Mögliche deutsche Unterstützung von Push-Backs der kroatischen Grenzpolizei
der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Heike Hänsel, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Eva-Maria Schreiber, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Lage von Schutzsuchenden auf dem Balkan ist nach Ansicht der Fragesteller in vielfacher Hinsicht katastrophal. Ende vergangenen Jahres berichteten zahlreiche Medien, darunter der „Guardian“, der „Spiegel“, der „Stern“ und das Schweizer Fernsehen und Radio (SRF) erneut ausführlich von brutalen Zurückschiebungen (sogenannten Push-Backs) durch Grenzpolizei aus Kroatien nach Bosnien-Herzegowina (23. Dezember 2020, https://www.theguardian.com/global-development/2020/dec/23/black-book-of-thousands-of-migrant-pushbacks-presented-to-eu; 18. November 2020, https://www.spiegel.de/politik/ausland/kroatien-gewalt-gegen-fluechtlinge-video-zeigt-illegale-pushbacks-a-51023a82-3366-48f4-9cd1-8a6d43ee7508; 18. November 2020, https://www.srf.ch/news/international/gewalt-gegen-migranten-brutale-pushbacks-eu-schelte-fuer-kroatien; 11. Dezember 2020, https://www.stern.de/politik/ausland/bosnien--im-niemandsland--gestrandet-an-der-grenze--eine-reportage-9517770.html). Der vor Ort im Rahmen humanitärer Hilfe tätige Dänische Flüchtlingsrat hat für den Zeitraum von Januar bis November 2020 15 672 solcher Vorfälle dokumentiert, wobei in mehr als 60 Prozent der Push-Backs Gewalt angewendet worden ist (https://www.theguardian.com/global-development/2020/dec/23/black-book-of-thousands-of-migrant-pushbacks-presented-to-eu).
Mitte Dezember 2020 hat die Organisation Border Violence Monitoring Network der EU-Kommission ein „Black Book of Push-Backs“ überreicht, das 892 Gruppenzeugnisse enthält, die die Erfahrungen von 12 654 Opfern von Menschenrechtsverletzungen entlang der Balkanroute dokumentieren, einschließlich gewalttätiger Übergriffe der Grenzpolizei. Das Recht der Geflüchteten auf die Stellung eines Asylantrags werde dabei völlig missachtet (https://www.borderviolence.eu/launch-event-the-black-book-of-pushbacks).
In Reaktion auf das dokumentierte Vorgehen der kroatischen Behörden an der Grenze äußert sich auch die EU-Innenkommissarin Ylva Johansson scharf und fordert: „die kroatische Regierung muss Antworten liefern. Was hier geschieht, ist nicht akzeptabel“ (https://www.tagesschau.de/ausland/kroatien-pushback-grenze-gewalt-101.html).
Nahezu zeitgleich berichtete das kroatische Online Magazin Croatia Week am 11. Dezember 2020, dass der deutsche Botschafter in Kroatien, Dr. Robert Klinke, dem kroatischen Innenminister für die Grenzpolizei zehn Kleinbusse sowie zehn weitere Fahrzeuge im Wert von insgesamt 835 000 Euro als Geschenk überlassen hat. Nach Angaben des kroatischen Innenministers habe Deutschland seit 2000 der kroatischen Polizei insgesamt technische Mittel im Wert von 3,1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt (https://www.croatiaweek.com/germany-donates-vehicles-for-croatian-border-police-worth-e835000).
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller könnten die deutschen Fahrzeuge für die Durchführung der Push-Backs genutzt werden. Die Bundesregierung muss sich diese Verletzung des Völkerrechts dann zurechnen lassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Ausrüstung hat die Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren an die kroatische Grenzpolizei übergeben (bitte anders als in den Quartalsanfragen „Polizei- und Zolleinsätze im Ausland“ auch die Anzahl, Hersteller und Produktbezeichnungen aufführen)?
a) Aus welchem Haushalt wurde diese finanziert, in welchen Fällen hat die kroatische Regierung diese mitfinanziert, und in welchen Fällen erfolgte eine Unterstützung durch EU-Mittel, etwa dem Fonds für die Innere Sicherheit (ISF)?
b) Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Ausstattung der verschenkten Einsatzfahrzeuge machen (https://www.croatiaweek.com/germany-donates-vehicles-for-croatian-border-police-worth-e835000/)?
c) Worum handelt es sich bei den an Kroatien verschenkten „Präventionsfahrzeugen“ (Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/19467)?
Welche Ausbildungsmaßnahmen hat die Bundespolizei in den vergangenen fünf Jahren zugunsten der kroatischen Grenzpolizei durchgeführt?
a) Welche Inhalte wurden dabei vermittelt?
b) Welche dieser Maßnahmen (etwa das „Land Border Surveillance Training“, vgl. Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/21625) wurden mit welchen anderen Grenzbehörden oder EU-Agenturen durchgeführt?
c) Inwiefern wurden bei diesen Maßnahmen auch völkerrechtswidrige Push-Backs thematisiert, zu denen zu diesem Zeitpunkt zahlreiche Berichte veröffentlicht worden sind (vgl. Bundestagsdrucksache 19/14276 sowie „Flüchtlinge: Kroatiens Push-Backs mit ‚ein bisschen Gewalt‘“, Deutsche Welle vom 13. Juli 2019)?
Was ist der Bundesregierung über Vorwürfe bekannt, wonach kroatische Grenzbeamtinnen und Grenzbeamte sogenannte Push-Backs durchführen, und wer hat diese erhoben?
a) Welche dieser Vorwürfe hält die Bundesregierung für glaubwürdig?
b) Wo und von wem werden die Vorwürfe nach Kenntnis der Bundesregierung untersucht?
Mit welchem Personal ist die Bundespolizei derzeit in welchen Missionen und an welchen Standorten im Rahmen von Frontex-Missionen in Kroatien stationiert, bzw. welche Änderungen haben sich zur Bundestagsdrucksache 19/25444 ergeben?
a) Mit Beamtinnen und Beamten aus welchen anderen EU-Mitgliedstaaten arbeitet das Personal der Bundespolizei dort zusammen?
b) Wurde das Personal der Bundespolizei in einem Einsatzbriefing zu Beginn der jeweiligen Maßnahmen über die berichteten Vorwürfe von Push-Backs aufgeklärt und dafür besonders sensibilisiert?
Inwiefern hat die Bundespolizei durch ihre eigene Beteiligung an Frontex-Missionen, die von Kroatien als Einsatzstaat geführt werden, Verdachtsmomente für Push-Backs oder andere Menschenrechtsverletzungen und Grundrechtsverstöße gewinnen können?
a) Welche Mitteilungen haben Bundespolizistinnen und Bundespolizisten hierzu an Frontex gerichtet?
b) Inwiefern sind an den Grenzübergängen Bajakovo, Tovarnik oder Nova Sela selbst entsprechende gegen Angehörige der Bundespolizei erhoben worden, und wo wurden diese untersucht?
Verstoßen Push-Backs aus Kroatien in einen Drittstaat aus Sicht der Bundesregierung gegen Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union, Artikel 13 der Verordnung (EG) Nummer 562/2006 und Artikel 21 der Richtlinie 2011/95/EU?
Sofern sich die Vorwürfe, wonach kroatische Grenzbeamtinnen und Grenzbeamte sogenannte Push-Backs durchführen, im Grundsatz als zutreffend erweisen, steht diese Praxis aus Sicht der Bundesregierung im Einklang mit dem Schengener Grenzkodex?
Sofern sich die Vorwürfe als zutreffend erweisen, wie wird sich dies aus Sicht der Bundesregierung auf den vollumfänglichen Beitritt Kroatiens zum Schengen-Raum auswirken?
Welche Schritte wird die Bundesregierung als Reaktion auf diese Ereignisse gegenüber der kroatischen Regierung ergreifen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die aus Deutschland überlassenen Fahrzeuge für Push-Backs genutzt wurden, und inwiefern hat sie hierzu in Kroatien Erkundigungen eingeholt?
Welchem Zweck diente der Besuch des kroatischen Innenministeriums bei der Bundespolizei vor einem Jahr in Potsdam (Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/19467), und welche Themen wurden dort behandelt?
a) Hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bei diesem Besuch oder anderen Gelegenheiten die Push-Backs, zu denen bereits zu diesem Zeitpunkt zahlreiche Berichte veröffentlicht worden sind, thematisiert, und falls nein, warum nicht?
b) Wie hat das kroatische Innenministerium auf den deutschen Vorhalt reagiert?