[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/26043 –
Unterstützung der libyschen Küstenwache und Marine im Rahmen der
Militärmission EUNAVFOR MED IRINI
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 17. Februar 2020 haben die EU-Außenminister die Mission EUNAVFOR
MED IRINI im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik (GSVP) vor Libyen beschlossen (Ratsdokument 6414/ 20). Sie soll dazu
beitragen, das Waffenembargo der Vereinten Nationen (VN) in Libyen
umzusetzen. Das Mandat läuft bis zum 31. März 2021. Die Missionsführung
wechselt halbjährlich zwischen Italien und Griechenland. Neben Schiffen werden
Flugzeuge, Hubschrauber und Drohnen eingesetzt. Nach Angaben der
Bundeswehr beteiligen sich derzeit sieben EU-Staaten mit rund 1 000 Soldatinnen
und Soldaten sowie Zivilpersonal an IRINI („Der Einsatz im Zentralen
Mittelmeer – EUNAVFOR MED Irini“,
www.bundeswehr.de). Die Bundeswehr
stellt bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten, darunter im
Operationshauptquartier der EU in Rom, im Führungselement der seegehenden Einheiten (Force
Headquarters), auf dem Führungsschiff, mit dem Seefernaufklärer „Orion“
sowie einer seegehenden Einheit. Das Einsatzgebiet umfasst das westliche
zentrale Mittelmeer bis zu den tunesischen und libyschen Hoheitsgewässern, dies
entspricht der Größe der Bundesrepublik Deutschland (Bundestagsdrucksache
19/21522).
Eine der Unterstützungsaufgaben ist die Verhinderung von Schleusungen im
zentralen Mittelmeer und der „Aufbau von Kapazitäten der libyschen
Küstenwache/Marine und der Ausbildung von Strafverfolgungsaufgaben auf See“.
Hierzu soll EUNAVFOR MED IRINI das zweite Ausbildungspaket der
Vorgängermission SOPHIA weiterführen. Eine weitere Aufgabe ist das „Sammeln
von Informationen und deren Weitergabe“ an Agenturen der Europäischen
Union und Behörden ihrer Mitgliedstaaten.
Weil mehrere Regierungen darauf bestanden, keine Menschen in Seenot retten
zu müssen, sollten die seegestützten Einheiten der neuen Mission nur vor der
östlichen Küste Libyens operieren („EU officials push for bloc to enforce
Libya arms embargo“, AP vom 14. Februar 2020).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26416
19. Wahlperiode 03.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
2. Februar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die militärische Operation der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik der Europäischen Union (GSVP EU) EUNAVFOR MED IRINI wurde
am 31. März 2020 als militärische Krisenmanagementoperation beschlossen.
Die deutsche Beteiligung wurde am 22. April 2020 durch die Bundesregierung
beschlossen. Der Deutsche Bundestag hat dem am 7. Mai 2020 zugestimmt.
Italien stellt dauerhaft das Operationshauptquartier in Rom und somit die
Führung der Operation. Die Führung der Operation zugewiesenen Kräfte erfolgt
vom Flaggschiff des Einsatzverbandes mit eingeschifftem Führungsstab, dem
Force Headquarters. Die Gestellung des Flaggschiffes und damit verbunden des
„Force Commanders“ wechselt alle sechs Monate zwischen Italien und
Griechenland. Aktuell stellt Griechenland mit der HS ADRIAS das Flaggschiff der
Operation. Ein erneuter Wechsel der Führung zu Italien ist im März 2021
vorgesehen.
Derzeit beteiligen sich insgesamt 24 EU-Mitgliedstaaten mit Personal in den
Führungsstäben und/ oder mit Fähigkeitsbeiträgen an EUNAVFOR MED IRI-
NI.
Zur Beantwortung der Fragen 6 und 6a bis 6d wurden Informationen
verwendet, die bereits von einem anderen Staat oder der EU als Verschlusssache
eingestuft wurden. Die Bundesregierung ist aus Gründen des Vertrauensschutzes
gehalten, die Informationen ebenfalls einzustufen.
Die Einstufung der Antwort auf die Frage 10 als Verschlusssache mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall
im Hinblick auf Gründe des Staatswohls erforderlich.* Nach der Allgemeinen
Verwaltungs-vorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Arbeitsmethoden und
Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige
Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 des Gesetzes über den
Bundesnachrichtendienst (BNDG) besonders schutzwürdig. Ebenso
schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine
Veröffentlichung von Einzelheiten solcher Erkenntnisse würde zu einer
Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst (BND) zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten zur Informations-gewinnung führen. Dies kann für die wirksame
Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
1. Welches Schiff übernimmt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Führung von IRINI, und mit welchem Personal beteiligt sich dort die
Bundeswehr?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Deutschland
beteiligt sich am Operationshauptquartier in Rom mit derzeit elf Soldatinnen und
Soldaten und am eingeschifften Führungsstab („Force Headquarters“) derzeit
mit einem Soldaten.
2. Welche U-Boote oder Langstreckendrohnen der MALE-Klasse wurden
bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen
Mitgliedstaaten in IRINI eingesetzt?
Uboote werden der Operation IRINI aus operativen Gründen nicht direkt
unterstellt. Eine zeitweise Unterstützung der Operation erfolgte bisher durch
italienische und französische Uboote unter jeweils nationaler Führung.
Italien setzt eine Drohne der MALE-Klasse in EUNAVFOR MED IRINI ein.
3. Mit welchen Kräften und Fähigkeiten beteiligt sich die Bundeswehr
derzeit an IRINI, welche früheren Einheiten wurden mittlerweile abgezogen,
und welche zukünftigen Beistellungen sind geplant?
a) Wie viele Flüge mit wie vielen Flugstunden hat der Seeaufklärer der
Bundeswehr im Rahmen von IRINI durchgeführt?
Die Fragen 3 und 3a werden zusammen beantwortet.
Alle im Sinne der Fragestellung geforderten Informationen zu aktuellen und
bereits abgeschlossenen deutschen Beteiligungen sind in den regelmäßigen
Unterrichtungen des Parlamentes enthalten.
Ab März 2021 ist beabsichtigt, dass sich die Bundeswehr erneut mit einer
seegehenden Einheit, dem Einsatzgruppenversorger BERLIN, beteiligt.
b) Wie viele Flugstunden haben die Bordhubschrauber der seegehenden
Einheiten zum Übersetzen von Personal und Material in dieser Zeit
erbracht?
Die auf der Fregatte HAMBURG eingeschifften Bordhubschrauber
absolvierten insgesamt 310 Flugstunden.
c) Wie viele Trainingstage haben die Einheiten der Bundeswehr in der
Einsatzzeit von IRINI durchgeführt, und welche Szenarien wurden mit
seegehenden Einheiten anderer Teilnehmer trainiert?
Deutsche Einheiten nahmen während der Beteiligung an EUNAVFOR MED
IRINI an insgesamt drei Übungen mit seegehenden Einheiten anderer Nationen
teil und absolvierten dabei drei Ausbildungstage. Dabei wurden
Navigationsübungen, Seeversorgungsmanöver und die Zusammenarbeit bei der Versorgung
von Verletzten trainiert.
d) Inwiefern waren an diesen Trainings auch U-Boote oder Drohnen
beteiligt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung waren weder Uboote noch Drohnen an
diesen Ausbildungen beteiligt.
4. An welche Agenturen der Europäischen Union und Behörden ihrer
Mitgliedstaaten werden nach Kenntnis der Bundesregierung in IRINI
gesammelte Informationen weitergegeben?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache
19/19106 wird verwiesen.
5. Welches Personal der EU-Agenturen Frontex und Europol befindet sich
nach Kenntnis der Bundesregierung in den Hauptquartieren oder
seegehenden Einheiten von IRINI?
Aktuell ist kein Personal von Europol zur Militärmission EUNAVFOR MED
IRINI entsandt. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9b auf
Bundestagsdrucksache 19/19106 wird verwiesen. Die Kriminalitätsinformationszelle
(Crime Information Cell) trägt aus dem Operationshauptquartier in Rom zum
Informationsaustausch mit EU-Agenturen bei.
6. Wie viele „Hailings“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang
im Rahmen von IRINI durchgeführt (bitte nach Kernaufgaben und
Unterstützungsaufgaben aufschlüsseln)?
a) Wie viele „Freundliche Annäherungen“ wurden durchgeführt, und
wie viele davon wurden von den Kapitäninnen und Kapitänen der
angefragten Schiffe abgelehnt?
b) Wie viele Flaggenuntersuchungen wurden durchgeführt?
c) Wie viele Schiffe wurden inspiziert?
d) Wie viele Durchsuchungen wurden aufgrund einer Weigerung des
Flaggenstaats abgelehnt, und welche Fälle betraf dies?
Die Fragen 6 bis 6d werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen.*
7. Welche Seenotfälle haben in IRINI eingesetzte Flugzeuge oder Schiffe
nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 in der von Libyen
koordinierten Seenotrettungszone beobachtet, und an welche italienischen,
maltesischen und libyschen Behörden wurden diese jeweils gemeldet?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden 2020 durch EUNAVFOR MED
IRINI insgesamt 267 Seenotfälle aufgeklärt. Dabei erfolgte bei insgesamt 13
Seenotfällen die initiale Meldung durch Einheiten der Operation. Die
Weitermeldung an italienische, maltesische, libysche und tunesische Behörden erfolgt
ausgehend von den vorgegebenen SAR-Zonen selbstständig durch die
meldenden Einheiten.
Dezidiert aufgeschlüsselte Zahlen hierzu liegen nicht vor.
8. Welche dieser Seenotfälle wurden von Einheiten der Bundeswehr
entdeckt, begleitet oder geborgen?
Deutsche Einheiten waren bisher in keinen Seenotrettungsfall involviert.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstbebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
9. Was ist der Bundesregierung über den Ort und die Funktionsfähigkeit der
Leitstellen Joint Rescue Coordination Centre (JRCC),
behördenübergreifendes Nationales Coordination Centre (NCC) und Maritime Rescue
Coordination Centre (MRCC) in Libyen bekannt?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3a bis 3d auf
Bundestagsdrucksache 19/11369 und die Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 auf
Bundestagsdrucksache 19/7802 wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen
keine eigenen Informationen über die aktuelle Funktionsfähigkeit der JRCC
vor.
Das Libyan Maritime Rescue Coordination Centre (MRCC) ist seit 2019 in
Tripolis angesiedelt. Über den Umfang der Funktionsfähigkeit des MRCC liegen
der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Nach Angaben der
libyschen Küstenwache (LCG), der das MRCC untersteht, ist dieses im Zuge der
Einmeldung der Seenotrettungszone eingerichtet worden, aber bisher noch
keine voll funktionstüchtige Behörde.
Über Standort und Funktionsfähigkeit eines libyschen NCC liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
10. Was ist der Bundesregierung über die Zahl der seegehenden Einheiten
(auch Festrumpfschlauchboote) der libyschen Küstenwache bekannt
(bitte soweit möglich, Typ und Klasse darstellen), und welche dieser Schiffe
und Boote sind einsatzfähig?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen.*
11. Wie viele Angehörige der libyschen Küstenwache sowie der Marine
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Operation EU-
NAVFORMED SOPHIA geschult?
Es wird auf den Abschlussbericht der Bundesregierung nach Beendigung der
Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische
Union geführten EUNAVFOR MED Operation SOPHIA vom 26. Juni 2020,
Bundestagsdrucksache 19/20775, verwiesen.
12. Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung der Kapazitätsaufbau
und die Ausbildung der libyschen Küstenwache und der libyschen
Marine in IRINI beginnen, bzw. wann haben diese begonnen?
a) Welche Ausrüstungshilfen und Schulungen erfolgen hierzu, wer führt
diese durch, und wer ist jeweils begünstigt?
b) Welche Ausbildungsmodule sollen in welchen EU-Mitgliedstaaten
stattfinden?
Die Fragen 12 bis 12b werden zusammen beantwortet.
Der Beginn der Ausbildung der libyschen Küstenwache und Marine ist erst
nach Zeichnung einer entsprechenden Vereinbarung zwischen der libyschen
Regierung des Nationalen Einvernehmens mit EUNAVFOR MED IRINI
möglich. Dies ist bisher auf Wunsch der Regierung des Nationalen Einvernehmens
nicht erfolgt.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
13. Inwiefern stimmt sich IRINI nach Kenntnis der Bundesregierung mit
anderen EU-Maßnahmen in Libyen ab, insbesondere mit dem Programm
des Notfalltreuhandfonds für Afrika (EUTF) „Support to Integrated
border and migration management in Libya – Second phase“ (SIBMMIL;
vgl.
https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/sites/euetfa/files/t05-eutf-noa-
ly-07.pdf)?
a) Was ist der Bundesregierung über die Umsetzung von „Back-up-
Vereinbarungen“ zwischen Libyen und EU-Mitgliedstaaten für die
Seenotrettung bekannt („[…] formulation of back-up arrangements
for SAR with third parties“)?
b) Was ist der Bundesregierung über den Aufbau einer mobilen
maritimen Leitstelle (MRCC) in Libyen bekannt, welche Firma stellt diese
Anlage her, und wann soll diese einsatzbereit sein?
Die Fragen 13 bis 13b werden zusammen beantwortet.
Entsprechend des integrierten Ansatzes der EU tauschen sich die Akteure, die
zum Engagement der EU in Libyen beitragen, untereinander aus. Auf die
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 bis 2d auf Bundestagsdrucksache
19/519 wird verwiesen. Auf die Antwort zur Frage 9 wird verwiesen.
14. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Maßnahmen die
Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) im
Rahmen des Projekts SAFEMED IV in Libyen durchführt und welche
technische Unterstützung die libysche Seeverkehrsbehörde oder
Schifffahrtsbehörde durch die EMSA erhält?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
15. Was ist der Bundesregierung aus ihrer neuen Mitgliedschaft im
International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) darüber
bekannt, welche Projekte das Zentrum in Libyen organisiert und plant, und
wer führt diese durch (Bundestagsdrucksache 19/20251)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
16. Welche Abkommen (auch MoU’s) hat das ICPMD mit welchen in
Libyen tätigen EU-Agenturen, EU-Missionen oder Organisationen
abgeschlossen, und welchen Inhalt haben diese?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
17. Ist der Monitoring-and-Advising-Mechanismus von IRINI nach Kenntnis
der Bundesregierung inzwischen im Einsatz (Antwort zu Frage 21 auf
Bundestagsdrucksache 19/21522)?
a) Falls ja, halten sich die libyschen Einheiten nach Kenntnis der
Bundesregierung an das geforderte Berichtswesen zu einzelnen
Einsätzen?
b) Welche technischen Mittel werden von IRINI zur Überwachung des
libyschen Vorgehens aus der Distanz genutzt?
c) Welche Treffen erfolgten im Rahmen des Monitoring-and-Advising-
Mechanismus zwischen IRINI und der libyschen Küstenwache?
d) Falls der Monitoring-and-Advising-Mechanismus noch nicht im
Einsatz ist, aus welchem Grund sind die Voraussetzungen nicht
gegeben?
e) Woran scheitert die Unterzeichnung der notwendigen
Vereinbarungen zwischen IRINI und der libyschen Küstenwache bzw. Marine?
Die Fragen 17 bis 17e werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]