[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel,
Sven-Christian Kindler, Stefan Gelbhaar, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/25474 –
Investitionen der Bundesregierung in die Verkehrsinfrastrukturen und Folgen
der haushaltspolitischen Schwerpunktsetzungen in den letzten elf Jahren
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den vergangenen elf Jahren haben die CSU-Verkehrsminister Dr. Peter
Ramsauer, Alexander Dobrindt und Andreas Scheuer aus Sicht der
Fragestellenden die Investitionspolitik im Bereich des Verkehrssektors prioritär auf den
Verkehrsträger Straße ausgerichtet. Die haushaltspolitischen
Schwerpunktsetzungen lagen ausweislich der verabschiedeten Bundeshaushalte im
Straßenneu- und Straßenausbau. Insbesondere die Schieneninfrastrukturen wurden
hingegen systematisch auf Verschleiß gefahren, sodass sich allein hier ein
Sanierungsrückstau von über 57 Mrd. Euro (Stand: 2020) aufgetürmt hat (vgl.
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/marode-bruecken-vernachlaessigte-sch
ienen-investitionsstau-der-bahn-waechst-um-drei-milliarden-euro/2572574
4.html) Die Folgen dieser Dekade der Straße-First-Investitionspolitik haben
nach Auffassung der Fragesteller die Verkehrsprobleme nicht gelöst, sondern
vergrößert und alle Klimaschutzbemühungen im Verkehrssektor konterkariert
(vgl.
https://www.agora-verkehrswende.de/veroeffentlichungen/baustellen-de
r-mobilitaetswende/).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat die Investitionen in die Verkehrsinfrastrukturen in den
letzten Jahren kontinuierlich gesteigert und insbesondere mit der 2014
begonnenen Investitions-wende einen sehr starken Investitionshochlauf eingeleitet.
Der Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ist
der größte Investitionshaushalt des Bundes. Er ist 2020 auf den Rekordwert
von fast 36,8 Mrd. Euro anwachsen und steigt in diesem Jahr nochmals auf
rund 41,2 Mrd. Euro mit einem Investitionsanteil von knapp 24,6 Mrd. Euro
(66,9 Prozent, 2020) bzw. 27,7 Mrd. Euro (67,3 Prozent, 2021). Die
Verkehrsinvestitionslinie erreichte 2020 mit rund 17,2 Mrd. Euro ebenfalls einen neuen
Höchststand und steigt in diesem Jahr nochmals auf 19,6 Mrd. Euro.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26501
19. Wahlperiode 09.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 8. Februar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Der Investitionshochlauf erstreckt sich dabei auf alle Verkehrsträger mit einem
besonderen Schwerpunkt bei klimafreundlichen Verkehrsträgern wie der
Schiene und dem Radverkehr. Im Jahr 2022 wird erstmals mehr Geld aus dem
Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in die
Schiene investiert als in die Straße.
Mit dem 2016 beschlossenen Bundesverkehrswegeplan 2030 hat die
Bundesregierung wichtige verkehrspolitische Weichen für den Planungshorizont bis
2030 gestellt. Von dem darin vorgesehenen Gesamtvolumen von fast 270 Mrd.
Euro entfallen für 2016 bis 2030 ca. 141,6 Mrd. Euro auf den Erhalt der
Bestandsnetze von Straße, Schiene und Wasserstraße, eine deutliche Steigerung
gegenüber dem letzten Bundesverkehrswegeplan von 2003, der für den
Substanzerhalt Investitionen von rund 83 Mrd. Euro vorsah. Das Prinzip Erhalt vor
Aus- und Neubau wurde erstmals festgeschrieben. Die Investitionsmittel
konnten seit 2016 kontinuierlich angehoben werden, um der strukturellen
Unterfinanzierung und insbesondere steigenden Erhaltungsbedarfen der
Verkehrsinfrastruktur entgegenzuwirken und möglichst schnell eine bedarfsgerechte
Infrastrukturfinanzierung zu erreichen.
Mit der in dieser Legislaturperiode geschlossenen Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) stehen im Zeitraum von 2020 bis 2029
Rekordmittel in Höhe von rund 86,2 Mrd. Euro zur Verfügung, das sind jährlich rund
8,62 Mrd. Euro, was einer Steigerung um 54 Prozent gegenüber der letzten
Finanzierungsperiode entspricht. Im Sinne zusätzlicher Planungssicherheit für die
Bahn gilt die LuFV III darüber hinaus erstmals für einen Zeitraum von zehn
statt bisher fünf Jahren. Zudem gibt es deutlich mehr Mittel und zusätzliche
Fördermöglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den
Gemeinden, etwa zur Elektrifizierung regionaler Schienenstrecken oder zur
Finanzierung von Tank- und Ladeinfrastruktur. Zur Unterstützung des ÖPNV stellt
die Bundesregierung den Ländern über die zur Abmilderung der
pandemiebedingten Einnahmeausfälle im vergangenen Jahr außerplan-mäßig gewährten
2,5 Mrd. Euro hinaus zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von rund
5,25 Mrd. Euro für den Zeitraum 2020 bis 2031 zur Verfügung. In den
vergangenen knapp zehn Jahren wurden die Mittel zur Verbesserung des
Lärmschutzes bereits deutlich erhöht. So wurden die Lärmschutzinvestitionen bei der
Schiene zwischen 2009 und 2020 von 79 Mio. Euro auf fast 146 Mio. Euro
annähernd verdoppelt, die Mittel für Lärmvorsorge und Lärmsanierung im
Bereich Straße stiegen zwischen 2009 und 2019 um knapp 10 Mio. Euro auf rund
186,2 Mio. Euro an.
Zugleich fördert die Bundesregierung den Ausbau der
Radverkehrsinfrastruktur. Mit den Ende 2019 vereinbarten zusätzlichen 900 Mio. Euro stehen
zwischen 2020 und 2023 insgesamt rund 1,4 Mrd. Euro für den Radverkehr zur
Verfügung.
Auch im Bereich der Wasserstraßeninfrastruktur hat die Bundesregierung einen
Sanierungsschub angestoßen und im Rahmen des Konjunkturpakets von 2020
nochmals zusätzliche 235 Mio. Euro zur Sanierung der
Wasserstraßeninfrastruktur freigegeben.
Mit der Gründung der Autobahn GmbH und des Fernstraßen-Bundesamts hat
die Bundesregierung die größte Reform in der Geschichte der Autobahnen
erfolgreich umgesetzt. Seit 1. Januar 2021 liegen Planung, Bau, Betrieb,
Erhaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen damit in einer Hand, so dass die
Rekordinvestitionen von knapp 8,73 Mrd. Euro für 2021 (8,52 Mrd. 2020) im
Bereich des Straßenverkehrs bestmöglich eingesetzt werden können.
Damit die Rekordinvestitionen zügig umgesetzt werden können, hat die
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ein ganzes Maßnahmenbündel zur
Beschleunigung von Planung und Investitionen auf den Weg gebracht. Unter
anderem kann der Bundestag zentrale Infrastrukturvorhaben nunmehr per
Gesetz auf den Weg bringen. Wichtige Baumaßnahmen etwa zur Elektrifizierung
von Schienenstrecken bedürfen keiner Genehmigung mehr, Planungs- und
Genehmigungsverfahren unter anderem bei Ersatzneubauten an Straßen und
Schienen sowie bei Eisenbahnkreuzungen wurden vereinfacht,
Gerichtsverfahren wurden beschleunigt und Raumordnungsverfahren verschlankt. Auf
Grundlage der Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten
Reformkommission „Bau von Großprojekten“ wurden ein Aktionsplan sowie ein Leitfaden
Großprojekte erarbeitet. Darüber hinaus hat die Bundesregierung das
sogenannte Building Information Modeling als Methode der vernetzten Planung,
Ausführung und Bewirtschaftung von Bauwerken an den Start gebracht. Alle
relevanten Bauwerksdaten werden künftig digital modelliert, kombiniert und
erfasst.
Schließlich hat die Bundesregierung ein umfassendes Investitionscontrolling
für alle Verkehrsträger eingeführt und baut eine systematische Erfolgskontrolle
auf.
1. Wie haben sich die Investitionen in die Schieneninfrastruktur zwischen
2009 und 2020 entwickelt (bitte jahresscheibengenau in Milliarden Euro
sowie nach Neu- und Ausbau der Bundesschienenwege entsprechend
dem Bedarfsplan und nach Erhaltung entsprechend den Mitteln der
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen [LuFV] aufschlüsseln und
bei den LuFV-Mitteln jeweils die Dividendenzahlungen der DB AG für
Ersatzinvestitionen differenziert darstellen)?
Die Investitionen in die Schieneninfrastruktur sind der Anlage 1 zu entnehmen.
2. Wie haben sich die Investitionen in den Lärmschutz an
Bundesschienenwegen zwischen 2009 und 2020 entwickelt (bitte jahresscheibengenau in
Millionen Euro aufschlüsseln und nach Neubau von Lärmschutzwänden
und Investitionen in andere aktive Lärmschutzmaßnahmen, in
Lärmsanierung sowie Investitionen in passive Lärmschutzmaßnahmen
differenzieren)?
Nachfolgend ist die Entwicklung der Investitionen in den Lärmschutz an
Bestandsstrecken an Bundesschienenwegen zwischen 2009 und 2020 dargestellt.
Hierbei wird zwischen aktiven und passiven Maßnahmen differenziert.
Lärmschutzinvestitionen aus Lärmvorsorge (Aus- und Neubaustrecken) werden nicht
abgebildet.
Jahr Aktiv in Mio. Euro Passiv in Mio. Euro Gesamt in Mio. Euro
2009 71,3 7,7 79,0
2010 77,5 6,4 83,9
2011 79,8 7,8 87,6
2012 87,2 6,3 93,5
2013 90,5 5,5 96,0
2014 98,5 5,1 103,6
2015 92,5 5,0 97,5
2016 74,6 5,9 80,5
2017 104,3 6,9 111,2
2018 89,4 8,4 97,8
2019 112,2 6,3 118,5
2020 137,4 8,3 145,7
Quelle: Deutsche Bahn AG (DB AG)
3. Wie hat sich der nach Auffassung der Fragesteller bestehende
Sanierungsrückstau der Schieneninfrastrukturen in den Jahren 2009 bis 2020
entwickelt (bitte den konkreten Sanierungsrückstau bzw.
Investitionsrückstau je Jahr und je Gewerk differenziert darstellen)?
4. Welchen Umfang wird der nach Auffassung der Fragesteller bestehende
Sanierungsrückstau der Schieneninfrastrukturen in den Jahren 2020 bis
2030 jeweils aufweisen (bitte den konkreten Sanierungsrückstau bzw.
Investitionsrückstau je Jahr und je Gewerk differenziert darstellen)?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Gutachter des Bundes hat die Entwicklung des Nachholbedarfs einzelner
Gewerke untersucht. Die Ergebnisse sind auf der Seite des Eisenbahn-
Bundesamtes veröffentlicht (abrufbar unter:
www.eba.bund.de/SharedDocs/Download
s/DE/Finanzierung/LuFV/LuFV_III_Bedarfsermittlung.html?nn=1525366).
Dabei ist festzustellen, dass sich die Nachholbedarfe unterschiedlich entwickelt
haben. Im Nachholbedarf befinden sich viele Anlagen, die sich aufgrund einer
unterdurchschnittlichen Nutzung oder guten Instandhaltung in einem technisch
einwandfreien Zustand befinden und nicht ersetzt werden müssen (unkritischer
Nachholbedarf).
Nach Auskunft der DB AG erfolgen Prognosen zur Entwicklung des
gewerkespezifischen Rückstaus aufgrund externer Einflussfaktoren (z. B.
Preisentwicklung) nur bis zum Jahr 2025.
Im Zeitraum von 2020 bis 2025 wird für die Schieneninfrastrukturanlagen der
DB Netz AG ein leichter Anstieg des Nachholbedarfs erwartet, der unter den
Prämissen von nur moderat steigenden Baupreisen zum Ende des
Betrachtungshorizonts abflacht.
Die höchsten Rückstauanteile werden voraussichtlich auf die Gewerke Brücken
und Gleise entfallen. In den Gewerken Gleise, Weichen und Kreuzungen wird
eher ein rückläufiger Investitionsrückstau erwartet. Im Gewerk Brücken dürfte
sich der Nachholbedarf voraus-sichtlich stabilisieren.
In den Gewerken Tunnel, Oberleitung sowie Leit- und Sicherungstechnik
erwartet die DB Netz AG eher einen steigenden Investitionsrückstau, was sich
aus den Alterskohorten der Anlagen sowie den kürzeren Lebenszyklen bei
modernen Stellwerken im Vergleich zur alten mechanischen Stellwerkstechnik
erklären lässt. Modernisierungsmaßnahmen wie das Überbrückungsprogramm
Stellwerke oder die Digitale Schiene Deutschland werden einem Anstieg in der
Leit- und Sicherungstechnik nachhaltig entgegenwirken.
Nach Auffassung der DB Netz AG kann der Nachholbedarf (aktuell bei rund
17 Prozent des Wiederbeschaffungswertes aller Anlagen) auf einen
Sockelnachholbedarf (10 Prozent des Wiederbeschaffungswertes aller Anlagen)
reduziert werden. Wenn dieser Ansatz auch auf die DB Netz AG und die DB
Station&Service AG übertragen wird, errechnet sich nach Feststellungen des
Gutachters des Bundes ein kritischer (abzubauender) Nachholbedarf im Volumen
von rd. 29 Mrd. Euro. Davon entfallen rd. 27 Mrd. Euro auf die DB Netz AG
und 2 Mrd. Euro auf die DB Station&Service AG. Die wesentlichen Gewerke
sind Gleise, Weichen, Eisenbahnbrücken, Tunnel, Durchlässe, Signalanlagen
sowie Personenunterführungen.
Aktuell sind durchschnittlich rund 451 Mio. Euro pro Jahr für den Abbau des
Nachholbedarfs im Zeitraum 2020 bis 2029 berücksichtigt. Diese Mittel sollten
gezielt für den kritischen Nachholbedarf bei den Gewerken Brücken, Gleise,
Weichen und Personenunterführungen eingesetzt werden. Im Rahmen der
LuFV III sollen im Durchschnitt pro Jahr für Investitionen und Instandhaltung
rund 8,6 Mrd. Euro bereitgestellt werden.
Nachdem bereits mit der LuFV II der Anstieg des Nachholbedarfs abgebremst
wurde, ermöglicht die LuFV III eine Trendumkehr und einen Abbau des
Nachholbedarfs.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf
Bundestagsdrucksache 19/13896 verwiesen.
5. Wie viele Brückenbauwerke, Gleise, Weichen, Kabelanlagen und
sonstige Anlagen der Deutschen Bahn AG haben derzeit (Stand November
2020) ihre durchschnittliche technische Nutzungsdauer erreicht (bitte
differenziert darstellen und jeweils die absoluten und relativen Werte in
Bezug auf die Gesamtanzahlen angeben)?
Nach Auskunft der DB AG zeigt die nachfolgende Tabelle eine Übersicht der
Anlagenmengen zu den Gewerken Brücken, Gleise sowie Weichen und
Kreuzungen, die nach Erreichung der durchschnittlichen technischen Nutzugsdauer
im Bestand sind. Die durchschnittliche technische Nutzungsdauer dient zur
theoretischen Ermittlung eines optimalen Ersatzzeit-punktes, der sowohl
technische als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt. Insofern sagt die
Rückstaumenge nichts über die Qualität der dort erfassten Anlagen aus.
Gewerk Einheit Rückstaumenge Gesamtmenge Rückstauquote
Brücken Anzahl 5.367 25.707 20,88 %
Gleise km 17.305 60.804 28,46 %
Weichen und Kreuzungen Anzahl 19.826 65.639 30,20 %
Quelle: DB AG
Der Ersatzzeitpunkt kann in Abhängigkeit des individuellen Anlagenzustandes
auch nach Erreichung der durchschnittlichen technischen Nutzungsdauer
liegen. Für die Gewerke Kabelanlagen und sonstige Anlagen kann auf Basis der
vorhandenen Daten zum Inbetriebnahmedatum keine Mengenauswertung unter
Berücksichtigung der durchschnittlichen technischen Nutzungsdauer
durchgeführt werden.
6. Wie haben sich die Investitionen des Bundes in den Neu- und Ausbau
von Bundesfernstraßen zwischen 2009 und 2020 entwickelt (bitte
jahresscheibengenau in Milliarden Euro und nach Bundesautobahnen und
Bundesstraßen differenziert aufschlüsseln)?
7. Wie haben sich die Investitionen des Bundes in den Erhalt von
Bundesfernstraßen zwischen 2009 und 2020 entwickelt (bitte
jahresscheibengenau in Milliarden Euro und nach Bundesautobahnen und Bundesstraßen
differenziert aufschlüsseln)?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Investitionen haben sich wie nachstehend aufgeführt entwickelt:
Ist-Ausgaben
[Mio. Euro]
Bedarfsplan
Bundesautobahnen
Bedarfsplan
Bundesstraßen
Erhaltung
Bundesautobahnen
Erhaltung
Bundesstraßen
2019 1.362 1.036 3.175 1.293
2020 * 1.328 1.081 3.351 1.202
* Ausgaben für 2020 zum Stand 23. Dezember 2020
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 und
2 auf Bundestagsdrucksache 19/10442 verwiesen.
8. Wie haben sich die Investitionen in den Lärmschutz an
Bundesfernstraßen zwischen 2009 und 2020 entwickelt (bitte jahresscheibengenau in
Millionen Euro aufschlüsseln und Investitionen nach Lärmvorsorge und
Lärmsanierung differenzieren)?
Die Bundesregierung hat in den Jahren zwischen 2009 und 2019 die in der
folgenden Tabelle abgebildeten Mittel für die Lärmvorsorge und die
Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes investiert. Für 2020
liegen der Bundesregierung noch keine Zahlen vor.
Jährliche Ausgaben in Mio. Euro *
Jahr Lärmvorsorge Lärmsanierung Gesamt
2009 133,0 43,2 176,2
2010 122,6 40,7 163,3
2011 151,2 35,0 186,3
2012 187,2 35,9 223,1
2013 72,5 44,1 116,6
2014 76,4 41,1 117,5
2015 81,9 53,5 135,4
2016 83,3 43,2 126,6
2017 94,8 56,4 151,1
2018 142,4 34,1 176,5
2019 156,0 30,1 186,2
* Bruttokosten gemäß Angaben der Länder
9. Wie haben sich die Investitionen des Bundes in die Infrastruktur der
Bundeswasserstraßen zwischen 2009 und 2020 entwickelt (bitte
jahresscheibengenau und in Milliarden Euro sowie nach Neu- und Ausbau und
Erhaltung darstellen)?
Die Investitionen haben sich wie nachstehend aufgeführt entwickelt:
in Jahr
Kapitel 1203 anteilige
Investitionen
aus der „Maut“
[Mrd. Euro]
Baukostenzuschüsse
der EU
[Mrd. Euro]
Sonder-programme
[Mrd. Euro]Erhaltung[Mrd. Euro]
Ersatz-, Aus- und
Neubau
[Mrd. Euro]
2019 0,298 0,608 --- 0,024 ---
*2020 0,308 0,694 --- 0,034 ---
*Stand 31. Dezember 2020
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf
Bundestagsdrucksache 19/10442 verwiesen.
10. Wie haben sich die jährlichen Investitionen des Bundes in die
Radverkehrsinfrastruktur zwischen 2009 und 2020 entwickelt (bitte
Investitionen in Radwege an Bundesstraßen, in Radschnellwege und in andere
Radverkehrsinfrastrukturen differenziert pro Jahr in Milliarden Euro
darstellen)?
26. Wie viele Kilometer Radwege an Bundesstraßen und Radschnellwege
wurden zwischen 2009 und 2020 jährlich und insgesamt in diesem
Zeitraum neu gebaut (bitte jahresscheibengenau und nach Radwegen an
Bundesstraßen und Radschnellwegen differenziert darstellen)?
Die Fragen 10 und 26 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Jahr 2019 betrugen die Investitionen in Radwege an Bundesstraßen 85 Mio.
Euro.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10442 verwiesen.
Die fertiggestellten Kilometer sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
fertiggestellte Radwege an
Bundesstraßen (km) 307 276 238 217 271 225 236 131 153 150 159
Die Daten für das Jahr 2020 liegen noch nicht vor.
Zur Unterstützung der Länder und Gemeinden bei der Planung und dem Bau
von Radschnellwegen (RSW) stellt der Bund seit 2017 pro Jahr Finanzhilfen in
Höhe von 25 Mio. Euro bereit, die auch überjährig zur Verfügung stehen. Für
die Jahre 2021 bis 2023 wurde eine Verdoppelung der Finanzhilfen auf jährlich
50 Mio. Euro beschlossen (Klimapaket).
Die in den Jahren 2019 und 2020 von den Ländern angeforderten
Haushaltsmittel sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Bundesland Maßnahme
geplante
Länge in
km
bewilligte
Förderhöhe
in Mio. Euro
Mittelabfluss
2019
Mittelabfluss
2020
Förderung
beantragt
für
BW Heidelberg-Mannheim 20,0 0,77 0,45 0,32 Planung
NI Achim (Grenze Bremen) 11,5 0,90 Planung
BE Königs-Kronprinzessinnenweg 11,0 4,44 0,05
Planung
und Bau
BW Heilbronn-Bad Wimpfen 18,0 1,32 0,10 Planung
BW Schorndorf-Fellbach 22,0 1,53 0,03 Planung
NW Aachen-Herzogenrath 13,7 0,36 Planung
BW Freiburg-Waldkirch 20,6 1,08 0,07 Planung
NW Ruhr 2,1 4,38 1,01 Planung und Bau
BW Wiesental Lörrach 17,6 1,11 0,02 Planung
BW Ludwigsburg-Waiblingen 14,8 1,56 0,005 Planung
BW Esslingen-Plochingen-Reichenbach 20,0 1,11 0,09 Planung
HE Darmstadt-Frankfurt 2,4 2,94 Bau
NI Braunschweig-Wolfenbüttel/Salzgitter 18,1 12,88
Planung
und Bau
BW Friedrichshafen-Baindt 29,0 2,94 Planung
Bundesland Maßnahme
geplante
Länge in
km
bewilligte
Förderhöhe
in Mio. Euro
Mittelabfluss
2019
Mittelabfluss
2020
Förderung
beantragt
für
BW Karlsruhe-Ettlingen 5,0 0,30 0,04 Planung
BW Böblingen RSW-Brücke 0,3 0,26 Planung
BW Karlsruhe-Rastatt 21,5 0,73 Planung
BW Tübingen-Rottenburg 12,1 2,31 0,02 Planung
BY München-Garching 23,3 2,29 Planung
Summe: 283,0 43,21 0,45 1,76
Für die Jahre 2017 und 2018 wurden keine Mittel für Planung und Bau von
RSW beantragt und abgerufen.
Der z. Zt. geringe Mittelabruf und die hiermit verbundenen hohen Ausgabereste
der Finanzhilfen für die Planung und den Bau von RSW sind auf die Planungs-
und Genehmigungsverfahren zur Baurechtschaffung zurückzuführen. Zudem
werden in den ersten Jahren eines RSW-Projektes lediglich die relativ geringen
Fördermittel für die Planung abgerufen. In den nächsten Jahren wird der
Mittelabruf im Zuge der Projektfortschritte deutlich ansteigen.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert
seit 2016 den „Radweg Deutsche Einheit“. Mit den Mitteln zur Umsetzung des
Projektes werden Radstätten entlang des Radweges gefördert. Die Beiträge in
den jeweiligen Haushaltsjahren sind in der Tabelle dargestellt:
Haushaltsjahr Ausgaben in Euro
2016 691.754
2017 1.331.792
2018 1.495.500
2019 898.936
2020 813.071
Mit der Förderrichtlinie für innovative Projekte des Radverkehrs fördert
das BMVI bis 2023 mit 127 Mio. Euro investive Vorhaben, die einen Beitrag
zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr in Deutschland leisten
oder die nachhaltige Mobilität durch den Radverkehr sichern. Im
Haushaltsjahr 2020 wurden erstmals Projekte bewilligt und Ausgaben in Höhe von
3.572.121,97 Euro geleistet.
Darüber hinaus gewährt das BMVI über das Sonderprogramm „Stadt und
Land“ künftig Finanzhilfen für den Neu-, Um- und Ausbau der
Radverkehrsinfrastruktur (657 Mio. Euro bis 2023). Über das Förderprogramm für den
Ausbau und die Erweiterung des „Radnetzes Deutschland“ sollen 45 Mio. Euro bis
2023 investiert werden.
11. Welche Baukostensteigerungen hat die DB Netz AG bei den Gewerken
Oberbau/Schienenbau/Bahnkörper, Leit- und Sicherungstechnik,
Oberleitungen, Lärmschutz und Brückenbau und bei sonstigen Anlagen im
Zeitraum 2009 bis 2020 festgestellt, und wie hat sich der
Durchschnittspreis pro Quadratmeter Brückenfläche im Zeitraum 2009 bis 2020
entwickelt (bitte jahresscheibengenau darstellen)?
Nach Auskunft der DB AG lagen die Baukostensteigerungen in den Jahren
2015 und 2016 durchschnittlich bei 2 Prozent jährlich. Für die Jahre 2017 bis
2019 können die Baukostensteigerungen je Gewerk der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Gewerk 2017 2018 2019
Oberbau 1,6 % 1,4 % 1,4 %
Leit- und Sicherungstechnik 1,6 % 1,4 % 1,4 %
Bahnübergänge 1,6 % 1,4 % 1,4 %
Oberleitung 12,0 % 8,0 % 5,0 %
Durchlässe 12,0 % 8,0 % 5,0 %
Stützbauwerke 12,0 % 8,0 % 5,0 %
Lärmschutzbauwerke 12,0 % 8,0 % 5,0 %
Sonstige Anlagen 1,6 % 1,4 % 1,4 %
Quelle: DB Netz AG
Eine Aussage für das Jahr 2020 kann erst nach Abschluss des Geschäftsjahres
getätigt werden. Der Trend von steigenden Baukosten wird sich jedoch nach
gegenwärtiger Einschätzung auch im Jahr 2020 fortsetzen.
Nach Auskunft der DB AG belief sich die Kostenentwicklung in Bezug auf
Vergaben im Jahr 2019 auf 155,0 Prozent gegenüber dem Jahr 2015.
Ergänzend wird für das Gewerk Brücken auf die Antwort der Bundesregierung
zu den Fragen 1 und 7 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/11767 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf
die Schriftliche Frage 65 auf Bundestagsdrucksache 19/10303 verwiesen.
12. Welche Baukostensteigerungen hat die Bundesregierung bei Neubau,
Ersatzneubau, Instandhaltung bzw. Sanierung von Bundesautobahnen,
Bundesstraßen und entsprechenden Brückenbauwerken in den Jahren 2009
bis 2020 festgestellt, und wie hat sich der Durchschnittspreis pro
Quadratmeter Brückenfläche im Zeitraum von 2009 bis 2020 entwickelt
(bitte jahresscheibengenau darstellen)?
Der Baupreisindex hat sich in den Jahren 2009 bis 2020 wie folgt entwickelt
(Basis: 2015 = 100,0):
Jahr Straßenbau Brückenbau
2009 89,3 91,6
2010 89,8 92,3
2011 92,1 95,0
2012 95,5 97,0
2013 97,8 98,2
2014 99,1 99,3
2015 100,0 100,0
2016 100,9 101,1
2017 104,7 105,2
2018 111,1 111,3
2019 117,9 116,7
2020 120,5 119,5
Die Baukostensteigerungen werden vom statistischen Bundesamt getrennt für
den Straßen- und den Brückenbau erfasst. Eine Aufgliederung auf
Bundesautobahnen und Bundesstraßen sowie auf Neubau, Ersatzneubau, Instandhaltung/
Sanierung wird dabei nicht vorgenommen.
Angaben zu den Durchschnittspreisen pro Quadratmeter Brückenfläche werden
statistisch nicht erfasst, da diese aufgrund der Heterogenität der zugrunde
liegenden Baumaßahmen (Großbrücken, kleine Überführungsbauwerke,
Sonderkonstruktionen, Stahl-/Betonbrücken, Gründungsunterschiede etc.) keine
Aussagekraft haben.
13. Welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße befinden sich derzeit im Bau,
inwiefern haben sich bei diesen Vorhaben gegenüber den ursprünglichen
Planungen die Baukosten erhöht (bitte absolute Summen in Millionen
Euro und Prozentwerten der Kostensteigerung gegenüber den
ursprünglichen Kosten beziffern und jeweils die ursprünglichen Preisstände
darstellen), und wie sind jeweils die Kostenfortschreibungen, Abfinanzierungen
und Verkehrsfreigaben geplant (bitte nach Autobahnen und
Bundesstraßen differenziert darstellen)?
Auf die jährlichen Haushaltsgesetze unter
www.bundeshaushalt.de wird
verwiesen. Darin werden in der Anlage zum Einzelplan 12
„Verkehrswegeinvestitionen des Bundes“ die Bedarfsplanprojekte der Bundesfernstraßen einzeln
aufgelistet und u. a. mit dem Jahr der Aufnahme in den Einzelplan, den
ursprünglichen und aktuellen Gesamtausgaben sowie den Ausgabeansätzen dargestellt.
14. Welche Kostensteigerungen aller Projekte des Bedarfsplans Straße
ergaben sich zwischen 2009 und 2020 jährlich und insgesamt in diesem
Zeitraum?
Gemäß dem Beschluss des Haushaltsausschusses vom 16. Oktober 2014
unterrichtet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die
Berichterstatter seit 2016 regelmäßig über die in der Anlage VWIB
ausgewiesenen Maßnahmen, bei denen unterjährige Kostensteigerungen von mehr als
20 Prozent gegenüber dem vom Parlament verabschiedeten Haushaltsansatz
festgestellt werden.
15. Welche Flächen wurden durch Projekte des Bedarfsplans Straße in den
Jahren 2009 bis 2020 jährlich und insgesamt in diesem Zeitraum
versiegelt (bitte die Gesamtfläche für jedes Jahr und insgesamt ausweisen und
die Flächeninanspruchnahmen zudem den jeweiligen Einzelprojekten
zuordnen)?
Die Bundesregierung verfolgt im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie und
der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt das Ziel, das Siedlungs- und
Verkehrsflächenwachstum in Deutschland bis zum Jahr 2030 auf weniger als
30 Hektar pro Tag zu begrenzen. Erhaltung und Ersatz werden daher ein
Vorrang gegenüber Neubau und Erweiterung von Bundesfernstraßen und
Bauwerken eingeräumt.
Kompensationsflächen werden bei der Flächeninanspruchnahme nicht
mitgerechnet, da sie dem Ausgleich dienen. Zudem werden sie nicht als
Verkehrsfläche geführt.
16. Wie haben sich die Investitionen aus den verfügbaren Mitteln der Lkw-
Maut in die deutschen Verkehrswege (Straße, Schiene, Wasserstraße)
zwischen 2009 und 2020 entwickelt (bitte jahresscheibengenau und nach
Straße, Schiene, Wasserstraße in Milliarden Euro differenziert
aufschlüsseln)?
Die Investitionen haben sich wie nachstehend aufgeführt entwickelt:
Ist-Ausgaben
in Mrd. Euro 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Bundesfernstraßeninvestitionen aus der
LKW-Maut 2,100 2,041 3,221 3,356 3,228 3,341 3,239 3,503 3,169 3,802 6,557
k.A.
Ist-Ausgaben
in Mrd. Euro 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Bundeswasserstraßeninvestitionen aus der
Lkw-Maut 0,444 0,379 Mautmittel wurden nur noch für die Bundesfernstraßen verwendet
Bundeschieneninvestitionen aus der
Lkw-Maut 1,104 1,032
17. Wie haben sich die Lkw-Maut-Einnahmen auf allen mautpflichtigen
Bundesautobahnen und Bundesstraßen zwischen 2009 und 2020 im
Vergleich entwickelt (bitte jahresscheibengenau und für das Jahr 2020
zudem monatsscheibengenau angeben und nach Bundesautobahnen und
Bundesstraßen differenzieren)?
18. Wie haben sich die von Lkws zurückgelegten Strecken bzw. die
Fahrleistung von mautpflichtigen Fahrzeugen auf bemauteten Bundesfernstraßen
in Deutschland zwischen 2009 und 2020 entwickelt (bitte
jahresscheibengenau angeben und nach Bundesautobahnen und Bundesstraßen
differenzieren)?
Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Anlage 2 (Stand: 21. Dezember 2020) verwiesen.
19. In welchem Gesamtvolumen wurden im Bundeshaushalt zwischen 2009
und 2020 Sonderprogramme für Investitionen in die
Verkehrsinfrastruktur veranschlagt und Mittel aus Sondervermögen genutzt?
20. Zu jeweils welchem Anteil am Gesamtvolumen der von 2009 bis 2020
im Bundeshaushalt veranschlagten Sonderprogramme und/oder
genutzten Sondervermögen wurden jeweils zusätzliche Mittel für die
Verkehrsträger Straße, Schiene, Wasserstraße sowie für Maßnahmen im Bereich
Radverkehr bereitgestellt?
Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Anlage 3 verwiesen.
21. Wie viele Neubeginne von Straßen-, Schienen- und
Wasserstraßenprojekten wurden zwischen 2009 und 2020 mit welchen Mitteln aus welchen
Sonderprogrammen angeschoben bzw. initiiert (bitte das jeweilige
Gesamt-Finanzvolumen je Verkehrsträger sowie die Anzahl nach
Bundesländern angeben)?
Es gab insgesamt 107 Bedarfsplanmaßnahmen für Bundesfernstraßen, die mit
Sonderprogrammen neu beginnen konnten. Die Anzahl der neuen Vorhaben bei
Erhaltung, Radwegen an Bundesstraßen, Rastanlagenerweiterungen sowie
Um- und Ausbauvorhaben wurde nicht gesondert erfasst. Das
Gesamtfinanzvolumen für die Sonderprogramme in den Jahren 2009 – 2020 (Konjunkturpaket
KP I, Konjunkturpaket KP II, Investitionsbeschleunigungs-programm IBP I,
Investitionsbeschleunigungsprogramm IBP II, Hochwasser) betrug bei den
Bundesfernstraßen 3,019 Mrd. Euro.
Die neuen Bedarfsplanmaßnahmen verteilen sich wie folgt auf die Länder:
Land Anzahl Neubeginne
BW 12
BY 21
BE 1
BB 4
HB 0
HH 1
HE 11
MV 4
NI 13
NW 11
RP 7
SL 1
SN 11
ST 5
SH 2
TH 3
Folgende Sonderprogramme für Infrastrukturmaßnahmen wurden 2009 bis
2020 für Bundesschienenwege durchgeführt und mit Bundesmitteln finanziert:
Bezeichnung von bis
Verausgabte
Bundesmittel (Mio.
Euro; gerundet) Neubeginne*
Konjunkturprogramm I (Bedarfsplan
(BP), Personenbahnhöfe (Pbf)) sowie
Konjunkturprogramm (KP) II
(Bedarfsplan, Lärmsanierung, Personenbahnhöfe,
ESTW, Regionalnetze,
Bahnstromversorgung)
2009 2011 1.363,0 BP, KP I & II :
27 Maßnahmen
Pbf: KP I & II: (6
Arbeitspakete)
ca.2.500 Maßnahmen
Lärmsanierung: 44
Maßnahmen
Bahnstrom KP I & II:
Qualitative Maßnahmen
rd 240 Bahnhöfen
Regionalnetz:
74 Maßnahmen
ETCS: Korridor A:
Verstärkung für den Ausbau
einzelner Stellwerke
Seehafenhinterlandverkehr (SHHV) I 2009 2013 231,0 53
Infrastrukturbeschleunigungsprogramm
(IBP 1)
2012 2013 98,2 174 Projekte an 245
Bahnhöfen
Infrastrukturbeschleunigungsprogramm
(IBP 2)
2013 2014 27,6 22
Zukunftsinvestitionsprogramm –
Bedarfsplan
2016 2018 292,6 Keine Neubeginne, aber
Verstärkung einzelner
Maßnahmen
Zukunftsinvestitionsprogramm –
Bestandsnetz
2016 2018 137,5 Keine Neubeginne, aber
Verstärkung einzelner
Maßnahmen
Bezeichnung von bis
Verausgabte
Bundesmittel (Mio.
Euro; gerundet) Neubeginne*
Zukunftsinvestitionsprogramm –
Lärmschutz und Sonstiges (u. a.
Planungsvorrat; ERTMS; SHHV II; Lärmsanierung
Mittelrheintal und
Brennernordzulauf).**)
2016 2018 194,0 ***
Fortführung begonnene
Zukunftsinvestitionsprogrammmaßnahmen (u. a.
Barrierefreiheit kleinere Stationen bis 1.000
EinsteigerInnen; Lärmsanierung)
2019 2020 36,0 ***
*) Neubeginne werden wie folgt definiert: KP I und II Bedarfsplanvorhaben: es wurden geplante
Maßnahmen verstärkt oder vorgezogen/ KP I: Personenbahnhöfen wurden sechs Arbeitspakete
definiert, die ca. 1.306 Verbesserungsmaßnahmen in Bahnhöfen enthalten/ KP II: Personenbahnhöfen
wurden sechs Arbeitspakete definiert, die ca. 1.200 Verbesserungsmaßnahmen in Bahnhöfen
enthalten/ KP II Lärmsanierung: 44 innovative Maßnahmen/ KP I Bahnstromversorgung: 186
Maßnahmen qualitative Verbesserungen in einzelnen Bahnhöfen/ KP II Bahnstromversorgung: 54
Maßnahmen qualitative Verbesserungen in einzelnen Bahnhöfen/Qualitätsprogramm im Regionalnetz:
Maßnahmen/ KP II ETCS. Korridor A: Verstärkung.
**) Im Rahmen des Lärmschutzanteils des ZIP wurden über 35 Millionen Euro Bundesmittel und
über 10 Millionen Euro Landesmittel verausgabt.
***) kann nicht genannt werden, da neben Infrastrukturmaßnahmen weitere Maßnahmen finanziert
wurden (u. a. BIM; Digitale Kapazitätssteigerung; E-Ticketing; Innovativer Güterwagen;
Kupplung; Energie & Lärmmessung; Eisenbahnforschung). U.a. 5 Maßnahmen SHHV II.1; 10
Maßnahmen SHHV II.2 und 39 Maßnahmen ZIP- Lärmschutz.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10442 verwiesen.
22. Wie viele Kilometer Bundesfernstraßen wurden zwischen 2009 und 2020
jährlich und insgesamt in diesem Zeitraum neu gebaut?
Die Bauleistung des Jahres 2019 betreffend Bundesautobahnen beträgt 157,3
km und betreffend Bundesstraßen 98,2 km. Die Daten für das Jahr 2020 liegen
derzeit noch nicht vor.
Im Übrigen wird auf den jeweiligen Verkehrsinvestitionsbericht des BMVI
verwiesen.
23. Wie viele Kilometer Bundesschienenwege wurden zwischen 2009 und
2020 jährlich und insgesamt in diesem Zeitraum neu gebaut (bitte die
Inbetriebnahmen von Neubau-Streckengleisen in Kilometer
jahresscheibengenau angeben und nach Bundesländern differenzieren)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 19/24290 verwiesen.
24. Wie viele Kilometer Bundesschienenwege wurden zwischen 2009 und
2020 jährlich und insgesamt in diesem Zeitraum stillgelegt, bzw. auf wie
vielen Strecken hat die DB AG den Betrieb der Infrastruktur eingestellt
(bitte nach Bundesländern differenzieren)?
Wie viele Kilometer Gleise wurden darüber hinaus in diesem Zeitraum
technisch zurückgebaut?
Angaben zu den Stilllegungen können der Homepage des Eisenbahn-
Bundesamtes (EBA) unter folgender Adresse entnommen werden:
www.eba.bund.de/DE/Themen/Stilllegung/ListenStatistiken/listenstatistiken_n
ode.html.
Mit der Stilllegung einer Strecke geht die Einstellung des Betriebs einher, nicht
jedoch der Rückbau der Gleisanlagen. Im Übrigen liegen der Bundesregierung
keine weiteren eigenen Informationen vor.
25. Wie viele Kilometer Bundesschienenwege wurden zwischen 2009 und
2020 jährlich und insgesamt in diesem Zeitraum elektrifiziert (bitte
jahresscheibengenau und nach Bundesländern differenziert angeben)?
Nach Auskunft der DB AG stellen sich die Streckenlängen der in den
jeweiligen Jahren durch die DB Netz AG in Betrieb genommenen
Elektrifizierungsmaßnahmen wie folgt dar:
Strecken-km nach Land
Strecken-km Elektrifizierung BB BW BY NW RP SN
2009 64,3 64,3
2010 83,4 19,1 20,2 26,3 17,8
2011 22,6 5,3 12,5 1,3 3,5
2012 0,0
2013 73,8 13,1 60,7
2014 36,0 29,9 6,1
2015 0,0
2016 0,0
2017 0,0
2018 55,7 1,3 54,4
2019 51,3 51,3
Quelle: DB AG
In den übrigen Ländern erfolgte keine Elektrifizierung von Strecken des
Bundesschienenwegenetzes.
27. Wie hat sich die Länge des Schienennetzes zwischen 2009 und 2020
entwickelt (bitte in Kilometern und jahresscheibengenau angeben)?
Es wird auf die jeweiligen Infrastrukturzustandsberichte der DB AG verwiesen
(abrufbar unter:
www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/LuFV/IZB/izb_n
ode.html).
Für das Berichtsjahr 2020 können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine
Infrastrukturdaten zur Verfügung gestellt werden.
28. Wie hat sich die Länge des Bundesfernstraßennetzes zwischen 2009 und
2020 entwickelt (bitte in Kilometern und jahresscheibengenau angeben
und nach Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen differenzieren)?
Die Länge des Bundesfernstraßennetzes beträgt im Jahr 2019 bei
Bundesautobahnen 13.141 km und bei Bundesstraßen 37.879 km. Die Daten für das Jahr
2020 liegen derzeit noch nicht vor.
Im Übrigen wird auf den jeweiligen Verkehrsinvestitionsbericht des BMVI
verwiesen.
29. Wie viele Baufreigaben für Ortsumfahrungen wurden zwischen 2009 und
2020 erteilt (bitte pro Jahr und nach Bundesländern aufschlüsseln sowie
das gesamte Investitionsvolumen angeben)?
Statistiken zu Baufreigaben liegen der Bundesregierung erst ab dem Jahr 2014
vor. Die darin enthaltenen Baufreigaben von Bundesstraßenprojekten sind in
der nachstehenden Tabelle aufgeführt.
Land Straße Maßnahme
Kosten Bund bei
Freigabe in Mio.
Euro
2014
BW B 29 OU Mögglingen 67
BW B 31 Immenstaad – Friedrichshafen/Waggershausen 97
BW B 464 südlich Holzgerlingen – nördlichHolzgerlingen 12
BY B 2 OU Oberau 165
BY B 2 OU Dettenheim 10
BY B 15n Essenbach – Ergoldsbach 115
BY B 85 OU Neubäu, nur Vorarbeiten 1
BY B 300 AS Dasing (A 8) – Aichach 18
BB B 101 OU Thyrow 27
NI B 3 OU Hemmingen 50
NI
B
213/40
3
nö Nordhorn mit Querspange 30
NW B 51 OU Münster (Lütkenbecker Weg –L 843) 42
RP B 271 OU Kirchheim 20
SN B 169 OU Göltzschtal (ohne Abschnitt 1. und 5.) 29
ST B 6n Köthen – A 9, nur Vorarbeiten 6
TH B 62 Bad Salzungen (4. BA, OU Leimbach) 16
TH B 90n A 71 (Stadtilm) – Nahwinden (B 87) 27
2015
BW B 10 Süßen/O – Gingen/O 15
BW B 14 Nellmersbach – Backnang (BA 1.1) 10
BW B 14 Nellmersbach – Backnang (BA 1.2) 29
BW B 14/19 Schwäbisch Hall (Weilertunnel) 34
BW B 27 Donaueschingen – Hüfingen 25
BW B 27 OU Behla 7
BW B 28 Rottenburg – Tübingen 27
Land Straße Maßnahme
Kosten Bund bei
Freigabe in Mio.
Euro
BW B 29 Essingen – Aalen 35
BW B 31 Überlingen/West – Überlingen/Ost 32
BW B 33 Konstanz – Allensbach/W, BA: A,B und E 61
BW B 34 OU Wyhlen 17
BW B 294 OU Winden 68
BW B 311 Erbach – Dellmensingen 31
BW B 313 OU Grafenberg 8
BW B 463 Westtangente Pforzheim (Abschnitt 1.02) 20
BY B 15 Westtangente Rosenheim(Abschnitt 2. – 4.) 85
BY B 25 OU Greiselbach 6
BY B 85 OU Neubäu 17
BY B 173 OU Zeyern 13
BY B 289 OU Untersteinach 36
BY B 301 Nordostumfahrung Freising 26
HE B 7 OU Calden 20
HE B 38 OU Mörlenbach (CEF-Maßnahmen) 1
HE B 44 OU Gernsheim/Klein-Rohrheim 9
HE B 49 AS Tiefenbach – AS Leun, 9. BA 12
HE B 252 OU Münchhausen, Wetter, Lahntal 69
HE B 252 OU Vöhl/Dorfitter 16
HE B 457 OU Büdingen/Büches 14
MV B 96/104
OU Neubrandenburg
(Abschnitt 1. Los 1.) 33
MV B 96n AS Samtens-Ost – AS Bergen 48
MV B 198 OU Mirow (Gesamtmaßnahme) 16
NI B 1 OU Coppenbrügge und OU Marienau 28
NI B 61 OU Barenburg 8
NI B 64 OU Negenborn 15
NI B 210 Verlegung südlich Emden 24
NI B 211 Mittelort – Brake 26
NI B 240 OU Eschershausen, 1.BA 20
NI B 241 Bollensen – Volpriehausen 32
NI B 243 LGr NI/TH – Bad Sachsa (Anteil NI) 20
NW B 56 OU Vettweiß/Soller 10
NW B 58 OU Beckum 23
NW B 66 OU Barntrup 30
NW B 66 BI/Hillegossen – Leopoldshöhe/Asemissen 19
NW B 221 OU Wassenberg 30
NW B 265 OU Hürth/Hermülheim 30
NW B 265 OU Hürth/Hermülheim – Köln/Militär-ring 12
NW B 481 OU Münster 49
NW B 611 Vlotho/Exter – Löhne/Wittel(A 2-L 860) 23
RP B 38 OU Impflingen 17
RP B 41 OU Hochstetten-Dhaun 20
RP B 47 Südumgehung Worms 30
RP B 47 A 61 – Worms, 2. FB 3
Land Straße Maßnahme
Kosten Bund bei
Freigabe in Mio.
Euro
RP B 327 OU Gödenroth 13
RP B 427 OU Bad Bergzabern 62
SN B 96 OU Hoyerswerda 14
ST B 2/100 OU Eutzsch 12
ST B 6n Köthen – BAB A9 44
ST B 79 OU Halberstadt-Harsleben 33
ST B 91 OU Theißen 26
TH B 88 OU Rothenstein 25
TH B 88 OU Zeutsch 9
TH B 243 OU Mackenrode (Anteil TH) 8
2016
BW B 14 Backnang/West – Nellmersbach (2. BA) 105
BW B 33 Konstanz -Allensbach/W, BA C und D 105
BW B 34 OU Oberlauchringen 15
BW B 463 Westtangente Pforzheim (Abschnitt 1.03 Arlingertunnel) 56
BY B 2 OU Wernsbach 31
BY B 16 Marktoberdorf – Bertoldshofen (B 472) 32
BY B 85 AS Amberg-Ost (A 6) – Pittersberg 9
BY B 85 Ausbau östlich Altenkreith – westlich Wetterfeld 28
BY B 299 OU Mühlhausen 24
BY B 303 OU Schirnding(Abschnitt 1. der 2. Fahrbahn) 11
BY B 304 OU Altenmarkt(Abschnitt 1. mit Aubergtunnel) 26
HE/NW B 83 Bad Karlshafen (HE) –Beverungen-Herstelle 24
MV B 191 N-OU Plau 11
NW B 59 OU Sinsteden 9
RP B 10 Godramstein – Landau 39
RP B 48 OU Imsweiler 28
RP B 417 Verlegung in Diez 17
SN B 172 OU Pirna, 3. BA 97
ST B 71n A 14 – Haldensleben(1.BA OU Wedringen) 38
ST B 188 OU Oebisfelde (Abschnitt 2.) 26
TH B 19 OU Witzelroda 5
TH B 7 OU Tüttleben 9
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 19/25618 verwiesen.
30. Wie hoch waren jährlich die Energiesteuermindereinnahmen aufgrund
des niedrigeren Steuersatzes von Dieselkraftstoff gegenüber Benzin
zwischen 2009 und 2020 und insgesamt für diesen Zeitraum (vgl. Antwort
zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 18/10909(neu); bitte für den
gesamten Zeitraum in Summe sowie jahresscheibengenau angeben)?
Für den Zeitraum 2009 bis 2015 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 9 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10909 (neu), und
für den Zeitraum 2016 bis 2017 auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Mündliche Frage 2 des Abgeordneten Stephan Kühn (Plenarprotokoll 19/85,
S. 10025 und 10026) verwiesen.
Im Jahr 2018 lagen die rechnerischen Energiesteuer-Mehreinnahmen bei ca.
8,2 Mrd. Euro (basierend auf der versteuerten Menge Dieselkraftstoff), im Jahr
2019 bei ca. 8 Mrd. Euro.
Insgesamt ergeben sich daraus rechnerische Mindereinnahmen für die Jahre
2009 bis 2019 in Höhe von rund 84,5 Mrd. Euro. Die Zahlen für das Jahr 2020
liegen noch nicht vor.
Verhaltenseffekte hinsichtlich der Auswirkungen von höheren Betriebskosten,
insbesondere in Bezug auf die Fahrzeugwahl und Fahrleistung, sind nicht
berücksichtigt.
31. Wie hoch waren jährlich die Steuermindereinnahmen infolge der
Energiesteuerbefreiung für Kerosin (Luftfahrtbetriebsstoffe) für Flüge im
inner-deutschen Flugverkehr zwischen 2009 und 2020 und insgesamt für
diesen Zeitraum?
Derzeit ist die kommerzielle Luftfahrt aufgrund von unionsrechtlichen und
internationalen Vorgaben, insbesondere der Energiesteuerrichtlinie (Richtlinie
2003/96/EG) sowie einer Vielzahl von internationalen Luftverkehrsabkommen
grundsätzlich von der Energiesteuer befreit. Konkrete Zahlen, wie hoch die
tatsächlich ausschließlich für den innerdeutschen Flugverkehr verwendeten
Mengen an Luftfahrtbetriebsstoffen sind, liegen der Bundesregierung nicht vor.
32. Wie viele CO2-Äquilavente (in Millionen Tonnen) wurden zwischen
2009 und 2020 durch den Verkehrssektor emittiert (bitte
jahresscheibengenau darstellen), und wie haben sich die Gesamtmenge und der Anteil
der Verkehrsemissionen an den Gesamtemissionen in Deutschland von
2009 bis 2020 entwickelt (bitte jahresscheibengenau darstellen)?
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Verkehr *) CO2-
Äquivalente in
1000 t
153.473 154.376 156.514 155.084 159.446 160.439 163.056 166.411 169.181 163.620
Anteil Verkehr
an
Gesamtemissionen in
%
16,9 16,4 17,0 16,8 16,9 17,8 18,0 18,3 18,9 19,1
*) Zuschnitt und Zusammensetzung gemäß IPCC-Guidelines siehe Erläuterungen (Anlage 4)
Die Angaben basieren auf den Daten der Berichterstattungsperiode 1990 bis
2018. Daten für 2019 werden voraussichtlich im ersten Quartal 2021
veröffentlicht, Daten für 2020 liegen ebenfalls noch nicht vor.
33. Wie hat sich der Anteil der Emissionen des Straßenverkehrs an den
Verkehrsemissionen in Deutschland von 2009 bis 2020 entwickelt (bitte
jahresscheibengenau darstellen)?
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Straßenverkehr
CO2-
Äquivalente
in 1000 t
146.958 148.107 150.110 148.858 153.160 154.354 157.019 160.233 163.358 157.707
Anteil
Straßenverkehr an
Verkehrsemissionen in %
95,8 95,9 95,9 96,0 96,1 96,2 96,3 96,3 96,6 96,4
Die Angaben basieren auf den Daten der Berichterstattungsperiode 1990 bis
2018. Daten für 2019 werden voraussichtlich im ersten Quartal 2021
veröffentlicht, Daten für 2020 liegen ebenfalls noch nicht vor.
34. Wie viele CO2-Äquilavente (in Millionen Tonnen) wurden zwischen
2009 und 2020 durch den Straßengüterverkehr emittiert (bitte
jahresscheibengenau darstellen)?
35. Wie hat sich der Anteil der Emissionen des Straßengüterverkehrs an den
Verkehrsemissionen in Deutschland von 2009 bis 2018 entwickelt (bitte
jahresscheibengenau darstellen)?
Die Fragen 34 und 35 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Straßengüterverkehr
CO2-
Äquivalente
in 1000 t
36.053 39.420 39.604 41.545 42.718 40.977 43.771 44.368 44.771 43.598
Anteil
Straßengüterverkehr an
Verkehrsemissionen in %
23,5 25,5 25,3 26,8 26,8 25,5 26,8 26,7 26,5 26,6
Die Angaben basieren auf den Daten der Berichterstattungsperiode 1990 bis
2018. Daten für 2019 werden voraussichtlich im ersten Quartal 2021
veröffentlicht, Daten für 2020 liegen ebenfalls noch nicht vor.
36. Wie viele CO2-Äquilavente (in Millionen Tonnen) wurden zwischen
2009 und 2020 durch den Luftverkehr emittiert (bitte nach Jahren,
Passagierflugverkehr und Frachtflugverkehr jeweils für Inlandsflüge und den
von Deutschland ausgehenden internationalen Luftverkehr unter
Berücksichtigung der Nicht-CO2-Effekte durch Fliegen in großer Höhe
differenziert darstellen)?
Den in den Emissionsinventaren berichteten Emissionen liegen grundsätzlich
die in Deutschland abgesetzten Kraft- und Treibstoffmengen zugrunde. Dies
entspricht den Regularien der internationalen THG-Berichterstattung. Für die
Berichterstattung werden Nicht CO2-Emissionen in so genannte CO2-
Äquivalente umgerechnet. Dazu werden die tatsächlich emittierten Mengen des
jeweiligen Treibhausgases mit einem spezifischen Faktor, dem so genannten Global
Warming Potential (GWP), multipliziert. Die Gesamt-Treibhausgas-Emissionen
stellen damit eine Summe aus eigentlichen CO2-Emissionen und der in CO2-
Äquivalente umgerechneten Emissionen der anderen Treibhausgase dar. Die in
der Anfrage erbetene Berücksichtigung von Nicht-CO2-Effekten im
Luftverkehr ist nicht erfolgt, da die Einbeziehung von Nicht-CO2-Effekten momentan
noch nicht den Regularien der Berichterstattung entspricht.
Die Daten für die Jahre 2019 und 2020 liegen noch nicht vor. Die Jahre 2009
bis 2018 werden aufgeführt.
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
innerdeutscher
Luftverkehr
(Personenverkehr)
CO2-
Äquivalente
*)
in 1000 t
2.187 2.185 2.203 2.096 1.892 1.967 1.991 1.987 1.919 1.928
innerdeutscher
Luftverkehr
(Güterverkehr)
CO2-
Äquivalente
*)
in 1000 t
75 67 75 73 68 74 73 79 82 87
nachrichtlich **)
internationaler,
von D
abgehender Luftverkehr
(Personenverkehr)
CO2-
Äquivalente
*)
in 1000 t
18.152 17.277 16.213 17.899 18.384 17.808 17.932 19.454 21.461 22.192
internationaler,
von D
abgehender Luftverkehr
(Güterverkehr)
CO2-
Äquivalente
*)
in 1000 t
6.792 7.271 7.156 7.382 7.405 6.952 6.795 7.286 8.014 8.161
*) ohne Nicht-CO2-Effekte
**) nicht Bestandteil der Emissionsberichtpflichten, siehe Erläuterungen (Anlage 4)
37. Wie hat sich der Anteil der Emissionen des Luftverkehrs an den
Verkehrsemissionen in Deutschland von 2009 bis 2020 entwickelt (bitte
jahresscheibengenau darstellen und die Anteile des innerdeutschen
Luftverkehrs und des gesamten von Deutschland ausgehenden Luftverkehrs
gesondert angeben, jeweils unter Berücksichtigung der Nicht-CO2-Effekte
durch Fliegen in großer Höhe)?
Die Daten für die Jahre 2019 und 2020 liegen noch nicht vor.
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
innerdeutscher
Luftverkehr
CO2-
Äquivalente *) in
1000 t
2.262 2.252 2.277 2.169 1.960 2.041 2.064 2.066 2.002 2.015
Anteil an
Verkehrsemissionen
in %
1,5 1,5 1,5 1,4 1,2 1,3 1,3 1,2 1,2 1,2
nachrichtlich **)
internationaler,
von D abgehender
Luftverkehr
CO2-
Äquivalente *) in
1000 t
24.94
4
24.54
8
23.36
9
25.28
1
25.78
9
24.76
0
24.72
7
26.73
9
29.47
5
30.35
3
*) ohne Nicht-CO2-Effekte
**) nicht Bestandteil der Emissionsberichtpflichten, siehe Erläuterungen (Anlage 4)
38. Wie hat sich der Anteil des Güterverkehrs auf der Schiene am
Gesamtaufkommen im Güterverkehr zwischen 2009 und 2020 entwickelt (bitte
jahresscheibengenau und jeweils die Werte in Tonnenkilometer und in
Personenkilometer angeben)?
Die Entwicklungen sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Zu der
Verkehrsleistungskenngröße „Personenkilometer“ im Güterverkehr liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
Den Darstellungen liegen folgende Definitionen zugrunde:
Güterverkehrsaufkommen = transportiertes Gütergewicht in Tonnen [t]; Gütertransportleistung =
Produkt aus transportiertem Gütergewicht und Transportweite in
Tonnenkilometer [tkm].
Schienengüterverkehr (Binnenländischer Verkehr)
Jahr Güterverkehrsaufkommen Gütertransportleistung
Güter-
verkehrsaufkommen
insgesamt
Schienen-
güterverkehrsaufkommen
Anteil Güter-
transportleistung
insgesamt
Schienen-
gütertransportleistung
Anteil
in [Mio. t] in [Mio. t] in [%] in [Mrd. tkm] in [Mrd. tkm] in [%]
2019* (4.465,7)* (401,0)* (9,0)* (701,6)* (132,8)* (19,0)*
2020* (4.294,1)* (345,4)* (8,0)* (659,0)* (115,3)* (17,5)*
*) 2019: vorläufige Werte; 2020: Prognosewerte
Quellen: „Mittelfristprognose Sommer 2020“ (i.A. des BMVI), Berechnungen des BMVI
Im Übrigen wird auf die Veröffentlichung des BMVI verwiesen (abrufbar
unter:
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/verkehr-in-zahlen.html).
39. Wie hat sich der Anteil des Straßengüterverkehrs am Gesamtaufkommen
im Güterverkehr zwischen 2009 und 2020 entwickelt (bitte
jahresscheibengenau und jeweils die Werte in Tonnenkilometer und in
Personenkilometer angeben)?
Die Entwicklungen sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Zu der
Verkehrsleistungskenngröße „Personenkilometer“ im Güterverkehr liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
Straßengüterverkehr (Binnenländischer Verkehr)
Jahr Güterverkehrsaufkommen Gütertransportleistung
Güter-
verkehrsaufkommen
insgesamt
Straßen-
güterverkehrsaufkommen
Anteil Güter-
transportleistung
insgesamt
Straßen-
gütertransportleistung
Anteil
in [Mio. t] in [Mio. t] in [%] in [Mrd. tkm] in [Mrd. tkm] in [%]
2019* (4.465,7)* (3.769,7)* (84,5)* (701,6)* (498,6)* (71,2)*
2020* (4.294,1)* (3.676,4)* (85,6)* (659,0)* (479,1)* (72,7)*
*) 2019: vorläufige Werte; 2020: Prognosewerte
Quellen: „Mittelfristprognose Sommer 2020“ (i.A. des BMVI, Berechnungen des BMVI
Den Darstellungen liegen folgende Definitionen zugrunde:
Güterverkehrsaufkommen = transportiertes Gütergewicht in Tonnen [t]; Gütertransportleistung =
Produkt aus transportiertem Gütergewicht und Transportweite in
Tonnenkilometer [tkm].
Im Übrigen wird auf die Veröffentlichung des BMVI verwiesen (abrufbar
unter:
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/verkehr-in-zahlen.html).
40. Wie hat sich der Anteil des internationalen Luftfrachtverkehrs am
Gesamtaufkommen im nationalen und internationalen Güterverkehr
zwischen 2009 und 2020 entwickelt (bitte jahresscheibengenau und jeweils
die Werte in Tonnenkilometer angeben)?
Die Entwicklungen sind in den folgenden Tabellen dargestellt.
Den Darstellungen liegen folgende Definitionen zugrunde:
Güterverkehrsaufkommen = transportiertes Gütergewicht in Tonnen [t]; Gütertransportleistung =
Produkt aus transportiertem Gütergewicht und Transportweite in
Tonnenkilometer [tkm].
Luftfrachtverkehr
Jahr Güterverkehrsaufkommen
Güterverkehrsaufkommen
insgesamt
(Binnenländischer
Verkehr)
grenzüberschreitendes
Güterverkehrsaufkommen insgesamt
(Versand und
Empfang)
grenzüberschreitendes
Luftfrachtaufkommen
(Versand und
Empfang)
Anteil des
grenzüberschreitenden
Luftfrachtaufkommens
(Versand und
Empfang) am
Güterverkehrsaufkommen
insgesamt
(Binnenländischer
Verkehr)
Anteil des
grenzüberschreitenden
Luftfrachtaufkommens
(Versand und Empfang)
am
grenzüberschreitenden
Güterverkehrsaufkommen
insgesamt (Versand und
Empfang)
in [Mio. t] in [Mio. t] in [Mio. t] in [%] in [%]
2019* (4.465,7)* (1.078,0)* (4,6)* (0,1)* (0,4)*
2020* (4.294,1)* / / / /
*) 2019: vorläufige Werte; 2020: Prognosewerte; / Werte liegen noch nicht vor
Quellen: „Mittelfristprognose Sommer 2020“ (i.A. des BMVI), Berechnungen des BMVI
Im Übrigen wird auf die Veröffentlichung des BMVI verwiesen (abrufbar
unter:
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/verkehr-in-zahlen.html).
Luftfrachtverkehr
Jahr Gütertransportleistung
Gütertransportleistung
insgesamt
(Binnenländischer
Verkehr)
grenzüberschreitende
Gütertransportleistung insgesamt
(Versand und
Empfang) auf/
über dem
Bundesgebiet
grenzüberschreitende
Luftfrachttransport-leistung
(Versand und
Empfang) über
dem
Bundesgebiet
Anteil der
grenzüberschreitenden
Luftfrachttransport-leistung
(Versand und
Empfang) über dem
Bundesgebiet an
der
Gütertransportleistung insgesamt
(Binnenländischer
Verkehr)
Anteil der
grenzüberschreitenden
Luftfrachttransportleistung (Versand und
Empfang) über
dem Bundesgebiet
an der
grenzüberschreitenden
Gütertransportleistung
insgesamt (Versand
und Empfang) auf/
über dem
Bundesgebiet
in [Mrd. tkm] in [Mrd. tkm] in [Mrd. tkm] in [%] in [%]
2019* (701,6)* (227,3)* (1,5)* (0,2)* (0,7)*
2020* (659,0)* / / / /
*) 2019: vorläufige Werte; 2020: Prognosewerte; /: Werte liegen noch nicht vor
Quellen: „Mittelfristprognose Sommer 2020“ (i.A. des BMVI), Berechnungen des BMVI
Im Übrigen wird auf die Veröffentlichung des BMVI verwiesen (abrufbar
unter:
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/verkehr-in-zahlen.html).
41. Wie hoch waren die Sitzplatzkapazitäten im
Schienenpersonenfernverkehr der Deutschen Bahn in den Jahren von 2009 bis 2020 (bitte
tabellarisch darstellen und hierbei die absoluten Werte und die Prozentanteile
auflisten)?
42. Wie haben sich die Investitionen der DB AG in ihre Zugflotte im
Fernverkehr in den Jahren 2009 bis 2020 entwickelt (bitte
jahresscheibengenau angeben)?
Die Fragen 41 und 42 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG arbeitet die DB Fernverkehr AG fortlaufend an der
Modernisierung ihrer Flotte und hat ihre Investitionen in Fahrzeugprojekte
daher zwischen 2009 und 2020 erheblich gesteigert.
Sitzplatzkapazitäten im Schienenpersonenfernverkehr der DB AG 2009 bis
2020:
Jahr Sitzplatzkapazität (Tsd.) Veränderung ggü. Vorjahr in Prozent
2009 207 -
2010 207 0
2011 206 - 1
2012 205 - 1
2013 201 - 2
2014 201 0
2015 216 + 7
2016 216 0
2017 216 0
2018 229 + 6
2019 244 + 6
2020 253 + 4
Quelle: DB AG
Die Entwicklung der Investitionen der DB AG in die Fernverkehrsflotte 2009
bis 2020:
Jahr Veränderung ggü. Vorjahr in Prozent
2009 -
2010 - 12
2011 + 398
2012 + 47
2013 0
2014 + 51
2015 + 211
2016 - 52
2017 + 223
2018 + 5
2019 + 13
2020 + 8
Quelle: DB AG
43. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Preise für
Zugtickets im Fernverkehr, Flugtickets im innerdeutschen Flugverkehr und für
den Unterhalt und die Mobilität mit Pkws zwischen 2009 und 2020
entwickelt (bitte jahresscheibengenau darstellen und nach
Kaufkraftentwicklung gewichten)?
Die Entwicklungen der Verbraucherpreise gemessen am Verbraucherpreisindex
(VPI) ab Januar 2009 bis November 2020 stellen sich wie folgt dar:
Veränderung in [%] Januar 2009 bis November 2020:
VPI insgesamt 14,5
Bahnfahrt, Fernverkehr - 6,6
Kraftfahrer-Preisindex 12,0
Flugticket, Inland 9,8
Veränderung in [%] Jahresdurchschnitt 2009 bis Jahresdurchschnitt 2019:
VPI insgesamt 14,2
Bahnfahrt, Fernverkehr 16,7
Kraftfahrer-Preisindex 12,8
Flugticket, Inland 1,8
Im Übrigen wird auf die Veröffentlichung des BMVI verwiesen (abrufbar
unter:
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/verkehr-in-zahlen.html).
44. In welchem Umfang hat der Bund in den Jahren 2009 bis 2020
Flughäfen, an denen er als Gesellschafter beteiligt ist, finanziell unterstützt
(bitte nach Flughäfen, Krediten und Zuschüssen und sonstigen finanziellen
Unterstützungen getrennt sowie jahresscheibengenau angeben)?
An die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) hat der Bund
nachstehende Finanzierungsbeiträge geleistet:
Einzahlungen in die Kapitalrücklage:
2009 12,7 Mio. Euro
2010 12,5 Mio. Euro
2013 84,5 Mio. Euro
2014 71,8 Mio. Euro
2015 77,7 Mio. Euro
2017 78,5 Mio. Euro
Der Bundesanteil an der Kapitalrücklage der FBB beträgt mit bereits früher
geleisteten Einzahlungen 559,8 Mio. Euro.
Gewährte Gesellschafterdarlehen:
2016 72,3 Mio. Euro
2017 106,6 Mio. Euro
2018 108,9 Mio. Euro
2020 52,3 Mio. Euro
Während die bis 2018 ausgereichten Gesellschafterdarlehen der Fertigstellung
und Inbetriebnahme des BER dienten, wurde das in 2020 ausgezahlte Darlehen
im Rahmen der Regelung zur vorübergehenden Gewährung von Beihilfen an
Flugplätze im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im
Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 bewilligt.
Ebenfalls im Rahmen der Regelung zur vorübergehenden Gewährung von
Beihilfen an Flugplätze im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im
Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 wurde der FBB in 2020 ein
Zuschuss i. H. v. 25,7 Mio. Euro bewilligt.
Weiterhin hat der Bund als Gesellschafter Fremdmittelaufnahmen der FBB
anteilig mit verbürgt. Per 21. Dezember 2020 beläuft sich das Volumen auf
823,1 Mio. Euro; hiervon entfallen auf die Darlehen der Europäischen
Investitionsbank EIB (2009) 183,0 Mio. Euro und auf Konsortialdarlehen (2009/2016)
640,1 Mio. Euro.
Sämtliche Finanzierungs- bzw. Bürgschaftsengagements des Bundes an der
FBB erfolgten im proportionalen Gleichlauf mit den Mitgesellschaftern nach
Maßgabe der jeweiligen Beteiligungsverhältnisse (Bund 26 Prozent, Land
Berlin 37 Prozent, Land Brandenburg 37 Prozent).
Im Übrigen wurden keine finanziellen Unterstützungen geleistet.
45. In welchem Umfang wurden in den Jahren 2009 bis 2020 für die
verkehrliche Anbindung von Flughäfen Mittel des Bundes investiert (bitte
nach Flughäfen getrennt und jahresscheibengenau angeben und
darstellen, welche verkehrlichen Anbindungen in welchem jeweiligen Umfang
vom Bund (mit)finanziert wurden)?
Aus Kapitel 1210 Titel 892 01 „Bundeszuschuss an die Flughafen Berlin
Schönefeld GmbH zur Anbindung des Flughafens Berlin Brandenburg
International (BBI) an das Bundesfernstraßennetz“ wurde nachfolgende Investitionen
getätigt (in Mio. Euro):
Jahr 2009 2010 2011 2012
Investitionen (Mio. Euro) 14 24 7 7
Nach Auskunft der DB AG wurden als verkehrliche Maßnahmen zur
Anbindung des Flughafens BER
• der Bau einer ca. 15 km langen zweigleisigen und elektrifizierten Strecke
vom Berliner Außenring (BAR) über den Flughafen bis zur Strecke Berlin –
Görlitz und Einbindung mit zwei eingleisigen Verbindungskurven,
• die Verlängerung der bestehenden S-Bahnstrecke vom Bahnhof Schönefeld
(alt) über den BAR und eine ca. 4 km lange Neubaustrecke bis zum
Flughafen und
• die Errichtung eines Bahnhofs unter dem Terminal mit zwei Bahnsteigen für
den Fern- und Regionalverkehr und einem S-Bahnsteig sowie einer
oberirdischen eingleisigen Kehranlage für Regionalzüge vorgenommen.
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Bedarfsplans Schiene und stellt sich
wie folgt dar:
Knoten Berlin, Schienenanbindung Flughafen
Berlin-Brandenburg (BER) 2009 2010 2011 2012 2013
Istwerte Bundesmittel in Mio. Euro gemäß APV
2020 183,885 118,565 64,842 20,791 3,87
Knoten Berlin, Schienenanbindung
Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Istwerte Bundesmittel in Mio. Euro
gemäß APV 2020 8,518 4,231 4,119 9,612 0,033 0,285
Quelle: DB AG
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/26501
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/26501
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]