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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
EU-China-Investitionsabkommen (CAI)
(insgesamt 31 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
18.03.2021
Antwortdauer
37 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenWirtschaft & Finanzen
BT19/2650909.02.2021
EU-China-Investitionsabkommen (CAI)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jürgen Trittin, Katharina Dröge, Dr. Franziska Brantner,
Margarete Bause, Annalena Baerbock, Katrin Göring-Eckardt, Agnieszka
Brugger, Kai Gehring, Claudia Müller, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias
Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel
Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Ottmar von Holtz, Anja Hajduk, Sven-Christian
Kindler, Markus Kurth und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
EU-China-Investitionsabkommen (CAI)
Am 30. Dezember 2020 – am vorletzten Tag der deutschen Ratspräsidentschaft
– fand eine EU-China-Videokonferenz statt. Von Seiten der EU nahmen der
Präsident des Europäischen Rates, Charles Michel, und die Präsidentin der
Europäischen Kommission, Dr. Ursula von der Leyen, teil. China war durch
Präsident Xi Jinping vertreten. Zusätzlich nahmen Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel sowie der französische Präsident Emmanuel Macron teil. Im Rahmen
dieser Konferenz trafen die EU und China eine politische Einigung über ein
Investitionsabkommen (CAI; https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/
eu-china-investitionsabkommen-1833478).
Das Abkommen in seiner finalen Formulierung soll nun juristisch überprüft
und übersetzt werden. In der Öffentlichkeit wurde über eine finale
Ratifizierung des Abkommens durch das Europäische Parlament und den Rat bis
Anfang 2022 spekuliert (https://www.handelsblatt.com/politik/international/investi
tionsabkommen-der-deal-steht-bei-welchen-fragen-sich-die-eu-durchgesetzt-ha
t-und-wo-china/26758948.html?ticket=ST-25773795-id3RagnILifkWQne6yM
b-ap6).
Aus den Reihen der Bundesregierung und der Koalition der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gab es unterschiedliche Bewertungen des Vertrags. Seitens
der Bundesregierung ist die Einigung über CAI vom Bundesminister für
Wirtschaft und Energie Peter Altmaier begrüßt worden: „Das
Investitionsabkommen zwischen der EU und China ist ein handelspolitischer Meilenstein“. Nach
seiner Auffassung bedeute CAI für europäische Unternehmen mehr
Marktzugang und größere Rechtssicherheit sowie ein besseres Wettbewerbsumfeld in
China (ebd.). Offenkundig plant die Bundesregierung, der Ratifikation im Rat
ihre Zustimmung zu erteilen.
Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages,
Dr. Norbert Röttgen, kritisierte jedoch, dass China sich in CAI ohne konkrete
Fristsetzung verpflichtet hat, „anhaltende und nachhaltige Anstrengungen“ zur
Ratifikation der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO) gegen Zwangsarbeit (C29 und C105) zu unternehmen.
Angesichts der gravierenden Menschenrechtsverletzungen beispielsweise in
den chinesischen Provinzen Xinjiang und Tibet sowie in der Sonderverwal-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26509
19. Wahlperiode 09.02.2021
tungszone Hongkong, stelle sich die Frage, ob das positive Signal an die
Staatsführung in Peking, das mit der Vertragseinigung einhergeht, angemessen ist.
Ebenso wurde in Europa wie auch in den USA der Zeitpunkt des Abschlusses
des Abkommens kurz vor der Amtsübernahme des neuen US-Präsidenten Joe
Biden kritisiert, der eine Verständigung mit der EU in der China-Politik
anstrebt, während andere Stimmen aus dem Europäischen Parlament
unterstrichen, für sie sei „Kooperation sinnvoller als Konfrontation“ (https://www.hand
elsblatt.com/politik/international/investitionsabkommen-der-deal-zwischen-de
r-eu-und-china-stoesst-auf-widerstand/26792096.html?ticket=ST-6951908-vrsu
FSF163ukeKggB0e1-ap6).
Das Europäische Parlament kritisierte in einer Resolution vom 21. Januar 2020
den Abschluss von CAI aufgrund der Angriffe auf Hongkongs Autonomie, der
Verletzung von Grundrechten und Freiheiten der Menschen in der
Sonderverwaltungszone Hongkong und der Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang und
Tibet (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/RC-9-2021-0068_E
N.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die ausländischen
Direktinvestitionen europäischer Unternehmen in China und chinesischer
Unternehmen in Europa in den letzten zehn Jahren entwickelt?
a) Welche Branchen europäischer Unternehmen (Automobilindustrie,
Grundstoffindustrie, Pharma-, Chemie- und Elektroproduktion,
Finanzdienstleistungen, Landwirtschaft, …) haben nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen 20 Jahren in welchem Umfang in China
investiert, und wie viel erwirtschaften diese Unternehmen
durchschnittlich pro Jahr in der Volksrepublik China?
b) In welche Branchen haben nach Kenntnis der Bundesregierung
chinesische Unternehmen in Europa investiert, und wie viel erwirtschaften
diese Unternehmen durchschnittlich pro Jahr in der Europäischen
Union?
2. Worin bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung die Notwendigkeit
und der Vorteil für Europa, dieses Abkommen nach siebenjähriger
Verhandlungsdauer unbedingt vor Ende der deutschen Ratspräsidentschaft
abzuschließen?
a) Welche Mitgliedstaaten der EU haben nach Kenntnis der
Bundesregierung besonders auf eine schnelle politische Einigung gedrängt?
b) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die chinesische
Seite auf den CAI-Abschluss gedrängt hat?
c) Gab es von chinesischer Seite nach Kenntnis der Bundesregierung
Zugeständnisse, die sie nur unter der Bedingung machte, dass das
Abkommen noch in einem bestimmten Zeitrahmen abgeschlossen werden
sollte und die bei einem späteren Abschluss nicht mehr gelten würden?
3. Welche Marktöffnungszusagen und Zusagen bei den
Wettbewerbsbedingungen hat die VR China zum ersten Mal im Rahmen des CAI gegeben
(das heißt, nicht vorher schon an anderer Stelle und nur noch nicht
umgesetzt; Vergleich mit GATT-Zusagen; WTO-Beitritt)?
Welche Zugeständnisse gehen über das, was China an Marktzugangsregeln
und anderen Regeln in bilateralen Abkommen mit den EU-Mitgliedstaaten
bereits getroffen hat, hinaus?
4. Welche Rolle hat bei der politischen Einigung über CAI der Umstand
gespielt,
a) dass zum einen die USA durch ihren Phase-1-Deal mit China
Vereinbarungen zum Marktzugang bei Finanzdienstleistungen und zum
erzwungenen Technologietransfer getroffen haben (https://ustr.gov/sites/defaul
t/files/files/agreements/phase%20one%20agreement/US_China_Agree
ment_Fact_Sheet.pdf)?
b) dass zum anderen mit der Regional Comprehensive Economic
Partnership (RCEP) gerade eine Vereinbarung über die größte Freihandelszone
der Welt in Asien und Ozeanien getroffen wurde (https://www.handels
blatt.com/politik/international/rcep-asien-einigt-sich-auf-weltgroesste-f
reihandelszone-china-baut-einfluss-in-region-massiv-aus/2662562
0.html)?
5. Hat die Bundesregierung das Abtrennen der Verhandlungen über ein
Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und China beurteilt, und
wenn ja, mit welchem Ergebnis?
a) Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass
europäische Unternehmen in China gegenüber chinesischen
Unternehmen nicht diskriminiert werden (z. B. beim Marktzugang, durch
Subventionen, bei Ausschreibungen etc.)?
b) Aus welchen Gründen sind die Verhandlungen über die Investor-Staat-
Streitbeilegung im Rahmen des CAI nicht zu einem Abschluss geführt
worden, und welche konkreten Differenzen gab es zwischen der EU
und der VR China?
c) Wann erwartet die Bundesregierung den Abschluss eines
Investitionsschutzabkommens?
Welche Aspekte sind für den erfolgreichen Abschluss eines solchen
Abkommens aus Sicht der Bundesregierung zentral?
d) Welche Folgen hat ein Nichtabschluss der Verhandlungen über ein
Investitionsschutzabkommen innerhalb der vorgesehenen zwei Jahre für
die Regelungen des CAI?
e) Ist die Ankündigung der EU-Kommission, den Investitionsschutzteil
abzutrennen, nach Kenntnis der Bundesregierung so zu verstehen, dass
es sich damit um zwei getrennte Abkommen mit separatem
Ratifizierungsprozess handeln wird, oder besteht die Möglichkeit, die
Abkommen wieder zusammenzuführen und gemeinsam zu ratifizieren, falls
der Ratifizierungsprozess bei CAI bis zum Abschluss des neuen
Investitionsschutzabkommens noch nicht abgeschlossen ist?
f) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die EU-
Kommission in den Verhandlungen keinesfalls von den Standards des
Investor Court System (ICS) bei der Investor-Staat-Streitbeilegung
abweichen wird?
g) Bleiben die bilateralen Investitionsschutzabkommen der EU-
Mitgliedstaaten mit China bis zum Abschluss eines möglichen
Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und China in Kraft?
6. Weshalb wurde beim Format der Videokonferenz, weder die ab dem
1. Januar 2021 amtierende portugiesische EU-Ratspräsidentschaft noch die
darauffolgende slowenische Ratspräsidentschaft, wohl aber die
französische EU-Ratspräsidentschaft 2022 berücksichtigt?
7. Mit welcher Zielsetzung und wann hat die EU-Verhandlungsführung der
chinesischen Seite die Frist gesetzt, wonach es bis zum Ende des Jahres
einen Abschluss der Verhandlungen zu einem Investitionsabkommen
geben muss?
a) Welche Position hat die Bundesregierung in ihrer Rolle als deutsche
Ratspräsidentschaft bei dieser Entscheidung eingenommen?
b) Welche Gründe haben dazu geführt, an dieser Absicht auch in Kenntnis
des Amtsantritts der Biden-Administration festzuhalten?
c) Welche Rolle hat für den Zeitpunkt des Verhandlungsabschlusses vor
Jahresende die verschlechterte Menschenrechtslage in China – etwa in
Xinjiang oder in Honkong – gespielt?
8. In welchem Umfang stellt CAI beim Marktzugang volle Reziprozität
zwischen China und der EU her?
In welchem Umfang wird das Konzept der Wettbewerbsneutralität
verwirklicht (https://www.bruegel.org/2020/12/when-and-how-should-the-eur
opean-union-conclude-an-investment-agreement-with-china/)?
a) In welchem Umfang werden Chinas Räume eingeengt, Marktzugang zu
diskriminieren oder (wieder) zu verbieten?
b) Welche Maßnahmen zur Konfliktschlichtung sind für diesen Fall
vorgesehen?
9. In welcher Weise unterstützen die verabredeten Regelungen die Ziele der
chinesischen „dualen Zirkulationsstrategie“ (https://www.scmp.com/econo
my/china-economy/article/3110184/what-chinas-dual-circulation-economi
c-strategy-and-why-it) in Chinas Wirtschaftspolitik?
10. In welchem Umfang entspricht die Marktöffnung für die europäische
Industrie in China der Marktoffenheit der EU?
Gibt es auf die chinesischen Ausnahmen für Stahl und Aluminium
reziproke Beschränkungen in der EU?
11. Wie gestaltet sich die Verbesserung für Markzugang für die jeweiligen
Branchen im Bereich Finanz- und Telekommunikationsdienstleistungen,
Fahrzeuge mit alternativem Energieantrieb, Luft- und Wassertransport,
private Krankenhäuser sowie Forschung und Entwicklung durch das
Abkommen für europäische Unternehmen?
a) Für welche Investitionen und ab welcher Höhe ist der Marktzugang in
China für die Automobilindustrie künftig unbeschränkt und der
sogenannte Joint-Venture-Zwang aufgehoben, und welche
Marktzugangsvoraussetzungen gelten für deutsche und europäische
Mittelstandsunternehmen im Zuliefererbreich?
b) Erreicht die Öffnung bei den Finanzdienstleistungen den gleichen
Marktzugang für europäische Unternehmen wie der für US-
Unternehmen im Rahmen des Phase-1-Deals?
c) Welche europäischen Unternehmen profitieren von der Aufhebung des
sogenannten Joint-Venture-Zwangs im Gesundheitsbereich in Städten
über 10 Millionen – auf Hainan über 5 Millionen – Einwohnern?
d) In welcher Höhe ist der mögliche Anteil europäischer Unternehmen an
Cloud-Services gedeckelt?
e) Inwiefern erlauben die Marktöffnungen im Seetransport europäischen
Unternehmen künftig ein Door-to-door-Angebot aus einer Hand zu
machen?
f) Welche europäischen Unternehmen profitieren von Marktöffnung im
Luftverkehr in den Bereichen Reservierung, Bodendienste oder
dryleasing?
12. Welche konkreten Zugeständnisse hat die EU bei der Marktöffnung in den
Verhandlungen gegenüber China gemacht?
a) Welche Zugeständnisse hat Europa in den Bereichen des Ausbaus der
5G-Technologie und in Investitions- sowie Forschungs- und
Entwicklungskooperationen in Zukunftstechnologien gegenüber der VR China
gemacht?
b) Trifft es zu, dass die chinesische Regierung im Rahmen der CAI-
Verhandlungen versucht hat, sich das Recht vorzubehalten, Vorteile der
partiellen Öffnung des chinesischen Telekomsektors den Investoren aus
Ländern zu verweigern, die den chinesischen Konzern Huawei vom
5G-Ausbau ausschließen, und hat sich die Bundesregierung in ihrer
Position als Ratspräsidentschaft für die Streichung dieser Passage
eingesetzt (https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/welthandel-china-wollt
e-eu-staaten-fuer-huawei-bann-bestrafen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20
090101-210111-99-979824), und inwiefern setzt sie sich gegenüber der
Europäischen Kommission dafür ein, dass sichergestellt ist, dass ein
entsprechender Vorbehalt im Rahmen des „legal scrubbing“ nicht
hineinverhandelt wird?
c) Gab es Zugeständnisse der EU im Rahmen der CAI-Verhandlungen,
die nicht im Vertragstext verankert wurden?
13. Wird durch das vorliegende Investitionsabkommen für große Unternehmen
und für KMUs im gleichen Umfang Marktzugang geschaffen?
14. Inwiefern beeinträchtigen Chinas neue Regularien zum FDI-Screening-
Gesetz und zum Nationalen Sicherheitsgesetz (von Dezember 2020 und
Januar 2021) die chinesischen Zusagen zur Marktöffnung für europäische
Unternehmen im Abkommen?
15. Plant die EU nach Kenntnis der Bundesregierung, im Rahmen des EU-
China-Investitionsabkommens bzw. in zeitlicher Nähe das bestehende EU-
China-Seeverkehrsabkommen (https://ec.europa.eu/world/agreements/dow
nloadFile.do?fullText=yes&treatyTransId=12968) anzupassen?
Wenn ja, in welchen Bereichen?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die EU nach Kenntnis der Bundesregierung die Verabschiedung
weiterer Seeverkehrsabkommen analog zum bestehenden Abkommen mit
China?
Wenn ja, mit welchen Ländern oder Regionen?
Wenn nein, warum nicht?
16. In welchem Umfang sichert die im CAI gefundene Definition der
stateowned enterprises (SOEs) europäischen Unternehmen tatsächlich
Wettbewerbsgleichheit auf dem chinesischen Markt und verpflichten chinesische
Unternehmen, auf der Grundlage wirtschaftlicher Erwägungen zu agieren,
besonders da die Kommunistische Partei Chinas ihren Einfluss auf private
Unternehmen weiter ausweitet?
a) In welchem Umfang kann der Streitbeilegungsmechanismus im CAI
tatsächlich Wettbewerbsgleichheit herstellen, oder belässt er es bei
Transparenz- und Informationspflichten?
b) In welchem Umfang schafft das CAI für den bisher undurchsichtigen
Bereich von Subventionen mehr Transparenz?
Ist es zutreffend, dass der Streitbeilegungsmechanismus von CAI nur
die Informationspflicht über Subventionen, nicht aber die Subvention
selbst zum Gegenstand haben kann?
c) Erstreckt sich die Regelung zur Transparenz von Subventionen im
Abkommen nur auf primäre oder auch auf sekundäre Subventionen?
17. Verstärkt CAI die Regelungen der Welthandelsorganisation (WTO) zum
Schutz des geistigen Eigentums und vor erzwungenem
Technologietransfer?
a) In welchem Umfang werden damit die missbräuchlichsten Praktiken
angegangen, die im US Section 301 Report genannt werden?
b) Wird damit das Schutzniveau erreicht, dass die USA, Japan und die EU
im Rahmen der WTO fordern?
18. Hat die Bundesregierung eine Haltung zu dem schon lange geforderten
Zugang bei der Standardsetzung durch CAI, und welche konkreten
Zugangsmöglichkeiten werden europäischen Unternehmen dadurch
garantiert?
19. Wird CAI jene Schlupflöcher schließen, die chinesische Behörden immer
wieder genutzt haben, um europäische Unternehmen mit dem Instrument
der Autorisierung vom chinesischen Markt fernzuhalten (https://www.euro
peanchamber.com.cn/en/publications-business-confidence-survey)?
20. Warum wurde die Realisierung der Zusage Chinas beim Beitritt zur
Welthandelsorganisation 2001, „so bald wie möglich“ dem Übereinkommen für
das Beschaffungswesen beizutreten, nicht zur Voraussetzung für die
politische Einigung über CAI gemacht?
Unterstützt die Bundesregierung nunmehr die EU-Kommission bei ihren
Bemühungen, Reziprozität durch das International Procurement
Instrument in öffentlichen Beschaffungsmärkten zu erzielen, was zuletzt von der
deutschen Ratspräsidentschaft massiv blockiert wurde?
21. Welche Folgen hat die Verpflichtung, das Pariser Abkommen zum
Klimaschutz effektiv umzusetzen, für
a) europäische Investitionen in China,
b) chinesische Investitionen in der EU,
c) europäische wie chinesische Investitionen in Drittländer – etwa im
Rahmen der Belt and Road Initiative?
d) Welche Folgen haben die Klauseln zum Klimaschutz in CAI
hinsichtlich der Zusagen Chinas, vor 2030 den Peak seiner Emissionen erreicht
zu haben und vor 2060 klimaneutral werden zu wollen und auf die
dennoch weiterlaufende Kohleausbaustrategie in der VR China?
e) In wie vielen anderen europäischen Investitions- oder
Handelsabkommen, die seit der Verabschiedung des Pariser Abkommens verhandelt
wurden, wurde eine entsprechende Passage aufgenommen?
f) Warum wurde in CAI nicht die Klausel zur Einhaltung des Pariser
Klimaschutzabkommens aus dem kürzlich geeinigten Handelsvertrag der
EU mit dem Vereinigten Königreich genutzt?
22. Welche Konsequenzen hätte ein möglicher Austritt der VR China aus dem
Pariser Klimaschutzabkommen oder die Nichtumsetzung der im Rahmen
des Klimavertrags getroffenen Klimaschutzziele für das CAI, und hätte die
EU die Möglichkeit, das Investitionsabkommen in diesem Fall zu
kündigen oder Teile auszusetzen?
23. Welche Rechtswirkung entfalten die Verpflichtungen, Sozial- und
Umweltstandards weder abzusenken, um Investitionen anzulocken, noch als Mittel
zum Schutz des eigenen Marktes einzusetzen,
a) für China,
b) für Europa,
c) Ist dies Gegenstand des Streitbeilegungsmechanismus?
24. Was ist unter der Pflicht Chinas zu verstehen, „anhaltende und
nachhaltige Anstrengungen“ zur Ratifikation der ILO-Kernarbeitsnormen gegen
Zwangsarbeit (C29 und C105) zu unternehmen?
a) Wurden konkrete Schritte auf dem Weg zur Ratifizierung der
genannten Kernnormen vereinbart?
b) Welche Hindernisse stehen nach Kenntnis der Bundesregierung der
Ratifizierung entgegen?
c) Welche Sanktionen kann die EU gegen die VR China erheben, wenn
sie die zugesagten ILO-Konventionen (C29 und C105) nicht umsetzt?
d) Ist für die Umsetzung eine Frist vorgesehen, wie dies zum Beispiel
beim EU-Handelsabkommen mit Vietnam mit einem Stufenplan der
Fall ist?
e) Ist eine regelmäßige Überprüfung (beispielsweise durch ein
Sustainable Impact Assessment) geplant?
f) Wie wird sich die Bundesregierung verstärkt gegenüber China für die
Ratifizierung einsetzen?
g) Entspricht diese „Pflicht zur Unternehmung von Anstrengungen“ nach
Ansicht der Bundesregierung den Prinzipien der europäischen
Außenpolitik nach Artikel 21 Absatz 1 des EU-Vertrages, denen zufolge sich
die Europäische Union bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene
von den Grundsätzen wie u. a. der universellen Gültigkeit und
Unteilbarkeit der Menschenrechte leiten lässt?
h) Kennt die Bundesregierung die chinesische Auffassung, dass die ILO-
Kernarbeitsnormen C87 und C98 nicht ratifiziert werden können, weil
sie für China systemwidrig sind, und wie verhält sie sich dazu?
Wurde deshalb im CAI nur vereinbart, dass China auf deren
Ratifizierung hinarbeiten soll, während zu den ILO-Kernarbeitsnormen gegen
Zwangsarbeit (C29 und C105) „anhaltende und nachhaltige
Anstrengungen“ vereinbart wurden?
i) Wurde das Thema der Zwangsarbeit im Vorfeld der Zustimmung zum
Verhandlungsabschluss innerhalb der Bundesregierung und der EU
erörtert?
Wenn ja, in welchem Rahmen, und mit welchen Positionen?
j) In welcher Weise sieht die Bundesregierung die Zusage der
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel aus der Regierungsbefragung erfüllt, dass
sie die ILO-Kernarbeitsnormen bei den Verhandlungen sehr ernst
nehme?
k) Kennt die Bundesregierung die Auffassung von EU-
Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen aus deren Tweet, dass das
Abkommen uns einen Hebel bietet, um Zwangsarbeit auszurotten („This
Agreement will uphold our interests & promotes our core values. It
provides us a lever to eradicate forced labour“; https://twitter.com/vond
erleyen/status/1344275845641285632), und wie verhält sie sich dazu?
l) Kann diese „Pflicht zur Unternehmung von Anstrengungen“ nach
Ansicht der Bundesregierung die vielfach belegte Zwangsarbeit in der
Provinz Xinjiang durch Uigurinnen und Uiguren und weitere
muslimische Minderheiten sowie deren Verschleppung in andere Regionen
innerhalb Chinas zur Erbringung von Zwangsarbeit sowie die Formen
von Zwangsarbeit in Tibet beenden (https://www.aspi.org.au/report/uy
ghurs-sale; https://www.theguardian.com/world/2020/dec/15/xinjiang-c
hina-more-than-half-a-million-forced-to-pick-cotton-report-finds;
https://www.deutschlandfunk.de/arbeitsprogramme-china-verpflichtet-t
ibeter-offenbar-zu.799.de.html?dram:article_id=484810)?
m) Kann die Bundesregierung mit der Unterzeichnung des Abkommens
ausschließen, dass Produkte, die in den Internierungslagern in Xinjiang
sowie durch Zwangsarbeit angefertigt wurden, in die EU eingeführt
werden?
n) Wie beurteilt die Bundesregierung die Ankündigung der EU-
Kommission, dem Import von Produkten aus Zwangsarbeit mit einem
Lieferkettengesetz begegnen zu wollen (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaf
t/was-steckt-im-eu-china-deal-17160325.html)?
o) Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Ratifizierung der ILO-Kernarbeitsnormen gegen Zwangsarbeit (C29 und C105)
durch China im Menschenrechtsdialog der EU mit China, und
inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Verhandlungen
über CAI im Menschenrechtsdialog der EU mit China aufgegriffen?
p) Welche Rolle hat die Ratifizierung der ILO-Kernarbeitsnormen gegen
Zwangsarbeit (C29 und C105) im letzten Menschenrechtsdialog der
Beauftragten für Menschenrechte der Bundesregierung Bärbel Kofler
mit der chinesischen Regierung im September 2020 gespielt?
Wurden die Verhandlungen zu CAI im Rahmen des deutsch-
chinesischen Menschenrechtsdialogs angesprochen?
25. Kennt die Bundesregierung die Gründe für den unterschiedlichen Umgang
mit diversen ILO-Kernarbeitsnormen in unterschiedlichen
Handelsabkommen sowie Investitionsabkommen der Europäischen Union, insbesondere
a) im CAI, wo die EU sich mit einer Bemühensklausel begnügte,
b) im Freihandels-Abkommen mit Vietnam, in dem eine Fristsetzung zur
Ratifizierung erfolgte,
c) bei CETA und TTIP, die sie selbst so beschreibt: „CETA enthält eine
Verpflichtung auf die Erklärungen von 1998 und 2008 der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), in denen die Förderung von
Beschäftigung, die Stärkung des sozialen Schutzes und der Schutz der Rechte
von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verankert ist. CETA
enthält die Verpflichtung zur Einhaltung der ratifizierten ILO-
Kernarbeitsnormen und zu ‚verstärkten Anstrengungen‘ zur Ratifizierung aller
Kernarbeitsnormen. CETA hat dazu geführt, dass Kanada inzwischen
7 der 8 Kernarbeitsnormen ratifiziert und das Verfahren zur
Ratifizierung der noch ausstehenden Kernarbeitsnorm begonnen hat. Die USA
dagegen haben bisher nur 2 der 8 Kernarbeitsnormen ratifiziert und
zeigen darüber hinaus hier auch keine Bewegung in unsere Richtung“
(https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/ceta-be
reiche.html)?
d) Hat sich die Bundesregierung im Zuge ihrer Ratspräsidentschaft dafür
eingesetzt, eine Frist zur Ratifizierung der ILO-Kernarbeitsnormen
gegen Zwangsarbeit durch die VR China zu vereinbaren, und wenn nein,
warum nicht?
e) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung gerechtfertigt, dass das
CAI hinter der Forderung des Europäischen Parlaments zurückbleibt,
das in einer breit getragenen Resolution am 17. Dezember 2020
forderte, dass das CAI wirksame Garantien zur Achtung internationaler
Abkommen gegen Zwangsarbeit, inklusive der Ratifizierung der
entsprechenden ILO-Kernkonvention durch die VR China beinhalten solle
(https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2020-0375_E
N.html)?
f) Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Kritik des Europäischen
Parlaments (EP) in einer Resolution am 21. Januar 2021 an den
schweren Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang, Tibet und Hongkong und
dem Vorhaben des EP, dass es beabsichtigt, diese zu berücksichtigen,
wenn es das Abkommen ratifizieren wird?
g) Zieht die Bundesregierung eine mögliche Neuverhandlung des bisher
vom Europäischen Parlament als nicht ausreichend bezeichneten
Nachhaltigkeitskapitels des Abkommens zum Schutz von Menschenrechten
(u. a. zur Zwangsarbeit) in Betracht, um eine Zustimmung des
Europäischen Parlaments zum Abkommen zu ermöglichen (https://www.europ
arl.europa.eu/doceo/document/RC-9-2021-0068_EN.pdf)?
26. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein, dass die
Ratifizierung der ILO-Kernarbeitsnormen gegen Zwangsarbeit durch die
VR China sowie eine erkennbare Verbesserung der Arbeits- und
Sozialstandards in der VR China eine ausschlaggebende Rolle für einen
verbindlichen Vertragsabschluss mit der chinesischen Regierung einnehmen?
27. Wurde die chinesische Staatsführung im Laufe des Verhandlungsprozesses
von der Bundesregierung in ihrer Rolle als deutsche Ratspräsidentschaft
aufgefordert, als Bedingung für die politische Einigung über das CAI – an
dem die chinesische Staatsführung ja ihrerseits ein großes Interesse hatte –
effektive und nachhaltige Maßnahmen zu Verbesserung der
Menschenrechtslage beispielsweise in Xinjiang, Tibet und Hongkong zu ergreifen?
Wenn ja, welche Forderungen hat sie mit Blick auf den
Verhandlungsabschluss aufgestellt?
28. Kann es aus Sicht der Bundesregierung zu einem verbindlichen
Vertragsabschluss mit der chinesischen Regierung im Jahr 2022 kommen, wenn
diese das Prinzip „Ein Land, zwei Systeme“ weiterhin fortlaufend
aushöhlt?
29. Welcher Zeitplan ist für die einzelnen Schritte des Ratifizierungsprozesses
geplant?
30. Welche konkreten verpflichtenden Zugeständnisse beim Thema
Menschenrechtsschutz hat die chinesische Regierung in der politischen
Einigung gemacht?
31. Gibt es jenseits der politischen Einigung über das CAI bilaterale
Zusatzvereinbarungen von Mitgliedstaaten mit der chinesischen Seite, die nicht
in der Einigung abgebildet worden sind – etwa hinsichtlich von
Menschenrechten?
a) Hat die Bundesregierung eine Zusatzvereinbarung getroffen, die es der
Deutschen Telekom und Airbus ermöglichen, stärker als bisher auf
dem chinesischen Markt tätig zu werden?
b) Ist der deutschen Bundesregierung bekannt, ob und welche
Zusatzvereinbarungen mit Frankreich getroffen wurden, die sich nicht im
Einigungstext des CAI wiederfinden?
Berlin, den 26. Januar 2021
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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