[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr,
Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/26448 –
Umsetzungsstand der Digitalisierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat im September 2020 eine Aktualisierung ihrer
Umsetzungsstrategie der Digitalisierung veröffentlicht (online abrufbar unter: https://
www.bundesregierung.de/resource/blob/975292/1605036/ad8d8a0079e287f69
4f04cbccd93f591/digitalisierung-gestalten-download-bpa-data.pdf?downlo
ad=1).
Im internationalen Wettbewerb und insbesondere in Zeiten der
Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Krise ist die Digitalisierung von
besonderer Bedeutung.
Eine Studie des European Center for Digital Competitiveness zufolge ist
Deutschland im internationalen Vergleich in den letzten zwei Jahren allerdings
um 52 Plätze im Ranking zurückgefallen (vgl.
https://digital-competitivenes
s.eu/wp-content/uploads/ESCP_Digital-Riser-Report_2020-1.pdf, S. 13).
Nach Ansicht der Fragesteller ist eine Evaluierung des Umsetzungsstandes bei
ausgewählten Themenfeldern geboten.
1. Hat die Bundesregierung den Umsetzungsstand der Digitalisierung in
Deutschland insgesamt bewertet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
a) Kennt die Bundesregierung das Ergebnis des Digital Riser Reports
2020, dem zufolge Deutschland im internationalen Vergleich deutlich
zurückgefallen ist (vgl.
https://digital-competitiveness.eu/wp-content/u
ploads/ESCP_Digital-Riser-Report_2020-1.pdf, S. 13), und welche
Schlüsse zieht sie daraus?
b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem
Ergebnis?
Die Fragen 1 bis 1b werden aufgrund des Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode erstmals alle
Digitalisierungsvorhaben der Bundesregierung in der Umsetzungsstrategie (USS)
„Digitalisierung gestalten“ gebündelt. Diese führt über 130 zentrale digitalpolitische
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26741
19. Wahlperiode 16.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 16. Februar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Vorhaben in fünf Handlungsfeldern (Digitale Kompetenz, Infrastruktur und
Ausstattung, Innovation und digitale Transformation, Gesellschaft im digitalen
Wandel und Moderner Staat) zusammen. Diese Strategie wird regelmäßig
aktualisiert und die jeweiligen Umsetzungsfortschritte der Maßnahmen transparent
dargestellt. Die nächste Aktualisierung ist für Mitte 2021 geplant. Zudem
werden die Vorhaben der Umsetzungsstrategie auf
www.digital-made-in.de im
jeweiligen Stand der letzten Aktualisierung veröffentlicht und über ein
Dashboard der Fortschritt grafisch dargestellt.
Mit Blick auf das Start-up-Ökosystem wurden in der laufenden
Legislaturperiode deutliche Verbesserungen erreicht. Die Bundesregierung hat bisher
zusammen mit ihren Partnern, wie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der
KfW Capital oder dem Europäischen Investitionsfonds, über zehn Milliarden
Euro für Startup-Investitionen bereitgestellt, wobei davon zwei Milliarden Euro
auf die Corona-Hilfen entfallen. Mit dem Zukunftsfonds kommen weitere zehn
Milliarden Euro Investitionen des Bundes dazu.
Der im September 2020 veröffentlichte Digital Riser Report des European
Center for Digital Competitiveness basiert auf einer Auswahl an Daten des jährlich
erscheinenden Global Competitiveness Reports des World Economic Forum. In
diesem globalen Ranking, das ein umfassenderes Bild der
Wettbewerbsfähigkeit eines Landes gibt, belegt Deutschland seit mehr als zehn Jahren einen Platz
innerhalb der Spitzengruppe der ersten sieben Länder.
Der Digital Riser Report legt einen Schwerpunkt auf die digitale
Wettbewerbsfähigkeit, indem er nur ausgewählte Bereiche wie die Start-Up-Finanzierung
oder die Fähigkeiten der Bevölkerung im Umgang mit digitalen Anwendungen
betrachtet. Genau diese Themen adressiert die Bunderegierung auch im
Rahmen ihrer Umsetzungsstrategie, die fortlaufend überprüft und weiterentwickelt
wird.
2. Wie ist der Umsetzungsstand der Digitalisierung beim Auslesen der Daten
von elektronischen Kassensystemen oder Registrierkassen (mit
zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen – TSE) durch die
Finanzbehörden?
a) Wie erklärt sich die Bundesregierung die Versäumnisse bzw. Probleme
bei der Auslesung der Kassensysteme durch die Finanzbehörden?
b) Welche Konsequenzen zieht sie daraus?
c) Sind die Prüfer zwischenzeitlich in der Lage, auf die Daten
zuzugreifen und sie softwaretechnisch auszuwerten, und wenn nein, wann wird
damit zu rechnen sein?
Die Fragen 2 bis 2c werden zusammenfassend beantwortet.
Für die Erstellung einer Prüfsoftware zur Prüfung der technischen
Sicherheitseinrichtungsdaten (TSE-Daten) sind die Länder zuständig. Derzeit erfolgt eine
europaweite Ausschreibung zur Erstellung der Prüfsoftware. Die
Ausschreibungsfrist läuft bis zum 2. März 2021. Der Zuschlag wird voraussichtlich
Anfang April 2021 bekannt gegeben.
Durch den verpflichtenden Einsatz der TSE sowie der Möglichkeit von Kassen-
Nachschauen und Testkäufen ist das Entdeckungsrisiko schon zum derzeitigen
Zeitpunkt signifikant erhöht worden. Kassen-Nachschauen erfolgen bereits seit
dem 1. Januar 2018. Allein im Jahr 2019 gab es 11 741 Kassen-Nachschauen.
3. Wie ist der Umsetzungsstand der Digitalisierung bei der Auszahlung der
Novemberhilfen?
a) Wie erklärt die Bundesregierung die Software-Probleme bei der
Auszahlung der Novemberhilfen (vgl.
https://www.onlinehaendler-new
s.de/e-recht/gesetze/134197-novemberhilfen-werden-endlich-ausgez
ahlt)?
b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Panne?
c) Wann rechnet die Bundesregierung mit einer endgültigen
Fertigstellung des Verfahrens?
Die Fragen 3 bis 3c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Antragstellung, wie auch die Auszahlungen der Abschlagszahlungen für
die außerordentlichen Wirtschaftshilfen für November (und Dezember) – kurz
Novemberhilfe (und Dezemberhilfe) – erfolgten genau im vorher öffentlich
angekündigten Zeitplan und lediglich knapp vier Wochen nach den Beschlüssen
über die Schließungsanordnungen in der Besprechung der Bundeskanzlerin mit
den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober
2020.
So ist, wie angekündigt, die Beantragung für die Novemberhilfe seit dem
25. November 2020 möglich. Wie angekündigt wurde noch Ende November,
am 27. November 2020, mit der Zahlung von Abschlagszahlungen begonnen.
Die reguläre Auszahlung der Novemberhilfen erfolgt seit dem 12. Januar 2021.
Auch die Antragstellung und Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfe
wurde, wie öffentlich angekündigt, fristgerecht umgesetzt: Seit dem 23. Dezember
2020 können Anträge gestellt werden (Soloselbständige konnten schon am
22. Dezember 2020 einen Antrag stellen), seit dem 5. Januar werden
Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfe ausgezahlt. Die reguläre Auszahlung
erfolgt seit dem 1. Februar 2021.
Bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für November handelt es sich um
eine Wirtschaftshilfe für Einbußen, die im Monat November erlitten wurden.
Naturgemäß können solche Einbußen erst im Nachhinein beziffert werden.
Gerade um bei Unternehmen und Selbständigen dennoch möglichst zügig Abhilfe
für durch Schließungsanordnungen der Besprechung der Bundeskanzlerin mit
den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober
2020 entstandene Schäden zu schaffen, wurden Abschlagszahlungen
vorgenommen.
Die politische Verständigung auf die grundsätzlichen Parameter der
Novemberhilfe erfolgte also zeitnah zur gemeinsamen Videokonferenz der
Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28.
Oktober 2020, als sich aufgrund der steigenden Infektionszahlen abzeichnete, das
Schließungen einzelner Branchen unabwendbar werden.
Nach den Beschlüssen zur Schließungsanordnung und Gewährung einer
außenordentlichen Wirtschaftshilfe in der gemeinsamen Videokonferenz am 28.
Oktober 2020 konnten dann im Anschluss die dafür nötigen
Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern ausgearbeitet und geschlossen werden. Nach der
detaillierten und rechtssicheren Ausgestaltung eines solchen Programms musste
im Anschluss Software für das elektronische Antragsverfahren programmiert
werden. Dabei wurde insbesondere zur Vermeidung von Missbrauch der
Abgleich von Daten der Finanzverwaltung einbezogen und weiterentwickelt, u. a.
Elektronische Steuererklärung Zertifikate (ELSTER-Zertifikate). Bei der
Programmierung ist zu unterscheiden: Das Antragsverfahren ermöglicht den
Soloselbständigen und Prüfenden Dritten (Steuerberatern, Rechtsanwälten, ...) die
Antragstellung und veranlasst automatisch die Abschlagszahlungen. Mit dem
Fachverfahren bearbeiten die Länder die Anträge, erteilen die Bescheide und
veranlassen die endgültige Auszahlung. Die Durchführung des Fachverfahrens
ist Sache der Länder, da diese für die Administrierung der Hilfen zuständig
sind. Dabei werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechend
der jeweiligen Zuständigkeiten des Bundes bzw. der Länder berücksichtigt. Auf
Bitten der Länder hatte die Bundesregierung sich bereit erklärt, auf eigene
Kosten ein vollständig digitalisiertes Fachverfahren für die Novemberhilfe für die
Länder programmieren zu lassen, um einen schnellen Start der
Überbrückungshilfen zu ermöglichen. Wegen der unterschiedlichen zeitlichen und technischen
Voraussetzungen in den Ländern war die Verständigung über die Abläufe und
Anforderungen und die Programmierung des Fachverfahrens deutlich
aufwändiger als die Programmierung des Antragsverfahrens.
4. Wie ist der Umsetzungsstand der Digitalisierung der Gesundheitsämter?
a) Wie erklärt die Bundesregierung, dass eine einheitliche digitale
Erfassung der Corona-Infektionen sowie Kontaktnachverfolgungen erst am
16. November 2020 beschlossen worden ist, die technische
Umsetzung hierzu jedoch bis dato nicht möglich ist (vgl.
https://www.hcm-m
agazin.de/digitalisierung-gesundheitsaemter-corona-sormas-infektione
n-nachverfolgen/150/33820/408643)?
b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser
verzögerten Digitalisierung?
c) Wann ist mit einer Verfahrenslösung zu rechnen?
Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet.
Die Verantwortung für die Ausstattung der Gesundheitsämter und damit die
Entscheidung über die Verwendung digitaler Hilfsmittel obliegen den Ländern
und den Gesundheitsämtern selbst. Die Bundesregierung kann in diesem
Zusammenhang nur unterstützend agieren.
4a) Die digitale Erfassung und standardisierte Meldung von
Infektionskrankheiten existiert bereits seit Jahren. Daher ist seit Beginn der Corona-Pandemie
sichergestellt, dass Infektionen entlang der gesamten Meldekette nach dem
Infektionsschutzgesetz (IfSG) erfolgen. Im Bereich der mittels digitaler
Anwendungen unterstützten Kontaktnachverfolgung bestanden jedoch keine
gemeinsamen Fachverfahren. Um eine Vereinheitlichung und Verbesserung dieser
Verfahren zu erreichen, fördert die Bundesregierung die Entwicklung und den
Einsatz des Surveillance Outbreak Response Management and Analysis System
(SORMAS). Grundsätzlich wird SORMAS von der Bundesregierung seit dem
1. November 2014 unterstützt. Die Anwendung wurde ursprünglich zur
Eindämmung der Ebola-Epidemie in Afrika entwickelt.
In der SARS-CoV-2-Pandemie hat das Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) frühzeitig prozesserleichternde, integrierte Softwareanwendungen
gefördert, die die Gesundheitsämter entlasten und unterstützen können. SORMAS
wird als eigenständige, an den deutschen Öffentlichen Gesundheitsdienst
(ÖGD) angepasste Softwareanwendung in verschiedenen Gesundheitsämtern
seit dem Frühjahr 2020 eingesetzt. Bereits diese Version führt zu einer
Entlastung der Gesundheitsämter im Umgang mit der SARS-CoV-2-Pandemie, sie
verfügt jedoch nicht über Schnittstellen zu dem Deutschen Elektronischen
Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) oder zu
sogenannten IfSG-Fachanwendungen zur Infektionsmeldung an die zuständige
Landesstelle. Grundsätzlich ist die Einführung neuer Softwareanwendungen
wie SORMAS komplex, da neben der Einrichtung der entsprechenden
Nutzerinnen und Nutzer, auch Schulungen und Prozessanpassungen vor Ort
durchgeführt werden müssen. Dies gilt umso mehr im Bereich des Infektionsschutzes,
da eine durchgehend hohe Qualität sicherzustellen ist.
4b) Um weitere Verbesserungen, u. a. Schnittstellen zu IfSG-Fachanwendungen
zu etablieren, wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit das
Forschungsvorhaben SORMAS@DEMIS angestoßen, das seit dem 1. Juli 2020
läuft. Entsprechende Schnittstellen werden mit der Erweiterung SORMAS X
zur Verfügung gestellt. Ein entscheidendes Ziel der Stärkung der
Digitalisierung im Rahmen des im September 2020 zwischen Bund und Ländern
beschlossenen Paktes für den ÖGD ist es, eine Interoperabilität über alle Ebenen
des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) hinweg sicherzustellen und die
für das Melde- und Berichtswesen erforderlichen Schnittstellen und Systeme zu
definieren, zu schaffen und die entsprechenden Standards umzusetzen. Zur
Beschleunigung und Vereinfachung von Meldeverfahren werden hierfür zentrale
Plattformen des Bundes geschaffen, bereitgestellt und deren konsequente
Nutzung vorangetrieben (z. B. SORMAS).
4c) SORMAS X wird in den kommenden Wochen allen Gesundheitsämtern zur
Verfügung gestellt und entsprechende Schnittstellen zu den IfSG-
Fachanwendungen beginnend mit der am häufigsten hierfür eingesetzten Software Surv-
Net@RKI ausgerollt.
5. Wie ist der Umsetzungsstand der IT-Konsolidierung des Bundes?
a) Wie erklärt die Bundesregierung, dass die IT-Konsolidierung des
Bundes von Bundesministerien und Behörden entgegen der Planung 2020
nicht abgeschlossen werden konnte (vgl.
https://www.heise.de/news/B
und-will-130-000-Rechnerarbeitsplaetze-in-acht-Jahren-modernisiere
n-5005099.html)?
Die Fragen 5 und 5a werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist keine Planung bekannt, die einen Abschluss der IT-
Konsolidierung des Bundes (IT-K Bund) im Jahre 2020 beinhaltet hätte.
b) Welcher neue Zeitplan liegt vor, und warum?
Der Zeitplan sieht vor, die Dienstekonsolidierung des BMI bis 2025 und die
Betriebskonsolidierung des BMF bis 2028 abzuschließen.
BMF für die IT-Betriebskonsolidierung Bund (BKB): Mit Beschluss der
Bundesregierung vom 6. November 2019 wurde dem BMF ab dem 1. Januar
2020 die Gesamtverantwortung für die Durchführung der IT-
Betriebskonsolidierung Bund übertragen. Hierzu zählt auch der Auftrag an das Projekt BKB,
die im Jahre 2016 ursprünglich erstellte und bis dato nie angepasste
Reihenfolgeplanung neu aufzustellen. Durch Beschluss des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestags (HHA) vom 14. November 2019 wurde ergänzt, dass
dabei neben der Leistungsfähigkeit des Informationstechnikzentrum Bund
(ITZBund) weitere, behördenseitig zu betrachtende, sachliche Kriterien
berücksichtigt werden sollen. Die zeitliche Planung für die Durchführung der
Behördenprojekte wurde als „Reihenfolgeplan BKB“ am 10. Dezember 2020 durch
den zuständigen Lenkungsausschuss im Rahmen der 49. IT-Ratssitzung
einstimmig beschlossen. Der Reihenfolgeplan wurde dem Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages bereits übermittelt und liegt als Ausschussdrucksache
vor.
c) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Verfehlung
ihres Ziels?
Es war nie das Ziel, die IT-Konsolidierung des Bundes bis 2020 abzuschließen.
Grundsätzlich werden mögliche Konsequenzen bei sich verändernden
Rahmenbedingungen immer mit allen Beteiligten abgestimmt und das Vorgehen
entsprechend angepasst.
Die Bundesregierung strebt eine realistische Umsetzung der IT-K Bund mit
vernünftigen Zeitplänen an, die die vorhandenen Rahmenbedingungen
berücksichtigen.
Daher hat das Projekt IT-Betriebskonsolidierung Bund im BMF in intensiver
Zusammenarbeit sowohl mit den Ressorts als auch dem ITZBund sowohl das
Vorgehen zur neuen Reihenfolgeplanung als auch den daraus resultierenden
Reihenfolgeplan intensiv abgestimmt. Dabei wurden bspw. auch die
Beschaffenheit der Behörden-IT, die Projektfähigkeit der Behörde und Fragen zu
zwingenden technischen oder sonstigen Abhängigkeiten für den Start eines
Behördenprojekts berücksichtigt.
6. Wie ist der Umsetzungsstand des Glasfaserausbaus in Deutschland?
a) Wie erklärt die Bundesregierung, dass kaum Glasfaseranschlüsse in
Deutschland bestehen (vgl.
https://de.statista.com/infografik/9560/ver
breitung-von-glasfaser-anschluessen-in-deutschland/ sowie
https://ww
w.oecd.org/digital/broadband/speed-tests.htm)?
b) Hat die Bundesregierung diese Situation im europäischen Vergleich
bewertet, und wie will sie die Ausbauwerte der Nachbarländer in
einem absehbaren Zeitraum erreichen?
c) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Die Fragen 6 bis 6c werden zusammen beantwortet.
Digitalpolitisches Kernziel der Bundesregierung ist der flächendeckende
Ausbau mit gigabitfähigen Internetverbindungen für alle Haushalte und
Unternehmen in Deutschland bis 2025. Zur Erreichung dieses Ziels setzt die
Bundesregierung vorrangig auf den privatwirtschaftlichen Ausbau. Dort, wo der
privatwirtschaftliche Netzausbau alleine nicht vorankommt, setzt das
Breitbandförderprogramm des Bundes an.
Deutschland ist laut einer Studie im Auftrag des Fiber to the Home (FTTH)
Council Europe aus dem Jahr 2020 bei der Dynamik des Ausbaus von FTTB/
H-Anschlüssen mit 33,5 Prozent Wachstum und einer Million neuer Anschlüsse
in der Spitzengruppe der „EU 39“.
Nach den aktuellen Zahlen des Breitbandatlas des Bundes verfügten Mitte 2020
13,8 Prozent der Haushalte in Deutschland über einen Glasfaseranschluss
(FTTB/H) mit Downloadraten von mindestens 1 000 Mega-Bit pro Sekunde
(Mbit/s). Zudem waren für 50,2 Prozent der Haushalte gigabitfähige
Kabelfernsehanschlüsse (CATV) mit 1 000 Mbit/s verfügbar. Insgesamt standen
gigabitfähige Breitbandanschlüsse für 55,9 Prozent der Haushalte zur Verfügung. Dies
entspricht einem Zuwachs von 21,8 Prozentpunkten innerhalb eines Jahres.
Dieser hohe Zuwachs geht insbesondere auf die Aufrüstung der
Kabelfernsehnetze auf den gigabitfähigen Übertragungsstandard Data Over Cable Service
Interface Specification (DOCSIS) 3.1 zurück. Zudem ist eine zunehmende
Ausbaudynamik bei der Versorgung mit FTTB/H-Anschlüssen zu beobachten (plus
3,3 Prozentpunkte innerhalb eines Jahres).
7. Wie ist der Umsetzungsgrad des DigitalPakts Schule (vgl.
https://www.dig
ital-made-in.de/dmide/vorhaben/digitalpakt-schule-1793962)?
a) Wie erklärt die Bundesregierung, dass bisher die vom Bund zur
Verfügung gestellten Gelder noch nicht oder kaum bewilligt worden sind
(vgl.
https://www.zeit.de/news/2020-12/26/grossteil-des-digitalpakt-ge
ldes-erreicht-schulen-noch-nicht?utm_referrer=https%3A%2F%2Fww
w.google.com%2F)?
b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
ausbleibenden Bewilligung und den damit entstehenden Verzögerungen des
DigitalPakts?
Die Fragen 7 bis 7b werden zusammen beantwortet.
Bund und Länder haben den DigitalPakt Schule über eine Laufzeit von fünf
Jahren abgeschlossen. Die Bundesregierung setzt mit dem DigitalPakt Schule
einen großen Impuls für die Digitalisierung unserer Schulen. Die
Bundesregierung legt dabei großen Wert darauf, dass diese Infrastrukturen nachhaltig
wirken und die schulische Bildung verbessern. Deshalb folgt die – lange vor der
Pandemie beschlossene – Verwaltungsvereinbarung dem Grundgedanken vom
Primat der Pädagogik. Darüber hinaus geben die einschlägigen rechtlichen
Vorschriften den Zeitrahmen für ein rechtsförmiges Vorgehen vor. Die
vorgeschriebenen Schritte und Rahmenbedingungen haben Bund und Länder für den
DigitalPakt Schule im Rahmen des Möglichen flexibel gehandhabt.
8. Wie ist der Umsetzungsgrad des elektronischen Personalausweises?
a) Welche Daten liegen der Bundesregierung darüber vor, inwieweit der
elektronische Personalausweis von den Bürgern angenommen wird?
b) Wie erklärt sich die Bundesregierung die zurückhaltenden Werte bzw.
Ergebnisse?
c) Welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Die Fragen 8 bis 8c werden zusammen beantwortet.
Über 62 Millionen Deutsche haben heute den Personalausweis mit dem Chip
und können ihren Online-Ausweis nutzen; bei knapp 36 Millionen
Personalausweisen ist der Online-Ausweis aktiviert (Schätzwert).
Eine bundesweite Gesamtstatistik für die Nutzung des Online-Ausweises liegt
dem BMI nicht vor, da die technische Infrastruktur des Online-Ausweises eine
zentrale Erfassung aufgrund der hohen Anforderungen an den Datenschutz
nicht zulässt.
Anhand von Servertransaktionen sind aber Einzelheiten ablesbar. So sind die
drei am häufigsten genutzten Anwendungen des Bundes die Online-
Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung, die Punkteabfrage aus dem
Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes und der Antrag auf ein
Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz, in 2020 über 600 000 Mal mit dem Online-
Ausweis genutzt worden, also mehr als 1 600 Mal pro Tag.
In 2020 wurde der Online-Ausweis deutlich häufiger genutzt, wie die
Auswertung eines vielfach von Behörden und Unternehmen genutzten Servers für die
Online-Ausweisfunktion ergab. Hier stiegen die Verwendungen des Online-
Ausweises zwischen Februar und Dezember 2020 um 380 Prozent.
Dieser starke Anstieg liegt zum einen an den Corona-bedingt eingeschränkten
Öffnungszeiten von Behörden, da notwendige „Behördengänge“ digital erledigt
werden mussten. Zum anderen nehmen die Anwendungsmöglichkeiten für den
Online-Ausweis rasch zu.
Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (
www.onlinezugangsgeset
z.de) werden immer mehr Verwaltungsleistungen online bereitgestellt. Zum
Beispiel können ElterngeldDigital, Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG), Leistungen aus dem Kfz-Zulassungswesen und das Corona-
Überbrückungsgeld vollständig digital mit dem Online-Ausweis beantragt werden.
Zudem setzen immer mehr Unternehmen das elektronische Ausweisen für die
gesetzeskonforme Kunden-Identifizierung ein. So ist es beispielsweise
möglich, die beim Kauf einer SIM-Karte oder eSIM notwendige Identifizierung
gegenüber dem Mobilfunkanbieter mithilfe des Online-Ausweises durchzuführen.
Das dauert nur wenige Sekunden und die SIM kann sofort verwendet werden.
Unter
www.personalausweisportal.de/Anwendungen sind mehr als 130
Anwendungsbeispiele für den Online-Ausweis aufgelistet.
Um die Akzeptanz der Online-Ausweisfunktion zu steigern, wird u. a. ihre
Nutzerfreundlichkeit stetig verbessert. Beispielsweise enthält das am 1.
Dezember 2020 veröffentlichte Update für die AusweisApp2 als Software für den
Online-Ausweis (
www.ausweisapp.bund.de) neben einer neuen Oberfläche
auch die Funktion, auf Knopfdruck prüfen zu können, ob das eigene
Smartphone und der Ausweis zur mobilen Nutzung einsatzbereit sind.
Die Nutzung des Online-Ausweises wurde und wird auch durch weitere
Maßnahmen erleichtert. Seit dem 1. Januar 2021 entfällt die bisherige Gebühr von
sechs Euro für das nachträgliche Aktivieren des Online-Ausweises und das
(Neu)Setzen der PIN beim Bürgeramt. Künftig können Bürgerinnen und
Bürger, die ihren PIN-Brief nicht mehr finden oder ihre PIN nicht mehr wissen,
einen Ersatz-PIN-Brief mit Hilfe eines neuen Online-PIN-Rücksetzdienstes
einfach von zuhause aus bestellen. Der bisher notwendige Besuch beim Bürgeramt
fällt weg.
Seit 2017 können für das Online-Ausweisen moderne Smartphones (Android,
iOS) eingesetzt werden. Ein separates Kartenlesegerät ist nicht mehr
erforderlich. Zum Online-Ausweisen benötigen Bürgerinnen und Bürger seitdem ein
geeignetes Smartphone, eine App, zum Beispiel die AusweisApp2, und die
Ausweiskarte.
Eine neue Möglichkeit für das Online-Ausweisen soll noch in diesem Jahr
bereitgestellt werden: Ab Herbst 2021 soll das Online-Ausweisen mithilfe des
Smartphones auch ohne wiederholtes Auflegen der Ausweiskarte
funktionieren. Dazu wird der Online-Ausweis direkt im Smartphone sicher gespeichert.
An diesen und weiteren rechtlichen und technischen Verbesserungen für den
digitalen Identitätsnachweis arbeiten das Bundesministerium des Innern, für Bau
und Heimat, das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie und das Bundesministerium der Finanzen unterstützt vom Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik und vom Bundesverwaltungsamt
derzeit gemeinsam im Rahmen der Initiative „Projekt Digitale Identitäten“ der
Bundesregierung.
Mit fortschreitender Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes durch den Bund
und die Länder werden zugleich immer mehr Anwendungsfälle für den Online-
Ausweis in der Verwaltung geschaffen und damit seine Akzeptanz und Nutzung
kontinuierlich verbessert. In der digitalisierten Verwaltung wird der Nutzen der
Online-Ausweisfunktion als Identifikationsmittel für das Vertrauensniveau
„hoch“ gemäß der electronic IDentification, Authentication and trust Services
(eIDAS) Verordnung der EU in den Nutzerkonten von Bund und Ländern für
Bürgerinnen und Bürger konkret erlebbar.
Entsprechend haben die ersten am Nutzerkonto Bund angeschlossenen
Fachverfahren zu einer Steigerung der erfolgreich abgeschlossenen Transaktionen
mit dem Online-Ausweis von circa 80 Fällen im Juni 2020 auf über 6 000 Fälle
im November 2020 geführt. Die fortschreitende Umsetzung des
Onlinezugangsgesetzes wird diese Zahlen weiterhin positiv beeinflussen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]