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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rüstungsexportgenehmigungen der Bundesregierung im Jahr 2020

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

28.01.2021

Antwortdauer

24 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2558004.01.2021

Rüstungsexportgenehmigungen der Bundesregierung im Jahr 2020

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Żaklin Nastić, Tobias Pflüger und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Von 2014 bis einschließlich 2019 hat die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD in den beiden Wahlperioden bis Ende September 2020 Rüstungsexporte im Wert von ca. 38 Mrd. Euro genehmigt; davon Genehmigung im Wert von fast 12 Mrd. Euro für Kriegswaffenexporte und etwa 26 Mrd. Euro für den Export „sonstiger Rüstungsgüter“ (vgl. Rüstungsexportberichte der Bundesregierung 2014 ff., Bundestagsdrucksache 19/22308, Antwort auf die Schriftliche Frage 57).

Im Jahr 2019 wurden in Deutschland insgesamt 11 479 Einzelanträge für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern genehmigt (2018: 11 142). Der Gesamtwert dieser Genehmigungen, nicht der tatsächlichen Exporte, betrug etwa 8 Mrd. Euro (2018: 4,824 Mrd. Euro). Genehmigt wurden „Kriegswaffen“ im Wert von etwa 2,6 Mrd. Euro und „sonstige Rüstungsgüter“ im Wert von knapp 5,4 Mrd. Euro (Rüstungsexportbericht der Bundesregierung 2019, S. 22, 27). Bereits im Dezember 2019 wurden mehr Rüstungsausfuhren genehmigt als im bisherigen Rekordjahr 2015, in dem die Ausfuhrgenehmigungen einen Wert von rund 7,86 Mrd. Euro erreicht hatten (epd vom 27. Dezember 2019).

Unter den Empfängerländern deutscher Rüstungsexportgenehmigungen fanden sich Länder wie Ägypten, die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), Katar, Kuwait, Indonesien und die Türkei. Ägypten wird wie Saudi-Arabien wegen Menschenrechtsverletzungen kritisiert und ist wie Saudi-Arabien in den Jemen-Krieg involviert. Das bevölkerungsreichste nordafrikanische Land mischt auch im Libyen-Konflikt mit (dpa vom 2. November 2020). Auch die VAE sind Teil der saudisch geführten Militärallianz im Jemen-Krieg (1. April 2020), aber auch in den Libyen-Krieg involviert (23. November 2020). Auch in die Türkei wurden in den letzten Jahren immer wieder Rüstungsexportgenehmigungen erteilt, obwohl es nach Ansicht der Fragesteller heute kaum einen Nachbarstaat gibt, mit dem die Türkei keine Probleme hat. Das türkische Militär steht auf syrischem Boden, operiert gegen die Kurden im Nordirak und mischt höchst aktiv im libyschen Bürgerkrieg mit (https://monde-diplomatique.de/artikel/!5709141).

Der Export von Rüstungsgütern muss von der Bundesregierung genehmigt werden. Welche Rüstungsgüter dabei zusätzlich als Kriegswaffen definiert sind, ist in der Kriegswaffenliste aufgeführt. Die Kriegswaffenliste ist eine Anlage des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG). Als Kriegswaffen gelten beispielsweise Kampfflugzeuge, Panzer, vollautomatische Handfeuerwaffen und Kriegsschiffe. Rüstungsgüter, die keine Kriegswaffen sind, werden auch als „sonstige Rüstungsgüter“ bezeichnet. Die Liste der „sonstigen Rüstungsgüter“ ist umfangreich und in der Anlage der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (AL) zu finden. Hierunter fallen beispielsweise Pistolen und Revolver sowie Jagd- und Sportgewehre, Radar- und Funktechnik, aber auch bestimmte Explosivstoffe und Vorprodukte, die für den militärischen Einsatz bestimmt sind.

Für die Ausfuhr von Kriegswaffen sind eine Genehmigung nach dem KrWaff-KontrG und zusätzlich eine Ausfuhrgenehmigung nach Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit der AWV erforderlich. Die Ausfuhr der in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (AL, Anlage zur AWV) aufgeführten Rüstungsgüter, die keine Kriegswaffen sind (sog. sonstige Rüstungsgüter), setzt hingegen lediglich eine Genehmigung nach AWG in Verbindung mit der AWV voraus (Rüstungsexportbericht der Bundesregierung 2019, S. 10). Für den Export von Kriegswaffen ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Benehmen mit dem Auswärtigen Amt (AA) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) sowie für die Ausfuhr sonstiger Rüstungsgüter das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) federführend zuständig.

Entscheidungen über politisch brisante Ausfuhren fallen im Bundessicherheitsrat (KNA vom 6. Juli 2016). Er entscheidet endgültig über politisch oder zwischen den Ministerien umstrittene Exportgeschäfte sowie über Grundsatzfragen des Rüstungsexports. Der Bundessicherheitsrat (BSR) ist ein ständiger Kabinettsausschuss unter Vorsitz der Bundeskanzlerin. Ihr Stellvertreter ist der Vizekanzler. Wenn beide verhindert sind, übernimmt die Bundesministerin der Verteidigung den Vorsitz als Beauftragte Vorsitzende. Dem BSR gehören die Bundesminister bzw. Bundesministerinnen der Verteidigung (BMVg), des Äußeren (AA), des Innern, für Bau und Heimat (BMI), für Wirtschaft und Energie (BMWi), der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), der Justiz (BMJ) und der Finanzen (BMF) sowie die Chefin oder der Chef des Bundeskanzleramtes an. Nicht alle Bundesminister bzw. Bundesministerinnen sind bei allen Sitzungen bzw. bei allen Tagesordnungspunkten einer Sitzung anwesend (Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates vom 12. August 2015, § 2 f.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

In welchem Gesamtwert hat die Bundesregierung im Jahre 2020 Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern erteilt (bitte einschließlich der Anzahl der Einzelgenehmigungen angeben) (sofern eine endgültige Auswertung für 2020 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

2

In welchem Gesamtwert hat die Bundesregierung im Jahr 2020 Anträge auf Erteilung von AWG-Genehmigungen für endgültige Ausfuhren von Rüstungsgütern abgelehnt (bitte einschließlich der Anzahl der Ablehnungen angeben) (sofern eine endgültige Auswertung für 2020 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

3

Wer waren die 20 Hauptempfängerländer der in 2020 erteilten Einzelgenehmigungen für Rüstungsgüter (bitte entsprechend nach Ländern unter Angabe der jeweiligen Anzahl der Genehmigungen und des jeweiligen Genehmigungswertes auflisten)?

4

Wie verteilt sich der in Frage 1 genannte Gesamtwert der von der Bundesregierung in 2020 erteilten Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern auf die Ländergruppen EU-, NATO- und NATO-gleichgestellten Staaten, Drittstaaten sowie Entwicklungsländer (bitte unter Angabe der jeweiligen Anzahl der Einzelgenehmigungen und jeweiligen Gesamtwerte innerhalb der Gruppe der EU-, NATO-Staaten, NATO-gleichgestellten Staaten und Drittländer sowie Entwicklungsländer auflisten)?

5

Wie verteilt sich der in Frage 1 genannte Gesamtwert der von der Bundesregierung in 2020 erteilten Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern auf Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter (bitte entsprechend den jeweiligen Gesamtwert unter Angabe der jeweiligen Anzahl der Genehmigungen nennen)?

6

Wie verteilt sich der Gesamtwert der von der Bundesregierung in 2020 erteilten Einzelgenehmigungen für den Export von Kriegswaffen auf die Ländergruppen EU-, NATO- und NATO-gleichgestellten Staaten, Drittstaaten sowie Entwicklungsländer (bitte unter Angabe der jeweiligen Anzahl der Einzelgenehmigungen und jeweiligen Gesamtwerte innerhalb der Gruppe der EU-, NATO-Staaten, NATO-gleichgestellten Staaten und Drittländer sowie Entwicklungsländer auflisten)?

7

Wie verteilt sich der Gesamtwert der von der Bundesregierung in 2020 erteilten Einzelgenehmigungen für den Export von sonstigen Rüstungsgütern auf die Ländergruppen EU-, NATO- und NATO-gleichgestellten Staaten, Drittstaaten sowie Entwicklungsländer (bitte unter Angabe der jeweiligen Anzahl der Einzelgenehmigungen und jeweiligen Gesamtwerte innerhalb der Gruppe der EU-, NATO-Staaten, NATO-gleichgestellten Staaten und Drittländer sowie Entwicklungsländer auflisten)?

8

Wer waren die 20 Hauptempfängerländer der in 2020 erteilten Einzelgenehmigungen für Kriegswaffen (bitte entsprechend nach Ländern unter Angabe der jeweiligen Anzahl der Genehmigungen und des jeweiligen Genehmigungswertes auflisten)?

9

Wer waren die 20 Hauptempfängerländer der in 2020 erteilten Einzelgenehmigungen für sonstige Rüstungsgüter (bitte entsprechend nach Ländern unter Angabe der jeweiligen Anzahl der Genehmigungen und des jeweiligen Genehmigungswertes auflisten)?

10

Wie viele Anträge auf Erteilung von AWG-Genehmigungen für endgültige Ausfuhren von Rüstungsgütern hat die Bundesregierung in 2020 abgelehnt (bitte den Gesamtwert einschließlich der Anzahl der Ablehnungen angeben) (sofern eine endgültige Auswertung für 2020 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

11

Wie verteilen sich die in Frage 10 genannten Ablehnungen Anträge auf Erteilung von AWG-Genehmigungen für endgültige Ausfuhren von Rüstungsgütern auf die Ländergruppen EU-, NATO- und NATO-gleichgestellten Staaten, Drittstaaten sowie Entwicklungsländer (bitte unter Angabe der jeweiligen Anzahl der Ablehnungen und jeweiligen Gesamtwerte innerhalb der Gruppe der EU-, NATO-Staaten, NATO-gleichgestellten Staaten und Drittländer sowie Entwicklungsländer aufschlüsseln)?

12

Welche durch wen gestellten Re-Export-Anfragen für welche Kriegswaffen sowie Herstellungsausrüstung dafür wurden in 2020 durch die Bundesregierung genehmigt (bitte nach Re-Export-Land unter Angabe der Kriegswaffenlistennummer und Güterbeschreibung, Bestimmungsland, Stückzahl und Wert auflisten) (sofern eine endgültige Auswertung für 2020 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

13

Welche durch wen gestellten Re-Export-Anfragen für welche sonstigen Rüstungsgüter sowie Herstellungsausrüstung dafür wurden in 2020 durch die Bundesregierung genehmigt (bitte nach Re-Export-Land unter Angabe der Ausfuhrlistenposition und Güterbeschreibung, Bestimmungsland, Stückzahl und Wert auflisten) (sofern eine endgültige Auswertung für 2020 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

14

In Höhe welchen Wertes sind in 2020 Sammelausfuhrgenehmigungen erteilt worden (bitte unter Angabe des Datums der Erteilung, der Laufzeit, des Gesamtwertes, des Rüstungsguts und der Stückzahl, Endempfängerland sowie der jeweiligen Inhaber der Sammelausfuhrgenehmigung nennen)?

15

Welche Sammelausfuhrgenehmigungen sind aktuell über die im Jahr 2020 erteilten hinaus, gültig (bitte unter Angabe des Datums der Erteilung, der Laufzeit, des Gesamtwertes, des Rüstungsguts und der Stückzahl, Endempfängerland sowie der jeweiligen Inhaber der Sammelausfuhrgenehmigung nennen)?

16

Bei welchen der in den Fragen 15 und 16 genannten Sammelausfuhrgenehmigungen handelt es sich um

a) Gemeinschaftsprogramme, also bi-, tri- und multinationalen Entwicklungs- und Fertigungsprogramme für Dual-Use- und Rüstungsgüter, an denen die Bundesregierung beteiligt ist,

b) regierungsamtliche Kooperationen, also Entwicklungs- und Fertigungsprogramme, die unter staatlicher Beteiligung erfolgt sind,

c) Technologietransfers für Studienzwecke außerhalb eines zugelassenen Gemeinschaftsprogramms und

d) Ausfuhren im Rahmen von EDA-Studien außerhalb eines zugelassenen Gemeinschaftsprogramms (vgl. Rüstungsexportbericht 2019, S. 24)?

17

Wie viele Genehmigungen für Handels- und Vermittlungsgeschäfte (Teil I A – Rüstungsgüter; endgültige Ausfuhren) hat die Bundesregierung bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilt (bitte nach Empfängerland unter Angabe der Anzahl der Genehmigungen, Gesamtwert, Güterbeschreibung, AL-Position und Ursprungsland auflisten)?

18

Wie viele Anträge auf Genehmigung von Handels- und Vermittlungsgeschäfte (Teil I A – Rüstungsgüter; endgültige Ausfuhren) hat die Bundesregierung bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 abgelehnt (bitte nach Empfängerland unter Angabe der Anzahl der Genehmigungen, Gesamtwert, Güterbeschreibung, AL-Position und Ursprungsland auflisten)?

19

Wie viele Ausfuhrgenehmigungen hat die Bundesregierung seit 2000 bis zum aktuellen Stichtag

a) für den Bereich des AWG aus § 49 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und

b) für den Bereich der KrWaffKontrG aus § 9 KrWaffKontrG widerrufen (bitte entsprechend getrennt nach Jahren unter Angabe der Güterbezeichnung und Adressat dieses Widerrufs auflisten)?

20

Inwieweit ist das Antragsverfahren bezüglich des Widerrufs des Vollzugs der Genehmigungen der Ausfuhr eines Gefechtsübungszentrums nach Russland, der am 10. Juni 2014 zur Verhütung einer „erheblichen Störung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland“ erfolgte und zu dem der Adressat dieses Widerrufs die Festsetzung einer Entschädigung beantragt hat, inzwischen abgeschlossen (Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 19/15403)?

21

Inwieweit liegt inzwischen ein Urteil bezüglich der von der Bundesregierung, vertreten durch das BAFA, eingelegten Rechtsmittel beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vor, das die „Außerkraftsetzung der Gültigkeit“ einer erteilten Ausfuhrgenehmigung für unter anderem 110 Lastkraftwagen des Rüstungskonzerns Rheinmetall für den Empfänger und Endverwender, die Royal Saudi Land Forces, im Rahmen der sogenannten Ruhensanordnungen für bereits erteilte Rüstungsexportgenehmigungen nach Saudi-Arabien in der mündlichen Verhandlung vom 3. Dezember 2019 mit der Begründung aufgehoben hatte, dass es sich um einen Teilwiderruf, verbunden mit der gesetzlichen Entschädigungsfolge, handelt und die pauschale und knappe Begründung in den angegriffenen Entscheidungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 37, Plenarprotokoll 19/185 )?

Berlin, den 17. Dezember 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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