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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Weiterentwicklung der Gewerbesteuer durch die Gemeindefinanzkommission

Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform 2008 auf Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und insbes. Gewerbesteuer, mögliche Modifizierungen, Rückverlagerung und Sicherung von Steuersubstrat

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

01.07.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/207811. 06. 2010

Weiterentwicklung der Gewerbesteuer durch die Gemeindefinanzkommission

der Abgeordneten Britta Haßelmann, Dr. Thomas Gambke, Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Alexander Bonde, Katrin Göring-Eckardt, Maria Klein-Schmeink, Stephan Kühn, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Elisabeth Scharfenberg, Christine Scheel, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 24. Februar 2010 beschloss die Bundesregierung eine Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuordnung der Gemeindefinanzen einzurichten. Diese Kommission prüft Modelle zur Reform der Gewerbesteuer sowie eines aufkommensneutralen Ersatzes der Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatzrecht.

In der Kommission werden auch die finanziellen Wirkungen des bereits in der Gemeindekommission 2002/2003 vorgeschlagenen Modells geprüft. Dieses wird auch von den kommunalen Spitzenverbänden favorisiert und ist in Teilen bereits durch Gewerbesteuerreformen zuletzt durch die Unternehmenssteuerreform 2008 umgesetzt worden. Das Kommunalmodell beinhaltet eine stärkere Berücksichtigung von Finanzierungsanteilen an Fremdkapitalfinanzierungen (wie z. B. der Zinsen) und den Einbezug von Freiberuflern in die Gewerbesteuerpflicht.

Das Bundesministerium der Finanzen hat die Frage der Berücksichtigung von Finanzierungsanteilen bereits modelliert und zwar für einen gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsanteil von 25 Prozent, wie er mit der Unternehmenssteuerreform 2008 eingeführt wurde. Die finanziellen Wirkungen dieser Gesetzesänderungen wurden bisher jedoch nicht evaluiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie haben sich die geschätzten finanziellen Auswirkungen bei der Gewerbesteuer innerhalb der Unternehmenssteuerreform 2008 (vgl. BMF-Finanzbericht 2008, Anlage 13.7) inzwischen realisiert, und bei welchen Positionen kam es auf Basis der tatsächlich bereits vereinnahmten Steuern zu Anpassungen bei den Schätzungen, und in welcher Höhe jeweils?

2

Wie würde sich ausgehend vom diesem Finanztableau (Position 11), oder von inzwischen aktualisierten Berechnungen, eine Erhöhung des Hinzurechnungsfaktors auf 50, 75 oder 100 Prozent auf die Steuereinnahmen auswirken?

3

Wie erklärt sich die Bundesregierung den starken Einbruch der Körperschaftsteuer von über 50 Prozent in 2009 im Vergleich zu dem geringeren Absinken der Gewerbesteuer um 19 Prozent, und sieht sie einen Zusammenhang zur Berücksichtigung von Hinzurechnungen in der Gewerbesteuer?

4

Welcher Anteil der Unternehmen zahlt in den unterschiedlichen Betriebsgrößenklassen, gegliedert nach Umsatz und Beschäftigten und Branchen, jeweils Gewerbesteuer, und welcher Körperschaftsteuer bzw. Einkommensteuer?

5

Welcher Anteil der in Frage 4 genannten Unternehmen zahlt deswegen keine Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer bzw. Einkommensteuer, weil Verluste vorlagen, und bei welchem Anteil der Verlustfälle in Körperschaftsteuer bzw. Einkommensteuer treten Gewerbesteuerzahlungen auf?

6

Inwieweit leitet die Bundesregierung eine Rechtfertigung bzw. Verpflichtung zur Berücksichtigung von Hinzurechnungen und Kürzungen aus dem Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer ab, und inwieweit ergibt sich für die Bundesregierung eine Rechtfertigung für Hinzurechnungen von Fremdkapitalfinanzierungen aus dem internationalen Steuerwettbewerb und der Verlagerung von Steuersubstrat in Niedrigsteuerländer?

7

Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob die Unternehmenssteuerreform 2008 zu der erhofften Rückverlagerung von Steuersubstrat nach Deutschland beigetragen hat, und wie schätzt die Bundesregierung diesen Effekt heute quantitativ ein, und welche Berechnungen liegen dem zugrunde?

8

Welche weiteren Maßnahmen zur Sicherung von Steuersubstrat plant die Bundesregierung derzeit, und wann sollen diese auf den Weg gebracht werden?

9

Wie verteilt sich die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer regional auf die Bundesländer, und wie die tatsächlichen Gewerbesteuerzahlungen?

10

Wie verteilt sich die Bemessungsgrundlage und die gezahlte Gewerbesteuer auf Kommunen unterschiedlicher Größe, jeweils auch pro Einwohner?

11

Wie hoch ist der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz, bezogen auf die gesamte Bemessungsgrundlage derzeit, und reicht der Anrechnungsfaktor von 3,8 bei der Einkommensteuer aus, um die Anrechnung dieser durchschnittlichen Gewerbesteuer zu erreichen; falls nein, welche Steuerausfälle bei der Einkommensteuer wären durch eine Erhöhung der Anrechnungszahl zu erwarten?

12

Welche Steuermehreinnahmen würde eine Erhöhung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen nur der Fremdkapitalzinsen von 25 Prozent auf 100 Prozent erbringen?

13

Welche Steuermehreinnahmen würde eine gestaffelte volle Hinzurechnung der Finanzierungsanteile in Höhe von – 25 Prozent bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, – 75 Prozent bei Immobilien des Anlagevermögens, – 100 Prozent bei sonstigen Wirtschaftsgütern erbringen?

14

Welcher Anteil der in den Fragen 2, 12 und 13 genannten Mehreinnahmen könnte auf die Einkommensteuer angerechnet werden, und welcher nicht (weil Körperschaften oder Verlustfälle)?

15

Welche Steuermehreinnahmen würden bei einer Einbeziehung der Freiberufler in die Gewerbesteuerpflicht zu erwarten sein und gegebenenfalls auch ohne Berücksichtigung von Hinzurechnungen und Kürzungen (Einkünfte nach § 18 des Einkommensteuergesetzes)?

Berlin, den 11. Juni 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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