[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karsten Klein, Christian Dürr,
Otto Fricke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/26434 –
Impfung der Bevölkerung gegen das Coronavirus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Corona-Impfkampagne startete Ende Dezember die wohl größte
Impfaktion in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Welt am
Sonntag: „Größte Impfaktion der Landesgeschichte startet heute“, 27.
Dezember 2020). Das zu Beginn und im Verlauf der Corona-Impfkampagne nicht
alles wie gewünscht verläuft bzw. verlaufen wird, ist angesichts der
Einmaligkeit und Beispiellosigkeit dieses Ereignisses verständlich. Dennoch ist zu
prüfen, wo Fehler begangen wurden, die in Zukunft vermieden werden können
und wo Hindernisse drohen, die man noch rechtzeitig aus dem Weg räumen
kann, bevor sie den Prozess der Impfungen stören. Darüber hinaus soll mit
dieser Kleinen Anfrage ein Blick auf medizinische Maßnahmen geworfen
werden, mit denen bereits vor der Verfügbarkeit eines Corona-Impfstoffes
zumindest die Hoffnung auf eine Milderung der Schwere einer Erkrankung an
COVID-19 bzw. des Krankheitsverlaufes erhofft wurde. So wurde
beispielsweise im besonderen Maße dazu aufgerufen, dass sich ältere Menschen gegen
Grippe impfen lassen (siehe
https://www.mdr.de/brisant/grippe-impfung-coro
na-kinder-100.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die breite Verimpfung von effektiven und sicheren COVID-19-Impfstoffen ist
ein zentrales Element der Pandemiebekämpfung. Impfen ermöglicht in weiten
Teilen der Bevölkerung Immunität zu erreichen. Damit können sowohl eine
Ausbreitung des Virus verhindert als auch mögliche gesundheitliche Folgen
einer Erkrankung vermindert werden.
Die Bundesregierung hat deshalb frühzeitig die Entwicklung von Impfstoffen
gefördert und sich um die Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen
gekümmert. Zu Beginn der Impfkampagne stehen nur begrenzte Mengen zugelassener
Impfstoffe zur Verfügung. Basierend auf der COVID-19-Impfempfehlung der
Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) setzt daher die
Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Corona SARS-CoV-2
(CoronaImpfV) eine Priorisierung fest, welche Personengruppen vorrangig zu
impfen sind. Die CoronaImpfV wurde inzwischen z. B. wegen einer neuen
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27561
19. Wahlperiode 15.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 12. März 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Impfempfehlung der STIKO mehrfach lageangepasst verändert. Seit dem
8. März 2021 hat die Beauftragung ausgewählter Arztpraxen durch die Länder
einen festen Rahmen erhalten.
Die Gesundheitsministerkonferenz hat zudem einvernehmlich mit dem
Bundesminister für Gesundheit am 10. März 2021 die Empfehlung an die
Ministerpräsidentenkonferenz ausgesprochen, den Übergang in die nächste Phase der
Nationalen Impfstrategie ab der 16. Kalenderwoche zu beginnen. In dieser
Phase sollen die haus- und fachärztlichen Praxen, die in der regulären
Versorgung routinemäßig Schutzimpfungen anbieten, umfassend in die
Impfkampagne eingebunden werden. Die zur Umsetzung notwendigen
Rechtsverordnungen beabsichtigt das BMG noch im März 2021 zu erlassen.
Schon seit Beginn der Impfkampagne können auch Betriebsärztinnen und
Betriebsärzte insbesondere im Zusammenhang mit mobilen Impfteams
organisatorisch einbezogen werden. In einem weiteren Schritt werden diese bzw. die
Unternehmen im Laufe des zweiten Quartals 2021 verstärkt in die Impfkampagne
eingebunden.
1. Wie erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen
Bundesländern aktuell die Kontaktaufnahme mit Personen, die laut der
Coronavirus-Impfverordnung mit höchster Priorität Anspruch auf eine
Schutzimpfung haben, und um wie viele Personen handelt es sich hier
schätzungsweise insgesamt?
2. Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen
Bundesländern die Kontaktaufnahme und Terminvergabe für Personen erfolgen,
die laut der Coronavirus-Impfverordnung mit hoher Priorität Anspruch
auf eine Schutzimpfung haben, und um wie viele Personen handelt es
sich hier schätzungsweise insgesamt?
3. Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen
Bundesländern die Kontaktaufnahme und Terminvergabe für Personen erfolgen,
die laut der Coronavirus-Impfverordnung mit erhöhter Priorität Anspruch
auf eine Schutzimpfung haben, und um wie viele Personen handelt es
sich hier schätzungsweise insgesamt?
4. Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen
Bundesländern die Kontaktaufnahme und Terminvergabe für Personen erfolgen,
die laut der Coronavirus-Impfverordnung zu keiner der drei prioritär zu
impfenden Bevölkerungsgruppen gehören, und um wie viele Personen
handelt es sich hier schätzungsweise insgesamt?
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Vergabe von Terminen für die Corona-Schutzimpfungen ist in § 8 Corona-
ImpfV geregelt und liegt in der Verantwortung der Länder. Die Terminvergabe
schließt auch die Kontaktaufnahme mit den impfberechtigten Personen mit ein.
Einige Länder führen hierzu ein Einladungsmanagement durch, andere Länder
setzen auf Öffentlichkeits- und Pressearbeit. Die aktualisierte und seit dem
8. März 2021 in Kraft getretene CoronaImpfV ermöglicht den Ländern, die bei
den gesetzlichen Krankenkassen und privaten
Krankenversicherungsunternehmen vorliegenden Abrechnungsdaten für eine Information der Versicherten
über eine mögliche Impfberechtigung zu nutzen. Die Anzahl der Personen, die
prioritär zu impfen sind, kann der Empfehlung der Ständigen Impfkommission
(STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) entnommen werden.
Im Rahmen der Kampagne „Deutschland krempelt die #ÄrmelHoch für die
Corona-Schutzimpfung“ informiert die Bundesregierung die Bevölkerung über
alle Aspekte der Corona-Impfung mit einem niederschwelligen, umfassenden
und zuverlässigen Angebot. Eine ausführliche Darstellung der Informations-
und Aufklärungsmaßnahmen der Bundesregierung zur Corona-Schutzimpfung
enthält die Antwort zu Frage 29.
5. Sollte nach Ansicht der Bundesregierung eine Person, die nachweislich
bereits mit dem Coronavirus infiziert war, aktuell aufgrund des
momentan nur begrenzt zur Verfügung stehenden Corona-Impfstoffes (noch)
nicht geimpft werden und stattdessen lieber zunächst andere Personen
geimpft werden (vgl. covid_19_aufklaerung_2021_01_11_interaktiv.pdf,
bayern.de)?
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus
SARS-CoV-2 nach § 1 Absatz 1 CoronaImpfV unabhängig von einer bereits
überstandenen Infektion mit SARS-CoV-2.
Aufgrund der anzunehmenden Immunität nach durchgemachter Infektion, zur
Vermeidung überschießender Nebenwirkungen und in Anbetracht des aktuell
bestehenden Impfstoffmangels sollten ehemals an COVID-19 erkrankte
Personen im Regelfall – unter Berücksichtigung der Priorisierung – etwa sechs
Monate nach Genesung eine Impfung erhalten (vgl. Beschluss der STIKO zur
2. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung und der dazugehörigen
wissenschaftlichen Begründung vom 29. Januar 2021).
6. Welche Daten erhält die Bundesregierung über den Stand der
Verimpfung von den Bundesländern jeweils?
Folgende Daten werden täglich seitens der Länder an das Robert Koch-Institut
(RKI) übermittelt: Pseudonym, Alter, Geschlecht, Wohnort-PLZ der geimpften
Person, Kennzeichen des Impfzentrums, Impfstoffname, Chargennummer,
Erst-/Zweitimpfung, Zugehörigkeit zu einer Impf-Indikationsgruppe (nach
Alter, nach Beruf, medizinische Indikation, Pflegeheimbewohner; jeweils ja/nein
mit Mehrfach-Antwortmöglichkeit).
7. Welche Daten liegen der Bundesregierung zur Impfbereitschaft in dieser
ersten Phase der Impfkampagne, der Impfung von Personen, die mit
höchster Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung haben, vor?
Daten zur Impfbereitschaft von Personen mit höchster Priorität (bezogen auf
Alter ≥ 80 Jahre, Personal in medizinischen Einrichtungen, berufliche
Indikation, Bewohner und Bewohnerinnen in Senioren- und Altenpflegeheimen)
liegen nur begrenzt vor.
Nach Studienlage ist die Impfbereitschaft seit Anfang Dezember 2020
kontinuierlich gestiegen. Daten zeigen, dass für die Impfbereitschaft der
Allgemeinbevölkerung insbesondere das Vertrauen in die Sicherheit und Effektivität der
Impfung (Confidence) maßgeblich ist. Confidence ist also der stärkste
Prädiktor für eine hohe Impfbereitschaft. Weitere wichtige Aspekte sind die
Risikowahrnehmung der Erkrankung und das Verantwortungsgefühl für die
Gemeinschaft. Mit zunehmendem Alter steigt die Impfbereitschaft.
Das RKI führt seit Mitte Januar 2021 die vom Bundesministerium für
Gesundheit finanzierte COVIMO-Studie (COVID-19 Impfquoten-Monitoring in
Deutschland) durch und befragt die Bevölkerung Deutschlands regelmäßig
zu Themen rund um die COVID-19-Impfung. Ziel des Monitorings zur
COVID-19-Impfung ist es, die Impfbereitschaft und Impfakzeptanz
verschiedener Bevölkerungsgruppen in Deutschland zu erfassen, zeitnah mögliche
Barrieren der Impfinanspruchnahme zu erkennen und entsprechende
Kommunikationsmaßnahmen ableiten zu können. Hierfür werden alle drei bis vier Wochen
etwa 1.000 Personen aus der deutschsprachigen Bevölkerung telefonisch
befragt. Die Studie ist repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.
Einmalig wurden in der ersten Erhebung auch repräsentativ 1.000 Personen
> 70 Jahre befragt. Insgesamt werden bis Mitte 2022 etwa 28 Datenerhebungen
stattfinden. Die Ergebnisse sollen nach jeder Datenerhebung als Report zur
Verfügung gestellt werden. Der erste Report, der auch Daten zu Personen > 70
Jahre enthält, ist Ende Februar 2021 veröffentlicht worden (
https://www.rki.de/D
E/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/covimo_studie_Erg
ebnisse.html).
8. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil jener
Personen, die im Gesundheitsbereich tätig sind und in dieser ersten Impfphase
das Angebot einer Impfung abgelehnt haben (vgl.
https://www.ndr.de/na
chrichten/niedersachsen/Impfbereitschaft-bei-Pflegepersonal-oft-nur-mae
ssig,corona6228.html?)?
In Bezug auf die COVID-19-Impfung zeigen Daten der COSMO-Befragung,
dass medizinisches Personal derzeit ähnlich impfbereit ist wie die
Allgemeinbevölkerung (COSMO 2020). In der COSMO-Befragung lag der Anteil der
Allgemeinbevölkerung, die sich auf keinen Fall gegen COVID-19 impfen
lassen wollen, zuletzt bei 15 Prozent. Die Bedenken hinsichtlich einer Impfung
unterscheiden sich dabei nicht wesentlich bei medizinischem Personal und der
Allgemeinbevölkerung. So war fehlendes Vertrauen in die Sicherheit und
Wirksamkeit der Grippeimpfung, aber auch Zugangsbarrieren ein wesentlicher
Grund, sich nicht gegen Grippe impfen zu lassen (Neufeind et al. 2020).
Mit der neuen krankenhausbasierten Onlinebefragung zur COVID-19-Impfung
(KROCO) am RKI wird ab März 2021 wiederholt Personal aus
Krankenhäusern zu ihrer Impfbereitschaft, Impfverhalten und Impfakzeptanz befragt. Ein
besonderer Fokus wird hierbei auf den Beweggründen einer Entscheidung für
bzw. gegen eine Impfung liegen. Die Erhebungswellen im Jahr 2021 sind für
März und voraussichtlich Juni, September und Dezember vorgesehen. An der
Studie werden voraussichtlich mehrere tausend Personen aus Krankenhäusern
innerhalb Deutschlands teilnehmen. Die Ergebnisse sollen nach jeder
Datenerhebung als Report zur Verfügung gestellt werden.
9. Wie wurde die Impfung der Personen mit höchster Priorität nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern jeweils bisher konkret
umgesetzt, in welchem Umfang kamen z. B. mobile Impfteams zum
Einsatz (bitte Anzahl der mobilen Impfteams, die in den Bundesländern
jeweils zum Einsatz kamen bzw. eingesetzt werden, angeben)?
Die Impforganisation liegt in der Verantwortung der Länder. Die Länder haben
ca. 400 Impfzentren errichtet, die über ca. 1.000 mobile Impfteams verfügen.
10. Wie viele Personen wurden seit Beginn der Impfungen gegen das
Coronavirus in den vergangenen Kalenderwochen jeweils in den einzelnen
Bundesländern geimpft, und welche Indikation lag vor (bitte für die
Kalenderwochen in absoluten Zahlen nach Bundesländern und den
folgenden vier Indikationen: Indikation nach Alter, berufliche Indikation,
medizinische Indikation, Pflegeheimbewohnerin bzw. Pflegeheimbewohner“
in einer Tabelle aufschlüsseln)?
11. Wie viele Impfdosen welchen Impfstoffes wurden in den einzelnen
Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung bisher jeweils insgesamt
verimpft (bitte Gesamtzahl der Impfdosen und sowie Zahl der Erst- und
Zweitimpfungen angeben)?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die seit Beginn der Impfaktion geimpften Personen werden im Digitalen-
Impfquotenmonitoring (DIM) erfasst. Die tagesaktuellen Zahlen können den
Internetseiten des RKI nach Indikation und Bundesland entnommen werden
(
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impf
quoten-Tab.html).
12. Wann hat Deutschland bisher welche Mengen an Impfdosen von
welchem Hersteller erhalten?
Seit dem 26. Dezember 2020 bis zum 25. Februar 2021 hat Deutschland
insgesamt ca. 8,45 Millionen Impfdosen der Hersteller BioNTech/Pfizer, Moderna
und AstraZeneca erhalten. Die Impfstofflieferungen der einzelnen Hersteller
werden im BMG dokumentiert und auf dem Impfdashboard veröffentlicht
(siehe
https://impfdashboard.de/).
13. Wie viele noch nicht verimpfte Impfdosen befinden sich aktuell nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Beständen der einzelnen
Bundesländer (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Auf dem Impfdashboard
werden sowohl die an die Länder ausgelieferten Dosen als auch die tagesaktuell
verimpften Dosen dargestellt.
14. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über Probleme, durch
die der Prozess der Impfung in der bisherigen Phase der Impfung
verzögert wurde, z. B. aufgrund von Personalmangel oder Problemen beim
Transport von Impfdosen (siehe
https://www.zeit.de/wissen/2020-12/cor
onavirus-impfung-biontech-probleme-kuehlkette-bayern?utm_referrer=
https%3A%2F%2F
www.google.com%2F)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine umfassenden Erkenntnisse vor.
Vereinzelt wurde aus den Ländern über die Unterbrechung der Kühlkette berichtet.
Diese bei der Arzneistoffdistribution bekannt gewordenen Meldungen wurden
in Zusammenarbeit mit den Pharmazeutischen Unternehmen abgearbeitet. Für
die in Verantwortung des Bundes stehenden Impfstofflieferungen an die Länder
kam es zu keinen Qualitätsmängeln mit Verlust von Impfdosen.
15. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass in einzelnen
Bundesländern der Zeitraum zwischen Erst- und Zweitimpfung zeitlich gestreckt
wird, wenn ja, in welchen Bundesländern, und welche Position vertritt
die Bundesregierung hier?
Die STIKO empfiehlt in ihrer Empfehlung mit Aktualisierungsstand vom
29. Januar 2021, dass die Gabe der 2. Impfstoffdosis innerhalb des durch
die Zulassungsstudien abgedeckten Zeitraumes (mRNA-Impfstoffe: drei
(BioNTech) bzw. vier (Moderna) bis sechs Wochen; AstraZeneca-Impfstoff:
möglichst zwölf Wochen) erfolgen soll. Dies sieht entsprechend auch die
aktualisierte CoronaImpfV vor. Die Umsetzung dieser Impfempfehlung obliegt den
Bundesländern. Genaue Daten, ob und in welchen Ländern der Zeitraum
zwischen Erst- und Zweitimpfung zeitlich gestreckt wird, liegen der
Bundesregierung nicht vor. Die Mehrheit der Länder hat dem BMG mitgeteilt, dass
beabsichtigt ist, die Impfintervalle gemäß der Zulassung und Empfehlung der
STIKO anzuwenden.
16. Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Impfdosen wegen
Zweifeln an der Qualität des Impfstoffes nicht verimpft wurden, wenn ja,
in welchem Bundesland war das der Fall, um wie viele Impfdosen
handelt es sich, und was geschieht bzw. ist mit diesen Impfdosen geschehen
(siehe
https://www.br.de/nachrichten/bayern/pannen-impfstoff-in-oberfra
nken-wird-doch-nicht-verwendet,SKTS1Y7)?
Qualitätsmängel der bislang zugelassenen COVID-19-Impfstoffe wurden
bislang nur in wenigen Einzelfällen angezeigt. Sofern der Verdacht eines
Qualitätsmangels auftritt, werden die entsprechenden Impfdosen nicht verimpft.
Genaue Zahlen bezüglich der Häufigkeit des Auftretens von Qualitätsmängeln
sowie das betroffene Land liegen der Bundesregierung nicht vor, da die Meldung
solcher Mängel an die jeweilige zuständige Landesbehörde erfolgt, der die
Bearbeitung dieser Meldungen obliegt. Zur Ursachenanalyse und
Qualitätskontrolle werden die betroffenen Impfstoffampullen dem Zulassungsinhaber zur
Verfügung gestellt.
17. Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Impfdosen
vernichtet wurden bzw. vernichtet werden sollen, und wenn ja, in welchem
Bundesland war dies aus welchem Grund der Fall, und um wie viele
Impfdosen handelt es sich (siehe
https://www.merkur.de/bayern/impfstoff-cor
ona-bayern-soeder-biontech-huml-campingboxen-panne-news-zr-901602
95.html)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
18. Hat die Bundesregierung und/oder der Hersteller des Impfstoffes den
Bundesländern Empfehlungen zum Transport des Impfstoffes oder
sonstige Anweisungen zum Umgang mit dem Impfstoff mitgeteilt?
Das BMG steht in regelmäßigem Austausch mit den Ländern. Empfehlungen
der Hersteller zum Umgang mit den Impfstoffen wurden den Ländern
frühzeitig und umfassend zur Verfügung gestellt. Für den Transport und zum Umgang
mit den durch den nationalen Hub des Bundes verteilten Impfstoffen wurden
die Länder durch das BMG und das nationale Verteilzentren informiert und
Empfehlungen zu Transport, Lagerung und Temperaturkontrolle gegeben.
Zudem sind bei den in der EU zugelassenen Impfstoffen in den
Produktinformationstexten (Fach- und Gebrauchsinformation) Anforderungen zum Umgang
mit dem jeweiligen Impfstoff aufgeführt. Die Produktinformationstexte sind
öffentlich zugänglich und können u. a. auf der Website des PEI aufgerufen
werden (
www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/covid-19/covid-19-node.html).
19. Ist es richtig, dass für die mittlerweile durch die EU erteilte Erlaubnis aus
einer Ampulle des BioNTech-Impfstoffs sechs statt fünf Impfdosen zu
gewinnen, bestimmte Spritzen notwendig sind, und empfiehlt die
Bundesregierung die Gewinnung von sechs Impfdosen (siehe
https://www.w
elt.de/politik/deutschland/article223978218/Zulassung-durch-die-EU-A
b-sofort-sechs-statt-fuenf-Impfungen-pro-Biontech-Ampulle-moeglic
h.html)?
Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) bei der Europäischen
Arzneimittelagentur (EMA) hat im Rahmen einer Änderungsanzeige des
Zulassungsinhabers kürzlich die Aktualisierung der Produktinformation für den Impfstoff
Comirnaty® im Hinblick auf die Entnahme von sechs Impfstoffdosen aus einer
rekonstituierten Ampulle empfohlen. Mit der Änderung der Zulassung können
jetzt sechs Impfdosen aus einem Vial entnommen werden. Die Änderung der
Zulassung basiert auf neuen Daten, die der Zulassungsinhaber zur Verfügung
gestellt hat. Um sechs anstelle von fünf Dosen aus einer Impfstoffampulle
entnehmen zu können, müssen jedoch Spritzen und/oder Kanülen mit einem
Totvolumen von weniger als 35 Mikroliter verwendet werden. Sofern
Standardspritzen und Standardkanülen verwendet werden, ist dagegen die Entnahme
einer sechsten Dosis aus der Impfstoffampulle nicht möglich. Entsprechend
kann die Verwendung einer sechsten Impfstoffdosis unter Berücksichtigung der
oben aufgeführten Voraussetzungen empfohlen werden. Die Firma BioNTech
hat ebenfalls geeignetes Impfzubehör beschafft, dass den Ländern bei Bedarf
zur Verfügung gestellt werden kann.
20. Wie viele Impfdosen sind durch die Gewinnung von sechs statt fünf
Impfdosen aus einer Ampulle des BioNTech-Impfstoffs nach Kenntnis
der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern bisher zusätzlich
gewonnen worden?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine genauen Zahlen vor. Für die
Entnahme der sechsten Dosis des Impfstoffs Comirnaty® werden spezielle
Kanülen und Spritzen (wie in der Antwort zu Frage 19 genannt) benötigt.
21. Hat die Bundesregierung den Bundesländern zu irgendeinem Zeitpunkt
den Erwerb von speziellen Spritzen, die geeignet sind, um aus einer
Ampulle sechs statt fünf Impfdosen zu gewinnen, empfohlen (siehe https://
www.rnd.de/gesundheit/corona-impfung-sechs-statt-funf-impfdosen-mit-
der-richtigen-spritze-OIT7N2PKUTCBO6ND6FDBE7I5RM.html)?
Das BMG hat den Ländern Informationen zu den empfohlenen Spritzen und
Kanülen zur Entnahme von sechs Dosen aus einer Durchstechflasche
Comirnaty® zur Verfügung gestellt.
Die Verantwortung für die Beschaffung des notwendigen Zubehörs in
ausreichender Menge zur fachgerechten Durchführung von Impfungen in den
Impfzentren einschließlich mobiler Impfteams obliegt den Ländern.
22. Kann nach Kenntnis der Bundesregierung die Kühlbox mit der
Bezeichnung „CoolFreeze CF 11“ des schwedischen Herstellers Dometic für den
Transport der Coronoa-Impfdosen des Herstellers BioNTech verwendet
werden (siehe
https://www.spiegel.de/wirtschaft/bayern-impfstofftranspo
rt-in-der-campingbox-a-25df82a1-8e9a-4c71-8efa-0b9ab9df9917)?
Der Impfstoff des Herstellers BioNTech/Pfizer sollte grundsätzlich nach den in
der EU-Zulassung und den in der Fachinformation vorgegeben Angaben
gehandhabt werden. Die Vorgaben zu Transport- und Lagerbedingungen sind
dabei zu berücksichtigen.
Nach Lieferung der Impfstoffe an die von den Ländern benannten Standorte
sind die Länder für den sachgerechten Umgang mit den Impfstoffen
verantwortlich.
23. Wie erfolgt die Ermittlung und Übermittlung der Daten für das „Digitale
Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung“ des Robert Koch-
Instituts durch die einzelnen Bundesländern, und sind hierbei Probleme
aufgetreten, wenn ja, wo, und welche (siehe
https://www.rnd.de/panoram
a/panne-bei-dokumentation-der-corona-impfungen-in-bayern-JEVGDD
YP5KIYL6CNVFOBWJIQDI.html)?
Seit dem 15. Dezember 2020 steht mit dem System DIM („Digitales
Impfquotenmonitoring“) allen Impfzentren und mobilen Impfteams eine
Webanwendung zur Verfügung, mit der über gesicherte Datenverbindungen
pseudonymisierte Daten aller Geimpften an das RKI so übermittelt werden können, wie es
in der CoronaImpfV sowie nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
vorgeschrieben ist. Die Bundesdruckerei agiert als Dienstleiter für das RKI und
übernimmt die Anmeldung und Registrierung der Meldestellen und speichert die
übermittelten Impfdaten zwischen. Es gibt prinzipiell zwei Möglichkeiten der
Datenübermittlung von den Impfzentren und mobilen Impfteams zur
Bundesdruckerei bzw. zum RKI. Zum einen können die Daten in einem zentralen
System des jeweiligen Bundeslandes erfasst und von dort über eine Schnittstelle an
die Bundesdruckerei übermittelt werden. Je nachdem wie die Landesbehörde
ihr System entwickelt hat, werden die Datensätze einzeln zeitnah zur Erfassung
oder in Blöcken gebündelt zu späteren Zeitpunkten übermittelt. Ein zweiter
Meldeweg ist die direkte Erfassung über die DIM-Anwendung. Dabei werden
die Daten einzeln erfasst, pseudonymisiert und direkt an die Bundesdruckerei
übermittelt. Das RKI ruft die Daten mehrmals täglich vom System der
Bundesdruckerei über eine Datei ab, die alle bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen
und noch nicht abgerufenen Daten enthält.
Welche Systeme zur Datenerhebung in den einzelnen Ländern zum Einsatz
kommen, ist den Ländern überlassen. Welche Probleme damit evtl. verbunden
sind, ist daher der Bundesregierung nicht bekannt.
24. Wie soll die Datenübermittlung für das Digitale Impfquotenmonitoring
zur COVID-19-Impfung erfolgen, wenn Corona-Impfungen dezentral in
Arztpraxen durchgeführt werden?
Prinzipiell werden Impfungen und Impfquoten im Regelsystem (bei
niedergelassenen Ärzten) über das durch das RKI betriebene System der „KV-
Impfsurveillance“ aus den Abrechnungsdaten bei den Kassenärztlichen Vereinigungen
(KV) bereits jetzt digital erfasst. Dieses System steht prinzipiell auch für die
COVID-19-Impfungen bereit. Darüber hinaus wird möglichst zeitnah eine
tägliche Meldung aggregierter Daten durch die Arztpraxen über die
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) an das RKI erfolgen. Eine entsprechende
Anwendung ist durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung bereits zur Testung
entwickelt.
25. Welche Unterstützungsleistungen bieten die Bundesministerien und die
ihnen nachgeordneten Behörden den Bundesländern und Gemeinden im
Zusammenhang mit der Impfung gegen das Coronavirus an?
Es finden auf vielfältigen Ebenen Unterstützungsleistungen statt, die in der
Vielzahl nicht einzeln genannt werden können. Das BMG führt auf Fachebene
wöchentlich Besprechungen mit den Ländern zu allen relevanten Themen, wie
z. B. der Impfstofflogistik, Zulassung, Impfstrategie, Organisation der
Impfkampagne durch. Beispielhaft genannt werden hier die Beschaffung der
COVID-19-Impfstoffe durch die Bundesregierung, die Entwicklung von
Empfehlungen für die Organisation und Durchführung von Impfungen gegen
SARS-CoV-2 in Impfzentren und mit mobilen Teams sowie die Entwicklung
und Durchführung der Kommunikationskampagne zur Corona-Impfung seitens
BMG, Unterstützungsleistungen der Bundeswehr bei der Logistik und beim
Betrieb der Impfzentren. Den Ländern werden darüber hinaus regelmäßig
Informationspakte zu den Impfstoffen zur Verfügung gestellt.
26. Wann wird Deutschland anhand der aktuellsten Lieferankündigungen
bzw. Lieferprognosen, welche Mengen an Corona-Impfstoffdosen von
welchem Corona-Impfstoff erhalten?
27. Auf welchen Informationen oder Annahmen beruhte die vom
Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn im vergangenem Dezember geäußerte
Ankündigung, voraussichtlich in diesem Sommer allen Bürgerinnen und
Bürgern ein Impfangebot machen zu können (siehe
https://www.br.de/na
chrichten/deutschland-welt/spahn-zu-corona-impfung-bis-mitte-des-jahre
s-ein-angebot-fuer-jeden-der-will,SKRMegd)?
28. Auf welchen Informationen bzw. Annahmen bezüglich Liefertermine
und Liefermengen beruht die im Beschluss der Videoschaltkonferenz der
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder am 19. Januar 2021 enthaltene Aussage,
„dass das gemeinsame Ziel, allen Impfwilligen in Deutschland spätestens
bis Ende des Sommers ein Impfangebot zu machen, erreicht werden
kann“ (siehe
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/184
0868/1c68fcd2008b53cf12691162bf20626f/2021-01-19-mpk-data.pdf?d
ownload=1)?
Die Fragen 26 bis 28 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In den Verträgen (Advance Purchase Agreements – APAs) im Rahmen der ESI-
Initiative der Europäischen Kommission wurden für Deutschland bislang die
folgenden Mengen an Impfdosen vertraglich vereinbart. Die tatsächlichen
Liefermengen sind unter anderem abhängig von der Zulassung der Impfstoffe in
der Europäischen Union (EU) und könnten davon abweichen.
Firma Anzahl Dosen EU
(inklusive Optionen)
Anzahl Dosen DEU
(Anteil)
Anzahl Anwendungen
AstraZeneca (AZ) 300 Mio.
(+100 Mio optional)
56 Mio. 28 Mio.
BioNTech (BNT)/Pfizer 200 Mio.
(+100 optional)
64 Mio. 32 Mio.
Firma Anzahl Dosen EU
(inklusive Optionen)
Anzahl Dosen DEU
(Anteil)
Anzahl Anwendungen
BioNTech (BNT)/Pfizer
(Zusatzvertrag)
200 Mio.
(+100 optional)
37 Mio. 18 Mio.
Johnson & Johnson (J&J) 200 Mio.
(+ 2x100 Mio. optional)
37 Mio. 37 Mio.
Sanofi/GSK
300 Mio.
(optional weitere Dosen
möglich) Mind. 56 Mio. Mind. 28 Mio.
CureVac
225 Mio.
(+ 180 optional) 54 Mio. 27 Mio.
Moderna 80 Mio.
(+80 optional)
50 Mio. 25 Mio.
Moderna
(Zusatzvertrag)
150 Mio.
(+150 optional)
Mind. 28 Mio. Mind. 14 Mio.
Die Hersteller bereits in der EU zugelassener Impfstoffe (BioNTech/Pfizer,
Moderna, AstraZeneca) haben vorläufige Lieferpläne für die nächsten Wochen
übermittelt. Bei den Angaben für künftige Liefermengen handelt es sich um
Prognosen auf Basis der von den pharmazeutischen Unternehmen zur
Verfügung gestellten Planzahlen. Bis zum Ende des 1. Quartals 2021 könnten nach
diesen Planungen etwa 19 bis 20 Millionen Impfdosen zur Verfügung stehen.
Die konkreten Liefertermine und Liefermengen von COVID-19-Impfstoffen
hängen von zahlreichen Faktoren ab, insbesondere vom Verlauf der klinischen
Prüfungen, vom Ergebnis des behördlichen Zulassungsverfahrens, von den
Produktionsprozessen und einer zeitnahen Erweiterung der Kapazitäten, den
Lieferketten der Ausgangsstoffe sowie den Ergebnissen der Qualitätskontrollen.
Entsprechende Prognosen darüber sind daher immer mit Unsicherheiten
behaftet, Änderungen sind nicht ungewöhnlich.
Die derzeit möglichen Impfungen richten sich nach der Verfügbarkeit der
bereits zugelassenen Impfstoffe. Mit der Zulassung weiterer Impfstoffe sowie der
Steigerung der Produktionskapazitäten wird eine kontinuierliche Steigerung der
Impfraten ermöglicht. Vor diesem Hintergrund rechnet die Bundesregierung
damit, im Sommer allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland ein
Impfangebot machen zu können.
29. Welche Maßnahmen wurden vom Bund bisher durchgeführt und sind
von der Bundesregierung aktuell geplant, um für eine Impfung gegen das
Coronavirus zu werben, und welches finanzielle Volumen ist hierfür
eingeplant (bitte Inhalt möglicher Kampagnen, deren Starttermin und
vorausichtliche Dauer sowie die Kosten angeben)?
Mit dem GMK-Beschluss zum gemeinsamen Vorgehen bei Impfungen gegen
COVID-19 vom 6. November 2020 haben sich Bund und Länder auf eine
bundeseinheitliche Impfkampagne sowie die Nutzung von einheitlichen
Aufklärungs- und Informationsmaterialien verständigt.
Für den Impferfolg ist von entscheidender Bedeutung, dass die Menschen einer
Impfung positiv gegenüberstehen. Dafür hat die Bundesregierung zum Start der
bundesweiten Impfkampagne am 27. Dezember 2020 die
Kommunikationskampagne „Deutschland krempelt die #ÄrmelHoch für die Corona-
Schutzimpfung“ entwickelt. Diese Kampagne bietet der Bevölkerung ein
niederschwelliges, umfassendes und zuverlässiges Angebot, um sich fachlich fundiert über
alle Aspekte der Corona-Impfung zu informieren. Insbesondere der transparente
Umgang mit den Informationen zur Corona-Schutzimpfung durch die täglich
aktualisierten Informationen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und des RKI
tragen dazu bei, Vertrauen in die Impfung zu schaffen und gleichzeitig über die
Notwendigkeit einer Corona-Schutzimpfung aufzuklären. Außerdem erläutert
die Kampagne die Priorisierung bei der Vergabe der Impfungen. Dies ist von
entscheidender Bedeutung insbesondere in der Anfangsphase, in der die
Impfstoffe noch nicht in ausreichendem Maße für alle Bürgerinnen und Bürger zur
Verfügung stehen.
Die Kampagne „Deutschland krempelt die #ÄrmelHoch für die Corona-
Schutzimpfung“ bedient sich sämtlicher Kommunikationskanäle (Print, Online,
Social Media, Außenwerbung, TV und Hörfunk), um ihre Informationen und
Botschaften in die breite Öffentlichkeit zu tragen.
Maßnahmen
Im Zentrum der Kampagne steht die Webseite
www.corona-schutzimpfung.de,
auf der das BMG in Zusammenarbeit mit dem RKI, dem PEI und der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Informationen zur COVID-19-
Schutzimpfung bietet.
Im Download-Bereich der Seite sind umfassende Informationsmaterialien zur
Corona-Schutzimpfung hinterlegt. Neben einem Aufklärungsmerkblatt und
einem Einwilligungsbogen, die beim Schutzimpfen ausgegeben werden sollen,
werden Leitfäden für verschiedene Zielgruppen angeboten. Diese geben
Auskunft über die Impfstoffe, den Ablauf beim Impfen in den Impfzentren und
beantworten die häufigsten Fragen zum Thema. Seit Ende Februar 2021 können
einige Materialien auch kostenfrei über das Publikationsportal der
Bundesregierung bestellt werden.
Dieses Informationsangebot steht in Gebärdensprache sowie in Kürze zudem in
neun Fremdsprachen, und in Leichter Sprache zur Verfügung. Zusätzlich
werden diese Materialien durch Beiträge und Videos – ebenfalls barrierefrei – auf
der Webseite und in den Sozialen Medien flankiert. Die Bundesregierung
bespielt dafür folgende Kanäle: Facebook, Twitter, Youtube, Instagram, LinkedIn,
Telegram und Tiktok.
Das Informationsmaterial (Infopapier Impfzentren, Aufklärungsmerkblatt,
Einwilligungserklärung und Anamnesebogen, Ersatzformular zur Dokumentation
der durchgeführten Impfungen, Terminkarte Corona-Schutzimpfung, Leitfaden
Ärztinnen und Ärzte zur Corona-Schutzimpfung, Leitfaden für Bürgerinnen
und Bürger/Patientinnen und Patienten zur Corona-Schutzimpfung, Übersicht
der Anspruchsgruppen der Corona-Schutzimpfung in Deutschland,
Werbemittel) ist den Bundesländern sowie den Landkreisen, Städten und Kommunen zur
Verfügung gestellt worden, damit diese es nutzen und bspw. an ihre
Impfzentren weiterleiten können. Neben Informationsmaterial erhielten sie auch
beispielsweise Plakate und Inhalte für die Sozialen Medien sowie einen
Aufklärungsfilm für die Durchführung der Impfung in den Impfzentren (siehe
Internetplattform „zusammengegencorona.de“:
https://www.zusammengegencoron
a.de/infos-zum-impfen/)
Ein entscheidender Baustein der Kampagne ist die Zusammenarbeit mit
Multiplikatoren. Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie
Pflegekräfte sind wichtige Partnerinnen und Partner bei der Aufklärung der
Bevölkerung. Zudem gehören viele aus diesen Berufsgruppen selbst der höchsten
Prioritätengruppe der CoronaImpfV an. Für diese Zielgruppen bietet die
Bundesregierung unter anderem spezielle, virtuelle und interaktiv ausgerichtete
Informationsveranstaltungen (sog. Town Hall Meetings) an. In Livestreams nehmen
Experten ausführlich zu deren Fragen Stellung und erläutern die
Wirkungsweise der Impfstoffe, Fragen der Sicherheit, die Impfstrategie und die Organisation
der Corona-Schutzimpfungen. Im Februar 2021 erfolgte auch ein Livestream,
der sich an alle Bürgerinnen und Bürger richtete.
Speziell an Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte richtet sich ein digitales
Maßnahmenpaket mit Werbe- und Informationsmaterialien, das Mitte Januar
versandt wurde. Auch über das Pflegenetzwerk Deutschland unter
www.pflegenetz
werk-deutschland.de wird über die Corona-Schutzimpfung in der Pflege
informiert.
Für zusätzliche Transparenz rund um das Thema Corona-Schutzimpfung sorgt
das Impfdashboard (
www.impfdashboard.de). Das Impfdashboard bietet einen
breiten Überblick über den Fortschritt bei den COVID-19-Impfungen in
Deutschland. Die Bürgerinnen und Bürger können sich so über die tägliche
Zahl an Impfungen sowie den Fortschritt bei den einzelnen Zielgruppen
informieren.
Finanzierung
Die Kampagne „Deutschland krempelt die #ÄrmelHoch“ ist eingebettet in die
AHA-Kampagne, die ihrerseits unter dem Kampagnendach „Zusammen gegen
Corona“ läuft. Die Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen zur Corona-
Schutzimpfung erfolgen gleichzeitig mit den Maßnahmen der AHA-
Kampagne. Die von der beauftragten Agentur vorgelegten Abrechnungen umfassen
dementsprechend sämtliche Leistungen, die im Rahmen der Aufklärungs- und
Informationsarbeit zum neuartigen Coronavirus erbracht wurden. Eine
Aufschlüsselung nach einzelnen Kampagneninhalten erfolgt dabei nicht. Daher
lassen sich Einzelbudgets der Maßnahmen nicht trennscharf ermitteln.
30. Plant Deutschland die „Optionen“, die es für einzelne Corona-Impfstoffe
im Zusammenhang mit dem „Sonderprogramm der Bundesregierung zur
Beschleunigung von Forschung und Entwicklung dringend benötigter
Impfstoffe gegen SARS-CoV-2“ besitzt, zu nutzen, und falls nein, aus
welchem Grund nicht (siehe Antwort zu Frage 38 auf
Bundestagsdrucksache 19/25731)?
31. Welche Kosten würden dem Bund bei einer Nutzung der mit dem oben
genannten Sonderprogramm erhaltenen Optionen entstehen, und wann
könnten die Impfdosen geliefert werden (siehe
https://www.bundesgesun
dheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html?fbclid=Iw
AR3DHET5Eg-J1zNIIXDcZeutCSriR1s58isBiW4eWuL9K9CBa_V8N
CRgyeY)?
Die Fragen 30 und 31 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung entscheidet unter Berücksichtigung aller maßgeblichen
Umstände einschließlich des Verhandlungsstands auf EU-Ebene, ob und
inwieweit sie von den Möglichkeiten zusätzlicher bilateraler Impfstoffbestellungen
Gebrauch macht. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 2b und 2c der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/26324 verwiesen.
32. Welche Impfungen, bei denen es sich nicht um Corona-Impfstoffe
handelt, sind nach Kenntnis der Bundesregierung für Personen, die noch
nicht gegen das Coronavirus geimpft wurden, zu empfehlen um die
Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufes infolge einer Ansteckung mit
dem Coronavirus zu verringern?
Eine Infektionskrankheit kann den Verlauf der COVID-19-Erkrankung negativ
beeinflussen. Grundsätzlich können und sollten alle von der STIKO
empfohlenen Impfungen altersentsprechend durchgeführt werden. Besonders die
Grundimmunisierung mit allen von der STIKO empfohlenen Impfungen im ersten
und zweiten Lebensjahr sollte unbedingt zeitgerecht begonnen werden (ab acht
Wochen) und möglichst rechtzeitig (mit 15 Monaten) beendet werden. Bei
Personen im Alter ab 60 Jahren muss an die altersbedingten Impfempfehlungen
zum Schutz vor Pneumokokken, Herpes zoster und die jährliche Influenza-
Impfung gedacht werden. Besonders wichtig ist der Impfschutz bei
Immunsupprimierten oder Personen mit anderen gesundheitlichen Risikofaktoren. Auch
hier gilt, dass der Status der Indikationsimpfungen zum Schutz vor
Pneumokokken, Herpes zoster und die jährliche Influenza-Impfung überprüft werden
sollte.
33. Welche Bedeutung hat eine Grippeimpfung aus Sicht der
Bundesregierung hinsichtlich COVID-19?
Die COVID-19-Pandemie führt zu einer sehr großen Belastung unseres
Gesundheitssystems. Die Epidemiologie beider Krankheiten, COVID-19 und
Influenza, zeigt hinsichtlich der Risikogruppen eine starke Überlappung. Durch
den Zusammenfall der COVID-19 Pandemie mit einer mittleren bis starken
Influenzawelle könnte die Belastung des Gesundheitssystems zusätzlich noch
weiter ansteigen und die Belastungsfähigkeit des Gesundheitssystems an
Grenzen stoßen. Dies würde bedeuten, dass nicht mehr für alle Patienteninnen und
Patienten adäquate medizinische Versorgungsleistungen zur Verfügung stehen
würden. Die gezielte Impfung insbesondere der Gruppen, die ein hohes Risiko
für schwere Krankheitsverläufe durch Influenzaviren haben, verbessert den
individuellen Schutz gegen Influenza in der Risikopopulation und hilft
zusammen mit den Kontakt-reduzierenden Maßnahmen die Belastung des
Gesundheitssystems insgesamt zu reduzieren. Koinfektionen von Influenza- und
SARS-CoV-2-Viren wurden beschrieben, führten i. d. R. aber nicht zu
schwereren Verläufen im Vergleich zu Einzelinfektionen. Deshalb kommt der Impfung
der Risikogruppen die größte Bedeutung zu, weil hierdurch der größte Public
Health Nutzen erzielt werden kann. Dies schließt jedoch nicht aus, dass sich
auch andere Personengruppen über eine Impfung gegen Influenza schützen
können.
34. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der
aktuellen Grippesaison in den einzelnen Bundesländern bisher gegen den
Grippevirus geimpft worden, und wie viele wurden in der Grippesaison
2019/2020 sowie 2018/2019 insgesamt geimpft (bitte absolute Zahlen
aufgeschlüsselt nach den Bundesländern und Monaten angeben)?
Für die aktuelle Grippesaison liegen der Bundesregierung noch keine Daten zur
Anzahl Geimpfter vor. Nach Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen
Vereinigungen (KV) sind unter den gesetzlich Krankenversicherten nach
Bundesland, Monat und Saison (definiert für jeweils den Zeitraum Juli bis zum März
des Folgejahres) die folgenden Personenzahlen gegen die saisonale Influenza
geimpft worden:
Bundesland Monat
Saison
2018/19
Saison
2019/20
Baden-Württemberg Juli 73 93
Baden-Württemberg Aug 138 84
Baden-Württemberg Sep 37.752 54.631
Baden-Württemberg Okt 400.588 413.138
Baden-Württemberg Nov 276.246 232.527
Baden-Württemberg Dez 46.079 68.097
Baden-Württemberg Jan 13.615 27.658
Baden-Württemberg Feb 6.269 18.600
Baden-Württemberg Mär 1.209 15.778
Bayern Juli 177 156
Bayern Aug 373 120
Bayern Sep 92.788 109.942
Bayern Okt 606.871 635.373
Bayern Nov 334.353 302.543
Bayern Dez 54.643 90.316
Bayern Jan 20.187 43.099
Bayern Feb 9.406 26.170
Bayern Mär 1.996 20.512
Berlin Juli 58 199
Berlin Aug 686 401
Berlin Sep 67.620 69.729
Berlin Okt 285.170 272.990
Berlin Nov 167.515 156.369
Berlin Dez 36.448 50.407
Berlin Jan 14.825 21.812
Berlin Feb 4.487 13.797
Berlin Mär 1.233 17.891
Brandenburg Juli 55 46
Brandenburg Aug 1.274 835
Brandenburg Sep 99.857 99.931
Brandenburg Okt 301.899 291.401
Brandenburg Nov 172.459 163.558
Brandenburg Dez 33.268 41.758
Brandenburg Jan 11.969 15.060
Brandenburg Feb 3.003 7.395
Brandenburg Mär 702 6.740
Bremen Juli 7 14
Bremen Aug 34 15
Bremen Sep 9.971 12.065
Bremen Okt 45.954 45.952
Bremen Nov 28.307 24.611
Bremen Dez 5.002 6.817
Bremen Jan 1.427 2.742
Bremen Feb 757 1.648
Bremen Mär 174 1.538
Hamburg Juli 28 43
Hamburg Aug 138 63
Hamburg Sep 20.237 23.126
Hamburg Okt 93.963 96.600
Hamburg Nov 66.528 58.101
Hamburg Dez 11.249 17.381
Hamburg Jan 4.301 8.744
Bundesland Monat
Saison
2018/19
Saison
2019/20
Hamburg Feb 2.317 5.628
Hamburg Mär 694 5.101
Hessen Juli 79 79
Hessen Aug 312 217
Hessen Sep 85.700 73.846
Hessen Okt 359.153 370.867
Hessen Nov 209.489 182.363
Hessen Dez 34.320 50.723
Hessen Jan 13.426 21.388
Hessen Feb 6.755 13.389
Hessen Mär 1.871 11.541
Mecklenburg-Vorpommern Juli 51 42
Mecklenburg-Vorpommern Aug 3.109 365
Mecklenburg-Vorpommern Sep 70.461 71.163
Mecklenburg-Vorpommern Okt 198.375 195.718
Mecklenburg-Vorpommern Nov 94.510 86.495
Mecklenburg-Vorpommern Dez 15.465 22.225
Mecklenburg-Vorpommern Jan 5.504 8.613
Mecklenburg-Vorpommern Feb 1.208 4.227
Mecklenburg-Vorpommern Mär 237 2.502
Niedersachsen Juli 58 93
Niedersachsen Aug 247 159
Niedersachsen Sep 97.734 113.434
Niedersachsen Okt 624.988 618.734
Niedersachsen Nov 357.635 317.703
Niedersachsen Dez 55.160 81.060
Niedersachsen Jan 17.597 37.965
Niedersachsen Feb 8.467 16.471
Niedersachsen Mär 2.151 13.750
Nordrhein-Westfalen Juli 267 309
Nordrhein-Westfalen Aug 764 417
Nordrhein-Westfalen Sep 246.401 238.179
Nordrhein-Westfalen Okt 1.077.650 1.123.828
Nordrhein-Westfalen Nov 595.381 511.992
Nordrhein-Westfalen Dez 93.540 145.949
Nordrhein-Westfalen Jan 30.977 54.030
Nordrhein-Westfalen Feb 14.873 34.499
Nordrhein-Westfalen Mär 3.648 35.766
Rheinland-Pfalz Juli 26 21
Rheinland-Pfalz Aug 51 118
Rheinland-Pfalz Sep 22.348 45.997
Rheinland-Pfalz Okt 239.077 251.132
Rheinland-Pfalz Nov 142.032 112.872
Rheinland-Pfalz Dez 12.901 28.703
Rheinland-Pfalz Jan 4.781 10.380
Rheinland-Pfalz Feb 2.640 5.301
Rheinland-Pfalz Mär 505 4.846
Saarland Juli 17 19
Saarland Aug 94 43
Saarland Sep 16.468 19.267
Saarland Okt 77.820 72.610
Saarland Nov 39.567 34.887
Bundesland Monat
Saison
2018/19
Saison
2019/20
Saarland Dez 6.542 9.323
Saarland Jan 2.336 4.206
Saarland Feb 1.161 2.544
Saarland Mär 295 2.359
Sachsen Juli 40 62
Sachsen Aug 238 142
Sachsen Sep 82.236 95.904
Sachsen Okt 523.202 512.005
Sachsen Nov 376.487 337.199
Sachsen Dez 65.765 91.418
Sachsen Jan 22.358 29.614
Sachsen Feb 6.567 12.962
Sachsen Mär 1.264 6.637
Sachsen-Anhalt Juli 51 45
Sachsen-Anhalt Aug 952 620
Sachsen-Anhalt Sep 119.894 130.806
Sachsen-Anhalt Okt 331.062 319.176
Sachsen-Anhalt Nov 183.784 165.935
Sachsen-Anhalt Dez 33.448 42.572
Sachsen-Anhalt Jan 13.017 16.564
Sachsen-Anhalt Feb 4.332 8.605
Sachsen-Anhalt Mär 1.031 5.210
Schleswig-Holstein Juli 46 42
Schleswig-Holstein Aug 131 244
Schleswig-Holstein Sep 55.615 68.144
Schleswig-Holstein Okt 197.681 208.975
Schleswig-Holstein Nov 118.670 97.730
Schleswig-Holstein Dez 16.472 25.089
Schleswig-Holstein Jan 6.206 11.690
Schleswig-Holstein Feb 2.654 6.958
Schleswig-Holstein Mär 682 6.578
Thüringen Juli 19 35
Thüringen Aug 88 144
Thüringen Sep 31.774 44.530
Thüringen Okt 245.133 245.743
Thüringen Nov 166.301 144.694
Thüringen Dez 20.411 35.986
Thüringen Jan 6.633 13.044
Thüringen Feb 3.977 6.417
Thüringen Mär 1.170 3.108
35. Über welche Mengen an Impfdosen gegen das Grippevirus verfügen die
einzelnen Bundesländer sowie der Bund aktuell noch?
Genaue Informationen zu Restbeständen bei den Ärztinnen und Ärzten sowie in
den Apotheken liegen der Bunderegierung nicht vor. Es ist jedoch davon
auszugehen, dass bundesweit nach wie vor Grippeimpfstoff zur Verfügung steht.
Der Impfstoff wird über die üblichen Vertriebswege verteilt. Bund und Länder
halten keine eigenen Reserven vor.
36. Welche Mittel sind vom Bund ausgegeben bzw. im Haushalt
veranschlagt worden, um für eine Grippeimpfung in dieser Grippesaison
öffentlich zu werben, und wie viel wurde in den beiden Vorangegangen
hierfür verausgabt?
Für die Bewerbung der Grippeimpfung wurden folgende Summen in den
genannten Jahren verausgabt:
2018: 228.781 Euro,
2019: 850.541 Euro,
2020: 3.565.996 Euro.
37. Hilft aus Sicht der Bundesregierung eine Impfung gegen Pneumokokken
grundsätzlich, die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufes infolge
einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu verringern?
Impfstoffe gegen Pneumokokken verhindern die Pneumokokkeninfektion und
können ggf. die Doppelinfektion zusammen mit dem SARS-CoV-2-Virus
verhindern.
38. Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2020, 2019 und 2018 jeweils insgesamt gegen Pneumokokken
geimpft?
Im Jahr 2018 erhielten 2.432.867 und im Jahr 2019 2.560.779 gesetzlich
krankenversicherte Personen in Deutschland mindestens eine Impfung mit einem
Pneumokokkenimpfstoff. Insgesamt 1.255.663 (2018) bzw. 1.256.580 (2019)
der geimpften Personen waren jünger als zwei Jahre, und 950.859 (2018) bzw.
1.059.037 (2019) waren mindestens 60 Jahre alt.
Für das Jahr 2020 liegen der Bundesregierung noch keine abschließenden
Daten vor.
39. Für welchen Zeitraum bestand nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2020 bei den Pneumokokken-Impfstoffen ein Lieferengpass bzw.
waren die Impfstoffe nicht verfügbar?
Ein Versorgungsmangel für Pneumokokkenimpfstoffe lag von März 2020 bis
Dezember 2020 vor. Der Lieferengpass von Pneumovax23 ist bedingt durch
eine erhöhte Impfbereitschaft und damit einer Nachfrage, die zeitweise nicht
gedeckt werden konnte.
40. Plant die Bundesregierung eine Impfpflicht oder ähnliche Regeln für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsberufe und/oder für
Einreisende, und wenn ja, nach welchen Kriterien will die
Bundesregierung dabei vorgehen?
Eine gesetzliche Impfpflicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 wird es nicht
geben.
41. Plant die Bundesregierung, Personen, die gegen das Coronavirus geimpft
wurden und/oder Personen, bei denen in der Vergangenheit eine
Infektion mit dem neuartigen Coronavirus nachgewiesen wurde zumindest
einen Teil ihrer Grundrechte zurückzugeben (siehe
https://www.tagessch
au.de/inland/corona-impfung-maas-101.html)?
Die meisten der derzeit geltenden grundrechtseinschränkenden
Schutzmaßnahmen auf Grundlage des IfSG werden durch die Länder erlassen.
42. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die neuartige
Coronavirus-Variante B.1.1.7 vor, insbesondere hinsichtlich einer
erhöhten Übertragbarkeit und eines erhöhten klinischen Schweregrads einer
Infektion?
Derzeitige Erkenntnisse lassen darauf schließen, dass die Variante B.1.1.7 alle
Altersgruppen in ähnlicher Weise betrifft. Zum Beispiel hatte der Anteil der
sequenzierten Viren, die in England der Variante B.1.1.7 zuzurechnen sind, bei
unter 25 Jahre alten, 25 bis 59 Jahre alten und mindestens 60 Jahre alten
Patienten einen ähnlichen zeitlichen Anstieg und erreichte im Januar 2021 ähnliche
Anteile – zwischen 75 und 77 Prozent (Public Health England. Investigation of
novel SARS-CoV-2 variant – Variant of Concern 202012/01 – Technical
briefing 4. 2021).
Eine Analyse der sekundären Erkrankungsraten unter Kontaktpersonen in den
verschiedenen Altersgruppen bzw. Regionen zeigte einen mittleren absoluten
Anstieg von etwa 10 Prozent auf etwa 15 Prozent (Public Health England.
Investigation of novel SARS-CoV-2 variant – Variant of Concern 202012/01 –
Technical briefing 3. Public Health England; 2021 5. Januar 2021).
Abbildung: Sekundäre Erkrankungsrate (SER) unter Kontaktpersonen von Fällen mit Wildtyp
ohne B.1.1.7-Infektion versus Fällen mit B.1.1.7-Infektion. Daten von Public Health England,
Technical Briefing 3, 2021 05.01.2021).
Es gibt Hinweise darauf, dass Infektionen mit der Variante B.1.1.7 mit einem
erhöhten Sterberisiko einhergehen (Webseite des CDC, USA: „Emerging
SARS-CoV-2 Variants“.
https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/more/scie
nce-and-research/scientific-brief-emerging-variants.html). Es wird aber betont,
dass noch weitere Studien bzw. Analysen dazu notwendig sind.
43. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die neuartige
Coronavirus-Variante B.1.351 vor, insbesondere hinsichtlich einer
erhöhten Übertragbarkeit und eines erhöhten klinischen Schweregrads einer
Infektion?
Eine noch nicht begutachtete Veröffentlichung vermutet aufgrund des raschen
Anstiegs der Raten an allen identifizierten SARS-CoV-2, dass die
Übertragbarkeit im Vergleich zum Wildtyp erhöht ist (Tegally, medRxiv, 2020, „Emergence
and rapid spread SARS-CoV-2 lineage with multiple spike mutations,
Südafrika“).
Bei der Variante B.1.351 gibt es gegenwärtig keine Hinweise darauf, dass eine
Infektion mit einer (im Vergleich zum Wildtyp) schwereren Erkrankung
assoziiert ist (Webseite des CDC, USA: „Emerging SARS-CoV-2 Variants“. https://
www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/more/science-and-research/scientific-brie
f-emerging-variants.html).
44. Wie viele Fälle der Virusvarianten B.1.351 und B.1.1.7 wurden in
Deutschland bisher jeweils entdeckt?
Für die aktuellen Fallzahlen zu den Virusvarianten B.1.1.7 und B.1.351
verweisen wir auf den entsprechenden Bericht der auf den Internetseiten des RKI
veröffentlicht wurde:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Corona
virus/DESH/Berichte-VOC-tab.html.
45. Wirken die in Deutschland eingesetzten Corona-Impfstoffe nach
Kenntnis der Bundesregierung auch gegen die Virusvarianten B.1.351 und
B.1.1.7?
Derzeit sind in Deutschland vier Impfstoffe zugelassen. Zu den beiden mRNA-
Impfstoffen liegen in vitro Daten vor, die gegen B.1.1.7 eine kaum und gegen
B.1.351 eine etwas reduzierte Wirksamkeit vermuten lassen. Belastbare
klinische oder epidemiologische Studiendaten sind für die mRNA-Impfstoffe
aktuell noch nicht verfügbar. Bei der Feststellung der Wirksamkeit gibt es
unterschiedliche klinische Endpunkte. Die Impfstoffe sollten trotz neuer
zirkulierender Virusvarianten wie B.1.351 oder B.1.1.7 einen hohe Schutzwirkung haben.
Die induzierte Immunreaktion durch die Impfstoffe ist polyklonal und einzelne
Mutationen (selbst an so wichtigen Epitopen wie der Rezeptor-Bindestelle)
reduzieren die Wirksamkeit deshalb nur zum Teil. Die Wirksamkeit des
AstraZeneca-Impfstoffes war bezogen auf die Virusvariante B.1.1.7 kaum
reduziert. Hier deuten jedoch Studiendaten aus Lateinamerika bzw. Südafrika auf
eine geringere Wirksamkeit für B.1.351 im Hinblick auf klinische Endpunkte
hin, die milde Verläufe erfassen. Hingegen sollte der Schutz vor schweren
Verlaufsformen nicht so deutlich reduziert sein. Eine abschließende Bewertung ist
nur durch weitere Daten aus epidemiologischen Studien möglich.
46. Wie viele Virusvarianten des Coronavirus „SARS-CoV-2“ wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung bisher nachgewiesen?
In Deutschland wurde nach aktuellem Kenntnisstand des RKI bisher etwas
mehr als 190 verschiedene Varianten gemäß der Pangolin Nomenklatur (https://
cov-lineages.org/) detektiert. Weltweit sind bisher ca. 880 verschiedenen
Varianten nach Pangolin Nomenklatur bekannt.
47. Welche Medikamente sind nach Kenntnis der Bundesregierung geeignet,
um die Schwere einer COVID-19-Erkrankung abzumildern (siehe https://
www.deutschlandfunk.de/coronavirus-auf-der-suche-nach-einem-wirkun
gsvollen.1939.de.html?drn:news_id=1217266)?
In der Europäischen Union wurde für das Arzneimittel Veklury ® (Wirkstoff:
Remdesivir) eine bedingte Genehmigung für das Inverkehrbringen zur Therapie
von COVID-19 erteilt.
Zudem befindet sich ein dexamethasonhaltiges Arzneimittel in einem
europäischen Zulassungsverfahren in der Indikation COVID-19. Dexamethason kann
nach Bewertung des Ausschusses für Humanarzneimittel der Europäischen
Arzneimittelagentur als Behandlungsoption für COVID-19 Patientinnen und
Patienten in Betracht gezogen werden, die eine Sauerstofftherapie benötigen.
In den USA wurde für zwei monoklonale antikörperhaltige Arzneimittel
(Bamlanivimab und Casirivimab/ Imdevimab) eine Notfallgenehmigung (Emergency
Use Authorisations – EUA) zur COVID-19-Therapie bei bestimmten
Patientengruppen erteilt. Die Bundesregierung hat diese Arzneimittel für eine
Anwendung im individuellen ärztlichen Heilversuch zentral beschafft, da es Hinweise
für die Annahme gibt, dass bestimmte COVID-19 infizierte Patientinnen und
Patienten von einer Behandlung mit diesen Arzneimitteln profitieren könnten.
Weitere Arzneimittel befinden sich derzeit in klinischen Prüfungen.
48. Besitzt die Bundesregierung eine Öffnungsstrategie aus dem Corona-
Lockdown, und wenn nein, warum wurde bisher keine Notwendigkeit
gesehen, eine solche Strategie zu erarbeiten?
Bund und Länder passen ihre Pandemiestrategie fortwährend an die
epidemiologischen Erkenntnisse an. Nach wie vor besteht das vorrangige Ziel darin, die
ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten
Bundesrepublik Deutschland möglichst zu reduzieren, indem mit geeigneten und
situationsabgestimmten Schutzmaßnahmen die Ausbreitung der Pandemie bekämpft
wird, um Leben und Gesundheit zu schützen und eine Überlastung des
Gesundheitssystems zu verhindern. Hinzu kommt das Ziel, den von den getroffenen
Schutzmaßnahmen betroffenen Teilen der Gesellschaft und der Wirtschaft
möglichst schnell eine Rückkehr in die Normalität zu ermöglichen.
Darüber hinaus wird auf den Beschluss der Videokonferenz der
Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 3. März
2021 verwiesen.
49. Wie viel Personal wird für die Vergabe von Impfterminen über die
Hotline 116117 nach Kenntnis der Bundesregierung momentan beschäftigt,
und wie genau wird die Hotline organisiert?
50. Wie viele Anrufe im Zusammenhang mit Impfterminen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Wochen jeweils insgesamt
über die Hotline 116117 eingegangen, und wie hoch war im Vergleich
die Maximalkapazität der Anrufe, die ohne übermäßige Wartezeit
bearbeitet werden konnten?
Die Fragen 49 und 50 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Vergabe von Terminen für die Corona-Schutzimpfungen liegt in der
Verantwortung der Länder. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bietet
hierfür gemeinsam mit der kv.digital GmbH ein bundeseinheitliches
Terminvergabesystem an. Einige Bundesländer haben sich für eine Nutzung des
Impfterminservices der KBV entschieden, die übrigen Bundesländer nutzen eigene
Terminbuchungssysteme. Zur telefonischen Terminvergabe werden Anrufende
aus allen Bundesländern, mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz, von der
Rufnummer 116 117 an die jeweils zuständigen Landescallcenter bzw. in Bayern
an den jeweiligen Landkreis weitergeleitet. Zur Beantwortung von Fragen zur
Impfung erfolgt zudem von der Rufnummer 116 117 eine Weiterleitung an ein
im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit betriebenes Informations-
Callcenter. Insgesamt wurden bislang ca. 15 Millionen Anrufende an das
jeweils gewünschte Angebot weitergeleitet. Nach Mitteilung der KBV sind die
vorgesehenen Leitungskapazitäten auf Bundesebene hierfür grundsätzlich
ausreichend, insbesondere zum offiziellen Buchungsstart für Impftermine in
einzelnen Bundesländern kann es – gerade bei breiter Einladung aller
Anspruchsberechtigten zur Terminbuchung – allerdings vorübergehend zu Wartezeiten
kommen. Zur Optimierung der Telefonanlage und zur Koordinierung der
Zusammenarbeit mit den Ländern sind nach Auskunft der KBV abhängig vom
Arbeitsanfall bis zu vier Mitarbeitende des zuständigen Geschäftsbereiches tätig.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die personellen Aufwände der
Länder für die Terminvereinbarung, etwa hinsichtlich der Beschäftigen in den
Landes-Callcentern.
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ISSN 0722-8333]