[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann, Alexander Graf
Lambsdorff, Jens Beeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/26393 –
Delegationsreisen auf den Chancenkontinent Afrika
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Maßnahmen und Zuständigkeiten der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit sind innerhalb der Bundesregierung auf 14 Bundesministerien verteilt.
Dies führt zu einer starken Fragmentierung und, nach Auffassung der
Fragesteller, sinkender Effizienz in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
Exemplarisch ist dies u. a. in der Wirtschaftsförderung und wirtschaftlichen
Unterstützung für interessierte Unternehmen zu beobachten, in der neben dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das
Bundesministerium der Finanzen (BMF) sowie das Auswärtige Amt (AA)
aktiv sind. Während das BMZ entsprechende Maßnahmen im Marshallplan mit
Afrika umsetzt, fördert das BMF Privatinvestitionen im Rahmen des Compact
with Africa, und das Auswärtige Amt unterstützt die deutschen Industrie- und
Handelskammern und privatwirtschaftliche Vereine wie den Afrika-Verein der
Deutschen Wirtschaft bei der Geschäftsentwicklung vor Ort (
https://www.aus
waertiges-amt.de/de/newsroom/maas-afrikaverein/2116090). Mit dem
Wirtschaftsnetzwerk Afrika setzt das BMWi darüber hinaus „neue Instrumente der
Außenwirtschaftsförderung“ als Teil des vom BMZ federführend
durchgeführten Entwicklungsinvestitionsfonds um (
https://www.bmz.de/de/mitmachen/Wi
rtschaft/Entwicklungsinvestitionsfonds/index.html) und rief das IHK-
Netzwerkbüro Afrika ins Leben (vgl. Antwort der Bunderegierung zu den
Fragen 1 bis 3 auf Bundestagsdrucksache 19/23922).
Zum weiteren Beratungsportfolio der Bundesregierung gehören laut BMWi
auch „Markterkundungs- oder Geschäftsanbahnungsreisen nach Afrika mit
Kontaktvermittlung vor Ort“ (
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Schlaglicht
er-der-Wirtschaftspolitik/2019/06/kapitel-1-3-wirtschaftsnetzwerk-afrik
a.html). Weitergehende Informationen zu diesen Reisen, etwa Reisezeitpunkte,
Teilnehmende oder geografische Ziele sowie konkrete Ergebnisse, sind
hingegen sowohl in Medien als auch den Pressemitteilungen der Bundesregierung
nur vereinzelt auffindbar. Dabei können hochrangig unterstützte
Delegationsbzw. „Geschäftsanbahnungsreisen“ oftmals als Türöffner für
privatwirtschaftliches Engagement fungieren.
Aus Sicht der Fragesteller bedarf es sowohl bei der allgemeinen
Entwicklungszusammenarbeit als auch der (Außen-)Wirtschaftsförderung verstärkter
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27005
19. Wahlperiode 25.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 24. Februar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Kohärenz und persönlicher Fürsprache der zuständigen Bundesminister – auch
um bestehende Lücken bei Investitionssicherheit und Rechtsschutz zu
schließen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung ist durch die Gemeinsame
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) geregelt. Da Aufgaben in
Bundesministerien häufig vielschichtig sind und selten nur einem einzelnen
Geschäftsbereich zugeordnet werden können, ist regelmäßig eine Abstimmung
durch das jeweils federführende Ministerium mit weiteren betroffenen
Bundesministerien erforderlich. Für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ)
ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) federführend zuständig und beteiligt entsprechend der
vorstehenden Erläuterungen mitbetroffene Ministerien zu Fragen der
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit. Für die von den Fragestellern in ihrer Vorbemerkung
genannten Maßnahmen sind teilweise andere Bundesministerien federführend
zuständig, insbesondere das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWi) im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung für die deutschen
Auslandshandelskammern und das Wirtschaftsnetzwerk Afrika als eigenständigen
Beitrag des BMWi zum Entwicklungsinvestitionsfonds (EIF) der
Bundesregierung. Für die Zusammenarbeit mit Afrika hat die Bundesregierung die
„Afrikapolitischen Leitlinien“ in der laufenden Legislaturperiode fortgeschrieben und
weiterentwickelt. Der Ressortkreis Afrika tritt zur kohärenten Umsetzung
regelmäßig zusammen und dient der Koordinierung des Afrika-Engagements der
Bundesregierung als Ganzes. Die Annahme der Fragesteller, dass wegen
unterschiedlicher Zuständigkeiten keine ausreichende Kohärenz gegeben sei, teilt
die Bundesregierung daher nicht.
1. Wann reiste Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel seit Beginn dieser
Legislaturperiode in welche afrikanischen Staaten, und wie lange dauerte die
jeweilige Reise?
Die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, befand sich in der aktuellen
Legislaturperiode auf Delegationsreisen in den nachfolgend aufgeführten Staaten:
Staat Reisedauer
Demokratische Volksrepublik Algerien 17.09.2018
Republik Senegal, Republik Ghana, Bundesrepublik
Nigeria
29. – 31.08.2018
Burkina Faso, Republik Mali, Republik Niger 01. – 03.05.2019
Republik Südafrika, Republik Angola 05. – 08.02.2020
a) Welche dieser Reisen fand auf Initiative der Bundeskanzlerin statt?
Die Entscheidung über die Reisen trifft die Bundeskanzlerin selbst.
b) Auf welcher dieser Reisen wurde Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
von Vertretern der deutschen Wirtschaft begleitet (bitte Unternehmen
und, sofern keine namentliche Nennung möglich, Funktion der
Reiseteilnehmer aufführen)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 8 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/23924
verwiesen.
c) Welche geschäftlichen Zusagen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung während oder in Folge der jeweiligen Reisen durch welche
Unternehmen in welchem finanziellen Umfang getätigt?
Während der Reisen der Bundeskanzlerin haben die in der folgenden Tabelle
dargestellten Unterzeichnungen stattgefunden.
Staat Organisation Zusage
Republik Senegal Afrika-Verein der deutschen
Wirtschaft e.V.
Memorandum of Understanding (MoU) über
Zusammenarbeit mit der Agence nationale chargée de la
promotion de l'investissement et des grands travaux
Republik Senegal GAUFF GmbH & Co.
Engineering KG
Vertrag mit der Agence Sénégalaise d‘Électrification
Rurale (ASER) über die Elektrifizierung von 300
dörflichen Gemeinschaften und Ausbildung von
Fachkräften im Solarbereich
Republik Senegal Pfisterer Kontaktsysteme GmbH MoU mit der Stadt Sandiara über die Installation eines
Systems mit 10 MW Leistung zur Versorgung einer
neu geschaffenen Sonderwirtschaftszone Sandiara
Republik Ghana Bosch Packaging Technology
GmbH
MoU mit der APIRx Ltd. über Konzeption und
Lieferung einer Multifunktionsanlage zur Herstellung und
Verpackung von flüssigen und festen Pharmazeutika
Republik Ghana Voith Hydro Holding GmbH &
Co. KG
MoU mit der Tabcon Energy Ltd. über eine
Kooperation zur Lieferung der elektromechanischen
Ausrüstung eines Hybrid Solar-/Wasserkraftwerkes
Republik Ghana Volkswagen of South Africa (Pty)
Limited
MoU über ein Montagewerk und eine
Schulungsakademie
Bundesrepublik
Nigeria
Afrika-Verein der deutschen
Wirtschaft e.V.
MoU über Zusammenarbeit mit der Nigerian
Association of Chambers of Commerce, Industry, Mines and
Agriculture (NACCIMA)
Bundesrepublik
Nigeria
Petkus Technologie GmbH MoU mit Nigerian Incentive-Based Risk Sharing
System for Agricultural Lending (NIRSAL) über die
Lieferung von Saatgut- und Getreidetechnologie durch
Petkus
Bundesrepublik
Nigeria
Volkswagen of South Africa (Pty)
Limited
MoU mit der Regierung der Bundesrepublik Nigeria
über Rahmenbedingungen für Aufbau einer Montage
von Fahrzeugen
Republik Angola ANDRITZ Hydro MoU mit der Firma OMATAPALO über eine engere
Zusammenarbeit im Bereich Wasserkraft
Republik Angola GAUFF Engineering (für
Konsortien GAUFF/INZAG und
GAUFF/Queiroz Galvao
Konstruktion)
Vereinbarung mit dem angolanischen Amt für
Studien, Planung und Statistik über die Rehabilitierung von
Nationalstraßen
Republik Angola Giesecke+Devrient MoU mit der angolanischen Nationalbank zur
Errichtung eines Cash Centers für die angolanische
Nationalbank
Republik Angola Siemens Mobility Absichtserklärung mit dem angolanischen
Transportministerium über das Projekt eines
Straßenbahnsystems für die Hauptstadt Luanda
Republik Angola Voith Hydro MoU mit dem angolanischen Ministerium für Energie
und Wasser über den Aufbau eines Trainingszentrums
in Angola
Zu den weiteren Details der einzelnen Vereinbarungen, insbesondere dem
jeweiligen finanziellen Umfang, liegt dem Bundeskanzleramt kein
abschließendes Bild vor.
2. Wann reiste der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter
Altmaier, seit Beginn dieser Legislaturperiode in welche afrikanischen
Staaten, und wie lange dauerte die jeweilige Reise?
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, befand sich
vom 2. bis 4. Februar 2019 auf Delegationsreise in der Arabischen Republik
Ägypten.
a) Welche dieser Reisen fand auf Initiative des Bundesministers für
Wirtschaft und Energie statt?
Die Entscheidung über die Reisen trifft der Bundesminister selbst.
b) Auf welcher dieser Reisen wurde Bundesminister Peter Altmaier von
Vertretern der deutschen Wirtschaft begleitet (bitte Unternehmen und,
sofern keine namentliche Nennung möglich, Funktion der
Reiseteilnehmer aufführen)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 8 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/23924
verwiesen.
c) Welche geschäftlichen Zusagen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung während oder in Folge der jeweiligen Reisen durch welche
Unternehmen in welchem finanziellen Umfang getätigt?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über geschäftliche Zusagen durch
Unternehmen während oder in Folge der Reise.
3. Wann reiste der Bundesminister des Auswärtigen Amts, Heiko Maas, seit
Beginn dieser Legislaturperiode in welche afrikanischen Staaten, und wie
lange dauerte die jeweilige Reise?
Der Bundesminister des Auswärtigen Amts, Heiko Maas, reiste seit Beginn
dieser Legislaturperiode in die nachstehend aufgeführten afrikanischen Staaten.
Staat Reisedauer
Demokratische Bundesrepublik Äthiopien,
Vereinigte Republik Tansania
02. – 04.05.2018
Republik Sierra Leone, Burkina Faso,
Republik Mali
24.02. – 01.03.2019
Republik Sudan,
Demokratische Republik Kongo
03. – 05.09.2019
Staat Libyen, Tunesische Republik, Arabische
Republik Ägypten
27. – 29.10.2019
Staat Libyen 16.01.2020
Demokratische Volksrepublik Algerien 23.01.2020
Tunesische Republik 23.01.2020
Staat Libyen 17.08.2020
Arabische Republik Ägypten 10. – 11.01.2021
a) Welche dieser Reisen fand auf Initiative des Bundesministers des
Auswärtigen statt?
Die Entscheidung über die Reisen trifft der Bundesminister selbst. Die Reise
nach Algerien am 23. Januar 2020 fand auf Einladung zur Teilnahme an einer
Konferenz statt.
b) Auf welcher dieser Reisen wurde Bundesminister Heiko Maas von
Vertretern der deutschen Wirtschaft begleitet (bitte Unternehmen und,
sofern keine namentliche Nennung möglich, Funktion der
Reiseteilnehmer aufführen)?
c) Welche geschäftlichen Zusagen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung während oder in Folge der jeweiligen Reisen durch welche
Unternehmen in welchem finanziellen Umfang getätigt?
Die Fragen 3b und 3c werden zusammen beantwortet.
Der Bundesminister des Auswärtigen wurde auf keiner der o. g. Reisen von
einer Wirtschaftsdelegation begleitet. Dementsprechend wurden keine
geschäftlichen Zusagen während oder in Folge der Reise getätigt.
4. Wann reisten welche weiteren Bundesministerinnen und Bundesminister
seit Beginn dieser Legislaturperiode in welche afrikanischen Staaten, und
wie lange dauerte die jeweilige Reise?
a) Welche dieser Reisen fand auf Initiative der jeweiligen
Bundesministerin bzw. des jeweiligen Bundesministers statt?
b) Auf welcher dieser Reisen wurde die jeweilige Bundesministerin bzw.
der jeweilige Bundesminister von Vertretern der deutschen Wirtschaft
begleitet (bitte Unternehmen und, sofern keine namentliche Nennung
möglich, Funktion der Reiseteilnehmer aufführen)?
c) Welche geschäftlichen Zusagen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung während oder in Folge der jeweiligen Reisen durch welche
Unternehmen in welchem finanziellen Umfang getätigt?
Die Fragen 4 bis 4c werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 8 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/23924
verwiesen.
Ergänzend und sofern keine anderweitigen Angaben gemacht werden,
– wurde die Entscheidung über die jeweilige Reise durch die
Bundesministerin bzw. den Bundesminister getroffen,
– wurde die Bundesministerin bzw. der Bundesminister nicht durch
Vertreterinnen oder Vertreter der deutschen Wirtschaft begleitet und
– wurden nach Kenntnis der Bundesregierung während oder in Folge der
jeweiligen Reise keine geschäftlichen Zusagen gemacht.
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, befand sich vom
30. November bis 3. Dezember 2019 auf Delegationsreise in der
Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien.
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner,
befand sich vom 28. bis 29. Oktober 2018 auf Delegationsreise im Königreich
Marokko.
Der Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn, befand sich vom 2. bis 5.
Oktober 2019 auf Delegationsreise in der Demokratischen Bundesrepublik
Äthiopien, der Republik Ruanda, der Demokratische Republik Kongo und der
Bundesrepublik Nigeria.
Die Bundesministerin der Verteidigung a.D., Dr. Ursula von der Leyen, befand
sich vom 11. bis 13. November 2018 auf Einsatzreise in der Republik Mali und
in der Republik Niger.
Die Bundesministerin der Verteidigung, Annegret Kramp-Karrenbauer, befand
sich vom 6. Oktober bis 8. Oktober 2019 ebenfalls auf Einsatzreise in Mali und
in Niger.
Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
Dr. Gerd Müller, befand sich seit Beginn dieser Legislaturperiode auf
Delegationsreise in die nachstehend aufgeführten afrikanischen Staaten.
Staat Reisedauer
Staat Eritrea, Demokratische Bundesrepublik Äthiopien,
Republik Mosambik, Republik Botsuana, Republik
Simbabwe, Republik Tschad, Republik Ghana
23.08. –
01.09.2018
Tunesische Republik* 10. – 11.10.2018
Republik Malawi, Republik Sambia 05. – 11.01.2019
Republik Ghana* 10. – 12.02.2019
Republik Kenia, Republik Ruanda, Demokratische
Republik Kongo
14. – 18.08.2019
Republik Namibia 29.08. –
02.09.2019
Demokratische Bundesrepublik Äthiopien 30.11. –
03.12.2019
Bundesrepublik Nigeria, Republik Sudan, Arabische
Republik Ägypten
03. – 07.02.2020
* Nennung auch in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 8 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 19/23924.
Zu seinem Besuch in Mosambik wurde der Bundesminister für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung durch den Staatspräsidenten der Republik
Mosambik eingeladen.
Auf der Reise des Bundesministers nach Tunesien wurden die folgenden
Vereinbarungen unterzeichnet:
– Jobpartnerschaft im Automobilbereich.
– Partnerschaft für Beschäftigung in Kooperation mit deutschen Unternehmen
und der Außenhandelskammer.
– Absichtserklärung für eine engere Zusammenarbeit im Tourismussektor
zwischen dem BMZ und dem tunesischen Tourismusministerium.
– Absichtserklärung zur Zusammenarbeit im tunesischen Tourismussektor
zwischen dem Deutschen Reiseverband e.V. und dem tunesischem Verband
der Reiseagenturen.
– Absichtserklärung zur Etablierung einer Milchakademie in Thibar zwischen
dem BMZ, der Molkereifachschule Kempten, der Bayerischen
Landesanstalt für Landwirtschaft und den zuständigen tunesischen Behörden.
– Absichtserklärung zur Einrichtung eines überbetrieblichen
Berufsbildungszentrums für Berufe im Textilsektor für die Region Bizerte.
– Absichtserklärung für eine engere Zusammenarbeit im Textilbereich mit der
Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels e.V. und dem
tunesischen Verband für Textilien und Bekleidung.
Während der Reise des Bundesministers nach Ghana im Februar 2019 wurde
der Startschuss für eine strategische Allianz zwischen ghanaischen und
europäischen Unternehmen sowie der Association of Ghana Apparel Manufacturers
(AGAM) gegeben, eine Absichtserklärung zwischen BMZ und der Knauf
International GmbH sowie ein Memorandum of Understanding (MoU) zur
Eröffnung eines German Desk – Financial Support and Solutions in Ghana zwischen
der DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH und der
Access Bank (Ghana) Plc unterzeichnet.
Während seines Besuchs in Äthiopien im November/Dezember 2019
unterzeichneten der Bundesminister und der Repräsentant der Ethiopian Coffee
Platform den Coffee Action Plan über die weitere Zusammenarbeit in Äthiopien.
Andere Bundesministerinnen und Bundesminister befanden sich seit Beginn
dieser Legislaturperiode nicht auf Delegationsreise in afrikanische Staaten.
5. Auf welchen seiner Reisen in afrikanische Staaten wurde der
Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd
Müller, seit Beginn dieser Legislaturperiode von Vertretern der deutschen
Wirtschaft begleitet (bitte Unternehmen und, sofern keine namentliche
Nennung möglich, Funktion der Reiseteilnehmer aufführen)?
Welche der in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/25991 genannten geschäftlichen Zusagen wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung während oder in Folge der Reise durch welche
Unternehmen getätigt?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 4c verwiesen.
6. Auf welchen seiner Reisen in afrikanische Staaten wurde Bundesminister
Gerd Müller seit Beginn dieser Legislaturperiode von Vertretern deutscher,
europäischer oder internationaler Nichtregierungsorganisationen (NRO)
begleitet (bitte NRO und, sofern keine namentliche Nennung möglich,
Funktion der Reiseteilnehmer aufführen)?
a) Welche dieser Organisationen hatten nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Zeitpunkt der Reise laufende Projekte in den besuchten
Ländern?
b) Welche dieser Organisationen hatten laufende Projekte im Auftrag
oder mit finanzieller Unterstützung der Bundesregierung in den
besuchten Ländern?
c) Welche dieser Organisationen haben während oder in Folge dieser
Reise nach Kenntnis der Bundesregierung Projekte in den besuchten
Ländern begonnen?
d) Welche dieser Organisationen haben während oder in Folge dieser
Reise Projekte im Auftrag oder mit finanzieller Unterstützung der
Bundesregierung in den besuchten Ländern begonnen?
Die Fragen 6 bis 6d werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
Dr. Gerd Müller, wurde bei seinen Reisen in afrikanische Staaten nicht von
Vertreterinnen oder Vertreter deutscher, europäischer oder internationaler
Nichtregierungsorganisationen (NRO) begleitet. Dies schließt weder ein Treffen mit
einer NRO noch eine zeitweise Begleitung durch diese Personengruppe
beispielsweise bei Projektbesuchen vor Ort aus.
7. Plant die Bundesregierung, privatwirtschaftliche Investitionen deutscher
Firmen in Entwicklungsländern auch gegen wirtschaftliche Risiken
abzusichern?
Falls ja, welche Risiken erachtet die Bundesregierung als
absicherungswürdig?
Die Bundesregierung plant bei Investitionsgarantien keine Änderung der
bisherigen Praxis, nach der eine Absicherung gegen wirtschaftliche Risiken nicht
vorgesehen ist.
Bei entwicklungspolitisch besonders relevanten Projekten übernimmt das BMZ
unter bestimmten Umständen eine Teilabsicherung der Kreditrisiken.
8. Welche weiteren Faktoren führen nach Ansicht der Bundesregierung
aktuell dazu, dass sich die Investitionstätigkeit deutscher Unternehmen in
Entwicklungsländern rückläufig entwickeln – v. a. in bisher für deutsche
Unternehmen offenbar wenig interessante Investitionsstandorte abseits der
Staaten Nordafrikas und Südafrikas?
Vor Beginn der Corona-Pandemie hatte sich die deutsche Investitionstätigkeit
in Teilen Subsahara-Afrikas erhöht, wenn auch ausgehend von einem niedrigen
Niveau. 2019 wurden deutsche Waren im Gesamtwert von 23,8 Mrd. Euro nach
Afrika exportiert. Der Wert von aus Afrika importierten Waren lag bei
24,4 Mrd. Euro. Das entspricht jeweils einem Plus von 5,3 bzw. 8,3 Prozent im
Vergleich zum Vorjahr. Auch die langfristigen Engagements deutscher
Unternehmen in Afrika haben sich in den vergangenen 20 Jahren positiv entwickelt,
wozu erhebliche Anstrengungen der Bundesregierung und der internationalen
Gemeinschaft beigetragen haben. So sind dem 2017 geschlossenen G20
Compact with Africa bislang zwölf besonders reformwillige und
wirtschaftsorientierte Länder beigetreten. Mit sechs dieser Länder ist Deutschland darüber
hinaus bilateral eine Reformpartnerschaft eingegangen, u. a. mit dem Ziel, die
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu stärken und damit die
Voraussetzungen für afrikanische und ausländische Investitionen zu verbessern. Erste
Erfolge werden bereits bei der Verschlankung bürokratischer Prozesse oder in Form
konkreter Serviceangebote für Investoren sichtbar. In Tunesien wurde
beispielsweise mit der Tunisia Investment Authority (TIA) eine Anlauf- und
Servicestelle für Investoren aus dem In- und Ausland geschaffen.
Die Reformpartnerschaften sind dabei als langfristiger Ansatz angelegt, der von
den eigenen Entwicklungspotentialen der Länder getragen wird. Um dies zu
flankieren und Markteintrittshürden für Unternehmen in Entwicklungs- und
Schwellenländern zusätzlich zu senken, wird die Bundesregierung ihr Angebot
für deutsche Unternehmen (Unterstützung durch passgenaue Beratung,
vergünstigte Finanzierungskonditionen und Vernetzung mit den Akteuren vor Ort)
daher weiterhin aufrecht erhalten. Dazu gehören u. a. die Kreditangebote von
AfricaConnect und die Beteiligungsmöglichkeit über AfricaGrow sowie das
Informations- und Beratungsangebot für Unternehmen im Rahmen des
Wirtschaftsnetzwerks Afrika.
Neben den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den Ländern spielen aber
auch die Größe und der Fragmentierungsgrad der Absatzmärkte sowie die
Infrastruktur eine entscheidende Rolle bei Investitionsentscheidungen. Die in
diesem Jahr in Umsetzung gegangene Panafrikanische Freihandelszone AfCFTA
bietet hier großes Potential, innerafrikanische Märkte sowie die entsprechende
Infrastruktur zu stärken. Die Bundesregierung unterstützt den Ausbau der
Freihandelszone mit zusätzlichen 50 Mio. Euro.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]