[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2288
17. Wahlperiode 24. 06. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Sevim
Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/2001 –
Die Drogenbekämpfung in Afghanistan und die Auswirkungen auf die Bevölkerung
des Landes
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die NATO-Invasion hat Afghanistan blühende Landschaften beschert. Der
Anbau von Schlafmohn, der den Rohstoff für Opium und Heroin, aber auch für
Schmerzmedikamente bildet, hat nach der Invasion der westlichen Truppen
sprunghaft zugenommen. Laut United Nations Office on Drugs and Crime
leben etwa 10 Prozent der Gesamtbevölkerung Afghanistans vom
Drogenanbau, wobei auf diese Bauernfamilien nur ein Fünftel des Drogeneinkommens
entfällt. Der Löwenanteil des Profits geht an Händler und lokale Machthaber,
die damit auch Privatheere und Waffenkäufe finanzieren. Auch Staatsvertreter
verdienen mit; von Polizisten der untersten Ebene bis zu hohen
Verantwortlichen der Karzai-Regierung, die sich offiziell der Bekämpfung der
Drogenproduktion verschrieben hat. Nach Angaben der „taz“ hat sich bei
Schmiergeldzahlungen besonders der frühere afghanische Innenminister Ahmad Zarar
Moqbel hervorgetan, der von Afghanistans Präsidenten Hamit Karzai zum
Minister für Drogenbekämpfung des neuen Kabinetts ernannt wurde.
Das Geschäft mit dem Schlafmohn läuft gut. Rund 90 Prozent des weltweit
angebauten Rohstoffs für Heroin stammen aus Afghanistan. Im Jahr 2008
betrugen die Ausfuhren 7 700 Tonnen, was einem Exportwert von 3,4 Mrd. US-
Dollar entspricht. Der Opiumexport macht nach Schätzungen zwischen 25
Prozent und 50 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) des Landes aus.
Die sogenannte Drogenbekämpfung hochgerüsteter Drogenpolizeien mit
Unterstützung von NATO und Bundeswehr trifft einerseits die falschen, nämlich
die wirtschaftlich existenziell vom Anbau abhängigen Menschen, während
andererseits die Profiteure nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 22. Juni 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/2288 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie haben sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung die
Produktionsmenge, die Anbaufläche und die Exportmenge für den Schlafmohnanbau in
Afghanistan seit 2001 jährlich entwickelt?
Rechnet die Bundesregierung mit einem anhaltenden
Produktionsrückgang?
Nach Einschätzung des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und
Verbrechensbekämpfung (UNODC) wird die Mohnanbaufläche in 2010 weiter
zurückgehen. Afghanistan bleibt jedoch der weltweit größte Produzent von Opium und
Heroin.
Aufgrund eines Pilzbefalls wird nach Einschätzung von UNODC die Mohnernte
2010 möglicherweise um bis zu 30 Prozent zurückgehen. Bei dieser Schätzung
stützen sich die Experten der VN-Organisation auf Erkenntnisse aus dem Jahre
2004, in dem die gleiche Pilzart diesen Einfluss auf die Opiumproduktion hatte.
Zur weiteren Entwicklung der Produktionsmenge, der Anbaufläche und der
Exportmenge wird auf die jüngsten Berichte der UNODC verwiesen:
– „Addiction, Crime and Insurgency: The Transnational Threat of Afghan
Opium“ (Oktober 2009) (
www.unodc.org/unodc/en/data-and-analysis/
addiction-crime-and-insurgency.html),
– „Afghanistan Poppy Service“ (Dezember 2009) (
www.unodc.org/documents/
crop-monitoring/Afghanistan/Afgh-opiumsurvey2009_web.pdf),
– „Afghanistan Opium Survey 2010 Winter Rapid Assessment 2010“
(Dezember 2009) (
www.unodc.org/documents/research/Afghanistan_Opium_
Survey_2010_Winter_Rapid_Assessment.pdf).
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Bemühungen der NATO-
Staaten und der Karzai-Regierungen den Drogenanbau und Drogenhandel
einzudämmen, in Hinblick auf die Effektivität und Effizienz der ergriffenen
Maßnahmen sowie auf die finanziellen Verluste und mangelnden
wirtschaftlichen Alternativen für die betroffene Bevölkerung?
Die afghanische Regierung betrachtet den Drogenanbau, den Handel und die
Nutzung von Drogen als eine der wichtigsten Herausforderungen des Landes, die
sich sowohl auf den Aufbau des Staatswesens wie auch auf die wirtschaftliche
Entwicklung und Stabilität des Landes negativ auswirken. Sie versucht dem
Drogenproblem mit einer nationalen Anti-Drogenstrategie zu begegnen,
bestehend aus den Elementen:
– polizeiliche Maßnahmen gegen Anbau, Vertrieb, Weiterverarbeitung und
Schmuggel von Drogen,
– verstärkte strafrechtliche Verfolgung der an der Produktion und dem Vertrieb
von Drogen Beteiligten,
– Schaffung alternativer Einkommensmöglichkeiten für die Bauern, die
Drogen anbauen,
– verbesserte Regierungsführung und
– Hilfe für Drogenabhängige.
Die Bundesregierung wie auch die anderen in Afghanistan engagierten Staaten
unterstützen diese Strategie. Nach Einschätzung der Bundesregierung wird erst
ein Zusammenwirken aller fünf Komponenten eine nachhaltige und dauerhafte
Verbesserung herbeiführen können. Gerade im Süden des Landes, dem
Hauptanbaugebiet für Drogen, ist dies derzeit aufgrund der schwierigen Sicherheitslage
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2288nur in einem engen Rahmen möglich. Erfolge bei der Drogenbekämpfung
werden sich deshalb dort erst über einen längeren Zeitraum einstellen.
3. Welche konkreten Projekte zur Entwicklung von Alternativen zur
Schlafmohnwirtschaft hat die Bundesregierung bislang in Afghanistan gefördert,
welche wirtschaftliche Größenordnung hatten diese Projekte, und wie viel
Einkommen konnte mit ihnen durchschnittlich erzielt werden?
Die Schaffung alternativer Einkommensmöglichkeiten zum Schlafmohnanbau
im ländlichen Raum spielt in der deutsch-afghanischen
Entwicklungszusammenarbeit als Querschnittsaufgabe vor allem im Programm zur Förderung der
nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung eine wichtige Rolle. Rund 200 Mio. Euro
hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) seit 2001 bisher in diesem Sektor investiert. Insbesondere in den
ländlichen Regionen Nord-Afghanistans, wo Deutschland besondere
Verantwortung trägt, fördert das BMZ Einkommen und Beschäftigung durch
– die Vergabe von Mikrokrediten und Existenzgründerdarlehen,
– die Unterstützung kleinerer und mittlerer landwirtschaftlicher Unternehmen
mit Anschubfinanzierungen und Ausbildungsmaßnahmen zum verbesserten
Management und Marketing,
– die Stärkung von – überwiegend landwirtschaftlichen –
Wertschöpfungsketten zur Verbesserung von Produktqualität und Absatzchancen,
– den Ausbau wirtschaftlicher Infrastruktur wie Straßen, Märkte und Wege zur
Vernetzung von Wirtschaftsräumen sowie durch
– die Stärkung wirtschaftlicher Institutionen wie Kammern und
Unternehmervereinigungen.
Bislang konnten damit im Norden Afghanistans legale Einkommen für rd. 1,3
Millionen Menschen geschaffen werden. Im Südosten Afghanistans (Provinz
Nangarhar) fördert das BMZ im Jahr 2010 mit 0,8 Mio. Euro ferner die
Produktion von Rosenöl als Alternative zum Schlafmohnanbau. Rund 600 Kleinbauern
konnten vom Rosenanbau auf rd. 80 ha und der Vermarktung des erzeugten
Rosenöls profitieren. Bis 2011 soll damit eine langfristige Erwerbsgrundlage für
etwa 1 000 Kleinbauern entstehen.
Darüber hinaus unterstützt das BMZ über seine entwicklungsorientierte Not- und
Übergangshilfe in Afghanistan (seit 2001 im Durchschnitt jährlich rd. 11 Mio.
Euro) unter anderem Einkommen schaffende Maßnahmen für die ländliche
Bevölkerung, Bauernkooperativen sowie landwirtschaftliche Ausbildung und
Produktion. Dies stärkt das Selbsthilfepotential und die Einkommenssituation
der Menschen.
Zusätzlich fördert das Auswärtige Amt (AA) derzeit zwei Einkommen
schaffende Projekte:
– in den Provinzen Badakhshan, Balkh und Takhar ein Ausbildungsprogramm
für junge Erwachsene in ehemaligen Mohnanbaugebieten mit einem
Schwerpunkt im Landwirtschaftssektor (Volumen: 1,1 Mio. Euro im Jahr 2010),
Durchführer: AGEF – Arbeitsgruppe Entwicklung und Fachkräfte im Bereich
der Migration und Entwicklungszusammenarbeit. Ähnliche Maßnahmen
wurden bereits seit 2008 in Takhar und seit 2009 in Badakhshan durchgeführt
(2008: 700 000 Euro, 2009: 1,5 Mio. Euro);
– in der Provinz Kandahar ein mehrjähriges Projekt mit dem Schwerpunkt
alternativer Anbau, verbesserte Anbaumethoden und Viehzucht (geplant bis 2012:
3,75 Mio. Euro, Durchführer: Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit
– GTZ), das Programm musste jedoch im Frühjahr 2010 aufgrund der
schlechten Sicherheitslage in der Provinz Kandahar vorläufig ausgesetzt werden.
Drucksache 17/2288 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Nach welchen Kriterien wurden diese Projekte ausgewählt, wie und in
welchen Abständen werden sie von der Bundesregierung evaluiert, und wie
schätzt sie deren Erfolge ein (bitte einzeln aufschlüsseln und begründen)?
Die in der Antwort zu Frage 3 genannten Vorhaben wurden – wie alle
Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der deutsch-afghanischen
Entwicklungszusammenarbeit – auf Anfrage der afghanischen Partner zugesagt. Die
Entwicklungsplanung der afghanischen Regierung fußt auf der Nationalen Afghanischen
Entwicklungsstrategie, welche die Drogenbekämpfung als Querschnittsaufgabe
definiert. Die spezifischen Kriterien zur Ausgestaltung der einzelnen Vorhaben
variieren je nach Sektor, Standort und spezifischem Bedarf. Umsetzungsstand
und Wirkungen der einzelnen entwicklungspolitischen Vorhaben werden in
regelmäßigen Abständen im Rahmen der üblichen Verfahren der Finanziellen
und Technischen Zusammenarbeit geprüft. Zusätzlich hat die Freie Universität
Berlin in Kooperation mit dem BMZ eine übergreifende Wirkungsanalyse zur
zivilen Unterstützung in den Provinzen Kunduz und Takhar durchgeführt.
Das in der Antwort zu Frage 3 genannte AA-finanzierte Projekt in Kandahar
folgt dem Vorbild eines erfolgreichen ähnlichen Projekts der GTZ im Auftrag der
Europäischen Kommission in der Provinz Nangarhar. Auch hier wird die
Wirkungsmessung durch die GTZ im Rahmen der üblichen Projektevaluierung
erfolgen. Das Projekt befindet sich allerdings noch in einem frühen Stadium. Die
Umsetzung musste vorerst aufgrund der Sicherheitslage ausgesetzt werden (vgl.
Antwort zu Frage 3).
Das von AGEF implementierte Ausbildungsprojekt wurde bereits in den
vergangenen Jahren erfolgreich durchgeführt. Eine Evaluierung erfolgt jährlich mit
bislang positiven Ergebnissen. Bei einer Überprüfung nach Abschluss der
Ausbildungsmaßnahmen wurden lediglich 5,6 Prozent der Teilnehmer nicht an ihrem
Arbeitsplatz angetroffen.
5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung wirtschaftlicher
Alternativen zur Drogenproduktion für die Strategie der Drogenbekämpfung
angesichts der gesamtwirtschaftlichen Rolle des Opiumanbaus und der
finanziellen Abhängigkeit vieler Familien vom Anbau in den darauf
spezialisierten Regionen?
Die Schaffung wirtschaftlicher Alternativen ist in vielen Fällen eine notwendige,
aber keine hinreichende Bedingung für die Reduktion der Drogenproduktion. Sie
muss insbesondere durch Maßnahmen der Strafverfolgung, zur Verbesserung der
Sicherheitslage und zur Bekämpfung des Drogenhandels ergänzt werden.
Entsprechend ganzheitlich ist die afghanische Drogenbekämpfungsstrategie
ausgerichtet.
Der Anteil des Schlafmohnanbaus am afghanischen Bruttoinlandsprodukt hat
über die vergangenen Jahre deutlich abgenommen. Im Jahr 2009 hat er den
afghanischen Bauern nach Angaben der Vereinten Nationen landesweit rund
438 Mio. US-Dollar eingebracht (40 Prozent weniger als 2008); das sind 4
Prozent des legalen Bruttoinlandsprodukts (BIP), 2008 waren es noch 7 Prozent des
BIP, 2007 12 Prozent und 2002 27 Prozent.
6. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der
wirtschaftlichen Abhängigkeit vieler Familien von Drogenproduzenten und der
Landverteilung bzw. dem Zugang zu Wasser, und welche Konsequenzen leitet sie
daraus ab?
Zugang zu Land und Wasser sind generell wichtige Faktoren für die Einkommen
bäuerlicher Haushalte. Die Bundesregierung leistet daher entsprechende Unter-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2288stützung im Rahmen ihrer Maßnahmen im Bereich ländliche Entwicklung. Die
wirtschaftliche Abhängigkeit von Haushalten vom Schlafmohnanbau ist jedoch
nur einer von vielen Faktoren für die Drogenproduktion.
7. Wie bewertet die Bundesregierung die herausragende Rolle, die der der
Zugang zu Land bzw. Wasser als Ursache für lokale Konflikte in
Afghanistan spielen (
www.oxfam.de)?
Zugang zu Land und Wasser sind wichtige Faktoren für lokale Konflikte in
ländlichen Gebieten. Die Bundesregierung leistet unter anderem über den Zivilen
Friedensdienst Beiträge zur friedlichen und fairen Lösung dieser Konflikte.
8. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung einer Bodenreform sowie
einem garantierten Zugang zu Wasser für eine möglichen Lösung des
Problems des illegalen Drogenanbaus in Afghanistan bei?
Die wirtschaftliche Lage bäuerlicher Haushalte ist nur einer von vielen Faktoren
für die Drogenproduktion. Somit können bessere Land- und
Wasserverfügbarkeit zwar Beiträge zur Reduktion des Schlafmohnanbaus leisten, sie allein sind
jedoch nicht ausreichend. Bessere Wasserverfügbarkeit kann ohne ergänzende
Maßnahmen im Sicherheitsbereich und im Justizsektor grundsätzlich auch zu
einem örtlichen Anstieg des Schlafmohnanbaus führen. Dies unterstreicht die
Notwendigkeit einer ganzheitlichen Drogenbekämpfungsstrategie, wie sie die
afghanische Regierung verfolgt.
9. Befürwortet die Bundesregierung aus entwicklungspolitischer Sicht eine
Lizensierung des Mohnanbaus, um diesen Sektor in die formelle
Ökonomie zu überführen?
Nein
10. Wie beurteilt es die Bundesregierung in Anbetracht des großen und
dringenden Bedarfs an schmerzlindernden Medikamenten in vielen Teilen der Welt,
dass bei der Annahme, es gäbe keine ausreichende Nachfrage nach Opiaten
für medizinische Zwecke, die potenzielle Nachfrage nicht berücksichtigt
wird (vgl. Empfehlung des Europäischen Parlaments P6_TA(2007)0485)?
Die Tatsache, dass in vielen Ländern der Erde kein ausreichender Zugang zu
Opiaten für medizinische Zwecke besteht, liegt nicht in einer unzureichenden
weltweiten Produktion von Opiaten begründet. Die Produktion von Opiaten
sollte sich immer am tatsächlichen medizinischen Bedarf orientieren. Wie dem
Bericht des Internationalen Suchtstoffkontrollrates der Vereinten Nationen
(INCB) aus dem Jahr 2009 zu entnehmen ist (§§ 75 bis 79), ist durch
entsprechende Lagerhaltung des Rohopiums die Produktion der weltweit benötigten
Opiate für mindestens ein Jahr gewährleistet. Sollte künftig durch zunehmende
Umsetzung der Resolutionen ECOSOC 2005/25, ECOSOC 2004/40, ECOSOC
2005/26, WHA 58.22 und CND 2010 53/4 eine bessere medizinische Versorgung
der Weltbevölkerung mit Opiaten erfolgen, ist eine Anpassung der weltweiten
Produktion von Opiaten und damit auch des legalen Anbaus von Opium-Mohn
möglich.
Im Übrigen respektiert die Bundesregierung die Entscheidung der afghanischen
Regierung, im Rahmen ihrer Drogenbekämpfungsstrategie auf den lizenzierten
Mohnanbau zur Produktion von Opiaten für medizinische Zwecke zu verzichten.
Drucksache 17/2288 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Problem der
Korruption von Regierungsbeamten für die Strategie der „Drogenbekämpfung“
bei?
Die Bekämpfung der Korruption ist ein zentrales Element der afghanischen Anti-
Drogenstrategie, die die Bundesregierung unterstützt. Auf die Antwort zu Frage 2
wird verwiesen.
12. Welche Hinweise und Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
direkte oder indirekte Beteiligung von afghanischen
Provinzgouverneuren, ehemaligen und derzeitigen Ministern der Regierungen Karzais und
dessen Familie an Drogenproduktion und Drogenhandel?
Der Bundesregierung sind entsprechende Gerüchte, Nachrichten und Berichte
bekannt, sie verfügt aber über keine gesicherten Erkenntnisse.
13. Auf welcher Ebene sollten nach Einschätzung der Bundesregierung die
Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption schwerpunktmäßig ansetzen
(bitte begründen)?
Die Bekämpfung von Korruption in der afghanischen Verwaltung ist eine
zentrale Herausforderung für gute Regierungsführung als Voraussetzung für eine
erfolgreiche Entwicklungs- und Drogenbekämpfungsstrategie. Hier muss auf
allen Ebenen angesetzt werden.
14. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Internationale
Sicherheitsunterstützungsgruppe in Afghanistan (ISAF) und die Karzai-
Regierung, um der weitverbreiteten Korruption in den afghanischen
Strafverfolgungs- und Drogenbekämpfungsorganen zu begegnen?
Die afghanische Regierung hat sich in London auf einen weitreichenden Katalog
von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung verpflichtet. Die internationale
Gemeinschaft hat sich dort zur Unterstützung dieser Maßnahmen bereit erklärt.
Die afghanische Regierung hat Korruptionsvergehen zum Gegenstand der
Ermittlungen der Major Crimes Task Force (Arbeitsgruppe Hauptverbrechen)
gemacht, die mit der Unterstützung ausländischer Mentoren bereits einige Erfolge
bei der Strafverfolgung von solchen Vergehen erzielt hat.
Die Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF) unterstützt die
Bekämpfung von Korruption in den afghanischen Strafverfolgungs- und
Drogenbekämpfungsorganen durch Informationsaustausch mit der Major Crimes Task
Force, wo dies rechtlich möglich ist. Die Anti Corruption Task Force
(Arbeitsgruppe Anti-Korruption der ISAF) untersucht die über Mitglieder der
Strafverfolgungs- und Drogenbekämpfungsorgane eingehenden Informationen
regelmäßig auf ihre strafrechtliche Verwertbarkeit.
Die Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan (EUPOL) unterstützt
die afghanischen Strafverfolgungs- und Drogenbekämpfungsorgane bei der
Korruptionsbekämpfung im Rahmen des Rechtsstaatsprojektes.
Darüber hinaus konzentriert sich die Bundesregierung in Absprache mit der
afghanischen Regierung und den internationalen Partnern auf die Verbesserung
der Regierungsführung auf Provinz- und Distriktebene im Norden des Landes.
Das BMZ unterstützt die afghanische Regierung ferner über einen offenen
Politikberatungsfonds bei der Strategieentwicklung im Bereich gute
Regierungsführung. Ferner leistet das BMZ Beiträge zur Zahlung angemessener Gehälter im
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/2288afghanischen öffentlichen Dienst über den Afghanischen Treuhandfonds für
Wiederaufbau (Afghanistan Reconstruction Trust Fund, ARTF), wodurch sich
die Korruptionsanfälligkeit der Staatsbediensteten verringert. Über den ARTF
werden auch gezielt Anreize zur Umsetzung zentraler Reformen im Bereich gute
Regierungsführung und Korruptionsbekämpfung gesetzt.
Das Auswärtige Amt plant, Projekte von UNODC zur Korruptionsbekämpfung
in Afghanistan mit 450 000 Euro zu unterstützen.
15. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung neben der
Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte, um die Verwicklung (auch
hochrangiger) Staatsbeamter in das Drogengeschäft zu unterbinden, und wie
schätzt sie deren bisherigen Erfolg ein?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
16. Welche Maßnahmen unternehmen die übrigen ISAF-Truppensteller, um
die Verwicklung (auch hochrangiger) Staatsbeamte in das Drogengeschäft
zu unterbinden, und wie schätzt die Bundesregierung deren bisherigen
Erfolg ein?
Die ISAF-Truppensteller leisten politische Unterstützung für die Arbeit der
Major Crimes Task Force und des Counter Narcotics Court (Gericht für
Drogenbekämpfung). Einige Truppensteller unterstützen die genannte Arbeitsgruppe
auch durch Projekt- und Programmarbeit.
17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die von Jonathan
Goodhand untersuchten Vorgänge, bei denen der amerikanische
Geheimdienst CIA mit „mehreren hundert Millionen US-Dollar“ afghanische
Kommandanten für den sogenannten Krieg gegen den Terror kaufte und
„es anschließend duldete, dass diese Kommandanten die Gelder in Kredite
für Mohnbauern umsetzten“ (Afghanistans Drogenkarriere, Stiftung
Wissenschaft und Politik, 2010, S. 24), und wie bewertet sie diesen
Sachverhalt?
Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine gesicherten Erkenntnisse.
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Unterschlagung
von Hilfsgeldern, die den Verzicht auf Opiumanbau wirtschaftlich
entschädigen sollten (vgl. taz,
www.taz.de)?
Die Bundesregierung verfügt über keine gesicherten Erkenntnisse über die
Unterschlagung von Hilfsgeldern Dritter.
19. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Gelder aus dem
Bundeshaushalt oder dem EU-Haushalt unterschlagen oder sogar für die
Drogenproduktion verwendet wurden?
Wenn ja, für jeweils welche Fälle belaufen sich die Gelder auf welche
Höhe?
Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen Gelder aus dem
Bundeshaushalt oder dem EU-Haushalt unterschlagen oder für die Drogenproduktion
verwendet wurden.
Drucksache 17/2288 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode20. Wie beurteilt die Bundesregierung die Angaben von den Vereinten
Nationen (VN) und den USA, nach denen von rund 3,4 Mrd. Dollar Gesamtwert
der Rohopiumernte nur zwischen 70 und 400 Mio. Dollar an die
Aufständischen gehen (
www.taz.de)?
Nach Schätzungen von UNODC belief sich im Jahre 2009 der Gesamtwert des
produzierten Opiums auf 2,8 Mrd. US-Dollar. Die daraus geschätzten
Einnahmen der Taliban durch Schutzgelder und „Besteuerung“ lagen 2009 bei 125 Mio.
US-Dollar. Im Durchschnitt erheben die Taliban zwischen 3 bis 5 Prozent an
„Steuern“. Insgesamt sind etwa 10 Prozent des Erntewerts für Schutzgelder und
Zwangsabgaben zu zahlen, wobei auch rein kriminelle Organisationen diese
Abgaben erheben und davon profitieren.
Es wird auf die Studie der UNODC „Addiction, Crime and Insurgency: The
Transnational Threat of Afghan Opium“ von Oktober 2009 verwiesen. Der
Bundesregierung liegen darüber hinaus keine gesicherten Informationen hierzu vor.
21. Welche Rolle spielt die Beteiligung an Gewinnen aus dem Drogenanbau
und Drogenhandel für die Finanzierung der „Taliban“ nach Erkenntnissen
der Bundesregierung?
Neben kriminellen Aktivitäten wie Erpressungen und Zwangsabgaben der
Bevölkerung stellen Gewinne aus den Drogenanbau und -handel eine wichtige
Finanzierungsquelle der Taliban dar.
Nach Erkenntnissen von UNODC finanzieren sich die Taliban seit 2001
überwiegend aus dem Handel mit Opium und Cannabis. Dies gilt für die Taliban-
Gruppierungen in Afghanistan und in Pakistan. Weitere Einnahmequellen sind
Zwangssteuern für „legale“ Handelsgeschäfte sowie Lösegelder aus
Entführungen.
Eine signifikante Reduzierung der Drogenproduktion sowie des Drogenhandels
hätte nach Bewertung von UNODC einen erheblichen negativen Einfluss auf die
für die Taliban notwendigen Einnahmen. Dies hat insbesondere in den
afghanischen Süd-Provinzen zur Folge, dass Bauern zum Anbau von Schlafmohn
gezwungen werden bzw. die Taliban in ihren Einflussbereichen versuchen,
möglichst große Ernteerträge zu erzielen.
22. Welche afghanischen Gruppen profitieren nach Meinung der
Bundesregierung maßgeblich von der illegalen Opiumproduktion?
Es wird auf die Studie der UNODC „Addiction, Crime and Insurgency: The
Transnational Threat of Afghan Opium“ von Oktober 2009 verwiesen. Demnach
profitiert größtenteils das grenzübergreifende organisierte Verbrechen von den
Erträgen aus der illegalen Drogenproduktion. Ernte, Produktion und Schmuggel
sind aber nur sicher, wenn insbesondere in den Süd-Provinzen entsprechender
Schutz durch die Taliban gewährt wird.
23. Teilt die Bundesregierung die Befürchtungen des UNODC (VN-Büro für
Drogenkontrolle und Verbrechensverhütung), wonach der Pilzbefall
afghanischer Opiumfelder über steigende Rohopiumpreise langfristig zu
einer Zunahme des Opiumanbaus führen könnte (
www.guardian.co.uk)?
Die Auswirkungen des Pilzbefalls führten nach Erkenntnissen von UNODC im
Mai 2010 bereits zu einem Anstieg des Opium-Erzeugerpreises um 24 Prozent
gegenüber dem Preis des Vormonats. Dieser Anstieg, der auch zu entsprechend
höheren Erlösen führt, könnte für einzelne Bauern eine Rückkehr zum Opium-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/2288anbau wieder attraktiv machen und damit zu einem Anstieg der Ernte/Produktion
im Jahre 2011 führen. Eine verlässliche Aussage zu den Entwicklungen 2011 ist
nach Angaben von UNODC frühestens im Herbst 2010, nach Auswertung der
ersten Ernteschätzungen, möglich.
24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über einen möglichen
Zusammenhang des Pilzbefalls mit der von den VN koordinierten und von
den USA und Großbritannien finanziell geförderten Züchtung eines Pilzes,
der Mohnpflanzen in Zentral- und Südwestasien befallen sollte
(
www.focus.de)?
Bei dem jetzt erneut festgestellten Pilzbefall handelt es sich um eine
Erscheinung, die in dieser Form bereits 2004 beobachtet wurde. Auslöser ist Raubbau
am Boden durch die Opiumbauern. Opiumanbau über mehrere Jahre führt zu
einer Auslaugung des Bodens. Um dem entgegenzutreten, werden immer
größere Mengen an Dünger eingesetzt, der über die künstliche Bewässerung ins
Grundwasser gespült wird, dort als Rückstand verbleibt und über Brunnen, nun
bereits als belastetes Grundwasser, den Pflanzen zugeführt wird. Dieser
Kreislauf führt nach Erkenntnissen von UNODC innerhalb von drei bis vier Jahren zu
dem jetzt wieder aufgetretenen Befall.
25. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Ausbau der
Drogenpolizei, Counter Narcotics Police of Afghanistan (CNP-A), der Poppy
Eradication Force (PEF) und der Governorled Eradication Force (GLE)
weniger die Schaffung eines glaubwürdigen Strafverfolgungsrisikos bewirkt,
der die Drogenproduktion senkt als eine „Marktbereinigung“ dergestalt
vorantreibt, dass „der Verrat von Konkurrenten an Straforgane dazu dient,
den Drogenmarkt in den Händen weniger zu konsolidieren“ (vgl.
Afghanistans Drogenkarriere, Stiftung Wissenschaft und Politik, 2010, S. 22)
(bitte begründen)?
Nein, es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Zielsetzung der Schaffung der
afghanischen Sicherheitsorgane der „Marktbereinigung“ dient. Allerdings kann ein
Missbrauch dieser Organe in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden.
26. Wie viele Personen wurden seit 2001 bei Einsätzen der CNPA, der PEF und
der GLE festgenommen, und wie viele davon wurden im Anschluss
rechtskräftig verurteilt?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. vom 18. September 2007 (Bundestagsdrucksache 16/6442)
wird verwiesen. Neuere Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor.
27. Wie viele Personen wurden seit 2001 bei Einsätzen der CNPA, der PEF und
der GLE verletzt oder getötet (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Drucksache 17/2288 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode28. Sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den Aufbau von
Repressionsorganen als geeignet an, um die Drogenproduktion zu
bekämpfen?
Im Schlussdokument der Londoner Konferenz vom 28. Januar 2010 haben die
Teilnehmer, darunter auch die Bundesregierung, „die Anstrengungen der
afghanischen Regierung willkommen geheißen, die nationale
Drogenbekämpfungsstrategie 2010 neu zu fassen, die auch gezielte Programme zur
landwirtschaftlichen Entwicklung und zur Reduzierung des Mohnanbaus enthalten sollen“.
29. Wie hat sich die Personalstärke der CNPA, der PEF und der GLE seit 2001
entwickelt, und welche Zielgröße soll bis 2013 erreicht werden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
30. Mit welchen finanziellen und personellen Mitteln wurde seit 2001 der
Aufbau der CNPA, der PEF und der GLE aus dem Ausland unterstützt, und
welchen Anteil daran hatte die Bundesregierung (bitte jeweils nach Jahren
und Einheit aufgeschlüsselt)?
Beiträge zu PEF und GLE wurden durch die Bundesregierung nicht geleistet. Für
die Vorgängerorganisation der CNPA, die Rauschgiftsabteilung des
afghanischen Innenministeriums, wurde im Zeitraum 2002/2003 für 265 610,03 Euro
(2002: 248 758,19 Euro; 2003: 16 851,84 Euro) die Liegenschaft und das
Dienstgebäude saniert, an der afghanischen Polizeiakademie in Kabul wurde für die
CNPA ein Lehr- und Verwaltungsgebäude für Rauschgiftbekämpfung in den
Jahren 2005/2007 für 891 433,16 Euro (2005: 471 828,23 Euro; 2006: 232 572,76
Euro; 2007: 187 032,17 Euro) errichtet und ausgestattet.
31. Wie oft wurden Einsätze von CNPA, PEF und GLE seit 2001 von
deutschen Bundeswehr- oder Polizeieinheiten unterstützt?
Die Bundeswehr führt keine Statistiken über die Unterstützung von
Drogenbekämpfungsmaßnahmen. Deutsche Polizisten haben zu keinem Zeitpunkt
Einsätze von CNPA, PEF oder GLE unterstützt, da weder die deutschen
Angehörigen von EUPOL noch die Mitarbeiter der Projektgruppe Polizeiliche
Aufbauhilfe Afghanistan (GPPT, vormals GPPO) über ein exekutives Mandat verfügen.
32. In wie vielen Fällen wurden die von deutschen Tornado-Flugzeugen
gesammelten Aufklärungsergebnisse den für Drogenbekämpfung
zuständigen afghanischen Behörden übergeben?
Eine Weitergabe von Aufklärungsergebnissen der RECCE TORNADO von
deutscher Seite an afghanischen Behörden erfolgt nicht. Die Weitergabe der
Aufklärungsergebnisse der RECCE-Tornado erfolgt mandatskonform unter
Nutzung einer ISAF-SECRET-Datenbank, auf die nur berechtigte Stellen
innerhalb der ISAF-Kommandostruktur zugriffsberechtigt sind.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/228833. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den bewaffneten Einsatz
von privaten Sicherheitsunternehmen im Rahmen der Drogenbekämpfung
in Afghanistan seit 2006, und auf welcher Grundlage sind die dort tätig?
Die Bundesregierung hat keine gesicherten Kenntnisse über den bewaffneten
Einsatz von privaten Sicherheitsunternehmen im Rahmen der
Drogenbekämpfung in Afghanistan seit 2006.
34. Anhand welcher Kriterien wird in der Praxis entschieden, ob
Drogenproduzenten Aufständische unterstützen, was dazu führt, dass es gemäß des
NATO-Gipfelbeschlusses vom 9. und 10. Oktober 2008 NATO-Truppen
erlaubt ist, gegen Drogenproduzenten vorzugehen, und wer entscheidet
über die Erfüllung des Kriteriums?
Beim Treffen der NATO-Verteidigungsminister in Budapest im Oktober 2008
wurde vereinbart, ISAF-Truppenstellernationen ein aktiveres Vorgehen im
Rahmen der Drogenbekämpfung zu ermöglichen. Auf Antrag und zur Unterstützung
der afghanischen Regierung soll es ISAF-Kräften zeitlich befristet – bis zum
Aufbau entsprechender afghanischer Fähigkeiten – gestattet sein, auch aktiv
gegen Drogentransporte und Drogenproduktionsstätten, die zur Finanzierung
regierungsfeindlicher Kräfte beitragen, vorzugehen, sofern diese Kräfte durch
den jeweiligen Endsendestaat dazu vorher autorisiert worden sind.
Voraussetzung hierfür ist, dass ein Zusammenhang zwischen Drogenproduktion
bzw. - transport und Aufstand besteht. Das ISAF-Hauptquartier prüft, ob diese
Voraussetzung gegeben ist und trifft dann die Entscheidung über den Einsatz.
35. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch in der Strategie der
Drogenbekämpfung darin, dass viele afghanische Staatsbeamte in den
Drogenhandel verwickelt sind, gemäß NATO-Gipfelbeschluss vom 9. und 10.
Oktober 2008 ISAF-Truppen aber nur dann gegen Drogenproduzenten
vorgehen dürfen, wenn diese die Aufständischen unterstützen?
Die Bundesregierung vermag einen derartigen vermeintlichen Widerspruch
nicht zu erkennen.
36. Können deutsche Truppen an solchen Drogenbekämpfungseinsätzen
teilnehmen, und wenn ja, wie oft war dies der Fall?
Wie sollen nach Ansicht der Bundesregierung bei solchen Einsätzen zivile
Opfer vermieden werden?
Das deutsche ISAF-Kontingent unterstützt die Drogenbekämpfung in
Afghanistan gemäß dem gültigen „ISAF OPLAN“ durch logistische und allgemeine
Unterstützung von Drogenbekämpfungsmaßnahmen der afghanischen Regierung,
Informationskampagnen und Ausbildungsunterstützung für die afghanische
Armee (Afghan National Army, ANA) und die afghanische Polizei (Afghan
National Police, ANP). Das ISAF-Bundestagsmandat schließt für das deutsche
ISAF-Kontingent eine offensive Rolle bzw. direkte militärische Operationen in
der Drogenbekämpfung aus. Deutschland hat folglich von der im Budapester
Beschluss der NATO-Verteidigungsminister aus dem Oktober 2008 erwähnten
Option keinen Gebrauch gemacht.
Drucksache 17/2288 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode37. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundeswehr die
Drogenbekämpfungseinsätze der ISAF bzw. der afghanischen Sicherheitsbehörden mit
vorbereitet oder anderweitig durch Informationen und Logistik unterstützt?
Die Bundeswehr hat Operationen zur Drogenbekämpfung der afghanischen
Sicherheitskräfte durch logistische Maßnahmen, z. B. Bereitstellung von
Hubschrauberlandeplätzen, unterstützt.
38. Durch welche Maßnahmen hat ISAF die Drogenbekämpfung seitens der
afghanischen Regierung militärisch unterstützt (bitte aufgeschlüsselt nach
Jahren und beteiligten Einheiten)?
Die Bundesregierung führt keine Statistiken über Maßnahmen zur
Drogenbekämpfung der ISAF.
39. Wie viele Personen wurden bei Einsätzen von ISAF-Einheiten und bei
gemeinsamen Einsätzen von ISAF-Einheiten und afghanischer Polizei oder
afghanischem Militär seit 2001 jährlich getötet oder verletzt, und wie viele
Personen davon waren angeblich Aufständische unterstützende
Drogenproduzenten?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]