Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets
der Abgeordneten Michel Brandt, Norbert Müller (Potsdam), Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Sören Pellmann, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Antragserfordernisse der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) stellen für viele Haushalte mit anspruchsberechtigten Kindern eine hohe Hürde dar. Viele Schülerinnen und Schüler, die die entsprechenden Leistungen dringend benötigen würden, erhalten sie deshalb nicht oder nur in eingeschränktem Umfang.
Ein 2016 veröffentlichter Evaluationsbericht (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Meldungen/2016/evaluation-des-bildungspaketes-langbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=1) stellte fest, dass viele Leistungen nicht genutzt würden, weil der Antrag aufwendig sei und die Förderung nicht ausreiche, um beispielsweise Musikunterricht und ein Instrument zu finanzieren. Aus einer 2018 veröffentlichten Auswertung durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband und den Deutschen Kinderschutzbund (https://www.der-paritaetische.de/presse/kinderarmut-nicht-einmal-15-prozent-der-6-bis-unter-15-jaehrigen-profitieren-von-teilhabeleistungen/) geht hervor, dass nur jedes siebte anspruchsberechtigte Kind vom Teilhabepaket profitiert.
Abgesehen davon, dass die Leistungen des BuT oft nicht ausreichend sind, wirkt sich nach Auffassung der Fragestellenden bereits die bürokratische Antragstellung für jede einzelne Leistung als Hindernis aus. Zum einen, weil Eltern sich schon durch die Antragstellung in eine Bittstellerrolle gedrängt sehen. Zum anderen, weil die Antragsstellung kompliziert und aufwendig ist. Darüber hinaus stellt die Bearbeitung der Anträge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern einen erheblichen Arbeits- und Kostenaufwand dar, der nach Auffassung der Fragestellenden durch eine unbürokratische, gleiche Teilhabe aller Kinder an Bildungsleistungen der Schulen entfielen.
Die Situation betrifft auch das Jobcenter Stadt Karlsruhe, wo sich nach Auffassung der Fragestellenden die oben beschriebenen Mängel und Diskriminierungen in den Gewährungsvoraussetzungen für Leistungen des BuT nachteilig auf die leistungsberechtigten Schülerinnen und Schüler auswirken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der zu BuT-Leistungen berechtigten Haushalte im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Stadt Karlsruhe?
Welche Nachweise werden nach Kenntnis der Bundesregierung für einen Antrag auf eine BuT-Leistung vom Jobcenter Stadt Karlsruhe angefordert?
Wie viele Anträge auf BuT-Leistungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2018 und 2019 beim Jobcenter Stadt Karlsruhe von wie vielen Haushalten gestellt?
Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese Gesamtzahl (absolut und in Prozent) von Anträgen auf die einzelnen BuT-Leistungen?
Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vom Jobcenter Stadt Karlsruhe in den Jahren 2018 und 2019 abgelehnt?
Bei wie vielen Anträgen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zeitraum nur eine Teilleistung gewährt?
Aus welchen Gründen wurden Anträge nach Kenntnis der Bundesregierung vom Jobcenter Stadt Karlsruhe in diesem Zeitraum ganz abgelehnt bzw. nur zum Teil gewährt?
Gegen wie viele ablehnende Bescheide wurde nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchem Ergebnis Einspruch in diesem Zeitraum gegen die Bescheide des Jobcenters Stadt Karlsruhe erhoben?
Wie hoch schätzt das Jobcenter Stadt Karlsruhe nach Kenntnis der Bundesregierung den Bearbeitungsaufwand seitens der Antragsteller für eine BuT-Leistung ein (Antragstellung, Beschaffung und Vorlage von Belegen)?
Welche Unterstützungsleistungen gewährt das Jobcenter Stadt Karlsruhe nach Kenntnis der Bundesregierung den Antragstellern bei der Antragstellung für eine BuT-Leistung?
Wie lange dauert es nach Kenntnis der Bundesregierung beim Jobcenter Stadt Karlsruhe von der Antragstellung für eine BuT-Leistung bis zur Leistungsgewährung, verteilt auf die einzelnen BuT-Leistungen?
In welchem Umfang hat das „Starke-Familien-Gesetz“ zu einer höheren Inanspruchnahme des BuT geführt (bitte in Anzahl der Kinder und Euro)?