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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Angebliche Parkverstöße deutscher Urlauber in Kroatien und ihre Ahndung in Deutschland

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

19.02.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2646505.02.2021

Angebliche Parkverstöße deutscher Urlauber in Kroatien und ihre Ahndung in Deutschland

der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Christoph Neumann, Frank Pasemann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung gibt durch das Auswärtige Amt Reise- und Sicherheitswarnung heraus, die deutschen Urlaubern bei ihrer Entscheidung helfen sollen, ob und wohin sie ins Ausland reisen möchten (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reiseratgeber/256726). Ferner sollen diese Hinweise Urlaubern einen unbeschwerten Aufenthalt im Ausland ermöglichen (s. o.). Dabei informieren die Reise- und Sicherheitshinweise über Einreisebestimmungen, zollrechtliche und strafrechtliche Vorschriften und die medizinische Versorgung sowie länderspezifische Risiken (ebd.).

Laut Angaben des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) erhalten Fahrzeughalter aus Deutschland seit einigen Jahren von Rechtsanwälten, Inkassobüros und Gerichten Zahlungsaufforderungen wegen der Übertretung kommunaler Parkvorschriften in Kroatien (https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/ausland/kroatien/). Den Fahrzeughaltern werden die angeblichen Parkverstöße nicht unmittelbar vor Ort vorgehalten, indem ein Strafzettel an der Windschutzscheibe angebracht wird, sondern häufig erst mehrere Jahre nach der Zuwiderhandlung (https://www.tz.de/muenchen/stadt/muenchen-falsch-geparkt-im-kroatien-urlaub-400-euro-strafzettel-kommt-nach-4-jahren-9638448.html; https://www.anwalt.de/rechtstipps/pula-parking-und-zagreb-parkng-der-teure-parkschein-in-kroatien_069265.html).

Deutsche Anwälte berichten, dass neben dem behaupteten offenen Parkentgelt von etwa 10 bis 40 Euro auch Anwaltsgebühren von über 150 Euro geltend gemacht werden. Bleibt die Zahlungsaufforderung erfolglos, werde versucht, über einen kroatischen Notar das Geld für den angeblich nicht bezahlten Parkschein sowie weitere Kosten im Wege eines notariellen Vollstreckungsbeschlusses zu erlangen (https://www.anwalt.de/rechtstipps/pula-parking-und-zagreb-parkng-der-teure-parkschein-in-kroatien_069265.html; https://www.kanzlei-breywisch.de/index.php?option=com_content&view=article&id=164:170319-pula-parking-eugh-urteil&catid=79&Itemid=473). Dazu hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 9. März 2017 (Az.: C-551/15) entschieden, dass Vollstreckungsbescheide, die von kroatischen Notaren als „glaubwürdige Urkunden“ ausgestellt wurden, nicht als Europäische Vollstreckungstitel anerkannt werden (https://www.bussgeldkatalog.org/news/eugh-entscheidung-autofahrer-nuss-parkverstoss-in-kroatien-nicht-bezahlen-205985/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Ist der Bundesregierung bekannt, dass deutschen Urlaubern bei angeblichen Parkverstößen in Kroatien teilweise erst Jahre nach dem behaupteten Parkverstoß durch Anwälte, Inkassounternehmen, kroatische Notare und Gerichte Zahlungsaufforderungen zugestellt werden, die nach der Rechtsprechung des EuGH zumindest soweit es sich um notarielle Vollstreckungsbeschlüsse kroatischer Notare handelt, in Deutschland nicht vollstreckt werden dürfen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Wenn ja, von wie vielen Einzelfällen hat die Bundesregierung Kenntnis?

2

Sind deutsche Verkehrsclubs bislang mit der Bundesregierung in Kontakt getreten, um über den Umgang mit der Praxis zu beraten, Zahlungsforderungen gegen deutsche Fahrzeughalter wegen Parkverstößen in Kroatien mittels notarieller Vollstreckungsbeschlüsse kroatischer Notare in Deutschland geltend zu machen?

Wenn ja, welche Ergebnisse hatten die Beratungen?

3

Hat die Bundesregierung bislang im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit mit Kroatien darauf hingewirkt, dass die Praxis, Zahlungsforderungen gegen deutsche Fahrzeughalter wegen angeblicher Parkverstöße in Kroatien mittels Vollstreckungsbeschlüssen kroatischer Notare in Deutschland geltend zu machen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), eingestellt wird?

4

Plant die Bundesregierung, wenn sie bislang im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit mit Kroatien nicht im Sinne der Frage 3 aktiv geworden ist, zukünftig einen entsprechenden Vorstoß?

5

Erwägt die Bundesregierung, in den vom Auswärtigen Amt erstellten Reise- und Sicherheitshinweisen für Kroatien (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/kroatien-node/kroatiensicherheit/210072#content_3) über die Versuche aufzuklären, Zahlungsforderungen wegen angeblicher Parkverstöße deutscher Urlauber in Kroatien mittels Vollstreckungsbeschlüssen kroatischer Notare Nachdruck zu verleihen, die in Deutschland nicht vollstreckt werden können?

Wenn nein, warum nicht?

6

Plant die Bundesregierung ansonsten Maßnahmen, um deutsche Urlauber und Fahrzeughalter gegen die unberechtigte Geltendmachung von Zahlungsforderungen aufgrund angeblicher Parkverstöße in Kroatien mithilfe von Vollstreckungsbeschlüssen kroatischer Notare zu unterstützen, und wenn ja, welche sind dies?

Berlin, den 28. Januar 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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