auf leise Bremssohlen wurde vom Bund mit 152 Mio. Euro gefördert.
Seit Beginn des Netzfahrplans 2020/2021 gilt das im Schienenlärmschutzgesetz
geregelte Fahrverbot für laute Güterwagen. Der Betrieb von Güterwagen, die
nicht den Grenzwerten der Technischen Spezifikation Interoperabilität Lärm
(TSI Noise) entsprechen, ist auf dem deutschen Schienennetz seit dem 13.
Dezember 2020 grundsätzlich untersagt.
Mit Stand 30. November 2020 wurden nach Auskunft der DB AG durch die
Lärmsanierung insgesamt rund 122,3 km Schallschutzwände in Nordrhein-
Westfalen errichtet. In den vergangenen fünf Jahren waren es durch
Lärmsanierung ca. 55,1 km Schallschutzwände. Circa 118 km Schallschutzwände wurden
bis 31. Dezember 2020 im Rahmen der Lärmvorsorge errichtet. In den
vergangenen fünf Jahren waren es ca. 3,4 km Schallschutzwände. Der Gesamtbestand
an Schallschutzwänden in Nordrhein-Westfalen zum Ende 2020 betrug somit
ca. 240 km. Es wird auf die Anlagen 1 und 2* verwiesen.
Im Rahmen der laufenden (Teil-)Maßnahmen der Bedarfsplanvorhaben Rhein-
Ruhr-Express, Ausbaustrecke (ABS) Emmerich – Oberhausen und ABS Köln –
Aachen sind für Schallschutzmaßnahmen 37 Mio. Euro aus Bundes- und
Landesmitteln vorgesehen. Circa 1,5 Mio. Euro wurden bisher verausgabt. Die
Schallschutzmaßnahmen werden sukzessive mit dem Bauablauf des
Gesamtvorhabens umgesetzt.
Die Finanzierung der zuwendungsfähigen Kosten erfolgt grundsätzlich mit
Bundesmitteln. Eine Ausnahme bildet hier die ABS Emmerich – Oberhausen,
wo sich das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet hat, einen Betrag in Höhe
von ca. 450 Millionen Euro für die Umsetzung des Gesamtvorhabens zur
Verfügung zu stellen. Aus diesen Mitteln können auch Schallschutzmaßnahmen
finanziert werden.
Bei der Lärmsanierung finanziert der Bund entsprechend der Richtlinie zur
Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen
der Eisenbahnen des Bundes die zuwendungsfähigen Kosten der aktiven Maß-
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/26329 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
nahmen vollständig, die der passiven Maßnahmen zu 75 Prozent. Für die
Planungs- und Verwaltungskosten wird ein Zuschlag von 18 Prozent auf die
zuwendungsfähigen Baukosten gewährt.
So wurden in Nordrhein-Westfalen für die Lärmsanierung in den vergangenen
fünf Jahren insgesamt 152,32 Mio. Euro (144,66 Mio. Euro aktiv; 7,66 Mio.
Euro passiv) investiert. Es wird auf die Anlage 3* verwiesen.
Die DB AG informiert über den aktuellen Stand der Maßnahmen auch für
Nordrhein-Westfalen (abrufbar unter:
https://laermsanierung.deutschebah
n.com/startseite.html).
3. Wie viele Kilometer Lärmschutzwände an Bahntrassen wurden in den
vergangenen fünf Jahren im gesamten Bundesgebiet errichtet (bitte
insgesamt sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Land Länge Schallschutzwand
in km
Schleswig-Holstein 24,2
Hamburg 5,8
Niedersachsen 47,8
Bremen 8,2
Nordrhein-Westfalen 55,1
Hessen 39,3
Rheinland-Pfalz 9,8
Baden-Württemberg 25,6
Bayern 32,3
Saarland 0,0
Berlin 5,1
Brandenburg 0,0
Mecklenburg-Vorpommern 0,0
Sachsen 2,0
Sachsen-Anhalt 3,3
Thüringen 0,0
Summe: 258,5
Quelle: DB AG
Im Rahmen der Lärmvorsorge wurden im Zeitraum von 2016 bis 2020 weitere
216 km Schallschutzwände realisiert. Nach Auskunft der DB Netz AG ist eine
Aufschlüsselung nach Ländern nicht möglich.
4. Wie lange dauern Planfeststellungsverfahren für die Errichtung von
Lärmschutzwänden im Durchschnitt?
Nach Auskunft des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) lag für Nordrhein-
Westfalen die durchschnittliche Dauer eines planrechtlichen Zulassungsverfahrens
für Schallschutzwände bei rund zehn Monaten.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/26329 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
5. Mit welchen Parametern wird über die Errichtung neuer
Lärmschutzwände an Bahntrassen in Nordrhein-Westfalen entschieden (bitte nach
Parametern aufschlüsseln und erläutern)?
Der Bund gewährt gemäß der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur
Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes (Förderrichtlinie
Lärmsanierung) eine Förderung für Maßnahmen der Lärmsanierung.
Im Bereich der Lärmvorsorge finden sich die relevanten Grenzwerte in § 2 der
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV).
Welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Einhaltung der genannten
Grenzwerte sicher zu stellen, ergibt sich aus den im Rahmen der Planung erstellten
schalltechnischen Untersuchungen.
6. Wie viele Kilometer Lärmschutzwände an Bahntrassen in Nordrhein-
Westfalen sind aktuell in der Planung oder im Bau?
a) An welchen Bahntrassen befinden sich diese (bitte aufschlüsseln)?
b) Wann sollen diese jeweils fertiggestellt werden (bitte aufschlüsseln)?
c) Gab oder gibt es bisher Verzögerungen bei der Planung oder beim
Bau, und wenn ja, wo, und mit welchem Effekt auf die Kosten und
Fertigstellung (bitte aufschlüsseln)?
Die Fragen 6 bis 6c werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG sind in Nordrhein-Westfalen rund 168 km
Schallschutzwände in Planung bzw. im Bau. Es wird auf die Anlage 4* verwiesen.
Ein Wert für die Lärmvorsorge lässt sich nach Auskunft der DB AG nicht
benennen. Die erforderliche Länge der Schallschutzwände ergibt sich erst als
Ergebnis des Planungsprozesses.
7. Was sind Verzögerungsgründe für angekündigte
Lärmschutzmaßnahmen?
Die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen im Bereich der Lärmvorsorge ist
in Abhängigkeit zum Bauablauf des Gesamtvorhabens zu betrachten. Im
planrechtlichen Zulassungsverfahren hingen Verzögerungen in vielen Fällen mit
fehlenden Kapazitäten bei Gutachtern und Planern zusammen. Weitere
Ursachen waren mangelhafte Planunterlagen und die Abstimmung der Planungen
mit den betroffenen Gemeinden während ihrer Beteiligung als Träger
öffentlicher Belange. Bei Abweichungen vom geplanten Baubeginn können
Neuanmeldungen von Streckensperrungen erforderlich werden, was zu einer
Verzögerung der Baumaßnahme führt. Die Absenkung der Auslösewerte für die
Lärmsanierung kann Änderungen von Schallschutzmaßnahmen ergeben.
8. Wie viele Schallschutzfenster hat die Deutsche Bahn in den vergangenen
fünf Jahren Anwohnern von Bahntrassen in Nordrhein-Westfalen bezahlt
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Nach Auskunft der DB AG wurden in der Lärmsanierung in den vergangenen
fünf Jahren bei ca. 3.350 Wohnungseinheiten passive Maßnahmen umgesetzt.
Hierfür wurden in Nordrhein-Westfalen ca. 7,7 Mio. Euro der Bundeshaushalts-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/26329 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
mittel ausgegeben. Im Bereich der Lärmvorsorge werden die passiven
Maßnahmen erst seit 2019 zentral erfasst. In den beiden Jahren 2019 und 2020 wurden
in Nordrhein-Westfalen an ca. 1.570 Wohneinheiten passive Maßnahmen
umgesetzt.
9. Wie viele Anträge auf Kosten für Schallschutzfenster wurden in den
vergangenen fünf Jahren in Nordrhein-Westfalen gestellt sowie positiv oder
negativ beschieden (bitte nach Jahren sowie insgesamt aufschlüsseln)?
10. Wie viele Anträge auf Kosten für Schallschutzfenster wurden in den
vergangenen fünf Jahren bundesweit gestellt sowie positiv oder negativ
beschieden (bitte nach Jahren sowie insgesamt und nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die passiven Lärmsanierungsmaßnahmen umfassen die schalltechnische
Verbesserung aller Umfassungsbauteile eines Gebäudes. Dazu zählen
Schallschutzfenster, Dachsanierungen und insbesondere der Einbau von schallgedämmten
Lüftern.
Der Umfang der passiven Maßnahmen ist von der Dimensionierung etwaiger
Schallschutzwände abhängig. Diese Maßnahmen können nicht unabhängig
davon eingebaut und gefördert werden. Die Fördermittel des Bundes müssen vom
Vorhabenträger immer für jeden Sanierungsabschnitt separat beantragt werden.
Die Eigentümer aller förderfähigen Wohnungen und Gebäude werden je
Sanierungsabschnitt von der DB AG kontaktiert, um am Lärmsanierungsprogramm
teilzunehmen. Seitens der DB AG werden keine dieser Anträge negativ
beschieden. Es kann sich herausstellen, dass ausreichender Schallschutz
vorhanden ist und somit z. B. nur Teilmaßnahmen wie schallgedämmte Lüfter
eingebaut und gefördert werden können. Nach Auskunft der DB AG wurden seit
Start des Lärmsanierungsprogramms bundesweit insgesamt rund 64.000
Wohnungen mit passiven Maßnahmengefördert.
Land umgesetzte Wohneinheiten
(gerundet)
Schleswig-Holstein 1.000
Hamburg 2.200
Niedersachsen 5.000
Bremen 1.500
Nordrhein-Westfalen 14.000
Hessen 6.000
Rheinland-Pfalz 16.000
Baden-Württemberg 8.000
Bayern 5.000
Saarland 100
Berlin 1.000
Brandenburg 500
Mecklenburg-Vorpommern 0
Sachsen 3.000
Sachsen-Anhalt 200
Thüringen 500
11. Welche weiteren Maßnahmen unternimmt die Deutsche Bahn zur
Verbesserung des Lärmschutzes in Nordrhein-Westfalen (bitte aufschlüsseln
und erläutern)?
Nach Auskunft der DB AG wurden bis Ende 2020 alle 63.000 Güterwagen von
DB Cargo mit Verbundstoff-Bremssohlen ausgestattet. Das Vorbeifahrgeräusch
von Güterwagen wird durch dieses leise Bremssystem um bis zu 10 Dezibel
(dB(A)) reduziert, was einer Halbierung des wahrgenommenen Lärms
entspricht. Weiterhin ersetzt die DB Fernverkehr AG bis 2025 alle Rangierloks mit
Dieselantrieb durch besonders leise und klimafreundliche Hybrid-Rangierloks.
Ebenso werden bis 2025 alle elektrischen Streckenlokomotiven, die dann für
DB Cargo Deutschland unterwegs sind, mit leisen Bremssystemen unterwegs
sein. Bis 2030 werden Dieselloks bestimmter Baureihen von DB Cargo
Deutschland ausgemustert.
13. Inwieweit werden Lärmschutzmaßnahmen bei der Reaktivierung von
Bahntrassen in Nordrhein-Westfalen eingeplant?
Lärmschutzmaßnahmen werden geplant und umgesetzt, wenn dies nach
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erforderlich ist.
14. Wie viele Kilometer Lärmschutzwände mussten in den vergangenen zehn
Jahren in Nordrhein-Westfalen repariert oder ausgetauscht werden, und
welche Kosten sind dadurch entstanden?
Nach Auskunft der DB AG keine.
15. Hat die Bundesregierung nach eigener Ansicht die Ziele des Nationalen
Verkehrslärmschutzpakets II insgesamt sowie für Nordrhein-Westfalen
erreicht?
Das Nationale Verkehrslärmschutzpaket II des Bundes hat das Ziel gesetzt,
ausgehend vom Jahr 2008 bis 2020 die Belastung durch Schienenverkehrslärm um
50 Prozent zu reduzieren. Vom menschlichen Gehör wird eine Minderung um
10 dB(A) als Halbierung des Lärms empfunden. Dieses Ziel wurde durch
zahlreiche Maßnahmen wie die Einführung des lärmabhängigen
Trassenpreissystems, die Förderung der Güterwagenumrüstung von lauten Grauguss-
Bremssohlen auf leisere Verbundstoff-Bremssohlen mit 152 Mio. Euro und der
Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen erreicht. Seit 1999 hat das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bisher insgesamt über
1,5 Mrd. Euro in Lärmsanierungsmaßnahmen investiert.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/26329
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/26329
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/26329
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/26329
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/26329
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/26329
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/26329
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/26329
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/26329
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/26329
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/26329
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/26329
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/26329
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/26329
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]