[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Heike Hänsel,
Żaklin Nastić, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/26330 –
Der Pillay-Report des World Wide Fund for Nature (WWF) II – Konsequenzen für
die deutsche Schutzgebiets-Finanzierung in der Demokratischen Republik
Kongo/Salonga-Nationalpark
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Durch Recherchen von Rainforest Foundation UK wurde 2018 publik, dass
die Anrainerbevölkerung des kongolesischen Nationalparks Salonga seit
Jahren schweren Menschenrechtsverletzungen durch die dortigen Parkwächter
ausgesetzt gewesen ist (
https://www.rainforestfoundationuk.org/media/abf196
ba-89da-4680-8df3-af5d382f7d5f). Der WWF betreibt den Park seit 2016 im
Co-Management mit der staatlichen Nationalparkbehörde ICCN. Die
Bundesregierung hat dem WWF für das Co-Management im Salonga zwischen 2016
und 2018 rund 3 Mio. Euro ausbezahlt, 1 144 000 Euro davon 2018, als sie
von RFUK Hinweise zu konkreten Missbrauchsfällen erhielt
(Bundestagsdrucksache 19/11368, Anlage 1, S. 20). Zudem sagte die KfW der
Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) im Jahr 2018 im Bereich Umweltschutz
neue Mittel im Umfang von 45 Mio. Euro zu (
www.kfw.de/microsites/Microsi
te/transparenz.kfw.de/#/country/COD/2018), die teilweise für Salonga
vorgesehen sind. Damit wurden Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Boote, Flugzeuge
etc.), Feldausrüstung (Zelte, Feldbekleidung, GPS-Geräte, Funkequipment,
Rationen etc.), Bürotechnik für die Parkverwaltungen sowie Erfolgsprämien
von Parkwächtern finanziert (Bundestagsdrucksache 19/8418, Anlage 2,
S. 21). Laut einer Studie von 2018 waren Boni im Salonga zeitweise die
einzige Einnahmequelle der Parkwächter (Pillay-Bericht, S. 75). Im Gegensatz
dazu sind die Gelder, deren Auszahlung an WWF und ICCN die KfW im Jahr
2019 vorläufig verweigerte (70 000 Euro), relativ gering
(Bundestagsdrucksache 19/14667, Frage 3). Mit der Umsetzung der im von BMZ und ICCN
2020 unterzeichneten Memorandum of Understanding (MoU) soll die
Finanzierung des ICCN schrittweise wieder aufgenommen werden (
https://www.kf
w-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/
Unsere-Themen/Biodiversit%C3%A4t/Dossier-Biodiversit%C3%A4t/).
Der Bericht der Pillay-Kommission (siehe Bundestagsdrucksache 19/25888)
konstatiert, dass der WWF im Salonga die Einhaltung von Menschenrechten
nicht genügend abgesichert, auf Missbrauchsvorwürfe nicht adäquat reagiert
und bis heute nur ungenügende Maßnahmen ergriffen hat, um zukünftig einen
menschenrechtskonformen Naturschutz im Salonga zu betreiben. An mehreren
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27414
19. Wahlperiode 09.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 8. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Stellen weist der Pillay-Bericht darauf hin, dass für die Versäumnisse auch
WWF International und WWF Deutschland verantwortlich seien, die zentrale
Geldgeber des Parks sind (S. 83, 84).
Zur fehlenden Vorsorge: 2015 unterzeichneten der WWF und die Parkbehörde
ein MoU für das ab 2016 beginnende Co-Management im Salonga-
Nationalpark. Darin wurde festgehalten, dass der WWF die Patrouillen der
Parkwächter technisch und finanziell unterstützen würde, jedoch keine
Mitbestimmungsrechte über die Ausgestaltung der Patrouillen habe. Bezüge zu
Menschenrechten fehlten in dem MoU völlig (S. 71). Dies wiegt nach Ansicht der
Fragesteller umso schwerer, da in einer vorangegangenen Risikobewertung, an
der auch der WWF Deutschland beteiligt gewesen war, Übergriffe von
Parkwächtern genannt worden waren. Der WWF hatte laut Pillay-Bericht (S. 82)
vor Übernahme des Co-Managements auch keine Konsultationen mit
Gemeindevertretern durchgeführt, und den ICCN bzw. die Parkverwaltung nicht
deutlich über menschenrechtliche Verpflichtungen, die sie durch die Einführung
eines Co-Managements eingehen würden, oder über „rote Linien“, deren
Überschreitung die Zusammenarbeit beenden würden, informiert. Auch ein
Beschwerdemechanismus war nicht etabliert worden (S. 82).
Zur ungenügenden Aufarbeitung: Das WWF-Büro der DR Kongo erfuhr 2016
von Vorwürfen gegenüber Parkwächtern in Salonga bezüglich
Menschenrechtsverletzungen, leitete jedoch entgegen eigenen internen Empfehlungen
keine Untersuchungen ein (S. 76). Der WWF Deutschland wurde im März
2018 auf die Vorwürfe aufmerksam gemacht. Auch danach führte der WWF
jedoch keine eigenen, intern vorgeschlagenen Untersuchungen durch (S. 76).
Selbst nachdem die Rainforest Foundation UK den WWF im Mai 2018 von
Vorwürfen lokaler Gemeinschaften, die Parkwächter hätten Frauen
vergewaltigt, Anwohnerinnen und Anwohner ermordet und durch das Gesetz nicht
gedeckte Gewalt ausgeübt, informiert wurde, leitete der WWF keine
Untersuchungen ein, sondern verlangte von RFUK genauere Informationen (S. 74).
Erst nach dem Vorliegen der RFUK-Untersuchung startete der WWF Ende
2018 eigene Nachforschungen. Diese sollten jedoch lediglich klären, ob die
Anschuldigungen von RFUK zu konkreten Fällen richtig seien (S. 77, 78).
Der interne Abschlussbericht bestätigte alle Vorwürfe, der WWF
veröffentliche ihn aber nicht (S. 78). Auch eine zweite Untersuchung, die der WWF im
Dezember 2019 zu konkreten Missbrauchsvorwürfen durchführen ließ,
bestätigte massive Missbräuche von Parkwächtern gegenüber der lokalen
Bevölkerung sowie eine große Enttäuschung der lokalen Bevölkerung darüber, keine
Gegenleistung für die Abgabe von Rechten über den Wald erhalten zu haben
(S. 80). Der WWF hat auch diesen zweiten Bericht weder in seiner Gesamtheit
noch in Ausschnitten veröffentlicht, mit der Begründung, um nicht die Opfer
und laufende Verfahren zu gefährden (S. 80). Die Pillay-Kommission kritisiert
zudem, dass für beide internen Berichte Befragungen in nicht einmal 2
Prozent aller Nationalparkgemeinden durchgeführt wurden, und deshalb mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur ein sehr kleiner Teil der
Missbräuche erfasst worden wäre (S. 84 f.).
Zu mangelnden Konsequenzen: Zu keinem Zeitpunkt hat der WWF die
technische und finanzielle Unterstützung für den Salonga-Nationalpark eingestellt.
Lediglich die Bezahlung von Boni für die Parkwächter wurde vom 11.
Dezember 2019 an für zwei Monate ausgesetzt (S. 75). Von dem im Frühjahr
2019 verabschiedeten Aktionsplan, den der WWF erstellte, um zukünftige
Missbräuche im Salonga zu verhindern, wurden bis Ende 2020 laut Pillay-
Bericht nur zwei der acht darin festgehaltenen Maßnahmen umgesetzt.
Zentrale Maßnahmen harren ihrer Umsetzung (S. 81):
– ICCN hat den vom WWF ausgearbeiteten Verhaltenscodex bisher nicht
gebilligt, die Unterzeichnung des Verhaltenscodex durch Parkwächter ist
bisher keine Bedingung für Patrouillengänge.
– Bis heute werden Patrouillen nicht vom WWF überwacht. Planung und
Auswertung der Patrouillen erfolgt allein durch den ICCN. Lokale
Gemeinschaften wurden bisher entgegen den Ankündigungen des WWFs
nicht als Spurensucher oder Träger engagiert.
– Der WWF hat Standardverfahren zum Umgang mit Vorwürfen und
Missbräuchen nicht fertig ausgearbeitet und mit dem ICCN geteilt.
– Die Nationalparkverwaltung hat Missbrauchsopfer nicht entschädigt. Der
Vorschlag von RFUK, einen unabhängigen Fonds für Opfer zu gründen,
wurde nicht aufgegriffen.
– Bisher hat die Militärgerichtsbarkeit nur einen einzigen Missbrauch zur
Anklage gebracht.
Der Pillay-Bericht kritisiert zudem, dass der Aktionsplan das Verbot des
Zutritts zum Nationalpark und die fehlenden Nutzungsrechte nicht thematisiert.
Diese Verbote stellen für die Pillay-Kommission ein zentrales
menschenrechtliches Problem und eine wichtige Konfliktursache zwischen lokalen
Gemeinden und der Parkverwaltung dar (S. 85).
Im Auftrag der KfW haben das Consulting-Unternehmen MFC Social &
Environment Performance sowie das Deutsche Institut für Menschenrechte
(DIMR) ebenfalls Analysen zur Menschenrechtslage im Nationalpark Salonga
verfasst (zu DIMR siehe Bundestagsdrucksache 19/52888). MFC kritisiert
u. a., die Bewaffnung der Parkwächter mit AK47-Sturmgewehren sei durch
kein Bedrohungsszenario gerechtfertigt (
https://www.kfw-entwicklungsban
k.de/PDF/Entwicklungsfinanzierung/Themen/2020_MFC-Report-on-Salonga-
National-Park.pdf, S. 10). Zudem weist das Consulting-Unternehmen auf das
Fehlen einer sozialen Folgekostenabschätzung und Risikoanalyse sowie eines
umfassenden Sozialmanagementplans für den Park hin, welches auch den
Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung Rechnung tragen würde (S. 17, 18).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Im Mai 2018 hat die Bundesregierung erstmals von Vorwürfen erfahren, die
Mitarbeiter der staatlichen Naturschutzbehörde ICCN (Institut Congolais pour
la Conservation de la Nature) der Demokratischen Republik Kongo (DR
Kongo) schwerster Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen beschuldigen. Die
Bundesregierung nahm und nimmt dies sehr ernst. Die Einhaltung von
Menschenrechten und international anerkannten Umwelt- und Sozialstandards ist
Leitprinzip der Bundesregierung und die Voraussetzung für eine Förderung mit
Mitteln aus dem Bundeshaushalt. Dies gilt für alle von der Bundesregierung
geförderten Vorhaben. Menschenrechtskonzept sowie -leitfaden des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
enthalten hierzu verbindliche Vorgaben für die staatlichen
Durchführungsorganisationen: Bei der Planung aller Vorhaben der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ist die Prüfung menschenrechtlicher Wirkungen und Risiken
verpflichtend. Auch soll die Weitergabe dieser menschenrechtlichen
Verpflichtungen und Standards an regionale und lokale Partner sichergestellt und deren
Einhaltung regelmäßig überprüft und gewährleistet werden. Der
Menschenrechtsleitfaden ist dabei als Richtschnur zur Umsetzung durch die Partner zu
berücksichtigen. Auf die besonderen Herausforderungen in fragilen Kontexten hat die
Bundesregierung bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/540
hingewiesen.
Die Bundesregierung begrüßt es sehr, dass der World Wide Fund for Nature
(WWF) International ein unabhängiges und hochrangiges Expertenpanel unter
Leitung von Richterin Navi Pillay, der früheren UN-Hochkommissarin für
Menschenrechte, bestellt und sich der Frage gestellt hat, inwieweit WWF
International Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen trägt und was der
WWF tun kann, um die Einhaltung und den Schutz von Menschenrechten im
Naturschutz sicherzustellen.
Aufgabe des „Pillay-Panels“ war es, zu untersuchen, welche Verantwortung
den WWF für die Verletzung von Menschenrechten trifft. Der Pillay-Bericht
adressiert weder die Bundesregierung, noch die KfW Entwicklungsbank (KfW)
oder die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
GmbH direkt, spricht aber allgemeine Empfehlungen für die
Gebergemeinschaft aus. Diese nimmt die Bundesregierung sehr ernst. Bezüglich der
wesentlichen Punkte im Einzelnen, die aus Sicht der Bundesregierung aus dem
Bericht festzuhalten sind, wird verwiesen auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung zur Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/26620.
Die Bundesregierung erwartet, dass der WWF die konkreten Empfehlungen des
Berichts und den daraus folgenden Aktionsplan schnell und effizient umsetzt.
Dies gilt auch und insbesondere für die Arbeit des WWF im Salonga-
Nationalpark. Die Bundesregierung erkennt an, dass der WWF in diese
Richtung bereits wichtige Schritte eingeleitet hat und begleitet diese Umsetzung eng
– der WWF Deutschland berichtet hierzu regelmäßig an die Bundesregierung.
Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt in diesem Zusammenhang die
Empfehlungen der Pillay-Kommission, der menschenrechtlichen Schutz- und
Sorgfaltspflicht der Parkverwaltung durch Maßnahmen wie der Schaffung einer
unabhängigen Managementkapazität zur Untersuchung vorgebrachter Vorwürfe
und der konsequenten disziplinarischen Behandlung von Fehlverhalten des
Parkpersonals zukünftig stärker Rechnung zu tragen. Gleichzeitig soll durch
eine verstärkte Rechenschaftspflicht im Zuge der Einrichtung des
Beschwerdemechanismus ein Beitrag dazu geleistet werden, dass
Menschenrechtsverletzungen offengelegt werden und einer fehlenden strafrechtlichen Aufarbeitung
entgegengewirkt wird. Dies hat auch die Bundesregierung selbst bereits vor
dem Bericht der Pillay-Kommission vom Projektträger, der staatlichen
kongolesischen Naturschutzbehörde ICCN, ausdrücklich gefordert.
Im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit mit der DR Kongo hat das BMZ
daher mit ICCN Vereinbarungen getroffen, die sicherstellen sollen, dass in den
Schutzgebieten, die von der deutschen EZ in der DR Kongo gefördert werden,
der Schutz von Menschenrechten gewährleistet wird. Diese Vereinbarungen
entsprechen den Empfehlungen des Pillay-Berichts und ihre Umsetzung ist eine
der Voraussetzungen, die vor Wiederaufnahme von regulären Zahlungen für
den Salonga-Nationalpark grundsätzlich erfüllt sein müssen.
In den Jahren 2020 und 2021 erfolgten infolgedessen keine Zahlungen an den
Projektträger ICCN zugunsten des Salonga-Nationalparks, da die
Voraussetzungen für die stufenweise Wiederaufnahme der Zahlungen noch nicht erfüllt sind.
Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich auch die Ergebnisse der Arbeit des
Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR), das durch die KfW beauftragt
worden war und sich insbesondere mit der Situation im Salonga-Nationalpark
befasste. Der Bericht spricht der KfW ähnliche Empfehlungen hinsichtlich ihrer
menschenrechtlichen Schutz- und Sorgfaltspflichten aus wie der Pillay-Bericht
dem WWF. Die KfW greift die Empfehlungen des DIMR auf und verbessert ihr
Instrumentarium für Prüfung und Monitoring fortlaufend, um auf
menschenrechtliche Risiken im Spannungsfeld mit lokalen Sicherheits- und
Konfliktdynamiken angemessen zu reagieren (weitere Details sind im Online-Dossier der
KfW zu finden:
https://www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzie
rung/KfW-Entwicklungsbank/Unsere-Themen/Biodiversit%C3%A4t/Dossier-
Biodiversit%C3%A4t/#).
1. Wie viele finanzielle Mittel der Bundesregierung wurden von 2005 bis
inklusive 2019 für den Nationalpark Salonga (bitte
Finanzierungszusagen einzeln ausweisen) frei gegeben?
a) Aus welchen Programmen stammten diese Mittel?
Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet.
Zusagen zugunsten des Salonga-Nationalparks erfolgten erst seit 2010 über das
„Programm Biodiversitätserhalt und nachhaltige Waldbewirtschaftung, Phasen
II bis IV“ (2010 bis 2019). Die Zusagen teilen sich wie folgt auf: 2010: 20 Mio.
Euro; 2017: 20 Mio. Euro; 2018: 10 Mio. Euro; 2019: 15 Mio. Euro. Der
Salonga-Nationalpark ist dabei eines von mehreren Schutzgebieten, das im
Rahmen dieses Vorhabens finanziert wurde bzw. wird. Im Übrigen wird auf die
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/540 und auf die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LIN-
KE. auf Bundestagsdrucksache 19/8418 verwiesen.
b) An welche Partner ist das Geld jeweils geflossen, und welche
Maßnahmen wurden bzw. werden damit konkret finanziert?
Empfänger der Finanzierungsmittel ist die kongolesische Naturschutzbehörde
Institut Congolais pour la Conservation de la Nature (ICCN). Im Übrigen wird
auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/540 bzw. auf die Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 18 und 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/8418 verwiesen.
2. Wofür waren die 70 000 Euro vorgesehen, deren Auszahlung die
Bundesregierung 2019 stoppte?
Wurde das Geld mittlerweile ausbezahlt?
Die Zahlung war für bereits erbrachte Consultingleistungen vorgesehen und
wurde mittlerweile vorgenommen.
3. Inwiefern finanzieren Bundesregierung und KfW seit 2020 die
Nationalparkverwaltung und die Parkwächter des Salonga (bitte anführen, was
genau finanziert wird)?
4. Welche Punkte des MoU zwischen MBZ und ICCN hat der ICCN bisher
so weit umgesetzt, dass eine Auszahlung von Mitteln durch die KfW
gerechtfertigt ist?
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
5. Welche Risikobewertung lag der Finanzierung des Nationalparks
Salonga (über WWF oder ICCN) durch Bundesregierung und KfW zu Beginn
zugrunde, und welche Maßnahmen wurden unternommen, um diese
Risiken zu minimieren?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 bis 8b der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/26620 wird
verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der
vorliegenden Kleinen Anfrage verwiesen.
6. War der KfW vor der Finanzierung des WWFs im Salonga die
Risikobewertung des WWFs bezüglich möglicher menschenrechtlicher Probleme
bekannt, und inwiefern ging die KfW davon aus, dass der WWF
ausreichende Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken getroffen hatte?
Auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 7 bis 8b der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/26620 wird
verwiesen.
7. Warum haben Bundesregierung und KfW die Finanzierung des
Nationalparks Salonga begonnen, obwohl eine soziale Folgekostenabschätzung
und Risikoanalyse für den Nationalpark ebenso fehlte wie ein
Sozialmanagementplan?
Wie ist dies mit dem Anspruch der Bundesregierung vereinbar,
Naturschutz zum Wohle und in Kooperation mit der lokalen Bevölkerung zu
betreiben?
Die Finanzierungsentscheidung der Bundesregierung beruhte unter anderem
auf dem in der Antwort zu Frage 5 Bezug genommenen üblichen Prozess der
Risikobewertung durch die KfW Entwicklungsbank (KfW) für neue Vorhaben
und den darin definierten Maßnahmen zum Umgang mit identifizierten
Risiken, die auch Umwelt- und Sozialrisiken umfassen. Hierbei konnte im Fall des
Salonga-Nationalparks auf zahlreichen Sozialmaßnahmen aufgebaut werden,
die bereits seit 2005 im Rahmen zweier durch die USA finanzierten
langfristigen Waldschutzprogramme, des Central Africa Regional Program for the
Environment (CARPE) und des Central Africa Forest Ecosystems Conservation
Project (CAFEC), von WWF, der World Conservation Society (WCS) und der
Zoological Society of Milwaukee (ZSM) mit lokalen Anrainergemeinden
durchgeführt wurden. Dementsprechend stellt die Verbesserung der
Lebenssituation lokaler Gemeinschaften im Umfeld des Salonga-Nationalparks seit
Beginn der Finanzierung durch die Bundesregierung einen zentralen Aspekt der
Vereinbarungen dar, an denen die Erfüllung des Programmziels gemessen und
überwacht wird. Folgerichtig attestiert auch der Pillay-Bericht, dass sich ein
wesentlicher Teil der Aktivitäten des WWF im Salonga-Nationalpark auf die
Unterstützung von Anrainergemeinden konzentriert, die von den
Naturschutzbemühungen profitieren. So wurden im Jahr 2019 beispielsweise über
172 000 Hektar Gemeindewald für lokale Gemeinschaften im Umfeld des
südlichen Parkteils ausgewiesen und mit Unterstützung der
Nichtregierungsorganisationen Oxfam und ISCO die Einrichtung von 490 lokalen
Gemeindeentwicklungs-Komitees und Kleinbauern-Vereinigungen gefördert.
Gleichwohl haben Bundesregierung und KfW die Feststellungen des MFC-
Berichts zur Kenntnis genommen, nach denen Planung und Durchführung von
Maßnahmen zur Unterstützung lokaler Lebensgrundlagen durch den WWF
noch nicht vollumfänglich auf Grundlage ausgearbeiteter und internationalen
Standards entsprechenden Managementpläne erfolgt. Im Zuge der bereits
angelaufenen Implementierung des Environmental and Social Safeguard
Framework (ESSF) des WWF (
https://www.worldwildlife.org/publications/environm
ental-and-social-safeguards-framework) im Salonga-Nationalpark werden die
entsprechenden Empfehlungen aus dem MFC-Bericht aufgegriffen und deren
Umsetzung durch die KfW überwacht.
8. Welche Schritte hat die KfW seit Beginn der Finanzierung des
Nationalparks konkret unternommen, um die Erstellung einer sozialen
Folgekostenabschätzung, einer Risikoanalyse, sowie eines umfassenden
Sozialmanagementplans für den Nationalpark sicherzustellen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
9. War der Bundesregierung oder der KfW vor der Veröffentlichung des
Pillay-Berichts bekannt, dass in dem MoU, das der WWF 2015 mit dem
ICCN für das Co-Management von Salonga unterzeichnete, (i) jeglicher
Bezug zu Menschenrechten fehlte und (ii) dem WWF keine
Mitentscheidungsrechte bei den Patrouillen zugestanden wurde, obwohl der WWF
diese mitfinanzierte, und wenn ja,
a) wie konnten Bundesregierung oder KfW davon ausgehen, dass der
WWF trotz Fehlen dieser Bezüge und Mitspracherechte seiner
menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommt und die Einhaltung von
für die KfW verpflichtenden Menschenrechten auch gegenüber
seinen Projekt- und Vertragspartnern nachhält,
b) warum haben Bundesregierung oder KfW die Aufnahme
menschenrechtlicher Bezüge und Mitspracherechte bei der Gestaltung der
Patrouillen im MoU nicht zur Bedingung für die (weitere) Finanzierung
des WWFs gemacht?
c) Wenn nein, hat die Bundesregierung oder die KfW das betreffende
MoU nicht ausgehändigt bekommen oder aus anderwärtigen
Gründen (bitte gegebenenfalls nennen) nicht eingesehen?
d) Wenn nein, wie hat die Bundesregierung oder die KfW überprüft,
inwiefern der WWF in seinen Projekten die für die KfW
verpflichtenden Menschenrechte einhält und gegenüber seinen Projekt- und
Vertragspartnern nachhält?
Die Fragen 9 bis 9d werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/26620 wird verwiesen.
10. Waren der Bundesregierung und der KfW bekannt, dass der WWF den
ICCN bzw. die Parkverwaltung nicht deutlich über menschenrechtliche
Verpflichtungen, die sie durch die Einführung eines Co-Managements
eingehen würden, oder über „rote Linien“, deren Überschreitung die
Zusammenarbeit beenden würden, informiert hatte?
Der KfW war die Partnerschaftsvereinbarung zwischen WWF und ICCN
bekannt. Ob es möglicherweise zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser
Vereinbarung zusätzlich darüber hinausgehende Vereinbarungen oder Informationen
an ICCN gab, darüber hatten Bundesregierung und KfW keine Kenntnis.
11. War der Bundesregierung oder der KfW bekannt, dass der WWF vor
Übernahme des Co-Managements keine Konsultationen mit
Gemeindevertretern durchgeführt hatte?
Sind vorherige Konsultationsprozesse mit der lokalen Bevölkerung aus
Sicht der Bundesregierung nicht notwendig, bevor NGOs oder andere
private Organisationen lokale Verwaltungs- oder Managementaufgaben
in einem bestimmten Territorium übernehmen, die auch potentiellen
Einfluss auf die dort lebende Bevölkerung haben?
Nach Informationen der Bundesregierung war der WWF seit 2005 im Umfeld
des Salonga-Nationalparks im Rahmen verschiedener Projekte in einer
technisch unterstützenden Rolle aktiv. Im Rahmen dieser Projekte fanden
zahlreiche Beteiligungsprozesse mit Anrainergemeinden zur Umsetzung von
Maßnahmen zur Unterstützung lokaler Lebensgrundlagen statt (siehe dazu auch die
Antwort zu Frage 7). Die Bundesregierung tritt dafür ein, dass die lokale,
insbesondere auch die indigene Bevölkerung Naturschutzmaßnahmen akzeptiert
und mitträgt. So setzt sich die Bundesregierung für eine Kapazitätenstärkung
und eine Förderung der Selbstorganisation der lokalen und indigenen
Gemeinschaften ein, um diesen zu ermöglichen, sich an Entscheidungsprozessen zu
beteiligen und gemeinsam Entwicklungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Dies gilt für
alle Maßnahmen, die im Rahmen der staatlichen und nicht-staatlichen EZ im
Naturschutzsektor gefördert werden.
12. Wurde die Bundesregierung oder die KfW vom WWF vor Mai 2018 (als
RFUK Informationen darüber mit dem WWF und der KfW teilte)
darüber informiert, dass es Missbrauchsvorwürfe gegen Parkwächter im
Salonga gab?
Wenn ja, wann war dies genau der Fall, und welche Konsequenzen zog
die KfW aus diesen Berichten?
Wenn nein, steht diese Nicht-Information im Einklang mit den
Ansprüchen, die die Bundesregierung und die KfW an die menschenrechtliche
Sorgfaltspflicht ihrer Partner stellen?
Welche Konsequenzen haben die Bundesregierung und KfW in diesem
Fall aus der Nicht-Information durch den WWF gezogen?
Nein. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/26620
wird verwiesen.
13. Bleibt die Bundesregierung angesichts der vom Pillay-Bericht detailliert
dokumentierten anfänglichen Verweigerungshaltung des WWFs,
mögliche Menschenrechtsverletzungen im Salonga-Nationalpark eigenständig
zu untersuchen, sowie der späteren, sehr eingeschränkten und nicht
öffentlich gemachten WWF-Untersuchungen bei ihrer Aussage, dass der
WWF „erhebliche und glaubwürdige Anstrengungen unternommen [hat],
um Fälle von möglichen Menschenrechtsverletzungen aufzuklären“
(Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 74 der
Abgeordneten Eva-Maria Schreiber auf Bundestagsdrucksache 19/23605)?
Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Bewertung, dass in den letzten Jahren
bereits erhebliche und glaubwürdige Anstrengungen des WWF zur Aufklärung
von Menschenrechtsverletzungen erfolgten. Sie nimmt zur Kenntnis, dass der
Pillay-Report teilweise zu einer abweichenden Einschätzung kommt. Die
Bundesregierung erwartet, dass der WWF diese Anstrengungen weiter fortsetzt
und die konkreten Empfehlungen des Berichts und den Aktionsplan schnell und
effizient umsetzt. Sie begleitet diese Umsetzung eng. Ergänzend wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/26620 verwiesen.
14. Haben Bundesregierung und KfW die zwei internen
Untersuchungsberichte des WWFs zu Menschenrechtsverletzungen im Salonga
ausgehändigt bekommen, und wenn ja,
Ja.
a) was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, diese
Untersuchung zu veröffentlichen,
b) welche Schlussfolgerungen wurden daraus für die weitere
Finanzierung von WWF und ICCN im Salonga gezogen?
Die Entscheidung über eine Veröffentlichung obliegt dem WWF als
Auftraggeber der Berichte. Zu den Schlussfolgerungen, u. a. auch aus diesen Berichten,
für die weitere Finanzierung wird auf das diesbezügliche Online-Dossier der
KfW verwiesen:
https://www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzi
erung/KfW-Entwicklungsbank/Unsere-Themen/Biodiversit%C3%A4t/Dossier-
Biodiversit%C3%A4t/#
15. Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass WWF und KfW
eine realistische Einschätzung der Menschenrechtslage bzw. des Ausmaßes
der Menschenrechtsverletzungen im Nationalpark Salonga haben,
obwohl der WWF bei seiner Untersuchung weniger als 2 Prozent der
Nationalparkgemeinden kontaktierte?
Wie kommt die KfW nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer
realistischen Einschätzung der Situation in den restlichen 98 Prozent der
Gemeinden?
Nach Information der Bundesregierung war die Zielsetzung der von WWF in
Auftrag gegebenen bzw. mitdurchgeführten Untersuchungen, die von RFUK
erhobenen konkreten Vorwürfe zu Menschenrechtsverletzungen zu verifizieren.
Das Mandat der Untersuchungen umfasste dagegen nicht eine Gesamterhebung
der Menschenrechtslage in den über 800 Gemeinden im Umfeld des
Nationalparks.
Bundesregierung und KfW sind keine Informationen zu neuen
Menschenrechtsverletzungen im Umfeld des Salonga-Nationalparks bekannt. Daneben
enthält auch der Pillay-Bericht keine neuen Vorwürfe, obwohl öffentlich
bekannt gemacht wurde, dass diese dem Panel vorgetragen werden können.
Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
16. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Untersuchung des
Consulting-Unternehmens MFC Social & Environment Performance die
gleichen oder andere Gemeinden besucht und befragt als in den
Untersuchungen des WWFs?
Falls andere Gemeinden befragt wurden: hat sich dadurch der
Prozentsatz an Gemeinden, die kontaktiert und befragt wurden, gegenüber den
WWF-Untersuchungen signifikant erhöht?
Der von der KfW im September 2019 an das Consulting-Unternehmen MFC
vergebene Auftrag umfasste nach Kenntnis der Bundesregierung die Analyse
der bis zu diesem Zeitpunkt von den Partnern durchgeführten Aufarbeitung der
bekannten Vorfälle, nicht jedoch eine erneute Untersuchung einzelner Vorfälle
in den Gemeinden selbst. Erhebungen in anderen als vom WWF besuchten
Gemeinden waren daher nicht Teil des Untersuchungsauftrags. Zudem war MFC
nach Kenntnis der Bundesregierung beauftragt, Empfehlungen zur
Ausgestaltung des Sicherheitskonzepts des Parks zu erarbeiten, durch das die
Menschenrechte der Anrainerbevölkerung künftig besser geschützt werden sollen.
17. Welche Konsequenzen zieht die KfW aus dem Umstand, dass laut Pillay-
Bericht die vom WWF befragten Anwohnerinnen und Anwohner des
Salonga-Nationalparks enttäuscht über den Nationalpark seien, da sie
keine Gegenleistungen für die Abgabe von Rechten über den Wald
erhalten hätten?
Wie versuchen Bundesregierung und KfW hier gegenzusteuern?
Der KfW ist keine entsprechende Passage im Pillay-Bericht bekannt, die eine
Befragung von Anrainergemeinden durch den WWF mit den durch die
Fragesteller aufgeführten Ergebnissen anführt.
18. Hatten die Bundesregierung und der KfW vor Erscheinen des Pillay-
Berichts Kenntnis davon, dass bisher nur zwei der acht im WWF-
Aktionsplan für den Salonga festgehaltenen Maßnahmen umgesetzt
wurden?
Welche Konsequenz hat die fehlende Umsetzung des Aktionsplans für
die weitere Förderung von WWF und den ICCN?
Die KfW als Durchführungsorganisation steht im regelmäßigen Austausch mit
dem WWF zu wesentlichen Aspekten, die das operative Management des
Schutzgebietes betreffen. Dies schließt spezifische Maßnahmen ein, die eine
Verbesserung der Menschenrechtssituation herbeiführen sollen. Die
Bundesregierung erwartet, dass der WWF die konkreten Empfehlungen des Pillay-
Berichts, die im Wesentlichen den vom WWF identifizierten o. g. Maßnahmen
entsprechen, schnell und effizient umsetzt und hatte den WWF Deutschland
dazu in einem Schreiben an dessen Vorstand nachdrücklich aufgefordert. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/26620
verwiesen.
19. Warum setzt der WWF nach Kenntnis der Bundesregierung die
Kooperation mit dem ICCN und der Parkverwaltung im Salonga-Nationalpark
fort, obwohl (bitte die Fragen 19a bis 19d jeweils getrennt beantworten)
a) der ICCN den Verhaltenscodex des WWF bisher nicht gebilligt hat,
und dieser auch keine Grundlage für Patrouillengänge darstellt,
b) der WWF bis heute keine Überwachungsmöglichkeiten bei den
Patrouillengängen hat und an deren Planung und Auswertung nicht
beteiligt wird,
c) die Parkverwaltung bisher kein Missbrauchsopfer entschädigt hat,
d) eine gerichtliche Aufarbeitung der Missbräuche bisher weitgehend
fehlt (die Militärgerichtsbarkeit hat bis zum Abschluss des Pillay-
Berichts einen einzigen Missbrauch zur Anklage gebracht)?
Die Fragen werden zusammen beantwortet. Nach Kenntnis der
Bundesregierung setzt der WWF seine Kooperation mit ICCN derzeit im Rahmen eines
Auftrages der EU fort. Ziel ist nach Kenntnis der Bundesregierung, ICCN bei
den bereits eingeleiteten Schritten zur Verbesserung des Managements des
Parks und der menschenrechtsbasierten Einbeziehung der Anwohner sowie
deren sozioökonomischer Entwicklung zu begleiten und die bereits umgesetzten
positiven Ansätze zur Verbesserung der Menschenrechtslage nachhaltig zu
festigen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Finanzierung des
Salonga-Nationalparks über die KfW derzeit ausgesetzt ist; hierzu wird im
Einzelnen auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
20. Warum setzt die Bundesregierung die Finanzierung des Salonga-
Nationalparks, des WWF und des ICCN fort, obwohl (bitte die Fragen 20a bis
20f jeweils getrennt beantworten)
a) der ICCN den Verhaltenscodex des WWF bisher nicht gebilligt hat,
und dieser auch keine Grundlage für Patrouillengänge darstellt,
b) der WWF bis heute keine Überwachungsmöglichkeiten bei den
Patrouillengängen hat und an deren Planung und Auswertung nicht
beteiligt wird,
c) der WWF bisher keine Standardverfahren zum Umgang mit
Vorwürfen und Missbräuchen fertig ausgearbeitet und mit dem ICCN geteilt
hat,
d) weder der WWF noch die Parkverwaltung bisher Missbrauchsopfer
entschädigt hat,
e) eine gerichtliche Aufarbeitung der kolportierten Missbräuche bisher
weitgehend fehlt (die Militärgerichtsbarkeit hat bisher einen einzigen
Missbrauch zur Anklage gebracht),
f) der WWF ein Kernproblem zwischen Nationalpark und
Anwohnerinnen und Anwohnern – das Betretungsverbot und die fehlenden
Nutzungsrechte der lokalen Bevölkerung – im bisherigen Aktionsplan
nicht thematisiert, geschweige denn Lösungen dafür aufzeigt?
Die Fragen werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
21. Wird die Bundesregierung die Finanzierung fortsetzen, wenn es keine
ausreichende gerichtliche Aufarbeitung der Missbräuche gibt, und was
ist aus Sicht der Bundesregierung eine ausreichende Aufarbeitung?
Die Demokratische Republik Kongo (DR Kongo) weist in vielen Regionen
fehlende staatliche Ordnung auf. Die Bundesregierung hat die kongolesische
Regierung im Rahmen des politischen Dialogs aufgefordert, ihre Bemühungen zu
einer Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen zu intensivieren. Auf
einzelne Entscheidungen kongolesischer Justizbehörden können die
Bundesregierung und die KfW keinen Einfluss nehmen. Die Bundesregierung betrachtet die
Verurteilung von fünf Parkrangern des Salonga-Nationalparks zu langen
Haftstrafen für Vergewaltigung bzw. Folterungen durch ein Militärgericht im
Dezember 2020 gleichwohl als positives Zeichen.
22. Inwiefern sollten die Missbrauchsopfer rund um den Nationalpark
Salonga nach Meinung der Bundesregierung entschädigt werden, und wie
müsste eine solche Entschädigung aussehen?
Die Wahl der Maßnahmen zur Wiedergutmachung von
Menschenrechtsverletzungen, die durch staatliches Parkpersonal oder Angehörige des Militärs
begangen worden sind, obliegt der DR Kongo. Die Bundesregierung kann und wird
keinen Einfluss auf diesbezügliche Entscheidungen nehmen. Gleichwohl
fordert die Bundesregierung die kongolesische Regierung im Rahmen des
Politikdialogs zum Schutz und zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit auf,
insbesondere zur Gewährleistung der Gleichheit vor dem Gesetz, durch Fairness bei der
Anwendung der Gesetze und durch Sorge für ausreichende
Rechenschaftspflicht, Rechtssicherheit und verfahrensbezogene und rechtliche Transparenz.
Darüber hinaus steht die KfW als Durchführungsorganisation im Austausch mit
den Partnerorganisationen vor Ort zu Möglichkeiten der Unterstützung von
Opfern, beispielsweise bei der Beschreitung des Rechtswegs zur Durchsetzung
möglicher juristischer Ansprüche.
23. Ist im Salonga-Nationalpark nach Kenntnis der Bundesregierung
mittlerweile ein Beschwerdemechanismus eingeführt, wie funktioniert dieser,
und wie ist gewährleistet, dass die lokale Bevölkerung über dessen
Existenz informiert ist und diesen auch nutzen kann?
Nach Kenntnis der Bundesregierung verzögert sich der ursprünglich für
Dezember 2020 terminierte Implementierungsstart des lokalen
Beschwerdemechanismus aufgrund der andauernden COVID-19-Pandemie. Nach Informationen
der Bundesregierung hat der WWF inzwischen eine nationale Organisation
identifiziert, die den Beschwerdemechanismus nach dem auch im Pillay-
Bericht positiv hervorgehobenem Beispiel des Menschenrechtszentrums im
Nationalpark Dzanga-Sangha verwalten soll. Es ist demnach vorgesehen, dass der
Beschwerdemechanismus unabhängig vom Parkmanagement implementiert
wird und gemeindebasiert auf der zivilgesellschaftlichen Beteiligung durch
vertrauenswürdige Dorfbewohner beruht, die sämtliche Beschwerden aufnehmen
und diese von den lokalen Zentren an die Leiter der Beschwerdemechanismen
weitergeben. In Bezug auf weitere Beschwerde- oder
Konfliktlösungsmöglichkeiten wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/26620
verwiesen.
24. Wie kann es nach Meinung der Bundesregierung zu einer friedlichen
Koexistenz zwischen Nationalpark und Anrainerbevölkerung kommen,
wenn die Fragen der Zutritts- und Nutzungsrechte bisher nicht
ausreichend bearbeitet werden?
Wie ist diese Nichtbearbeitung, die auch von der Pillay-Kommission als
zentrales Problem identifiziert wird, mit dem Anspruch der
Bundesregierung in Einklang zu bringen, die lokale Bevölkerung in
Naturschutzvorhaben einzubeziehen?
Die Bundesregierung teilt die grundsätzliche Feststellung der Pillay-
Kommission, dass der WWF einen wesentlichen Teil seiner Aktivitäten, so auch im
Salonga-Nationalpark, auf die Verbesserung der Lebensbedingungen in den
Anrainergemeinden ausrichten sollte. Dabei ist aus Sicht der Bundesregierung
für ein erfolgreiches Schutzgebietsmanagement entscheidend, dass
Nutzungskonflikte und damit einhergehende negative soziale oder wirtschaftliche
Auswirkungen identifiziert und ausgeglichen werden, um den von
Nutzungseinschränkungen betroffenen Bevölkerungsgruppen einen angemessenen
Lebensstandard und damit die Verwirklichung wirtschaftlicher und sozialer
Menschenrechte zu sichern. Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich die
Empfehlungen des Pillay-Berichts und die öffentlich kommunizierte Bereitschaft des
WWF, dieser Zielsetzung Rechnung zu tragen durch eine noch stärkere
Fokussierung auf konkrete Maßnahmen, wie der Ausweisung von Gemeindewäldern
und die Schaffung von Zugangsrechten, insbesondere für traditionelle
Landnutzer. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
25. Wie hoch waren oder sind die Prämien, die die Bundesregierung und die
KfW seit Finanzierung des Nationalparks an Parkwächter im Salonga
auszahlten bzw. auszahlen (falls die Prämien unterschiedlich hoch sind,
bitte die Spannbreite von bis sowie die Höhe der Prämien nach
Jahreszahlen angeben)?
Die leistungsabhängigen Prämien werden weder von der Bundesregierung noch
von der KfW ausgezahlt, sondern von der Bundesregierung über die KfW
finanziert und von der kongolesischen Naturschutzbehörde ICCN ausgezahlt.
Die Prämienhöhe für einen Parkwächter wird von ICCN festgelegt und ist von
verschiedenen Faktoren (Dienstgrad und Grad der Leistungserfüllung)
abhängig. Sie entspricht nach Kenntnis der Bundesregierung der landesüblichen
Höhe für solche Prämien.
26. Ist die Aussage des Pillay-Berichts nach Informationen der
Bundesregierung zutreffend, dass die Prämien zumindest zeitweise die einzige
Einnahmequelle der Parkwächter im Salonga war?
Nach Informationen der Bundesregierung erhalten immatrikulierte Parkwächter
ein von den Prämienzahlungen unabhängiges Grundgehalt durch den
kongolesischen Staat. In der Vergangenheit kam es nach Informationen der
Bundesregierung zu Verzögerungen zwischen Immatrikulation von Parkwächtern und
dem Beginn einer regelmäßigen Gehaltszahlung.
27. Lag bzw. liegt der Finanzierung von Patrouillengängen durch die
Bundesregierung und die KfW ein Vertrag bzw. ein verbindlicher
Verhaltenscodex zugrunde, der die Parkverwaltung und die Parkwächter zur
Einhaltung von für die Bundesregierung und die KfW verbindlichen
Menschenrechten verpflichtet?
Wenn ja, was wurde darin genau geregelt, und wie wurde deren
Einhaltung durch die Bundesregierung und die KfW überprüft?
Wenn nein, durch welche anderen Mechanismen wollten die
Bundesregierung und die KfW sicherstellen, dass im Rahmen der Verwaltung
des Nationalparks und bei den Patrouillen die Einhaltung von
Menschenrechten gewahrt würden?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/8418 sowie auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/26620 verwiesen.
28. Inwiefern ist in dem von der Bundesregierung und ICCN unterzeichneten
MoU die Verabschiedung eines Verhaltenscodex für Parkwächter und
dessen Einhaltung bei Patrouillen verpflichtend vorgesehen und
Voraussetzung für die Wiederaufnahme von Zahlungen?
Mit Unterzeichnung des MoU zwischen BMZ und ICCN hat sich ICCN
entsprechend verpflichtet und diese Verpflichtung durch die Verabschiedung eines
Verhaltenskodex im August 2020 erfüllt.
29. Seit wann waren der Bundesregierung bzw. der KfW bekannt, dass
Parkwächter im Salonga-Nationalpark teilweise mit schweren Waffen wie
AK47-Sturmgewehren bewaffnet waren, und welche Konsequenzen
haben die Bundesregierung und die KfW daraus für die weitere
Finanzierung des Nationalparks und Kooperation mit dem Nationalpark gezogen?
Die Tatsache, dass Parkwächter im Salonga-Nationalpark bewaffnet sind, ist
der Bundesregierung seit Beginn der Finanzierung bekannt. Im Übrigen wird
auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 13 bis 15 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/14667 verwiesen.
Um möglichen menschenrechtlichen Risiken zu begegnen, die von
bewaffnetem Parkpersonal ausgehen, hat die Bundesregierung seit Beginn der
Finanzierung des Salonga-Nationalparks entsprechende Trainingsmaßnahmen zu
Menschenrechtsstandards, zur Anwendung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit bei
der Abwehr von Bedrohungen und zur Interaktion mit Anrainergemeinden
gefördert. Diese Trainingsmaßnahmen und die ihnen zugrunde liegenden
Managementpläne für das Parkpersonal wurden seither kontinuierlich verbessert und
werden nunmehr auch die entsprechenden Empfehlungen des Pillay-Berichts
berücksichtigen.
30. Ist die Bewaffnung von Parkwächtern mit schweren Waffen wie den
AK47-Sturmgewehren bei Patrouillen im Salonga-Nationalpark nach
Informationen der Bundesregierung mittlerweile vollständig beendet
worden, bzw. welche konkreten Bedrohungsszenarien rechtfertigen diese
Bewaffnung?
Nach Informationen der Bundesregierung werden Patrouillen im Salonga-
Nationalpark weiterhin teilweise durch bewaffnete Parkwächter durchgeführt.
Der durch den MFC-Bericht aufgeworfenen Fragestellung nach einer dieser
Bewaffnung rechtfertigenden Bedrohungslage wird im Rahmen der derzeit
durchgeführten Risikoanalyse nachgegangen. Im Übrigen wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 13-15 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD
auf Bundestagsdrucksache 19/14667 verwiesen.
31. Inwiefern wurden die in den Fragen 7 und 8 genannten Analysen und
Pläne mittlerweile erstellt, und was hat sich dadurch an der Verwaltung
des Parks und der Beziehung zur lokalen Bevölkerung verändert?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]