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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ein Strategischer Ansatz für das Internationale Chemikalienmanagement nach 2020

(insgesamt 45 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

16.03.2021

Antwortdauer

35 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2651609.02.2021

Ein Strategischer Ansatz für das Internationale Chemikalienmanagement nach 2020

der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann, Uwe Kekeritz, Lisa Badum, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bei der Weltkonferenz über nachhaltige Entwicklung von Johannesburg 2002 (Rio+10) beschlossen die Regierungen der Vereinten Nationen (UN) unter anderem, „[…] bis zum Jahr 2020 zu erreichen, dass Chemikalien derart verwendet und hergestellt werden, dass die menschliche Gesundheit und die Umwelt so weit wie möglich von schwerwiegenden Schäden verschont bleiben“ (UN, Dokument A/CONF.199/20, Nummer 23). In der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wird dieser Beschluss bekräftigt.

Die Umsetzung dieses Beschlusses wurde am 6. Februar 2006 mit der ersten Internationalen Konferenz zum Chemikalienmanagement (International Conference on Chemicals Management, ICCM) in Dubai und der Etablierung des Strategischen Ansatzes zum Internationalen Chemikalienmanagement (Strategic Approach to International Chemicals Management, SAICM), unter dem Dach von UNEP, in Angriff genommen.

SAICM ist ein sog. auf Freiwilligkeit basierender Multi-Stakeholder-Prozess, an dem neben Regierungen auch Wirtschaft und Zivilgesellschaft mit umfassenden Mitwirkungsrechten beteiligt sind. Im Gegensatz zu anderen internationalen Abkommen wie dem Baseler oder Rotterdamer Übereinkommen, die sich mit einzelnen Aspekten der Chemikaliensicherheit befassen, wird bei SAICM der gesamte Anwendungsbereich entlang des Lebenszyklus einer Chemikalie betrachtet. Dabei wurden neu sichtbar werdende Problemstellungen, sog. Emerging Policy Issues und Issues of Concern benannt, die prioritär behandelt werden sollen. Diese umfassen: Blei in Farben, Chemikalien in Produkten, gefährliche Substanzen im Lebenszyklus von elektrischen und elektronischen Produkten, Nanotechnologie und hergestellte Nanomaterialien, hormonschädigende Substanzen (endokrine Disruptoren), Arzneimittel in der Umwelt, perfluorierte Chemikalien und hochgefährliche Pestizide.

Das Mandat des Strategischen Ansatzes läuft Ende 2020 aus. Um seine Ansätze zukunftsfest zu machen, soll bei einer Fünften ICCM im Juli 2021 unter der Präsidentschaft der deutschen Bundesregierung ein Folgeabkommen verabschiedet werden.

Eine unabhängige Evaluierung von SAICM aus dem September 2019 bemängelte fehlende finanzielle Mittel, ein schwaches Monitoring, fehlende Beteiligung wichtiger Stakeholder und einen mangelnden Informationsaustausch zwischen den Staaten (http://www.saicm.org/Portals/12/Documents/reporting/Final Report_Independent-Evaluation-SAICM-2006-2015.pdf, Nummer 411 ff.). Entsprechend kommt auch der Bericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen „Global Chemicals Outlook II“ von 2019 zu dem Schluss „Das globale Ziel, die schädlichen Wirkungen von Chemikalien und Abfällen zu minimieren, wird bis 2020 nicht erreicht“ (https://wedocs.unep.org/bitstream/handle/20.500.11822/2811-3/GCOII.pdf, S. vi.).

Am 14. Oktober 2020 hat außerdem die Kommission der Europäischen Union eine Chemikalienstrategie für eine schadstofffreie Umwelt vorgelegt.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen45

1

Wie viele chemische Stoffe sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem globalen Markt verfügbar?

2

Wie viele neue Chemikalien kommen derzeit weltweit und in Europa pro Jahr neu auf den Markt?

3

Welche Entwicklung der globalen Chemieproduktion erwartet die Bundesregierung bis 2030 pro Jahr (bitte in absoluten Zahlen und Prozent nach Geldwert und Menge in Tonnen angeben)?

4

Welche Entwicklung der Chemieproduktion in Deutschland erwartet die Bundesregierung bis 2030?

5

Welche Anzahl und Mengen an Chemikalien werden pro Jahr in Deutschland produziert (bitte seit 2006 aufschlüsseln), und wie viele dieser Stoffe gehören nach Kenntnis der Bundesregierung nicht zum Wirkungsbereich der internationalen Konventionen (u. a. von Basel, Rotterdam, Stockholm und Minamata)?

6

Welche Mengen von in der Europäischen Union verbotenen Chemikalien und Pestiziden (Wirkstoffe und Formulierungen) werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus Deutschland pro Jahr in welche Länder außerhalb der EU exportiert (bitte seit 2006 nach Stoff und Land aufschlüsseln)?

7

Welchen Anteil haben nach Kenntnis der Bundesregierung Chemikalien, die als umwelt- und/oder gesundheitsschädlich gelten, am Gesamtanteil der abgesetzten Chemikalien in der EU und in Deutschland (bitte getrennt aufschlüsseln)?

8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über vorzeitige Todesfälle bzw. verlorene gesunde Lebensjahre in Deutschland, Europa und weltweit, die auf die Belastung mit schädlichen Chemikalien zurückzuführen sind (bitte wenn möglich nach Jahren seit 2006 aufschlüsseln)?

9

Welche Stoffe oder Stoffgruppen leisten nach Kenntnis der Bundesregierung einen Beitrag zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland, und in welchem Umfang (bitte nach den zehn häufigsten Todesursachen aufschlüsseln)?

10

Inwieweit liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, in welchem Umfang durch den Einsatz der o. g. Stoffe und Stoffgruppen bzw. von sog. Kombinationseffekten volkswirtschaftliche Folgekosten in Deutschland entstehen, beispielsweise durch gesteigerte Gesundheitskosten (bitte soweit möglich nach Stoffen bzw. Stoffgruppen unter besonderer Berücksichtigung der Emerging Policy Issues und Issues of Concern von SAICM aufschlüsseln)?

11

Welche Mengen werden nach Kenntnis der Bundesregierung von Unternehmen (mit Sitz im Ausland oder Inland) in Deutschland abgesetzt bzw. von in Deutschland ansässigen Unternehmen im Ausland abgesetzt an

a) bleihaltigen Chemikalien;

b) hormonschädigenden Substanzen (endokrine Disruptoren);

c) perfluorierten Chemikalien;

d) Pestizidwirkstoffen, die nach FAO-Definition (http://www.fao.org/agriculture/crops/thematic-sitemap/theme/pests/code/hhp/en/) als hochgefährlich eingestuft wurden

(bitte nach Stoff, Menge sowie nach Jahren und importierendem Land aufschlüsseln)?

12

Wie hoch liegt nach Kenntnis der Bundesregierung die Belastung der deutschen Bevölkerung mit endokrinen Disruptoren, Blei, perfluorierten Chemikalien und hochgefährlichen Pestiziden?

a) Welche geschlechtsspezifischen Unterschiede in den Belastungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung? Werden hier genderdisaggregierte Daten erhoben, wenn nein, warum nicht?

b) Welche Unterschiede in der Belastung gibt es im Vergleich zu weltweiten Zahlen, wie sie von der WHO in „The Public Health Impact of Chemicals“ von 2018 erhoben wurden?

13

Inwieweit wird die Bundesregierung Erkenntnisse aus den Human-Biomonitoring-Daten in den SAICM-Prozess einbringen? Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse aus der EU-Humanbiomonitoring-Initiative in den Prozess eingebracht?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Fortschritte bezüglich des Schutzes von Umwelt und Gesundheit unter SAICM in Deutschland und international im Bereich der folgenden Emerging Policy Issues und Issues of Concern

a) Blei in Farben,

b) Chemikalien in Produkten,

c) gefährliche Substanzen im Lebenszyklus von elektrischen und elektronischen Produkten,

d) Nanotechnologie und hergestellte Nanomaterialien,

e) endokrine Disruptoren,

f) Arzneimittel in der Umwelt,

g) perfluorierte Chemikalien,

h) hochgefährliche Pestizide?

15

Wie schätzt die Bundesregierung die Fortschritte bezüglich des Schutzes von Umwelt und Gesundheit in Deutschland bei den genannten Emerging Policy Issues und Issues of Concern ein?

Hat die Bundesregierung diesbezüglich einen Vergleich zu anderen OECD-Mitgliedstaaten angestellt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

16

Mit welchen Mitteln will sich die Bundesregierung dafür einsetzen, in anderen Ländern, insbesondere in Ländern des globalen Südens, eine Minimierung der schädlichen Auswirkungen der Emerging Policy Issues und Issues of Concern auf Menschen und Umwelt zu erreichen?

17

Welche zusätzlichen Emerging Policy Issues und Issues of Concern sollten nach Meinung der Bundesregierung in einem Folgeabkommen benannt werden?

18

Welche Maßnahmen, die bezüglich der einzelnen Emerging Policy Issues und Issues of Concern auf bisherigen Konferenzen beschlossen wurden, müssen nach Meinung der Bundesregierung weiterhin durchgeführt und ggf. verschärft werden?

19

Was hat Deutschland im eigenen Land bislang getan, um die bereits in der Dubai-Deklaration erhobenen Forderungen umzusetzen, hochgefährliche Pestizide durch nichtchemische Alternativen, insbesondere agrarökologische Maßnahmen, zu ersetzen?

Hatte diese Forderung Einfluss auf die Ausgestaltung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der Landwirtschaft?

20

Ist der Bundesregierung die Beurteilung des Strategischen Ansatzes durch den unabhängigen Evaluator Dr. Robert Nurick bekannt?

Wenn ja, hat sich eine Meinung gebildet hinsichtlich seiner Ansicht, dass das bei der Johannesburg-Konferenz von 2002 ausgegebene Ziel eines nachhaltigen Umgangs mit Chemikalien (2020-Ziel) verfehlt wird?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

21

Für welches Ziel bzw. welche Zielvorgaben sowie Indikatoren (engl. Targets, milestones and indicators) setzt sich die Bundesregierung als Nachfolge des 2020-Ziels ein?

22

Wurden nach Ansicht der Bundesregierung die Stakeholder, insbesondere der Wissenschaft, hinreichend einbezogen?

Wenn nein, wie beabsichtigt die Bundesregierung, dies in einem Nachfolgeabkommen zu ändern?

23

Waren die Umsetzungsbemühungen der SAICM-Umsetzung bislang hinreichend?

Fehlten nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. finanzielle Ressourcen?

24

Wurden aus Sicht der Bundesregierung genügend Mittel für das Quick Start Programme, mit dem eine beschleunigte Verwirklichung der Ziele von SAICM angestoßen werden sollte, bereitgestellt, und wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse des Programms?

25

Welches Finanzvolumen hat das Quick Start Programme insgesamt, und welchen finanziellen Beitrag hat die Bundesregierung zu diesem Programm geleistet (bitte nach Jahren von Beginn bis Ende des Programms aufschlüsseln)?

26

Hat die Bundesregierung die Ergebnisse des sog. Special Programme on Institutional Strengthening for the Chemicals Cluster des Umweltprogramms der Vereinten Nationen beurteilt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

a) Waren nach Einschätzung der Bundesregierung die im Rahmen des Special Programmes bereitgestellten Mittel ausreichend, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen?

b) Welches Finanzvolumen hat das Special Programme insgesamt, und welchen finanziellen Beitrag hat die Bundesregierung am Special Programme geleistet (bitte nach Jahren seit Beginn des Programms aufschlüsseln)?

27

Für welche Instrumente zur finanziellen Sicherung eines Folgeabkommens setzt sich die Bundesregierung ein, wie sollten diese ausgestaltet werden, und welches Volumen sollten diese umfassen?

28

Inwieweit hält die Bundesregierung es für nötig, verbindliche Finanzierungswege für ein Nachfolgeabkommen von SAICM zu schaffen?

29

Hat die Bundesregierung eine Haltung zum Vorschlag der SAICM-Stakeholder IPEN und CIEL (siehe „Financing the Sound Management of Chemicals beyond 2020: Options for a Coordinated Tax“), über eine Chemikalien-Steuer die Industrie im Sinne des „Polluter Pays Principle“ stärker an den Kosten für SAICM zu beteiligen, um so das große Defizit der Unterfinanzierung von SAICM auszuräumen?

30

Welche konkreten Erwartungen hat die Bundesregierung an die Ergebnisse der Fünften Internationalen Konferenz zum Chemikalienmanagement (ICCM5), und wie setzt sie sich dafür ein?

31

Wie will die Bundesregierung – im Umfang ihrer Präsidentschaft und ihres anteiligen Einflusses auf ein Abkommen – sicherstellen, dass die Ergebnisse von ICCM5 zu einem umweltverträglichen und nicht gesundheitsgefährdenden Umgang mit Chemikalien und Abfällen führen und eine größere Wirkungskraft entfalten als die der vier Vorgängerkonferenzen?

32

Welche Inhalte und Beschlussfassungen sollte die geplante High-level Declaration on the Sound Management of Chemicals and Waste, die im Rahmen der ICCM5 verabschiedet werden soll, aus Sicht der Bundesregierung in jedem Fall enthalten?

33

Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung jeweils in der Weiterführung des freiwilligen Ansatzes von SAICM in einem Nachfolgeabkommen sowie in der Einführung von Verbindlichkeiten, und für welchen Ansatz setzt sich die Bundesregierung ein?

34

Inwieweit sieht die Bundesregierung den Stand der Vorbereitungen der ICCM5 als ausreichend an, um auf der Konferenz ein Nachfolgeabkommen von SAICM zu beschließen?

35

Welches Vorgehen plant die Bundesregierung, falls 2021 ICCM5 nicht wie geplant als Präsenzveranstaltung stattfinden kann, und plant die Bundesregierung, die deutsche Präsidentschaft in diesem Fall aufrechtzuerhalten?

36

Inwieweit erwartet die Bundesregierung, dass zur Umsetzung der Beschlüsse von ICCM5 verordnungs- oder gesetzgeberische Maßnahmen notwendig werden, und falls ja, welche?

37

Sieht die Bundesregierung den Bedarf, das internationale Management von Chemikalien und Abfällen jenseits der Vereinbarungen in ICCM5 rechtlich abzusichern, beispielsweise über die Ergänzung der sog. Basel-Rotterdam-Stockholm-Minamata-Konventionen, und falls ja, über welche Instrumente, und falls nein, weshalb nicht?

38

Inwieweit hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer bilateralen wirtschaftlichen bzw. Entwicklungszusammenarbeit Projekte oder Vorhaben in Partnerländern im Bereich des Chemikalien- und Abfallmanagements unterstützt, die zum Ziel eines besseren Schutzes von Menschen und deren Umwelt vor den von Chemikalien (einschließlich Pestiziden) ausgehenden Belastungen beigetragen haben (bitte nach Jahr, Land, Projekt und finanziellem Umfang seit 2006 aufschlüsseln)?

39

Beabsichtigt die Bundesregierung, sich am Aufbau notwendiger Kapazitäten zum besseren Management von Chemikalien und Abfällen in Entwicklungs- und Schwellenländern zu beteiligen, und wenn ja, mit welchen Instrumenten, und in welchem finanziellen Umfang?

40

Welche Rolle werden dabei die vorhandenen Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit spielen?

41

Bei welchen Projekten konnten Erfolge bei der Reduzierung des Chemikalieneinsatzes (einschließlich Pestizide) durch die Förderung und die Umsetzung nichtchemischer Verfahren erzielt werden?

42

Welche nichtfinanziellen Instrumente sieht die Bundesregierung als besonders geeignet an, um die Ziele von ICCM5 bzw. eines SAICM-Nachfolgeregelwerkes bzw. der entsprechenden Zielvorgaben in der Agenda 2030 global voranzubringen?

43

Hat die Bundesregierung eine Position zu der am 14. Oktober 2020 von der Kommission der Europäischen Union vorgestellten „Chemicals Strategy for Sustainability – Towards a Toxic-Free Environment“, insbesondere zu dem Ziel des Verbotes von Stoffgruppen anstelle von Einzelsubstanzen?

Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ein Nachfolgeabkommen für SAICM und Ergänzungen der Basel-Rotterdam-Stockholm-Minamata-Konventionen?

44

Hat die Bundesregierung eine Haltung zu dem in der Chemikalienstrategie niedergelegten Vorhaben der Kommission der Europäischen Union, sicherzustellen, dass gefährliche, in der Europäischen Union verbotene Chemikalien nicht mehr exportiert werden, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Verwirklichung dieses Vorhabens, bzw. welche konkreten Schritte plant sie?

45

Sieht die Bundesregierung den Bedarf, sicherzustellen, dass in der EU aufgrund von Umwelt- oder Gesundheitsrisiken verbotene oder nichtgenehmigte Pestizide nicht mehr exportiert werden dürfen?

Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Verwirklichung dieses Vorhabens?

Falls nein, warum nicht?

Berlin, den 26. Januar 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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