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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Verordnungsentwurf zum Verbot der Zurschaustellung an wechselnden Orten von Giraffen, Elefanten, Nashörnern, Flusspferden, Primaten und Großbären in Zirkusbetrieben (Tierschutz-Zirkusverordnung)
(insgesamt 102 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datum
12.02.2021
Antwortdauer
57 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenUmwelt & Landwirtschaft
BT19/2543017.12.2020
Verordnungsentwurf zum Verbot der Zurschaustellung an wechselnden Orten von Giraffen, Elefanten, Nashörnern, Flusspferden, Primaten und Großbären in Zirkusbetrieben (Tierschutz-Zirkusverordnung)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Protschka, Berengar Elsner von Gronow, Franziska
Gminder, Peter Felser, Johannes Huber und der Fraktion der AfD
Verordnungsentwurf zum Verbot der Zurschaustellung an wechselnden Orten
von Giraffen, Elefanten, Nashörnern, Flusspferden, Primaten und Großbären in
Zirkusbetrieben (Tierschutz-Zirkusverordnung)
In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Tierschutzgesetz (TierSchG) den
Schutz aller Tiere. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) hat in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmen ergriffen,
um den Tierschutz bei der Haltung von Tieren in Zirkusbetrieben zu
verbessern. Dazu zählen die sogenannten Zirkusleitlinien (Leitlinien für die Haltung,
Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben) und für Tiere, die hier
nicht aufgeführt sind, das sogenannte Säugetiergutachten (Gutachten mit
Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren), welches 2014 überarbeitet
wurde, sowie das Zirkusregister, durch welches die Vollzugsbehörden die
Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften bei der Haltung von Tieren in
Zirkusbetrieben besser überwachen können (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downl
oads/DE/_Tiere/Tierschutz/Gutachten-Leitlinien/HaltungZirkustiere.pdf?__blo
b=publicationFile&v=2; https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ti
ere/Tierschutz/HaltungSaeugetiere.pdf?__blob=publicationFile&v=7).
Den Fragestellern liegt ein Schreiben der Bundesministerin für Ernährung und
Landwirtschaft Julia Klöckner aus dem Jahr 2018 vor, in dem sie erklärt, dass
es vor diesem Hintergrund derzeit keine Planungen gebe, die Tierhaltung im
Zirkus zu verbieten (https://www.presseportal.de/pm/103332/4686963).
Am 19. November 2020 verkündete die Bundeslandwirtschaftsministerin im
Rahmen einer Pressemitteilung, für die Fragesteller und die betroffene Branche
plötzlich, unerwartet und ohne jeden Anlass, jedoch, dass sie einen
Verordnungsentwurf zum Verbot der Zurschaustellung zahlreicher Tierarten in
reisenden Zirkussen vorgelegt habe (19. November 2020 – Pressemitteilung
Nr. 234/2020, Mehr Tierschutz in der Manege, https://www.bmel.de/SharedDo
cs/Pressemitteilungen/DE/2020/234-verbot-wildtiere-zirkus.html;jsessionid=87
59473471E7D14F94AF503718D2B405.intranet922). Konkret sollen Giraffen,
Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Primaten und Großbären in reisenden
Zirkusbetrieben verboten werden, weil diese unter dem ständigen Reisen und den
angeblich oft nicht artgerechten Bedingungen vor Ort leiden würden (ebd.).
Das Verbot soll sogar auf andere Tierarten ausgeweitet werden, sobald
Rechtssicherheit dafür bestehe (ebd.).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25430
19. Wahlperiode 17.12.2020
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Begriff
„Wanderzirkus“ juristisch definiert, und subsumiert die Bundesregierung im
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der
Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-
Zirkusverordnung – TierSchZirkV) dasselbe darunter?
2. Welche unabhängigen wissenschaftlichen Studien oder Erkenntnisse
liegen der Bundesregierung vor, die eine Neubetrachtung der Feststellung
der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages von
2015 notwendig machen, dass es in deutschen Zirkusbetrieben keine
systemimmanente Tierquälerei von Wildtieren gebe (Wissenschaftliche
Dienste des Deutschen Bundestages vom 24. September 2015: Sachstand
„Wildtierhaltung im Zirkus“, Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 123/25,
https://www.bundestag.de/resource/blob/405890/280668d0fd13788652c3
506a36875b8a/wd-5-123-15-pdf-data.pdf)?
3. Welche unabhängigen wissenschaftlichen Studien oder Erkenntnisse
liegen der Bundesregierung vor, die eine Neubetrachtung der Feststellung
der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages von 2015
notwendig machen, dass trotz umfassender Recherche keine
unabhängigen Studien gefunden werden konnten, die belegen, dass es sich bei der
Haltung von sogenannten Wildtieren im Zirkus nicht nur in Einzelfällen
um Tierquälerei handelt beziehungsweise das Wohl der Tiere
beeinträchtigt sei (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages vom
24. September 2015: Sachstand „Wildtierhaltung im Zirkus“,
Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 123/25, https://www.bundestag.de/resource/blob/40
5890/280668d0fd13788652c3506a36875b8a/wd-5-123-15-pdf-data.pdf)?
4. Was hat sich an der Aussage der Bundesregierung von April 2020
geändert, dass der Begriff des „Wildtiers“ nicht zielführend zur
„tierschutzfachlichen“ Beurteilung der Situation von Tieren in Zirkussen sei,
insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Begriff in der novellierten
Tierschutz-Zirkusverordnung wesentlich für die Begründung
herangezogen wird (Mehr Tierschutz im Zirkus – Tierschutz-Zirkusverordnung,
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Haus-Zootiere/t
ierschutz-zirkustierverordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=3;
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD
auf Bundestagsdrucksache 19/18592)?
5. Sind der Bundesregierung Verstöße von Zirkusbetrieben gegen § 11
Absatz 4 des Tierschutzgesetzes bekannt, die eine Novellierung der
Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem
Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV)
notwendig machen würde, und wenn ja, welche?
6. Welche neuen Erkenntnisse haben die Bundeslandwirtschaftsministerin
Julia Klöckner seit ihrem Schreiben vom 2. Mai 2018 an die Verbände
und das Aktionsbündnis „Tiere gehören zum Circus“, in dem sie betont,
dass es derzeit keine Planungen gebe, die Wildtierhaltung im Zirkus zu
verbieten und eine gute Tierhaltung abhängig vom Betriebsmanagement
sei, veranlasst, einen Verordnungsentwurf vorzulegen, mit dem die
Haltung von Tieren bestimmter sogenannter wildlebender Arten in Zirkussen
verboten werden soll (https://www.presseportal.de/pm/103332/4686963)?
7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Europäischen Parlaments,
dass der klassische Zirkus einschließlich der Tiervorführungen ein Teil
der Kultur Europas sei (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/P
DF/?uri=CELEX:52005IP0386&from=EN)?
8. Ist der Bundesregierung die Aussage der Präsidentin der Europäischen
Kommission, Dr. Ursula von der Leyen, vom April 2020 bekannt, dass
Zirkuskunst ein lebendiges Kulturerbe Europas sei, und teilt die
Bundesregierung diese Einschätzung (https://www.europeancircus.eu/newslet
ter/)?
9. Sind der Bundesregierung die wissenschaftlichen Erkenntnisse der
Biologie, insbesondere der Ethologie und der Endokrinologie, bekannt, die
beweisen, dass es Tieren im Zirkus sehr gut geht, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, insbesondere
hinsichtlich des Referentenentwurfs für eine Verordnung zum Schutz von
Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden
Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV; http://www.tiere-geho
eren-zum-circus.de/141019_stellungnahme_doernath.pdf?fbclid=IwAR2
M4TpDEmRhdxn7qlqUZu0x5c0e0WEm8tw2gZd6P2C39ZYzyEOKi8J
zX0I, S. 5)?
10. Wurden externe Berater oder externe Unternehmen vom
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft damit beauftragt, den
Referentenentwurf für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung
und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-
Zirkusverordnung – TierSchZirkV) zu erarbeiten oder daran
mitzuwirken, und wenn ja, welche waren das, wie hoch waren die Kosten dafür,
und wie hoch waren die Gesamtkosten zur Erstellung des
Verordnungsentwurfs (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-G
esetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile
&v=3)?
11. Inwiefern verfügen nach Einschätzung der Bundesregierung die
„Tierrechtsorganisationen“ „Deutscher Tierschutzbund e. V.“, „Pro Wildlife
e. V.“, „Vier Pfoten – Stiftung für Tierschutz“, „Animal Public e. V.“,
„Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V.“, „PETA Deutschland e. V.“,
„Tierschutzverein Bundesverband Tierschutz e. V.“ und die
„Aktionsgruppe Tierrechte Bayern“ sowie der „Deutscher Bauernverband e. V.“,
die vom BMEL bezüglich ihrer Stellungnahme zum Entwurf der
Tierschutz-Zirkusverordnung angeschrieben wurden, über die
erforderliche Expertise zur objektiven Beurteilung der Haltung von Tieren in
Zirkussen?
12. Wer hat die verwendeten wissenschaftlichen Quellen für den
Referentenentwurf für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und
bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-
Zirkusverordnung – TierSchZirkV) ausgewählt, und auf welcher
Grundlage wurden diese ausgewählt?
13. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Begrifflichkeiten „Freiheit“
und „Gefangenschaft“ in Bezug auf die Tierhaltung mittlerweile in
wissenschaftlichen Publikationen nicht mehr verwendet werden, sondern
stattdessen die Begrifflichkeiten „natürlicher Lebensraum“ und
„menschliche Obhut“ verwendet werden, und warum verwendet die
Bundesregierung im Referentenentwurf für eine Verordnung zum Schutz von Tieren
bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten
(Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) dennoch die
Begrifflichkeiten „Freiheit“ und „Gefangenschaft“ in Bezug auf die Tierhaltung
(https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Geset-ze/R
eferentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3)?
14. Warum werden im Referentenentwurf des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren
bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten
(Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) die Begriffe „artgerecht“,
„artgemäß“ und „tiergerecht“ verwendet, und wie unterscheiden sich
diese Begriffe nach Einschätzung der Bundesregierung (https://www.bme
l.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Geset-ze/Referentenentwuerf
e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3)?
15. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie alt exotische
Zirkustiere im Durchschnitt werden, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse
vor, ob exotische Zirkustiere ein überdurchschnittliches Alter erreichen,
und hat die Bundesregierung Kenntnis über das Durchschnittsalter von
Giraffen, Großbären, Primaten, Elefanten, Nashörnern und Flusspferden
im natürlichen Lebensraum, im deutschen Zoo und im deutschen Zirkus,
und wenn ja, woher stammen die Angaben, und von wann?
16. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die gegenwärtig im deutschen
Zirkus gehaltenen Giraffen, Großbären, Primaten, Elefanten, Nashörner und
Flusspferde überdurchschnittlich alt sind, und wenn ja, woran liegt das
nach Kenntnis der Bundesregierung?
17. Warum können nach Kenntnis der Bundesregierung Giraffen, Elefanten,
Nashörner, Flusspferde, Primaten und Großbären in reisenden
Zirkusbetrieben rechtssicher verboten werden und andere, wie beispielsweise
Großkatzen, wiederum nicht, und nach welchen Kriterien wurden die
erstgenannten ausgewählt (9. November 2020, Pressemitteilung
Nr. 234/2020, Mehr Tierschutz in der Manege, https://www.bmel.de/Shar
edDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/234-verbot-wildtiere-zirkus.html;jse
ssionid=309FE1D2442A19EFFDACFA004099AFFE.internet2851)?
18. Welche Experten kamen zu der Einschätzung, dass andere sogenannte
Wildtierarten, wie beispielsweise Großkatzen, nicht rechtssicher in
reisenden Zirkusbetrieben verboten werden können, und was sind die
konkreten Gründe dafür (9. November 2020, Pressemitteilung Nr. 234/2020,
Mehr Tierschutz in der Manege, https://www.bmel.de/SharedDocs/Presse
mitteilungen/DE/2020/234-verbot-wildtiere-zirkus.html;jsessionid=309F
E1D2442A19EFFDACFA004099AFFE.internet2851)?
19. Wie ist die Aussage von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner
zu verstehen, dass Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Primaten
und Großbären mit der Verordnung zum Schutz von Tieren bei der
Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-
Zirkusverordnung – TierSchZirkV) nicht mehr neu angeschafft werden
dürfen, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob die Anschaffung eines der
genannten Tiere nach geltender Rechtslage derzeit möglich ist (9.
November 2020, Pressemitteilung Nr. 234/2020, Mehr Tierschutz in der
Manege, https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/23
4-verbot-wildtiere-zirkus.html;jsessionid=309FE1D2442A19EFFDACF
A004099AFFE.internet2851)?
20. Welche systemimmanenten Tierschutzprobleme bei der Haltung von
„Tieren bestimmter wildlebender Arten“ sind der Bundesregierung
bekannt, die unter den Bedingungen des reisenden Zirkusses nicht durch
Änderungen der Haltungsbedingungen oder der Transportbedingungen
beseitigt werden können (Referentenentwurf des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von
Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten
(Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020,
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Ref
erentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3,
S. 11)?
21. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung sogenannte Schautiere
juristisch definiert, und subsumiert die Bundesregierung im
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für
eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem
Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung –
TierSchZirkV) dasselbe darunter (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier-
SchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Down
loads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__b
lob=publicationFile&v=3, S. 11)?
22. Wie werden sogenannte wildlebende Arten nach Kenntnis der
Bundesregierung juristisch definiert, und subsumiert die Bundesregierung im
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und
bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-
Zirkusverordnung – TierSchZirkV) dasselbe darunter, und worin besteht der
Unterschied zwischen „wildlebenden Arten“ und sogenannten Wildtieren?
23. Wie wird der Begriff „tierschutzfachlich“ nach Kenntnis der
Bundesregierung juristisch definiert, und subsumiert die Bundesregierung im
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und
bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-
Zirkusverordnung – TierSch-ZirkV) dasselbe darunter?
24. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Nashörner, Flusspferde und
Giraffen im deutschen Zirkus nicht als reine Schautiere vorgeführt werden,
sondern auf verschiedene Kommandos des jeweiligen Tierlehrers
gehorchen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen für den
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine
Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem
Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier-
SchZirkV) zieht die Bundesregierung daraus (Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine
Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem
Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier-
SchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Down
loads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__b
lob=publicationFile&v=3, S. 11)?
25. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die Behauptung im
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und
bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-
Zirkusverordnung – TierSchZirkV), dass sogenannte Wildtiere, mit denen Dressuren
eingeübt und gezeigt werden, in reisenden Zirkussen aufgrund begrenzter
personeller und räumlicher Kapazitäten nur 1 bis 9 Prozent des Tages
beschäftigt sind, auch auf deutsche Zirkusse zutrifft, und wenn ja, welche,
und wie wird „Beschäftigung“ im Referentenentwurf definiert (G. Iossa
et al. [2009]: Are wild animals suited to a travelling circus life? Animal
Welfare 2009; 18: 129 bis 140; Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz
von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden
Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November
2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Geset
ze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3,
S. 11)?
a) Wenn ja, auf welchen unabhängigen wissenschaftlichen Studien
beruhen diese Erkenntnisse?
b) Wenn nein, ist der Bundesregierung eine aktuelle unabhängige
wissenschaftliche Studie bekannt, die diese These von Iossa et al. (2009)
bestätigt?
26. Auf welchen unabhängigen wissenschaftlichen Studien beruht die
Behauptung im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung
und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der
Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-
Zirkusverordnung – TierSchZirkV), dass „Tiere wildlebender Arten“ im
Vergleich zu „domestizierten Tieren“ wesentlich höhere Ansprüche an
Größe und Ausstattung der Gehege hätten, und wie ist diese Behauptung
hinsichtlich der Unterscheidung von Tieren, die im Zoo gehalten werden
und Tieren, die im Zirkus gehalten werden und Tieren die im natürlichen
Lebensraum leben, zu verstehen (Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz
von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden
Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November
2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Geset
ze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3,
S. 11)?
27. Inwiefern spielt die Aussage, dass der Transport von sogenannten
Wildtieren eine logistische Herausforderung darstelle, eine Rolle für den
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und
bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-
Zirkusverordnung – TierSchZirkV), sind der Bundesregierungen
Gutachten über den Transport von Zirkustieren bekannt und wenn ja, welche
(Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung
und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-
Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm
el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerf
e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 11)?
28. Was genau meint die Bundesregierung damit, dass Zirkustiere den
Transport teilweise in unphysiologischer Körperhaltung verbringen müssen,
und auf welchen unabhängigen wissenschaftlichen Erhebungen beruht
diese Einschätzung (Referentenentwurf des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren
bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten
(Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020,
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Ref
erentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3,
S. 11)?
29. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Behauptung im
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und
bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-
Zirkusverordnung – TierSchZirkV), dass Transportmittel häufig auch als
Haltungseinrichtung verwendet werden würden, vor dem Hintergrund zu
verstehen, dass Zirkustiere im Heim erster Ordnung transportiert werden
und dementsprechend davon ausgegangen werden kann, dass sich die
Tiere in ihren Transportgefährten sicher und geborgen fühlen
(Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem
Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung –
TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/D
ownloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf
?__blob=publicationFile&v=3, S. 11; https://www.faz.net/aktuell/rhein-m
ain/zirkus-krone-in-frankfurt-debatte-um-wildtiere-in-der-manege-16350
263.html)?
30. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse hinsichtlich der Unterschiede
zwischen dem Transport von Zirkustieren, Zootieren und dem Transport von
landwirtschaftlichen Nutztieren, und wenn ja, welche, und ist der
Bundesregierung bekannt, dass der Transport von Zirkustieren ein
abwechslungsreiches Erlebnis für diese darstellt?
31. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Zurschaustellen von
Tieren an wechselnden Orten juristisch definiert, und versteht die
Bundesregierung darunter dasselbe im Referentenentwurf
(Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für
eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem
Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung –
TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/D
ownloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf
?__blob=publicationFile&v=3, S. 3)?
32. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Training von Tieren an
wechselnden Orten juristisch definiert, und versteht die Bundesregierung
darunter dasselbe im Referentenentwurf (Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum
Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an
wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18.
November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaesern
e-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFil
e&v=3, S. 3)?
33. Welche „ausgeklügelte[n] Strukturierungen“ für die Gehege von Affen
meint die Bundesregierung, und welche „ausgeklügelten
Strukturierungen“ sind ihr grundsätzlich bekannt (Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum
Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an
wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18.
November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaesern
e-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFil
e&v=3, S. 18)?
34. Welche Möglichkeiten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, um
die in § 2 Absatz 2 des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von
Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten
(Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) beschriebenen, mit der
Haltung an und der Beförderung zu wechselnden Orten angeblich
verbundenen erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Giraffen,
Elefanten, Nashörnern, Flusspferden, Primaten und Großbären auf ein
vertretbares Maß zu vermindern (Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz
von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden
Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November
2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Geset
ze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3,
S. 4)?
35. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob und inwiefern der § 3
Absatz 1 Nummer 2 des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von
Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten
(Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) nicht bereits durch
geltende Gesetze oder Rechtsverordnungen o. Ä. abgedeckt ist
(Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für
eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem
Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung –
TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/D
ownloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf
?__blob=publicationFile&v=3, S. 4)?
36. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob Zirkustiere an den
betriebsbedingten Geräuschpegel im Zirkus gewöhnt sind, und wie ist vor
diesem Hintergrund der § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Referentenentwurfs
des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine
Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem
Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier-
SchZirkV) zu verstehen (Referentenentwurf des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von
Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten
(Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020,
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Ref
erentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 4)?
37. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung der § 3 Absatz 2
Nummer 5 des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Ernährung
und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der
Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-
Zirkusverordnung – TierSchZirkV) vor dem Hintergrund sinnvoll, dass
Zirkustiere grundsätzlich in tageslichtdurchlässigen „Ställen“ –
beziehungsweise Stallzelten – untergebracht sind (Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung
zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an
wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV),
18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/G
laeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=public
ationFile&v=3, S. 4)?
38. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob Zirkustieren beim
Training Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, und inwiefern ist der
§ 6 Absatz 3 des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei
der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten
(Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht bereits durch geltende Gesetze oder
Rechtsverordnungen o. Ä. abgedeckt (Referentenentwurf des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von
Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten
(Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020,
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Ref
erentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6)?
39. Inwiefern handelt es sich bei den §§ 3 bis 6 des Referentenentwurfs des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine
Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem
Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV)
generell um Vorgaben, die nicht bereits durch geltende Gesetze oder
Rechtsverordnungen o. Ä. abgedeckt sind (Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung
zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an
wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV),
18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/G
laeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=public
ationFile&v=3, S. 4 bis 6)?
40. Aus welchen konkreten Gründen soll die Erlaubnis auf acht Jahre
befristet werden (§ 9 Absatz 2 TierSchZirkV), und hat die Bundesregierung
bereits Kenntnis darüber, wie hoch die Kosten für diese Erlaubnis sein
werden (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der
Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-
Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm
el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerf
e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 8)?
41. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob sich die These von
Garai (1992) und Kurt & Garai (2001), dass Elefanten es als
Stresssituation und Bedrohung empfinden, von einem Sozialpartner getrennt zu sein,
auch auf Zirkustiere bezieht (Referentenentwurf des Bundesministeriums
für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von
Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden
Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020,
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Ref
erentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3,
S. 13)?
42. Beruht die Behauptung, dass eine stabile Nachzucht von Elefanten in
Zirkussen aufgrund der unzureichenden Haltungsbedingungen bisher nicht
gelungen sei auf unabhängigen wissenschaftlichen Studien, und wenn ja,
welche sind dies (Referentenentwurf des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei
der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten
(Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020,
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Ref
erentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3,
S. 13)?
43. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Elefanten – und grundsätzlich alle
Zirkustiere – sich zu ihrem eigenen Schutz nachts im Stallzelt befinden,
und wenn ja, wie ist vor diesem Hintergrund die Forderung im
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem
Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung –
TierSchZirkV) zu verstehen, dass ein freier Tag- und Nachtzugang von
Elefanten zum Außengehege gewährt werden sollte (Referentenentwurf
des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine
Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem
Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier-
SchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Down
loads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__b
lob=publicationFile&v=3, S. 14; https://www.duunddastier.de/ausgabe/w
ildtiere-im-zirkus-manege-frei/)?
44. Sind der Bundesregierung aktuelle unabhängige wissenschaftliche
Studien bekannt, die die Behauptung im Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum
Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an
wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) belegen,
dass nicht ausreichende Platzverhältnisse bei in Zirkussen gehaltenen
Elefanten zusätzlich vermehrt akuten Stress induzieren würden, und
wenn ja, welche sind dies (Referentenentwurf des Bundesministeriums
für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von
Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden
Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020,
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Ref
erentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3,
S. 14)?
45. Sind der Bundesregierung aktuelle unabhängige wissenschaftliche
Studien bekannt, die die Behauptung im Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum
Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an
wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) belegen,
dass der durch die Haltungsbedingungen von Elefanten in Zirkussen
entstehende Bewegungsmangel oft zu Stereotypien führen würde, und wenn
ja, welche sind dies, in welchen deutschen Zirkussen wurden diese
Studien durchgeführt, und welche Stereotypien wurden konkret festgestellt
(Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung
und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-
Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm
el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerf
e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 14)?
46. Sind der Bundesregierung aktuelle unabhängige wissenschaftliche
Studien bekannt, die die Behauptung im Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum
Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an
wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) belegen,
dass das Stehen auf den Hinterbeinen bei Elefanten zu
Wirbelverletzungen und Fußnagelschäden führen könnte, und wenn ja, welche sind dies,
und wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, dass Elefanten
beispielsweise beim Deckakt sowie beim Fressen von hochgelegenen
Futterquellen im natürlichen Lebensraum ebenfalls auf den Hinterbeinen
stehen (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der
Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-
Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm
el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerf
e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 16)?
47. Sind der Bundesregierung unabhängige wissenschaftliche Studien und
Datengrundlagen bekannt, die belegen, dass eine artgerechte
Unterbringung von Elefanten in deutschen Zirkussen unmöglich sei, und wenn ja,
welche sind dies (Referentenentwurf des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei
der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten
(Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020,
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Ref
erentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3,
S. 14)?
48. Ist der Bundesregierung die wissenschaftliche Studie von Leighty et al.
(2009) bekannt, wonach wildlebende Asiatische Elefanten
durchschnittlich 3,2 Kilometer und Afrikanische Elefanten rund 12 Kilometer am Tag
zurücklegen, und wenn ja, warum wird im Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung
zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an
wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) die
Studie von Leuthold (1977) zitiert, in der nur Tiere in ihrem natürlichen
Lebensraum untersucht wurden (Leighty et al. (2009): GPS
Determination of Walking Rates in Captive African Elephants (Loxodonta africana).
Zoo Biology 28(1): 16 bis 28; Leuthold, W. (1977): Spatial organization
and strategy of habitat utilization of elephants in Tsavo National Park,
Kenya. zu Säugetierkunde 42: 358 bis 379; Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung
zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an
wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV),
18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/G
laeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=public
ationFile&v=3, S. 14)?
49. Wie begründet die Bundesregierung die Behauptung im
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine
Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem
Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier-
SchZirkV), dass im reisenden Zirkus keine ausreichende freie Bewegung
der Elefanten gewährleistet sei (Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz
von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden
Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November
2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Geset
ze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3,
S. 14)?
50. Über welche qualifizierte Expertise verfügen nach Kenntnis der
Bundesregierung die im Referentenentwurf des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei
der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten
(Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) aufgeführten
„Tierschützer“, die wiederholt von haltungs- oder dressurbedingten körperlichen
Problemen bei Zirkuselefanten berichteten, um welche „Tierschützer“
handelt es sich dabei, und wie war es ihnen möglich, beispielsweise einen
Vitamin- und Mineralstoffmangel zu diagnostizieren (Referentenentwurf
des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine
Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem
Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier-
SchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Down
loads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__b
lob=publicationFile&v=3, S. 15)?
51. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass es bei
Zirkuselefanten in den vergangenen 20 Jahren zu Zahnanomalien
gekommen sei, die nicht auch im natürlichen Lebensraum oder im Zoo
vorkommen (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der
Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-
Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm
el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerf
e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 15)?
52. Auf welche absolute Zahl an Zirkuselefanten beziehen sich die
Untersuchungen von Theophil (2008) nach Kenntnis der Bundesregierung, nach
denen 15 Prozent der in deutschen Zirkussen gehaltenen Elefanten an
auffälligen Veränderungen der Gliedmaßen und Augenveränderungen
litten und 11 Prozent der Tiere lahmten, liegen der Bundesregierung
aktuellere unabhängige wissenschaftliche Erhebungen dazu vor, und ist der
Bundesregierung bekannt, dass es sich bei deutschen Zirkuselefanten
aufgrund des Einfuhrverbots seit den 1970er Jahren um eine uralte
Population handelt und dies möglicherweise in einem Zusammenhang stehen
könnte (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der
Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-
Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm
el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerf
e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 16)?
53. Wie viele schwere Verletzungen und Todesfälle durch deutsche
Zirkuselefanten an (unbeteiligten) Menschen gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten 30 Jahren (Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum
Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an
wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18.
November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaesern
e-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFil
e&v=3, S. 16)?
54. Ist der Bundesregierung bekannt, dass es keine Impfpflicht für Elefanten
gibt, und wenn ja, warum wird im Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz
von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden
Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) von „fehlendem
Impfschutz“ gesprochen (Referentenentwurf des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von
Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten
(Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020,
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Ref
erentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3,
S. 17)?
55. Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich die These von Reimers et al.
(2007), dass „Affen“, die früh von ihrer Mutter getrennt und anschließend
isoliert gehalten werden, ängstlicher, weniger sozial aktiv, weniger
dominant und stressanfälliger als ihre Artgenossen seien, ausschließlich auf
Schimpansen, die nicht im Zirkus gehalten wurden, bezieht, und wenn ja,
welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, dass diese These auch auf
im Zirkus gehaltene Schimpansen oder Affen zutrifft (Referentenentwurf
des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine
Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem
Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier-
SchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Down
loads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__b
lob=publicationFile&v=3, S. 18)?
56. Welche Rolle spielt es nach Einschätzung der Bundesregierung für die
Haltung von Affen in Zirkussen, dass die isolierte Haltung von
nichtmenschlichen Primaten über einen längeren Zeitraum im
Versuchstierbereich in den höchsten Schweregrad eingruppiert wird, und welche
Erkenntnisse hat die Bundesregierung, dass dies auch auf die Haltung von
Affen in Zirkussen zutrifft (Referentenentwurf des Bundesministeriums
für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von
Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden
Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020,
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Ref
erentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3,
S. 18)?
57. In welchem Zusammenhang zur Haltung von Braunbären im Zirkus steht
nach Kenntnis der Bundesregierung, dass männliche Braunbären im
natürlichen Lebensraum Gebiete von 700 bis 800 und weibliche Braunbären
Gebiete von 300 Quadratkilometern durchstreifen, aus welchem Jahr
stammt das Gutachten Gansloßer nach Kenntnis der Bundesregierung,
und enthält dieses einen Bezug zur Haltung von Braunbären im Zirkus
(Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung
und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-
Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm
el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerf
e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 19)?
58. Welche wirtschaftlichen Faktoren bei kleineren Unternehmen und welche
„mangelnde Sachkenntnis“ und welcher „mangelnde Wille“, die
respektive der bei der Haltung von Braunbären im Zirkus zu Defiziten in der
Haltung und Fütterung und oft auch zu einem beanstandenswerten
Gesundheitszustand führen, sind der Bundesregierung bekannt beziehungsweise
rechtfertigen nach Kenntnis der Bundesregierung ein Verbot der Haltung
von Braunbären in Zirkussen (Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz
von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden
Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November
2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Geset
ze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3,
S. 19)?
59. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Braunbären im Zirkus
keine Winterruhe halten, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht
sie daraus (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung
und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der
Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-
Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm
el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerf
e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 19)?
60. Sind der Bundesregierung Zirkusse bekannt, in denen Braunbären
Winterruhe halten beziehungsweise gehalten haben (Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine
Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem
Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier-
SchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Down
loads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__b
lob=publicationFile&v=3, S. 19)?
61. Welche wissenschaftlichen Studien sind der Bundesregierung bekannt,
die belegen, dass das Nichthalten der Winterruhe zu Gesundheitsschäden
bei Braunbären führt (Referentenentwurf des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren
bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten
(Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020,
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Ref
erentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3,
S. 19)?
62. Über welche qualifizierte Expertise verfügen nach Kenntnis der
Bundesregierung die im Referentenentwurf des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei
der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten
(Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) aufgeführten
„Tierschützer“, die wiederholt von haltungsbedingten Erkrankungen bei Großbären
in Zirkussen berichteten, um welche „Tierschützer“ handelt es sich dabei,
und wie war es ihnen möglich, beispielsweise Arthritiden
beziehungsweise Arthrosen durch unphysiologische Belastungen bei der Dressur und
Bewegungsmangel zu diagnostizieren (Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum
Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an
wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18.
November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaesern
e-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFil
e&v=3, S. 19)?
63. In wie vielen deutschen Zirkussen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit Zwergflusspferde, beziehungsweise ist der
Bundesregierung bekannt, ob es je Zwergflusspferde in deutschen Zirkussen gab,
wenn ja, wann, und in welchen Zirkussen (Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung
zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an
wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV),
18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/G
laeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=public
ationFile&v=3, S. 20)?
64. Was genau meint die Bundesregierung damit, dass ein Wasserbecken, in
dem die Flusspferde tagsüber vollständig eintauchen können, im
reisenden Betrieb kaum umsetzbar sei, da Flusspferde eine Schulterhöhe bis
1,65 m hätten, und sind der Bundesregierung Verstöße gegen diese
Vorgabe bei denjenigen deutschen Zirkussen bekannt, die Flusspferde halten
(Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung
und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-
Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm
el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Geset-ze/Referentenentwuer
fe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 20)?
65. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Luck & Wright (1964) in einem
deutschen Zoo oder Zirkus gemessen haben, dass Flusspferde 24 Liter
Wasser pro 10 Minuten verlieren können oder ob dies unter natürlichen
Lebensraumbedingungen gemessen wurde, und ist der Bundesregierung
bekannt, wie viele Flusspferde von Luck & Wright (1964) studiert
wurden (C. P. Luck & P. G. Wright (1964): Aspects of the Anatomy and
Physiology of the skin of the Hippopotamus [H. amphibius]; Quarterly
Journal of Experimental Physiology and Cognate Medical Sciences;
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem
Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung –
TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/D
ownloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf
?__blob=publicationFile&v=3, S. 21)?
66. Sind der Bundesregierung deutsche Zirkusse bekannt, in denen es
verstopfte Poren oder Hautläsionen bei Flusspferden gab, beziehungsweise
gibt, und wenn ja, wann, und welche (Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum
Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an
wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18.
November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaesern
e-Geset-ze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFi
le&v=3, S. 20)?
67. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung seelische Leiden
juristisch definiert, und versteht die Bundesregierung darunter im
Referentenentwurf dasselbe, insbesondere in Bezug auf Flusspferde
(Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine
Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem
Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier-
SchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Down
loads/DE/Glaeserne-Geset-ze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__
blob=publicationFile&v=3, S. 21)?
68. Was meint die Bundesregierung damit, dass Giraffen nicht in „normaler
Körperhaltung“ transportiert werden könnten, und auf welcher
wissenschaftlichen Grundlage kommt die Bundesregierung zu der
Schlussfolgerung, dass es eine unphysiologische Körperhaltung sei, wenn sich die
Tiere ablegen (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung
und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der
Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-
Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm
el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Geset-ze/Referentenentwuer
fe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 21)?
69. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Giraffen im Zoo oder Zirkus
nachts im Liegen schlafen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen
hinsichtlich des Transports zieht sie daraus?
70. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob die Aussage von
Schmidt et al. (2010), dass selbst seit Jahrtausenden domestizierte Tiere
wie Pferde bei jedem Transport unter Stress stehen, auch auf
Zirkuspferde zutrifft (A. Schmidt et al. (2010): Cortisol release, heart rate, und heart
rate variability in transport-naixe horses during repeated road transport.
Dom. Anim. Endocrinol. (preprint online: doi:10.1016/j.
domaniend.2010.06.002); Referentenentwurf des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei
der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten
(Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020,
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Ref
erentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3,
S. 22)?
71. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob die Aussage von
Sicks (2012), dass in den ersten Nächten nach dem Transport bei allen
Giraffen Schlafstörungen auftreten würden und die Konzentration des
Stresshormons Cortisol über mehrere Tage erhöht sei, auch auf
Zirkusgiraffen zutrifft (F. Sicks (2012): Paradoxer Schlaf als Parameter zur
Messung der Stressbelastung bei Giraffen (Giraffa camelo-pardalis),
Dissertation beim Fachbereich Biowissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-
Universität in Frankfurt am Main; Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz
von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden
Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November
2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Geset
ze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3,
S. 22)?
72. Sind der Bundesregierung unabhängige wissenschaftliche Studien und
Datengrundlagen bekannt, die belegen, dass die Leiden und Schäden, die
bei Giraffen in Zoos und Zirkussen auftreten, wegen den
Haltungsbedingungen im Zirkus potenziert auftreten würden, und wenn ja, welche
(Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und
bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-
Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm
el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerf
e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 22)?
73. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die Aussage, dass
Tierschützer von einer deutlich kürzeren Lebensdauer von Giraffen im
Zirkus (bis zehn Jahre) verglichen mit Giraffen in Zoos (über 30 Jahre)
berichten, zutreffend ist, und liegen der Bundesregierung Daten vor, die
diese These belegen, und wenn ja, welche, und hat die Bundesregierung
Kenntnis darüber, wie alt die derzeit in deutschen Zirkussen gehaltenen
Giraffen sind (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung
und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der
Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-
Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm
el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerf
e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 22)?
74. Welche plötzlichen Todesfälle bei Giraffen aufgrund von mangelhafter
Haltung und Fütterung in Zirkussen meint die Bundesregierung, und
woher stammen diese Erkenntnisse (Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz
von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden
Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November
2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Geset
ze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3,
S. 22)?
75. Aufgrund welcher unabhängigen wissenschaftlichen Studien und welcher
Datengrundlage kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass der
Transport von Giraffen im reisenden Zirkusbetrieb aus
„tierschutzfachlicher“ Sicht nicht möglich und ein Transport in physiologischer
Körperhaltung ausgeschlossen sei (Referentenentwurf des Bundesministeriums
für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von
Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden
Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020,
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Ref
erentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3,
S. 22)?
76. Wie begründet die Bundesregierung die Behauptung im
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine
Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem
Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier-
SchZirkV), dass Breitmaulnashörner gut schwimmen und tauchen
könnten und bis zu 70 Prozent des Tages im Wasser verbringen würden, vor
dem Hintergrund, dass allgemein bekannt ist, dass afrikanische
Nashörner im Gegensatz zu asiatischen Nashörnern nicht schwimmen können
(Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung
und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-
Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm
el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerf
e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 22)?
77. Liegen der Bundesregierung aktuelle unabhängige wissenschaftliche
Studien oder Datengrundlagen vor, die die Aussage in den Leitlinien für die
Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder
ähnlichen Einrichtungen des BMEL aus dem Jahr 1999 bestätigen, dass
die tiermedizinische Versorgung von Nashörnern unter
Zirkusbedingungen ausgesprochen problematisch sei, und wenn ja, welche sind dies
(Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und
bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-
Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm
el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerf
e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 23; Leitlinien für
die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder
ähnlichen Einrichtungen des BMEL aus dem Jahr 1999, S. 4, Absatz 2)?
78. Welche aktuellen wissenschaftlichen Studien und Datengrundlagen liegen
der Bundesregierung vor, die die These, dass das Betreten von
Nashorngehegen in Zirkussen in Anwesenheit von Tieren angesichts der
Schreckhaftigkeit und der daraus resultierenden Unberechenbarkeit der
Nashörner gefährlich sei, belegen (Referentenentwurf des Bundesministeriums
für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von
Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden
Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020,
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Ref
erentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3,
S. 23)?
79. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, auf welcher unabhängigen
wissenschaftlichen Studie die angeblich positive Korrelation zwischen
der Sterblichkeit, der Häufigkeit des Zugangs für Publikum und des
Angstverhaltens bei männlichen Nashörnern beruht, die impliziere, dass
eine häufige akustische, olfaktorische und optische Exposition zu
Publikum Stress für die Tiere bedeute, und wenn ja, welche, und ist der
Bundesregierung bekannt, ob dies auch für im Zirkus gehaltene
Nashörner und auch für weibliche Nashörner gilt (Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung
zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an
wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV),
18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/G
laeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=public
ationFile&v=3, S. 23)?
80. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die
Verhaltensauffälligkeit, die Fouraker & Wagener (1996) bei Nashörnern in menschlicher
Obhut beobachtet haben, wie exzessives Scheuern des Hornes an rauen
Gegenständen wie stabilen Oberflächen und Stahlkabeln, das
Hornschäden verursachen kann, auch bei in deutschen Zirkussen gehaltenen
Nashörnern beobachtet wurde (Fouraker, M. & Wagener, T. (Eds.) (1996):
AZA rhinoceros husbandry manual. Fort Worth, TX: Fort Worth
Zoological Park über: Hutchins, M. & Kreger, M. D. (2006): Rhinoceros
behavior: implications for captive management and conservation, International
Zoo Yearbook 40: 150 bis 173; Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz
von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden
Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November
2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Geset
ze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3,
S. 23)?
81. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Verhaltensstörungen,
die Dittrich (1976) bei Nashörnern beobachtet hat, wie Stangenbeißen
oder Lecken an Metallzäunen, auch bei in deutschen Zirkussen
gehaltenen Nashörnern beobachtet wurden (Dittrich, L. (1976): Food
presentation in relation to behavior in ungulates; International Zoo Yearbook 16;
48 bis 54, über: Hutchins, M. & Kreger, M. D. (2006): Rhinoceros
behavior: implications for captive management and conservation,
International Zoo Yearbook 40: 150 bis 173; Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum
Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an
wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18.
November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaesern
e-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFil
e&v=3, S. 23)?
82. Welche aktuellen unabhängigen wissenschaftlichen Studien und
Datengrundlagen liegen der Bundesregierung vor, die die These, dass die
Geräuschkulisse in urbanen Zoos dazu führe, dass sich Nashörner sehr
schlecht fortpflanzen würden, auch für in Zirkussen gehaltene Nashörner
gilt (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der
Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-
Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm
el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerf
e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 23)?
83. Welche aktuellen unabhängigen wissenschaftlichen Studien belegen nach
Kenntnis der Bundesregierung „eindeutig“, dass Nashörner für häufige
Transporte nicht geeignet seien, wie viele Zirkusnashornindividuen
liegen diesen Studien jeweils zugrunde, und welche Erkenntnisse hat die
Bundesregierung, dass dies auch für im Zirkus gehaltene Nashörner gilt
(Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung
und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-
Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm
el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerf
e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 24)?
84. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über das durchschnittliche Alter von
in deutschen Zirkussen gehaltenen Nashörnern, und wenn ja, welche, und
gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Korrelation zu der
Behauptung, dass die Haltung von Nashörnern in Zirkussen aufgrund der
Anforderungen an die Größe und die Strukturierung des Geheges aus
„tierschutzfachlicher“ Sicht „nicht möglich“ sei (Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine
Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem
Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier-
SchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Down
loads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__b
lob=publicationFile&v=3, S. 24)?
85. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und welche
Stereotypien Nashörner in deutschen Zirkussen gezeigt haben
(Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für
eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem
Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung –
TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/D
ownloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf
?__blob=publicationFile&v=3, S. 24)?
86. Wie begründet die Bundesregierung die Behauptung im
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine
Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem
Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier-
SchZirkV), dass der häufig vorzufindende Bewegungsmangel von
Elefanten in Zirkussen zu Schäden der Sehnenstrukturen der Beine führe,
insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies in der angeführten
wissenschaftlichen Studie von Iossa (2009) gar nicht untersucht wurde, sondern
lediglich erwähnt wurde und dabei die wissenschaftliche Studie von Kurt
& Hartl (1995) zitiert wurde, die sich nur auf nicht im Zirkus gehaltene
Asiatische Elefanten und auf veraltete Haltungssysteme bezieht, und ist
der Bundesregierung bekannt, dass sich gerade der Transport und das
Training von Elefanten positiv auf die Sehnenstrukturen ihrer Beine
auswirken (G. Iossa et al. (2009): Are wild animals suited to a travelling
circus life? Animal Welfare 2009; 18: 129 bis 140; Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine
Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem
Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier-
SchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Down
loads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__b
lob=publicationFile&v=3, S. 15)?
87. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob in der zitierten
wissenschaftlichen Studie von Franz-Odendaal (2004), die im
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ür eine
Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem
Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier-
SchZirkV) als Beleg für die Behauptung aufgeführt wird, dass Giraffen in
sogenannter Gefangenschaft mehr unter Stress stünden, auch Giraffen aus
Zirkussen untersucht wurden, und ist der Bundesregierung bekannt, dass
in dieser Studie ebenfalls festgestellt wurde, dass weitere
Untersuchungen benötigt werden (T. A. Franz-Odendaal (2004): Enamel hypoplasia
provides insights into early systemic stress in wild and captive giraffes
(Giraffa camelopardalis), Journal of Zoology, Volume 263, Issue 2,
S. 197 bis 206; Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18.
November 2020, Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung
und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der
Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-
Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm
el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Geset-ze/Referentenentwuer
fe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 22)?
88. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Zustand der Zähne der
aktuell in Deutschland in Zirkussen gehaltenen Giraffen, und wenn ja,
welche?
89. Warum werden im Referentenentwurf des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren
bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten
(Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV) Okapis erwähnt, obwohl
es in deutschen Zirkussen keine Okapis gibt, wie viele der in der zitierten
wissenschaftlichen Studie von Franz-Odendaal (2004) untersuchten
Tiere, die mindestens eine Stereotypie zeigten, waren Okapis, und waren
unter den untersuchten Tieren auch Zirkustiere (T. A. Franz-Odendaal
(2004): Enamel hypoplasia provides insights into early systemic stress in
wild and captive giraffes (Giraffa camelopardalis), Journal of Zoology,
Volume 263, Issue 2, S. 197 bis 206; Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum
Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an
wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18.
November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaesern
e-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFil
e&v=3, S. 22)?
90. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob den laut
Angaben der Bundesregierung insgesamt sechs in deutschen
Zirkusunternehmen gehaltenen Giraffen in den vergangenen zwei Jahren Schmerzen,
Leiden oder Schäden bei Haltung oder Transport zugefügt wurden
(Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD
auf Bundestagsdrucksache 19/18592)?
91. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob den laut
Angaben der Bundesregierung insgesamt 36 in deutschen Zirkusunternehmen
gehaltenen Elefanten in den vergangenen zwei Jahren Schmerzen, Leiden
oder Schäden bei Haltung oder Transport zugefügt wurden (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/18592)?
92. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob den laut
Angaben der Bundesregierung insgesamt zwei in deutschen
Zirkusunternehmen gehaltenen Flusspferden in den vergangenen zwei Jahren
Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Haltung oder Transport zugefügt wurden
(Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksache 19/18592)?
93. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob den laut
Angaben der Bundesregierung insgesamt 17 in deutschen Zirkusunternehmen
gehaltenen Primaten in den vergangenen zwei Jahren Schmerzen, Leiden
oder Schäden bei Haltung oder Transport zugefügt wurden (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/18592)?
94. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob den laut
Angaben der Bundesregierung insgesamt drei in deutschen Zirkusunternehmen
gehaltenen Bären in den vergangenen zwei Jahren Schmerzen, Leiden
oder Schäden bei Haltung oder Transport zugefügt wurden (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/18592)?
95. Wieso soll das Zurschaustellen von Nashörnern durch Rechtsverordnung
verboten werden, obwohl laut Angaben der Bundesregierung in den
deutschen Zirkusunternehmen keine Nashörner gehalten werden (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/18592; Referentenentwurf des Bundesministeriums
für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von
Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden
Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020,
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Ref
erentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 4)?
96. Welche speziellen Rechtsvorschriften meint die Bundesregierung
konkret, die für die Haltung der entsprechenden Tierarten außerhalb des
Zirkusses zu berücksichtigen sind (Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz
von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden
Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November
2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Geset
ze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3,
S. 24)?
97. Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung eine bedarfsgerechte
Fütterung und Tränkung, um die Tiere gesund zu erhalten, jeweils für die
Tiergruppen Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Primaten und
Großbären in reisenden Zirkusbetrieben aus?
98. Was genau ist damit gemeint, dass das Erfordernis einer bestimmten
Luftkonzentration gemeint ist, und wie soll dies nach Einschätzung der
Bundesregierung in der Praxis umgesetzt und kontrolliert werden
(Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und
bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-
Zirkusverordnung – TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bm
el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerf
e/TierSchZirkV.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 26)?
99. Wird es bei Verstoß gegen die Verordnung zum Schutz von Tieren bei der
Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-
Zirkusverordnung – TierSchZirkV) Bußgelder geben, und wenn ja, wie
hoch werden diese sein?
100. Was genau meint die Bundesregierung damit, dass durch eine
fachgerechte Anpassung beispielsweise Scheuerstellen verhindert werden
(Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
für eine Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem
Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung –
TierSchZirkV), 18. November 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/D
ownloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/TierSchZirkV.pdf
?__blob=publicationFile&v=3, S. 26)?
101. Wo bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den derzeit
geltenden Gesetzen und Rechtsvorschriften o. Ä. Regelungslücken
beziehungsweise Änderungsbedarf hinsichtlich § 11 des Referentenentwurfs des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine
Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem
Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung – Tier-
SchZirkV)?
102. Hat sich die Bundesregierung im Vorfeld der Änderungen in der
Tierschutz-Zirkusverordnung von den Ländern, die für den Vollzug des
Tierschutzrechts zuständig sind, über die Zahl der amtstierärztlichen
Beanstandungen bezogen auf die jeweiligen sogenannten Wildtierarten
informiert (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/18592)?
a) Wenn ja, wie viele amtstierärztliche Beanstandungen gab es in den
Jahren 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, und wie viele davon gingen mit
Schmerzen, Schäden oder Leiden der Tiere einher (bitte je
Bundesland aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 9. Dezember 2020
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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