Ausmaß der Steuerstraftaten und Zielgenauigkeit der strafbefreienden Selbstanzeige
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Richard Pitterle, Harald Koch und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 der Abgabenordnung (AO) wird derzeit in der Presse und Öffentlichkeit weiterhin intensiv diskutiert. In der Antwort der Bundesregierung vom 8. April 2010 auf die Kleine Anfrage vom 19. März 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1352) hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass sie an diesem Instrument festhalten werde, da nur hierdurch bisher unbekannte Steuerquellen erschlossen werden könnten.
Mittlerweile sind auch von Seiten der Koalitionsfraktionen Forderungen aufgekommen, die strafbefreiende Selbstanzeige nachzujustieren (vgl. z. B. FAZ vom 15. Mai 2010). Die derzeitige Regelung schließt nicht aus, dass Hinterziehungsstrategien mit dem Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige kombiniert werden, was einem Anreiz zur Steuerehrlichkeit widerspricht. Wer Steuern hinterzieht, schädigt den Sozialstaat und damit die Allgemeinheit. Das Steueraufkommen sinkt hierdurch und wird zudem auf eine geringere Anzahl an Schultern verteilt. Steuerhinterziehung schädigt damit insbesondere jene Bürgerinnen und Bürger, die auf aus Steuermitteln finanzierte staatliche Hilfen angewiesen sind.
Vor diesem Hintergrund gilt es, das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige zu evaluieren, auch vor dem Hintergrund der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zu diesem Themenkomplex. Hierbei ist auch von Interesse, inwieweit die Bundesregierung anhand von Statistiken dienliche Informationen besitzt, um Effektivität und Effizienz der strafbefreienden Selbstanzeige beurteilen zu können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele Personen wurden wegen Steuerdelikten bzw. Betrugsdelikten zu Freiheitsstrafe nach allgemeinem Strafrecht basierend auf der Strafverfolgungsstatistik in den Jahren 2004 bis 2009 verurteilt (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent zu allen Verurteilten differenziert nach Art der Straftaten und Bundesland)?
Wie viele Personen wurden wegen Steuerdelikten bzw. Betrugsdelikten zu Geldstrafen nach allgemeinem Strafrecht basierend auf der Strafverfolgungsstatistik in den Jahren 2004 bis 2009 verurteilt (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent zu allen Verurteilten differenziert nach Art der Straftaten und Bundesland)?
In wie vielen Fällen wurden Verfahren, die Steuerdelikte betrafen, sanktionslos, gegen Geldauflage oder gegen sonstige Auflagen basierend auf der Staatsanwaltstatistik in den Jahren 2004 bis 2009 eingestellt (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent zum Anteil an allen Beschuldigten differenziert nach Art der Straftaten und Bundesland)?
Wie viele Strafverfahren wurden von den Finanzbehörden bzw. von Staatsanwaltschaften und Gerichten in den Jahren 2004 bis 2009 basierend auf der Steuerstrafsachenstatistik abgeschlossen, und wie lange dauerten die Verfahren im Durchschnitt (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent zu allen abgeschlossenen Verfahren differenziert nach Bundesländern)?
Wie viele abgeschlossene Strafverfahren auf Grund von Selbstanzeigen basierend auf der Steuerstrafsachenstatistik wurden in den Jahren 2004 bis 2009 abgeschlossen, und wie lange dauerten die Verfahren im Durchschnitt (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent zu allen abgeschlossenen Verfahren differenziert nach Bundesländern)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Nutzung des Instruments der strafbefreienden Selbstanzeige durch die Steuerbürger, und welche wissenschaftliche Studien zum Ausmaß der Steuerhinterziehung in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt (wenn keine bekannt sind, wieso wurden derartige Studien nicht in Auftrag gegeben)?
Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass gemäß der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10 bis 11 auf die Kleine Anfrage vom 19. März 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1352) es zur Evaluierung des Instruments der strafbefreienden Selbstanzeige sinnvoll ist, wenn entsprechende Statistiken über den Umfang der getätigten, abgeschlossenen und laufenden strafbefreienden Selbstanzeigen von den einzelnen Finanzbehörden gesammelt und an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weitergeleitet werden (bitte mit Begründung)?
Erfolgt auf Bund-Länder-Ebene (z. B. auf Ebene der Einkommensteuerreferatsleiter) ein Informationsaustausch hinsichtlich des Umfangs an strafbefreienden Selbstanzeigen, und wenn ja, wie sieht dieser Informationsaustausch aus, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus (bitte mit Begründung)?
Welche Änderungen beabsichtigt die Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode, um den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit der Finanzbehörden hinsichtlich der Bekämpfung von Steuerhinterziehung untereinander zu verbessern, und sieht die Bundesregierung in den aktuellen Regelungen Defizite (bitte mit Begründung)?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des BGH vom 28. Mai 2010 (1 StR 577/09, bitte mit Begründung)?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige gesetzlich dahingehend zu verändern, dass § 371 AO bei Abgabe einer Teil-Selbstanzeige nicht mehr zur Anwendung kommt (bitte mit Begründung)?
Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass eine „dolose Selbstanzeige“, d. h. eine Selbstanzeige, die in der Erwartung vorgenommen wird, dass dadurch hinsichtlich einer anderen Tathandlung nicht weiter ermittelt wird, nicht insoweit zur Straffreiheit führen sollte (bitte mit Begründung)?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, den Zeitpunkt, ab welchem eine strafbefreiende Erklärung nicht mehr möglich ist, so einzuschränken, dass bereits bei Zustellung einer Prüfungsordnung die Abgabe einer strafbefreienden Erklärung nicht mehr möglich ist (bitte mit Begründung)?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der Hinterziehungsstrategie, und sieht die Bundesregierung die aktuelle Gesetzeslage als ausreichend an, um Hinterziehungsstrategien wirksam zu bekämpfen, so dass die strafbefreiende Selbstanzeige nicht Teil einer Hinterziehungsstrategie wird (bitte mit Begründung)?
Stimmt die Bundesregierung damit überein, § 371 AO dahingehend zu konkretisieren, dass bei Erscheinen von Amtsträgern anderer Behörden, die im Wege der Amtshilfe für eine Finanzbehörde steuerliche Ermittlungsaufgaben durchführen sollen, die Ausschlusswirkung herbeigeführt wird, sodass nach § 371 Absatz 2 Nummer 1a AO eine Straffreiheit nicht mehr möglich ist (bitte mit Begründung)?
Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass im Falle der Anwendung des § 371 AO der zur Anwendung kommende Zinssatz (Verzugszinsen) infolge der verspäteten Steuerzahlung erhöht werden sollte, um eine sanktionierende Wirkung zu entfalten (bitte mit Begründung)?
Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um der Forderung der Koalitionsfraktionen nachzukommen (vgl. FAZ vom 15. Mai 2010), die strafbefreiende Selbstanzeige unattraktiver zu machen (bitte mit Begründung)?