[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Frank Sitta,
Otto Fricke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/26387 –
Wissenschaftliche Datenanalyse und Datenmanagement in der Corona-Pandemie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/25540 mussten alle Gesundheitsämter
zum Stichtag 1. Januar 2021 an das Deutsche Elektronische Melde- und
Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) angeschlossen sein. Somit
sollten der Bundesregierung und dem Robert Koch-Institut (RKI) täglich alle
nach Infektionsschutzgesetz abgefragten Daten über mit COVID-19-infizierte
Personen vorliegen. Hieraus ergeben sich bei guter Datenqualität
Möglichkeiten einer umfassenden wissenschaftlichen Aufbereitung. Insbesondere der
Ansteckungsort mit COVID-19 ist laut Zahlen des RKI bei knapp 100 000 Fällen
unbekannt. Hier können moderne statistische Methoden oder Studien in
Modellregionen bessere Erkenntnisse liefern. Gleichzeitig erlauben umfassende
Datensätze eine differenzierte Analyse z. B. nach Kohorten.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit dem Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen
Lage von nationaler Tragweite vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397)
wurde in § 14 Absatz 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) festgelegt, dass ab
dem 1. Januar 2023 Melde- und Benachrichtigungspflichtige ihrer
Verpflichtung zur Meldung und Benachrichtigung durch Nutzung des elektronischen
Melde- und Informationssystem DEMIS nach § 14 IfSG nachkommen müssen.
Seit dem 1. Januar 2021 sind bereits die zuständigen Behörden der Länder
verpflichtet, DEMIS zu nutzen. Labore sind ebenfalls seit dem 1. Januar 2021
verpflichtet, positive Nachweise einer Infektion mit dem Severe-Acute-
Respiratory-Syndrome-Coronavirus (SARS-CoV) oder dem Severe-Acute-
Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) über DEMIS zu melden.
Seit Beginn der Pandemie hat die Bundesregierung eine Vielzahl von
Instrumenten, Tools und Studien ausgebaut, weiterentwickelt oder neu auf den Weg
gebracht, um umfassende und gesicherte Daten und Informationen über die
Ausbreitung der Pandemie zu erheben. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse
sind für Entscheidungen über weitere Infektionsschutzmaßnahmen hilfreich.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27006
19. Wahlperiode 25.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom
24. Februar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche verschiedenen Softwarelösungen kommen nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung zum Einsatz
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und werden die dabei
anfallenden Daten für Auswertungs- und Analysezwecke an zentrale Stellen des
Bundes weitergeleitet, beispielsweise das RKI?
Falls ja, welche Daten werden weitergeleitet, und welche digitalen
Schnittstellen werden dafür genutzt?
Die Behörden entscheiden lokal je nach eigenem Bedarf, welche
Softwareprodukte für die Unterstützung der Prozesse im Gesundheitsamt eingesetzt
werden. Es sind verschiedene Anwendungen – zum Teil Eigenentwicklungen der
Gesundheitsämter – bekannt, die zum Zweck der Kontaktnachverfolgung
eingesetzt werden (vgl. auch die Antwort auf die Schriftliche Frage 157 des
Abgeordneten Manuel Höferlin auf Bundestagsdrucksache 19/25435). Das
Robert Koch-Institut (RKI) stellt mit SurvNet@RKI eine Anwendung zur
Verfügung, mit der grundsätzlich auch die Kontaktpersonennachverfolgung
unterstützt wird. Des Weiteren finanziert der Bund im Rahmen des Projekts
SORMAS@DEMIS bis 2022 eine spezifisch für die COVID-19-Pandemie
entwickelte Softwarelösung.
Wenn mehrere Softwareprodukte eingesetzt werden, sind Schnittstellen
zwischen den verschiedenen Softwarelösungen sinnvoll, damit
Mehrfacherfassungen vermieden werden. Das Projekt SORMAS@DEMIS beispielsweise
beinhaltet die Entwicklung von Schnittstellen zu den Systemen DEMIS,
SurvNet@RKI sowie weiteren Softwareanwendungen. Derzeit wird für
SORMAS eine Schnittstelle zu SurvNet implementiert. Im Rahmen des
Meldesystems muss ein Teil der im Gesundheitsamt erfassten Daten an die
zuständigen Landesbehörden und von dort an das RKI übermittelt werden. Die
Übermittlung der verarbeiteten Daten zu meldepflichtigen Krankheiten und
Nachweisen von Krankheitserregern an die zuständigen Landesbehörden sowie von
dort an das RKI richtet sich nach § 11 IfSG.
2. Wie hoch ist der über DEMIS von den Gesundheitsämtern über die
zuständigen Landesbehörden an das Robert Koch-Institut übermittelte Anteil der
mit COVID-19-infizierten Personen (bitte aktuellste Daten und nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Im Rahmen der ersten Ausbaustufe von DEMIS werden SARS-CoV-2-
Erregernachweise elektronisch von den Laboren an die Gesundheitsämter gemeldet.
Die Daten werden im Gesundheitsamt elektronisch empfangen und können
digital im Rahmen der weiteren Fallermittlungen weiterverarbeitet werden. Für
einen vom RKI in der Berichterstattung (Lagebericht, SurvStat,
Epidemiologisches Bulletin, Dashboard) gegenüber der Fachöffentlichkeit, Öffentlichkeit
sowie Politik berichteten COVID-19-Fall können mehrere Meldungen in DEMIS
vorliegen (z. B. wenn im Rahmen des Entlassmanagements mehrfach Proben
entnommen oder weiterführende Untersuchungen, wie Genomsequenzierungen,
durchgeführt werden). Die Meldungen werden vom Gesundheitsamt geprüft
und gemäß der nach § 11 Absatz 2 IfSG vom RKI erstellten Falldefinition
bewertet und ggf. zusammengeführt.
Derzeit erfüllen nur der Nukleinsäurenachweis (z. B. PCR) und die
Erregerisolierung die Kriterien für den labordiagnostischen Nachweis. Antigennachweise
werden zwar an das Gesundheitsamt gemeldet, damit frühzeitig
Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen werden können, dennoch müssen diese erst mit
PCR bestätigt werden, um in den Statistiken des RKI gezählt zu werden.
Mit Stand 10. Februar 2021 nutzen alle 375 Gesundheitsämter DEMIS für den
Empfang der Meldungen (daher erfolgt keine Aufschlüsselung nach
Bundesland). In der folgenden Tabelle ist dargestellt, wie viele Meldungen zwischen
dem 27. Januar 2021 und 9. Februar 2021 pro Tag über DEMIS erfolgt sind und
wie viele Fälle vom RKI veröffentlicht worden sind (Begründung für die
Abweichungen siehe oben).
Datum DEMIS-Meldungen Anzahl an das RKI übermittelter
COVID-19-Fälle
27. Jan 2021 21 335 15 893
28. Jan 2021 22 614 13 428
29. Jan 2021 19 613 12 613
30. Jan 2021 13 976 10 025
31. Jan 2021 4 117 4 211
01. Feb 2021 11 555 5 929
02. Feb 2021 22 629 12 349
03. Feb 2021 18 893 13 447
04. Feb 2021 17 061 11 537
05. Feb 2021 17 073 10 036
06. Feb 2021 11 191 8 396
07. Feb 2021 3 720 3 098
08. Feb 2021 8 207 3 929*
09. Feb 2021 16 469 6 104*
* Fallzahlen ggf. durch Übermittlungsverzug unterschätzt
3. Wie hoch ist der Anteil unvollständiger oder nicht korrekter DEMIS-
Meldungen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
4. Wie hoch ist die durchschnittliche Anzahl der nichtgemeldeten Felder in
DEMIS (z. B. durch Nichtausfüllung)?
5. Gibt es bei den nichtgemeldeten Feldern statistische Auffälligkeiten (z. B.
bestimmte Felder, die häufiger nicht ausgefüllt übersendet werden)?
Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die namentliche Meldung erfolgt direkt an das Gesundheitsamt und enthält
personenbezogene Daten, auf die lediglich das Gesundheitsamt Zugriff hat. Daher
kann nicht geschätzt werden, wie hoch der Anteil unvollständiger oder nicht
korrekter Meldungen ist. Um das Gesundheitsamt frühzeitig zu informieren,
damit zügig Infektionsschutzmaßnahmen eingeleitet werden können, dürfen
gemäß § 9 Absatz 3 Satz 2 IfSG Meldungen an das Gesundheitsamt wegen
einzelner fehlender Angaben nicht verzögert werden. Allerdings sind bestimmte
Angaben auf den Meldungen essenziell für eine schnelle Kontaktaufnahme,
z. B. die Telefonnummer der betroffenen Person. Wenn dem RKI aus den
Gesundheitsämtern berichtet wird, dass Angaben auf Meldungen aus bestimmten
Laboren grobe Mängel aufweisen, wird mit dem Labor Kontakt aufgenommen
und um Nachbesserung gebeten.
6. Gibt es Überlegungen, weitere bisher nicht abgefragte Daten zu erheben,
und wenn ja, welche?
DEMIS wird auf Basis der gesetzlichen Grundlagen stetig weiterentwickelt.
7. Welche Institutionen außerhalb des RKI haben zu wissenschaftlichen
Zwecken Zugriff auf die Daten?
Der Zugriff auf die Daten ist durch das IfSG geregelt. Die Daten sind lediglich
in den Gesundheitsämtern und in nichtnamentlicher Form in den zuständigen
Landesbehörden und am RKI verfügbar.
8. Welche Daten stellt die Bundesregierung oder das RKI der Wissenschaft
anonymisiert zur Verfügung oder plant sie, zur Verfügung zu stellen?
Das RKI stellt in großem Umfang anonymisierte Daten auf seiner Internetseite
zur Verfügung:
– Abfragetool SurvStat@RKI:
https://survstat.rki.de/
– COVID-19-Dashboard:
https://corona.rki.de
– Weitere Daten zum Download auf der RKI-Webseite:
https://www.rki.de/co
vid-19
Wissenschaftliche Einrichtungen können darüber hinaus Datenanfragen an das
RKI stellen. Diese werden fachlich und datenschutzrechtlich geprüft und je
nach Anfrage werden entsprechende anonymisierte Datensätze zur Verfügung
gestellt.
Über die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag
gegebene Corona-Forschungsdatenplattform (
www.corona-datenplattform.de)
werden der Wissenschaft Daten zu den erhobenen Eindämmungs- und
Lockerungsmaßnahmen sowie weitere ausgewählte Infektions- und Strukturdaten auf
Ebene der Landkreise kostenfrei bereitgestellt. Da es sich hierbei nicht um
Individualdaten handelt, spielt eine Anonymisierung keine Rolle bzw. ist diese
gewährleistet.
9. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern abseits der im
Infektionsschutzgesetz festgelegten Art der Daten Standards über Art,
Umfang und Qualität der übersendeten Daten vereinbart?
Gemäß § 11 Absatz 1 Satz 3 IfSG bestimmt das RKI die technischen
Übermittlungsstandards für die Übermittlungen der Daten von den zuständigen
Landesbehörden an das RKI. In diesem Rahmen stellt das RKI die Referenzsoftware
SurvNet@RKI kostenlos zur Verfügung, die am RKI, in allen 16 zuständigen
Landesbehörden und in 60 Prozent der Gesundheitsämter verwendet wird.
Darüber hinaus steht das RKI im wöchentlichen Austausch mit den zuständigen
Landesbehörden und nimmt weitere Anforderungen und Bedarfe hinsichtlich
der technischen Übermittlungsstandards auf. Es stellt Informationsmaterialien
für die Nutzer der Referenzsoftware SurvNet@RKI zur Verfügung (z. B.
SurvNet-Anwenderhandbuch, Infobriefe). Darüber hinaus stellt das RKI seit
einigen Monaten Datenqualitätsfeedbackberichte für die Landesbehörden und
Gesundheitsämter zur Verfügung.
10. Welche Daten und Kennzahlen sind aus Sicht der Bundesregierung
neben dem Inzidenzwert wesentlich zur Beurteilung der
Pandemiesituation?
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die
Qualität der Daten und Kennzahlen aus Frage 8 zu verbessern?
b) Wie haben sich die in Frage 10 genannten Daten und Kennzahlen
und der Inzidenzwert seit März 2020 monatlich bzw. wöchentlich
entwickelt?
c) Wie haben sich die in Frage 10 genannten Daten und Kennzahlen
und der Inzidenzwert in den verschiedenen Alterskohorten seit März
2020 monatlich bzw. wöchentlich (wie in Frage 8b) entwickelt (z. B.
Inzidenz unter den Personen 90 Jahre und älter, 80 bis 89, 70 bis 79,
usw.)?
Die Fragen 10 bis 10c werden gemeinsam beantwortet.
Das Wissen über das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2, dessen
Eigenschaften sowie über die epidemiologische Entwicklung der Lage nimmt schnell und
beständig zu. Daraus resultieren die kontinuierliche Überprüfung der Datenlage
und die daraus abgeleitete Optimierung nationaler und internationaler
Empfehlungen. Wichtig für die notwendigen Entscheidungen der Bundesregierung ist
die Kenntnis der jeweils aktuellen epidemiologischen Lage sowohl national wie
auch international. Diese ist den Situationsberichten des Robert Koch-Instituts
(RKI) zu entnehmen.
Zur Bewertung der epidemiologischen Situation stellt das RKI diverse
Kennzahlen zur Verfügung, die im Rahmen von verschiedenen Surveillancesystemen
erhoben werden und die regelmäßig im Lagebericht des RKI auch im zeitlichen
Verlauf dargestellt werden:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartige
s_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html
Ein Überblick über die verschiedenen Erhebungen findet sich unter folgendem
Adresse:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Pro
jekte_RKI/Projekte.html
11. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung, ggf. gemeinsam mit den
Ländern, abseits von Personalaufstockungen unternommen, um die
Kontaktnachverfolgung und die Identifikation der Ansteckungsorte zu
verbessern?
a) Wie haben die in Frage 11 getroffenen Maßnahmen die
Kontaktnachverfolgung und Identifikation der Ansteckungsorte faktisch
verbessert?
b) Lassen sich die Fortschritte der in Frage 11 getroffenen Maßnahmen
quantifizieren, und wenn ja, wie?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Die Kontaktpersonennachverfolgung und die Identifikation der
Ansteckungsorte erfolgt durch die Gesundheitsämter. Gemeinsam mit den Ländern hat die
Bundesregierung eine ganze Reihe von Initiativen ergriffen, um die
Kontaktpersonennachverfolgung und Ermittlung der Ansteckungsorte zu erleichtern.
Neben der Containment-Scouts-Initiative des RKI und der „Medis/Studis
4ÖGD“-Initiative des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte im
Öffentlichen Gesundheitsdienst e. V., durch die der Bund den Gesundheitsämtern
zusätzliches Personal zur Kontaktnachverfolgung ermöglicht und die beide vom
BMG finanziert werden, hat das BMG den Ländern Finanzhilfen in Höhe von
50 Mio. Euro zur Digitalisierung der Gesundheitsämter zur Verfügung gestellt.
Zudem haben Bund und Länder, einschließlich der Kommunen, den „Pakt für
den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ vereinbart, der – neben dem
Personalaufbau – die digitale und technische Stärkung des öffentlichen
Gesundheitsdienstes vorsieht. Der Bund stellt für die Umsetzung des Paktes insgesamt 4 Mrd.
Euro zur Verfügung.
Darüber hinaus werden diverse Projekte zur digitalen Unterstützung der
Gesundheitsämter (z. B. DEMIS, SORMAS – siehe auch Antwort zu Frage 1) und
wissenschaftliche Projekte (siehe Antwort zu Frage 12) gefördert.
Die oben genannten Maßnahmen, Projekte und Initiativen unterstützen die
Gesundheitsämter wirksam bei der Durchführung der Kontaktnachverfolgung.
Über das genaue Ausmaß, in dem die Unterstützungsmaßnahmen die Prozesse
der Kontaktverfolgung verbessern bzw. erleichtern, liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor.
12. Hat die Bundesregierung zur Analyse der Verbreitungswege und
Ansteckungsorte mit dem Coronavirus Studien in Auftrag gegeben, und wenn
ja, welche?
Das RKI führt eine Reihe von Studien zur Analyse der Verbreitungswege und
Ansteckungsorte mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch, die durch das
BMG finanziert werden. Dazu zählt die COViRiS-Studie (Fall-Kontroll-Studie
zu Corona-Virus Risiko- und Schutzfaktoren), in der die Tätigkeiten und
Aufenthaltsorte von sporadischen COVID-19-Erkrankungsfällen in den zehn Tagen
vor deren Erkrankungsbeginn mit Nicht-Erkrankten verglichen werden. Zudem
ist das RKI im Zusammenhang mit der Analyse der Verbreitungswege in
Kindertagesstätten mit zwei Modulen an einer Studie beteiligt, die in Kooperation
mit dem Deutschen Jugendinstitut durchgeführt wird (Modul 3 CATS/Corona
Kita Surveillance und Modul 4 COALA-Studie/Corona – Anlassbezogene
Untersuchungen in Kitas, Längsschnittstudie). Des Weiteren führt das RKI die
Flug-Corona-Studie durch, die das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus
SARS-CoV-2 auf Flugreisen untersucht.
Im Förderaufruf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
zur Erforschung von COVID-19 im Zuge der Verbreitung des Coronavirus
SARS-CoV-2 vom 3. März 2020 werden folgende Vorhaben zur
modellbasierten Datenanalyse der Münchner COVID-19-Kohortenstudie, zum Effekt
verschiedener nicht-pharmakologischer Interventionen auf das
Infektionsgeschehen und zu einer möglichen Übertragung des Virus von verschiedenen
Haustieren auf den Menschen gefördert:
Projekttitel Zuwendungsempfänger
MoKoCo19 – Modellbasierte
Datenanalyse für die bevölkerungsbezogene
prospektive COVID-19-Kohortenstudie in
München
Rheinische Friedrich-Wilhelms-
Universität Bonn
CoPREDICT – COVID-19-Evaluation von
Präventionsstrategien durch
agentenbasierte Simulationen
Westfälische Wilhelms-
Universität Münster
ANI-CoV – Haustiere als potenzielle
Vektoren für die Übertragung von
SARS-CoV-2
Deutsches Primaten Zentrum,
Göttingen;
Stiftung Tierärztliche Hochschule
Hannover
Innerhalb des vom BMBF geförderten Netzwerks Universitätsmedizin gibt es
Teilvorhaben, die sich u. a. mit den Themen Verbreitungswege und
Ansteckungsorte befassen. Das Teilvorhaben „NAPKON – Nationales Pandemie
Kohorten Netz“ etabliert insgesamt drei Kohorten. Die Auswertung der Daten
wird Aussagen zu Verläufen und Pathomechanismen erlauben. Das
Teilvorhaben „COVIM – Bestimmung und Nutzung von SARS-CoV-2 Immunität“
untersucht die Faktoren, die die Immunität bestimmen und wie sich Immunität
übertragen lässt. Das Teilvorhaben „COVIM – Bestimmung und Nutzung von
SARS-CoV-2 Immunität“ untersucht die Faktoren, die die Immunität
bestimmen und wie sich Immunität übertragen lässt. Im Teilvorhaben „CEO-sys –
Aufbau eines COVID-19-Evidenz-Ökosystems“ werden in den Themenfeldern
Krankenhaushygiene und Public-Health Empfehlungen für Maßnahmen zur
Vermeidung von Infektionen erarbeitet, indem die international verfügbare
Evidenz gesichtet und zusammengefasst wird.
13. Plant die Bundesregierung wissenschaftliche Studien (z. B.
Modellregionen, repräsentativen Stichproben, Panelerhebungen u. Ä.), um weitere
Information über die Verbreitung des COVID-19-Virus zu erfahren, und
wenn ja, welche?
a) Plant die Bundesregierung oder hat sie Kenntnis von laufenden oder
bereits erfolgten Feldstudien in Schulen?
b) Plant die Bundesregierung oder hat sie Kenntnis von laufenden oder
bereits erfolgten Feldstudien in Betrieben und öffentlichen
Verwaltungen?
c) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Sachlage hinsichtlich
solcher Feldstudien hinsichtlich abgeschlossener, laufender oder
geplanter Vorhaben im Vergleich zu anderen Ländern?
Die Fragen 13 bis 13c werden gemeinsam beantwortet.
Das RKI hat im vergangenen Jahr damit begonnen, Seroprävalenzstudien zur
Verbreitung von SARS-CoV-2-Infektionen in sog. Hot-Spot-Studien (Corona-
Monitoring Lokal) und in der Allgemeinbevölkerung (Corona-Monitoring
Bundesweit) durchzuführen. Weiterhin werden seit April 2020 alle 14 Tage
anonymisierte Proben von Blutspenden aus 28 Regionen in Deutschland auf
Antikörper gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 im Sinne einer Serosurveillance
untersucht (SeBluCo-Studie). Die Studie wird vom RKI geleitet und mit
Kooperationspartnern in Blutspendediensten aller Träger und virologischen Laboren
durchgeführt. Die Studie läuft bis April 2021.
Das vom BMBF geförderte Netzwerk Universitätsmedizin trägt insbesondere
mit seinen Teilprojekten CEO-sys und B-FAST zur Erweiterung des
wissenschaftlichen Kenntnisstandes über die Ausbreitung des Virus in Schulen bei.
Das RKI recherchiert darüber hinaus systematisch über Literaturdatenbanken,
Studienregister und Online-Suchalgorithmen in Deutschland durchgeführte
Seroprävalenzstudien. Eckdaten zu diesen Studien werden fortlaufend aktualisiert
unter der URL
www.rki.de/covid-19-ak-studien zur Verfügung gestellt.
Eigene Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Sachlage hinsichtlich
abgeschlossener, laufender oder geplanter Vorhaben über Feldstudien in anderen
Ländern nicht vor.
14. Mit welchen agentenbasierten oder anderen Modellierungen zur
Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus arbeitet das Robert Koch-Institut?
Das RKI hat Simulationen erstellt, um das Potential der COVID-19-Epidemie
darzustellen. Diese wurden am 20. März 2020 auf der RKI-Internetseite
veröffentlicht, siehe
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavir
us/Modellierung_Deutschland.pdf.
In diesen Simulationen wird auch dargestellt, dass Überforderungen des
Gesundheitssystems abgewendet werden können, wenn effektive
Gegenmaßnahmen ergriffen werden, die zur erfolgreichen Isolation eines großen Teils der
Fälle und der Quarantänisierung eines Teils ihrer engen Kontakten führen. Das
gleiche gilt auch, wenn bevölkerungsweit Maßnahmen ergriffen werden, die die
Reproduktionszahl der COVID-19-Ausbreitung unter den kritischen Wert von 1
zu drücken, so dass die Zahl der COVID-19-Fälle sinkt.
Diese Modellierung von Beispielssimulationen wurde Ende Oktober 2020
aktualisiert. Im Mittelpunkt der Aktualisierung stand die Frage, wie sich die
Epidemie bei Annahme konstanter Reproduktionszahlen weiterentwickeln würde.
15. Gibt es weitere nationale oder internationale Simulationen, deren
Ergebnisse die Bundesregierung auswertet?
a) Welche sind das im Einzelnen, und wer führt sie durch?
b) Welche Daten liegen diesen Modellierungen bzw. Simulationen
jeweils zugrunde?
c) Wie wurden diese Daten jeweils erhoben?
Die Fragen 15 bis 15c werden gemeinsam beantwortet.
Das BMBF fördert Modellierungsvorhaben zur Vorhersage nicht-
pharmakologischer Interventionsmaßahmen (v. a. Schulschließungen) auf die
Infektionsdynamik. Die Vorhaben nutzen hierfür unterschiedliche Herangehensweisen.
Beim Vorhaben „MODUS-COVID – Modellgestützte Untersuchung von
Schulschließungen und weiteren Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19“
werden komplexe Modellanwendungen genutzt, um die Infektionsdynamik im
urbanen, regionalen und bundesweiten Kontext zu untersuchen. Hierzu werden
mittels agentenbasierter Verkehrssimulation – basierend auf mobilfunkbasierten
Bewegungsdaten – synthetische Personen mit Bewegungsmustern für beliebige
Regionen in Deutschland erzeugt, einer Infektionsdynamik unterworfen und
dann die Reaktion der Infektionsdynamik auf unterschiedliche Eingriffe (z. B.
Schulschließungen) getestet, um anschließend eine Bewertung der Wirksamkeit
dieser Eingriffe vorzunehmen.
Ein weiteres Einzelvorhaben des Landesgesundheitsamtes Stuttgart
(„Simulations-basierte Entscheidungshilfen in der COVID-19-Pandemie“) nutzt ein
speziell für die COVID-19-Pandemie entwickeltes Simulations- und
Planungswerkzeug. Dieses basiert auf einem Differentialgleichungssystem, das das
klassische SEIR-Modell der mathematischen Epidemiologie erweitert und auf die
COVID-19-Pandemie anpasst.
16. Welche zusätzlichen Datenerhebungen könnten nach Ansicht der
Bundesregierung dazu beitragen, die Ergebnisse dieser Modelle zu
präzisieren?
Inwieweit könnten App-basierte Datenspenden hierbei helfen?
Grundsätzlich können zusätzliche Datenquellen dann zu einer Präzisierung
beitragen, wenn die enthaltenen Daten relevante Kontexte für den
Modellierungsprozess einerseits oder das Modellierungsziel andererseits bereitstellen. Für die
Modellierung der Ausbreitung und die Früherkennung von COVID-19 können
beispielsweise die anonymen Bewegungs- oder Vitaldaten von freiwilligen
Spenderinnen und Spendern beitragen.
App-basierte Datenspenden können hierbei besonders durch Datenerhebung
(Mobilitätsdaten, Vitaldaten, Fragebögen) helfen, Erkenntnisse über den
Gesundheitszustand innerhalb dieser Kohorte zu gewinnen. Darüber hinaus liefern
auch Mobilitätsdaten der Mobilfunkanbieter, die in nicht personenbezogener
Form zur Verfügung gestellt werden, wertvolle Einsichten in das Verhalten der
Menschen unter gewöhnlichen und außergewöhnlichen Situationen.
17. Inwieweit fließen die Ergebnisse solcher Modelle in die Vorschläge der
Bundesregierung für Arten der Kontaktbeschränkungen ein?
Die Corona-Datenspende sowie die Mobilitätsanalysen stellen unabhängig von
Modellen eine wichtige Wissensquelle im Umgang und der Eindämmung mit
der Pandemie dar. Sie sind wöchentlicher Bestandteil des veröffentlichten RKI-
Lageberichtes und fließen damit in die allgemeine Bewertung der aktuellen
Situation ein.
18. Welche Arten bzw. Kombinationen von Kontaktbeschränkungen
scheinen auf Grundlage dieser Modellrechnungen derzeit besonders sinnvoll?
Solange in vielen Fällen nicht hinreichend geklärt werden kann, wo und unter
welchen Bedingungen eine Infektion stattfindet, werden allgemeine
Kontaktbeschränkungen eine zentrale Rolle bei der Eindämmung der Pandemie spielen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]