[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Ferschl, Simone Barrientos,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/25624 –
Bayrische Lebens- und Arbeitsrealitäten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Kommune ist keine bloße Verwaltungsebene, sondern der Ort, an dem
Menschen leben und arbeiten. In den Städten und Gemeinden stehen wie
nirgends sonst politische Entscheidungen und deren Auswirkungen so dicht und
direkt beieinander. Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker befinden
sich damit in der vordersten politischen Reihe und sind jederzeit
Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger.
Kommunalpolitik schärft den Blick auf die Wirklichkeit. Erst recht, wenn es um die Folgen
politischer Entscheidungen auf EU-, Bundes- oder Landesebene geht.
Die Fragesteller wollen sich ein Bild über die Lebens- und
Arbeitsbedingungen in den Kommunen in Bayern machen, um darauf gegebenenfalls politisch
reagieren zu können und ihren bundespolitischen Einfluss geltend zu machen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Als Grundlage für die Beantwortung der Fragen 6 bis 9 wurde das Merkmal
„Entgelt“ aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA)
herangezogen. Zum methodischen Hintergrund verweist die Bundesregierung
auf die Vorbemerkung ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Aktuelle Daten
zu Arbeit, Beschäftigung und Sozialpolitik in Bayern“ (Bundestagsdrucksache
19/16824). Auswertungen für das Merkmal „Entgelt“ aus der
Beschäftigungsstatistik sowie Auswertungen aus dem Mikrozensus liegen bis zum Jahr 2019
vor.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26347
19. Wahlperiode 02.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
1. Februar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil
der abhängig Beschäftigten in einem Normalarbeitsverhältnis entwickelt
(bitte die absoluten und relativen Werte für 2010, 2018, 2019 und den
aktuellsten Wert darstellen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost und
Westdeutschland, Bayern, die sieben Regierungsbezirke in Bayern und
alle Landkreise sowie Kreisfreien Städte in Bayern differenzieren)?
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil
der abhängig Beschäftigten in einem atypischen Arbeitsverhältnis
entwickelt (bitte die absoluten und relativen Werte für 2010, 2018, 2019 und
den aktuellsten Wert darstellen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost
und Westdeutschland, Bayern, die sieben Regierungsbezirke in Bayern
und alle Landkreise sowie Kreisfreien Städte in Bayern differenzieren)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auswertungen des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes gab es im
Jahr 2019 rund 26,83 Millionen Beschäftigte in einem Normalarbeitsverhältnis,
dies entspricht einem Anteil von 71,2 Prozent an allen Kernerwerbstätigen. In
einem atypischen Beschäftigungsverhältnis standen rund 7,33 Millionen
Beschäftigte, darunter waren rund 2,30 Millionen befristet Beschäftigte und rund
0,85 Millionen Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen. Der Anteil der
atypisch Beschäftigten an allen Kernerwerbstätigen betrug 19,5 Prozent, der
Anteil der befristet Beschäftigten 6,1 Prozent und der Anteil der
Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen 2,3 Prozent. Weitere Ergebnisse nach den
erfragten Differenzierungen können den Tabellen 1 bis 7 im Anhang entnommen
werden.*
Die Aufbereitung von Ergebnissen auf Kreisebene aus dem Mikrozensus wurde
aufgrund der zu geringen Stichprobengröße und der daraus resultierenden
geringen Aussagekraft nicht vorgenommen. Für das Bundesland Bayern wurde
die Auswertung daher auf Regierungsbezirke beschränkt. Bei der Interpretation
der Daten sind die teilweise geringen Fallzahlen zu beachten.
3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten entwickelt
(bitte die absoluten und relativen Werte für 2010, 2018, 2019 und den
aktuellsten Wert darstellen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost und
Westdeutschland, Bayern, die sieben Regierungsbezirke in Bayern und
alle Landkreise sowie Kreisfreien Städte in Bayern differenzieren)?
4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil von sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigten entwickelt
(bitte die absoluten und relativen Werte für 2010, 2018, 2019 und den
aktuellsten Wert darstellen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost und
Westdeutschland, Bayern, die sieben Regierungsbezirke in Bayern und
alle Landkreise sowie Kreisfreien Städte in Bayern differenzieren)?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der BA gab es im Juni 2020
rund 23,69 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte und
rund 9,63 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Teilzeit. Der
Anteil der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten an allen
Beschäftigten (Summe aus sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig
Beschäftigten) betrug 62,7 Prozent, während der Anteil der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Teilzeit bei 25,5 Prozent lag.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/26347 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können der Tabelle 8
im Anhang entnommen werden.* Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu
berücksichtigen, dass die Erhebungsinhalte der Beschäftigungsstatistik im
Jahresübergang 2010/2011 umgestellt wurden. In Folge der Umstellung erhöhte
sich die Teilzeitquote im Vergleich zu den Ergebnissen von vor der Umstellung.
5. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil von befristet Beschäftigten (mit und ohne Sachgrund) sowie von
Leiharbeitsbeschäftigten entwickelt (bitte die absoluten und relativen
Werte für 2010, 2018, 2019 und den aktuellsten Wert darstellen; bitte
nach Geschlecht, Bund, nach Ost und Westdeutschland, Bayern, die
sieben Regierungsbezirke in Bayern und alle Landkreise sowie Kreisfreien
Städte in Bayern differenzieren)?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
Zu Ergebnissen betreffend befristet Beschäftigter mit und ohne Sachgrund
verweist die Bundesregierung auf Auswertungen des IAB-Betriebspanels. Die
Veröffentlichung „Befristete Beschäftigung in Deutschland 2019“ kann unter
folgendem Link abgerufen werden:
http://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/Befristet
e_Beschaeftigung_2019.xlsx. Ergebnisse des IAB-Betriebspanels liegen bis auf
Landesebene für die Jahre 2018 und 2019 vor.
6. Wie hoch ist derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung der
durchschnittliche monatliche Bruttostundenlohn von Leiharbeitskräften, und
wie hoch ist er im Vergleich dazu bezogen auf alle
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in der Gesamtwirtschaft (bitte die
absoluten und relativen Werte für 2010, 2018, 2019 und den aktuellsten Wert
darstellen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost und Westdeutschland,
Bayern, die sieben Regierungsbezirke in Bayern und alle Landkreise
sowie Kreisfreien Städte in Bayern differenzieren)?
7. Wo liegt nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Median der
monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) in Euro (bitte sowohl absolute
als auch anteilige Werte für 2010, 2018, 2019 und den aktuellsten Wert
ausweisen; bitte differenziert nach Bund, nach Ost- und
Westdeutschland, Bayern, die sieben Regierungsbezirke in Bayern und alle
Landkreise sowie Kreisfreien Städte in Bayern ausweisen)?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung zieht monatliche Bruttoarbeitsentgelte zur Beantwortung
heran, um eine Vergleichbarkeit in der erfragten Differenzierungstiefe zu
ermöglichen.
Nach Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der BA erzielten
sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigte Leiharbeitnehmer und
Leiharbeitnehmerinnen der Kerngruppe im Jahr 2019 ein mittleres Bruttomonatsentgelt
(Median) von 1.983 Euro. Das Medianentgelt der sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe insgesamt betrug 3.401 Euro. Bei der
Interpretation ist zu berücksichtigen, dass sich die Merkmalsstrukturen bei
Leiharbeitnehmern und Leiharbeitnehmerinnen deutlich von denen bei Beschäftigten
insgesamt unterscheiden. So üben Leiharbeitnehmer und
Leiharbeitnehmerinnen zum Beispiel überproportional häufig eine Tätigkeit mit dem
Anforderungsniveau Helfer aus. Für weitere Ausführungen wird auf die Antwort zu
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/26347 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Frage 2 der Kleinen Anfrage „Aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit“
(Bundestagsdrucksache 19/4148) verwiesen.
Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können der Tabelle 9
im Anhang entnommen werden.* Ergebnisse zu den Bruttoarbeitsentgelten von
Leiharbeitnehmern und Leiharbeitnehmerinnen liegen ab dem Jahr 2013 vor.
8. Wo liegt nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle
Niedriglohnschwelle der monatlichem Bruttoarbeitsentgelte für
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) in Euro (bitte sowohl
absolute als auch anteilige Werte für 2010, 2018, 2019 und den
aktuellsten Wert ausweisen; bitte differenziert nach Bund, nach Ost- und
Westdeutschland, Bayern, die sieben Regierungsbezirke in Bayern und alle
Landkreise sowie Kreisfreien Städte in Bayern ausweisen)?
9. Wie viele Beschäftigte erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung ein
Einkommen, das unter der jeweiligen Niedriglohnschwelle liegt (bitte
sowohl absolute als auch anteilige Werte für 2010, 2018, 2019 und den
aktuellsten Wert ausweisen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost und
Westdeutschland, Bayern, die sieben Regierungsbezirke in Bayern und
alle Landkreise sowie Kreisfreien Städte in Bayern differenzieren)?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Zum methodischen Hintergrund der Schwelle des unteren Entgeltbereichs
verweist die Bundesregierung auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 der Kleinen
Anfrage „Aktuelle Daten zu Arbeit, Beschäftigung und Sozialpolitik in
Bayern“ (Bundestagsdrucksache 19/16824).
Nach Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der BA lag die
bundeseinheitliche Schwelle des unteren Entgeltbereichs im Jahr 2019 bei 2.267 Euro. Ein
monatliches Bruttoarbeitsentgelt von weniger als 2.267 Euro erzielten rund
4,06 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der
Kerngruppe. Damit lag das Bruttoarbeitsentgelt von 18,8 Prozent aller
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe unterhalb dieser Schwelle.
Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können den Tabellen
10 bis 12 im Anhang entnommen werden.*
10. Wie viele Beschäftigte beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung
Aufstockerleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB
II) Gesamtwirtschaft (bitte die absoluten und relativen Werte für 2010,
2018, 2019 und den aktuellsten Wert darstellen; bitte nach Geschlecht,
Bund, nach Ost und Westdeutschland, Bayern, die sieben
Regierungsbezirke in Bayern und alle Landkreise sowie Kreisfreien Städte in Bayern
differenzieren)?
Nach Angaben der Statistik der BA gingen im Juni 2020 rund 497.000
erwerbsfähige Leistungsberechtigte einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
nach, dies entspricht einem Anteil von 1,5 Prozent an allen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im erwerbsfähigen Alter. Darunter waren rund
115.000 in Vollzeit tätig. Darüber hinaus waren rund 263.000 erwerbsfähige
Leistungsberechtigte ausschließlich geringfügig beschäftigt, dies entspricht
einem Anteil von 7,7 Prozent an allen ausschließlich geringfügig Beschäftigten
im erwerbsfähigen Alter.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/26347 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können den Tabellen
13 bis 16 im Anhang entnommen werden.*
11. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der
Anteil ausschließlich geringfügig Beschäftigter entwickelt (bitte sowohl
absolute als auch anteilige Werte für 2010, 2018, 2019 und den
aktuellsten Wert ausweisen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost und
Westdeutschland, Bayern, die sieben Regierungsbezirke in Bayern und alle
Landkreise sowie Kreisfreien Städte in Bayern differenzieren)?
12. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der
Anteil im Nebenjob geringfügig Beschäftigter entwickelt (bitte sowohl
absolute als auch anteilige Werte für 2010, 2018, 2019 und den
aktuellsten Wert ausweisen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost und
Westdeutschland, Bayern, die sieben Regierungsbezirke in Bayern und alle
Landkreise sowie Kreisfreien Städte in Bayern differenzieren)?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der BA gab es im Juni 2020
rund 4,47 Millionen ausschließlich geringfügig Beschäftigte und rund 2,85
Millionen im Nebenjob geringfügig Beschäftigte. Der Anteil der ausschließlich
geringfügig Beschäftigten an allen Beschäftigten (Summe aus
sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigten) betrug 11,8
Prozent, während der Anteil der im Nebenjob geringfügig Beschäftigten bei
7,5 Prozent lag.
Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können der Tabelle
17 im Anhang entnommen werden.* Bei der Interpretation regionaler
Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitsort der Hauptbeschäftigung und der
Nebenbeschäftigung in unterschiedlichen regionalen Einheiten liegen kann. Die
relative (regionale) Bedeutung lässt sich ermitteln, indem die im Nebenjob
geringfügig Beschäftigten einer regionalen Einheit auf alle Beschäftigten (Summe
aus sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigten)
dieser Region bezogen werden.
13. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der
Anteil der Personen mit einem zu versteuernden Einkommen in Bayern
ab 1 Mio. Euro entwickelt (bitte sowohl absolute als auch anteilige Werte
für 2010, 2018, 2019 und den aktuellsten Wert ausweisen; bitte nach
Geschlecht, Bund, nach Ost und Westdeutschland, Bayern, die sieben
Regierungsbezirke in Bayern und alle Landkreise sowie Kreisfreien Städte
in Bayern differenzieren)?
Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes aus der Lohn- und
Einkommensteuerstatistik 2010 und 2016 zu den Steuerpflichtigen können Tabelle 18 im
Anhang entnommen werden.*
Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik stehen derzeit bis zum
Veranlagungszeitraum 2016 zur Verfügung. Aktuellere statistische Daten liegen wegen
der den Steuerpflichtigen zugestandenen Fristen zur Abgabe der
Steuererklärung und der Dauer der notwendigen Arbeiten zur Erstellung der Statistiken
nicht vor.
Das zu versteuernde Einkommen wird bei der Steuerfestsetzung nur für den
Steuerpflichtigen insgesamt berechnet. Da zusammenveranlagte Ehepaare nur
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/26347 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
ein gemeinsames zu versteuerndes Einkommen haben, ist eine Auswertung
nach Personen bzw. Geschlecht aus den Daten der Lohn- und
Einkommensteuerstatistik nicht möglich.
Das Statistische Bundesamt differenziert die Daten der Lohn- und
Einkommensteuerstatistik bis auf Länderebene.
14. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen
öffentlichen Nettoinvestitionen der Gebietskörperschaften seit dem Jahr 2008
entwickelt (bitte jährliche absolute Zahlen sowie jährliche
Wachstumsraten angeben; bitte nach Bund, Ost und Westdeutschland, Bayern, die
sieben Regierungsbezirke in Bayern und alle Landkreise sowie Kreisfreien
Städte in Bayern differenzieren)?
Die Entwicklung der öffentlichen Nettoinvestitionen von Bund und Ländern ist
in der folgenden Tabelle A dargestellt. Die Daten wurden auf der Grundlage der
Finanzstatistik des Statistischen Bundesamtes zusammengestellt und
berücksichtigen daher nur die Kernhaushalte. Angaben zu den Extrahaushalten liegen
nicht in der gebotenen Qualität vor, weil das sogenannte Schalenkonzept des
Statistischen Bundesamtes zur Abgrenzung des Staatssektors noch nicht
umgesetzt werden konnte.
Tabelle A:
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Bund 24.318 27.103 26.080 25.379 36.324 33.477 29.276 29.554 33.183 34.013 38.097 38.066
Wachstumsrate in % -6,3 11,5 -3,8 -2,7 43,1 -7,8 -12,6 0,9 12,3 2,5 12,0 -0,1
Ostdeutschland 7.209 6.076 5.485 4.226 5.092 4.978 5.339 6.072 5.155 4.682 6.298 7.487,2
Wachstumsrate in % -0,17 -15,72 -9,74 -22,96 20,50 -2,23 7,24 13,74 -15,11 -9,18 34,52 18,89
Westdeutschland
(incl. Berlin) 19.952 23.645 17.316 17.584 17.897 17.462 18.490 19.467 20.153 20.298 26.562 26.139,7
Wachstumsrate in % 23,71 18,51 -26,77 1,55 1,79 -2,43 5,88 5,28 3,52 0,72 30,86 -1,59
Bayern 6.499 10.471 3.586 3.671 3.913 4.207 4.241 4.340 4.433 4.519 5.121 6.165,2
Wachstumsrate in % 114,18 61,10 -65,76 2,38 6,60 7,50 0,82 2,33 2,14 1,93 13,33 20,39
Öffentliche Nettoinvestitionen der Gebietskörperschaften seit dem Jahr 2008 in Mio. €
Quelle: Statistisches Bundesamt
Die Entwicklung der kommunalen Nettosachinvestitionen, definiert als
kommunale Sachinvestitionsausgaben abzüglich Investitionszuweisungen an die
Kommunen, sind in der folgenden Tabelle B dargestellt. Aufgrund der
Zuständigkeit der Länder für ihre Kommunen liegen der Bundesregierung nur auf
Länderebene aggregierte Daten über die kommunalen Nettosachinvestitionen
vor.
Tabelle B:
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
bundesweit 12.021 12.859 12.560 11.865 12.086 12.981 14.127 13.974 16.184 16.248 18.371 21.520
Wachstumsrate in % 5,85 6,97 -2,33 -5,53 1,86 7,41 8,83 -1,08 15,81 0,40 13,06 17,15
in Ostdeutschland 720 1.068 995 1.020 1.121 833 932 525 967 1.220 1.444 1.788
Wachstumsrate in % -3,37 48,39 -6,84 2,51 9,87 -25,72 11,92 -43,61 83,96 26,23 18,37 23,78
in Westdeutschland 11.301 11.791 11.564 10.845 10.965 12.148 13.195 13.449 15.217 15.028 16.926 19.733
Wachstumsrate in % 6,49 4,34 -1,92 -6,22 1,10 10,79 8,62 1,92 13,15 -1,24 12,63 16,58
in Bayern 3.745 3.787 3.999 4.023 3.844 4.217 4.501 4.897 4.898 5.202 5.893 6.831
Wachstumsrate in % 7,11 1,13 5,59 0,60 -4,45 9,70 6,74 8,80 0,02 6,21 13,28 15,91
Nettosachinvestitionen der Kommunen seit dem Jahr 2008 in Mio. €
Quelle: Statistisches Bundesamt
15. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der
Anteil bei der Berücksichtigung von Sozialleistungen unter der
Armutsgrenze lebenden Personen entwickelt (bitte sowohl absolute als auch
anteilige Werte für 2010, 2018, 2019 und den aktuellsten Wert ausweisen;
bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost und Westdeutschland, Bayern, die
sieben Regierungsbezirke in Bayern und alle Landkreise sowie
Kreisfreien Städte in Bayern differenzieren)?
Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Maßgröße für die
Einkommensverteilung. Sie liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe
hängt u. a. von der zugrundeliegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50
Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens) und der
Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des
Nettoäquivalenzeinkommens ab. Der Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen sehr volatil und
kann je nach Datenquelle unterschiedlich ausfallen. Einer Konvention folgend
werden 60 Prozent des mittleren mit der neuen OECD-Skala gewichteten
Einkommens verwendet.
Im Nettoeinkommen, das der Bestimmung der Armutsrisikoquote zugrunde
liegt, sind Sozialleistungen per Definition enthalten.
Die Sozialberichterstattung von Bund und Ländern liefert keine Angaben zur
Anzahl der Personen mit einem Einkommen unterhalb der
Armutsrisikoschwelle. Daten zur Armutsrisikoquote können, soweit regionale Daten vorliegen, der
Tabelle 19 im Anhang entnommen werden.*
16. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil der Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung in der Bundesrepublik Deutschland,
den Rentengebieten Ost und West, Bayern, den sieben
Regierungsbezirken in Bayern und den kreisfreien Städten bzw. Verwaltungskreisen in
Bayern, und wie hat sie sich in vier Jahresschnitten seit ihrer Einführung
2003 entwickelt (bitte nach Frauen und Männern sowie den
Altersgruppen unter und über der jeweiligen Regelaltersgrenze differenzieren)?
Die amtliche Statistik zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
unterscheidet auf Bundesebene nach Deutschland, Früheres Bundesgebiet und Neue
Länder einschließlich Berlin, nicht aber nach Rentengebieten.
Für Bayern stehen dem Statistischen Bundesamt die Daten zur Anzahl der
Empfänger und Empfängerinnen auf regionaler Ebene erst ab dem Berichtsjahr
2008 aus der Regionaldatenbank Deutschland zur Verfügung und die
entsprechenden Quoten erst ab dem Berichtsjahr 2009. Die regionalen Quoten stehen für
die beiden Altersgruppen „18 Jahre bis zur Altersgrenze“ (Grundsicherung
wegen dauerhaft voller Erwerbsminderung) und „Altersgrenze und älter“
(Grundsicherung im Alter) und nur für letztere auch differenziert nach Geschlecht zur
Verfügung.
Bezogen auf die Altersabgrenzung der beiden Altersgruppen ist zu beachten,
dass die Verschiebung der gesetzlichen Altersgrenze nach § 41 Absatz 2
SGB XII ab dem Jahr 2012 bei der Datenauswertung für Deutschland, das
Frühere Bundesgebiet und die Neuen Länder (einschl. Berlin) entsprechend
berücksichtigt ist, während die Datenauswertung für Bayern diese Altersgrenze
erst ab dem Jahr 2015 abbildet. Bis einschließlich Berichtsjahr 2014 gelten für
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/26347 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
diese Daten die Altersgrenzen „18 bis unter 65 Jahren (vollerwerbsgemindert)“
und „65 Jahre und älter".
Die ab dem Jahr 2008 in Vierjahresschritten dargestellten Daten zum Ende des
jeweiligen Jahres können den Tabellen 20 bis 25 im Anhang entnommen
werden.* Die Quoten für Bayern werden aus Vergleichbarkeitsgründen daher erst
ab dem Jahr 2012 dargestellt. Entsprechende Daten zum Ende des Jahres 2020
liegen noch nicht vor, daher werden die Daten zum Ende des Jahres 2019 als
die aktuellsten ausgewiesen.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/26347 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 51 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 53 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 55 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 57 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 59 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 61 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 63 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 65 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 67 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 69 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 71 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 73 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 75 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 77 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 79 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 81 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 83 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 85 – Drucksache 19/26347
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 87 – Drucksache 19/26347
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ISSN 0722-8333]