[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Theurer, Grigorios Aggelidis,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/26444 –
Weitere Fragen zur Beschaffung von Schutzausrüstung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist für die Bundesregierung
zuständig für die Beschaffung von Material und Schutzausrüstung zur
Bekämpfung der Corona-Epidemie im Gesundheitswesen. Aufgrund der vor
allem im Frühjahr 2020 weltweit knappen Bestände an persönlicher
Schutzausrüstung (PSA) wurde von der Bundesregierung beschlossen, PSA zentral zu
beschaffen, um gegenüber den Herstellern eine gestärkte
Verhandlungsposition einnehmen zu können. Dabei wurden im Laufe des Jahres 2020
verschiedene Beschaffungsverfahren anwendet, um den Mangel an PSA zu beseitigen.
Besondere mediale Aufmerksamkeit erhielten das Open-House-Verfahren und
insbesondere die Vertragsbeziehungen zur Firma FIEGE, die auch mehrfach
Gegenstand Kleiner Anfragen waren.
Aus den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf
Bundestagsdrucksachen 19/23045 sowie 19/25504 haben sich weitere Fragen im
Zusammenhang mit der Beschaffung von PSA durch das BMG ergeben.
1. Welche konkreten Aufgaben hat das Logistikunternehmen FIEGE im
Rahmen der Beschaffung von Schutzausrüstung bei der Bekämpfung der
Corona-Pandemie im Rahmen des in diesem Jahr durchgeführten Open-
House-Beschaffungsverfahrens für die Bundesregierung übernommen?
Das Unternehmen FIEGE hat im Rahmen der gesamten
Beschaffungsaktivitäten des Bundes Lager- und Umschlagsdienstleistungen erbracht. Im Übrigen
wurde in diesem Jahr kein Open-House-Verfahren durchgeführt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27011
19. Wahlperiode 25.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom
25. Februar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wann wurde der Firma FIEGE der Auftrag für die Erarbeitung eines
Konzepts zur Verteilung der Schutzausrüstung erteilt?
a) Von wem ging zu welchem Zeitpunkt der Erstkontakt aus?
b) Zu welchem Zeitpunkt wurde der Bundesminister für Gesundheit
Jens Spahn einbezogen?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/21798 sowie zu den Fragen 27 bis 30 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
FDP auf Bundestagsdrucksache 19/23045 verwiesen.
3. Wann wurde die entsprechende Vereinbarung mit der Firma FIEGE
geschlossen?
Der Vertrag wurde am 25. März 2020 unterzeichnet.
4. Wann wurde die erste Ware über das Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) an die Firma FIEGE geliefert?
Angesichts der Dringlichkeit der Beschaffung nahm das Unternehmen FIEGE
die Arbeit nach Vertragsschluss unverzüglich auf.
5. Warum gab es keine Ausschreibung vor Vergabe des Auftrages über die
Logistikleistungen im Rahmen des Open-House-Verfahrens an FIEGE?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 27 bis 30 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/23045
verwiesen.
6. Worin genau besteht die „besondere Expertise in der Logistik von
Medizinprodukten und Arzneimitteln“ der Firma FIEGE, auf die das BMG in
seiner Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/23945 verweist?
7. Welche Gründe gab es für die Beauftragung der Firma FIEGE im
Vergleich zu den Mitanbietern wie DB oder DHL?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Unternehmen FIEGE hat im Rahmen ihres Angebots an
Logistikdienstleistungen eine eigene Sparte Healthcare-Logistik, die sich wiederum in die
Bereiche Krankenhauslogistik, Pharmalogistik und Medtec-Logistik untergliedert.
Vor diesem Hintergrund und aufgrund spezifischer Referenzen war von einer
besonderen Expertise bei Medizinprodukten und Arzneimitteln auszugehen.
8. Warum wurde FIEGE ausgewählt, obwohl FIEGE über keine eigenen
Frachtflugzeuge verfügt (
https://www.fiege.com/de/mit-ware-fuer-fiege-
an-bord-lufthansa-cargo-startet-ersten-frachtflug-aus-shenzhen/)?
Es ist Branchenstandard, über alle Transportmodi hinweg Frachtkapazitäten
hinzuzukaufen. Zur vertragsgerechten Erbringung der Leistung ist es als
Logistikdienstleister daher nicht erforderlich, über eigene Frachtflugzeuge zu
verfügen.
9. Was war der Leistungskatalog, den FIEGE zu erfüllen hatte?
a) Welche Leistungen wurden von FIEGE konkret angeboten?
b) Welche Vergütung wurde für die jeweils einzelnen Leistungen
vereinbart, und zu welchen Zahlungsbedingungen?
c) Wie hoch war der Vertragswert insgesamt?
d) Gibt es über diesen ersten Vertrag noch weitere Verträge mit FIEGE?
Wenn ja, welche Leistungen wurden von FIEGE konkret angeboten?
e) Welche Vergütung wurde für die jeweils einzelnen Leistungen
vereinbart, und zu welchen Zahlungsbedingungen?
f) Wie viel sind diese Verträge insgesamt wert?
g) An welcher Stelle innerhalb der Bundesregierung bzw. des
Bundesministeriums für Gesundheit wurde über die Verträge und die
Beauftragung mit FIEGE letztlich entschieden?
Die Fragen 9 bis 9g werden gemeinsam beantwortet.
FIEGE bot insbesondere Beschaffungstransporte von Persönlicher
Schutzausrüstung (PSA) und weiteren Produkten aus China zum Zentrallager in
Deutschland (Steuerung operativer Abläufe sämtlicher Beschaffungstransporte für
Produkte aus dem Gesundheitssektor im internationalen Bereich),
Beschaffungstransporte von PSA und weiteren Produkten aus Europa und Deutschland zum
Zentrallager in Deutschland, Lager-, Umschlags- und
Distributionsdienstleistungen in Deutschland und Einkaufsdienstleistungen in China (Aktive
Steuerung der Lieferanten China, Abholung der Ware ab Werk des jeweiligen
Lieferanten) an. Es besteht ein weiterer Vertrag mit FIEGE über
Logistikdienstleistungen hinsichtlich Beatmungsgeräten sowie ein Interimslagervertrag. Zu
Vertragsdetails kann die Bundesregierung keine Angaben machen. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
10. Wie hoch waren bisher die Kosten des Bundes für die Logistikleistungen
von FIEGE in diesem Jahr (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
Die Kosten des Bundes für die Logistikleistungen von FIEGE umfassen einen
niedrigen dreistelligen Millionenbetrag. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 9 verwiesen.
11. Warum wurde DHL als zusätzlicher Logistikdienstleister verpflichtet?
Zu welchem Zeitpunkt geschah dies?
a) Gab es für die Beauftragung von DHL eine Ausschreibung?
b) Falls ja, wer hat noch für diesen Auftrag geboten?
c) Falls nein, warum wurde DHL beauftragt?
d) Was war der Leistungskatalog, den DHL zu erfüllen hatte?
Die Fragen 11 bis 11d werden gemeinsam beantwortet.
Aufgrund des hohen Logistikvolumens war die Beauftragung eines weiteren
Logistikdienstleisters erforderlich. Die Beauftragung des Unternehmens DHL
erfolgte im Mai 2020 in einem Verhandlungsverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 119 Absatz 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB), 14 Absatz 4 der Vergabeverordnung. DHL wurde aufgrund ihrer
umfassenden Kompetenz und Erfahrung mit Logistikdienstleistungen sowie der
kurzfristigen Bereitstellung von ausreichend Lagerflächen beauftragt.
12. Gibt es noch einen dritten und/oder weitere Logistikdienstleister, die
eingesetzt wurden, und gab es hierfür eine Ausschreibung?
Es gibt noch weitere eingesetzte Logistikdienstleister. Auch hier erfolgten
Vergaben zunächst in Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb. Ab dem
Zeitpunkt, als die Versorgungsengpässe beseitigt waren und sich die Lage
insgesamt stabilisierte, wurden für künftige Zeiträume zur Lagerung
Ausschreibungen durchgeführt.
13. Was ist das Gesamtvolumen aller im Open-House-Verfahren bezogenen
Schutzmasken (bitte nach OP-Masken und FFP2-Masken und Monaten
aufschlüsseln)?
Im Rahmen des Open-House-Verfahrens wurden insgesamt ca. 277 Millionen
partikelfiltrierende Halbmasken (PfH) sowie ca. 73 Millionen OP-Masken
geliefert.
14. Was ist in Euro das Gesamtvolumen der Aufträge?
Die Masken haben ein vertraglich vereinbartes Gesamtvolumen in Höhe von
1 533 Mrd. Euro.
15. Wie viele Schutzmasken hat der Bund insgesamt von der Firma FIEGE
erworben?
Zu welchem Stückpreis (bitte nach OP-Masken und FFP2-Masken und
Monaten aufschlüsseln)?
Im Rahmen der FIEGE-Beschaffung wurden ca. 249 Millionen
partikelfiltrierende Halbmasken (PfH) und ca. 315 Millionen OP-Masken erworben. Der
durchschnittliche Beschaffungspreis für PfH-Masken war 2,92 Euro je Maske,
für OP-Masken 0,42 Euro je Maske.
16. Wie viele Schutzmasken wurden im Vergleich dazu über die Firmen
Volkswagen, Otto, BASF und Lufthansa bezogen (bitte nach OP-Masken
und FFP2-Masken und Monaten aufschlüsseln)?
Von den genannten Unternehmen wurden nach aktuellem Stand insgesamt ca.
350 Millionen OP-Masken und ca. 70 Millionen PfH-Masken bezogen.
17. Wie hoch waren die Kosten des Bundes insgesamt für die Leistungen der
beteiligten externen Firmen im Beschaffungsstab?
Die Nebenkosten der PSA-Beschaffungsmaßnahmen belaufen sich für das Jahr
2020 auf 189 Millionen Euro sowie für das Jahr 2021 auf ca. 5 Mio. Euro.
Darunter fallen Logistik- und Transportkosten, (Rechts-)Beratungsleistungen
sowie Kosten für die Qualitätsprüfung.
18. Wurde in Open-House-Lieferantenverträgen eine Zahlungsverpflichtung
des BMG ohne vorherige Qualitätsprüfung seitens des BMG oder eines
vom BMG verpflichteten Qualitätsdienstleisters (z. B. TÜV-Nord)
vereinbart?
Wenn ja, nach welchem Zeitraum, und in wie vielen Fällen?
Nein. Für alle Open-House-Lieferverträge war verbindlich eine
Qualitätsprüfung vorgesehen.
19. Warum wurden die Prüfkriterien für die Masken aus dem Open-House-
Verfahren wiederholt im Laufe des Jahres 2020 verändert?
20. Wie stellt das Bundesministerium für Gesundheit Gleichbehandlung aller
Lieferanten bei veränderten Prüfkriterien sicher?
Die Fragen 19 und 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Gleichbehandlung der Lieferanten wurde dadurch sichergestellt, dass bei
allen Lieferanten die gleichen vertraglich geschuldeten Standards geprüft
wurden.
21. Wie viele Unternehmen, die im Rahmen des Open-House-Verfahrens
Schutzmasken geliefert haben, wurden inzwischen für ihre Lieferungen
bezahlt?
Bislang haben 327 Lieferanten im Open-House-Verfahren eine (Teil-)Zahlung
für ihre Lieferung erhalten.
22. Wie viele Rechtsstreitigkeiten gibt es in diesem Zusammenhang
insgesamt?
An welchen Gerichten?
Derzeit sind 65 Klagen rechtshängig. Sämtliche Verfahren werden am
Landgericht Bonn geführt.
23. Wie kam es zur Mandatierung von Ernst & Young (EY) als Berater im
Open-House-Verfahren?
Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde nicht als
Berater für Konzeption oder Durchführung des Open-House-Verfahrens
mandatiert.
24. Inwiefern war EY bereits zuvor in der Beratung, Dokumentation und
Unterstützung bei den Beschaffungsverfahren für das BMG tätig (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/23045)?
Was waren die Aufgaben von EY?
Seit wann war EY in diesem Zusammenhang für das BMG tätig?
EY wurde mit der Analyse und Prozessaufnahme der Beschaffungsvorgänge
sowie mit der Unterstützung des Einkaufsprozesses beauftragt. Dieser Vertrag
wurde am 7. April 2020 geschlossen.
25. Gab es für die Beratung im Rahmen des Beschaffungsstabes weitere
Angebote von Mitanbietern?
Nein.
26. Gab es hierfür eine Ausschreibung?
Die Beauftragung der Betriebsführung an EY erfolgte im Rahmen eines
Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb.
27. Falls ja, wer hat noch für dieses Mandat geboten (bitte einen
Angebotsvergleich vorlegen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
28. Falls nein, wieso fiel die Wahl des BMG auf EY?
Mangels anderweitiger Anhaltspunkte sah die Vergabestelle zwingende und/
oder fakultative Ausschlussgründe nach § 31 Absatz 1 der
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) i. V. m. § 123 GWB und § 124 GWB als nicht gegeben
an. Die Vergabestelle ging mangels anderweitiger Anhaltspunkte und aufgrund
von Vorkenntnissen aus anderen Verfahren anderer Bundesministerien davon
aus, dass das Unternehmen geeignet ist. Hinzu kamen die große Dringlichkeit
und die Bedeutung der Beschaffung für die Aufrechterhaltung eines
funktionierenden Gesundheitssystems in Deutschland.
29. Wie viele Verträge mit welchem Datum, welchen Inhalten und welcher
Vergütung gibt es mit EY im Zusammenhang mit dem Open-House-
Verfahren?
Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
30. Wurde in diesen Fällen ein zweiter Rechtsberater herangezogen?
Wenn ja, wer, und ab wann?
31. Gab es hierfür eine Ausschreibung?
Die Fragen 30 und 31 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ab Herbst 2020 beriet CMS Hasche Sigle die Bundesrepublik Deutschland im
Rahmen von Streitigkeiten aus dem Open-House-Verfahren.
32. Wie hoch ist die Vergütung der Apotheken für die seit Mitte Dezember
2020 begonnene Abgabe von FFP2-Masken an vulnerable
Bevölkerungsgruppen und Risikopatienten je FFP2-Maske?
Die Abgabe der Schutzmasken gemäß der Coronavirus-Schutzmasken-
Verordnung vom 14. Dezember 2020 erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Bis
zum 6. Januar 2021 konnten die Anspruchsberechtigen in Apotheken gegen
Vorlage ihres Personalausweises beziehungsweise durch Abgabe einer
nachvollziehbaren Eigenauskunft einmalig drei Schutzmasken kostenfrei erhalten.
Zur Finanzierung dieser Schutzmasken hat das Bundesamt für Soziale
Sicherung (BAS) am 16. Dezember 2020 aus der Liquiditätsreserve des
Gesundheitsfonds pauschal 491,4 Mio. Euro an den Nacht- und Notdienstfonds des
Deutschen Apothekerverbandes e. V. (NNF) gezahlt, der die Finanzmittel an die
Apotheken als anteilige Pauschale weiterleitet. Der vom NNF an eine Apotheke
auszuzahlende Anteil errechnet sich aus dem Quotienten aus der Anzahl der im
3. Quartal 2020 von dieser abgegebenen und an den NNF gemeldeten
Packungen verschreibungspflichtiger Fertigarzneimittel und der entsprechenden
Gesamtzahl aller von den Apotheken abgegebenen und an den NNF in diesem
Zeitraum gemeldeten Packungen verschreibungspflichtiger Fertigarzneimittel.
In den Zeiträumen vom 1. Januar 2021 bis zum 28. Februar 2021 sowie vom
16. Februar 2021 bis zum 15. April 2021 können die Anspruchsberechtigten
jeweils sechs weitere Schutzmasken gegen Vorlage eines von den gesetzlichen
Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen verschickten
Berechtigungsscheins erhalten. Die von den Apotheken auf Grundlage des
ersten Berechtigungsscheins abgegebenen Schutzmasken werden mit 6 Euro
einschließlich Umsatzsteuer je Maske erstattet, die Schutzmasken auf Grundlage
des zweiten Berechtigungsscheins mit 3,90 Euro einschließlich Umsatzsteuer.
Die Eigenbeteiligung der Anspruchsberechtigten beträgt 2 Euro je
Berechtigungsschein.
Durch die Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Schutzmasken-
Verordnung vom 4. Februar 2021 (BAnz AT 05. Februar 2021 V1) wurde der
Kreis der Anspruchsberechtigten auf Schutzmasken auf Bezieherinnen und
Bezieher von Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB
II) und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7
Absatz 3 SGB II leben, ausgeweitet. Dieser Personenkreis erhält jeweils zehn
Masken pro Person. Eine Eigenbeteiligung besteht nicht. Diese Masken können
bis zum 6. März 2021 bei den Apotheken eingelöst werden und werden
ebenfalls mit 3,90 Euro je Schutzmaske einschließlich Umsatzsteuer erstattet.
33. Wie kommt diese Vergütung zustande?
Der Erstattungspreis von 6 Euro je Maske einschließlich Umsatzsteuer ging
wesentlich auf eine vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag
gegebene Markterhebung zurück. Diese ergab zu den Preisentwicklungen in den
unterschiedlichen Maskenklassen zum Stichtag 9. Oktober 2020 einen
durchschnittlichen Abgabepreis für FFP2-Masken von 4,29 Euro netto, entsprechend einem
Bruttopreis von 5,11 Euro. Bei der Festsetzung der Vergütung waren unter
anderem die Beschaffungskosten, die Kosten für die Beratungsleistung gegenüber
den Anspruchsberechtigten und die Kosten für eine gegebenenfalls notwendige
Umverpackung von Schutzmasken zu berücksichtigen. Zudem war zu
berücksichtigen, dass die Apotheken auch das wirtschaftliche Risiko der Abgabe der
Masken tragen. Die mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-
Schutzmasken-Verordnung vorgenommene Absenkung der Vergütung auf
3,90 Euro je Maske einschließlich Umsatzsteuer trägt dem Umstand Rechnung,
dass durch die Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten auf
Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
sowie die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken im öffentlichen Raum
für die gesamte Bevölkerung der zu erzielende Gewinn für die Apotheken aus
der Abgabe von Schutzmasken weiter steigt und das wirtschaftliche Risiko,
beschaffte Schutzmasken nicht abgeben zu können, deutlich sinkt. Zudem hat sich
die Marktverfügbarkeit von FFP2-Masken zwischen Dezember 2020 und
Februar 2021 erheblich verbessert und damit die Beschaffungskosten reduziert.
34. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche
Anschaffungspreis der Apotheken pro FFP2-Maske?
Nach einer vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebenen
Stichprobe zu den von deutschen Großhandelsunternehmen verlangten Preisen
von FFP2-Masken lagen diese zum Stichtag 25. November 2020 im
Durchschnitt bei 1,62 Euro bei nachweislicher Zertifizierung. Zu den aktuellen
Durchschnittspreisen liegen der Bundesregierung keine exakten Zahlen vor. Es
ist aber davon auszugehen, dass der durchschnittliche Einkaufspreis für die
Apotheken in den vergangenen Monaten durch das steigende Angebot an
FFP2-Masken gesunken ist. Dazu beigetragen haben auch die kostenlose
Abgabe von Schutzmasken auf Grundlage der Coronavirus-Schutzmasken-
Verordnung sowie das Angebot von Schutzmasken nahe des Einkaufspreises durch
Supermärkte. Die in der Folge sinkende Bereitschaft der Kundinnen und
Kunden hohe Preise für Schutzmasken zu bezahlen, wirkt auch auf die
Beschaffungspreise zurück.
35. Welche Qualitätssicherungsmaßnahmen wurden für dieses
Abgabeprogramm vereinbart?
Abgabefähig sind die in der Anlage zur Coronavirus-Schutzmasken-
Verordnung aufgeführten Schutzmasken. Die Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände (ABDA) unterstützt die Apotheken mit einer Empfehlung zur
Beschaffung und Abgabe von Schutzmasken gemäß der Coronavirus-
Schutzmasken-Verordnung. Diese Empfehlung enthält auch ausführliche Hinweise zur
Verkehrsfähigkeit und Qualität der abzugebenden Schutzmasken. Zudem hat
die Bundesregierung im Dezember 2020 der ABDA ein Informationsblatt für
Anspruchsberechtigte übermittelt, in dem Hinweise zum korrekten Aufsetzen
der Schutzmaske gegeben werden. Die ABDA hat das Informationsblatt ihren
Mitgliedern übersandt und diese darüber informiert, dass es auf ihrer
Homepage für die Apotheken zum Herunterladen zur Verfügung steht, damit es bei
Bedarf an Kundinnen und Kunden ausgehändigt werden kann.
36. Welchen Beschaffungsweg gibt das BMG für Apotheken vor?
Die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung enthält keine diesbezüglichen
Vorgaben.
37. Gibt es in diesem Zusammenhang Absprachen mit Lieferanten und
Dienstleistern?
Wenn ja, mit welchen?
38. Gab es insbesondere vor Bekanntgabe des Programms Absprachen mit
Lieferanten und Dienstleistern?
Wenn ja, mit welchen?
39. Gab es in diesem Zusammenhang eine Absprache zwischen BMG und
DocMorris?
Wenn ja, mit welchem Inhalt, und mit welchem Datum?
40. Gab es in diesem Zusammenhang eine Absprache zwischen BMG und
FIEGE?
Wenn ja, mit welchem Inhalt, und mit welchem Datum?
41. Gab es in diesem Zusammenhang eine Absprache zwischen BMG und
dritten Lieferanten und Dienstleistern?
Wenn ja, welchem Inhalt, und mit welchem Datum?
Die Fragen 37 bis 41 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wurde am 10. Dezember 2020 die nach § 20i Absatz 3 Satz 9 und 10 des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) erforderliche Anhörung zum
Referentenentwurf der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung von GKV-
Spitzenverband, PKV-Verband und ABDA durchgeführt. Darüber hinaus fanden in
diesem Zeitraum diverse Gespräche des Bundesministeriums für Gesundheit mit
der Bundesdruckerei zur Ausgestaltung und zum Druck der
Berechtigungsscheine für die Schutzmasken und zu deren Verteilung an die gesetzlichen
Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen statt. Darüber
hinaus haben seitens der Bundesregierung in diesem Zusammenhang keine
Gespräche mit Lieferanten, Dienstleistern, Logistikunternehmen oder
Versandapotheken stattgefunden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]