[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr,
Otto Fricke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/26397 –
Entwicklung des Wohnungsmarktes in Berlin im Zeitraum von 2017 bis 2020
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach fast zweieinhalb Jahren möchte die Bundesregierung im Rahmen eines
Kongresses zur Wohnraumoffensive am 23. Februar 2021 Bilanz ziehen. Im
Fokus wird die Umsetzung der Beschlüsse des Wohngipfels vom 21.
September 2018 stehen (
https://www.die-wohnraumoffensive.de/wohnraumoffensiv
e-1/).
Dies nehmen wir zum Anlass, um den Blick auf die Entwicklungen des seit
Jahren angespannten Berliner Wohnungsmarktes zu richten, der über die
Stadtgrenzen hinaus für Kapazitätsknappheit und eine den Markt aktiv
regulierende Wohnungspolitik bekannt ist (
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/
fatale-entwicklung-wohnungspreise-steigen-trotz-corona-kraeftig-an/2665786
6.html).
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
a) Angebotsmieten,
Die Angebotsmieten aus Erst- und Wiedervermietungen der Jahre 2017 bis
2020 sind für die Stadt Berlin in folgender Tabelle aufgeführt. Die
durchschnittlichen Angebotsmieten bei Erstvermietung im Neubau stiegen auch 2020
weiter an. Die durchschnittlichen Angebotsmieten bei Wiedervermietung von
Wohnungen in bestehenden Gebäuden sind hingegen gesunken.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26690
19. Wahlperiode 15.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 12. Februar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Angebotsmieten inserierter Wohnungen in der Stadt Berlin 2017 bis 2020
2017 2018 2019 2020
Angebotsmieten in Euro je m² nettokalt
Erst- und Wiedervermietung 9,97 11,02 11,54 11,79
Wiedervermietung 9,86 10,85 11,23 10,93
Erstvermietung 12,14 13,47 14,98 16,08
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen mit 40 bis 100 m²
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet
veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen.
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
b) Kaufpreise für Eigentumswohnungen
in Berlin (insgesamt) im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31.
Dezember 2020 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Kaufpreise für Eigentumswohnungen werden vom Gutachterausschuss in
Quadratmeterpreisen veröffentlicht. Es handelt sich um das arithmetische
Mittel aller nicht in Paketen veräußerten Eigentumswohnungen.
Die Kaufpreise für Berlin liegen für die Jahre 2017 bis 2019 vor. Angaben für
das Jahr 2020 sind noch nicht veröffentlicht.
2017 2018 2019
Kaufpreise Eigentumswohnungen
in Euro je m² 3.626 4.017 4.446
Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin: Immobilienmarktberichte
2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
a) Angebotsmieten,
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
b) Kaufpreise für Eigentumswohnungen
in den Berliner Bezirken im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31.
Dezember 2020 entwickelt (bitte die prozentuale Entwicklung jeweils nach
Bezirk und Jahren aufschlüsseln)?
Die Kaufpreise für Eigentumswohnungen werden vom Gutachterausschuss für
die Bezirke Berlins in nachstehender Gliederung in Quadratmeterpreisen
veröffentlicht. Es handelt sich um das arithmetische Mittel aller nicht in Paketen
veräußerten Eigentumswohnungen.
Die Kaufpreise liegen für die Jahre 2017 bis 2019 vor. Angaben für das Jahr
2020 sind noch nicht veröffentlicht.
Kaufpreise für Eigentumswohnungen 2017 bis 2019
Bezirk
2017
in Euro
je m²
2018
in Euro
je m²
2019
in Euro
je m²
Veränderung
2016 zu 2017
in Prozent
Veränderung
2017 zu 2018
in Prozent
Veränderung
2018 zu 2019
in Prozent
Mitte 5.327 5.776 6.364 13,5 8,4 10,2
Tiergarten 4.751 5.704 5.425 20,3 20,1 –4,9
Wedding 4.350 3.511 3.939 97,5 –19,3 12,2
Friedrichshain 3.649 4.168 4.832 10,7 14,2 15,9
Kreuzberg 4.095 4.538 4.841 3,5 10,8 6,7
Prenzlauer Berg 3.950 4.595 5.314 17,6 16,3 15,6
Weißensee 3.779 3.437 4.245 32,8 –9,1 23,5
Pankow 3.050 3.768 4.158 25,5 23,5 10,4
Charlottenburg 3.270 4.202 4.623 9,1 28,5 10,0
Wilmersdorf 4.099 4.380 4.977 8,4 6,9 13,6
Grunewald 4.508 4.475 5.016 11,4 –0,7 12,1
Spandau 1.960 2.378 2.484 20,7 21,3 4,5
Steglitz 2.837 3.222 3.877 11,7 13,6 20,3
Zehlendorf 3.203 3.584 4.089 12,3 11,9 14,1
Dahlem 4.923 5.989 6.328 –0,5 21,7 5,7
Schöneberg 3.338 3.722 4.336 7,6 11,5 16,5
Tempelhof 2.253 2.511 3.038 14,3 11,5 21,0
Neukölln 2.855 3.129 3.422 16,5 9,6 9,4
Treptow 2.582 2.584 3.106 –9,5 0,1 20,2
Köpenick 3.324 3.388 3.630 3,3 1,9 7,1
Marzahn 3.206 3.215 3.024 18,1 0,3 –5,9
Hellersdorf 2.065 2.106 2.140 8,9 2,0 1,6
Lichtenberg 4.217 3.943 4.163 21,6 –6,5 5,6
Rummelsburg 4.115 4.282 4.107 25,9 4,1 –4,1
Hohenschönhausen 1.837 2.437 2.813 25,8 32,7 15,4
Reinickendorf 2.106 2.570 3.022 13,5 22,0 17,6
Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin: Immobilienmarktberichte
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Wohnfläche pro
Kopf im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020
entwickelt (bitte nach Jahren und Wohnfläche in m² aufschlüsseln)?
In der folgenden Tabelle ist die Wohnfläche je Einwohner zu den Stichtagen
aufgeführt, die den erfragten Zeitraum am besten beschreiben. Ergebnisse für
den 31. Dezember 2020 liegen noch nicht vor.
Stichtag
Wohnfläche
je Einwohner
in Berlin
Wohnfläche
je Einwohner
in Deutschland
m2
31.12.2016 39,9 46,5
31.12.2017 39,3 46,5
31.12.2018 39,2 46,7
31.12.2019 39,3 47,0
Quelle: Statistisches Bundesamt
4. Wie viele Wohnungen (insgesamt) wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Berlin im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31.
Dezember 2020 fertiggestellt (bitte nach Jahren und Wohngebäude mit einer,
zwei sowie drei oder mehr Wohnungen aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist die Anzahl der Baufertigstellungen von neu
errichteten Wohnungen in Wohngebäuden in Berlin im Zeitraum 2017 bis 2019,
aufgeschlüsselt nach 1, 2 sowie 3 oder mehr Wohnungen, zu entnehmen. Für das
Jahr 2020 liegen noch keine Daten vor.
Berichtsjahr
Wohngebäude
mit 1 Wohnung
Wohngebäude
mit 2 Wohnungen
Wohngebäude
mit 3 oder mehr
Wohnungen
Anzahl Wohnungen
2017 1.271 106 8.966
2018 1.371 98 11.526
2019 1.297 96 14.784
Quelle: Statistisches Bundesamt
5. Wie viele
a) Mietwohnungen,
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor, da in den Fragebögen
zu den Baugenehmigungen und Baufertigstellungen im Wohn- und
Nichtwohnbau die Anzahl der Mietwohnungen nicht als eigenes Merkmal erfasst wird.
b) Eigentumswohnungen
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Berlin im Zeitraum vom
1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 fertiggestellt?
Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, wie viele Eigentumswohnungen in
neu errichteten Wohngebäuden in Berlin im Zeitraum 2017 bis 2019
fertiggestellt wurden. Für das Jahr 2020 liegen noch keine Daten vor.
Berichtsjahr Eigentumswohnungen
2017 3.825
2018 3.685
2019 5.057
Quelle: Statistisches Bundesamt
6. Wie viele Mietwohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in Berlin im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 in
Eigentumswohnungen umgewandelt?
Die Zahl der Umwandlungen in Berlin im Zeitraum 2017 bis 2019 ist der
folgenden Tabelle zu entnehmen. Für das Jahr 2020 liegen noch keine Zahlen vor.
2017 2018 2019
Anzahl Umwandlungen 16.548 12.836 12.689
Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin: Immobilienmarktberichte
7. Wie viele Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung
(Sozialwohnungen) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Berlin im
Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020
a) neu bereitgestellt,
b) eine entsprechende Neubau-Fördermaßnahme neu bewilligt
(bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat Kenntnisse darüber, für wie viele Mietwohnungen mit
Mietpreis- und Belegungsbindung nach Angabe der Länder in Berlin in den
Jahren 2017 bis 2019 Neubau-Fördermaßnahmen neu bewilligt wurden. Die
Angaben sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Für das Jahr 2020 liegen
noch keine Angaben vor.
Jahr Wohnungen
2017 3.132
2018 3.373
2019 1.778
8. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Bestand an
Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung (Sozialwohnungen) in
Berlin im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist der Bestand an Mietwohnungen mit Mietpreis- und
Belegungsbindung nach Angabe der Länder in Berlin in den Jahren 2017 bis
2019 zu entnehmen. Für das Jahr 2020 liegen noch keine Angaben vor.
Jahr Wohnungen
2017 123.612
2018 116.220
2019 95.723
9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Fluktuationsreserve
in den Städten
a) Berlin,
b) Hamburg,
c) Köln,
d) München
im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 entwickelt
(bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
10. Welche vergleichenden Einschätzungen liegen der Bundesregierung
betreffend die Fluktuationsreserve der Städte Berlin, Hamburg, Köln und
München vor?
Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse und keine vergleichenden
Einschätzungen vor.
11. Welche Einschätzungen liegen der Bundesregierung zur bisherigen und
zukünftigen Entwicklung des Wohnungsleerstands sowie den jeweiligen
Leerstandsarten in Berlin vor?
12. Welche Einschätzungen liegen der Bundesregierung zur bisherigen und
zukünftigen Entwicklung des Wohnungsleerstands sowie den jeweiligen
Leerstandsarten in Gebieten außerhalb von Großstadtregionen vor?
Die Fragen 11 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Wohnungsleerstand wurde für das Bundesgebiet und für einzelne
Kommunen zuletzt im Zensus 2011 erfasst. Aktuelle Angaben, die in der Qualität mit
den Angaben aus dem Zensus 2011 vergleichbar sind, liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Die Einschätzungen, die der Bundesregierung zum zukünftigen Leerstand
vorliegen, gehen davon aus, dass der Leerstand insbesondere in den
strukturschwachen ländlichen Regionen in den nächsten Jahren noch zunehmen wird. Die
zukünftige Entwicklung des Leerstandes in Berlin wird als rückläufig auf einem
sehr niedrigen Leerstandsniveau eingeschätzt. Genauere Projektionen der
zukünftigen Leerstandsentwicklung sind immer in Abhängigkeit von den
getroffenen Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung und zur Bautätigkeit zu sehen
und können nicht allgemeingültig als zutreffend klassifiziert werden.
13. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der
Wohnungsleerstand in den „neuen“ sowie „alten“ Bundesländern im Zeitraum vom
1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 (bitte nach Jahren und
„neuen“ bzw. „alten“ Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Wohnungsleerstand wurde kleinräumig für das Bundesgebiet und für
einzelne Bundesländer zuletzt im Zensus 2011 erfasst. Aktuelle Angaben, die in
der Qualität mit den Angaben aus dem Zensus 2011 vergleichbar sind, liegen
der Bundesregierung nicht vor.
14. Welche Einschätzungen liegen der Bundesregierung zu den
Bestrebungen der Bundesländer vor, Grundstücke und anderweitige Baupotentiale
zu marktgünstigen Konditionen von der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) oder des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) zu
erwerben?
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat im Rahmen der
Wohnraumoffensive ihren Liegenschaftsbestand auf entbehrliche Flächen mit
Wohnbaupotenzial hin sondiert und diese Flächen in enger Zusammenarbeit mit den
Kommunen schnell mobilisiert. Geeignete Liegenschaften werden den
Gebietskörperschaften im Wege des Erstzugriffs kurzfristig zum Kauf angeboten. Als
Anreiz für die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum kann die BImA auf
der Grundlage eines Haushaltsvermerkes und der „Richtlinie der Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von Grundstücken
(VerbR 2018)“ einen Kaufpreisnachlass von 25.000 Euro für jede neu
geschaffene Sozialwohnung gewähren.
Insgesamt haben die Gebietskörperschaften das Angebot der bei der BImA zur
Verfügung stehenden Baulandpotenzialflächen zunehmend für den
Wohnungsbau genutzt. Seit Einführung der Verbilligung im Jahr 2018 wurden bis zum
31. Dezember 2020 in 61 Verkaufsfällen für Zwecke des sozialen
Wohnungsbaus Verbilligungen in Höhe von rund 120 Mio. Euro gewährt. Die der BImA
zur Verfügung gestellten Instrumente des Erstzugriffs und der Verbilligung
haben sich insgesamt als erfolgreich erwiesen.
Durch eine enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit unterstützt die BImA
weiterhin die kommunalen Interessen. Sie informiert die Kommunen über ggf.
frei werdende weitere Potenzialflächen für den Wohnungsbau, erläutert die
verschiedenen Verbilligungsmöglichkeiten und gibt weiterhin Anreize zum
Abschluss von Grundstückskaufverträgen für Zwecke des sozialen
Wohnungsbaus.
Darüber hinaus intensiviert das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) bereits seit
längerer Zeit die nach seinem gesetzlichen Auftrag geforderte Verwertung
seiner Liegenschaften, wobei die Förderung sozialen Wohnraums im Vordergrund
steht.
Zur Erreichung dieses Ziels wurde zunächst die Richtlinie der BImA zur
verbilligten Abgabe von Grundstücken mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in
entsprechender Anwendung auf das BEV übertragen, wenn der
Grundstückserwerb Zwecken des sozialen Wohnungsbaus dient.
Das BEV hat bereits im Januar 2020 alle Kommunen informiert, in denen BEV-
Liegenschaften vorhanden sind und hat bereits von einigen Kommunen
konkrete Anfragen zur verbilligten Abgabe erhalten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]