Die Fragen 3 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Europäische Kommission hat am 11. November 2020 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu einer verstärkten Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur (European Medicines Agency, EMA) veröffentlicht. Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass die Möglichkeiten der EU, Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten zu koordinieren, und deren Entwicklung zu erleichtern, limitiert sind. Mit dem vorliegenden Vorschlag soll das Mandat der EMA im Hinblick auf ein unionsweit koordiniertes Handeln bei Krisenvorsorge und Krisenmanagement gestärkt werden. Der Legislativvorschlag wird von den Mitgliedstaaten derzeit beraten.
Am 25. November 2020 hat die Europäische Kommission die Arzneimittelstrategie für Europa vorgelegt. Auf dieser Grundlage hat die Kommission einen strukturierten Dialog mit den Akteuren der Wertschöpfungskette für die Arzneimittelherstellung, Behörden, nichtstaatlichen Patienten- und Gesundheitsorganisationen sowie mit der Forschungsgemeinschaft eingeleitet.
In der ersten Phase des strukturierten Dialogs soll ein besseres Verständnis der Funktionsweise globaler Lieferketten erlangt und mithilfe von Datenanalyse die Ursachen ermittelt werden, die die Versorgung mit kritischen Produkten beeinträchtigen.
In einer zweiten Phase soll der strukturierte Dialog dazu dienen, eine Reihe möglicher Maßnahmen zur Behebung der ermittelten Schwachstellen vorzuschlagen und zu erörtern.
Als Maßnahme der Bundesregierung wurde im Gespräch der Bundeskanzlerin mit Bundesministerinnen und Bundesministern im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie am 9. April2020 die Einsetzung eines Arbeitsstabs zum Aufbau und Ausbau der Produktion von persönlichen Schutzausrüstungen, Testausstattungen und Wirkstoffen in Deutschland und der EU (Arbeitsstab Produktion, nachfolgend: ASt Produktion) unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) beschlossen. Der Arbeitsstab Produktion hat die Aufgabe, den zeitnahen Aufbau von Wertschöpfungsketten für medizinische Schutzausrüstungen, Testausstattungen und Wirkstoffen in Deutschland und der Europäischen Union zu unterstützen und, wo erforderlich, finanziell zu fördern. Mit dem seit Einsetzung des Arbeitsstabes bereits auf den Weg gebrachten sowie bereits angestoßenen Maßnahmen wird konsequent das Ziel einer nachhaltigen Ansiedlung der Produktion von Schutzausrüstung in Europa sowie am Standort Deutschland verfolgt:
- Am 6. April 2020 wurde in dem Gespräch der Bundeskanzlerin mit Bundesministerinnen und Bundesministern im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie dem ASt Produktion der Auftrag erteilt, ein Programm zur Förderung von Investitionen in die Produktion von Meltblown-Vlies zu entwickeln um die Verfügbarkeit des Vorproduktes sicherzustellen. Am 30. April 2020 hat BMWi eine entsprechende Richtlinie zur Förderung der Produktion von Filtervliesstoffen (Modul 1) veröffentlicht, welche am 1. Mai 2020 in Kraft getreten ist. Das Programm soll den Anreiz setzen für die zusätzliche Produktion von mind. 4.000 t Vlies/Jahr, womit 5 Milliarden Schutzmasken pro Jahr produziert werden können. Gefördert werden Investitionen in Anlagen zur Produktion von Filtervlies, das im Meltblown-Verfahren hergestellt wird und die Qualitätsanforderungen als Vorprodukt für FFP2, FFP3 oder medizinische Gesichtsmasken erfüllt. Unternehmen konnten bis zum 30. Juni 2020 Förderanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.
- Am 30. April 2020 wurde der ASt Produktion im Gespräch der Bundeskanzlerin mit Bundesministerinnen und Bundesministern im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beauftragt, zwei weitere Fördermodule zu entwickeln. Die Programme sind seit dem 1. Juni 2020 in Kraft und setzen den Anreiz den Auf- und Ausbau von Anlagen zur Produktion von bis zu 7 Mrd. zertifizierten Schutzmasken mit einem Investitionszuschuss von bis zu 50 Prozent an. Das sog. Sprinterprogramm (Modul 2) fördert dabei Investitionen von bereits am Markt verfügbaren Anlagen mit 30 Prozent der Investitionskosten. So soll kurzfristig das Angebot an Schutzmasken erhöht werden. Das Innovationsprogramm (Modul 3) fördert darüber hinaus Investitionen in neue, innovative und über den Stand der Technik hinausgehende Anlagen und Produkte. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent Förderung für den Erwerb von Anlagen und Komponenten sowie eigene Entwicklungsarbeiten. So soll eine dauerhaft wettbewerbsfähige Produktion in Deutschland gefördert werden. Diese Programme fördern lediglich die Produktion, garantieren den geförderten Unternehmen jedoch keine Abnahmeverpflichtung.
- Das Bundesministerium für Gesundheit hat im Rahmen der Initiative „Maskenproduktion in Deutschland“ (Tenderverfahren) mit 18 Unternehmen Verträge zur Lieferung von in Deutschland produzierten FFP2-Masken abgeschlossen. Die monatliche Abnahmemenge beträgt rund 40 Millionen FFP2-Masken. Über die Rahmenverträge wurden seit Juli 2020 insgesamt rund 107 Millionen FFP2-Masken an das BMG geliefert, davon rund 41 Millionen im Dezember 2020.