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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Betrugsverdachtsfälle bei der Corona-Soforthilfe

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

01.02.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2596618.01.2021

Betrugsverdachtsfälle bei der Corona-Soforthilfe

der Abgeordneten Simone Barrientos, Dr. Petra Sitte, Dr. Birke Bull-Bischoff, Fabio De Masi, Alexander Ulrich, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Corona-Soforthilfe des Bundes für kleine Unternehmen und Solo-Selbständige wurde von den Ländern ausgezahlt. Zur Umsetzung des Programms wurden zwischen dem Bund und den Ländern Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweise abgeschlossen. Nach Artikel 3 Absatz 3 der Verwaltungsvereinbarung sind die Länder auch „für die stichpunktartige und verdachtsabhängige Kontrolle der bestimmungsgemäßen Verwendung verantwortlich“ (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Parlamentarische-Anfragen/2020/19-20939.pdf?__blob=publicationFile&v=4).

Der mit der Überprüfung diesbezüglicher Vorfälle beauftragten Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen des Zolls (FIU) liegen laut Medienberichten 8 200 Betrugsverdachtsmeldungen mit Bezug zu Corona-Soforthilfen vor (https://taz.de/Coronahilfen-fuer-Selbstaendige/!5731975/). Hintergrund ist § 43 des Geldwäschegesetzes, nach dem u. a. Banken dazu verpflichtet sind, bei Anhaltspunkten dafür, dass Vermögenswerte eine illegale Herkunft haben, diesen Sachverhalt unverzüglich der FIU zu melden.

Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass begründeten Betrugsverdachtsfällen bei der Corona-Soforthilfe nachgegangen wird. Anwälte und Berufsverbände weisen jedoch immer wieder darauf hin, dass es ohne juristische Vorbildung schier unmöglich ist, die sich ständig ändernden Vorgaben für die unterschiedlichen Corona-Soforthilfeprogramme korrekt zu interpretieren. Daher gibt es den Angaben zufolge unter den infolge des Verdachts auf Subventionsbetrug strafrechtlich verfolgten Solo-Selbständigen und Unternehmen zahlreiche Fälle, bei denen Betroffene in falscher Annahme und nicht etwa in betrügerischer Absicht unberechtigt Corona-Soforthilfen beantragt bzw. erhalten haben. Dazu gehören u. a. Betroffene, denen aufgrund von Verwaltungsfehlern für März/April 2020 die doppelte Soforthilfe ausgezahlt wurde und die das sofort und nachweislich meldeten, sowie Betroffene, bei denen der Anlass für eine Meldung der Banken der Umstand war, dass beim Antragsteller Geschäfts- und Privatadresse identisch sind. Damit gehen die zur Meldung Verpflichteten offenbar über die von der FIU veröffentlichten Verdachtskriterien hinaus (https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Coronakrise/FIU/fiu_node.html;jsessionid=CB2A48317CB272BF2D012B728EC81813.live4411).

Von den Soforthilfen wurden bis Oktober 2020 bundesweit rund 13,8 Mrd. Euro abgerufen und bewilligt. Es steht zu befürchten, dass die nach Ansicht der Fragesteller komplizierten Zugangsbedingungen, die in den einzelnen Bundesländern differenzierte Abwicklung und unterschiedliche Antragsverfahren sowie die damit verbundenen Rückforderungen und Prüfungen nach Gewähr von Hilfen zahlreiche von der Corona-Krise Betroffene davon abhalten, öffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen.

Wir fragen die Bundesregierung

Fragen11

1

Wie viele Anträge auf Corona-Soforthilfen gab es bis zum Stichtag 31. Mai 2020 (bitte nach Anzahl der Anträge gesamt sowie bis zu 5 000 Euro, bis zu 9 000 Euro, bis zu 15 000 Euro und darüber hinaus aufschlüsseln)?

2

Wie viele Anträge auf Corona-Soforthilfen wurden bis zum Stichtag 31. Dezember 2020 genehmigt, und welche Summe wurde ausgezahlt?

3

Wie viele Meldungen mit Bezug zu Corona-Soforthilfen sind bis zum 31. Dezember 2020 bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) eingegangen, und wie viele davon wurden an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet?

4

Inwiefern berücksichtigt die FIU, dass Betrugsverdachtsfällen bei der Corona-Soforthilfe bürokratische Probleme und Unklarheiten zugrunde liegen könnten, und werden die entsprechenden Meldungen klassifiziert und entsprechend differenziert bearbeitet und verfolgt?

5

Inwiefern sind die laut § 43 des Geldwäschegesetzes zur Meldung Verpflichteten von der FIU über die Kriterien zur Meldung von Betrugsverdachtsfällen bei der Corona-Soforthilfe informiert worden? Wenn nein, warum nicht?

6

Wie tauscht sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hinsichtlich der Strafverfolgung bei Betrugsverdachtsfällen bei der Corona-Soforthilfe mit den Ländern aus, und welche Vorgaben gibt es eventuell?

a) Wenn ja, wie häufig und in welcher Form findet der Austausch statt?

b) Wenn ja, inwiefern berücksichtigen BMWi und die Länder bei der Strafverfolgung, dass den Verdachtsfällen von Corona-Soforthilfen-Betrug bürokratische Probleme und Unklarheiten zugrunde liegen könnten, und wird hier differenziert agiert?

7

Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2020 von den Strafverfolgungsbehörden eingeleitet (bitte nach bis zum Stichtag 31. Dezember 2020 laufenden und abgeschlossenen Ermittlungen aufteilen)?

8

In wie vielen Fällen wurde bis zum 31. Dezember 2020 eine Anklage erhoben?

9

Wie häufig hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung herausgestellt, dass die strafrechtlich verfolgten Personen offenbar in falscher Annahme und nicht in betrügerischer Absicht unberechtigt Corona-Soforthilfe beantragt haben oder aber alle ihre Angaben wahrheitsgemäß waren?

10

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die bis zum 31. Dezember 2020 unerlaubt beantragten Soforthilfezahlungen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Größenordnung im Hinblick auf die Anzahl der strafrechtlich verfolgten Solo-Selbständigen und Unternehmen (bitte nach Anzahl der unberechtigt geleisteten Zahlungen gesamt sowie bis zu 5 000 Euro, bis zu 9 000 Euro, bis zu 15 000 Euro und darüber hinaus aufschlüsseln)?

11

Inwiefern und nach welchen Kriterien ist die straffreie Rückzahlung unberechtigt gezahlter Corona-Soforthilfen möglich? In wie vielen Fällen ist eine solche Rückzahlung bis zum Stichtag 31. Dezember 2020 erfolgt?

Berlin, den 12. Januar 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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