Wissenschaftliche Datenanalyse und Datenmanagement in der Corona-Pandemie
der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Frank Sitta, Otto Fricke, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/25540 mussten alle Gesundheitsämter zum Stichtag 1. Januar 2021 an das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) angeschlossen sein. Somit sollten der Bundesregierung und dem Robert Koch-Institut (RKI) täglich alle nach Infektionsschutzgesetz abgefragten Daten über mit COVID-19-infizierte Personen vorliegen. Hieraus ergeben sich bei guter Datenqualität Möglichkeiten einer umfassenden wissenschaftlichen Aufbereitung. Insbesondere der Ansteckungsort mit COVID-19 ist laut Zahlen des RKI bei knapp 100 000 Fällen unbekannt. Hier können moderne statistische Methoden oder Studien in Modellregionen bessere Erkenntnisse liefern. Gleichzeitig erlauben umfassende Datensätze eine differenzierte Analyse z. B. nach Kohorten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche verschiedenen Softwarelösungen kommen nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung zum Einsatz (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und werden die dabei anfallenden Daten für Auswertungs- und Analysezwecke an zentrale Stellen des Bundes weitergeleitet, beispielsweise das RKI?
Falls ja, welche Daten werden weitergeleitet, und welche digitalen Schnittstellen werden dafür genutzt?
Wie hoch ist der über DEMIS von den Gesundheitsämtern über die zuständigen Landesbehörden an das Robert Koch-Institut übermittelte Anteil der mit COVID-19-infizierten Personen (bitte aktuellste Daten und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hoch ist der Anteil unvollständiger oder nicht korrekter DEMIS-Meldungen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hoch ist die durchschnittliche Anzahl der nichtgemeldeten Felder in DEMIS (z. B. durch Nichtausfüllung)?
Gibt es bei den nichtgemeldeten Feldern statistische Auffälligkeiten (z. B. bestimmte Felder, die häufiger nicht ausgefüllt übersendet werden)?
Gibt es Überlegungen, weitere bisher nicht abgefragte Daten zu erheben, und wenn ja, welche?
Welche Institutionen außerhalb des RKI haben zu wissenschaftlichen Zwecken Zugriff auf die Daten?
Welche Daten stellt die Bundesregierung oder das RKI der Wissenschaft anonymisiert zur Verfügung oder plant sie, zur Verfügung zu stellen?
Hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern abseits der im Infektionsschutzgesetz festgelegten Art der Daten Standards über Art, Umfang und Qualität der übersendeten Daten vereinbart?
Welche Daten und Kennzahlen sind aus Sicht der Bundesregierung neben dem Inzidenzwert wesentlich zur Beurteilung der Pandemiesituation?
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die Qualität der Daten und Kennzahlen aus Frage 8 zu verbessern?
b) Wie haben sich die in Frage 10 genannten Daten und Kennzahlen und der Inzidenzwert seit März 2020 monatlich bzw. wöchentlich entwickelt?
c) Wie haben sich die in Frage 10 genannten Daten und Kennzahlen und der Inzidenzwert in den verschiedenen Alterskohorten seit März 2020 monatlich bzw. wöchentlich (wie in Frage 8b) entwickelt (z. B. Inzidenz unter den Personen 90 Jahre und älter, 80 bis 89, 70 bis 79, usw.)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung, ggf. gemeinsam mit den Ländern, abseits von Personalaufstockungen unternommen, um die Kontaktnachverfolgung und die Identifikation der Ansteckungsorte zu verbessern?
a) Wie haben die in Frage 11 getroffenen Maßnahmen die Kontaktnachverfolgung und Identifikation der Ansteckungsorte faktisch verbessert?
b) Lassen sich die Fortschritte der in Frage 11 getroffenen Maßnahmen quantifizieren, und wenn ja, wie?
Hat die Bundesregierung zur Analyse der Verbreitungswege und Ansteckungsorte mit dem Coronavirus Studien in Auftrag gegeben, und wenn ja, welche?
Plant die Bundesregierung wissenschaftliche Studien (z. B. Modellregionen, repräsentativen Stichproben, Panelerhebungen u. Ä.), um weitere Information über die Verbreitung des COVID-19-Virus zu erfahren, und wenn ja, welche?
a) Plant die Bundesregierung oder hat sie Kenntnis von laufenden oder bereits erfolgten Feldstudien in Schulen?
b) Plant die Bundesregierung oder hat sie Kenntnis von laufenden oder bereits erfolgten Feldstudien in Betrieben und öffentlichen Verwaltungen?
c) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Sachlage hinsichtlich solcher Feldstudien hinsichtlich abgeschlossener, laufender oder geplanter Vorhaben im Vergleich zu anderen Ländern?
Mit welchen agentenbasierten oder anderen Modellierungen zur Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus arbeitet das Robert Koch-Institut?
Gibt es weitere nationale oder internationale Simulationen, deren Ergebnisse die Bundesregierung auswertet?
a) Welche sind das im Einzelnen, und wer führt sie durch?
b) Welche Daten liegen diesen Modellierungen bzw. Simulationen jeweils zugrunde?
c) Wie wurden diese Daten jeweils erhoben?
Welche zusätzlichen Datenerhebungen könnten nach Ansicht der Bundesregierung dazu beitragen, die Ergebnisse dieser Modelle zu präzisieren? Inwieweit könnten App-basierte Datenspenden hierbei helfen?
Inwieweit fließen die Ergebnisse solcher Modelle in die Vorschläge der Bundesregierung für Arten der Kontaktbeschränkungen ein?
Welche Arten bzw. Kombinationen von Kontaktbeschränkungen scheinen auf Grundlage dieser Modellrechnungen derzeit besonders sinnvoll?