[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz,
Tabea Rößner, Dr. Irene Mihalic, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/26560 –
Der IT-Angriff auf „SolarWinds“ und dessen Auswirkungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mitte Dezember letzten Jahres wurde bekannt, dass ein IT-Angriff auf weite
Teile der digitalen Infrastruktur und die Netzwerksoftware der Orion-Reihe
des US-amerikanischen Netzwerkherstellers SolarWinds, der im Bereich
Netzwerk-Management-Software als einer der weltweit größten Anbieter gilt,
stattfand. Kompromittiert wurde dieser vermutlich durch als Update für die
SolarWinds-Software Orion getarnte Malware. Der genaue Vorgang, die
Intention und Zielsetzung sowie die Identität der Angreifenden sind bis heute nicht
hinreichend bekannt bzw. unbekannt. Gleiches gilt für die konkrete Anzahl der
betroffenen Unternehmen, Behörden oder Privatpersonen und für das genaue
Ausmaß des Schadens. Auch bleibt die Frage weiterhin offen, ob es sich bei
dem SolarWinds-Angriff um einen gezielten, möglicherweise staatlicherseits
in Auftrag gegebenen Spionageangriff handelt. Wie bei beinahe allen IT-
Angriffen gestaltet sich die Attribution, also die genaue Zuordnung der
Angreifer, auch hier schwierig. Gleichzeitig wird öffentlich bereits über eine
Verbindung der Angreifenden nach Russland spekuliert und auf Indizien, die
hierauf hindeuten könnten, verwiesen (vgl.
https://www.spiegel.de/netzwelt/web/
solarwinds-hack-spur-zeigt-nach-russland-a-ab1acfa8-bd33-4ac0-a8d4-06e26
5141fb0).
Medienberichten zufolge soll es sich bei dem SolarWinds-Angriff um einen
langfristig geplanten Angriff handeln, der gezielt breit gestreut wurde, um eine
klare Anvisierung fester Ziele zu vernebeln. Die erste Manipulation einer
Orion-Datei, die diese zunächst digital aufblasen sollte, soll bereits im
November 2019 durchgeführt worden sein. Später, vermutlich erst im März 2020,
wurde der so erzeugte erweiterte Raum mit Malware gefüllt. Dieses Vorgehen
erlaubte womöglich, dass auch moderne Abwehrsysteme, die auf das
Anwachsen bekannter Dateien reagieren, zunächst nichts Schädliches feststellen
konnten und später, als die Hintertür bereits integriert war, diese nicht als auffällig
oder schädlich identifizierten, da die neue Dateigröße bereits adaptiert wurde.
Hintertüren, bewusste Sicherheitslücken und Bewegungen der Angreifenden
in den Netzwerken blieben so über einen enorm langen Zeitraum unbemerkt.
Später wurden im System legitim erscheinende Generalschlüssel für diverse
Zugänge angelegt und verwendet (vgl.
https://www.rnd.de/politik/us-ministeri
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27487
19. Wahlperiode 10.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 10. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
en-gehackt-offenbar-cyberangriffe-gegen-finanz-und-handelsministerium-
derusa-moskau-unter-verdacht-D6ZNVO7R75FB7HFDWULOJR4N74.html).
Das auf diese Weise erzeugte Ausmaß des Angriffs wird – soweit es bislang
bekannt ist – vielfach als sehr weitreichend und die Folgen werden als
gravierend beschrieben. Fachleute sprechen mit Blick auf das hochprofessionelle
Vorgehen, die hierfür notwendige technische Expertise und das Ausmaß des
Angriffs „vom bedeutendsten, gefährlichsten Hack des Jahrhunderts“ (vgl.
https://www.deutschlandfunk.de/it-sicherheit-solarwind-attacke-betrifft-auch-
deutsche.684.de.html?dram:article_id=490528).
SolarWinds hatte weltweit rund 300 000 Kundinnen und Kunden und auch in
Deutschland ist die Software im öffentlichen und privaten Sektor sehr weit
verbreitet. (vgl.
https://edition.cnn.com/2020/12/14/politics/us-agencies-hack-
solar-wind-russia/index.html) Neben etlichen großen deutschen Unternehmen,
wie Siemens, nutzen auch zahlreiche Wasserwerke, Pharmaunternehmen oder
Telekommunikationsunternehmen sowie Landes- und Bundesbehörden die
SolarWinds-Netzwerk-Management-Software.
Insbesondere seit Beginn der Corona-Pandemie warnen die
Sicherheitsbehörden verstärkt vor Angriffen auf IT-Systeme Kritischer Infrastrukturen
(KRITIS), wie z. B. Krankenhäuser, Energieversorger oder (Kühlketten der)
Impfstoffhersteller (vgl. Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN „Aktuelle Entwicklungen in der Organisierten Kriminalität im
Zuge der COVID-19-Pandemie“ auf Bundestagsdrucksache 19/19708). Das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor der
hohen Vulnerabilität öffentlicher Einrichtungen gegenüber entsprechenden IT-
Angriffen (vgl.
https://www.bsi.bund.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Presse
2020/Cyber-Kriminell_02042020.html). Die Auswirkungen derartiger
Angriffe können in Krisenzeiten insofern besonders verheerend wirken, als dass
etwa Verwaltungseinrichtungen oder Kliniken oftmals ohnehin bereits an
ihren Kapazitätsgrenzen arbeiten, wie beispielsweise der Angriff vom 10.
September 2020 auf das Düsseldorfer Uniklinikum gezeigt hat (vgl.
https://www.f
az.net/aktuell/feuilleton/toedliche-folgen-hackerangriff-auf-universitaetsklini
k-duesseldorf-16969390.html).
Zum Kundenstamm von SolarWinds zählten auch zahlreiche Regierungs- und
Nichtregierungsorganisationen sowie eine große Anzahl deutscher
Ministerien. Die Antwort auf die Frage, welche und inwieweit diese betroffen sind,
bleibt die Bunderegierung nach Ansicht der fragestellenden Fraktion bislang
weitgehend schuldig. Nach bisherigen Schätzungen haben sich die
Angreifenden Zugangsmöglichkeiten bei weltweit mehr als 18 000 Kunden von Solar-
Winds verschafft (vgl.
https://www.cisa.gov/news/2021/01/05/joint-statement-
federal-bureau-investigation-fbi-cybersecurity-and-infrastructure), wie viele
hiervon bis heute tatsächlich ausgenutzt wurden, bleibt bislang offen.
Deutlich wurde nach Ansicht der fragestellenden Fraktion erneut, dass die
Sicherheit digitaler Infrastrukturen und die staatlichen Bemühungen, diese
angemessen zu schützen, trotz jahrelanger Diskussionen um die Bedeutung
dieses zentralen sicherheitspolitischen Themas weiterhin unzureichend sind, um
bestehenden und künftigen Risiken angemessen zu begegnen. Das zentrale,
seit Jahren überfällige Gesetzesvorhaben zum Schutz digitaler Infrastrukturen,
das sogenannte IT-Sicherheitsgesetz 2.0, ist bis heute nicht verabschiedet.
Dies stellt nach Ansicht der fragestellenden Fraktion ein schweres
sicherheitspolitisches Versäumnis dar.
Eine von der fragenstellenden Fraktion und anderen Akteuren seit Jahren
geforderte 180-Grad-Kehrtwende im Bereich der IT-Sicherheitspolitik und die
Umsetzung eines ganzheitlichen, proaktiven Ansatzes zur effektiven
Erhöhung der IT-Sicherheit bleiben als Antwort auf systemische Risiken überfällig.
Auch vor dem Hintergrund der anstehenden parlamentarischen Beratungen
über das „IT-Sicherheitsgesetz 2.0“ muss die Bundesregierung
schnellstmöglich aufklären, welche Erkenntnisse ihr über den SolarWinds-Angriff
vorliegen und welche Konsequenzen sie daraus zieht. Der Angriff muss ihrerseits
zum Anlass genommen werden, überfällige Kurskorrekturen bezüglich ihrer
bisherigen IT-Sicherheitspolitik anzugehen und tatsächlich zielführende und
effektive Maßnahmen zur Verringerung der Vulnerabilität und zur Erhöhung
der IT-Sicherheit umzusetzen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die US-Firma SolarWinds ist Hersteller von IT-Management-Software mit
Hauptsitz in Austin, Texas. Sie hat nach eigenen Angaben ca. 275 000 Kunden
weltweit. SolarWinds bietet verschiedene Softwareprodukte an. Das für das
Netzwerkmanagement vorgesehene Produkt SolarWinds Orion ist von einer
bewusst herbeigeführten Sicherheitslücke (genannt Sunburst) betroffen, die im
Rahmen eines Software-Updates an bis zu 18 000 Kunden dieses Produkts mit
bestimmten Versionsnummern verteilt worden ist (so genannter Supply Chain-
Angriff). Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass andere
Produkte der Firma SolarWinds ebenfalls bewusst herbeigeführte
Sicherheitslücken enthalten würden oder hätten.
Der in den Vorbemerkungen der Fragesteller vermittelte Eindruck, dass rd.
300 000 Kunden der Firma SolarWinds betroffen sind, ist daher unzutreffend.
Für die Sicherheitslücke in SolarWinds Orion wurde Mitte Dezember 2020 ein
Patch bereitgestellt. Dieser schließt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Sunburst genannte Sicherheitslücke.
Die in SolarWinds Orion enthaltene Sicherheitslücke ermöglichte einen
(Remote-) Zugang zu den betroffenen Systemen. Die Existenz dieser Sicherheitslücke
allein verursachte jedoch noch keinen Schaden. Für die Ausnutzung der
Sicherheitslücke war es vielmehr erforderlich, dass ein Angreifer die Schwachstelle
aktiviert und anschließend weitere Softwaremodule auf die betroffenen
Systeme hochlädt. In dem Zusammenhang werden u. a. die Funktionsmodule
„Raindrop“ und „Teardrop“ genannt.
Es wird daher im Folgenden eine Unterscheidung vorgenommen: tatsächliche
„betroffene“ Opfer des Angriffs sind nur solche, bei denen es auch zu einer
Aktivität der Angreifer, über die Installation der initialen Hintertür hinaus, kam.
Kunden, die lediglich automatisch das Update installierten, bei denen jedoch
keine Angreiferaktivität festgestellt werden konnte, sind keine „Betroffenen“.
Forensische Analysen der Sunburst-Sicherheitslücke haben bereits im
Dezember 2020 ergeben, dass der Zustand der Software durch eine
Konfigurationsdatei erkennbar ist. Anhand dieses Zustands ließ sich für Betroffene insbesondere
erkennen, ob die Sicherheitslücke ausgenutzt bzw. aktiviert wurde. Die dem
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorliegenden
Informationen zu Bundesbehörden, die die Software SolarWinds Orion nutzten,
zeigten, dass eine Ausnutzung der Sicherheitslücke bei diesen nicht erfolgt ist.
Dieser Status wurde dem BSI auch von weiteren Unternehmen sowie Landes-
und Kommunaleinrichtungen in Deutschland mitgeteilt, sofern diese von der
freiwilligen Rückmeldung auf die vom BSI am 14. Dezember 2020, 28.
Dezember 2020 und 4. Februar 2021 herausgegebenen Warnmeldungen Gebrauch
gemacht haben. Die Bundesregierung geht aufgrund der ihr aktuell
vorliegenden Erkenntnisse nach wie vor davon aus, dass die Sunburst-Sicherheitslücke
in Deutschland nicht ausgenutzt worden ist.
Sicherheitslücken in Software sind relativ häufig. Die großen
Softwarehersteller liefern daher teilweise im Monatsrhythmus Patches aus, um
Sicherheitslücken zu schließen. Ein technisches Verfahren, um Sicherheitslücken in
Software von vornherein auszuschließen, ist nicht bekannt. Aus Sicht der
Bundesregierung liegt die Identifikation und Bereinigung von Sicherheitslücken daher
zunächst im Verhältnis zwischen Hersteller und seinen Kunden.
Erst wenn durch Sicherheitslücken eine erhebliche Beeinträchtigung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Versorgungssicherheit oder anderer
hochrangiger Rechtsgüter erfolgen könnte, ist eine staatliche Regulierung oder eine
Meldepflicht von Unternehmen angezeigt und verhältnismäßig.
Vor diesem Hintergrund definieren sowohl die Richtlinie (EU) 2016/1148 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur
Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und
Informationssystemen in der Union (NIS-Richtlinie), als auch das zur
Umsetzung dienende IT-Sicherheitsgesetz und die darauf aufbauenden Verordnungen
Melde- und Vorsorgepflichten erst ab bestimmten Gefahrenschwellen. Dies
wird auch im IT-Sicherheitsgesetz 2.0, das derzeit in den parlamentarischen
Beratungen ist, beibehalten. Selbst Betreiber so genannter kritischer
Infrastrukturen müssen daher nicht die bloße Existenz einer Sicherheitslücke in ihren IT-
Systemen gegenüber staatlichen Stellen offenlegen. Erst wenn die Ausnutzung
einer Sicherheitslücke derart erfolgt, dass erhebliche Auswirkungen auf die
Versorgungssicherheit zu erwarten sind, ist eine Meldung an das BSI und ggf.
an die Aufsichtsbehörden gesetzlich festgelegt und verhältnismäßig.
1. Wann konkret, von wem, und wie haben die Bundesregierung bzw. das
zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und/oder
nachgeordnete Behörden von dem Angriff auf SolarWinds und/oder
Nutzerinnen und Nutzer der Netzwerk-Management-Software erstmalig
Kenntnis erlangt?
Das US-Unternehmen FireEye veröffentlichte am 8. Dezember 2020 einen
Sicherheitsvorfall, bei dem es u. a. zu Datenabflüssen in dem Unternehmen
gekommen sei. Dieser Vorfall wurde am 9. Dezember 2020 im nationalen Cyber-
Abwehrzentrum (Cyber-AZ) behandelt. Ein Zusammenhang mit der Fa. Solar-
Winds wurde zu diesem Zeitpunkt noch nicht genannt.
Am 13. Dezember 2020 informierte die Cybersecurity & Infrastructure Security
Agency (CISA) über die üblichen Kommunikationskanäle das BSI und brachte
den FireEye-Vorfall in Verbindung mit der Fa. SolarWinds; zudem
veröffentlichte FireEye am gleichen Tag, dass der dortige Vorfall mit Software der Fa.
SolarWinds Orion in Zusammenhang steht.
Das BSI versandte umgehend eine Vorfallsmeldung zu SolarWinds Orion, mit
der u. a. die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen, KRITIS und
andere Unternehmen sowie weitere Empfänger von BSI-Vorfallsmeldungen über
die Sicherheitslücke in der SolarWinds Orion-Software informiert wurden.
Am 14. Dezember 2020 befasste sich das Cyber-AZ erstmalig mit dem
manipulierten Update der Orion-Software.
2. Wann wurden diese Informationen an wen weitergeleitet?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Zudem nahm das Bundeskriminalamt (BKA) Kontakt mit der
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main auf, um die Einleitung eines Strafverfahrens für
die in die originäre Zuständigkeit des BKA fallenden, potentiell betroffenen
Unternehmen/Institutionen/Behörden zu initiieren. Auch der
Generalbundesanwalt (GBA) wurde durch das BKA in Kenntnis gesetzt.
3. Welche Maßnahmen wurden daraufhin konkret veranlasst, und welche
Behörde und Stelle innerhalb dieser Behörde trug dafür jeweils die
Verantwortung?
Ergänzend zu der bereits in der Antwort zu Frage 1 angeführten
Vorfallsmeldung an die Zielgruppen des BSI erfolgten dort weitere Maßnahmen zur
Feststellung und Information von möglichen Betroffenen durch das BSI.
Das BSI hat Maßnahmen auf der Basis von § 5 Gesetz über das Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) eingeleitet, um einem
potentiellen Datenabfluss aus der Bundesverwaltung vorzubeugen bzw.
entgegenzuwirken. Dazu wurden die bekannten Indikatoren in die Detektionssysteme der
zentralen Netze des Bundes implementiert. Zudem hat es Indikatoren zur
Erkennung des IT-Sicherheitsvorfalls im Rahmen mehrerer Warnmeldungen
veröffentlicht. Unternehmen und andere Einrichtungen haben u. a. mittels
Unterstützung aus den Warnungen des BSI eigenverantwortlich Maßnahmen zu treffen.
Nach Einleitung des Strafverfahrens gegen Unbekannt wegen des Verdachts
des Ausspähens von Daten und der Datenveränderung (§§ 202a, 303a
Strafgesetzbuch (StGB)) übernahm das BKA auf Bitte der Generalstaatsanwaltschaft
Frankfurt am Main, Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität
(ZIT) am 22. Dezember 2020 den Ermittlungsauftrag. Das BKA informierte
zudem die Polizeien der Länder.
Der Vorfall mit seinen Auswirkungen auf Deutschland ist zudem seit dem
17. Dezember 2020 regelmäßiger Bestandteil in den Arbeitsgruppen des Cyber-
AZ.
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bunderegierung darüber vor, wo und auf
welche Art und Weise die Zugriffe erfolgt sind?
Da die mit dem Vorfall befassten deutschen Stellen nicht in die forensischen
Untersuchungen in den USA eingebunden sind, liegen hierzu keine eigenen
Erkenntnisse vor.
Laut öffentlichen Quellen (u. a.
https://www.cisa.gov/supply-chain-compromis
e.html,
https://orangematter.solarwinds.com/2021/01/11/new-findings-from-ou
r-investigation-of-sunburst/.html) ist die „Sunburst“ genannte Sicherheitslücke
durch Manipulation des Prozesses zum Zusammenstellen der Software erzeugt
worden.
In früheren Versionen von Solarwinds Orion gab es die Schwachstelle
CVE-2019-8917, die von der Schadsoftware Supernova ausgenutzt worden
war. Allerdings handelt es sich dabei um einen von Sunburst unabhängigen
Sachverhalt.
5. Wie viele verschiedene Hintertüren sowie bewusste Sicherheitslücken
sind der Bunderegierung im Zusammenhang mit dem SolarWinds-
Angriff bislang bekannt, und wie viele vermutet sie?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Fragesteller mit Hintertüren
bewusst erzeugte Sicherheitslücken in Software bezeichnen.
Im Zusammenhang mit der Software SolarWinds Orion ist die bewusst
geschaffene Sicherheitslücke Sunburst (auch als Solorigate bezeichnet) als initiale
Sicherheitslücke bekannt. Durch die Angreifer wurde laut öffentlichen Quellen
im weiteren Verlauf weitere „Software“ (z. B. Teardrop, Raindrop) verwendet.
Hierbei handelt es sich um Module, die die Angreifer nutzen, um Dateien zu
übertragen oder Informationen auf IT-Systemen zu suchen.
Im Übrigen tätigt die Bundesregierung keine Vermutungen zu
Sicherheitslücken in Softwareprodukten.
6. Welche weiteren Sicherheitslücken sind der Bunderegierung im
Zusammenhang mit dem SolarWinds-Angriff über das Sunburst-
Schadprogramm in der Software „Solarwinds Orion“ hinaus bekannt?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
7. Welche aktuellen Erkenntnisse liegen der Bunderegierung über die
Supernova-Schadsoftware vor, und wurden mittels dieser nach Kenntnis
der Bundesregierung unberechtigte Zugriffe auf Systeme deutscher
Unternehmen und/oder der Landes- und Bundesministerien oder Landes-
und Bundesbehörden vorgenommen (wenn ja, bitte möglichst genau
aufschlüsseln)?
Bei „Supernova“ handelt es sich um die Ausnutzung einer von Sunburst
unabhängigen Sicherheitslücke in SolarWinds Orion. Supernova bezeichnet eine
Webshell, die genutzt wurde, um offen am Netz befindliche SolarWinds
ORION Server anzugreifen.
Zur Verbreitung und Ausnutzung dieser Sicherheitslücke liegen der
Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Der Bundesregierung sind zu Supernova
lediglich Informationen aus öffentlichen Quellen bekannt. Es gibt derzeit keine
Hinweise, dass IT-Systeme der Bundesverwaltung von dieser Sicherheitslücke
betroffen wären.
Eine Zuständigkeit des Bundes im Hinblick auf Sicherheitslücken bei
Landesbehörden oder Unternehmen besteht nicht. Meldungen aus diesem Kreis zu
einer Betroffenheit von Supernova liegen der Bundesregierung nicht vor.
8. Erfolgte eine konkrete Warnung der bislang bekannten sowie der
möglicherweise Betroffenen?
Wenn ja, inwiefern, wann, und durch wen?
Wenn nein, warum nicht?
Das BSI hat die ihm bekannt gewordenen möglicherweise betroffenen Stellen
informiert. Die Ermittlung dieser Stellen basierte auf Informationen von
internationalen Partnern, forensischen Analysen sowie auf Informationen des
Herstellers.
Seitens der USA wurde Deutschland eine Liste mit möglicherweise betroffenen
deutschen Kunden der Software SolarWinds Orion übermittelt. Die auf der
Liste genannten Stellen (rund 300) wurden vom BSI am 11. Februar 2021
informiert und um Rückmeldung zu ihrer tatsächlichen Betroffenheit gebeten.
Bisher liegen 13 Rückmeldungen vor. Keine der rückmeldenden Stellen hat
eine tatsächliche Betroffenheit zurückgemeldet.
9. Wie viele deutsche Unternehmen und private Einrichtungen sind dem
Angriff durch das Aufspielen des Updates nach Kenntnis der
Bundesregierung zumindest mittelbar ausgesetzt bzw. ausgesetzt gewesen?
Die Verantwortung für die Sicherheit der von deutschen Unternehmen und
privaten Einrichtungen genutzten IT liegt zunächst bei diesen selbst. Eine
Meldepflicht für Sicherheitslücken in IT-Systemen dieser Stellen gibt es nicht. Der
Bundesregierung liegen daher keine belastbaren Informationen zur
Betroffenheit der in der Frage in Bezug genommenen Stellen vor.
10. Wie viele der in Frage 9 genannten Betroffenen wurden durch gezielte,
weitere hiermit in Zusammenhang stehende Angriffe erfolgreich
attackiert, und welcher Schaden entstand hierbei nach Kenntnis oder
Schätzung der Bundesregierung?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
11. Welche Unternehmen oder Einrichtungen im Bereich der KRITIS
(Wasserwerke, Krankenhäuser etc., insbesondere auch der Energiewirtschaft)
sind nach Kenntnis der Bundesregierung vom SolarWinds-Angriff
betroffen (bitte genau aufschlüsseln, möglichst auch zu Schäden)?
12. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung der SolarWinds-
Angriff dazu geeignet, den Betrieb von KRITIS so zu stören, dass die
Versorgungsicherheit (z. B. bei der Versorgung mit Strom oder Trinkwasser)
gefährdet gewesen ist?
13. Welche Unternehmen aus dem Bereich Telematik, Pharma- und
Gesundheitsunternehmen und Pharma- und Gesundheitsbehörden sind nach
Kenntnis der Bundesregierung vom SolarWinds-Angriff betroffen (bitte
genau aufschlüsseln, möglichst auch zu Schäden)?
14. Wie viele der in Frage 11 erfragten Unternehmen fielen nach Kenntnis
der Bundesregierung unter die bisherigen gesetzlichen Regelungen und
Verordnungen des „IT-Sicherheitsgesetzes 1.0“?
15. Wie viele der in Frage 11 erfragten Unternehmen würden nach Kenntnis
der Bundesregierung unter die bisherigen gesetzlichen Regelungen und
Verordnungen des „IT-Sicherheitsgesetzes 2.0“ fallen, wenn das Gesetz
in der Version des Kabinettsbeschlusses verabschiedet werden würde?
Die Fragen 11 bis 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine Betroffenheit im Sinne der Definition in der Vorbemerkung der
Bundesregierung gibt es in Deutschland nach jetzigem Stand nicht. Zudem besteht
darüber hinaus auch keine Meldepflicht für die bloße Existenz einer
Sicherheitslücke für Unternehmen, die der aus dem IT-Sicherheitsgesetz folgenden Kritis-
Verordnung unterfallen. Auch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 sieht keine
Meldepflicht von Betreibern kritischer Infrastrukturen vor, falls lediglich eine
Sicherheitslücke auf den IT-Systemen existiert.
Die Sunburst genannte Sicherheitslücke in SolarWinds Orion ermöglicht einen
Fernzugriff auf die betroffenen IT-Systeme. Mittels eines solchen Zugriffs lässt
sich die Funktion von betroffenen IT-Systemen grundsätzlich verändern, so
dass im Einzelfall auch Funktionsstörungen verursacht werden könnten. Da
eine Betroffenheit deutscher IT-Systeme im Sinne der Vorbemerkung der
Bundesregierung nach derzeitigen Erkenntnissen nicht vorliegt, war die
Versorgungssicherheit kritischer Infrastrukturen durch die in Rede stehenden
Sicherheitslücken nicht gefährdet.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
16. Sieht die Bundesregierung als Reaktion auf den SolarWinds-Angriff die
Notwendigkeit einer nochmaligen Überarbeitung des Gesetzentwurfs
beispielsweise bezüglich der unter die Verordnung fallenden Anbieter
oder hinsichtlich anderer Punkte, und wenn ja, welcher konkret?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass eine große Zahl von Sicherheitslücken
in IT-Systemen besteht. Nahezu alle Hersteller von Soft- und Hardware liefern
daher regelmäßig Updates (so genannte Patches) teilweise monatlich aus, um
Sicherheitslücken zu schließen. Die Bundesregierung begrüßt diese Aktivitäten.
Die Sunburst genannte Sicherheitslücke in SolarWinds Orion unterscheidet sich
qualitativ nicht von anderen Sicherheitslücken. Das Besondere an dieser
Sicherheitslücke ist, dass diese bewusst geschaffen und verteilt worden ist. Dazu
wurde nach derzeitigen der Bundesregierung vorliegenden Kenntnissen die
Infrastruktur des Softwareherstellers manipuliert (so genannter Supply Chain-
Angriff).
Soft- und Hardwarehersteller sind nach Auffassung der Bundesregierung zu
besonderer Sorgfalt bei der Gewährleistung der IT-Sicherheit ihrer Systeme
verpflichtet. Die Bundesregierung erkennt an, dass die große Mehrheit der Soft-
und Hardwarehersteller ihre Verpflichtungen zur Gewährleistung der IT-
Sicherheit sehr ernst nimmt. Ein einzelner Supply Chain-Angriff rechtfertigt
daher keinen zusätzlichen staatlichen Eingriff in die Rechte und Pflichten der
Unternehmen, zumal die Mehrheit der Soft- und Hardwarehersteller nicht dem
deutschen Recht unterliegt.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
17. In welchem Umfang wurden nach aktueller Kenntnis der
Bundesregierung durch den oben beschriebenen Angriff bundeseigene Systeme
infiltriert, und inwieweit wurden, wenn ja, durch den Angriff Datensätze
abgegriffen oder Informationen hinterlassen (bitte möglichst genau nach
betroffener Behörde und Art des Schadens aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 68 der
Abgeordneten Petra Pau auf Bundestagsdrucksache 19/26646 sowie auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung, verwiesen.
18. Hat die Bundesregierung (über die Antworten der Bundesregierung auf
die Schriftliche Frage 24 der Abgeordneten Canan Bayram, auf
Bundestagsdrucksache 19/25571 sowie auf die Schriftliche Frage 5
Abgeordneten Manuel Höferlin auf Bundestagsdrucksache 19/25731 hinaus)
aktuellere und vollumfängliche Informationen darüber, welche Landes- oder
Bundesbehörden, Organisationen oder sonstigen öffentlichen
Einrichtungen des Bundes (Bundesministerien, Forschungseinrichtungen, KRITIS)
oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften eine manipulierte Version der
SolarWinds-Software „Orion“ (auch über das in der oben genannten
Antwort erwähnte Schadprogramm Sunburst hinaus) oder ein Tool der
gehackten IT-Sicherheitsfirma FireEye nutzten oder nutzen, und wenn ja,
welche (bitte nach Einrichtung, konkret verwendeter und betroffener
Software, Datum des Updates und Datum der Kenntnisnahme des
Angriffs aufschlüsseln, sowie, wenn bekannt, ob und welcher Datenabgriff
oder Schadensfall über welchen Zeitraum stattfand)?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
19. Welche dieser Betroffenen haben nach Kenntnis der Bundesregierung
bereits Strafanzeige gestellt?
Die Ermittlungen des BKA auf Grundlage der Verfahrenseinleitung durch die
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der
Internetkriminalität (ZIT) befassen sich nur mit einem Teil der als Opfer in
Frage kommenden, potentiell von der Sicherheitslücke betroffenen Unternehmen/
Institutionen/Behörden. Parallel hierzu werden in den Ländern Ermittlungen i.
S. SolarWinds geführt, die in die dortige örtliche und sachliche Zuständigkeit
fallen. Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Sachverhalten in
der Zuständigkeit der Länder.
Von den potentiell in die originäre Zuständigkeit des BKA fallenden Stellen
haben derzeit drei Strafanzeige erstattet und Strafantrag gestellt.
20. Wird eine Überprüfung aller eingesetzten SolarWinds-Software in allen
Bundesbehörden, die solche nutzten oder nutzen auf mögliche
Angriffsspuren und versteckte Schadsoftware hin analysiert, und wenn nein,
warum nicht?
In den drei in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 68
der Abgeordneten Petra Pau auf Bundestagsdrucksache 19/26646 genannten
Fällen wurden entsprechende Untersuchungen vorgenommen.
Zur frühen Erkennung von Informationssicherheitsvorfällen bedarf es der
kontinuierlichen Analyse aller verfügbaren Informationen. Entsprechend des UP
Bund 2017 treffen die Ressorts geeignete Maßnahmen zur Vorbeugung,
Detektion und Behandlung von informationssicherheitsrelevanten Ereignissen. Dies
betrifft auch die Fragestellungen zum Einsatz von möglicher Software. Hierzu
treffen die Ressorts und Einrichtungen in eigener Verantwortung nach dem
Stand der Technik und den Mindeststandards des BSI geeignete Maßnahmen.
Von der umfassenden Überprüfung aller Softwareprodukte eines speziellen
Herstellers ohne tatsächliche Anhaltspunkte für eine von diesen Produkten
ausgehende konkrete Gefahr muss die Bundesregierung schon allein deshalb
absehen, weil ihr aufgrund von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Hersteller
nicht alle erforderlichen Informationen vorliegen würden und zudem der
Aufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen würde.
21. Welche Kenntnisse hat die Bunderegierung dazu, ob die Angreifenden an
deutsche sicherheitsrelevante und/oder vertrauliche bzw. unter
Verschluss stehende Daten, Dokumente oder andere Informationen
gelangten, und wenn ja, welche, und in welchem Umfang?
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt, sind der
Bundesregierung derzeit keine Fälle von Ausnutzung der Sunburst genannten
Sicherheitslücke in Deutschland bekannt. Insofern ist auch nicht von einem
Datenabfluss auszugehen.
22. Gibt es Bundesbehörden, und wenn ja, welche, die die SolarWinds-
Software trotz bislang nicht abgestellter Sicherheitsrisiken weiterhin
verwenden, und wenn ja, warum, und wenn vorhanden, mit welchen
zusätzlich begleitenden Sicherheitsmaßnahmen, und welche Empfehlungen
gibt das BSI hierzu?
Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen die SolarWinds Orion-
Software ohne weitere Sicherheitsmaßnahmen weiter genutzt würde. Zu
anderen Produkten der Fa. SolarWinds sind der Bundesregierung keine
Sicherheitsrisiken bekannt.
23. Zu welchem Zeitpunkt nach Kenntniserlangung über die
Sicherheitsrisiken haben welche Bundesbehörden die SolarWinds-Software aus der
Verwendung genommen (bitte einzeln auflisten)?
Die entsprechenden Systeme wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
soweit erforderlich unmittelbar nach Bekanntwerden der Betroffenheit (in der
Regel nach der Warnmeldung des BSI) deaktiviert. Eine namentliche Nennung
der betroffenen Stellen kann aufgrund laufender Ermittlungen und der noch
andauernden forensischen Untersuchungen nicht erfolgen. Die Bundesregierung
äußert sich nicht zu Einzelheiten laufender Ermittlungsverfahren, um den
Fortgang der Ermittlungen nicht zu gefährden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 20 verwiesen.
24. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung mit Blick auf den Angriff
grundsätzlich für den künftigen Einsatz von SolarWinds-Software oder
anderer zugekaufter Software, auch vor dem Hintergrund ihrer
Überlegungen und Pläne, die das Ziel einer höheren digitalen Souveränität
verfolgen?
Die Angriffe unter Nutzung der Software der Firma SolarWind gehören zu den
Angriffen über Lieferketten (Supply-Chain-Attack). Auch wenn die Methodik
nicht neu ist, haben die Angreifer ihre technischen und organisatorischen
Fähigkeiten weiterentwickelt. Gegen diese Art von Bedrohung muss die Abwehr
sowohl beim Lieferanten der Software als auch beim Nutzer derselben
ausgebaut werden.
Grundsätzlich birgt jeder Einsatz von Hard- oder Software Risiken. Diese sind
im Vorfeld soweit möglich und zumutbar zu identifizieren und zu bewerten.
Die letztendlich bestehenden Restrisiken müssen abgewogen werden.
Die Überlegungen zur digitalen Souveränität beinhalten die Verfügbarkeit von
vertrauenswürdigen Herstellern, die unter anderem die notwendigen IT-
Sicherheitsmaßnahmen anwenden. Dies erhöht die Sicherheit der Lieferkette
und würde die Bedrohung durch Cyber-Angriffe verringern. Ein Aufbau
solcher vertrauenswürdigen Hersteller gestaltet sich vor dem Hintergrund der
weltweiten Globalisierung schwierig.
25. Inwiefern waren der Bundesregierung die verschiedentlichen Warnungen
von Securityberaterinnen bzw. Securityberatern bezüglich des Einsatzes
von SolarWinds-Software bekannt (
https://www.golem.de/news/sicherhe
itsluecke-solarwinds-veroeffentlichte-passwort-auf-github-2012-15292
1.html), und wurden die Sicherheitsstandards von SolarWinds vor und
während des Einsatzes der Software in deutschen Bundesbehörden
überprüft?
Wenn ja, wann, durch wen, und mit welchem Ergebnis?
Falls nein, warum nicht?
Wie bereits in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt, sind
Sicherheitslücken in Hard- und Software ein häufiges Problem. Zudem findet sich
eine Vielzahl von Veröffentlichungen zu Sicherheitslücken in einschlägigen
Internet-Foren.
Die Bundesregierung hält es daher weder für leistbar noch für verhältnismäßig,
jegliche Hard- und Software privater Unternehmen im Hinblick auf deren
Sicherheitsstandards zu untersuchen. Dies gilt auch für den Fall, dass
Sicherheitslücken von Hard- und Softwareprodukten zuvor in Internet-Foren veröffentlicht
werden.
Sofern der Bundesregierung konkrete Hinweise auf eine erhebliche Gefährdung
deutscher IT-Infrastrukturen durch Sicherheitslücken vorliegen, kann im
Einzelfall unter Abwägung aller den Einsatz der Produkte betreffenden Aspekte
eine Untersuchung von Hard- und Softwareprodukten erfolgen. Die
Veröffentlichungen zu möglichen Sicherheitslücken in SolarWinds Orion und deren
Verbreitung in Deutschland gaben jedoch keinen Anlass zu einer solchen
Untersuchung.
26. Erkennt die Bundesregierung, auch mit Blick auf den aktuellen Fall,
Probleme bei der Herstellerhaftung?
Wenn ja, wie will sie diesen konkret gesetzgeberisch begegnen, und
welche Maßnahmen enthält das „IT-Sicherheitsgesetz 2.0“ (ITSiG2.0)
hierzu?
Wenn nein, warum nicht?
Die außervertragliche Haftung des Herstellers richtet sich im deutschen Recht
vornehmlich nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) und den §§ 823 ff.
des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das ProdHaftG setzt die
vollharmonisierende Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung
der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung
für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsrichtlinie) um.
Grundsätzlich haftet ein Hersteller für Schäden an Personen oder anderen
Sachen als dem Produkt selbst nach diesen Vorschriften unter den weiteren dort
genannten Voraussetzungen, wenn ein Produkt nicht die Sicherheit bietet, die
unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise von ihm erwartet
werden kann. Nach Auffassung der Bundesregierung kann das zivile
Haftungsrecht deshalb schon heute Schäden, die durch fehlerhafte Software verursacht
werden, grundsätzlich angemessen bewältigen.
Aufgrund der Vollharmonisierung dieses Rechtsgebiets sind gesetzgeberische
Reformen nur auf europäischer Ebene möglich. Wenn sich durch moderne
digitale Technologien neue rechtliche Herausforderungen stellen, sind aus Sicht der
Bundesregierung auf dieser Ebene Modifikationen zu prüfen, um auf die
zunehmende Konnektivität und Komplexität digitaler Systeme rechtlich
sachgerecht zu reagieren. Eine punktuelle Überarbeitung der Produkthaftungsrichtlinie
ist insoweit im Zuge des Revisionsprozesses zu prüfen, für den die EU-
Kommission einen Vorschlag in diesem Jahr angekündigt hat.
Vor den vorangehend geschilderten Zuständigkeiten ist das IT-Sicherheitsgesetz
2.0 als nationale Regelungsvorschrift im Übrigen nicht der richtige Standort für
derartige gesetzliche Regelungen.
27. Welche Gegenmaßnahmen unternahmen und unternehmen
Sicherheitsbehörden des Bundes seit dem Zeitpunkt der ersten Kenntnisnahme der
Vorfälle, auch damit keine weiteren Schäden eintreten?
Seitens des BSI erfolgte eine Warnung potentiell Betroffener, anlassbezogene
forensische Untersuchungen sowie das Einpflegen von Indikatoren in die
zentralen Schutzsysteme der Netze des Bundes. Alle Bundesbehörden haben
zudem geprüft, ob sie das Produkt SolarWinds Orion im Einsatz haben, und ggf.
geeignete Gegenmaßnahmen (Patch, Außerbetriebnahme) eingeleitet.
Alle Sicherheitsbehörden des Bundes wirken im Rahmen ihrer gesetzlichen
Aufgaben und den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln insbesondere durch
Präventionsmaßnahmen darauf hin, dem Eintreten von Schäden
entgegenzuwirken.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
28. Welche Kenntnis hat die Bunderegierung darüber, inwieweit die Solar-
Winds-Systeme vom Netz genommen wurden und daraufhin untersucht
wurden oder werden, wie viele und welche konkreten bewussten
Sicherheitslücken – über die beiden gefundenen hinaus – es gibt, und zu
welchen Ergebnissen die Überprüfungen ggf. kamen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 22 und 25 verwiesen.
29. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich des Angriffs
aktuell Ermittlungen seitens der Strafverfolgungsbehörden eingeleitet und/
oder durchgeführt, und wenn ja, wie viele Strafanzeigen sind bereits bei
denen in Deutschland von Unternehmen oder Behörden eingegangen?
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
30. Liegen der Bundesregierung bzw. den zuständigen Sicherheitsbehörden
nach gegenwärtigem Stand der Ermittlungen Erkenntnisse zu möglichen
Täterinnen und Tätern oder Tatverdächtigen im Zusammenhang mit dem
Angriff vor, und wenn ja, welche?
31. Liegen der Bundesregierung bzw. den zuständigen Sicherheitsbehörden
nach gegenwärtigem Stand der Ermittlungen Erkenntnisse zur Intention
und Zielsetzung der Angreifenden vor, und wenn ja, welche konkret?
32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Anzeichen darüber,
dass es sich um einen Fall von Spionage handeln könnte, und welche
Kenntnisse hat sie über mögliche Verbindungen des Angriffs zur
russischen Hackergruppe „Turla“ (
https://www.spiegel.de/netzwelt/web/solar
winds-hack-spur-zeigt-nach-russland-a-ab1acfa8-bd33-4ac0-a8d4-06e26
5141fb0), zu Cosy Bear (
https://www.bbc.com/news/technology-5532
1643), der Gruppe ShadowBrokers (
https://www.computerbild.de/artikel/
cb-News-Sicherheit-Windows-Hacker-Solarwinds-Microsoft-Cisco-2964
1689.html) oder anderen?
Die Fragen 30 bis 32 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 70 der
Abgeordneten Petra Pau auf Bundestagsdrucksache 19/26646 verwiesen.
33. Inwiefern stehen die deutschen Nachrichtendienste im Austausch mit den
verschiedenen US-Behörden, die eine Attribution des Angriffs
vorgenommen haben (
https://www.cisa.gov/news/2021/01/05/joint-statement-f
ederal-bureau-investigation-fbi-cybersecurity-and-infrastructure)?
Die deutschen Nachrichtendienste stehen im Rahmen ihrer regulären Aufgaben
in regelmäßigem Kontakt mit US-Behörden.
34. Welche Kenntnisse hat die Bunderegierung bezüglich des verschafften
Zugangs der Angreifenden zum Quellcode u. a. von Microsoft, Cisco,
FireEye und anderen (
https://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Sich
erheit-Windows-Hacker-Solarwinds-Microsoft-Cisco-29641689.html),
und welche Maßnahmen werden nach ihrer Kenntnis von deutschen und/
oder Sicherheitsbehörden anderer Länder oder den betroffenen
Unternehmen ergriffen, um zu verhindern, dass über diese Kenntnisse wietere
Angriffe ausgeführt werden können?
Die Bundesregierung hat keine ausreichenden Kenntnisse zu möglichen
Datenabflüssen bei US-Unternehmen, die es ermöglichen würden, die Möglichkeit
von Cyber-Angriffen auf Basis dieser Daten einzuschätzen. Die Firma
Microsoft hat presseöffentlich mitgeteilt, dass sie durch eine Veröffentlichung von
Quellcode ihrer Produkte keine erhöhte Gefahr für Cyber-Angriffe sieht. Diese
Einschätzung wird von der Bundesregierung geteilt, zumal auch bei Open
Source Software, deren Erstellungs- und Publikationsverfahren als
sicherheitsfördernd angesehen wird, der Quellcode öffentlich einsehbar ist.
35. Welche Kenntnisse hat die Bunderegierung zu möglichen Ähnlichkeiten
im Code der Sunburst-Backdoor mit denen der im .NET Framework
geschriebenen Backdoor Kazuar, wie z. B. dem UID-
Generierungsalgorithmus, Sleep-Algorithmus oder der umfassenden Verwendung des
FNV1a-Hashs, die Sicherheitsforscher von Kaspersky bei einer Analyse
gefunden haben sollen, die auf eine Verbindung zwischen beiden
hindeuten (
https://www.spiegel.de/netzwelt/web/solarwinds-hack-spur-zeigt-na
ch-russland-a-ab1acfa8-bd33-4ac0-a8d4-06e265141fb0)?
Der Bundesregierung sind die Berichte bekannt. Bei den in Rede stehenden
Code-Teilen handelt es sich jedoch um häufig in Software eingesetzte
Prozeduren, deren Ähnlichkeiten zu anderem Code aus Sicht der Bundesregierung auch
andere Schlüsse zulassen würden.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 70 der Abgeordneten Petra Pau auf Bundestagsdrucksache 19/26646
verwiesen.
36. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der oben
erwähnten Analyse von Kaspersky (
https://www.kaspersky.de/about/press-
releases/2021_solarwinds-hack-kaspersky-findet-code-aehnlichkeiten-zw
ischen-sunburst-und-kazuar-backdoor)?
Auf die Antwort zu Frage 35 wird verwiesen.
37. Verwendete oder verwendet der Bundesnachrichtendienst (BND) und/
oder das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und/oder der
Militärische Abschirmdienst (MAD) Software von SolarWinds?
38. Kann die Bunderegierung ausschließen, dass der BND und/oder das BfV
und/oder der MAD Opfer des IT-Angriffs wurden und Daten abgeflossen
sind, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 37 bis 38 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 5 des
Abgeordneten Manuel Höferlin auf Bundestagsdrucksache 19/25731
verwiesen.
39. Wie bewertet die Bundesregierung die aufgetretenen Sicherheitslücken
im Hinblick auf die einschlägigen Sicherheitsstandards und die damit
verbundenen Risiken für die Allgemeinheit?
Bei den in SolarWinds Orion aufgetretenen Sicherheitslücken handelt es sich
nach derzeitiger Kenntnis der Bundesregierung um eine Manipulation der
Orion-Software durch unbekannte Dritte, ohne dass der Hersteller davon
Kenntnis gehabt hat. Der Bundesregierung liegen auch keine Kenntnisse vor,
dass der Hersteller seine Obliegenheiten zur ordnungsgemäßen Produktion und
Auslieferung seiner Software nicht ausreichend wahrgenommen hätte.
Die Bundesregierung prüft fortlaufend Möglichkeiten zur Verbesserung der IT-
Sicherheit und setzt diese falls erforderlich um.
40. Führte der Angriff zu einer Aufnahme des Vorgangs in die
nachrichtendienstliche Lage des Bundeskanzleramtes, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass eine Beantwortung der Frage aus Gründen des Staatswohls nicht in
offener Form erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind
geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der
Arbeitsweise der Nachrichtendienste des Bundes und der nachrichtendienstlichen
Lage im Bundeskanzleramt stehen. Arbeitsmethoden, Erkenntnislage und
Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die
künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 des Gesetzes
über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) besonders schutzwürdig. Eine zur
Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf die Frage würde
Informationen zu Aufklärungspotentialen und Arbeitsweisen der
Nachrichtendienste des Bundes sowie zu den Themen der nachrichtendienstlichen Lage im
Bundeskanzleramt einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im
Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Insbesondere könnten
interessierte Stellen im Ausland (vor allem ausländische Nachrichtendienste) einen
über die allgemein zugänglichen Informationen hinausgehenden Einblick in die
Arbeitsweise und Aufklärungsfähigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes
sowie zum Themenspektrum der nachrichtendienstlichen Lage im
Bundeskanzleramt gewinnen. Derartige Informationen sind schutzwürdig, um nicht als
Einstieg für Ausforschungsmaßnahmen verwandt werden zu können. Eine solche
Verwendung könnte für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der
Nachrichtendienste des Bundes sowie für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland nachteilig sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen
als Verschlusssache gemäß der Verschlusssachenanweisung (VSA) mit dem
VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden dem
Deutschen Bundestag gesondert als Anlage übermittelt.*
41. Welche inländischen und ausländischen Nachrichtendienste wurden nach
Auffinden der Datenbank benachrichtigt, und soweit keine
Benachrichtigungen erfolgten, weshalb nicht?
Der Bundesregierung ist im Zusammenhang mit dem Sicherheitsvorfall bei der
Firma SolarWinds keine Datenbank bekannt.
42. Bis wann will die Bundesregierung eine umfassende Schadensanalyse
vorlegen, auch damit Vorsorgemaßnahmen bezüglich der durch den
Angriff entstandenen, zukünftigen IT-Sicherheitsrisiken getroffen und
entsprechende Warnungen ausgesprochen werden können?
Da wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargelegt in Deutschland
über die Installation der Sunburst genannten Sicherheitslücke nach jetzigem
Stand kein Schaden entstanden ist, sieht die Bundesregierung keinen Anlass,
eine umfassende Schadensanalyse vorzulegen.
Die Bundesregierung wird den konkreten Hergang des Vorfalls jedoch
weiterhin aufmerksam verfolgen und ggf. zu treffende Schlüsse geeignet in
Sicherheitsvorgaben bzw. die Rechtssetzung aufnehmen.
43. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Angriff
hinsichtlich bestehender Sicherheitsstandards, insbesondere der betroffenen
Behörden und Einrichtungen in ihrem Verantwortungsbereich, vor allem
mit Blick auf die Auswahl von Netzwerksicherheitsdienstleistern und der
Überprüfung der verwendeten Software?
An den bisher vom BSI erarbeiteten und empfohlenen Sicherheitsstandards,
insbesondere dem UP Bund 2017 und BSI IT-Grundschutz wird festgehalten.
Diese sind für die Behörden der Bundesverwaltung verpflichtend umzusetzen
und damit u. a. ein angemessenes und wirksames
Informationssicherheitsmanagement (ISMS) zu betreiben. Die Empfehlungen werden regelmäßig
evaluiert und weiterentwickelt.
* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
44. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der fragestellenden Fraktion,
dass es sich hier um einen Angriff einer gänzlich neuen Dimension
handelt, und wenn nein, warum nicht?
Die Einschätzung der Fragesteller wird nicht geteilt, auch wenn der Vorgang im
Hinblick auf die Verfahrensweise heraussticht. So genannte Supply-Chain-
Angriffe sind auch schon aus der vordigitalen Zeit bekannt und gehören im
Bereich der Verhinderung von Sabotagehandlungen zum Aufklärungsfeld der
Nachrichtendienste und Polizeien. Auch im digitalen Zeitalter stellt ein
derartiger Vorfall kein Novum dar; so gab es auch früher bereits Manipulationen von
Softwareupdates. Diese Manipulationen führten u. a. dazu, dass die
Softwareindustrie die Signierung von Softwareupdates und Programmbibliotheken
einführte, um deren Authentizität zu gewährleisten.
Nach derzeit vorliegenden Informationen sind die Sicherungsmaßnahmen des
Herstellers SolarWinds mittels erheblicher krimineller Energie umgangen
worden.
Seitens der Bundesregierung besteht kein Zweifel daran, dass die aktuell
genutzten Verfahren zur Sicherung der Authentizität von Softwareupdates dem
Stand der Technik entsprechen. Allerdings findet nahezu jede
Sicherungsmaßnahme ihre Grenzen, wenn Kriminelle mit entsprechendem Aufwand tätig
werden.
45. Erkennt die Bundesregierung seit Beginn der Pandemie einen Anstieg
von versuchten oder erfolgten IT-Angriffen, und wie bewertet sie die
aktuell bestehende IT-Sicherheitsinfrastruktur mit Blick auf die aktuellen
Entwicklungen?
Der Bundesregierung liegen zurzeit keine konkreten Hinweise oder
Erkenntnisse zu einer Steigerung von Angriffen auf Firmensitze oder Betriebsstätten von
Impfstoffherstellern, auf Impfzentren oder auf Transport- und Lagerstätten der
Impfstoffe vor. Die Sicherheitsbehörden des Bundes beobachten die
Gefährdungslage aufmerksam und stehen in ständigem Austausch mit den
Sicherheitsbehörden der Länder.
Der Schutz von Impfstoffherstellern, Impfzentren oder Transport- und
Lagerstätten der Impfstoffe fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder. Die
Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder stehen hierzu im engen
Austausch und beobachten die Lage im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten
aufmerksam. Das BSI unterstützt die Länder und die beteiligten Unternehmen,
damit diese ihre IT-Systeme bestmöglich gegen Cyber-Angriffe absichern
können.
46. Wenn ja zu Frage 45, welche Schlüsse zieht die Bunderegierung mit
Blick auf die vermehrt aufgetretenen Angriffe der vergangenen Wochen
und Monate auf Kritische Infrastruktur wie Krankenhäuser, Lieferketten,
Kühlketten und Verteilung der Impfstoffe, und welche Schlüsse zieht sie
daraus für die Reform des ITSiG2.0?
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/25996 verwiesen. Die Bundesregierung sieht keine
Notwendigkeit zu einer Anpassung des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0.
47. Für wie wahrscheinlich hält die Bundesregierung den Eintritt eines IT-
Lockdowns, und was tut sie dagegen, um einen solchen zu verhindern?
Der Bundesregierung ist der Begriff eines „IT-Lockdowns“ nicht bekannt.
Zudem äußert sich die Bundesregierung nicht zu rein spekulativen
Fragestellungen.
48. Hat die Bundesregierung Pläne, die Systeme möglicherweise betroffener
Behörden und/oder Unternehmen (mit bzw. ohne Bundesbeteiligung)
testen zu lassen, um ein Gesamtlagebild zu bekommen, wenn ja wie, und
durch wen, wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung setzt zunächst auf die Eigenverantwortung aller IT-
Nutzer. Um die Risikobewertung und Schutzmaßnahmen im Rahmen dieser
Eigenverantwortung zu unterstützen, bietet die Bundesregierung z. B. über das
BSI umfangreiche Unterstützungsangebote sowohl im präventiven als auch im
reaktiven Bereich.
Im Bereich der Bundesverwaltung hat das hier gesetzlich zuständige BSI alle
Stellen informiert und Unterstützungsangebote im Fall einer Betroffenheit
unterbreitet. Die Bundesregierung hat keine Zweifel daran, dass die einzelnen
Stellen der Bundesverwaltung alle erforderlichen Maßnahmen unverzüglich
unternommen haben, um eine Gefährdung durch die Sicherheitslücke Sunburst in
SolarWinds Orion abzustellen.
49. Hat die Bunderegierung ggf. vor, eine Risikoanalyse zur Bedingung für
die Trennung vom Netz, Installation neuer Geräte und Software und
Überprüfung aller gespeicherten Daten erarbeiten zu lassen, und wenn
nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 48 wird verwiesen.
50. Welche Maßnahmen plant die Bunderegierung, um sichere Software zu
fördern?
Die Bundesregierung wirkt weiter darauf hin, das Prinzip „Security-by-Design“
als Grundvoraussetzung bei der Entwicklung von Hard- und Software zu
etablieren. Im Rahmen der Diskussion über verbindliche Vorgaben an die Sicherheit
von IT-Produkten wird darüber hinaus eine Verpflichtung zu Sicherheitsupdates
geprüft.
51. Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit für bessere
Sicherheitsüberprüfungen sowie klare gesetzliche Vorgaben und Zertifizierungen
beim Erstellen und Verbauen von Software, und wenn ja, mit welchen
Maßnahmen will sie dem nachkommen, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung verbessert regelmäßig auch die Rahmenbedingungen für
die Sicherheit der Softwareentwicklung und deren Einsatz unter
marktwirtschaftlichen Maßstäben. Beispielsweise sei hier das aktuell im
parlamentarischen Verfahren befindliche IT-Sicherheitsgesetzt 2.0 genannt.
Das Prinzip der Marktwirtschaft sieht staatliche Eingriffe jedoch erst dann vor,
wenn die Sicherheit von Produkten in erheblichem Maß von den
Marktteilnehmern nicht mehr gewährleistet werden kann.
Die Bundesregierung sieht derzeit keine Erfordernisse aus Gründen der
einzelnen strafbaren Handlung im Fall SolarWinds Orion in die Freiheit der
Marktteilnehmer generell einzugreifen. Dies schließt punktuelle Anpassungen durch
gesetzliche Regelungen jedoch nicht aus. Diese müssen für den jeweiligen
Einzelfall geeignet, erforderlich und angemessen sein.
52. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass das Update in
diesem Fall signiert ausgeliefert wurde, auch hinsichtlich der
bestehenden Signaturinfrastruktur und ggf. zusätzlicher, vorzunehmender
Sicherheitsmaßnahmen?
Die Bundesregierung hat derzeit keine ausreichenden Kenntnisse von den
Abläufen bei SolarWinds, die zu der Sicherheitslücke im Produkt Orion geführt
haben, um daraus Schlüsse im Hinblick auf zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen
und Anpassungen bei der Signierung von Software tätigen zu können.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 44 verwiesen.
53. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass der Angriff über Monate lang
nicht aufgefallen war, und welche Schlüsse zieht sie hieraus für
notwendige Maßnahmen, um eine solche länger währende Unkenntnis künftig
zu verhindern?
Heutige IT-Systeme, einschließlich der dort genutzten Software, sind
hochkomplexe Systeme, die teilweise über Jahre hinweg aufgebaut werden. Es ist daher
nicht außergewöhnlich, dass Veränderungen in solchen Systemen über längere
Zeit unentdeckt bleiben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die
Manipulationen nicht zu einer sichtbaren Veränderung in der Funktion der IT-Systeme
führen.
Die Bundesregierung wird die IT-Sicherheit im Bereich der
Softwareentwicklung weiterhin genau beobachten und abhängig vom Einzelfall geeignete
Maßnahmen treffen.
54. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund
des SolarWinds-Angriffs bezüglich ihrer bisherigen IT-Sicherheitspolitik,
insbesondere was den Handel mit Sicherheitslücken, die Forderungen
nach sogenannten Hackbacks und die Ausweitung des Einsatzes von
sogenannten Staatstrojanern anbelangt (vgl. ebd.)?
Vorfälle wie diese zeigen, dass die Bundesregierung mit ihrer derzeitigen
Ausrichtung der IT-Sicherheitspolitik und ihren Bestrebungen in Zusammenhang
mit einem verantwortungsvollen Umgang mit Schwachstellen und Exploits
richtig aufgestellt ist und die Herausforderungen in einem sich ständig
weiterentwickelndem Cyberraum erkennt.
Instrumente der informationstechnischen Überwachung wie z. B. die Quellen-
Telekommunikationsüberwachung sind aus Sicht der Bundesregierung
grundsätzlich erforderlich, um die Handlungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden bei
der Abwehr erheblicher Gefahren für herausragende Rechtsgüter und bei der
Strafverfolgung im jeweiligen Aufgabenbereich zu erhalten.
Der Begriff „Trojaner“ ist für Instrumente der informationstechnischen
Überwachung ungeeignet, wie die Bundesregierung bereits im Rahmen der
Beantwortung mehrerer Kleiner Anfragen, beispielsweise auf Bundestagsdrucksache
18/11261 zu Frage 13, auf Bundestagsdrucksache 19/1434 zu Frage 18 oder auf
Bundestagsdrucksache 19/12465 zu den Fragen 11 bis 11e dargestellt hat.
55. Hat die Bundesregierung vor, die IT-Sicherheit durch mehr Transparenz
und Standardisierung bei Zählweisen und Klassifizierungen von IT-
Angriffen zu erhöhen, wenn ja, mit welchen Maßnahmen, und wenn
nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/12280,
insbesondere die dortige Antwort zu Frage 16, verwiesen.
56. Welche Unternehmen wurden aus welchem Grund vom BSI aufgrund
des SolarWinds-Angriffs kontaktiert, und welche haben sich mit welcher
Anzeige bis heute zurückgemeldet?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
57. Verfügt das BSI über die ausreichenden Zuständigkeiten, Kompetenzen
und Befugnisse, um in vergleichbaren Fällen der Gefahrenabwehr
schützend im Sinne der gefährdeten oder betroffenen Bürgerinnen und Bürger
tätig zu werden, und wenn ja, auf welche Rechtsnormen stützt die
Bundesregierung diese Auffassung?
Die allgemeine Gefahrenabwehr liegt nach dem Grundgesetz in der Kompetenz
der Länder. Dem BSI kommen ausschließlich in speziell im BSI-Gesetz
vorgesehenen Bereichen Sondergefahrenabwehraufgaben zu.
58. Soweit die Bundesregierung Regelungsbedarf für das BSI im Hinblick
auf Fälle der Gefahrenabwehr sieht, wann wird sie welche Vorschläge –
über die geplanten Regelungen im ITSiG2.0 hinaus – hierzu vorlegen,
und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat bereits Bereiche der Sondergefahrenabwehr, in denen
nach ihrer Auffassung Veränderungsbedarf besteht, im Zuge der Novellierung
des IT-Sicherheitsgesetzes für das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 aufgegriffen. Das
IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 befindet sich derzeit in der parlamentarischen
Beratung.
59. Inwiefern spielte oder spielt im Fall des SolarWinds-Angriffs das
Cyberabwehrzentrum (CAZ) eine Rolle?
Die Bundesregierung hat bereits Bereiche der Sondergefahrenabwehr, in denen
nach ihrer Auffassung Veränderungsbedarf besteht, im Zuge der Novellierung
des IT-Sicherheitsgesetzes für das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 aufgegriffen. Das
IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 befindet sich derzeit in der parlamentarischen
Beratung.
60. Erkennt die Bundesregierung eine Notwendigkeit mit Blick auf das neue
IT-Sicherheitsgesetz eine gleichzeitige Harmonisierung anderer
Rechtsnormen wie im Zivilrecht einzuführen und so für einen größeren
Handlungsspielraum zu sorgen, und wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen.
61. Erkennt die Bundesregierung eine Notwendigkeit für besonders
gefahrgeneigte Technologien, über bestehende Verfahren hinaus, Maßnahmen
und Regelungen zu treffen, um diese zu sichern (wenn ja, wie, und wenn
nein, warum nicht)?
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung und den Betrieb
gefahrengeneigter Technologien fortlaufend. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen
werden je nach Einsatzgebiet der Technologien unterschiedliche
Aufsichtsbehörden befasst und falls erforderlich Sicherheitsvorgaben und Rechtssetzung
angepasst. Ein aktuelles Beispiel im Bereich der IT-Sicherheit ist die
Novellierung des IT-Sicherheitsgesetzes aus dem Jahr 2015 oder die sich aktuell in der
Novellierung befindliche „Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland 2016“.
Das praktizierte Verfahren hat sich in Deutschland bewährt. Die
Bundesregierung sieht derzeit keine Veranlassung davon abzuweichen.
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ISSN 0722-8333]