[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/25776 –
Gefährliche Arbeit und Arbeitsunfälle in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Arbeit kann die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten gefährden, wenn
keine Schutzvorkehrungen getroffen werden. Die Corona-Pandemie hat dies
eindrücklich gezeigt. Auch vor der Pandemie waren bestimmte
Beschäftigtengruppen besonderen Gefahren ausgesetzt. Die Zahl der Arbeits- und
Wegeunfälle in Deutschland stieg entgegen dem Trend bei älteren Beschäftigten
sowie in bestimmten Branchen wie Gesundheit und Pflege an, zeigt die Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
„Entschädigung von Arbeitsunfällen“ (auf Bundestagsdrucksache 19/6188).
Es gibt Jobs, die sind besonders gefährlich. Die Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung (DGUV) definiert in § 8 der Vorschrift 1 „Grundsätze der
Prävention“ was „gefährliche Arbeiten“ sind (
https://www.bghm.de/arbeitsschuet
zer/gesetze-und-vorschriften/dguv-vorschriften/dguv-vorschrift-1-grundsaetz
e-der-praevention/pflichten-des-unternehmers/8-gefaehrliche-arbeiten/).
Demnach handelt es sich dabei um Tätigkeiten, „bei denen eine erhöhte
Gefährdung aus dem Arbeitsverfahren, der Art der Tätigkeit, den verwendeten
Stoffen oder aus der Umgebung gegeben ist, weil keine ausreichenden
Schutzmaßnahmen durchgeführt werden können“ (ebd.).
Zur aktuellen Entwicklung gefährlicher Arbeit und Arbeitsunfälle in
Deutschland wird die Bundesregierung befragt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26167
19. Wahlperiode 26.01.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 26. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Formen der Arbeit gelten nach Kenntnis der Bundesregierung
und ihr nachgeordneten Behörden wie der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als „gefährliche Arbeiten“?
a) Welche Tätigkeiten, Branchen und Berufsgruppen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung besonders von „gefährlicher Arbeit“
betroffen?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den
Umsetzungstand der Gefährdungsbeurteilung in Branchen bzw.
Wirtschaftszweigen, in denen „gefährliche Arbeit“ häufig ist?
c) Was unternehmen die Bundesregierung und ihr nachgeordnete
Behörden wie die BAuA, um Betroffene von gefährlicher Arbeit zu
schützen?
Die Fragen 1 bis 1c werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
„Gefährliche Arbeit“ ist im staatlichen Arbeitsschutzrecht nicht definiert.
In den Vorbemerkungen wird auf Ausführungen der Regel 100-001 der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu gefährlichen Arbeiten
Bezug genommen. Die DGUV Regel 100-001 erläutert und konkretisiert die
Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1)
rechtlich unverbindlich. Die in Abschnitt 2.7.1 der DGUV Regel 100-001
enthaltene Auflistung enthält Beispiele für gefährliche Arbeiten und ist nicht
abschließend.
Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse über den Umsetzungstand
der Gefährdungsbeurteilung in Branchen/Wirtschaftszweigen, in denen
„gefährliche Arbeit“ häufig ist. Der Vollzug von Arbeitsschutzvorschriften obliegt
den Ländern und den Unfallversicherungsträgern.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hält auf ihrer
Homepage umfangreiche Materialien zur Unterstützung der Arbeitgeber bei der
Gefährdungsbeurteilung bereit.
Mit dem Artikelgesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz
(Arbeitsschutzkontrollgesetz) vom 22. Dezember 2020 hat die Bundesregierung
u. a. in § 21 Absatz 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) für die
Aufsichtstätigkeit der Länder einen risikobasierten Ansatz für die Auswahl zu
kontrollierender Betriebe aufgenommen sowie eine Mindestbesichtigungsquote.
2. Wie viele Beschäftigte gingen in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis
der Bundesregierung und ihr nachgeordneten Behörden wie der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin „gefährlichen Arbeiten“
nach (bitte jeweils jährlich ausweisen und nach Geschlecht, Alter,
Brachen bzw. Wirtschaftszweig, Staatsangehörigkeit differenzieren)?
Weil der Begriff der „Gefährlichen Arbeit“ im staatlichen Arbeitsschutz nicht
definiert ist, kann es dazu auch keine statistische Erfassung geben.
Dementsprechend hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse zur Anzahl von
Beschäftigten, die „gefährliche Arbeiten“ verrichten. Auch der DGUV liegen hierzu keine
statistischen Daten vor.
3. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren Arbeitsunfälle an die zuständigen
Berufsgenossenschaften gemeldet, und in wie vielen Fällen wurden diese anerkannt
(bitte jeweils gesondert ausweisen und nach betrieblichen
Arbeitsunfällen, außerbetrieblichen Arbeitsunfällen und Wegeunfällen sowie jeweils
nach Unfallversicherungsträgern; Branchen; Bundesländern; Geschlecht
differenzieren)?
Die Fragen zu statistischen Daten werden anhand der Angaben der DGUV für
die gewerblichen Unfallversicherungsträger und die Unfallversicherungsträger
der öffentlichen Hand sowie anhand der statistischen Angaben der
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für die
landwirtschaftliche Unfallversicherung beantwortet. Die SVLFG verfügt erst seit ihrer
Gründung 2013 über eine umfassende Datenbank und eine vollständige,
gemeinsame Datenbasis für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung (LUV).
Um ein vollständiges Bild der gewerblichen Wirtschaft zu vermitteln –
insbesondere auch in Hinblick auf Beschäftigte im Gesundheitsbereich – wurden bei
den Daten der DGUV auch die Fälle bzw. Ausgaben der Unfallkassen (ohne
Schülerunfallversicherung) summarisch ausgewiesen. „Außerbetriebliche
Arbeitsunfälle“ wurden mit den Arbeitsunfällen auf Dienstwegen gleichgesetzt.
In der Tabelle 1a im Anhang I sind die Unfallmeldungen sowie die
meldepflichtigen und nicht-meldepflichtigen Unfälle differenziert nach Arbeits- und
Wegeunfällen enthalten. Die Zahl der Unfallmeldungen beinhaltet auch Fälle,
die nicht in die Zuständigkeit der Unfallversicherung fallen. Die in Tabelle 1a
dargestellten Unfallmeldungen und Versicherungsfälle wurden in dieser Form
erstmals für das Berichtsjahr 2019 erhoben. Eine Differenzierung nach Art des
Arbeitsunfalls, nach Branchen, Bundesländern und Geschlecht ist nicht
möglich. „Anerkannte“ Arbeitsunfälle werden nicht erhoben. In Tabelle 1b wird
stattdessen die Anzahl der Fälle ausgewiesen, in denen durch die
Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen Leistungen gewährt wurden. Hier sind auch
Angaben für die vergangenen zehn Jahre möglich. Eine Differenzierung nach
Branchen und Bundesland ist auch hier nicht möglich.
Die Tabellen zu Frage 3 im Anhang II geben Auskunft über die gemeldeten und
anerkannten Arbeitsunfälle in der LUV.*
4. In wie vielen Fällen haben in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung Arbeitsunfälle zu einer Querschnittlähmung geführt
(bitte nach betrieblichen Arbeitsunfällen, außerbetrieblichen
Arbeitsunfällen und Wegeunfällen sowie jeweils nach
Unfallversicherungsträgern; Branchen; Bundesländern; Geschlecht differenzieren)?
a) Wie viele Menschen leben bundesweit mit einer
Querschnittlähmung?
b) In wie vielen Fällen waren in den letzten zehn Jahren Menschen
insgesamt neu von einer Querschnittlähmung betroffen, und was waren
die Ursachen dafür (bitte jährlich aufschlüsseln sowie nach
Ursachen, Bundesländern und Geschlecht differenzieren)?
c) Wie viele Kliniken zur Behandlung von Querschnittlähmungen
(Querschnittgelähmtenzentrum – QZ) gibt es bundesweit (bitte in
Summe und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass es im
Bundesland Niedersachsen kein Querschnittgelähmtenzentrum gibt, und was
sind die Gründe dafür?
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/26167 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
d) Gibt es Planungen der Bundesregierung dahin gehend, dass es in
jedem Bundesland mindestens ein Querschnittgelähmtenzentrum
geben sollte, da eine Querschnittslähmung eine wohnortnahe,
lebenslange Nachsorge erfordert, und was unternimmt die
Bundesregierung, um dies zu ermöglichen?
Die Fragen 4 bis 4d werden gemeinsam beantwortet.
Die Tabelle 2 im Anhang I* gibt die neuen Unfallrenten der Berichtsjahre 2010
bis 2019 nach betrieblichen Arbeitsunfällen, Arbeitsunfällen auf Dienstwegen
und Wegeunfällen sowie jeweils nach Unfallversicherungsträgern, Branchen,
Bundesländern und Geschlecht für Unfälle mit der Verletzungsfolge
Querschnittlähmung an. Bei der Zählung wurde auf Rentenfälle abgestellt, da nur
hier die Verletzungsfolge bekannt ist. Bei der SVLFG liegen hierzu keine
validierten Fallzahlen vor.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrug die Anzahl der amtlich
anerkannten schwerbehinderten Menschen mit einer Querschnittlähmung zum
31. Dezember 2019 rund 16.400 Personen. Der Wert stammt aus der
zweijährlich durchgeführten Statistik der schwerbehinderten Menschen. Weitere
Informationen bietet z. B. der zugehörige Kurzbericht (dort z. B. Tabelle 2.1 bis 2.3
oder die Zeitreihe 4:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwel
t/Gesundheit/Behinderte-Menschen/Publikationen/Downloads-Behinderte-Men
schen/sozial-schwerbehinderte-kb-5227101199004.pdf). Die Zahl der neu
aufgetretenen Querschnittlähmungen wird nicht in der Statistik erfasst.
Der Bundesregierung liegen keine flächendeckenden Erkenntnisse zu Zentren
für Querschnittgelähmte vor. Für die Sicherstellung der Versorgung mit
Krankenhäusern sind die Länder zuständig. Ihnen obliegt es, den stationären
Versorgungsbedarf zu erfassen und ggfs. notwendige Maßnahmen zu ergreifen, damit
die notwendigen Kapazitäten zur Verfügung stehen.
5. Wie viele tödliche Arbeitsunfälle wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren an die zuständigen
Berufsgenossenschaften gemeldet (bitte nach betrieblichen Arbeitsunfällen,
außerbetrieblichen Arbeitsunfällen und Wegeunfällen sowie jeweils nach
Berufsgenossenschaften; Branchen; Bundesländern; Geschlecht
differenzieren)?
Die Tabelle 3 im Anhang I* gibt die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle der
Berichtsjahre 2010 bis 2019 nach betrieblichen Arbeitsunfällen, Arbeitsunfällen
auf Dienstwegen und Wegeunfällen sowie jeweils nach
Unfallversicherungsträgern, Branchen, Bundesländern und Geschlecht an.
Die Tabelle zu Frage 5 im Anhang II* gibt Auskunft über die tödlichen
Arbeits- und Wegeunfälle in der LUV. Eine weitere Differenzierung nach
betrieblichen und außerbetrieblichen Unfällen ist nicht möglich.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/26167 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Arbeitsunfälle in der
Branche der Fahrradkurierdienste, da es laut Presseberichten zur Folge
immer wieder zu Arbeitsunfällen von Fahrradkurieren und Fahrern von
Lieferdiensten („Rider“) kommt, einige davon mit tödlichem Verlauf
(vgl.
https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-lieferando-bmw-unfall-tote-
ostend-polizei-suv-menschen-aldi-polizei-feuerwehr-zr-90107904.html)?
a) Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass Arbeitsunfälle in
der Branche der Fahrradkurierdienste gehäuft vorkommen, und wenn
ja, was unternimmt die Bundesregierung dagegen?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der
Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen in der genannten Branche?
c) Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung regelmäßige
Arbeitsschutzkontrollen in Betrieben der Branche der
Fahrradkurierdienste durchgeführt?
d) Sieht die Bundesregierung, dass Zeitdruck und Stress zu einer
erhöhten Unfallgefahr in der Branche führen können, und sieht die
Bundesregierung in diesem Zusammenhang einen Regelungsbedarf?
e) Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, welche Rolle es für
das Unfallgeschehen spielt, dass das Management der Beschäftigten
und ihrer Tätigkeiten über Apps und teils mit Mitteln der
„Gamification“ stattfindet (vgl. etwa
www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_107_2
018.pdf)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über weitere Studien oder
Statistiken zum Themenbereich, oder plant sie, selbst Studien in Auftrag
zu geben (bitte ggf. mit Zeit- und Themenplanung ausführen)?
Sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang einen
Regelungsbedarf?
Die Fragen 6 bis 6e werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zur Branche der
Fahrradkurierdienste vor. Nach Auskunft der DGUV werden Arbeitsunfälle von
Fahrradkurieren und Fahrern von Lieferdiensten nicht gesondert erhoben.
Die Bundesregierung hat auch keine eigenen Erkenntnisse zur Umsetzung von
Arbeitsschutzmaßnahmen sowie zu regelmäßigen Arbeitsschutzkontrollen in
dieser Branche. Die Arbeitsschutzaufsicht wird gemäß Artikel 84 Absatz 1 des
Grundgesetzes als eigene Angelegenheit durch die Länder ausgeführt. Der
Vollzug von Arbeitsschutzvorschriften obliegt den Ländern und den
Unfallversicherungsträgern. Nach Auskunft der DGUV liegen dort keine Angaben zu den
Besichtigungen vor.
Zeitdruck und Stress können unabhängig von der Branche das Unfallrisiko
erhöhen und sind, insofern es sich um Arbeitsplätze abhängig Beschäftigter
handelt, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG zu
berücksichtigen.
Der Bundesregierung liegen auch zu weiteren Studien oder Statistiken zum
Themenbereich keine eigenen Erkenntnisse vor.
7. Wie hoch war jeweils das statistische Unfallrisiko (Quote der
Arbeitsunfälle je 1 000 Beschäftigte in Vollzeit) in den letzten zehn Jahren (bitte
nach betrieblichen Arbeitsunfällen, außerbetrieblichen Arbeitsunfällen
und Wegeunfällen sowie nach Berufsgenossenschaften; Branchen;
Bundesländern; Geschlecht differenzieren)?
Die Tabelle 4 im Anhang I* enthält die meldepflichtigen Arbeitsunfälle je
1.000 Vollarbeiter sowie die meldepflichtigen Wegeunfälle je 1.000 gewichtete
Versicherungsverhältnisse in den Jahren 2010 bis 2019. Da zu den Versicherten
keine Angaben zur Art der Tätigkeit, Branchen, Ländern und Geschlecht
vorliegen, ist eine weitere Differenzierung nicht möglich.
In der LUV kann eine Unfallquote pro Versichertem nicht gebildet werden, da
hier das Unternehmen an sich und nicht die im Unternehmen (evtl. wechselnd)
tätigen Personen versichert sind. Die Zahl der Beschäftigten wird daher nicht
erhoben.
8. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren Arbeitsunfälle durch die Unfallversicherungsträger
entschädigt (bitte nach betrieblichen Arbeitsunfällen, außerbetrieblichen
Arbeitsunfällen und Wegeunfällen sowie jeweils nach
Berufsgenossenschaften; Branchen; Bundesländern; Geschlecht differenzieren)?
Die Tabelle 5 im Anhang I* enthält die Anzahl aller Versicherungsfälle, in
denen finanzielle Entschädigungsleistungen nach einem Unfall gewährt
wurden. Die Unterscheidung nach Branche und Bundesland ist nicht möglich.
Für die LUV wird auf die Tabelle „anerkannte AU“ in Anhang II zu Frage 3
verwiesen, da anerkannte Arbeitsunfälle grundsätzlich in Form von Sach-,
Dienst- und Geldleistungen entschädigt werden.*
9. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die
Entschädigungsleistungen der Unfallversicherungsträger in den letzten zehn Jahren
(bitte nach Berufsgenossenschaften; Branchen; Bundesländern;
Geschlecht sowie Dauer der Arbeitszeit: Vollzeit, Teilzeit, Leiharbeit und
befristeten Arbeitsverträgen differenzieren)?
Die Tabelle 6 im Anhang I* enthält die finanziellen Entschädigungsleistungen
nach einem Unfall. Die Unterscheidung nach Branche und Bundesland ist nicht
möglich, ebenso nicht die Unterscheidung nach Dauer der Arbeitszeit,
befristeter Beschäftigung oder Leiharbeit/ Arbeitnehmerüberlassung.
Die Tabelle zu Frage 9 im Anhang II gibt Auskunft über die
Leistungsaufwendungen in der LUV.*
10. Wie hoch war die Anzahl der neuen Unfallrenten in den letzten zehn
Jahren (bitte nach Branchen; Bundesländern; Geschlecht differenzieren)?
Die Tabelle 7 im Anhang I* gibt die Zahl der neuen Unfallrenten der
Berichtsjahre 2010 bis 2019 nach betrieblichen Arbeitsunfällen, Arbeitsunfällen auf
Dienstwegen und Wegeunfällen sowie jeweils nach
Unfallversicherungsträgern, Branchen, Bundesländern und Geschlecht an.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/26167 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Die Tabelle zu Frage 10 im Anhang II gibt Auskunft über die neuen
Unfallrenten in der LUV, differenziert nach Arbeits- und Wegeunfällen sowie nach
Geschlecht.*
11. In wie vielen Fällen wurden Rehabilitationsleistungen nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren nach Arbeitsunfällen von
den zuständigen Berufsgenossenschaften übernommen (bitte nach Alter,
Geschlecht der Rehabilitanden sowie nach Berufsgenossenschaften
darstellen)?
Die Tabelle 8 im Anhang I* gibt die Anzahl aller Arbeitsunfälle wieder, bei
denen im Berichtsjahr Aufwendungen für Rehabilitation im Sinne der
gesetzlichen Unfallversicherung (einschließlich Akutversorgung) und Teilhabe
angefallen sind. Die Fälle werden nach Alter im Berichtsjahr, Geschlecht sowie dem
Unfallversicherungsträger unterschieden.
Für die LUV wird auf die Antworten zu den Fragen 8 bzw. 3 verwiesen.*
12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl gemeldeter
Arbeitsunfälle durch stechende und schneidende ärztliche Werkzeuge
(Messer, Klinge, Spritze) in den letzten zehn Jahren, wie viele davon
wurden entschädigt, und wie hoch war die Entschädigungssumme (bitte
jeweils jährlich ausweisen)?
a) Wie viele Beschäftigte waren nach Kenntnis der Bundesregierung in
den letzten zehn Jahren wegen derartiger Verletzungen
arbeitsunfähig, und wie viele waren länger als sechs Wochen krankgeschrieben
(bitte jeweils jährlich ausweisen)?
b) In welcher Form werden nach Kenntnis der Bundesregierung Daten
zu derartigen Verletzungen erfasst, welche Maßnahmen hält die
Bundesregierung zur Verbesserung der Datenlage für erforderlich,
und welche Handlungserfordernisse zeichnen sich nach Auffassung
der Bundesregierung aus den vorliegenden Daten speziell für die
ambulante und stationäre Altenpflege ab (bitte insbesondere mit Bezug
auf die Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/9654
antworten)?
Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.
Die Tabelle 9 im Anhang I* gibt die Zahl der anerkannten meldepflichtigen
Arbeitsunfälle durch stechende und schneidende ärztliche Werkzeuge (Messer,
Klinge, Spritze) – sogenannte „Nadelstichverletzungen“ – an. Angaben über
die Zahl der gemeldeten Arbeitsunfälle und über die geleisteten
Entschädigungen für Unfälle mit diesem Unfallhergang liegen nicht vor.*
Angaben über die aus dem Arbeitsunfall resultierende Arbeitsunfähigkeit
liegen der DGUV für die erhobene Stichprobe der meldepflichtigen
Arbeitsunfälle ab dem Berichtsjahr 2017 vor. Definitionsgemäß waren alle Versicherten, die
einen meldepflichtigen Arbeitsunfall erlitten hatten, mindestens vier Tage
arbeitsunfähig oder sind verstorben. Für eine verlässliche Hochrechnung der
genauen Anzahl der Versicherten, die im Berichtszeitraum 2017 bis 2019 länger
als sechs Wochen aufgrund einer Nadelstichverletzung arbeitsunfähig waren,
ist die Anzahl der erhobenen Stichprobenfälle zu gering. Ihr Anteil liegt jedoch
unter 5 Prozent.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/26167 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Grundsätzlich wird das gesamte Geschehen der Wege- und Arbeitsunfälle in
einer Mikrozensus-Statistik nach standardisierten Vorgaben (EuroSTAT)
ausgewertet. Ergeben sich Anhaltspunkte für Häufungen bestimmter Unfallursachen,
analysieren die Unfallversicherungsträger selbst entsprechende Fälle durch
gezielte Unfalluntersuchungen und statistische Auswertungen bzw. beauftragen
bei Bedarf auch externe Forschungseinrichtungen.
In der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250 wird
bereits festgelegt, dass Nadelstichverletzungen (NSV) dokumentiert und ihre
Ursachen ausgewertet werden müssen. Auf der Seite der Berufsgenossenschaft
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege steht zudem ein Fragebogen dafür zur
Verfügung (
https://www.bgw-online.de/DE/Arbeitssicherheit-Gesundheitsschut
z/Grundlagen-Forschung/Arbeitsmedizin/Analyse-Unfall-Blutkontakt/Analyse-
Unfall-Blutkontakt.html). Dieser ist auf freiwilliger Basis zu befüllen.
Etwa drei Viertel der NSV in der Altenpflege ereignen sich mit Instrumenten
ohne Sicherheitsmechanismus. Dabei handelt es sich um Insulinpens und
andere Kanülen für subkutane oder intramuskuläre Injektionen (Madeleine Dulon,
Johanna Stranzinger, Dana Wendeler und Albert Nienhaus, Causes of
Needlestick and Sharps Injuries When Using Devices with and without Safety
Features, Int. J. Environ. Res. Public Health 2020, 17, 8721; doi:10.3390/
ijerph17238721). Als erster Schritt wurde deshalb mit den Krankenkassen die
Vereinbarung getroffen, dass die Mehrkosten für sichere Instrumente in der
Altenpflege übernommen werden (s. Hilfsmittelrichtlinie vom 22. November
2019).
13. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren Widerspruch gegen Entscheidungen des
Unfallversicherungsträgers bezüglich der Anerkennung eines Arbeitsunfalles
eingelegt, und in wie vielen Fällen war ein solcher erfolgreich (bitte nach
Alter, Geschlecht der Unfallverletzten sowie nach
Berufsgenossenschaften darstellen und in Summe und prozentual darstellen)?
Für den Bereich der DGUV liegen hierzu keine Daten vor. Die
Widerspruchsgründe werden statistisch nicht erhoben. In den Widerspruchsverfahren
aufgrund von Unfällen sind nicht nur die Streitigkeiten über die Anerkennung
eines Versicherungsfalls enthalten, sondern auch z. B. Fragen zur Minderung
der Erwerbsfähigkeit, zum Rentenbeginn oder zur Höhe des
Jahresarbeitsverdienstes.
Die Tabelle zu Frage 13 im Anhang II gibt Auskunft über die Widersprüche
gegen Ablehnungen von Arbeitsunfällen in der LUV.*
14. In wie vielen Fällen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren Sozialgerichte über Widersprüche gegen
Entscheidungen des Unfallversicherungsträgers bezüglich der Anerkennung eines
Arbeitsunfalles entscheiden, und in wie vielen Fällen wurde dabei im
Sinne der Versicherten entschieden (bitte nach Alter, Geschlecht der
Versicherten sowie nach Berufsgenossenschaften darstellen und in Summe
und prozentual darstellen)?
Zu den Klagegründen werden bei der DGUV keine statistischen Informationen
erhoben. Die Zahl der durch sozialgerichtliche Entscheidung anerkannten
Versicherungsfälle kann der Tabelle 10 im Anhang I* entnommen werden. Die
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/26167 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Zahlen enthalten sowohl Arbeits- als auch Wegeunfälle. Eine Differenzierung
nach Alter und Geschlecht ist nicht möglich.
Die Tabelle zu Frage 14 im Anhang II gibt Auskunft über die Klagen gegen
Ablehnungen von Arbeitsunfällen in der LUV.*
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/26167 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Drucksache 19/26167 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26167 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26167 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26167 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26167 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26167 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26167 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26167 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26167 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26167 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26167 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26167 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26167 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26167 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26167 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26167 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26167 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26167 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26167 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26167 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26167 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26167 – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26167 – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26167 – 56 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26167 – 58 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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ISSN 0722-8333]