Evaluierung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Nicole Höchst, Johannes Huber, Roman Johannes Reusch, Dr. Lothar Maier, Thomas Seitz, Jens Maier und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die zweite Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ startete mit einer Fördersumme von 115,5 Mio. Euro für das Jahr 2020 (vgl. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/-demokratie-leben---erfolgreicher-start-in-die-neue-foerderperiode-2020-2023/144394, zuletzt abgerufen am 9. Dezember 2020). Damit sollen mehr als 5 000 Projekte finanziert werden, mit dem Ziel, die Demokratie zu fördern (ebd.). Seit mehreren Jahren ist das Programm mit mehr als 100 Mio. Euro ausgestattet, ein großer Sprung von den 40,5 Mio. Euro, mit denen 2015 begonnen wurde (ebd.). Bis 2023 sollen die Finanzmittel weiter verstetigt werden und weiterhin mindestens 115 Mio. Euro pro Jahr eingeplant werden (ebd.).
Exemplarisch für eine Projektförderung durch das Bundesprogramm sei hier die „Democratic Meme Factory“ genannt (Bundestagsdrucksache 19/18366). Die Grafik (Grafik hier als Synonym für „Meme“ verwendet) des letzten Eintrag es dieses Projekts auf der Facebook-Seite vom Juli 2020 hat bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt (18. November 2020) drei „Gefällt mir“-Angaben, auch die zweit- und drittjüngsten Grafiken weisen lediglich drei „Gefällt mir“-Angaben auf (vgl. https://www.facebook.com/pg/DemocraticMemeFactory/photos/?tab=album&album_id=911307275698593&ref=page_internal, zuletzt abgerufen am 9. Dezember 2020). Wie eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 19/18366) offenbarte, wurden von 2017 bis 2019 über 300 000 Euro in die Erstellung solcher Grafiken investiert. Eine Überprüfung durch den Bundesrechnungshof fand nicht statt, die Verantwortlichen müssen lediglich dem BAfzA einen Verwendungsnachweis liefern (ebd.). Ob das geschehen ist, ist unklar, Angaben zu weiteren Veranstaltungen fehlen. Eine weitere Überprüfung bezüglich der Verwendung der Gelder fand nicht statt (ebd.).
Im Jahr 2015 wurde das Bundesprogramm unter dem Titel „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ geführt (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Demokratie_leben, zuletzt abgerufen am 9. Dezember 2020). Darauf, dass jeglicher Extremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit als demokratiefeindlich einzuordnen ist, verwies allein die AfD (vgl. https://afd-elbe-elster.de/pressemitteilung-19-maerz-2015-gegen-jede-art-von-extremismus-umbenennung-des-bundesprogramms-demokratie-leben-aktiv-gegen-rechtsextremismus-gewalt-und-menschenfeindlichkeit-geforde/, zuletzt abgerufen am 9. Dezember 2020).
Im Jahr 2020 nennt sich das Bundesprogramm nun „Demokratie leben! – Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen.“ (vgl. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/demokratie-leben/landes-demokratiezentren/bundesprogramm--demokratie-leben--/73948?view=DEFAULT, zuletzt abgerufen am 9. Dezember 2020) – diese nach Meinung der Fragesteller richtige Umbenennung fand jedoch ganz verstohlen statt.
Pressemeldungen, Erklärungen oder weitere Hinweise zu diesem Vorgang finden sich nicht.
Im Gegenteil: Die Umsetzung des Programms liegt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, die gesamte Programmevaluation wird vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) übernommen (vgl. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/demokratie-leben/landes-demokratiezentren/bundesprogramm--demokratie-leben--/73948?view=DEFAULT, zuletzt abgerufen am 9. Dezember 2020). Das DJI bewertet das Programm regelmäßig und übernimmt die wissenschaftliche Begleitung, verwendet, trotz dieser umfassenden Einbeziehung, jedoch weiterhin den veralteten Titelzusatz und erklärt damit, nach Ansicht der Fragesteller, auch für die nächste Förderphase 2020 bis 2024 nur den Rechtsextremismus als Schwerpunkt des Programms (vgl. https://www.dji.de/ueber-uns/projekte/projekte/programmevaluation-demokratie-leben-zweite-foerderperiode.html, zuletzt abgerufen am 9. Dezember 2020).
Auf Nachfrage des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka erklärt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dass der neue Zusatz im Namen des Bundesprogramms „entsprechend und gleichlautend zur neuen Programmrichtlinie“ (vgl. Mündliche Frage 15, Plenarprotokoll 19/194) geändert wurde. Ohnehin würde man in der Außendarstellung seit 2020 ausschließlich die Bezeichnung Bundesprogramm „Demokratie leben!“ verwenden.
Dass das Bundesprogramm nun gegen jede Form von Extremismus vorgeht, könnte nach Ansicht der Fragesteller mit Blick auf die Pressemeldung zum Start der neuen Förderperiode infrage gestellt werden. Darin wird überwiegend die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Franziska Giffey zitiert, welche die alleinige Gefahr für Demokraten im Rechtsextremismus sieht und erklärt, dass dieser Schwerpunkt sich durch alle Ebenen des Programms zieht (vgl. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/-demokratie-leben---erfolgreicher-start-in-die-neue-foerderperiode-2020-2023/144394, zuletzt abgerufen am 9. Dezember 2020). Es scheint den Fragestellern, als würde der religiöse Extremismus, insbesondere mit Blick auf die neuesten islamistischen Anschläge im Nachbarland Frankreich (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_islamistischer_Anschläge_in_Frankreich, zuletzt abgerufen am 9. Dezember 2020), oder linker Extremismus (vgl. https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-linksextremismus/zahlen-und-fakten-linksextremismus, zuletzt abgerufen am 9. Dezember 2020) keinesfalls als Bedrohung der Demokratie angesehen werden.
Wie mehrere Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD verdeutlichen (vgl. insbesondere Bundestagsdrucksachen 19/21680, 19/23533 und 19/19794), wird der Linksextremismus nach Auffassung der Fragesteller sogar mittelbar aus den Projektgeldern des Demokratieprogramms unterstützt und linksextreme Weltanschauungen verharmlost. Das Programm wurde zum „parlamentarischen Arm der Antifa“ (vgl. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw40-de-familie-senioren-jugend-793464, zuletzt abgerufen am 9. Dezember 2020) erklärt.
Amtlich heißt es, dass geförderten Projekten durch ein Begleitschreiben rechtlich verbindlich vorgeschrieben wird, dass keine Steuergelder an demokratiefeindliche bzw. extremistische Organisationen oder Personen gehen dürfen. Zusätzlich würde die Bundesregierung alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um sicherzugehen, dass keine Personen oder Organisationen gefördert oder als Kooperationspartner geführt werden, von denen bekannt ist, dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen. Projekte, die sich ausdrücklich gegen politische Parteien richten und willkürlich die Chancengleichheit der politischen Parteien beeinträchtigen, sind im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ nicht förderfähig. Ein expliziter Hinweis auf politische oder parteipolitische Neutralität erfolgt in dem Begleitschreiben aber nicht, obwohl Projekte, die sich ausdrücklich gegen politische Parteien richten und willkürlich die Chancengleichheit der politischen Parteien beeinträchtigen, im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ nicht förderfähig sind (Antwort zu den Fragen 5 bis 7 auf Bundestagsdrucksache 19/23533).
Dass staatliche Förderung den Boden parteipolitischer Neutralität nicht verlassen darf, wurde von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages schon mehrfach ausgearbeitet (vgl. https://www.bundestag.de/resource/blob/645682/eec5276598aee534e43867bd2a733d81/WD-3-055-19-pdf-data.pdf sowie https://www.bundestag.de/resource/blob/558246/d32f99f653618007e941cc8530d09da2/WD-3-117-18-pdf-data.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Was führte nach Kenntnis der Bundesregierung zur Änderung der Förderrichtlinie und damit zur Umbenennung von „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ zu „Demokratie leben! – Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen.“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Welche Umstände oder Ereignisse waren nach Kenntnis der Bundesregierung besonders ausschlaggebend für die Änderung der Förderrichtlinie und die folgende Umbenennung, oder beeinflussten diese zumindest mittelbar?
b) Erfolgte die Änderung der Förderrichtlinie (auch) aufgrund der Kritik der Fraktion der AfD (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
c) Wurde auch das DJI bei der Ausarbeitung der neuen Förderrichtlinie einbezogen bzw. in Kenntnis gesetzt?
d) Sind der Bundesregierung Pressemeldungen oder offizielle Erklärungen bekannt, welche den Namenswechsel begründen, und wenn nein, wie erklärt sich die Bundesregierung diesen, nach Auffassung der Fragesteller, Mangel an Kommunikation und Aufklärung über den Vorgang?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass das DJI weiterhin mit der alten Bezeichnung für das Programm wirbt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass das DJI auch in seinen neuesten Publikationen mit der veralteten Bezeichnung arbeitet, obwohl es das Programm umfassend evaluiert und sich regelmäßig damit auseinandersetzt?
b) Sieht die Bundesregierung einen Interessenkonflikt bei der Begleitung durch das DJI, welches durch die bewusste Nutzung der veralteten Bezeichnung des Bundesprogramms nach Ansicht der Fragesteller suggeriert, dass nur der Rechtsextremismus als einzige Form des Extremismus die Demokratie gefährdet?
c) Inwieweit, sofern die Bundesregierung die Nutzung der veralteten Bezeichnung des Bundesprogramms nicht als bewusstes Handeln des DJI wertet, sieht sie die Notwendigkeit, in Anbetracht dieses nach Auffassung der Fragesteller groben Fehlers die wissenschaftliche Evaluation des Bundesprogramms durch das DJI zu überprüfen?
Nutzt das DJI auch in den Zwischen- und Abschlussberichten, mittels derer dem BMFSFJ Ergebnisse der Evaluation des DJI zur Verfügung gestellt werden (Bundestagsdrucksache 19/18366), die veraltete Bezeichnung?
a) Wenn nein, wie erklärt sich die Bundesregierung dann, dass hier offensichtlich bewusst die veraltete Bezeichnung geführt wird?
b) Wenn ja, erfolgten korrigierende Hinweise der Bundesregierung?
Welche Mittel sind im Detail gemeint mit der Antwort zu den Fragen 5 bis 7 auf Bundestagsdrucksache 19/2353 „alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel“ zu nutzen, um sicherzustellen, dass keine missbräuchliche Verwendung der Gelder stattfindet? In welchem Umfang wird hier wie geprüft, und auf wen beziehen sich diese Prüfungen konkret?
Wie begründet die Bundesregierung den Umstand, dass in dem Begleitschreiben rechtlich verbindlich vorgeschrieben wird, dass keine Steuergelder an demokratiefeindliche bzw. extremistische Organisationen oder Personen gehen dürfen (vgl. Antwort zu den Fragen 5 bis 7 auf Bundestagsdrucksache 19/23533), ein expliziter Hinweis auf politische oder parteipolitische Neutralität in dem Begleitschreiben aber nicht erfolgt?
Plant die Bundesregierung, den Hinweis auf parteipolitische Neutralität in dem Begleitschreiben in Zukunft einzufügen, und wenn nein, mit welcher Begründung?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Trägervereine in ihrem konkreten Handeln während der Projektdurchführung politisch neutral sind?
Sieht die Bundesregierung einen Konflikt darin, einzelne Projekte von Trägervereinen zu fördern, welche sich als Trägerverein selbst aber ausdrücklich gegen bestimmte Parteien richten und damit das Neutralitätsgebot verletzen, insbesondere mit Blick auf die Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der „Democratic Meme Factory“ in Anbetracht der geringen Reichweite trotz Förderung von 300 000 Euro, insbesondere mit Blick auf die Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/21676: „der Verwendungsnachweis dient auch der Erfolgskontrolle“?