BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Illegale Wildtierimporte aus Mexiko

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.02.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2603020.01.2021

Illegale Wildtierimporte aus Mexiko

der Abgeordneten Stephan Protschka, Berengar Elsner von Gronow, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber, Enrico Komning und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Viele Tier- und Pflanzenarten sind aktuell in ihrem Bestand gefährdet oder bereits vom Aussterben bedroht. Einer der Hauptgründe hierfür ist neben der Zerstörung der Lebensräume der internationale und illegale Handel mit diesen Tieren und Pflanzen. Angesichts des dramatischen Rückgangs vieler Arten durch Handel und Wilderei wurde bereits im Jahre 1973 das Washingtoner Artenschutzübereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten frei lebenden Tieren und Pflanzen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, CITES) geschlossen (https://www.bmu.de/themen/natur-biologische-vielfalt-arten/artenschutz/internationaler-artenschutz/cites/). Das Ziel dieses Abkommens ist es, den internationalen Handel sowohl mit lebenden Tieren und Pflanzen als auch den Handel für alle Produkte, die aus Tieren oder Pflanzen einer geschützten Art hergestellt wurden, zu überwachen und zu unterbinden. Auf internationaler Ebene trat CITES im Jahre 1975 in Kraft. Ein Jahr später erfolgte in Deutschland die Umsetzung der regulativen Inhalte des Übereinkommens (ebd.). Mittlerweile gehören diesem Abkommen 183 Vertragspartner einschließlich Deutschland an und es beinhaltet mehr als 5 800 Tier- und 30 000 Pflanzenarten weltweit (ebd.). Kerninstrumente des Übereinkommens sind Ein- und Ausfuhrgenehmigungen, wobei die Handelsbeschränkungen an die Gefährdung der jeweiligen Art angepasst sind, sodass eine Ein- und Ausfuhr unter Umständen entweder gar nicht oder nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt ist. Der Handel ist grundsätzlich nur zulässig, wenn die dazu erforderlichen Genehmigungen erteilt wurden. Die Vollzugsbehörde für die Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens in der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN).

Trotz strenger weltweiter Vorgaben floriert der illegale Markt mit geschützten Arten. Erst kürzlich wurde durch den Zoll in Nordrhein-Westfalen am Flughafen Köln/Bonn eine nicht genehmigte Einfuhr von 26 artgeschützten Reptilien aufgedeckt, darunter Dosenschildkröten, Baumschleichen und Krötenechsen (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121251/4780300). Laut Pressemitteilung (s. o.) des Hauptzollamtes Köln sollten die Tiere von Mexiko aus in zwei getrennten Sendungen an Privatempfänger nach Deutschland verschickt werden. Besonders skrupellos erscheint hierbei die Art und Weise, wie die Tiere nach Deutschland gekommen sind. So waren die seltenen Reptilien in unbelüftete Stoffpuppen eingenäht, weshalb zehn der Tiere diesen tierunwürdigen Transport nicht überlebten (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welcher Herkunft die beschlagnahmten Tiere entsprungen sind (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

2

Wenn ja, handelt es sich bei den aufgefunden Tieren um illegale Wildfänge und oder um Nachzuchten?

3

Wenn nein, welche Möglichkeiten und Instrumente bestehen, um den Ursprung der Reptilien festzustellen?

4

Welches Strafmaß droht den privaten Importeuren der 26 artgeschützten Reptilien hier in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, für welchen Zweck die aufgefundenen Reptilien nach Deutschland importiert werden sollten, und wenn ja, was war die Absicht dieses nicht genehmigten Importversuches?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, ob es sich bei dem mexikanischen Exporteur um einen kommerziellen Wildtierhändler handelt, und wenn ja, liegen weitere Verdachtsfälle vor, die vermuten lassen, dass es sich bei dem Fund am Flughafen Köln/Bonn nicht um einen Einzelfund handelt, sondern hier ein kriminelles Netzwerk des illegalem Wildtierhandels erfasst wurde?

7

Hält die Bundesregierung es für möglich, dass die vom Zoll beschlagnahmten Tiere wieder in ihr Herkunftsland Mexiko verbracht werden?

8

Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die Reptilien wieder zurückgesendet werden können, und was geschieht mit den Tieren nach Verbringung in ihr Ursprungsland?

9

Wenn nein, hat die Bundesregierung bereits Kontakt zu den entsprechenden Behörden in Mexiko hergestellt, um eine Rückverbringung der Tiere einzuleiten, und zu welchen Ergebnissen führten die Gespräche?

10

Wie viele illegale Importe von geschützten lebenden Tier- und Pflanzenarten oder Produkten, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt wurden, wurden ab dem Jahr 2019 bis dato durch das BfN registriert und geahndet (bitte nach Tier- und Pflanzenart, Herkunft des Importes, kommerzieller oder privater Einführer, Absicht des Importes, Art des eingeleiteten Verfahrens und weiterer Umgang mit den Importen aufschlüsseln)?

11

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristig in den Ursprungsländern des illegalen Wildtierhandels unternommen werden, um diesen zu unterbinden?

12

Wenn ja, welche Vorgehensweisen sind hier zu nennen, und inwieweit wird die Bundesregierung in die Abläufe mit einbezogen?

13

Wenn nein, hat die Bundesregierung auf bilateraler Ebene die Thematik des illegalen Wildtierhandels mit den entsprechenden staatlichen Stellen im Ausland bereits thematisiert, und zu welchen Ergebnissen führten die Gespräche?

14

Plant die Bundesregierung, den fortwährenden illegalen Wildtierhandel in Deutschland weiter einzuschränken und wenn ja, wie möchte die Bundesregierung kurz-, mittel- und langfristig hierbei vorgehen?

Berlin, den 5. Januar 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen