[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta,
Bernd Reuther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/26409 –
5G- und Open-RAN-Förderung durch die Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
5G ist die Grundlage der Wirtschaft von morgen. Beinahe alle wegweisenden
Technologien sind zunehmend datenintensiv. Autonomes Fahren, smarte
Stromversorgung, Telemedizin und Telechirurgie bergen unglaubliches
Potential. Ihre Entwicklung und ihr Einsatz werden aber nur mit flächendeckendem,
hochleistungsfähigem Internet möglich sein. Der 5G-Mobilfunkausbau
ermöglicht eine Vielzahl von Innovationen, wodurch die digitale Transformation
insgesamt weiter beschleunigt wird. Im Hinblick auf die verschiedensten
Anwendungsbeispiele wird 5G die Grundlage neuer Technologien und
Geschäftsmodelle. Damit bilden sowohl seine Erforschung und Entwicklung wie auch
der Ausbau des Netzes wichtige Standortfaktoren.
Die Bundesregierung hat im Rahmen bestehender Forschungsförderung wie
auch durch spezielle Programme Mittel in diese Aspekte investiert. Dabei
setzt die Bundesregierung mit der Gründung der
Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft als bundeseigene GmbH, welche sich nach Beschluss des
Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 um den 5G Ausbau kümmern soll, auf einen
etatistischen Ansatz. Medienberichten zufolge (vgl.
https://www.handelsblat
t.com/technik/it-internet/open-ran-geheimpapier-milliarden-fuer-neue-mobilfu
nktechnik-sollen-abhaengigkeit-von-huawei-verringern/26830274.html) sollen
nach einem Strategiepapier der Bundesregierung zudem „innovative
Unternehmen bei der Entwicklung und Erprobung neuer, softwaregesteuerter
Netztechnologien“ gefördert und der „Markteintritt für solche innovativen
Netztechnologien“ erleichtert werden. Die Ergebnisse dieses Handelns sind
angesichts der Bedeutung der 5G-Technologie von großer Wichtigkeit, da
gegebenenfalls eine Anpassung des bisherigen Vorgehens hin zu einem möglichst
effizienten Ausbau des 5G-Netzes in Deutschland sowie der Erforschung und
Entwicklung rund um die Technologie notwendig sind.
Nach Ansicht der Fragesteller müssen private Haushalte sowie Unternehmen
Zugang zum 5G-Mobilfunknetz erhalten, um den Wirtschaftsstandort
Deutschland international wettbewerbsfähig zu halten. Nur so wird die
Erforschung und Erprobung innovativer Geschäftsmodelle ermöglicht und
befördert. Gleichzeitig müssen Forschung und Entwicklung ausreichend finanziert
und wettbewerblich strukturiert sein, um nützliche Anwendungen möglichst
schnell von der Theorie in die Praxis zu überführen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27677
19. Wahlperiode 18.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 17. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Programme und Maßnahmen zur Förderung der Erforschung,
Entwicklung sowie des Ausbaus von 5G hat die Bundesregierung bisher
angestoßen (bitte nach Inhalt sowie zuständigem Bundesministerium
erläutert aufschlüsseln)?
2. Wie sind diese Programme und Maßnahmen jeweils im Bundeshaushalt
abgebildet, und wie haben sie sich, falls bereits mehrjährig laufend, im
Haushalt verändert (bitte aufschlüsseln)?
3. Wann laufen diese Programme und Maßnahmen jeweils aus (bitte
aufschlüsseln)?
a) Wurden Programme bereits verlängert (bitte aufschlüsseln und
begründen)?
b) Plant die Bundesregierung die Verlängerung aktuell laufender
Programme (bitte aufschlüsseln und begründen)?
4. Wie viele Mittel der Bundesregierung stehen bzw. standen bisher für
Programme und Maßnahmen zur Förderung der Erforschung, Entwicklung
sowie des Ausbaus von 5G zur Verfügung?
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung fördert Erforschung, Entwicklung und Ausbau von 5G
über verschiedene Programme. Im Folgenden erfolgt eine Aufzählung der
wichtigsten Programme und Maßnahmen sowie der zugehörigen Titel und
Einzelpläne. Der Gesamtumfang wird im Folgenden je Programm/Maßnahme/
Maßnahmenmix angegeben soweit bekannt und schon vorhanden. Die
angegebenen Programme haben jeweils eine mehrjährige Laufzeit, so dass über
Verlängerungen gegenwärtig noch nicht zu entscheiden ist.
Programm/
Maßnahme
Federführendes
Ressort Inhalt/Umfang Laufzeit Haushalt
Umsetzung der 5x5G
Strategie
Bundesministerium für Verkehr
und digitale
Infrastruktur (BMVI)
•
•
5G-Forschungsförderung an
Hochschulen und
Forschungseinrichtungen (55 Mio. Euro bewilligt);
zweistufiger 5G-
Innovationswettbewerb: Förderung von Konzepten
(6,5 Mio. Euro bewilligt) und
Umsetzung durch Kommunen und
Konsortien (38 Mio. Euro
bewilligt); Ziel: Innovative 5G-
Anwendungen entwickeln und erproben;
weitere Einzelheiten sind Anlage 5
zu entnehmen.
2018 bis
2023
Kapitel 1204,
Titel 633 01
(bis 2019:
Titel 683 03)
5G Anwendungen in
der Landwirtschaft
Bundesministerium für
Ernährung und
Landwirtschaft
(BMEL)
•
•
Anwendung und Erprobung
digitaler Techniken, insbesondere von
Mobilfunk/5G in der
Landwirtschaft und ländlichen Räumen,
Nutzung auf Zukunftsbetrieben
und in Zukunftsregionen;
Umfang 60 Mio. Euro.
2021 bis
2025
Sondervermögen Digitale
Infrastruktur
(Epl. 60),
Kapitel 6097,
Titel 892 11
Programm/
Maßnahme
Federführendes
Ressort Inhalt/Umfang Laufzeit Haushalt
Kommunikationsinitiative –
Deutschland spricht über 5G
BMVI •
•
Bereitstellung von Fakten rund um
den neuen Mobilfunkstandard und
Ausbauaktivitäten im Bereich
Mobilfunk;
Umfang: bis zu 4 Mio. Euro p. a.
in 2020 aus
Kapitel 6097,
Titel 894 11;
2021 ff.:
Kapitel 6097,
Titel 892 11
Forschung und
Entwicklung
Bundesministerium für Bildung
und Forschung
(BMBF)
•
•
IKT 2020 und High Tech
Strategie;
Umfang: 145 Mio. Euro.
bis 2024 Kapitel 3004,
Titel 683 20
Strahlenschutz
Mobilfunk/
Kompetenzzentrum
Elektromagnetische Felder
(Bundesamt für
Strahlenschutz)
Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und
nukleare
Sicherheit (BMU)
• Kompetenzzentrum und Studien
in bestimmten Frequenzbereichen;
Untersuchungen im Bereich
elektromagnetischer Felder und
Strahlungsbelastung.
5. Wie viele Mittel der Bundesregierung sind bisher für Programme und
Maßnahmen zur Förderung der Erforschung, Entwicklung sowie des
Ausbaus von 5G versprochen bzw. ausgezahlt (bitte in absoluten sowie
prozentualen Zahlen und für die jeweiligen Projekte sowie insgesamt
angeben)?
Es wird auf die Anlagen 2 bis 5* verwiesen.
6. In welchen Wahlkreisen liegen Projekte und Maßnahmen bezüglich 5G,
denen Mittel versprochen sind bzw. an die Mittel ausgezahlt wurden
(bitte nach Wahlkreisen, Projekten sowie Mitteln aufschlüsseln)?
Es wird auf die Anlage 3* verwiesen.
7. Welche Ergebnisse kann die Förderung der Erforschung, Entwicklung
sowie des Ausbaus von 5G durch die Bundesregierung bisher vorweisen
(bitte aufschlüsseln und erläutern)?
Die Erforschung von Schlüsseltechnologien für die Digitalisierung zur
Erschließung neuer Anwendungsszenarien und Geschäftsfelder im Bereich
Industrie 4.0 und vernetztem Fahren erfolgt durch die 2015 gestartete BMBF-
Forschungsinitiative „Industrielle Kommunikation der Zukunft“. 5G-Technologien
stellten dabei einen Schwerpunkt der Initiative dar. Lokale und private
5G-Netze, sogenannte Campusnetze, sind als ein Ergebnis der
Forschungsinitiative in die 5G-Frequenzauktion eingeflossen. Die Forschungsinitiative
trug maßgeblich dazu bei, Akteure aus Wissenschaft und Wirtschaft und der
Telekommunikationsbranche mit der Prozess- und Automatisierungsindustrie
sowie der Automobilbranche und der Bau- und Landwirtschaft zu vernetzen,
um so ein neues Innovationsökosystem für die industrielle (drahtlose)
Kommunikation in Deutschland zu schaffen. Aus der Vernetzung der Akteure der
Forschungsinitiative ist die 5G-ACIA (5G Alliance for Connected Industries and
Automation) hervorgegangen. International hatte die Initiative Leuchtturm-
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/27677 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
charakter und führte zur Entstehung vergleichbarer Programme und
Maßnahmen in Ländern wie den USA und China.
Im Geschäftsbereich des BMVI wurde ein Vorhaben 5G-ConnectedMobility
auf dem Digitalen Testfeld Autobahn A9 (DTA) durchgeführt. Im Rahmen des
Projekts hat ein Konsortium auf einem rund 30 Kilometer langen
Streckenabschnitt des DTA ein 5G-Testnetzwerk installiert und konkrete Anwendungen
in den Bereichen automatisiertes und vernetztes Fahren, Bahn- und Luftverkehr
(Drohnen) erprobt. Das Vorhaben wurde im Dezember 2020 abgeschlossen.
Ebenfalls lief auf dem DTA das Forschungsvorhaben Convex. Schwerpunkt des
Vorhabens war die Entwicklung und Anwendung mobilfunkbasierter
Kommunikationsmodule, die in Fahrzeuge und straßenseitige Stationen sowie in eine
5G-Netzwerk-infrastruktur integriert werden können. Das Vorhaben wurde
2019 abgeschlossen.
Weiterhin wird auf dem grenzüberschreitenden trilateralen Testfeld
Deutschland-Frankreich-Luxemburg das Projekt 5GCroCo durchgeführt. Alle
Straßenkategorien (Autobahnen, Landstraßen, kommunale Straßen) können für
Erprobungen genutzt werden.
Die im Rahmen des 5G-Innovationsprogramms geförderten 5G-
Forschungsprojekte befinden sich entsprechend der bisherigen Projektlaufzeit in der
Aufbauphase.
8. Welche Institutionen unterstützt der Bund gezielt im Hinblick auf die
5G-Forschung (bitte nach Institut und Forschungsschwerpunkt sowie
ggf. Fördermenge aufschlüsseln)?
Die entsprechenden Informationen sind den Anlagen 1 und 4* zu entnehmen.
Das BMBF fördert darüber hinaus gemeinsam mit den Ländern
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft (im Kontext 5G
insbesondere Heinrich-Hertz-Institut, FOKUS, IIS), der Helmholtz-Gemeinschaft,
der Leibniz-Gemeinschaft sowie der Max-Planck-Gesellschaft, die im Rahmen
der Grundfinanzierung eigene Forschungsprojekte zu 5G-Technologien bzw.
deren Grundlagen durchführen.
9. Welche Programme und Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung
als besonders erfolgreich zu bezeichnen, und wieso (bitte aufschlüsseln
und erläutern)?
Der 5G-Innovationswettbewerb ist in beiden Stufen mit 138 eingereichten
Projektskizzen und 71 Konzepten für 5G-basierte Anwendungen auf sehr breite
Resonanz bei Kommunen, der Wirtschaft, Forschungseinrichtungen und
Hochschulen gestoßen. Auch die vom BMVI initiierten 5G Dialogforen stellten eine
Unterstützungsleistung dar, die frühzeitig zu einem fruchtbaren Austausch von
Anwendern geführt hat.
Ebenfalls hilfreich für die Marktakteure ist die regelmäßig stattfindende
Austauschplattform 5G, die von der Bundesnetzagentur initiiert wurde.
Darüber hinaus ist die Forschungsinitiative „Industrielle Kommunikation der
Zukunft“ zu nennen. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/27677 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
10. Plant die Bundesregierung weitere Projekte und Maßnahmen zur
Förderung der Erforschung, Entwicklung sowie des Ausbaus von 5G?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, warum, und welche Projekte und Maßnahmen (bitte
aufschlüsseln und erläutern, insbesondere im Hinblick auf
Notwendigkeit, Kosten-Nutzen und Zeitrahmen)?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat das Ziel, Deutschland zum Leitmarkt für 5G zu
entwickeln.
Insbesondere die 5x5G Strategie und die Mobilfunkstrategie der
Bundesregierung zeigen wichtige Kernmaßnahmen auf, um dieses Ziel zu erreichen.
Um die Mobilfunkstrategie des Bundes und das Vorantreiben des Ausbaus von
5G zu erfüllen, hat die Bundesregierung Anfang 2020 die Dialoginitiative
„Deutschland spricht über 5G“ ins Leben gerufen. Ein dazu eingerichtetes
Dialogbüro wird der Kontakt- und Anlaufpunkt sowie die Koordinierungsstelle der
Initiative sein.
Das BMEL hat das Konzept „Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen“
entworfen und mit dem BMVI und dessen Mobilfunkrichtlinie sowie mit dem 5G-
Innovationswettbewerb abgestimmt. Die Mittel sollen für
anwendungsorientierte Digitalprojekte in landwirtschaftlichen Betrieben und in den vor- und
nachgelagerten Branchen in den ländlichen Räumen zur Verfügung gestellt werden,
um 5G Anwendungen im Sinne einer nachhaltigen, digitalen und mit der
Wertschöpfungskette in den ländlichen Räumen vernetzten Landwirtschaft zu
ermöglichen. Der Fokus des Konzepts liegt somit auf funkbasierten digitalen
Anwendungen in der Landwirtschaft und vor- und nachgelagerten Branchen.
Darüber hinaus ist in der Forschungsförderung jetzt der nächste Schritt in
Richtung der Forschung und Entwicklung von 6G zu gehen. Das BMBF plant
deshalb im Rahmen der Umsetzung der Ziffer 45 des Konjunktur- und
Zukunftspaketes vom 3. Juni 2020 umfangreiche Forschungsinitiativen zu 6G.
Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit darüber hinaus weitere
Projekte und Maßnahmen zur Förderung der Erforschung, Entwicklung sowie des
Ausbaus von 5G sinnvoll sind.
11. Welche Rolle spielt die geplante Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft für
die 5G-Förderung des Bundes?
12. Welche Auswirkungen hat die Beschränkung des
Unternehmensgegenstands der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft auf den Lückenschluss im
4G-Netz wie vom Bundesministerium für Finanzen im Rahmen seiner
Einwilligung zur Errichtung der bundeseigenen GmbH auf die Pläne der
Bundesregierung, insbesondere im Hinblick auf die Beschlüsse des
Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im ersten Schritt wird die bereits gegründete
Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft dazu beitragen, die Ziele aus der Mobilfunkstrategie umzusetzen und zu
erreichen. Es sollen die geförderten Mastinfrastrukturen möglichst eine
Glasfasernetzanbindung erhalten, um eine spätere Aufrüstung auf 5G zu
ermöglichen. Die Umsetzung der Mobilfunkförderung und die Bereitstellung eines
GIS-Planungstools sind hierfür zentrale Stellschrauben. Des Weiteren werden
auch die weitergehenden Ziele aus dem Beschluss des Koalitionsausschusses
vom 3. Juni 2020 in den Blick genommen.
13. Sind Medienberichte zur Förderhöhe und ressortweiten Aufteilung von
Open RAN bzw. weiterer softwaregesteuerter Netztechnologien (s. o.)
korrekt, und wie sollen die Förderungen in den einzelnen Ressorts
konkret ausgestaltet werden, und welche förderwürdigen Projekte wurden
konkret identifiziert (bitte nach Projekten sowie Fördermitteln je Ressort
und Projekt aufschlüsseln)?
Nach Ziffer 45 des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes vom 3. Juni
2020 sollen zukünftige Kommunikationstechnologien, unter anderem auch
openRAN, mit 2 Mrd. Euro gefördert werden. Hierzu werden zwischen dem
BMVI, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), dem
BMBF sowie dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
verschiedene Maßnahmen abgestimmt.
14. Inwieweit ist ggf. eine Vorauswahl von förderwürdigen Projekten
vereinbar mit der selbstauferlegten Technologieneutralität und
Vergaberichtlinien?
15. Strebt die Bundesregierung an, diesbezüglich nur deutsche bzw.
europäische Projekte zu fördern?
22. Inwieweit erscheinen vor dem Hintergrund der konkreten Forschungs-
und Ausbaupläne der umsatzstarken Netzbetreiber zusätzliche staatliche
Fördermittel notwendig und sinnvoll?
Die Fragen 14 ,15 und 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Bei der Vergabe von Zuwendungen werden insbesondere § 23 und § 44
Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und die entsprechenden
Verwaltungsvorschriften beachtet. Einzelheiten zum Kreis der Antragsberechtigten
und zur Auswahl der Projekte sind Gegenstand ggf. noch zu erarbeitender
Förderrichtlinien. Mit der Vergabe wird das besondere Bundesinteresse
verfolgt, die technologische Souveränität Europas zu stärken. Maßnahmen zur
Forschungsförderung werden hauptsächlich über öffentliche
Bekanntmachungen ausgeschrieben. Die Projektauswahl erfolgt dabei transparent in
wettbewerblichen Verfahren unter Einbeziehung von Gutachtergremien und unter
Einhaltung der geltenden Vergaberichtlinien.
16. In welchem Umfang und in welchen Programmen wird auf europäischer
Ebene nach Kenntnis der Bundesregierung die Open-RAN-Technologie
gefördert, bzw. plant die Europäische Kommission entsprechende
Förderungen (bitte nach Programmen sowie ggf. nach Mitteln aufschlüsseln)?
18. Welche anderen nationalen Fördervorhaben (in jeweils welchem
Umfang) in Europa sind der Bundesregierung diesbezüglich bekannt, und
inwieweit sind diese Förderungen auf europäischer Ebene abgestimmt?
19. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für eine Ausweitung der
Förderung der Open-RAN-Technologie auf europäischer Ebene ein, und
inwieweit hat die Bundesregierung die Förderung der Open-RAN-Technologie
auf europäischer Ebene im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft 2020 auf
die Tagesordnung gesetzt bzw. vorangebracht?
Die Fragen 16, 18 und 19 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Über die Recovery and Resilience Facility (RRF) der Europäischen
Kommission ist eine Förderung von openRAN möglich.
Das Programm „InvestEU“ ist das zentrale europäische Finanzinstrument des
Mehrjährigen Finanzrahmens 2021 bis 2027. Über eine EU-Haushaltsgarantie
in Höhe von 26 Mrd. Euro werden Finanzierungen in den Förderfenstern (1)
Nachhaltige Infrastruktur, (2) Forschung, Innovation und Digitalisierung, (3)
Kleine und mittlere Unternehmen sowie (4) Soziale Investitionen erleichtert.
Grundsätzlich können 5G-Projekte mit Unterstützung aus InvestEU-Mitteln
finanziert werden, auch im Bereich openRAN Technologie. Auf Grund des
nachfrageorientierten Charakters von InvestEU ist eine Aussage zur Höhe der
Förderung vorab nicht möglich.
Darüber hinausgehende Informationen zu Förderprogrammen im Kontext
liegen der Bundesregierung nicht vor.
17. Hält die Bundesregierung einen europäischen Ansatz der Förderung der
Open-RAN-Technologie vor dem Hintergrund ihrer notwendigen
internationalen Standardisierung für sinnvoll?
Die Bundesregierung erachtet eine rasche Erarbeitung und Durchsetzung von
offenen Standards (openRAN) auf europäischer Ebene für sinnvoll.
20. Wie läuft der Standardisierungsprozess bezüglich der Open-RAN-
Technologie im Detail und im dort jeweils geplanten Zeitablauf ab?
Welche Rolle spielen dabei ISO, CEN und DIN, welche Arbeitsgruppen
oder sonstigen Gremien plant die Bundesregierung zu unterstützen bzw.
selbst mit zu besetzen, und welche privaten Zusammenschlüsse wie z. B.
das Telecom Infra Project oder die O-RAN Alliance wirken in welcher
Weise an dem Standardisierungs- bzw. Spezifikationsprozess mit?
Bei der Spezifizierung der openRAN Technologie kommt der O-RAN Alliance
und dem Telecom Infra Project (TIP) eine Schlüsselrolle zu. Dabei handelt es
sich nicht um anerkannte Standardisierungsorganisationen, wie CEN, CENE-
LEC und ISO, sondern um privatwirtschaftliche Aktivitäten. Mittlerweile sind
eine Vielzahl von Firmen aus der gesamten Wertschöpfungskette der
Informations- und Kommunikationstechnik, wie Netzbetreiber, Komponentenhersteller
oder Softwarefirmen, in den diversen Arbeitsgruppen dieser beiden
Organisationen tätig, um die Vision von openRAN voranzutreiben und neue
Geschäftsmodelle zu erschließen.
Um mehr Wettbewerb und offene Schnittstellen zwischen den Komponenten zu
ermöglichen, hat es sich die O-RAN Alliance als ein von Netzbetreibern
gegründetes Industrieforum zur Aufgabe gemacht, technische Spezifikationen zu
erstellen, die es auch anderen Ausrüstern erlauben bzw. erheblich erleichtern,
ihre Produkte einzubringen. Die Spezifikationen basieren dabei soweit wie
möglich auf den Spezifikationen des 3rd Generation Partnership Projects
(3GPP), das für die globale Mobilfunkstandardisierung maßgeblich ist. Weitere
Schwerpunkte liegen beispielsweise in der Entwicklung eines Referenzdesigns
für sog. White-Box Hardware sowie in der Entwicklung der Software für die
einzelnen RAN-Komponenten. Hierzu wurde die O-RAN Software-
Community als ein Projekt der Linux Foundation eingerichtet, um die O-RAN
Spezifikationen in Software umzusetzen.
Neben der O-RAN Alliance ist das TIP als ein weiteres Industrieforum zu
benennen. Das TIP beschäftigt sich mehr mit dem Einsatz und Betrieb von
openRAN und arbeitet an der Errichtung eines funktionierenden Ökosystems
für openRAN. So soll beispielsweise mittels Labor- und Feldversuchen
sichergestellt werden, dass die Hard- und Softwarekomponenten der verschiedenen
Hersteller auch in der Realität interoperabel sind.
Die Bundesnetzagentur wird sich dafür einsetzen, die bereits in der O-RAN
Alliance erstellten Spezifikationen für offene Schnittstellen durch Überführung
in eine anerkannte Standardisierungsorganisation (ETSI, European
Telecommunications Standards Institute) aufwerten zu lassen. Dadurch könnten diese
Spezifikationen eine weit höhere Bedeutung für den Markt erlangen und den
Einstieg für Anbieter von offenen Netzwerkkomponenten erleichtern. Die
Bundesnetzagentur unterstützt diese Initiativen in Absprachen mit anderen
Administrationen aktiv, um hier mehr Wettbewerb zu ermöglichen.
21. Welche Zeitpläne von Pilotierungen bzw. Ausbauvorhaben im Rahmen
der Open-RAN-Technologie durch die Deutsche Telekom, Orange,
Vodafone und Telefonica sind der Bundesregierung für Deutschland und
Europa konkret bekannt?
Die Bundesregierung unterstützt den openRAN Ansatz, wobei der Netzausbau
im Verantwortungsbereich der privaten Mobilfunknetzbetreiber erfolgt.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
23. Welche Referate in welchen Bundesministerien sind jeweils mit wie
vielen Stellen und welchen konkreten Aufgaben mit der Weiterentwicklung
der Mobilfunktechnologie im Allgemeinen bzw. konkret mit der Open-
RAN-Technologie befasst (bitte nach Bundesministerien und Referaten
bzw. Themengebieten aufschlüsseln und begründen)?
Die Befassung mit der Weiterentwicklung der Mobilfunktechnologie und open-
RAN im BMVI ist in den Referaten Frequenzpolitik, Europäische und
internationale Angelegenheiten der Digitalen Infrastruktur, Mobilfunk, 5G und
Netzausbau angesiedelt. Eine Zuordnung auf Stellen ist nicht möglich.
Darüber hinaus ist im BMI das Referat Cybersicherheit für Wirtschaft und
Gesellschaft mit temporär bis zu zwei Stellen zur Regulierung und Förderung der
Sicherheit der Mobilfunktechnologie 5G und 6G befasst. Dies umfasst auch die
Themen openRAN und Edge-Computing.
Im BMBF wird innerhalb der Abteilung „Forschung für technologische
Souveränität und Innovationen“ Forschung und Entwicklung zu zuverlässigen und
sicheren Kommunikationssystemen und Hochleistungsinfrastrukturen für die
digitale Gesellschaft und Wirtschaft gefördert. Im Rahmen der 6G-Initiative
(Umsetzung Konjunktur- und Zukunftspaket, Ziffer 45) sollen Grundlagen für
ein ganzheitliches 6G-System erforscht und definiert werden – openRAN ist
dabei ein Element. Mit diesen Aufgaben sind 1,5 Vollzeitäquivalente befasst.
Im BMWi sind noch keine festen Zuordnungen von Zuständigkeiten erfolgt.
Die openRAN Entwicklung hat eine Vielzahl technischer, ökonomischer und
rechtlicher Facetten, die je nach Schwerpunkt in unterschiedlichen
Arbeitseinheiten bearbeitet werden.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/27677
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/27677
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/27677
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/27677
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/27677
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/27677
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/27677
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/27677
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/27677
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/27677
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/27677
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]