[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Beeck, Alexander Graf
Lambsdorff, Olaf in der Beek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/26375 –
Entwicklungspolitische Aktivitäten und Vorhaben der Bundesministerien
in Bolivien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem neuen Reformkonzept „BMZ 2030“ kündigt das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) den Rückzug
der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit unter anderem aus Bolivien an
(
http://www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2020/april/200429_pm_09_
Entwicklungsministe- rium-legt-mit-BMZ-2030-Reformkonzept-vor/inde
x.html). Die Begründung: „geringe Signifikanz der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/20436).
Bolivien zählt zu den ärmsten Ländern Lateinamerikas. Noch immer lebt über
ein Drittel der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze (
https://www.bmz.de/
de/laender_regionen/lateinamerika/bolivien/index.jsp#section-31224771).
Herausforderungen sind fehlende staatliche Grunddienstleistungen und die
geringe industrielle Entwicklung. Beim Zugang zu Trinkwasser und einem
geeigneten Abwassersystem besteht weiterhin eine breite Kluft zwischen Stadt
und Land (
https://www.giz.de/de/weltweit/389.html). Gerade einmal 23
Prozent der Bevölkerung haben einen Zugang zu einer fachgerechten
Abwasserentsorgung (
https://www.bmz.de/de/laender_regionen/lateinamerika/bolivien/i
ndex.jsp#section-31224771). Hinzu kommt, dass Bolivien besonders anfällig
für die Auswirkungen des Klimawandels ist. Dürren, Überschwemmungen
oder Wasserknappheit beeinflussen die Landwirtschaft und gefährden die
Ernährungssicherheit (
https://www.giz.de/de/weltweit/389.html). Die
zunehmende Rohstoffförderung und Rohstoffnutzung stellt viele Regionen vor neue
Herausforderungen. Unter dem Salar de Uyuni wird das größte
Lithiumvorkommen der Welt vermutet. Im Jahr 2018 sicherte sich eine deutsche Firma
einen exklusiven Zugang zu Boliviens Lithiumvorkommen. Nachdem es zu
einer innenpolitischen Krise und Protesten der lokalen Bevölkerung gegen das
Projekt gekommen war, stoppte Boliviens damaliger Präsident Evo Morales
2019 überraschend das Projekt. Die Bevölkerung fürchtete, nicht ausreichend
von dem Projekt zu profitieren. Außerdem verbraucht der Abbau von Lithium
viel Wasser; das hätte wiederum Folgen für den Grundwasserspiegel in den
betroffenen Regionen und insbesondere für indigene Gemeinschaften, die in
einer ohnehin trockenen Region rund um die Salzseen Landwirtschaft betrei-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27483
19. Wahlperiode 10.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 10. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ben. Seither fordert Bolivien eine Aufbesserung der Vertragsbedingungen, um
die Zusammenarbeit fortzusetzen (
https://www.tagesschau.de/ausland/lithium-
abbau-bolivien-101.html).
Die bolivianische Regierung hat angesichts der Zunahme von Wasserkrisen
und Wasserkonflikten ein großes Interesse an Unterstützung bei ihren
Bemühungen zum ressourceneffizienten und klimasensiblen Umgang mit Wasser
(
https://www.giz.de/de/weltweit/75280.html).
Deutschland zählt seit vielen Jahrzehnten zu den wichtigsten bilateralen
Partnern Boliviens (
https://www.bmz.de/de/laender_regionen/lateinamerika/bolivi
en/index.jsp#section-31224771). Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit
konzentriert sich im Wesentlichen auf die Schwerpunktbereiche
Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, ländliche Entwicklung und Umwelt sowie
Energie mit Fokus auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz (
https://ww
w.bmz.de/de/laender_regionen/lateinamerika/bolivien/index.jsp#section-3122
4771).
Zwischen den Jahren 2010 und 2019 beliefen sich die ODA-anrechenbaren
(Official Development Assistance, ODA) Ausgaben der Bundesrepublik
Deutschland für Projekte und Maßnahmen in Bolivien auf über 430 Mio. US-
Dollar (
https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=crs1#). Allein das
BMZ finanzierte im Zeitraum von 2014 bis 2019 in dem einstigen
Schwerpunktland deutscher Entwicklungspolitik über 300 Projekte (
https://stats.oecd.
org/Index.aspx?DataSetCode=crs1#). Schwerpunkte der Projekte des BMZ
sind die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, ländliche Entwicklung und
Umwelt sowie Energie mit Fokus auf erneuerbare Energien und
Energieeffizienz (
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/bolivien-nod
e/bilateral/213434). Auch andere Ressorts beteiligten sich im gleichen
Zeitraum mit zahlreichen Projekten an verschiedenen Entwicklungsvorhaben in
Bolivien. So führten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit (BMU), das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF), das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
(BMI), das Auswärtige Amt (AA) sowie das Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) über 250 Projekte im Andenstaat durch (
https://stats.oecd.org/I
ndex.aspx?DataSetCode=crs1#).
In den letzten zwei Jahren wurden diverse Projekte vom Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung verlängert oder neu
zugesagt, was in Anbetracht der neuen Rückzugsstrategie des
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aus Sicht der
Fragesteller zum einen die Frage aufwirft, nach welcher Gesamtstrategie die
Bundesregierung ihre Außen- und Entwicklungspolitik in Lateinamerika
verfolgt. Zum anderen stellt sich hinsichtlich der starken Fragmentierung der
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) sowie der mangelnden Kooperation zwischen
den Ressorts der Bundesregierung die Frage nach der Wirksamkeit der
Entwicklungsmaßnahmen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit dem Reformprozess BMZ 2030 hat das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein umfassendes strukturelles
Konzept vorgelegt, um die Maßnahmen und Mittel der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) noch strategischer, wirksamer und effizienter
einzusetzen. Dies wird insbesondere durch eine Fokussierung und Neuausrichtung
der bilateralen staatlichen EZ erreicht. Auch nach dieser Neujustierung bleibt
das BMZ mit der bilateralen EZ weiterhin in zahlreichen Ländern
Lateinamerikas sowie regional aktiv. Zudem wird das Engagement nicht-staatlicher und
multilateraler Akteure in der Region weiterhin durch Mittel des BMZ
unterstützt.
Die Bundesregierung pflegt seit Jahren vertrauensvolle, partnerschaftliche
Beziehungen zu Bolivien in den unterschiedlichsten Bereichen. Dies entspricht
der Philosophie der Lateinamerika- und Karibik-Initiative des Auswärtigen
Amtes (AA), deren Ziel eine deutliche Intensivierung der partnerschaftlichen
Beziehungen mit den Ländern der Region ist. Mit der Initiative sollen der
politische Austausch verstärkt, die Wirtschaftsbeziehungen belebt und die
Kooperation in den Bereichen Kultur, Bildung und Wissenschaft ausgebaut werden.
Das AA und das BMZ stehen im engen Austausch, um die Neu-Fokussierung
der EZ mit den Zielen der Lateinamerika- und Karibik-Initiative aufeinander
abzustimmen. Ein Beispiel für Bolivien ist die Koordinierung des BMZ-
finanzierten Einsatzes der Schnell Einsetzbaren Expertengruppe Gesundheit
(SEEG) mit dem Pandemiedialog des AA (siehe auch Antwort auf Frage 9).
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung in der Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/18196 sowie auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 5a der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/20436 verwiesen.
1. Welche Gesamtstrategie verfolgt die Bundesregierung in Bolivien und
wie passt diese zu der Lateinamerika- und Karibik-Initiative des
Auswärtigen Amts einerseits und der Reformstrategie „BMZ 2030“ des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
andererseits (bitte begründen)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung oben sowie auf die
Vorbemerkungen der Bundesregierung zu den Antworten der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/18196 sowie auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/20436 sowie ebenda auf
die Antwort zu Frage 5a verwiesen.
2. An welchen multilateralen Maßnahmen und Projekten beteiligt sich die
Bundesregierung derzeit in Bolivien, und ist eine Aufstockung dieser
Programme geplant (bitte nach Organisation, Maßnahme, Laufzeit,
Projektzielen und Finanzvolumen aufschlüsseln)?
Falls ja, in welcher Höhe?
Falls nein, weshalb nicht?
Das BMZ finanziert derzeit ein Vorhaben der Konferenz der Vereinten
Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD), „Stärkung nationaler Kapazitäten
für eine koordinierte Umsetzung des Handelserleichterungsabkommens der
WTO“, mit dem Ziel der Stärkung der bestehenden nationalen Komitees für
Handelserleichterungen gemäß des Abkommens der Welthandelsorganisation
(WTO) für Handelserleichterungen in vier ausgewählten Entwicklungsländern
(Bolivien, Ecuador, Honduras, Mongolei). Das Finanzvolumen des Projekts
beläuft sich auf 400 000 Euro, wobei das auf Bolivien anteilig entfallende
Finanzvolumen derzeit noch nicht angegeben werden kann. Da die Umsetzung des
Projekts erst in diesem Jahr mit einer vorgesehenen Laufzeit zunächst bis Ende
2021 beginnt, kann über eine mögliche Aufstockung noch keine Aussage
getroffen werden.
Darüber hinaus trägt die Bundesregierung zu multilateralen
entwicklungspolitischen Aktivitäten in Bolivien insbesondere durch ihre Beiträge zum
Kernbudget multilateraler Organisationen und Fonds bzw. ihre Anteile am Kapital
multilateraler Banken bei. Beispielsweise beteiligt sich Deutschland an der EZ
der Europäischen Union (EU) in Bolivien vornehmlich über das Instrument für
Entwicklungszusammenarbeit (EZI) über seinen Beitrag zum EU-Haushalt mit
rund 21 Prozent. Für die Jahre 2014 bis 2020 wurden Bolivien aus diesem
Instrument rund 322 Mio. Euro zugesagt. Davon wurden 2019 beispielsweise
38 Mio. Euro aus den geografischen und thematischen Programmen des EZI
ausgezahlt. Hinzu kamen 2 Mio. Euro aus dem Instrument für Demokratie und
Menschenrechte. Das weitere EU-Engagement, an dem Deutschland sich
beteiligt, kann unter folgendem Link eingesehen werden:
https://ec.europa.eu/intern
ational-partnerships/where-we-work/bolivia_en. Des Weiteren hält Deutschland
rund 1,89 Prozent Anteile am Kapital der Interamerikanischen
Entwicklungsbank (IDB). Deutschland ist damit der drittgrößte europäische Anteilseigner
der IDB nach Spanien und Italien. Im Jahr 2020 hat die IDB 593 Mio. US-
Dollar zugesagt und 543 Mio. US-Dollar ausgezahlt, um die Finanzierung von
Entwicklungsprojekten in Bolivien fortzusetzen und die unmittelbaren
Auswirkungen der Corona-Krise zu lindern. Weitere Details können unter folgendem
Link eingesehen werden:
https://www.iadb.org/en/countries/bolivia/overview.
Auch zum Engagement von Organisationen der Vereinten Nationen (VN) in
Bolivien trägt die Bundesregierung durch ihre Kernbeiträge bei. Mögliche
Fortführungen bzw. Aufstockungen des diesbezüglichen Engagements in den
genannten Bereichen stehen unter dem Vorbehalt künftiger
Haushaltsaufstellungen, so dass hierzu gegenwärtig keine Aussage getroffen werden kann.
3. Welche konkreten Indikatoren und qualitativen Kriterien waren für die
Bundesregierung ausschlaggebend dafür, die bilaterale
Entwicklungszusammenarbeit mit Bolivien einzustellen, und wer war an dem
Entscheidungs- und Bewertungsprozess beteiligt (bitte begründen)?
a) Wie begründet und anhand welcher konkreten Kriterien und Daten
belegt die Bundesregierung „geringe Signifikanz der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit“ in Bolivien (vgl. Bundestagsdrucksache
19/20436)?
b) Wie wurde das Kriterium „geringe Signifikanz“ im Vergleich zu den
anderen strategischen Kriterien wie „gute Regierungsführung“,
„Menschenrechte“, „Bedürftigkeit“ und „qualitativen
Einschätzungen zu geopolitischen Interessen, internationalen Verpflichtungen,
historischen Bindungen und zur Qualität der Zusammenarbeit in
Bolivien“ gewichtet (vgl. Bundestagsdrucksache 19/20436)?
c) Was hat der Bundesregierung zufolge zu einer geringen Signifikanz
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Bolivien geführt?
Die Fragen 3 bis 3c werden gemeinsam beantwortet.
Die Auswahl der Partnerländer im Rahmen des Reformprozesses BMZ 2030
wurde in Abwägung und unter Gewichtung aller Auswahlkriterien getroffen.
Für das Kriterium „Signifikanz des deutschen Engagements“ wurde die
Relevanz des deutschen Beitrags im Gebervergleich auf Grundlage von Daten der
Öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA) der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu bi- und
multilateralen Gebern ausgewertet. Durch die bisherige Verteilung der Mittel der
bilateralen staatlichen EZ auf viele Länder hatte das bilaterale Engagement des BMZ
in einigen Ländern im internationalen Gebervergleich weniger Gewicht.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die
Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 4, 5 und 10a der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/20436 verwiesen.
4. Inwieweit wurde im Vorfeld der Entscheidung zur Beendigung der
bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Bolivien der Dialog mit
anderen Gebern sowie anderen Bundesministerien gesucht, die in Bolivien
Entwicklungsvorhaben fördern, und wie sah der Abstimmungsprozess
aus?
6. Welchen strukturellen Austausch gab es zwischen der Bundesregierung
und anderen privaten und/oder staatlichen EZ-Gebern, um die „BMZ
2030“-Strategie abzustimmen und ggf. weiteren Entwicklungsbedarf in
Bolivien zu koordinieren?
a) Wann, und wie wurden andere Geber, die Projekte und Maßnahmen
im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit in Bolivien
durchführen, über die „BMZ 2030“-Reformstrategie der Bundesregierung und
den damit verbundenen Rückzug der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit aus Bolivien informiert?
Die Fragen 4, 6 und 6a werden gemeinsam beantwortet.
Die Entscheidung zur Beendigung der bilateralen staatlichen EZ mit Bolivien
traf und verantwortete das BMZ im Rahmen des Ressortprinzips auf Grundlage
objektiver Kriterien. Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 3c
verwiesen. Vor der Entscheidung des BMZ über das künftige Engagement in
Bolivien gab es einen Austausch mit dem Bundeskanzleramt und dem AA. Der
Dialog mit anderen Gebern ist ebenfalls Teil der Umsetzung der BMZ 2030-
Reformschritte. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6b verwiesen.
5. Ist die Bundesregierung in Bolivien über die bilaterale
Entwicklungszusammenarbeit an Entwicklungsprojekten beteiligt, an denen auch andere
Geber beteiligt sind, und falls ja, an welchen?
Die Bundesregierung ist über das BMZ an der globalen Multi-Geber-
Partnerschaft „Energising Development (EnDev)“ beteiligt. In Bolivien wird eine der
Ländermaßnahmen des EnDev-Programms durchgeführt. Aktuell besteht
außerdem eine Kombifinanzierung mit der EU im Vorhaben „Integrierte
ländliche Entwicklung in Wassereinzugsgebieten in Bolivien (PROCUENCA)”.
Zudem unterstützt die Bundesregierung im Rahmen des zuvor genannten
Vorhabens PROCUENCA gemeinsam und abgestimmt mit anderen bilateralen und
multilateralen Gebern, wie der Schweiz, Schweden, der EU, der IDB und der
Weltbank, u. a. das Umwelt- und Wasserministerium bei der Umsetzung und
Weiterentwicklung des Nationalen Wassereinzugsgebietsplans (Plan Nacional
de Cuenca).
b) Wann, und wie wurden die großen internationalen Organisationen
(insbesondere die UN-Organisationen und deren Unterorganisationen)
sowie kirchliche Hilfswerke (wie Brot für die Welt), die Projekte und
Maßnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit in
Bolivien durchführen, über die „BMZ 2030“-Reformstrategie der
Bundesregierung und den damit verbundenen Rückzug der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit aus Bolivien informiert?
Die Reformstrategie BMZ 2030 wurde durch Bundesminister Dr. Gerd Müller
am 5. Mai 2020 in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Darüber hinaus
wurde das Reformkonzept BMZ 2030, einschließlich der neuen Länderliste, am
12. Mai 2020 auf der BMZ-Homepage hochgeladen und für die Öffentlichkeit
zugänglich gemacht.
Es wird im Übrigen auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1
bis 3 sowie 7 bis 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/21834 verwiesen.
7. Wurde der Bundesregierung Rückmeldungen bzw. Kritik von politischen
und/oder zivilgesellschaftlichen Akteuren aus Bolivien zu der neuen
Strategiereform „BMZ 2030“ zugetragen, und falls ja, wie lautete die
Rückmeldung, und wie hat die Bundesregierung darauf reagiert?
Es gab vereinzelte Schreiben kirchlicher Vertreterinnen und Vertreter sowie ein
Schreiben der bolivianischen Interimsregierung an die Bundesregierung, in
denen nähere Erläuterungen zu den Umständen der mit dem Reformprozess
BMZ 2030 einhergehenden Entscheidung, die bilaterale staatliche EZ mit
Bolivien auszusteuern, erbeten wurden. Die Bundesregierung hat diese Schreiben
mit den entsprechenden Erläuterungen (siehe Antwort zu Frage 1) beantwortet.
8. Werden Entwicklungsvorhaben, die nicht durch das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, sondern von
anderen Bundesministerien in Bolivien beauftragt werden, innerhalb der
Bundesregierung abgestimmt bzw. koordiniert?
Falls ja, wie läuft der Abstimmungs- bzw. Koordinierungsprozess ab?
Falls nein, weshalb nicht?
a) Welchen strukturellen Austausch gab es zwischen dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und
anderen Ressorts, um geplante, laufende sowie abgeschlossene Projekte
in Bolivien abzustimmen, zu koordinieren und zu evaluieren?
Die Fragen 8 und 8a werden gemeinsam beantwortet.
Die Abstimmung zu Vorhaben einzelner Bundesministerien in
Entwicklungsländern richtet sich nach § 19 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO) sowie nach Ziffer 15 der Leitlinien für die bilaterale
Finanzielle und Technische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit. Abstimmungs- und Koordinierungsprozesse
innerhalb der Bundesregierung im Einzelnen erfolgen einzelfall- und
anlassbezogen, beispielsweise durch schriftliche oder mündliche Beteiligungsverfahren
sowie unter Einbeziehung der Auslandsvertretungen. Zudem wird auf die
Antwort zu Frage 8c verwiesen. Vorhaben der Internationalen
Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMU) werden beispielsweise in einem formalen
Beteiligungsverfahren zwischen dem BMU und dem BMZ abgestimmt. Zudem findet zwischen
den relevanten Ressorts in regelmäßigen Abständen ein Austausch zu
Standards und Verfahren der Evaluierungspraxis statt.
b) Welche Auswirkungen hat die „BMZ 2030“-Strategie auf laufende
Projekte anderer Ressorts in Bolivien?
BMZ 2030 bezieht sich auf das bilaterale staatliche Engagement des BMZ. Die
Zusammenarbeit anderer Ressorts mit Bolivien ist davon nicht berührt.
c) Gibt es zwischen den Projekten, die von den staatlichen
Durchführungsorganisationen (insbesondere KfW und GIZ GmbH) im Auftrag
der verschiedenen Ressorts der Bundesregierung in Bolivien
durchgeführt werden, Koordinierungsmechanismen?
Falls ja, wie sehen diese aus, und in welcher Form wird die
Bundesregierung miteinbezogen?
Falls nein, weshalb nicht?
Die Abstimmung zwischen den Durchführungsorganisationen und der
Auslandsvertretung der Bundesregierung erfolgt in monatlich stattfindenden
Länderteamsitzungen und quartalsweise stattfindenden Schwerpunkt- bzw.
Sektorteamsitzungen vor Ort.
d) Wie wird innerhalb des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung sichergestellt, dass die Umsetzung der
Entwicklungszusammenarbeit koordiniert, effizient und wirksam ist,
und sieht die Bundesregierung bei den laufenden Projekten
Optimierungsbedarf?
Falls ja, welchen?
Falls nein, weshalb nicht?
Das BMZ und seine Fachreferate stehen im kontinuierlichen Austausch
untereinander, mit den Auslandsvertretungen sowie den
Durchführungsorganisationen, um eine koordinierte, effiziente und wirksame EZ zu gewährleisten.
Handlungsempfehlungen oder Anpassungsbedarfe im Rahmen laufender Vorhaben
ergeben sich aus den regelmäßigen Berichterstattungen. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 16b verwiesen.
9. Beziehen sich Maßnahmen und Projekte der Lateinamerika- und
Karibik-Initiative des Auswärtigen Amts auch auf Bolivien?
Falls ja, welche?
Falls nein, weshalb nicht?
Folgende Maßnahmen und Projekte der Lateinamerika- und Karibik-Initiative
des AA betreffen Bolivien:
– Frauennetzwerk UNIDAS: UNIDAS wurde 2019 unter der
Schirmherrschaft von Bundesaußenminister Maas gegründet. In diesem Netzwerk
kommen zivilgesellschaftliche Partnerinnen aus Lateinamerika, der Karibik
und Deutschland zusammen, die sich für chancengleiche Gesellschaften
einsetzen. Es gibt vier bolivianische Mitglieder im Frauennetzwerk
UNIDAS. Sie kommen aus Politik, Medien und der Zivilgesellschaft.
– Rechtsstaatszusammenarbeit: Im Zusammenhang mit den Wahlen 2019 und
2020 wurden insgesamt fünf Projekte zur Demokratieförderung mit rund
480 000 Euro 2019 und 462 000 Euro 2020 durchgeführt.
– Pandemiedialog: Der Pandemiedialog des AA findet in enger
Zusammenarbeit mit dem Institut für Virologie der Charité in Berlin statt (Gruppe
spanisch-sprechender Virologen). Er zielt auf eine Förderung des
wissenschaftlichen Austauschs mit und zwischen den Staaten der Region zur
Eindämmung der Pandemie sowie gesundheitspolitische Beratung ab. In
diesem Zusammenhang fand im Herbst 2020 eine BMZ-finanzierte
zweiwöchige Mission der SEEG statt. Vertreterinnen und Vertreter aus
bolivianischen Laboren nahmen am 17. und 18. Februar 2021 an einem virtuellen
Charité-Symposium zur Labordiagnostik in der Region teil. Darüber hinaus
hat die Auslandsvertretung im Zuge der Pandemie 13 Projekte im Bereich
Gesundheit in Höhe von rund 250 000 Euro gefördert.
10. Wurden Maßnahmen und Projekte der Bundesregierung in Bolivien mit
der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Lateinamerika
und die Karibik (ECLAC) abgestimmt?
Falls ja, welche?
Falls nein, weshalb nicht?
Bilaterale Vorhaben mit Bolivien werden vorrangig mit der bolivianischen
Regierung und den zuständigen Sektorinstitutionen abgestimmt. Bei in Bolivien
aktiven Regionalvorhaben der technischen Zusammenarbeit (TZ), in denen die
Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Lateinamerika und die
Karibik (ECLAC) als politischer Träger und Umsetzungspartner fungiert, findet
eine entsprechende Abstimmung statt. Aktuell in Umsetzung mit ECLAC
befindet sich das BMZ-finanzierte Vorhaben „Regionale Kooperation zur
nachhaltigen Gestaltung des Bergbaus in den Andenländern“.
11. Hat die Bundesregierung für Bolivien – oder über
Durchführorganisationen in Bolivien – Consultingfirmen zu entwicklungspolitischen
Angelegenheiten beauftragt?
Ja. Im Rahmen der bilateralen EZ werden über die
Durchführungsorganisationen – wo sinnvoll oder nötig – Consultingfirmen im Zusammenhang mit der
Vorbereitung oder Durchführung von Vorhaben bzw. Komponenten daraus
beauftragt. Dies gilt auch für die bilaterale EZ mit Bolivien.
a) Falls ja, welchen Zweck verfolgten die Beratungsaufträge, und welche
Ergebnisse konnten erzielt werden?
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist
laut § 5 Absatz 1 des Generalvertrages mit dem Bund verpflichtet, sich bei der
Erfüllung ihrer Aufgaben geeigneter Unternehmen der privaten Wirtschaft,
staatlicher Stellen und Fachinstitutionen zu bedienen, wenn und soweit dies
zweckmäßig und wirtschaftlich erscheint. In den laufenden Vorhaben, die im
Auftrag der Bundesregierung über die GIZ in Bolivien umgesetzt werden,
wurden daher bestimmte Vorhabenkomponenten (sog. Outputs) zur
eigenverantwortlichen Durchführung an Consultingfirmen vergeben, zum Beispiel beim
Vorhaben „Programm Erneuerbare Energien und Energieeffizienz (PEERR II)”
die Outputs für Energieeffizienz und Ausbildung, beim Vorhaben „Programm
für nachhaltige Trinkwasser- und Sanitärversorgung in Stadtrandgebieten
(PERIAGUA III)” die Outputs für den Schutz von Trinkwasserressourcen und
Trinkwassersicherheit oder beim Vorhaben „Integrierte ländliche Entwicklung
in Wassereinzugsgebieten (PROCUENCA)“ der Output zum Aufbau von
Daten- und Informationssystemen. Die Vorhaben inklusive dieser sog.
Umsetzungsaufträge durch spezialisierte Consultingfirmen sind noch in Umsetzung,
zu den Ergebnissen kann daher erst nach Projektende berichtet werden.
Darüber hinaus wurden Consultingfirmen in geringerem Umfang u. a. zur Erstellung
von Studien oder der Durchführung von Schulungen beauftragt.
Im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit (FZ) mit Bolivien beauftragte die
KfW Entwicklungsbank (KfW) im Auftrag der Bundesregierung
Consultingeinsätze für die Erhebung der EZ-Programmzielindikatoren des laufenden EZ-
Schwerpunktprogramms Wasser und für eine vorbereitende Studie im Rahmen
des EZ-Schwerpunktprogramms Energie.
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) arbeitet in ihren Vorhaben
mit intermittierenden Kurzzeitexpertinnen und Kurzzeitexperten, welche die
Projektkoordination fachlich zur Ausgestaltung der Vorhaben beraten und über
langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Institutionen der
Qualitätsinfrastruktur verfügen. Je nach Bedarf der Durchführungspartner werden
wietere Fachexpertinnen und Fachexperten, das heißt oftmals lokale oder regionale
Einzelconsultants, zur spezifischeren technischen Beratung hinzugezogen.
Durch diese Einsätze konnte die bolivianische Qualitätsinfrastruktur sowohl
institutionell als auch technisch deutlich gestärkt werden.
Auch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hat im
Rahmen des Regionalvorhabens „Regionale Kooperation zur nachhaltigen
Gestaltung des Bergbaus in den Andenländern II“ punktuell Beratungsleistung
durch Consultingfirmen in Anspruch genommen, um bolivianische
Partnerinstitutionen und Wirtschaftsvertreterinnen wie -vertreter im Rahmen einer
Fachveranstaltung über Möglichkeiten zur Verbesserung der Ressourceneffizienz in
Bergbau und Aufbereitung sowie entsprechende Audits zu informieren.
b) Wie hoch waren die Gesamtkosten für die jeweiligen
Beratungsaufträge?
Nachstehend werden die derzeitigen Aufträge an Consultingfirmen in den
aktuell laufenden Vorhaben, die die GIZ im Auftrag des BMZ durchführt,
aggregiert mit ihren Gesamtkosten aufgelistet:
Vorhabentitel Gesamtkosten
in Euro
Programm Erneuerbare Energien und Energieeffizienz II
(PEERR II) 1.607.129
Programm für nachhaltige Trinkwasser- und
Sanitärversorgung in Stadtrandgebieten in Bolivien III (PERIAGUA III) 2.162.639
Integrierte ländliche Entwicklung in Wassereinzugsgebieten
(PROCUENCA) 3.662.129
Energising Development (EnDev) – Bolivien 238.182
Ziviler Friedensdienst – Bolivien 55.610
Integriertes Waldmanagement zur Reduzierung der
Entwaldung II (PROBOSQUE II) 487.944
Umsetzung der Agenda 2030 in Bolivien
(PROAGENDA 2030) 555.916
Studien- und Fachkräftefonds 6.922
Die in der Antwort zu Frage 11a genannten und direkt von der KfW im Auftrag
der Bundesregierung beauftragten Consultingeinsätze belaufen sich auf einen
Auftragswert von insgesamt 62 798 Euro.
Die Gesamtkosten der Beauftragungen von Consultingfirmen in den laufenden
Vorhaben der PTB betragen 32 111 Euro, die der BGR 6 804 Euro.
12. In welcher Form hat die Bundesregierung die von Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel 2015 angekündigte Stärkung des Justizsystems in
Bolivien unterstützt (
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/
pressekonferenzen/pressekonferenz-von-bundeskanzlerin-merkel-und-de
m-praesidenten-boliviens-morales-848076)?
Falls keine Unterstützung stattfand, weshalb nicht?
Rechtsstaatsförderungsmaßnahmen der Bundesregierung setzen voraus, dass
die jeweiligen Staaten einen ernsthaften Reformwillen sowie ein ausdrückliches
Interesse und tatsächlichen Bedarf an Unterstützungsleistungen bei den
jeweiligen Reformen haben. Dies sollte sich durch konkrete Reformbemühungen
unter Einbindung aller und im konstruktiven, nicht ausschließlich
interessengesteuerten Dialog mit allen relevanten Akteuren manifestieren und auf eine
nachhaltige Verbesserung der Zustände abzielen. Letztlich war der Reformwille
der damaligen Regierung Boliviens nicht konkret und andauernd genug, um die
in Aussicht gestellte Zusammenarbeit im Bereich des Justizsystems
umzusetzen. Die Regierung unter Präsident Luis Arce hat einen weiteren Versuch
angekündigt, eine Justizreform durchzuführen. Sollte die bolivianische Regierung
im Rahmen dieser Reformbemühungen erneut um deutsche Expertise ersuchen,
wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
diesen Antrag wohlwollend prüfen.
13. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung bei der Umsetzung
der „BMZ 2030“-Reformstrategie in Bolivien auf bestehende
Verknüpfungen mit der deutschen Wirtschaft?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8b verwiesen. Die Instrumente der deutschen
EZ zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft sind von BMZ 2030 ebenfalls nicht
berührt.
a) Ist ein neues bilaterales Investitionsschutzabkommen zwischen
Deutschland und Bolivien in Planung?
Falls ja, wie ist der Stand der Verhandlungen, und welche Ressorts
sind daran beteiligt?
Falls nein, sind ähnliche Verträge in Planung?
Ein neuer bilateraler Investitionsschutzvertrag mit Bolivien ist nach Kündigung
des früheren bilateralen Investitionsschutzvertrages durch Bolivien vonseiten
der Bundesregierung gegenwärtig nicht geplant. Nach dem Inkrafttreten des
Vertrags von Lissabon können die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
bilaterale Investitionsschutzabkommen mit Drittstaaten nur noch unter
bestimmten Voraussetzungen und nach Genehmigung durch die EU-Kommission
abschließen.
b) Inwieweit hat die Bundesregierung einen Rückgang deutscher
Direktinvestitionen seit der Kündigung der Investitionsförderungs- und
-schutzverträge (IFV) beobachten können, und wie wirkt sich das auf
zünftige Entwicklungsvorhaben aus?
Ein Rückgang deutscher Direktinvestitionen seit der Kündigung des Deutsch-
Bolivianischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrages im Mai 2013 lässt
sich in den Statistiken der Deutschen Bundesbank zu Bestandsinvestitionen und
Transaktionszahlen nicht beobachten. Auswirkungen auf künftige
Entwicklungsvorhaben sind daher ebenfalls nicht zu erwarten.
14. Welche Rohstoffpartnerschaften strebt die Bundesregierung mit Bolivien
an?
Die Bundesregierung strebt derzeit keine Rohstoffpartnerschaft mit Bolivien
an.
15. Hat die Bundesregierung ODA-fähige Maßnahmen und Projekte in
Bolivien gefördert, die sich auf den Abbau von Lithium beziehen?
Falls ja, welche konkreten Maßnahmen und Projekte durch welches
Ressort und in welchem jeweils einzelnen finanziellen Umfang?
Die Bundesregierung beteiligt sich über das BMZ an dem Multi-Geber-Fonds
der Weltbank zu Rohstoffen (Extractives Global Programmatic Support). Der
Fonds finanziert ein Gutachten zum Kontext des Lithiumabbaus in Bolivien.
Weitere ODA-fähige Maßnahmen und Projekte in Bolivien, die sich auf den
Abbau von Lithium beziehen, hat die Bundesregierung nicht gefördert.
16. Zu wann plant die Bundesregierung, die derzeit laufenden Projekte und
Maßnahmen im Wassersektor in Bolivien im Rahmen der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit aufgrund der im Zuge der Reformstrategie
„BMZ 2030“ angekündigten Beendigung der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit mit Bolivien auslaufen zu lassen (bitte begründen)?
Die bilaterale staatliche EZ mit Bolivien wird verantwortungsvoll und unter
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sukzessive über die nächsten
Jahre hinweg auslaufen. Im Rahmen der anstehenden bilateralen
Regierungsverhandlungen 2021 ist eine abschließende Zusage vorgesehen, um die
laufenden Programme, wo nötig, letztmalig finanziell auszustatten. Damit soll
sichergestellt werden, dass die laufenden EZ-Programme sinnvoll abgeschlossen
werden.
Die Vorhaben der TZ im Wassersektor werden damit voraussichtlich bis Ende
2023 abgeschlossen sein. Investitions- bzw. Infrastrukturvorhaben der FZ
unterliegen noch stärker externen Faktoren, wie dem Voranschreiten von
Ausschreibungsprozessen und Bauleistungen, dem Erbringen von Partnerbeiträgen,
sowie externen Rahmenbedingungen wie Regierungswechseln und aktuell
zusätzlich der Corona-Pandemie. Eine abschließende Prognose, bis wann diese
Vorhaben abgeschlossen sein werden, ist daher derzeit noch nicht möglich.
a) Ist der Bundesregierung bekannt, ob Projekte, deren Projektziele nicht
erreicht und deren Laufzeit nicht verlängert wurden, von anderen
Gebern fortgeführt werden?
Falls ja, von wem?
Falls nein, ist die Bundesregierung der Meinung, dass Bolivien die
angestrebten Projektziele nachhaltig und in absehbarer Zeit selbstständig
erreichen kann?
Die Vorhaben, die im Auftrag der Bundesregierung von den
Durchführungsorganisationen umgesetzt werden, sind so ausgestaltet, dass sie innerhalb der von
diesen Organisationen begleiteten Projektlaufzeit umgesetzt werden können.
Daher geht die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass die
Ziele dieser Vorhaben bis Laufzeitende erreicht werden. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
b) Anhand welcher Kriterien wurde seitens der Bundesregierung die
qualitative und strategische Wirksamkeit der Projekte bewertet, und
welche Handlungsempfehlungen ergeben sich hieraus?
Die Durchführungsorganisationen dokumentieren Fortschritte und Ergebnisse
der durchgeführten Vorhaben anhand vereinbarter Ziele, Indikatoren und
Wirkungsketten im Rahmen regelmäßiger und detaillierter Programm- bzw.
Sektorberichterstattung. Fortschritts- und Abschlussberichte auf der Ebene von
Einzelvorhaben belegen zudem empirisch erfassbare Ergebnisse und stellen die
Zielerreichung dar. Zusätzlich werden Projektevaluierungen in delegierter
Verantwortung durchgeführt. Das Deutsche Evaluierungsinstitut der
Entwicklungszusammenarbeit gGmBH (DEval) untersucht auf strategischer Ebene
unabhängig die vom BMZ verantwortete EZ. Lernerfahrungen aus laufenden und
abgeschlossenen Vorhaben wurden in der Planung von Folgevorhaben
berücksichtigt. So baut beispielsweise das Vorhaben „Programm für nachhaltige
Trinkwasser- und Sanitärversorgung in Stadtrandgebieten (PERIAGUA) III“ auf den
Lernerfahrungen der beiden Vorgängerphasen auf.
c) Wurden Projekte im Vorfeld und während der Umsetzung mit
zivilgesellschaftlichen Akteuren und Organisationen abgestimmt und
koordiniert?
Wo relevant, werden Vorhaben im Vorfeld und während der Umsetzung mit
zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren sowie Organisationen
koordiniert. Punktuell werden auch Aktivitäten mit zivilgesellschaftlichen
Akteurinnen und Akteuren durchgeführt. Die Abstimmung und Koordination erfolgen
jedoch in erster Linie mit dem politischen Partner von Vorhaben.
d) Wie sieht der Abstimmungs- und Koordinationsmechanismus
zwischen den Projekten im Wassersektor in Bolivien aus?
Der Abstimmungs- und Koordinationsmechanismus im bolivianischen
Wassersektor basiert auf dem Fünfjahresplan (Plan de Desarrollo Económico y Social)
des bolivianischen Planungsministeriums, aus dem Entwicklungspläne für alle
relevanten Sektoren abgeleitet werden. Für den Wassersektor dient der so
hergeleitete „Plan Sectorial de Desarrollo de Saneamiento Básico” als verbindliche
Planungsgrundlage für alle Geber. Zum Zweck der Geberkoordination fand auf
dieser Grundlage unter der Vorgängerregierung (Regierung Morales) ein
regelmäßiger Austausch der Geber und der bolivianischen Regierung statt (sog.
Grupo de Donantes de Agua y Saneamiento, GRAS). Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 20 verwiesen.
e) Werden bolivianische Akteure aus dem Wassersektor miteinbezogen?
Falls ja, wer?
Falls nein, weshalb nicht?
Die Vorhaben der KfW werden durch die folgenden Akteurinnen und Akteure
aus dem bolivianischen Wassersektor vorbereitet und umgesetzt:
– Umwelt- und Wasserministerium (MMAyA),
– regionale und lokale öffentliche Stellen (z. B. Kommunen) sowie
– Wasserversorgungsunternehmen und -kooperativen.
Folgende Akteurinnen und Akteure aus dem Wassersektor werden bei Planung
und Durchführung der GIZ-Vorhaben einbezogen:
– Ministerium für Umwelt und Wasser (MMAyA),
– Vizeministerium für Trinkwasser- und Sanitärversorgung (VAPSB),
– Regulierungsbehörde für Trinkwasser- und Sanitärversorgung (AAPS),
– regionale Regierungen (zuständig für Wasserressourcenmanagement),
– Kommunalverwaltungen (zuständig für Wasser- und Sanitärversorgung),
– Nationale Fachbehörde zur Unterstützung des nachhaltigen Betriebs der
Wasserver- und -entsorgung (SENASBA),
– Nationaler Verband der Wasserversorgungsunternehmen (ANESAPA),
– Wasserversorgungsunternehmen (WVU)/Wasserkooperativen,
– Verband der Wasserversorgungsunternehmen in Santa Cruz (FEDECAAS),
– Metropolitanes Komitee für das Management von Grundwasserressourcen
in Santa Cruz sowie
– Komitee für Fäkalschlammmanagement in Santa Cruz, Technische
Arbeitsgruppen in Tarija.
Folgende Akteurinnen und Akteure aus dem Wassersektor werden bei Planung
und Durchführung der PTB-Vorhaben einbezogen:
– Umwelt- und Wasserministerium (MMAyA),
– regionale und lokale öffentliche Stellen (z. B. Kommunen),
– Wasserversorgungsunternehmen und -kooperativen,
– Regulierungsbehörde für die Überwachung und soziale Kontrolle für
Wasser und Basis-Sanitärversorgung (AAPS),
– Wassereinheiten der sanitären Grundversorgung (UNASBAS),
– Gesundheitszentren (SEDES) sowie
– Verband der bolivianischen Wasserversorgungsunternehmen (ANESAPA).
17. Wie sehen der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den
einzelnen Ressorts der Bundesregierung und dem bolivianischen Umwelt- und
Wasserministerium (MMAyA) sowie der nationalen
Regulierungsbehörde für Trinkwasser- und Abwasserdienstleistungen in Bolivien aus,
insbesondere, was die Planung und Koordinierung von Projekten im
Wassersektor angeht?
Die zentrale Plattform für den genannten Austausch sind die
Regierungsverhandlungen sowie vorbereitenden Regierungskonsultationen zwischen der
deutschen und der bolivianischen Regierung, die unter Beteiligung des
bolivianischen Umwelt- und Wasserministeriums (MMAyA) stattfinden. Letzterem
untersteht die nationale Regulierungsbehörde (AAPS), so dass dem MMAyA
die Koordination mit dieser obliegt.
18. Welche angestrebten Ziele konnte die Bundesregierung durch ihre
entwicklungspolitischen Projekte im Wassersektor in Bolivien erreichen?
Mit dem laufenden EZ-Programm „Wasser“ in Bolivien trägt die
Bundesregierung zu dem übergeordneten Ziel bei, dass eine für alle zugängliche
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die finanziell, ökologisch und sozial
nachhaltig ist, die Lebensbedingungen der Bevölkerung insbesondere in
ausgewählten Stadtrandgebieten verbessert und zu einer besseren Anpassung an den
Klimawandel führt. Die Zielerreichung kann erst abschließend beurteilt
werden, wenn die Projekte des Programms, die sich derzeit noch in Umsetzung
befinden, abgeschlossen sind.
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Wasserpolitik Boliviens, und
welcher Reformbedarf wurde diesbezüglich festgestellt?
Die Wasserversorgung der bolivianischen Bevölkerung hat mit der
Verankerung des Zugangs zu Wasser als Menschenrecht in der bolivianischen
Verfassung durch die Regierung Morales im Jahr 2009 einen hohen politischen
Stellenwert erhalten, der durch den nachfolgenden Erlass verschiedener Gesetze
zur Umsetzung dieses Ziels untermauert wurde. Da jedoch das gültige
Wassergesetz selbst ebenso wie das Gesetz zur Trinkwasserver- und
Abwasserentsorgung aus Zeiten vor Inkrafttreten der neuen Verfassung stammen, besteht hier
aus Sicht der Bundesregierung Anpassungsbedarf. Während im Ausbau des
Zugangs zur Versorgung Fortschritte gemacht werden, liegt der zentrale
Reformbedarf im Bereich der Sicherung der ökonomischen, technischen und
institutionellen Nachhaltigkeit von Investitionen.
a) Wie schätzt die Bundesregierung die zukünftige Entwicklung bei dem
Auf- und Ausbau von Trinkwasserver- und
Abwasserentsorgungssystemen ein?
Die bolivianische Regierung strebt universalen Zugang zu verbesserter
Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung bis 2025 an. Obwohl Bolivien
Anstrengungen im Bereich der Investitionen im Sektor unternimmt, wird dieses Ziel
angesichts der niedrigen Anschlussraten insbesondere im Bereich
Abwasserentsorgung nach derzeitigem Stand als sehr ambitioniert eingeschätzt.
b) Welche sind nach Ansicht der Bundesregierung die
ausschlaggebenden Gründe dafür, dass die Wasserversorgung in Bolivien
unzureichend ist?
Die Gründe für die bislang in Teilen unzureichende Wasserversorgung in
Bolivien sind vielschichtig. Optimierungsbedarf besteht nach Einschätzung der
Bundesregierung u. a. beim Ausbau der Infrastruktur (vor allem im Abwasser-
und Sanitärbereich), bei Design und Bauausführung sowie Bedienung und
Wartung von vorhandenen Anlagen, bei den Kapazitäten der
Wasserversorgungsunternehmen, dem Management der Wasserressourcen (insbesondere angesichts
der drohenden Auswirkungen des Klimawandels), bei den Kapazitäten der
Sektorinstitutionen sowie beim regulatorischen Rahmenwerk.
c) Welche Maßnahmen wären nach Einschätzung der Bundesregierung
notwendig, um den Zugang zur Wasserversorgung zu verbessern und
die Unterschiede zwischen Stadt und Land zu reduzieren?
Um die Unterschiede zwischen Stadt und Land zu reduzieren, ist nach
Einschätzung der Bundesregierung eine konsequente Umsetzung der vorhandenen
bolivianischen Sektorpläne mittels nachhaltig konzeptionierter, angepasster
Investitionen bei gleichzeitiger Stärkung der Sektorinstitutionen notwendig. Im
Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 19 bis 19b verwiesen.
20. Welche laufenden entwicklungspolitischen Maßnahmen sind der
Bundesregierung von anderen Gebern in Bolivien bekannt, die sich auf die
Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung beziehen, und wie häufig
findet ein fachlicher Austausch statt?
Ein fachlicher Austausch fand unter der Vorgängerregierung (Regierung
Morales) üblicherweise dreimal pro Jahr im Rahmen des Formats „GRAS“ statt
(siehe Antwort zu Frage 16d). Aufgrund der Corona-Pandemie konnte das
Gremium jedoch unter der aktuellen Regierung zuletzt nicht tagen. Der
Bundesregierung sind die folgenden Maßnahmen anderer Geber im
Wassersektor bekannt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Geber Interventionsbereich
Entwicklungsbank der Andengemeinschaft
(CAF)
Kleinere, einfache Investitionen
Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB) Mehrere Großvorhaben in allen
Bereichen
Budgetfinanzierung
SDG 6-Monitoring
Europäische Union (EU) Budgetfinanzierung
Spanische Entwicklungsagentur (AECID) Abwasservorhaben
Französische Entwicklungsagentur (AFD) Budgetfinanzierung
Projekt Cochabamba
Weltbank Wasser/Abwasser
Europäische Investitionsbank (EIB) Wasser/Abwasser
Regionale Entwicklungsbank „Fondo
Financiero para el Desarrollo de los Países de la
Cuenta del Plata” (FONPLATA)
Wasser
Swedish Institute for Standards (SIS) Normung im Wasser- und
Abwasserbereich
21. Sieht die Bundesregierung in Bolivien einen Zusammenhang zwischen
dem schlechten Zugang zu Trinkwasserver- und Abwasserversorgung
und der Ausbreitung von Infektionskrankheiten (bitte begründen)?
Mangelnder Zugang zu sauberem Wasser, inadäquate Sanitärversorgung sowie
unzureichendes Wissen über Übertragungsmöglichkeiten und hygienische
Verhaltensweisen spielen eine wichtige Rolle bei der Verbreitung von
Infektionskrankheiten. Entsprechende Informationen und Publikationen sind u. a. über
die Website der Weltgesundheitsorganisation (WHO) öffentlich einsehbar, zum
Beispiel unter
https://www.who.int/teams/environment-climate-change-and-hea
lth/water-sanitation-and-health.
22. Wie sieht der konkrete entwicklungspolitische Beitrag der
Bundesregierung im Energiesektor in Bolivien aus, und wird (noch) eine langfristige
Zusammenarbeit angestrebt?
Mit dem EZ-Programm „Energie“ trägt die Bundesregierung dazu bei, dass die
bolivianische Bevölkerung Zugang zu einer bezahlbaren, nachhaltigen,
modernen, zuverlässigen und effizienten Energieversorgung mit einem wachsenden
Anteil an erneuerbaren Energien und einer verringerten Energieintensität hat.
Die bilaterale staatliche EZ im Energiesektor wird gemäß der Entscheidung im
Rahmen des Reformprozesses BMZ 2030 sukzessive und nachhaltig über die
nächsten Jahre ausgesteuert.
23. Wurden bolivianische Akteure aus dem Energiesektor in die Planung von
Entwicklungsvorhaben miteinbezogen?
Falls ja, wer?
Falls nein, weshalb nicht?
Alle Vorhaben wurden im Sinne der Partnerorientierung in enger Abstimmung
mit den bolivianischen Partnern erarbeitet und werden mit diesen gemeinsam
(im Falle der TZ) bzw. eigenverantwortlich durch die Partner mit Unterstützung
von nationalen und internationalen Sektorexpertinnen und -experten (im Falle
der FZ) durchgeführt. Alle Übereinkünfte werden im Rahmen von
Durchführungsvereinbarungen (TZ) bzw. Finanzierungsverträgen (FZ) zwischen den
deutschen Durchführungsorganisationen und den bolivianischen Akteurinnen
und Akteuren festgehalten.
Politischer Träger sind das Ministerium für Kohlenwasserstoffe und Energie
(MHE) und das Ministerium für produktive Entwicklung und plurale Wirtschaft
(MDPyEP). Wichtigste Durchführungspartner sind der staatliche
Energieversorger ENDE mit seinen privatwirtschaftlichen Tochterunternehmen, die
Regulierungsbehörde (AETN), der Netzbetreiber (CNDC), sowie das staatliche
Metrologieinstitut (IBMETRO). Darüber hinaus gibt es punktuelle Kooperation
mit staatlichen und privaten Bildungseinrichtungen, lokalen
Stromverteilungsunternehmen und dem staatlichen Normeninstitut (IBNORCA).
24. Wurde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWi) in die Planung und Umsetzung von Entwicklungsvorhaben im
Energiesektor miteinbezogen?
Falls ja, wann, und in welcher Form?
Falls nein, weshalb nicht?
Die Planung und Umsetzung entwicklungspolitischer Maßnahmen im
bolivianischen Energiesektor erfolgten ausschließlich im Rahmen der Beauftragung
durch das BMZ. Zur Abstimmung innerhalb der Bundesregierung bzw.
zwischen den Ressorts wird im Übrigen auf die Antworten zu den Fragen 8a
und 8c verwiesen.
25. Wie sehen der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den
einzelnen Ressorts der Bundesregierung und dem bolivianischen
Energieministerium aus?
Der Austausch erfolgt im Rahmen der bilateralen Regierungsverhandlungen
sowie vorbereitenden Regierungskonsultationen, für die das BMZ federführend
verantwortlich ist. Darüber hinaus erfolgt punktueller Austausch im Rahmen
internationaler Veranstaltungen und Foren.
26. Inwieweit hat die Bundesregierung Bolivien bei der Erstellung und
Umsetzung des „Entwicklungsplans für alternative Energien 2025“
unterstützt?
Das genannte Dokument wurde 2014 verabschiedet. Zu diesem Zeitpunkt war
die deutsche EZ noch nicht mit einem entwicklungspolitischen Schwerpunkt im
Energiebereich in Bolivien tätig. Gleichwohl hat das auch in Bolivien tätige
Globalvorhaben Energising Development (EnDev) die Erstellung des
Dokumentes beratend begleitet.
27. Wie schätzt die Bundesregierung das Potential der Förderung von
alternativen Energiequellen durch entwicklungspolitische Maßnahmen in
Bolivien ein (bitte begründen)?
Das natürliche Potential zur Nutzung erneuerbarer Energien in Bolivien ist
groß, sowohl für Solar- als auch für Windenergie. Die bolivianische Regierung
hat in den vergangenen Jahren begonnen, ihre Ausbaupläne umzusetzen und
somit die Transformation hin zu erneuerbaren Erzeugungsquellen eingeleitet.
Das regulatorische sowie politische Umfeld ist jedoch anspruchsvoll, was die
Projektvorbereitung und -umsetzung verzögern kann.
28. Wie sieht der entwicklungspolitische Beitrag der Bundesregierung im
Umweltsektor in Bolivien aus, und wird (noch) eine langfristige
Zusammenarbeit angestrebt?
Mit dem laufenden EZ-Programm „Ländliche Entwicklung und Umwelt“ in
Bolivien trägt die Bundesregierung über einen integrierten Ansatz zur
nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen und Stärkung von Resilienz
gegenüber Auswirkungen des Klimawandels bei. Die Grundlagen für
Armutsminderung und Ernährungssicherung im ländlichen Raum werden verbessert. Zudem
werden Methoden zur Priorisierung, Planung und Umsetzung von Maßnahmen
der effizienteren Wassernutzung entwickelt.
Die bilaterale staatliche EZ im Umweltsektor wird gemäß der Entscheidung im
Rahmen des Reformprozesses BMZ 2030 sukzessive und nachhaltig über die
nächsten Jahre ausgesteuert.
29. Welche Entwicklungsfortschritte konnte die Bundesregierung durch
Entwicklungsprojekte im Bereich der Umwelt, insbesondere der
Fortwirtschaft, in Bolivien erzielen, und welcher weitere Entwicklungsbedarf
wurde festgestellt?
Im Rahmen des Vorhabens „Integriertes Waldmanagement zur Reduzierung der
Entwaldung (PROBOSQUE)“ (Laufzeit Phase I bis 2019, aktuell Phase II in
Umsetzung) wurden in der Chiquitanía-Region innovative Modelle zur
nachhaltigen Forstwirtschaft im Bereich der Holz- und Nichtholzprodukte
entwickelt und mit indigenen Gemeinden im Tiefland von Bolivien zur Steigerung
ihrer Einkommen umgesetzt. Erste Anpassungsvorschläge der gesetzlichen
Rahmenbedingungen wurden von der bolivianischen Regierung bereits
umgesetzt. Zudem hat das Vorhaben die Kompetenzen von Schlüsselakteuren in
Finanzierungsmechanismen gestärkt. Im Rahmen der Umsetzung wurden weitere
Entwicklungsbedarfe im Bereich der Raumplanungskompetenzen zum
langfristigen Waldschutz identifiziert. Im Rahmen einer kleineren Einzelmaßnahme
aus dem Studien- und Fachkräftefonds mit dem Titel „Stärkung der
Kompetenzen zur Waldbrandbekämpfung und des Feuermanagements in der Chiquitanía“
werden Waldbrandkampfbrigaden auf Dorfgemeinschaftsebene gebildet und
ausgestattet. Zur effektiven Prävention und Bekämpfung der jährlichen
Waldbrände besteht Bedarf in der Kompetenzentwicklung zur Umsetzung der
nationalen Waldbrandstrategie. Die Zielerreichung kann abschließend erst beurteilt
werden, wenn die noch in der Umsetzung befindlichen Vorhaben des
Programms abgeschlossen sind.
30. Wie sehen der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den
einzelnen Ressorts der Bundesregierung und dem bolivianischen Ministerium
für Entwicklungsplanung aus?
Der Austausch mit dem bolivianischen Planungsministerium erfolgt im
Rahmen der bilateralen Regierungsverhandlungen sowie vorbereitenden
Regierungskonsultationen, für die das BMZ federführend verantwortlich ist. Das
bolivianische Planungsministerium ist zudem direkter Ansprechpartner der
Auslandsvertretung im Zusammenhang mit der EZ.
31. Wurden Bildungsprojekte des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung sowie Bildungsprojekte des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Bolivien miteinander
abgestimmt?
Das BMZ, das BMBF und das AA finanzieren unterschiedliche Programme des
Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und der Alexander von
Humboldt-Stiftung (AvH). In den Gremien des DAAD und der AvH tauschen
sich die Ressorts regelmäßig zu den Programmen aus.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8a und 8c verwiesen.
32. Wann, in welcher Form und auf welcher Ebene wurden die Projekte zu
„Capacity Buildung (Police Training and Equipment Assistance)“
(OECD IDs: 2019012905; 2019012903; 2019012904; 2018011654;
2018011653; 2018011652; 2017011297; 2015009377; 2015009375) des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat mit dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie
anderen Bundesministerien, die in Bolivien Entwicklungsvorhaben
fördern, abgestimmt und koordiniert?
a) Wann wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung über die Entwicklungsvorhaben des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat informiert?
b) Wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung in die Planung der genannten Projekte mit
einbezogen?
Die Fragen 32 bis 32b werden gemeinsam beantwortet.
Bei den hier aufgeführten Maßnahmen handelt es sich ausschließlich um
Maßnahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe (PAH) des Bundeskriminalamtes. Diese
Maßnahmen verfolgen das Ziel, den Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen in den
Empfängerstaaten im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch
Hilfeleistungen, Know-how-Transfer und Schaffung demokratischer
Rahmenbedingungen zu verbessern und dadurch die operative Zusammenarbeit mit der
deutschen Polizei zu stärken. Alle Maßnahmen der PAH werden im
Planungsprozess dem AA wegen dessen außenpolitischer Zuständigkeiten vorgelegt.
Eine darüberhinausgehende Abstimmung mit einzelnen Ressorts findet nicht
statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8a und 8c verwiesen.
33. Wann, in welcher Form und auf welcher Ebene wurde das Projekt zu
„Strengthening Management and Consolidation af the protected Areas
System“ (OECD ID: 2014011103) des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit mit dem Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie anderen
Bundesministerien, die in Bolivien Entwicklungsvorhaben fördern,
abgestimmt und koordiniert?
a) Wann wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung über das Entwicklungsvorhaben des
Bundesumweltministeriums informiert?
b) Wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung in die Planung des genannten Projekts mit
einbezogen?
Die Fragen 33 bis 33b werden gemeinsam beantwortet.
Das BMU holt für Projekte im Rahmen der IKI grundsätzlich die Einschätzung
zur entwicklungspolitischen Kohärenz des BMZ und zur außenpolitischen
Unbedenklichkeit des AA vor Projektbeginn ein. Im Rahmen dieser Einschätzung
werden die zuständigen Auslandsvertretungen miteinbezogen. Auch für das
genannte Projekt, das 2014 erfolgreich abgeschlossen wurde, wurden diese
Schritte eingehalten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8a und 8c
verwiesen.
34. Wann, in welcher Form und auf welcher Ebene wurde das Projekt zu
„Equipment for a Hospital with medical Equipment“ (OECD ID:
2014010887) des Bundesministeriums der Verteidigung mit dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
sowie anderen Bundesministerien, die in Bolivien Entwicklungsvorhaben
fördern, abgestimmt und koordiniert?
a) Wann wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung über das Entwicklungsvorhaben des
Bundesministeriums der Verteidigung informiert?
b) Wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung in die Planung des genannten Projekts mit
einbezogen?
Die Fragen 34 bis 34b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat 2014 im Rahmen Humanitärer Hilfe für Bolivien
Sanitätsmaterial der Bundeswehr für das Krankenhaus Cochabamba bereitgestellt.
Eine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung dazu ist nach den im
Rahmen der Humanitären Hilfe im Ausland festgelegten Verfahren im Vorfeld
erfolgt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8a und 8c verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]