[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mario Brandenburg (Südpfalz), Katja
Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
– Drucksache 19/25547 –
Grenzen des Human Performance Enhancement
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Immer schon war der Wissensdurst der Menschen auch auf sich selbst und
individuell gerichtet. Wie kann das eigene Leben optimiert sowie verbessert
werden? Mit welchen Methoden erreicht man seine individuelle Ziele? Wie
kann ich mit möglichst wenig Einsatz das beste Ergebnis erzielen? Das sind
drängende Fragen, die die Geschichte der Menschheit oft mit
Technologieentwicklung und gesellschaftlichem Fortschritt beantwortet hat. Human
Performance Enhancement (HPE) ist somit keine neue Entwicklung. Sie ist im
Grunde nicht mal eine künstliche Entwicklung. Und doch profitiert sie in
besonderem Maße von der Synergie verschiedener Bereiche – vom
Zusammenwirken und dem Verschmelzen neuer Erkenntnisse in Physik, Biologie,
Chemie und Technologie, einer gesellschaftlichen Anpassung und den
Möglichkeiten einer global vernetzten Kommunikation zwischen Fachleuten und
interessierten Laien.
Fortschritte in der Mikroelektronik führen beispielsweise zu einem besseren
Verständnis des Gehirns und seiner Beeinflussbarkeit durch chemische
Substanzen. Neue Methoden der Informationstechnologie führen zu einer nie
gekannten Geschwindigkeit der Synthese chemischer Substanzen bis hin zur
Synthetisierung „künstlichen“ Lebens, das ergänzend zum „natürlichen“
Leben etwa im Verdauungstrakt Prozesse im menschlichen Körper verbessern
kann. Gentechnologische Verfahren ermöglichen uns neue medizinische
Therapien, aber darüber hinaus weitere Chancen, Gendefekte zu verhindern.
Bildung verbessert unsere Chancen, am gesellschaftlichen Leben zu partizipieren.
Und über Brain-Computer-Interfaces oder in Bioprozessoren findet eine
vollständige Verschmelzung von Analog-Biologischem und Digital-
Technologischem statt. Fakt ist, „natürliche“ Evolutionsfaktoren werden durch
soziokulturelle, technologische und ökologische Faktoren ergänzt und irgendwann
abgelöst (z. B.
https://www.deutschlandfunk.de/brain-computer-interface-neur
alink-elon-musks-hirngespinst.676.de.html?dram:article_id=483469).
Auch wenn Fortschritt sich derzeit quasi in Echtzeit beobachten lässt, sind die
Entwicklungen zu komplex für ein intuitives Verständnis ihrer Auswirkungen.
Das enorme Potenzial für eine Verbesserung menschlichen Lebens, vielleicht
sogar für das Erreichen der nächsten Evolutionsstufe, geht einher mit schwer
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26163
19. Wahlperiode 26.01.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
26. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
absehbaren Auswirkungen auf die Gesellschaft (z. B.
https://www.bpb.de/apu
z/233466/grenzen-des-menschen-zu-einer-ethik-des-enhancement). Wenn
politisches Handeln neben gesellschaftlichem auch wissenschaftlichen
Fortschritt direkt betrifft, ist nach Ansicht der Fragesteller eine solide
wissenschaftliche Grundlage für zu treffende und nicht zu treffende Entscheidungen
unerlässlich. Andernfalls werden Ängste oder besitzstandswahrende
Individualinteressen zum Nachteil der Menschheit handlungsleitend.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Begriff Human Performance Enhancement (HPE) ist im militärischen
Kontext gebräuchlich (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/8127). Im zivilen
Bereich hingegen hat sich der Begriff bislang nicht etabliert. Er wurde und wird
dort z. T. in abgewandelter Form gelegentlich genutzt, insbesondere, wenn es
um ethisch-philosophische Perspektiven auf denkbare zukünftige
Entwicklungen oder um Aktivitäten im Sinne einer Technikfolgenabschätzung geht. Auf
europäischer Ebene wurden insbesondere im 7. und 8.
Forschungsrahmenprogramm Projekte gefördert, die das Thema „Human Enhancement“ aufgriffen.
Diese Projekte fokussierten z. T. technologische Schwerpunkte (u. a. „Neuro-
Enhancement“) sowie strategische Vorausschau und gesellschaftliche
Akzeptanzfragen. Nie oder nur selten ist der Begriff nach Kenntnis der
Bundesregierung für konkrete anwendungsorientierte Aktivitäten oder gar
Umsetzungsversuche verwendet worden. HPE wird daher im zivilen Kontext auch nicht als
eigenes Forschungsfeld angesehen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt existiert
dementsprechend auch keine systematische Differenzierung von Methoden zur
Erweiterung der menschlichen Leistungsfähigkeit.
Insbesondere werden alle Maßnahmen, die der Therapie von Erkrankungen
oder der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung von Fähigkeiten im
Rahmen des individuellen natürlichen Potentials dienen, nicht als HPE bezeichnet.
So liegt der Fokus der Tätigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit
(BMG) zu neuen Technologien zu medizinischen oder pflegerischen Zwecken
nicht auf der Leistungssteigerung Einzelner, sondern auf der Verbesserung der
Prävention, der Diagnostik, der Gesundheitsversorgung sowie der Entlastung
von Leistungserbringern im Gesundheitswesen einschließlich der Pflegenden
und auf der Hebung von Effizienzreserven in der medizinischen
gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung.
Bei den vom Bund im Bereich der Gesundheitsforschung durch das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten
Forschungsprojekten ist ebenfalls nicht die Steigerung der menschlichen Leistungsfähigkeit
als solche das Ziel, sondern neue Erkenntnisse zur besseren Behandlung von
Erkrankungen oder zur Wiederherstellung von normalerweise individuell
natürlich vorhandenen Fähigkeiten. So können beispielsweise Geräte zur tiefen
Hirnstimulation in das Gehirn von Parkinson-Patienten implantiert werden, um
spezifische Parkinson-Symptome zu therapieren. Hier fließen
Forschungsergebnisse aus verschiedenen Fachbereichen (Medizin, Pharmazie,
Medizintechnik, Mikroelektronik, etc.) in die Entwicklung von medizintechnischen
Produkten und Methoden ein, um Krankheitssymptome zu lindern.
Die Förderung der lebenswissenschaftlichen Grundlagenforschung im
Zuständigkeitsbereich des BMBF ist grundsätzlich darauf ausgerichtet, reguläre und
pathophysiologische Prozesse des menschlichen Körpers besser zu verstehen
und dadurch die Basis für wirksame Therapien von Erkrankungen zu schaffen.
So zielt beispielsweise die Förderung systemmedizinischer Ansätze darauf ab,
das Verständnis von molekularen Netzwerken und ihrer Rolle in
pathophysiologischen Prozessen zu verbessern und somit die Basis für wirksame Therapien
zu schaffen. Auch die Förderung der Forschung zur sog. Computational
Neuroscience mit dem Ziel, mathematische Modelle der normalen oder krankhaft
veränderten Hirnfunktion in Computern zu simulieren und dort „virtuell“ zu
überprüfen, soll dazu beitragen, beispielsweise Folgen von neurologischen
Erkrankungen oder bestimmten Alterungsprozessen zu mildern, indem sie
Therapieansätze entwickelt und in Computersimulationen sicher testet.
Ebenso sind mit Blick auf die Forschungsförderung des BMBF im Bereich der
Schlüsseltechnologien eine Steigerung der menschlichen Leistungsfähigkeit
oder gar der sog. Transhumanismus keine Ziele der Förderung. Verschiedene
Forschungsergebnisse könnten möglicherweise dazu beitragen, wie im obigen
Beispiel eines Neuroimplantats für Parkinson-Patienten, oder etwa im Kontext
der Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit (z. B. durch die
verbesserte Bereitstellung von Informationen und Wissen oder die Unterstützung
des Menschen bei anstrengenden Arbeiten). Dabei ist jedoch die Erleichterung
der Arbeitsbedingungen oder die verbesserte Bereitstellung von
Dienstleistungen das Ziel und nicht HPE.
Auch bei der Entwicklung von Gentechnologien, bspw. zur Erkennung von
Erbkrankheiten oder individuell optimalen Therapieansätzen, oder bei der
Entwicklung neuer Wirkstoffe und Arzneimittel zielt die vom Bund geförderte
Forschung nicht auf HPE, sondern auf die Therapie, Prävention oder Diagnose von
Krankheiten und die Ausschöpfung des natürlichen Potentials jeder und jedes
Einzelnen im individuell gewünschten Umfang.
Die folgenden Antworten sind vor diesem Hintergrund zu verstehen.
1. Welche Definition(en) von Human Performance Enhancement (HPE)
verwendet die Bundesregierung für ihre eigenen Diskussionsgrundlagen?
Die Bundesregierung verwendet keine einheitliche Definition von Human
Performance Enhancement (HPE). Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung
erläutert, beschäftigt sich die Bundesregierung in unterschiedlichen
Geschäftsbereichen mit vielen Themen rund um die von den Fragestellern
angesprochenen Entwicklungen jeweils im Rahmen anderer Begrifflichkeiten oder
Definitionen.
2. Hat die Bundesregierung die verschiedenen Methoden der
Leistungssteigerung voneinander abgegrenzt, und wenn ja, nach welchen Kriterien
(bitte auflisten und beschreiben)?
Unterscheidet die Bundesregierung zwischen künstlichem und
natürlichem HPE?
Die Unterscheidung der verschiedenen Methoden der Leistungssteigerung
erfolgt bei der Bundeswehr immer projektbezogen. So wurden beispielhaft
folgende Unterscheidungen in unterschiedlichen Projekten getroffen:
– Human Performance Optimization versus Enhancement,
– Kurzzeitig oder langfristig wirkende Maßnahmen,
– Reversible oder permanent wirkende Maßnahmen,
– Nicht invasive versus invasive Maßnahmen,
– Unterscheidungen nach dem „Ort“ bzw. nach der „Art“ der Wirkung.
Dabei unterscheidet die Bundeswehr physische, kognitive und soziale
Leistungssteigerung. Eine Unterscheidung zwischen künstlichem und natürlichem
HPE ist nicht geläufig.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 und die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
3. Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Forschungs- und
Entwicklungsstand zu den verschiedenen Methoden des HPE (bitte nach
Methoden aufteilen und auflisten)?
Zum Verständnis der Bundesregierung in Bezug auf die Begrifflichkeit
„Methoden des HPE“ wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die
Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
Das Bundesministerium der Verteidigung untersucht, wie bereits in der
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/8127 dargelegt, einzelne
Aspekte des HPE im Rahmen von Forschungsaufträgen. Ziel ist dabei der
Aufbau einer Analyse- und Bewertungsfähigkeit auf diesem potenziell relevanten
Zukunftsfeld.
Das Strategic Implication Project „Human Augmentation – The Dawn of a
New Paradigm”, welches das Planungsamt der Bundeswehr in Kooperation mit
dem britischen Development, Concepts and Doctrine Centre (DCDC) erstellt
hat, und das Projekt „Human Performance Enhancement und Optimization“ im
Rahmen der Multinational Capability Development Campaign (MCDC)
befassen sich mit diesen Fragestellungen im Allgemeinen und im Speziellen mit
Bezug zu militärischen Projekten.
Über den Forschungs- und Entwicklungsstand der Grundlagenforschung zu den
verschiedenen Methoden des HPE liegen im und für den Bereich der
anwendungsorientierten wehrmedizinischen Ressortforschung keine Kenntnisse vor.
Angesichts der Vielzahl der Methoden und Bereiche, die im weitesten Sinne
mit HPE in Verbindung gebracht werden könnten, ist die Beantwortung der
Frage für den zivilen Kontext nicht vollumfänglich möglich. Auf europäischer
Ebene sind einzelne Forschungsaktivitäten bekannt, die im weitesten Sinne zu
HPE wissenschaftliche Beiträge leisten. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
4. Hat die Bundesregierung eine Einschätzung bezüglich der aktuellen und
zukünftigen Machbarkeit sowie der Wirksamkeit der verschiedenen
Methoden für den allgemeinen und speziellen Alltag von Menschen?
Zum Verständnis der Bundesregierung in Bezug auf die Begrifflichkeit
„Methoden des HPE“ wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die
Antworten zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
Während im zivilen Bereich hierzu noch keine Einschätzungen vorliegen, ist
HPE im militärischen Kontext zweifellos ein relevantes Zukunftsthema. Ob,
und wenn ja, welche Konsequenzen sich daraus für die Aufgabenwahrnehmung
und Fähigkeitsentwicklung der Bundeswehr ergeben, ist Gegenstand
weiterführender Untersuchungen.
5. Sind der Bundesregierung wissenschaftliche Projekte deutscher
Hochschulen bekannt, die sich explizit mit den politischen Handlungs- und
Gestaltungsoptionen zur Förderung von HPE-Methoden und eines HPE-
Ecosystems aus Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland
und der EU beschäftigen?
Der Bundesregierung sind keine von ihr direkt geförderten Projekte im
genannten Themenfeld an Hochschulen bekannt.
6. Welche vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im
Rahmen der Innovations- und Technikanalyse geförderten Projekte
befassen sich derzeit mit HPE?
Welche abgeschlossenen Projekte haben sich in den letzten fünf Jahren
damit befasst?
Mit welchem Ergebnis?
Inwiefern findet HPE Berücksichtigung bei Foresight und darüber hinaus
in der strategischen Vorausschau des BMBF?
Das vom BMBF im Rahmen der Innovations- und Technikanalyse geförderte
Projekt „Deepen Genomics“ befasst sich mit Chancen und Herausforderungen
der Konvergenz von künstlicher Intelligenz, moderner Humangenomik und
Genom-Editierung.
HPE findet darüber hinaus Berücksichtigung im aktuellen Foresight-Prozess
des BMBF. Das bereits veröffentlichte Themenblatt „Der bessere Mensch“
befasst sich mit „Human Enhancement“ als Konfliktlinie; die laufende Studie
„Auf dem Weg in ein hybrides Zeitalter? Die wechselseitige Entgrenzung von
Technologie und Biologie“ des Zukunftsbüros des BMBF befasst sich mit der
Optimierung des Menschen mithilfe von Technologien sowie der Optimierung
von Technologien mithilfe biologischer Systeme. Eine Veröffentlichung ist für
Mitte 2021 geplant.
Zudem werden und wurden im Förderschwerpunkt „Ethische, rechtliche und
soziale Aspekte der Lebenswissenschaften“ (ELSA) aktuell vier Projekte
gefördert, die sich mit möglichen Auswirkungen von Forschungen zu HPE im
weiteren Sinne beschäftigen bzw. beschäftigt haben. Soweit Ergebnisse schon
vorliegen, wurde festgestellt, dass HPE z. B. durch Verfahren der Genom-
Editierung, bei der Anwendung von sog. Brain-Computer-Interfaces (BCI) und bei
dem Gebrauch von neurowissenschaftlichem Wissen möglich wäre.
7. Welche Ressorts, welche Referate und Arbeitseinheiten in welchen
Ministerien sind in welchem Umfang (in Vollzeitäquivalenten (VZÄ)
und Zeitaufwand) mit HPE befasst?
Art und Umfang der Befassung mit dem Thema HPE innerhalb der
Bundesregierung werden nicht gesondert erfasst. Insofern wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung und die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
8. Hat die Bundesregierung eine Einschätzung bezüglich des Einflusses
folgender Technologien in den HE Methoden?
Welche Verbesserungen können nach dieser Einschätzung Menschen mit
diesen erzielen?
Es wird davon ausgegangen, dass mit dem Begriff „HE Methoden“ die
Methoden des HPE gemeint sind.
a) Nanotechnologie;
Wie fast alle Technologien bietet auch die Nanotechnologie Chancen und
Risiken; inwieweit solche in Bezug zu HPE bestehen, dürfte hinsichtlich des
Methodenspektrums von HPE sehr unterschiedlich sein. So bietet die
Nanotechnologie insbesondere in der Medizin, also für u. a. Diagnose, Therapie und
Prävention zahlreiche Chancen, z. B. in der Onkologie. Entsprechende Beispiele
finden sich u. a. im Aktionsplan Nanotechnologie 2020 der Bundesregierung.
b) Mikroelektronik;
In der Mikroelektronik fördert das BMBF technologische Grundlagen für
unterschiedliche Anwendungen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der
Entwicklung von vertrauenswürdiger und nachhaltiger Mikroelektronik. Als
Querschnittstechnologie hat die Mikroelektronik einen entscheidenden,
leistungsbestimmenden Einfluss auf eine Vielzahl von Anwendungen. Gefördert wird
u. a. die Anwendung von Mikroelektronik in der Medizin. Diese
Forschungsvorhaben sind auf die elektronischen Grundlagen späterer innovativer
Anwendungen in Therapie und Diagnostik fokussiert. HPE ist dabei kein Ziel der
Förderung in diesem Themenbereich.
c) Künstliche Intelligenz;
Methoden der Künstlichen Intelligenz haben das Potenzial, in zahlreichen
Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft innovative Anwendungen zu
ermöglichen. HPE ist dabei kein Ziel der Förderung des BMBF zur künstlichen
Intelligenz. Aktuell laufen keine entsprechenden Maßnahmen und sind derzeit
auch nicht geplant.
d) Gentechnologie;
Die vom BMBF geförderten Forschungsprojekte, in denen gentechnologische
Verfahren zum Einsatz kommen, sind nicht auf HPE ausgerichtet, sondern
adressieren vielmehr Themen wie die Bioökonomie, Alternativmethoden zum
Tierversuch oder Methoden zur Entwicklung von Impfstoffen oder die
Behandlung von Krankheiten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
e) Holographie und VR/AR;
Technologien wie Augmented Reality haben das Potenzial, die Kommunikation
zwischen Menschen über Distanzen hinweg sowie die Nutzung von
informationstechnischen Systemen und digitalen Informationen auf ganz neue Art und
Weise zu ermöglichen. Damit kann intuitiv und individuell passend eine
Visualisierung von Informationen oder Virtualisierung von physischen Interaktionen
erfolgen. Die vom BMBF geförderten Forschungsprojekte in den Bereichen
Holographie und Virtual/Augmented Reality zielen aber nicht auf HPE ab.
f) additive Fertigungsverfahren;
HPE ist kein Ziel der Förderung in diesem Themenbereich. Vielmehr
adressieren Forschungsvorhaben des BMBF in diesem Bereich Anwendungen mit
medizinischem Nutzen, wie etwa das Bioprinting (Herstellung von
menschlichem Gewebe bis hin zum vollständigen Organ). Es wird auch auf die Antwort zu
Frage 9 verwiesen.
g) Robotik?
Die Robotik stellt eine technologische Grundlage dar, u. a. auch für bestimmte
Anwendungen, die zu HPE gezählt werden können, z. B. Exoskelette für den
zivilen und insbesondere militärischen Einsatz. Hinsichtlich letzterem
Anwendungsbereich wird auf die Antworten auf die Fragen 2 bis 4 verwiesen.
Die BMBF-Förderung erfolgt nicht mit dem Ziel von HPE. Vielmehr
adressieren geförderte Forschungsvorhaben des BMBF in diesem Bereich auch das
Potenzial von Verbesserungen des Arbeitsumfeldes des Menschen durch z. B.
die Integration kollaborierender Roboter in den Produktionsprozess zur
Entlastung des Menschen am Arbeitsplatz.
9. Existieren bereits abgestimmte Leitlinien, Richtlinien oder gesetzliche
Regelungen im Umgang mit HPE, auch bezogen auf Forschung und
Entwicklung?
Hat die Bundesregierung rechtlich geprüft, was erforscht und entwickelt
werden darf, und was nicht?
Was dürfen danach Menschen heutzutage legal anwenden, und was
nicht?
Was darf danach legal vertrieben werden, und was nicht?
Wo greifen unter Umständen Beschränkungen, wie sie für Arzneimittel
gelten, bitte für folgende Bereiche erklären:
a) menschliche Physis allgemein;
b) menschliche Physis in Zusammenhang mit chemischen Substanzen
(beispielsweise Drogenkonsum, Doping im Sport, Impfen in der
Medizin);
c) menschliche Physis in Zusammenhang mit mechanischen Methoden
(beispielsweise Exoskelette, Hörgeräte, Prothesen);
d) menschliche Physis in Zusammenhang mit digitalen Technologien
(beispielsweise BCI, KI, DNA-Sequenzierung);
e) menschliche Physis in Zusammenhang mit synthetischen Verfahren
(beispielsweise Gentechnologie);
f) menschliche Physis in Zusammenhang mit gesellschaftlichen
Entwicklungen (beispielsweise Bildung, Wissenschaft und Forschung)?
Die Fragen 9 bis 9f werden gemeinsam beantwortet.
Allgemein gilt, dass aus Sicht der Bundesregierung nicht jede denkbare
Einwirkung auf die menschliche Physis im Sinne von HPE erforscht und entwickelt
werden darf, sondern dies für jede Einwirkung und jede einzusetzende Methode
in jedem Bereich einzeln bewertet werden muss. Die als Buchstaben a) bis f)
aufgelisteten Bereiche zur Beeinflussung oder Veränderung der menschlichen
Physis umfassen jedoch ein enorm breites Spektrum an möglichen Methoden
und Technologien. Für diese Bereiche existiert dementsprechend eine Vielzahl
einschlägiger Regulierungen auf nationaler, europäischer und internationaler
Ebene, oder deren Erarbeitung oder Überarbeitung ist Bestandteil aktueller
Debatten und Regulierungsprozesse. Die Beantwortung der Frage kann somit
nicht in einer in allen Bereichen erschöpfenden Art und Weise erfolgen,
sondern muss sich auf einige wesentliche Beispiele beschränken.
Sofern beispielsweise mechanische oder digitale Systeme am Menschen
Anwendung finden, ist zu prüfen, ob diese ebenfalls einen therapeutischen oder
diagnostischen Zweck erfüllen. In diesem Fall unterliegt deren Erforschung,
Entwicklung und das Inverkehrbringen u. a. den gesetzlichen Regelungen des
Medizinproduktrechtes. HPE ist jedoch nicht explizit Bestandteil derartiger
Regelwerke.
Im Hinblick auf die Veränderung der menschlichen Physis mittels
Gentechnologie kann beispielhaft die aktuelle Diskussion um den Eingriff in die
menschliche Keimbahn genannt werden. Diesbezüglich wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP
auf Bundestagsdrucksache 19/25507 verwiesen.
Sofern die Forschung und Entwicklung im Bereich der menschlichen Physis im
Zusammenhang mit Stoffen dem Begriff der klinischen Prüfung im Sinne des
Arzneimittelgesetzes (AMG) unterfallen, gelten die hierfür einschlägigen
Gesetze, Verordnungen und Leitlinien. Das AMG regelt u. a. wichtige Aspekte der
Arzneimittelsicherheit. Aspekte des HPE werden darin nicht adressiert. Für
eine Eruierung zum sog. Enhancement durch pharmakologische Substanzen
kann auf die Bundestagsdrucksache 17/7915 verwiesen werden.
Für Stoffe, die Betäubungsmittel der Anlagen I bis III des
Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind, gelten nach § 13 BtMG enge Voraussetzungen für deren
Verordnung oder Anwendung für therapeutische Zwecke sowie nach § 29
BtMG Einschränkungen und Verbote für deren unerlaubte Herstellung, Abgabe
und Verkehr.
Für Stoffe, die Neue psychoaktive Stoffe gemäß der Anlage des Neue-
psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) sind, gelten gemäß § 3 NpSG für diese Stoffe
Verbote für den unerlaubten Handel, die Herstellung, Verbringung, den Erwerb,
Besitz oder dessen Verabreichung an andere Personen.
Für Stoffe zum Zweck des Dopings beim Menschen im Sport sieht das Anti-
Doping-Gesetz (AntiDopG) u. a. ein Verbot für das Inverkehrbringen und ein
Verbot für die Anwendung bei einer anderen Person vor (§ 2 AntiDopG). Unter
den in § 3 AntiDopG genannten Voraussetzungen ist es verboten, ein
Dopingmittel oder eine Dopingmethode ohne medizinische Indikation bei sich in der
Absicht, sich in einem Wettbewerb des organisierten Sports einen Vorteil zu
verschaffen, anzuwenden oder anwenden zu lassen.
Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) veröffentlich jährlich eine Liste von
verbotenen Substanzen und Methoden, die weltweit und für alle Sportarten, die
dem Welt-Anti-Doping-Code (WADC) unterliegen, gilt. Die Verbotsliste ist
aufgeteilt in Substanzen und Methoden, die jederzeit verboten sind,
Substanzen, die nur im Wettkampf verboten sind, und Substanzen, die nur in einigen
Sportarten verboten sind. Welche Substanzen und Methoden in die Verbotsliste
aufgenommen werden, entscheidet ein mit internationalen Experten besetztes
Gremium der WADA. Dabei werden Substanzen und Methoden nach drei
Kriterien beurteilt: ob sie leistungssteigernd wirken, ob sie die Gesundheit
schädigen und ob sie dem Geist des Sports widersprechen. Die Verbotsliste wird
jeweils zum 1. Januar eines Jahres im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Bei
bestimmten Krankheitsbildern können Athletinnen und Athleten für den Einsatz
verbotener Substanzen und Methoden nach dem WADC eine medizinische
Ausnahmegenehmigung beantragen. Das Verfahren ist für alle Athletinnen und
Athleten weltweit im Internationalen Standard für Medizinische
Ausnahmegenehmigungen (International Standard for Therapeutic Use Exemptions, ISTUE)
geregelt.
10. Welche HPE-Methoden werden derzeit nach Kenntnis der
Bundesregierung besonders nachgefragt, von wem, und mit welchen Zielen?
Welche kurz-, mittel- und langfristigen Folgen von HPE-Maßnahmen
sind der Bundesregierung bekannt?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor, welche die
Nachfrage und die Folgen von HPE-Maßnahmen betreffen.
11. Welche HPE-Methoden sind nach Ansicht der Bundesregierung für das
Überleben der Menschheit unabdingbar?
a) Welche natürlichen Methoden?
b) Welche künstlichen Methoden?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, ob bestimmte
HPE-Methoden für das Überleben der Menschheit unabdingbar wären.
12. In welchen Bereichen ist es nach Ansicht der Bundesregierung wichtig,
Chancengleichheit beim Zugang zu HPE unabhängig von Herkunft,
Einkommen oder anderen Faktoren zu gewährleisten?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung oder durch die
Bundesregierung bereits Initiativen dafür in Planung?
Wissenschaftliche Erkenntnisse sollen nach Ansicht der Bundesregierung
grundsätzlich allen Menschen zugutekommen. Die Chancengleichheit speziell
beim Zugang zu HPE zu gewährleisten ist nach Kenntnis der Bundesregierung
nicht Gegenstand derzeit geplanter Initiativen.
13. Welche Grundsätze legt die Bundesregierung bei der Abwägung
zwischen dem individuellen Recht zur (legalen) Leistungssteigerung durch
HPE und dem Bedürfnis Dritter, nicht durch die Nicht-Nutzung von HPE
benachteiligt zu werden?
Für die Entwicklung entsprechender Grundsätze durch die Bundesregierung
besteht derzeit keine Veranlassung.
14. Wie weit sind Überlegungen bei der Bundesregierung fortgeschritten,
HPE im Verbraucherschutz zu berücksichtigen?
Auf welche HPE-Methoden erstrecken sich diese Überlegungen?
Wie stellt die Bundesregierung Verbraucherschutz bei HPE derzeit
sicher?
Es existieren derzeit keine Überlegungen der Bundesregierung, HPE im
Verbraucherschutz explizit zu berücksichtigen. Die Bundesregierung entwickelt
das sehr hohe Niveau des Verbraucherschutzes in Deutschland laufend weiter
und sorgt so für eine Berücksichtigung sämtlicher aktuell verfügbarer bzw. im
Umlauf befindlicher Mittel, Produkte, Technologien und sonstiger den
Verbraucherschutz betreffender Umstände in der Praxis.
15. Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, zukünftig bzw. ab
einem gewissen Verbreitungsgrad einen Rechtsanspruch auf HPE-
Verfahren zu erörtern?
Solche Überlegungen bestehen seitens der Bundesregierung derzeit nicht.
16. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung HPE in der
Ausbildung
a) von Ärztinnen und Ärzten der verschiedenen Fachrichtungen bis zur
Approbation,
b) von Lehrerinnen und Lehrern,
c) von Erzieherinnen und Erziehern?
Die Fragen 16 bis 16c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung ist für die Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)
zuständig, die es ermöglicht, dass Inhalte zum „Enhancement“ im
Medizinstudium vermittelt werden. Die konkrete Ausgestaltung der Curricula fällt jedoch
in die Zuständigkeit der Länder und dort der medizinischen Fakultäten. Diese
können sich dabei am Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin
(NKLM) orientieren, der derzeit noch fakultativ für die Fakultäten ist. Der
NKLM enthält ein Lernziel zu ethischen und rechtlichen Aspekten von
Patientenwünschen, die nicht primär an gesundheitlichen Zwecken ausgerichtet sind
und von denen auch das „Enhancement“ umfasst ist.
Aufgrund der föderalen Grundordnung obliegt die Ausbildung von Lehrerinnen
und Lehrern sowie von Erzieherinnen und Erziehern den Ländern. Der
Bundesregierung liegen keine Angaben vor, inwiefern die Ausbildungscurricula HPE
beinhalten.
17. Bestehen für HPE nach Kenntnis der Bundesregierung Konsortien oder
Gremien, die sich ähnlich wie der Deutsche Ethikrat oder die Leopoldina
mit aktuellen ethischen visionären Fragen auseinandersetzen, und wenn
ja, welche?
Hat die Bundesregierung zudem Kenntnis von europäischen oder
internationalen Konsortien, Gremien oder Moratorien zu HPE, und wie ist sie
in diesen integriert?
Neben dem Deutschen Ethikrat und der Nationalen Akademie der
Wissenschaften Leopoldina existieren weitere Gremien oder Akademien, die sich mit
aktuellen ethischen visionären Fragen auseinandersetzen, wie zum Beispiel die
Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, die Deutsche
Akademie der Technikwissenschaften oder die Akademie für Ethik in der Medizin.
Auf internationaler Ebene beschäftigen sich verschiedene ethische Gremien
u. a. auch mit aktuellen ethischen visionären Fragen, wie etwa die European
Group on Ethics in Science and New Technologies (EGE), das Committee on
Bioethics (DH-Bio) des Europarats und das International Bioethics Committee
(IBC) der UNESCO. Die Working Party on Biotechnology, Nanotechnology
and Converging Technologies (BNCT) der OECD hat eine „Recommendation
on Responsible Innovation in Neurotechnology“ erstellt und veröffentlicht. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu
Frage 3 verwiesen.
18. Welche HPE-Methoden aus dem Bereich des Leistungssportes haben
nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren
Verbreitung in der breiten Gesellschaft gefunden?
Wie wird ein solcher Transfer von der Bundesregierung befördert?
Der Bundesregierung sind weder spezifische HPE-Methoden aus dem Bereich
des Leistungssports noch Transfermaßnahmen bekannt, die in den letzten zehn
Jahren Verbreitung in der breiten Gesellschaft gefunden haben. An dieser Stelle
wird mit Bezug auf den Leistungssport ausdrücklich auf die vorliegenden Anti-
Doping-Bestimmungen, das Anti-Doping-Gesetz, den Nationalen Anti-Doping
Code, die Liste verbotener Substanzen und Methoden der WADA sowie die
(inter)nationalen sportverbandsspezifischen Regelungen zum Einsatz erlaubter
Materialien oder Technologien etc. mit dem Ziel der Gewährleistung eines
sauberen und humanen Leistungssports verwiesen. Im Übrigen verweist die
Bundesregierung auch auf die Antwort zu Frage 9.
19. Wie positioniert sich die Bundesregierung zum sogenannten
Microdosing?
Plant die Bundesregierung Gesetzesänderungen, die einen legalen
Vertrieb, Erwerb und Konsum ermöglichen?
Sofern es sich bei den verwendeten Stoffen um Betäubungsmittel handelt,
gelten die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften. Änderungen dieser
Vorschriften, um HPE zu ermöglichen, sind nicht geplant.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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