[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej
Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/25580 –
Rüstungsexportgenehmigungen der Bundesregierung im Jahr 2020
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Von 2014 bis einschließlich 2019 hat die Große Koalition aus CDU/CSU und
SPD in den beiden Wahlperioden bis Ende September 2020 Rüstungsexporte
im Wert von ca. 38 Mrd. Euro genehmigt; davon Genehmigung im Wert von
fast 12 Mrd. Euro für Kriegswaffenexporte und etwa 26 Mrd. Euro für den
Export „sonstiger Rüstungsgüter“ (vgl. Rüstungsexportberichte der
Bundesregierung 2014 ff., Bundestagsdrucksache 19/22308, Antwort auf die
Schriftliche Frage 57).
Im Jahr 2019 wurden in Deutschland insgesamt 11 479 Einzelanträge für die
endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern genehmigt (2018: 11 142). Der
Gesamtwert dieser Genehmigungen, nicht der tatsächlichen Exporte, betrug etwa
8 Mrd. Euro (2018: 4,824 Mrd. Euro). Genehmigt wurden „Kriegswaffen“ im
Wert von etwa 2,6 Mrd. Euro und „sonstige Rüstungsgüter“ im Wert von
knapp 5,4 Mrd. Euro (Rüstungsexportbericht der Bundesregierung 2019,
S. 22, 27). Bereits im Dezember 2019 wurden mehr Rüstungsausfuhren
genehmigt als im bisherigen Rekordjahr 2015, in dem die
Ausfuhrgenehmigungen einen Wert von rund 7,86 Mrd. Euro erreicht hatten (epd vom 27.
Dezember 2019).
Unter den Empfängerländern deutscher Rüstungsexportgenehmigungen
fanden sich Länder wie Ägypten, die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE),
Katar, Kuweit, Indonesien und die Türkei. Ägypten wird wie Saudi-Arabien
wegen Menschenrechtsverletzungen kritisiert und ist wie Saudi-Arabien in den
Jemen-Krieg involviert. Das bevölkerungsreichste nordafrikanische Land
mischt auch im Libyen-Konflikt mit (dpa vom 2. November 2020). Auch die
VAE sind Teil der saudisch geführten Militärallianz im Jemen-Krieg (1. April
2020), aber auch in den Libyen-Krieg involviert (23. November 2020). Auch
in die Türkei wurden in den letzten Jahren immer wieder
Rüstungsexportgenehmigungen erteilt, obwohl es nach Ansicht der Fragesteller heute kaum
einen Nachbarstaat gibt, mit dem die Türkei keine Probleme hat. Das türkische
Militär steht auf syrischem Boden, operiert gegen die Kurden im Nordirak und
mischt höchst aktiv im libyschen Bürgerkrieg mit (
https://monde-diplomatiqu
e.de/artikel/!5709141).
Der Export von Rüstungsgütern muss von der Bundesregierung genehmigt
werden. Welche Rüstungsgüter dabei zusätzlich als Kriegswaffen definiert
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26290
19. Wahlperiode 28.01.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
27. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
sind, ist in der Kriegswaffenliste aufgeführt. Die Kriegswaffenliste ist eine
Anlage des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG).
Als Kriegswaffen gelten beispielsweise Kampfflugzeuge, Panzer,
vollautomatische Handfeuerwaffen und Kriegsschiffe. Rüstungsgüter, die keine
Kriegswaffen sind, werden auch als „sonstige Rüstungsgüter“ bezeichnet. Die Liste
der „sonstigen Rüstungsgüter“ ist umfangreich und in der Anlage der
Außenwirtschaftsverordnung (AWV) Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (AL) zu
finden. Hierunter fallen beispielsweise Pistolen und Revolver sowie Jagd- und
Sportgewehre, Radar- und Funktechnik, aber auch bestimmte Explosivstoffe
und Vorprodukte, die für den militärischen Einsatz bestimmt sind.
Für die Ausfuhr von Kriegswaffen sind eine Genehmigung nach dem KrWaff-
KontrG und zusätzlich eine Ausfuhrgenehmigung nach
Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit der AWV erforderlich. Die Ausfuhr der in
Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (AL, Anlage zur AWV) aufgeführten
Rüstungsgüter, die keine Kriegswaffen sind (sog. sonstige Rüstungsgüter), setzt
hingegen lediglich eine Genehmigung nach AWG in Verbindung mit der
AWV voraus (Rüstungsexportbericht der Bundesregierung 2019, S. 10). Für
den Export von Kriegswaffen ist das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWi) im Benehmen mit dem Auswärtigen Amt (AA) und dem
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) sowie für die Ausfuhr sonstiger
Rüstungsgüter das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
federführend zuständig.
Entscheidungen über politisch brisante Ausfuhren fallen im
Bundessicherheitsrat (KNA vom 6. Juli 2016). Er entscheidet endgültig über politisch oder
zwischen den Ministerien umstrittene Exportgeschäfte sowie über
Grundsatzfragen des Rüstungsexports. Der Bundessicherheitsrat (BSR) ist ein ständiger
Kabinettsausschuss unter Vorsitz der Bundeskanzlerin. Ihr Stellvertreter ist der
Vizekanzler. Wenn beide verhindert sind, übernimmt die Bundesministerin der
Verteidigung den Vorsitz als Beauftragte Vorsitzende. Dem BSR gehören die
Bundesminister bzw. Bundesministerinnen der Verteidigung (BMVg), des
Äußeren (AA), des Innern, für Bau und Heimat (BMI), für Wirtschaft und
Energie (BMWi), der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ),
der Justiz (BMJ) und der Finanzen (BMF) sowie die Chefin oder der Chef des
Bundeskanzleramtes an. Nicht alle Bundesminister bzw. Bundesministerinnen
sind bei allen Sitzungen bzw. bei allen Tagesordnungspunkten einer Sitzung
anwesend (Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates vom 12. August
2015, § 2 f.).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bei den Angaben für Genehmigungswerte aus dem Jahr 2020 handelt es sich
um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen
noch verändern können.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass eine rein zahlenmäßige
Betrachtung aufgrund von Genehmigungswerten eines Berichtszeitraums kein
taugliches Mittel für die Beurteilung der Restriktivität der Rüstungsexportpolitik ist.
Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle
Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für
Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen
Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und
sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des
Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Außenwirtschaftsgesetzes,
der Außenwirtschaftsverordnung, des „Gemeinsamen Standpunkts des Rates
der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame
Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ in
der Fassung des Ratsbeschlusses vom 16. September 2019 und des Vertrags
über den Waffenhandel sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung
für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr
2000 in der Fassung vom 26. Juni 2019.
Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der
Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle. Wenn hinreichender Verdacht
besteht, dass die zu liefernden Rüstungsgüter zur internen Repression oder zu
sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen
missbraucht werden, wird eine Genehmigung grundsätzlich nicht erteilt.
1. In welchem Gesamtwert hat die Bundesregierung im Jahre 2020
Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern erteilt (bitte
einschließlich der Anzahl der Einzelgenehmigungen angeben) (sofern eine
endgültige Auswertung für 2020 noch nicht erfolgt ist, bitte die
vorläufigen Zahlen angeben)?
Für den Gesamtwert der für Ausfuhren von Rüstungsgütern im Jahr 2020
erteilten 10 917 Einzelgenehmigungen wird auf die Pressemitteilung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 7. Januar 2021 zur
Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung im Jahr 2020 – vorläufige Genehmigungszahlen
(
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/01/20210107-ru
estungsexportpolitik-der-bundesregierung-im-jahr-2020-vorlaeufige-genehmig
ungszahlen.html) verwiesen.
2. In welchem Gesamtwert hat die Bundesregierung im Jahr 2020 Anträge
auf Erteilung von AWG-Genehmigungen für endgültige Ausfuhren von
Rüstungsgütern abgelehnt (bitte einschließlich der Anzahl der
Ablehnungen angeben) (sofern eine endgültige Auswertung für 2020 noch nicht
erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Im Jahr 2020 hat die Bundesregierung 79 Einzelanträge für die Ausfuhr von
Rüstungsgütern im Gesamtwert von 55 455 245 Euro abgelehnt. Nicht
enthalten sind diejenigen Anträge, die seitens der Antragsteller wegen mangelnder
Erfolgsaussichten oder aus anderen Gründen vor der Bescheidung
zurückgenommen wurden.
3. Wer waren die 20 Hauptempfängerländer der in 2020 erteilten
Einzelgenehmigungen für Rüstungsgüter (bitte entsprechend nach Ländern unter
Angabe der jeweiligen Anzahl der Genehmigungen und des jeweiligen
Genehmigungswertes auflisten)?
In Bezug auf die fragegegenständlichen Werte der zehn Hauptempfängerländer
nach Genehmigungswerten im Jahr 2020 wird auf die Pressemitteilung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 7. Januar 2021 zur
Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung im Jahr 2020 – vorläufige
Genehmigungszahlen (
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/01/
20210107-ruestungsexportpolitik-der-bundesregierung-im-jahr-2020-vorlaeufi
ge-genehmigungszahlen.html) und die Antwort der Bundesregierung auf die
Frage der Abgeordneten Katja Keul vom Januar 2020 (
https://www.bmwi.de/R
edaktion/DE/Parlamentarische-Anfragen/2021/01/1-13.pdf?__blob=publication
File&v=4) verwiesen. Die weiteren zehn Hauptempfängerländer nach
Genehmigungswerten und deren fragegegenständliche Werte für das Jahr 2020
ergeben sich aus nachstehender Tabelle.
Anzahl der
Genehmigungen
Wert in Euro
Algerien 16 76.285.713
Dänemark 139 58.558.935
Frankreich 493 77.832.057
Kanada 270 74.309.421
Lettland 20 73.250.819
Niederlande 823 107.645.011
Österreich 423 97.892.331
Peru 16 65.605.148
Schweiz 796 81.389.297
Tunesien 10 57.068.620
4. Wie verteilt sich der in Frage 1 genannte Gesamtwert der von der
Bundesregierung in 2020 erteilten Einzelgenehmigungen für den Export
von Rüstungsgütern auf die Ländergruppen EU-, NATO- und NATO
gleichgestellten Staaten, Drittstaaten sowie Entwicklungsländer (bitte
unter Angabe der jeweiligen Anzahl der Einzelgenehmigungen und
jeweiligen Gesamtwerte innerhalb der Gruppe der EU-, NATO-Staaten, NATO-
gleichgestellten Staaten und Drittländer sowie Entwicklungsländer
auflisten)?
Für die jeweiligen Gesamtwerte der für Ausfuhren von Rüstungsgütern im Jahr
2020 in EU-Länder erteilten 4 676 Einzelgenehmigungen, der für
Rüstungsexporte in NATO- und NATO-gleichgestellte Länder erteilten 3 627
Einzelgenehmigungen sowie der für Rüstungsexporte in Drittländer erteilten 2 614
Einzelgenehmigungen wird auf die Pressemitteilung des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie vom 7. Januar 2021 zur Rüstungsexportpolitik der
Bundesregierung im Jahr 2020 – vorläufige Genehmigungszahlen (
https://ww
w.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/01/20210107-ruestungsexp
ortpolitik-der-bundesregierung-im-jahr-2020-vorlaeufige-genehmigungszahle
n.html) verwiesen. Die in der für Drittländer genannten Anzahl bereits
enthaltenen 780 Einzelgenehmigungen für Ausfuhren von Rüstungsgütern in
Entwicklungsländer (Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des
Entwicklungsausschusses [Development Assistance Committee = DAC] der
OECD ohne die Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich
[vierte Spalte der genannten Liste]) haben einen Gesamtwert von
1 048 243 525 Euro.
5. Wie verteilt sich der in Frage 1 genannte Gesamtwert der von der
Bundesregierung in 2020 erteilten Einzelgenehmigungen für den Export
von Rüstungsgütern auf Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter (bitte
entsprechend den jeweiligen Gesamtwert unter Angabe der jeweiligen
Anzahl der Genehmigungen nennen)?
Die aufgeschlüsselten Werte für das Jahr 2020 ergeben sich aus nachstehender
Tabelle.
Anzahl der
Genehmigungen Wert in Euro
Sonstige Rüstungsgüter 10.648 3.178.805.768
Kriegswaffen 321 2.644.449.942
* Die Addition der Anzahl der nach Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter
aufgeschlüsselten Einzelgenehmigungen ergibt eine höhere Zahl als die
Gesamtzahl der erteilten Einzelgenehmigungen des Jahres 2020, da sich auf einer
Genehmigung Einzelgenehmigungen für Kriegswaffen und sonstige
Rüstungsgüter befinden können und diese daher doppelt bzw. mehrfach berücksichtigt
werden.
6. Wie verteilt sich der Gesamtwert der von der Bundesregierung in 2020
erteilten Einzelgenehmigungen für den Export von Kriegswaffen auf die
Ländergruppen EU-, NATO- und NATO-gleichgestellten Staaten,
Drittstaaten sowie Entwicklungsländer (bitte unter Angabe der jeweiligen
Anzahl der Einzelgenehmigungen und jeweiligen Gesamtwerte innerhalb
der Gruppe der EU-, NATO-Staaten, NATO-gleichgestellten Staaten und
Drittländer sowie Entwicklungsländer auflisten)?
Die aufgeschlüsselten Werte für das Jahr 2020 ergeben sich aus nachstehender
Tabelle.
Anzahl der
Genehmigungen Wert in Euro
EU-Länder 209 1.082.696.994
NATO- und NATO-
gleichgestellte Länder 79 84.818.064
Drittländer 33 1.476.934.884
Entwicklungsländer*
(im Wert für Drittländer
bereits enthalten)
9 732.257.670
* Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des
Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die
Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der
genannten Liste).
7. Wie verteilt sich der Gesamtwert der von der Bundesregierung in 2020
erteilten Einzelgenehmigungen für den Export von sonstigen
Rüstungsgütern auf die Ländergruppen EU-, NATO- und NATO-gleichgestellten
Staaten, Drittstaaten sowie Entwicklungsländer (bitte unter Angabe der
jeweiligen Anzahl der Einzelgenehmigungen und jeweiligen
Gesamtwerte innerhalb der Gruppe der EU-, NATO-Staaten, NATO-gleichgestellten
Staaten und Drittländer sowie Entwicklungsländer auflisten)?
Die aufgeschlüsselten Werte für das Jahr 2020 ergeben sich aus nachstehender
Tabelle.
Anzahl der
Genehmigungen Wert in Euro
EU-Länder 4.491 821.615.232
NATO- und NATO-
gleichgestellte Länder 3.563 915.481.437
Drittländer 2.594 1.441.709.099
Entwicklungsländer*
(im Wert für Drittländer
bereits enthalten)
774 315.985.855
* Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des
Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die
Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der
genannten Liste).
8. Wer waren die 20 Hauptempfängerländer der in 2020 erteilten
Einzelgenehmigungen für Kriegswaffen (bitte entsprechend nach Ländern unter
Angabe der jeweiligen Anzahl der Genehmigungen und des jeweiligen
Genehmigungswertes auflisten)?
Die 20 Hauptempfängerländer nach Genehmigungswerten für Kriegswaffen
und deren fragegegenständliche Werte für das Jahr 2020 ergeben sich aus
nachstehender Tabelle.
Anzahl der
Genehmigungen
Wert in Euro
Ägypten 3 715.908.000
Australien 8 36.355.157
Belgien 6 8.512.148
Dänemark 4 36.092.656
Ecuador 1 15.564.900
Estland 4 9.169.172
Frankreich 27 16.859.278
Israel 2 507.891.668
Katar 5 196.210.614
Lettland 5 70.226.865
Litauen 7 7.569.989
Niederlande 23 42.293.933
Norwegen 8 6.859.832
Philippinen 2 12.196.810
Polen 15 5.287.998
Singapur 4 19.964.228
Slowakei 5 15.252.250
Ungarn 6 782.806.414
Vereinigte Staaten 39 40.126.263
Vereinigtes Königreich 31 75.741.619
9. Wer waren die 20 Hauptempfängerländer der in 2020 erteilten
Einzelgenehmigungen für sonstige Rüstungsgüter (bitte entsprechend nach
Ländern unter Angabe der jeweiligen Anzahl der Genehmigungen und des
jeweiligen Genehmigungswertes auflisten)?
Die zwanzig Hauptempfängerländer nach Genehmigungswerten für sonstige
Rüstungsgüter und deren fragegegenständliche Werte für das Jahr 2020 ergeben
sich aus nachstehender Tabelle.
Anzahl der
Genehmigungen
Wert in Euro
Algerien 16 76.285.713
Australien 469 200.448.377
Brasilien 179 114.282.539
Frankreich 472 60.972.779
Indien 373 48.561.730
Indonesien 67 52.892.831
Israel 209 74.514.148
Kanada 267 74.248.551
Anzahl der
Genehmigungen
Wert in Euro
Katar 98 109.973.333
Niederlande 804 65.351.078
Österreich 414 97.619.791
Peru 16 65.605.148
Republik Korea 423 224.738.734
Schweiz 780 80.151.314
Singapur 126 223.850.300
Tunesien 10 57.068.620
Ungarn 47 55.606.876
Vereinigte Arabische
Emirate
70 51.348.214
Vereinigte Staaten 1.544 469.039.957
Vereinigtes Königreich 618 253.118.576
10. Wie viele Anträge auf Erteilung von AWG-Genehmigungen für
endgültige Ausfuhren von Rüstungsgütern hat die Bundesregierung in 2020
abgelehnt (bitte den Gesamtwert einschließlich der Anzahl der
Ablehnungen angeben) (sofern eine endgültige Auswertung für 2020 noch nicht
erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
11. Wie verteilen sich die in Frage 10 genannten Ablehnungen Anträge auf
Erteilung von AWG-Genehmigungen für endgültige Ausfuhren von
Rüstungsgütern auf die Ländergruppen EU-, NATO- und NATO-
gleichgestellten Staaten, Drittstaaten sowie Entwicklungsländer (bitte
unter Angabe der jeweiligen Anzahl der Ablehnungen und jeweiligen
Gesamtwerte innerhalb der Gruppe der EU-, NATO-Staaten, NATO-
gleichgestellten Staaten und Drittländer sowie Entwicklungsländer
aufschlüsseln)?
Die aufgeschlüsselten Werte für das Jahr 2020 ergeben sich aus nachstehender
Tabelle.
Anzahl der Ablehnungen Wert in Euro
EU-Länder 2 7.267
NATO- und NATO-
gleichgestellte Länder 7 4.844.874
Drittländer 70 50.603.104
Entwicklungsländer*
(im Wert für Drittländer
bereits enthalten) 26 7.485.047
* Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des
Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die
Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der
genannten Liste).
12. Welche durch wen gestellten Re-Export-Anfragen für welche
Kriegswaffen sowie Herstellungsausrüstung dafür wurden in 2020 durch die
Bundesregierung genehmigt (bitte nach Re-Export-Land unter Angabe
der Kriegswaffenlistennummer und Güterbeschreibung,
Bestimmungsland, Stückzahl und Wert auflisten) (sofern eine endgültige Auswertung
für 2020 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Etwaige Herstellungsausrüstung wird nicht von der Kriegswaffenliste erfasst.
Eine Werterfassung erfolgt bei Re-Export-Anfragen im Kriegswaffenbereich
nicht. Die Bundesregierung hat im Jahr 2020 ihre Zustimmung zu Re-Exporten
von Kriegswaffen in den aus der nachstehenden Tabelle ersichtlichen Fällen
erteilt.
Re-Export-Land Kriegswaffenlistennummer und
Güterbeschreibung
Bestimmungsland
Stückzahl
Schweiz 34 – Rohre für die Waffen d. KWL 29, 31
und 32
Brasilien 10
Österreich 57 – Zünder für KWL 7- 9, 40, 43, 44, 46,
47, 49, 51–53, 59
Tschechien 1000
Kosovo (EULEX –
European Union Rule of Law
Mission)
29 c – vollautomatische Gewehre Somalia
(EUCAP – European
Union Capacity Building
Mission)
36
Niederlande 47 – Pioniersprengkörper, Hohl- und
Haftladungen sowie sprengtechnische
Minenräummittel
Bulgarien 20
Österreich 57 – Zünder für KWL 7- 9, 40, 43, 44, 46,
47, 49, 51–53, 59
Frankreich 500
13. Welche durch wen gestellten Re-Export-Anfragen für welche sonstigen
Rüstungsgüter sowie Herstellungsausrüstung dafür wurden in 2020 durch
die Bundesregierung genehmigt (bitte nach Re-Export-Land unter
Angabe der Ausfuhrlistenposition und Güterbeschreibung, Bestimmungsland,
Stückzahl und Wert auflisten) (sofern eine endgültige Auswertung für
2020 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Sonstige Rüstungsgüter schließen Herstellungsausrüstung mit ein. Eine
Zustimmung zu einer Re-Export-Anfrage der von der AL-Position A0018 erfassten
Herstellungsausrüstung erfolgte nicht. Bei Re-Export-Anfragen bezüglich
sonstiger Rüstungsgüter besteht keine Verpflichtung zur Erfassung von
Stückzahlen, diese werden daher grundsätzlich nicht erfasst. Ebenso besteht keine
Verpflichtung zur Erfassung von Wertangaben. Dementsprechend liegen diese
teilweise nicht vor. Zustimmungen zu Re-Export-Anfragen von sonstigen
Rüstungsgütern im Jahr 2020 ergeben sich aus nachstehender Tabelle.
Re-Export-Land AL-Position Bestimmungsland Wert in Euro
Estland A0015 Japan 56.550
Frankreich A0004 Ägypten 6.447
A0004 Indien 119.014
A0005 Indien 106.469
A0005 Irak 15.450
Re-Export-Land AL-Position Bestimmungsland Wert in Euro
A0005 Marokko 426.300
A0005 Singapur 175.250
A0005 Uganda 133.148
A0005 Vereinigte Arabische Emirate 388.130
A0011 Burkina Faso 9.652
A0011 Katar 837.473
A0011 Mali 22.522
A0011 Marokko 135.560
A0011 Mauretanien 12.870
A0011 Niger 22.521
A0011 Oman 534.085
A0011 Polen 4.106
A0011 Serbien 377.453
A0011 Thailand 45.044
A0011 Tschad 12.870
A0011 Tunesien 244.373
A0011 Uganda 17.372
A0011 Zypern 160.765
Griechenland A0004 Taiwan 906.503
Israel A0004 Katar 13.100
A0005 Vereinigte Staaten 40.944
A0011 Uganda 16.252
A0015 Uganda 32.203
Italien A0002 Ägypten liegt nicht vor
A0002 Israel 30.000
A0005 Ägypten 678.600
A0015 Katar 992.340
Kanada A0001 Taiwan 20.000
A0022 Chile 5.000.000
Namibia A0001 Südafrika 10.512
Norwegen A0022 Schweden 30.000
Österreich A0003 Oman 18.975
A0006 Katar 62.774
A0006 Oman 5.734
Pakistan A0011 Nigeria 449.573
Republik Korea A0006 Saudi-Arabien liegt nicht vor
A0009 Peru liegt nicht vor
Schweden A0002 Brasilien 42.639
A0010 Brasilien 1.005
A0011 Brasilien 32.500
Schweiz A0014 Jordanien 350
Spanien A0010 Burkina Faso 6.500
Vereinigte Staaten A0017 Ukraine 1.746.498
A0022 Ukraine 15.000
Vereinigtes Königreich A0004 Chile 33.679
A0004 Katar 162.700
A0004 Oman 12.506
A0004 Singapur 38.000
A0006 Burkina Faso 73.411
14. In Höhe welchen Wertes sind in 2020 Sammelausfuhrgenehmigungen
erteilt worden (bitte unter Angabe des Datums der Erteilung, der Laufzeit,
des Gesamtwertes, des Rüstungsguts und der Stückzahl,
Endempfängerland sowie der jeweiligen Inhaber der Sammelausfuhrgenehmigung
nennen)?
Die Werte der im Jahr 2020 erteilten Sammelausfuhrgenehmigungen ergeben
sich aus nachstehender Tabelle.
Monat der Genehmigung Leit-AL-
Position
Endempfängerländer Wert in Euro Kategorie
Frage 16
2020-01 A0022 Belgien
Frankreich
Italien
Niederlande
0 d)
2020-02 A0010 Saudi-Arabien
Vereinigtes Königreich
20.000.000 b)
2020-02 A0022 Saudi-Arabien
Vereinigtes Königreich
10.000 b)
2020-02 A0010 Australien
Frankreich
Spanien
3.000.000 a)
2020-03 A0022 Finnland
Frankreich
Niederlande
Norwegen
Polen
Schweden
400.000 d)
2020-03 A0022 Belgien
Frankreich
Österreich
Polen
Schweiz
Spanien
Tschechien
Ungarn
Vereinigte Staaten
Vereinigtes Königreich
0 a)
2020-03 A0022 Belgien
Frankreich
Italien
Niederlande
Polen
Spanien
Tschechien
Vereinigtes Königreich
119.834 d)
2020-03 A0010 Australien
Frankreich
Italien
Neuseeland
Spanien
3.000.000 a)
2020-03 A0010 Italien
Vereinigte Staaten
200.000 a)
Monat der Genehmigung Leit-AL-
Position
Endempfängerländer Wert in Euro Kategorie
Frage 16
2020-03 A0004 Australien
Belgien
Dänemark
Finnland
Frankreich
Italien
Japan
Kanada
Neuseeland
Niederlande
Norwegen
Polen
Schweden
Schweiz
Spanien
Tschechien
Vereinigte Staaten
Vereinigtes Königreich
180.000.000 *
2020-03 A0021
A0022
Australien
Belgien
Dänemark
Finnland
Frankreich
Italien
Japan
Kanada
Neuseeland
Niederlande
Norwegen
Polen
Schweden
Schweiz
Spanien
Tschechien
Vereinigte Staaten
Vereinigtes Königreich
0 *
2020-04 A0010 Italien
Katar
Spanien
Vereinigtes Königreich
1.500.000 b)
2020-04 A0021
A0022
Italien
Katar
Spanien
Vereinigtes Königreich
0 b)
2020-04 A0021
A0022
Belgien
Frankreich
Italien
Spanien
Vereinigtes Königreich
0 a)
2020-04 A0021
A0022
Frankreich
Luxemburg
Spanien
Türkei
Vereinigtes Königreich
0 a)
Monat der Genehmigung Leit-AL-
Position
Endempfängerländer Wert in Euro Kategorie
Frage 16
2020-04 A0021
A0022
Frankreich
Spanien
0 a)
2020-04 A0021
A0022
Frankreich
Spanien
0 a)
2020-05 A0021
A0022
Frankreich
Spanien
0 a)
2020-06 A0022 Belgien
Finnland
Frankreich
Norwegen
Polen
Schweden
750.000 d)
2020-07 A0021
A0022
Belgien
Frankreich
Italien
Spanien
22.700.000 c)
2020-08 A0021
A0022
Australien
Belgien
Bulgarien
Frankreich
Irland
Israel
Kanada
Malaysia
Niederlande
Norwegen
Österreich
Schweiz
Südafrika
Ungarn
Vereinigte Staaten
Vereinigtes Königreich
200.000 b)
2020-08 A0006 Australien
Belgien
Bulgarien
Frankreich
Irland
Israel
Kanada
Malaysia
Niederlande
Norwegen
Österreich
Schweiz
Südafrika
Ungarn
Vereinigte Staaten
Vereinigtes Königreich
50.000.000 b)
2020-08 A0010 Frankreich
Malaysia
Spanien
Vereinigtes Königreich
700.000 a)
Monat der Genehmigung Leit-AL-
Position
Endempfängerländer Wert in Euro Kategorie
Frage 16
2020-08 A0022 Frankreich
Malaysia
Spanien
Vereinigtes Königreich
1 a)
2020-08 A0021
A0022
Finnland
Griechenland
Schweden
Spanien
Tschechien
Vereinigte Staaten
Vereinigtes Königreich
0 *
2020-08 A0021
A0022
Australien
Belgien
Bulgarien
Frankreich
Israel
Malaysia
Niederlande
Norwegen
Österreich
Schweiz
Südafrika
Ungarn
Vereinigte Staaten
Vereinigtes Königreich
200.000 b)
2020-08 A0006 Australien
Belgien
Bulgarien
Frankreich
Israel
Malaysia
Niederlande
Norwegen
Österreich
Schweiz
Südafrika
Ungarn
Vereinigte Staaten
Vereinigtes Königreich
100.000.000 b)
2020-10 A0010 Katar
Vereinigtes Königreich
300.000 b)
2020-10 A0021
A0022
Katar
Vereinigtes Königreich
0 b)
2020-11 A0021
A0022
Belgien
Estland
Finnland
Spanien
3.500.000 c)
2020-11 A0021
A0022
Frankreich 12.000.000 a)
2020-11 A0021
A0022
Belgien
Frankreich
Italien
Schweden
Spanien
1.359.191 c)
Monat der Genehmigung Leit-AL-
Position
Endempfängerländer Wert in Euro Kategorie
Frage 16
2020-12 A0021
A0022
Belgien
Estland
Finnland
Frankreich
Lettland
Spanien
Zypern
2.213.622 c)
2020-12 A0021
A0022
Belgien
Frankreich
Spanien
Vereinigte Staaten
Vereinigtes Königreich
0 b)
* Entspricht keiner der mit Frage 16 erfragten Kategorien.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass die erbetenen Auskünfte zu Inhabern der erteilten
Sammelausfuhrgenehmigungen zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
geheimhaltungsbedürftig sind. Die entsprechenden Informationen sind als „VS – Nur
für den Dienstgebrauch“ eingestuft und in der Anlage zu dieser Antwort
enthalten.*
Die Bundesregierung unterrichtet nach den Feststellungen des
Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) für
den Bereich der Rüstungsexportkontrolle über abschließende positive
Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten
Ausfuhrvorhaben, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Endempfängerland und das
Gesamtvolumen. Die Bundesregierung folgt den Vorgaben des Urteils und sieht
von weitergehenden Auskünften ab.
15. Welche Sammelausfuhrgenehmigungen sind aktuell über die im Jahr
2020 erteilten hinaus, gültig (bitte unter Angabe des Datums der
Erteilung, der Laufzeit, des Gesamtwertes, des Rüstungsguts und der
Stückzahl, Endempfängerland sowie der jeweiligen Inhaber der
Sammelausfuhrgenehmigung nennen)?
Die Bundesregierung unterrichtet nach den Feststellungen des
Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) für
den Bereich der Rüstungsexportkontrolle über abschließende positive
Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten
Ausfuhrvorhaben, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Endempfängerland und das
Gesamtvolumen. Die Bundesregierung folgt den Vorgaben des Urteils und sieht
von weitergehenden Auskünften ab.
16. Bei welchen der in den Fragen 15 und 16 genannten
Sammelausfuhrgenehmigungen handelt es sich um
a) Gemeinschaftsprogramme, also bi-, tri- und multinationalen
Entwicklungs- und Fertigungsprogramme für Dual-Use- und
Rüstungsgüter, an denen die Bundesregierung beteiligt ist,
b) regierungsamtliche Kooperationen, also Entwicklungs- und
Fertigungsprogramme, die unter staatlicher Beteiligung erfolgt sind,
* Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
c) Technologietransfers für Studienzwecke außerhalb eines
zugelassenen Gemeinschaftsprogramms und
d) Ausfuhren im Rahmen von EDA-Studien außerhalb eines
zugelassenen Gemeinschaftsprogramms (vgl. Rüstungsexportbericht 2019,
S. 24)?
Die Fragen 16 bis 16d werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 14, Tabellenspalte „Kategorie Frage 16“, wird
verwiesen.
17. Wie viele Genehmigungen für Handels- und Vermittlungsgeschäfte
(Teil I A – Rüstungsgüter; endgültige Ausfuhren) hat die
Bundesregierung bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilt (bitte nach
Empfängerland unter Angabe der Anzahl der Genehmigungen, Gesamtwert,
Güterbeschreibung, AL-Position und Ursprungsland auflisten)?
Die Antwort für den Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 ergibt
sich aus nachstehender Tabelle.
Empfängerland Anzahl der
Genehmigungen
AL-Position Wert in Euro Ursprungsland
Algerien 1 A0004 460.000 Vereinigte Staaten
Brasilien 1 A0009 55.348.635 Kanada, Norwegen
3 A0017 1.017.000 Kanada
2 A0017 940.000 Vereinigte Staaten
3 A0018 9.000 Vereinigte Staaten
1 A0021 1 Kanada, Norwegen
1 A0022 1 Kanada, Norwegen
Indonesien 1 A0004 1.040.000 Vereinigte Staaten
Norwegen 1 A0008 12.420 Republik Korea
Oman 1 A0004 7.460.000 Vereinigte Staaten
Republik Korea 1 A0004 460.000 Vereinigte Staaten
3 A0008 744.415 Norwegen
Saudi-Arabien 1 A0005 200.000 Vereinigte Staaten
Schweiz 2 A0004 9.535.000 Vereinigte Staaten
1 A0005 68.000.000 Israel
2 A0015 3.366.785 Vereinigte Staaten
1 A0017 20.235 Vereinigte Staaten
Somalia 1 A0013 4.014 Volksrepublik China
18. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Handels- und
Vermittlungsgeschäfte (Teil I A – Rüstungsgüter; endgültige Ausfuhren) hat die
Bundesregierung bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 abgelehnt (bitte nach
Empfängerland unter Angabe der Anzahl der Genehmigungen,
Gesamtwert, Güterbeschreibung, AL-Position und Ursprungsland auflisten)?
Im Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 hat die Bundesregierung
keinen Antrag auf Genehmigung eines Handels- und Vermittlungsgeschäftes
für Rüstungsgüter abgelehnt.
19. Wie viele Ausfuhrgenehmigungen hat die Bundesregierung seit 2000 bis
zum aktuellen Stichtag
a) für den Bereich des AWG aus § 49 Absatz 6 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und
b) für den Bereich der KrWaffKontrG aus § 9 KrWaffKontrG
widerrufen (bitte entsprechend getrennt nach Jahren unter Angabe der
Güterbezeichnung und Adressat dieses Widerrufs auflisten)?
Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/9875
wird verwiesen.
Die Bundesregierung unterrichtet nach den Feststellungen des
Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) für
den Bereich der Rüstungsexportkontrolle über abschließende positive
Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten
Ausfuhrvorhaben. Die Bundesregierung sieht gemäß dem Urteil von weitergehenden
Ausführungen ab.
20. Inwieweit ist das Antragsverfahren bezüglich des Widerrufs des Vollzugs
der Genehmigungen der Ausfuhr eines Gefechtsübungszentrums nach
Russland, der am 10. Juni 2014 zur Verhütung einer „erheblichen
Störung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland“
erfolgte und zu dem der Adressat dieses Widerrufs die Festsetzung einer
Entschädigung beantragt hat, inzwischen abgeschlossen (Antwort zu
Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 19/15403)?
Dieses Antragsverfahren ist bislang nicht abgeschlossen.
21. Inwieweit liegt inzwischen ein Urteil bezüglich der von der
Bundesregierung, vertreten durch das BAFA, eingelegten Rechtsmittel beim
Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel gegen das Urteil des
Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vor, das die „Außerkraftsetzung der
Gültigkeit“ einer erteilten Ausfuhrgenehmigung für unter anderem 110
Lastkraftwagen des Rüstungskonzerns Rheinmetall für den Empfänger
und Endverwender, die Royal Saudi Land Forces, im Rahmen der
sogenannten Ruhensanordnungen für bereits erteilte
Rüstungsexportgenehmigungen nach Saudi-Arabien in der mündlichen Verhandlung vom 3.
Dezember 2019 mit der Begründung aufgehoben hatte, dass es sich um
einen Teilwiderruf, verbunden mit der gesetzlichen Entschädigungsfolge,
handelt und die pauschale und knappe Begründung in den angegriffenen
Entscheidungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche
(Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 37, Plenarprotokoll
19/185 )?
Ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs liegt noch nicht vor.
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ISSN 0722-8333]