Die Situation rund um die ausgeschriebenen Lieferungen von Atemschutzmasken
der Abgeordneten Enrico Komning, Steffen Kotré, Tino Chrupalla, Leif-Erik Holm, Dr. Heiko Heßenkemper, Hansjörg Müller, Dr. Rainer Kraft, Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Jörg Schneider, Uwe Witt, Paul Viktor Podolay, Ulrich Oehme, Jürgen Braun, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth, Dr. Axel Gehrke und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im März 2020 schrieb das Bundesministerium für Gesundheit die Lieferung von Atemschutzmasken aus (dazu Video https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/videos/masken-debakel-video-100.html, Minute 1:35). Laut der ARD-Sendung „Plusminus“ vom 16. September 2020 (dazu Video https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/videos/masken-debakel-video-100.html) erteilte das Bundesministerium infolgedessen über 700 Bewerbern einen Zuschlag, die daraufhin Atemschutzmasken in Millionenstückzahl bestellten. Wie im Bericht ausgeführt, wurden entsprechend der Verträge FFP2- und OP-Masken geordert. Zugleich wird jedoch berichtet, dass der Bund die beschafften Millionen Masken nur zu geringen Teilen abgenommen hat (dazu o. g. Video, ab Minute 0:41). Hinsichtlich Millionen Atemschutzmasken erfolgte keine Abnahme, die Vertragspartner selbst sprechen davon, dass sie „auf der Ware sitzen blieben“ (dazu o. g. Video, Minute 1:19 und ab Minute 2:10). Laut dem Plusminus-Bericht fehlen weitere Abnahmezusagen bzw. Abnahmetermine durch die Bundesregierung (dazu o. g. Video, Minute 2:45). Auch die Bezahlung der Masken stehe aus (dazu o. g. Video, Minute 3:06). Mehrere Gerichtsverfahren wurden infolge dessen bereits angestrengt (dazu o. g. Video, ab Minute 3:51).
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen19
Wie viele Verträge über die Lieferung von Atemschutzmasken genau schloss das Bundesgesundheitsministerium ab?
Über die Lieferung wie vieler Masken insgesamt wurden seinerzeit Verträge geschlossen?
Ist Gegenstand jedes Vertrags die Lieferung einer ganz konkreten Anzahl von Atemschutzmasken?
Wie hoch war der von der Bundesregierung in den Verträgen garantierte Preis pro FFP2- bzw. OP-Maske?
Wie hoch sind die Verbindlichkeiten des Bundes, die durch das Eingehen der o. g. Lieferverträge entstanden sind?
Sind die Verträge derart konzipiert, dass seitens des Bundes eine Abnahmeverpflichtung hinsichtlich der jeweils durch den Vertragspartner gelieferten Masken besteht?
Wenn nein, wie ist die Abnahmeverpflichtung des Bundes ausgestaltet?
Wie viele Atemschutzmasken aus diesen Verträgen wurden den Vertragspartnern bislang abgenommen?
Zur Abnahme wie vieler Atemschutzmasken ist der Bund noch verpflichtet, und wie viele Verträge betrifft diese noch ausstehende Abnahme?
Weshalb erfolgte bislang seitens des Bundes noch keine Abnahme dieser Masken?
Wie hoch sind die Zahlungen, die für die bereits abgenommenen Masken seitens des Bundes bislang entrichtet wurden?
Wie hoch ist die Summe der noch ausstehenden Zahlungen
a) für bereits abgenommene Masken und
b) für die noch abzunehmenden Masken?
Wie hoch ist die Summe des Verzögerungsschadens, den die Bundesregierung aufgrund der nicht rechtzeitigen Abnahme der Masken ggf. entrichten muss (Schätzung genügt)?
Wie viele Gerichtsverfahren sind derzeit anhängig, in denen die Vertragspartner mit dem Bundesgesundheitsministerium um die Abnahme bzw. die Zahlung der Masken streiten?
Auf welche Summe insgesamt belaufen sich die Kosten dieser gerichtlichen Auseinandersetzungen für den Bund (Schätzung genügt)?
Wie ist der derzeitige Stand der Gerichtsverhandlungen?
a) Sind Urteile zulasten des Bundesgesundheitsministeriums ergangen, durch die dieses zur Abnahme bzw. Zahlung von Masken verpflichtet wurde, und wenn ja, wie hoch ist die Anzahl der danach abzunehmenden Masken, bzw. wie hoch ist die Gesamtsumme der zu entrichtenden Zahlungen?
b) Wurden vor Gericht Vergleiche verhandelt bzw. stehen solche kurz vor dem Abschluss, durch die das Bundesgesundheitsministerium zur Abnahme bzw. Zahlung von Masken verpflichtet ist, und wenn ja, wie hoch ist die Anzahl der danach abzunehmenden Masken, bzw. wie hoch ist die Gesamtsumme der zu entrichtenden Zahlungen?
Trifft es zu, dass das Bundesgesundheitsministerium durch den Abschluss der Verträge über die Atemschutzmasken höhere Verbindlichkeiten eingegangen ist als Geld im Etat für Masken vorgesehen ist (dazu Video https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/videos/masken-debakel-video-100.html, Minute 0:31)?
Wenn ja, wie werden diese Verbindlichkeiten dann beglichen?
Was geschah bislang mit den vom Bund bereits abgenommenen Atemschutzmasken?
Welche Verwendung plant der Bund mit Blick auf die Masken, bezüglich derer noch eine Abnahmeverpflichtung besteht?
Gelangen bzw. gelangten diese Atemschutzmasken auch in den Handel, und wenn ja, in welcher Weise?
Wenn ja, stellt der Bund dann in den Verträgen sicher, dass seine abnehmenden Vertragspartner die Masken, die der Bund selbst mit Steuergeld der Bürger zuvor erwarb, auch nur mit einer zwar kostendeckenden, aber geringen Gewinnspanne veräußern und dass der Bürger die Masken letztlich zu einem angemessenen, nicht überteuerten Preis erwerben kann?