[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Sandra Bubendorfer-
Licht, Stephan Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/26569 –
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Saarland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Vorsorge in Notfällen ist in der Bundesrepublik Deutschland föderal
organisiert und gliedert sich in die Bereiche Zivil- und Katastrophenschutz. Der
Bund hat dabei die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für den
Zivilschutz, während die Länder für den Katastrophenschutz zuständig sind. Eine
starre Unterscheidung von Zivilschutz und Katastrophenschutz findet heute
jedoch nicht mehr statt. Vielmehr ist der Bund im Rahmen der
Katastrophenhilfe sowie der etablierten Zusammenarbeit mit den Ländern, etwa im Hinblick
auf das Integrierte Gefahrenabwehrsystem, im gesamten Bevölkerungsschutz
aktiv (
https://www.bundestag.de/resource/blob/412762/e2918de45dab4107d5
b0d5e06012159a/WD-3-423-07-pdf-data.pdf).
Für Zwecke des Zivil- und Katastrophenschutzes stellt der Bund den Ländern
zudem Mittel zur Verfügung, die diese in ihre diesbezügliche Arbeit
integrieren. Außerdem erweitert und ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der
Länder durch die Aufstellung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
(THW) sowie durch die Möglichkeiten weiterer Teile des öffentlichen
Dienstes der Bundesrepublik Deutschland wie Bundespolizei oder Bundeswehr.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Bund hat – wie die Fragesteller zutreffend ausführen – die ausschließliche
Gesetzgebungskompetenz für den Zivilschutz, d. h. den Schutz vor
kriegsbedingten Gefahren, während die Länder für den Katastrophenschutz zuständig
sind. Richtig ist, dass der Bund mit seinen Behörden auf Anforderung der
Länder und Kommunen Katastrophenhilfe im Sinne von Amtshilfe leistet.
Zutreffend ist auch, dass er den Ländern für Zwecke des Zivilschutzes ergänzend auf
Grundlage von § 13 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG)
Ausrüstung zur Verfügung stellt, die diese auch im Katastrophenschutz nutzen
dürfen. Daraus leiten sich jedoch keinerlei Kompetenzen des Bundes für den
Katastrophenschutz, insbesondere im Sinne von operativen Zuständigkeiten,
ab. Die Trennung ist grundgesetzlich insoweit eindeutig und besteht weiterhin.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27343
19. Wahlperiode 04.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 4. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Leistungen erbringt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe im Hinblick auf das Bundesland Saarland bzw. im
Austausch mit dem Bundesland?
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hält für
alle Bundesländer nicht-operative Dienstleistungen und Serviceangebote des
Bundes vor. Hierbei handelt es sich neben der Planung und Vorbereitung der
Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei großflächigen Gefahrenlagen oder
solchen von nationaler Bedeutung sowie der planerischen Vorsorge zum Schutz
der Bevölkerung und kritischer Infrastrukturen vor allem um die
Weiterentwicklung auf dem Gebiet der Zivilschutztechnik einschließlich der Zulassung
von Einbauteilen und Sonderkonstruktionen für den baulichen Schutz sowie um
Aufgaben im ergänzenden Katastrophenschutz (mit ABC-Schutz), in der
Ausbildung, Fortbildung und im Training, in der Forschung, in der Warnung und
Information der Bevölkerung sowie in der Unterstützung der bürgerschaftlichen
Selbsthilfe. Das Saarland partizipiert an und profitiert von diesen
Dienstleistungen anteilig gleichermaßen wie alle anderen Länder. Exemplarisch wird auf
folgende Dienstleistungen und Aufgaben verwiesen:
Auf Grundlage von § 23 ZSKG stellt der Bund den Ländern für die
gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung im Verteidigungsfall ergänzend
Sanitätsmaterial zur Verfügung, das von den Ländern auch für Aufgaben des
Katastrophenschutzes genutzt werden kann. Mit Mitteln aus dem Konjunkturprogramm
wird diese Bevorratung gegenwärtig aufgestockt. Das BBK hat im Zuge dessen
mit einem Krankenhausbetreiber des Saarlandes eine Übereinkunft zur
Dislozierung eines Basispakets mit Sanitätsmaterial erzielen können, sodass das Soll
im Saarland künftig gedeckt wird.
Der Bund baut zudem gegenwärtig die 61 Medizinischen Task Forces (MTF),
die es den Ländern zur Verfügung stellt, aus. Das Saarland partizipiert hiervon
mit einer MTF. Die MTF bieten bundeseinheitlich wesentliche Fähigkeiten für
die Behandlung und den Transport einer Vielzahl von Verletzten sowie
Spezialressourcen zur Dekontamination von Verletzten.
Das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ) informiert gemäß § 16
ZSKG die Länder über bevölkerungsschutzrelevante Ereignisse im In- und
Ausland und unterstützt auf Anforderung bei der Koordination
länderübergreifender Hilfe. Konkrete Beispiele sind das im GMLZ geführte
Fähigkeitsmanagement von Bund und Ländern, über welches Einheiten zur
Waldbrandbekämpfung, oder das Kleeblattkonzept, auf dessen Grundlage über das GMLZ
zusätzliche Ressourcen für die strategische Verlegung von COVID-19
Patienten angefordert werden können.
Im Bereich der Beratung und Unterstützung zum Schutz Kritischer
Infrastrukturen stehen das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
und BBK zudem im engen Austausch mit den Koordinierungsstellen Kritische
Infrastrukturen (KOST KRITIS) der Länder und unterstützen diese im Rahmen
der Risikovorsorge sowie des Risiko- und Krisenmanagements.
Im Hinblick auf die Warnung der Bevölkerung ist das Saarland am Bund-
Länder-Projekt „Warnung der Bevölkerung“, das durch den Fond für Innere
Sicherheit der Europäischen Union (ISF) gefördert wird, beteiligt.
Für Führungs- und Krisenstäbe aus dem Saarland wurden in den vergangenen
acht Jahren insgesamt zwölf Seminare mit Stabsübungen an der Akademie für
Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) für die
Bedarfsträger durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 185 Personen geschult.
2. Welche Leistungen erbringen weitere Bundesministerien, nachgeordnete
Behörden sowie weitere bundeseigene Einrichtungen im Hinblick auf
den Zivil- und Katastrophenschutz im Saarland bzw. im Austausch mit
dem Bundesland (bitte aufschlüsseln)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Die Bundespolizei kann auf Anforderung unter Berücksichtigung der
Gewährleistung der gesetzlich zugewiesenen Aufgabenwahrnehmung technische und
polizeiliche Katastrophenhilfe sowie Notfallhilfe leisten. In der Regel entsendet
die Bundespolizei auch Verbindungsbeamte bzw. Fachberater in die Stäbe der
zuständigen Katastrophenschutzbehörden, um dort zielgerichtet und
bedarfsorientiert zu den Fähigkeiten der Bundespolizei beraten zu können.
Das Technische Hilfswerk (THW) leistet nach THW-Gesetz technische
Unterstützung auf Ersuchen von für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen bei der
Wahrnehmung ihrer Aufgaben sowie auf Anforderung oberster
Bundesbehörden, wenn das BMI zustimmt. Die technische Unterstützung umfasst unter
anderem technische Hilfe im Zivilschutz und auf Anforderung der für die
Gefahrenabwehr zuständigen Stellen bei der Bekämpfung von Katastrophen,
öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes. Die Fähigkeiten des
THW sind dem sog. Katalog der Einsatzoptionen zu entnehmen. Der THW-
Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland (LV HE/RP/SL) mit
Regionalstellen in Merzig und Saarbrücken sowie 24 ehrenamtlichen THW-
Ortsverbänden ist der für die Koordinierung im Saarland zuständige
Landesverband.
Im Rahmen der Ernährungsnotfallvorsorge und auf Grundlage des
Ernährungssicherstellungs- und vorsorgegesetzes (ESVG) führt das Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zusammen mit seiner nachgeordneten
Behörde, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) jährlich
ein mehrtägiges Seminar Risiko- und Krisenmanagement in der
Lebensmittelversorgung für Leitungskräfte aus Bund und Ländern durch. Das Seminar steht
auch Teilnehmern aus dem Saarland offen. Zusammen mit den Ländern betreibt
das BMEL die Internetseite
www.ernaehrungsvorsorge.de. Das Portal soll
interessierten Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Informationen zur
Ernährungsvorsorge erleichtern sowie über Aufgaben, Zuständigkeiten und staatliche
Tätigkeiten in diesem Bereich informieren.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMU) betreibt mit Unterstützung durch das Bundesamt für Strahlenschutz
(BfS) und die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) das
Radiologische Lagezentrum RLZ des Bundes. Neben der Koordination der
Notfallreaktion des Bundes und der Länder erstellt das RLZ bei einem
überregionalen radiologischen Notfall ein einheitliches Radiologisches Lagebild (RLB).
Dieses Lagebild wird allen an der Notfallreaktion beteiligten Behörden auf
Bundes- und Landesebene zur Verfügung gestellt und gibt u. a. Auskunft über
die Kriterien für die Angemessenheit der Durchführung von
(Katastrophenschutz-)Maßnahmen.
Die Bundeswehr leistet anlassbezogen Amts- und Katastrophenhilfe nach
Artikel 35 des Grundgesetzes bei Vorliegen der jeweiligen dort genannten
Voraussetzungen. In diesem Rahmen kann die Bundeswehr auf Antrag der
zuständigen Stellen und mit vorhandenen Ressourcen ergänzende Unterstützung leisten.
Zur Gewährleistung einer raschen Reaktionsfähigkeit bei erforderlichen
Hilfeleistungen hat die Bundeswehr im Rahmen der territorialen Organisation dem
Behördenaufbau der Länder, Kommunen und Gebietskörperschaften
entsprechende, regionale Strukturen.
Diese sind für die zuständigen Behörden Ansprechpartner für einen
umfassenden Informationsaustausch einschließlich militärfachlicher Beratung sowie für
Abstimmung und Kooperation.
3. Unterstützt der Bund die Risikovorsorge für den Zivil- und
Katastrophenschutz im Saarland, und wenn ja, in welcher Form?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 wird verwiesen.
Der Bund erstellt im Zusammenwirken mit den Ländern eine bundesweite
Risikoanalyse für den Zivilschutz (§ 18 Absatz 1 ZSKG). Die Ergebnisse werden
dem Deutschen Bundestag jährlich vom BMI vorgelegt. Die Ergebnisse und
Szenarien der Risikoanalysen können von den Ländern und damit auch vom
Saarland für Analysen in ihrem Zuständigkeitsbereich genutzt werden.
Zudem unterstützt das BBK auf Anfrage die Länder, Kreise und kreisfreien
Städte bei der Optimierung ihrer eigenen Katastrophenschutzplanungen. Dieses
Unterstützungs- und Beratungsangebot wurde vom Saarland bislang noch nicht
in Anspruch genommen.
Zur Risikovorsorge im Kontext Kritischer Infrastrukturen wurden vom Bund
zudem sektorübergreifende und sektorspezifische Empfehlungen und
Fachinformationen erarbeitet, die auch im Saarland zur Unterstützung der
Risikovorsorge dienen.
Darüber hinaus bietet die Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung
und Zivilschutz (AKNZ) im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Seminare
und Weiterbildungen für Fach- und Führungskräfte des Bevölkerungsschutzes
aus dem gesamten Bundesgebiet an.
Das BMU leistet in Verbindung mit dem integrierten Mess- und
Informationssystem des Bundes zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (IMIS),
welches 24/7 die Umweltradioaktivität misst, einen weiteren Beitrag zur
Risikovorsorge in Bund und Ländern.
4. Welche Institutionen, Behörden und anderweitigen Organisationen sind
nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Zivil- und
Katastrophenschutz im Saarland betraut, und inwiefern ist der Bund mit diesen
diesbezüglich im Austausch?
Oberste Katastrophenschutzbehörde im Saarland ist das Ministerium für
Inneres, Bauen und Sport. Untere Katastrophenschutzbehörden sind die Landkreise
und die Landeshauptstadt Saarbrücken. Diese bedienen sich bei der Erfüllung
ihrer Aufgaben der Hilfsorganisationen.
Die Mitwirkung der Hilfsorganisationen bei der Erfüllung der Aufgaben nach
dem ZSKG richtet sich nach den landesrechtlichen Vorschriften für den
Katastrophenschutz (§ 26 Absatz 1 ZSKG). Für die Mitwirkung geeignet sind
insbesondere der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft,
das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser-
Hilfsdienst (§ 26 Absatz 1 ZSKG).
Der Bund steht über die Gremienstrukturen der Innenministerkonferenz in
einem regelmäßigen, institutionalisierten Austausch mit dem Ministerium für
Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes. Darüber hinaus besteht zwischen
Behörden des Bundes und des Saarlandes ein regelmäßiger, fachbezogener
Austausch.
Das THW steht auf allen Organisationsebenen (Ortsverbände, Regionalstellen
und Landesverband) mit den Organisationen und Behörden des
Katastrophenschutzes des Saarlandes im fachlichen institutionellen Austausch.
Ein fachlicher Austausch zwischen Bundespolizei und den zuständigen Stellen
des Zivil- und Katastrophenschutzes erfolgt in diesem Zusammenhang in erster
Linie auf regionaler Ebene.
Im Bereich der Ernährungsnotfallvorsorge ist das BMEL im Rahmen der
Besprechungen der Referentinnen und Referenten des Bundes und der Länder für
Ernährungsnotfallvorsorge mit dem Ministerium für Umwelt und
Verbraucherschutz des Saarlandes im Austausch.
5. Finden gemeinsame Übungen und Tests statt, und wenn ja, zwischen
wem, wie häufig, in welchem Ausmaß, mit welcher Zielsetzung, und mit
welchem Ergebnis?
Das BBK bietet den Ländern und Bundesressorts mit der regemäßig
stattfindenden Länder- und Ressortübergreifenden Krisenmanagement-Übung (LÜ-
KEX) die Möglichkeit, ihre eigenen, aber auch die übergreifenden
Krisenmanagementstrukturen und Krisenreaktionsmechanismen zu überprüfen und zu
optimieren. Das Saarland hat bisher an vier von acht dieser Übungen teilgenommen
(LÜKEX 07, LÜKEX 09/10, LÜKEX 13, LÜKEX 18). Ein
Beteiligungsinteresse für die nächste LÜKEX ist angemeldet.
Mit der LÜKEX bietet das BBK eine Plattform, die die Übungsziele,
Übungsinteressen und Übungserkenntnisse der vielen Akteure koordiniert, um die
Möglichkeit des länder- und ressortübergreifenden Übens zu schaffen. In der
Auswertungsphase fasst das BBK die Übungserkenntnisse der Teilnehmenden
zusammen und generiert daraus Handlungsempfehlungen für das
Krisenmanagement. Diese werden in einem Auswertungsbericht veröffentlicht. Die
Bewertung, ob die Übungsziele eines übenden Landes, hier dem Saarland, erreicht
wurden, obliegt dem jeweiligen Land.
Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1
verwiesen.
Die Bundespolizei führt mit anderen Behörden und Stellen in der Regel
jährliche Übungen durch, um die behördenübergreifende Koordination und
Optimierung der Einsatzbewältigung zu beüben.
Das THW beteiligt sich an gemeinsamen Übungen mit den Trägern der
nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, um eine gute Zusammenarbeit in der
taktischoperativen Bewältigung von Einsatzlagen zu gewährleisten. Der institutionelle
Austausch in Gestalt von gemeinsamen Übungen stellt sicher, dass im
Ereignisfall die einzelnen Akteure der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr effizient
zusammenwirken und ihr jeweiliges Einsatzspektrum gezielt für die
Lagebewältigung einsetzen können.
Nach § 102 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) führen die an der
Notfallreaktion beteiligten Behörden und Organisationen aus Bund und Ländern
regelmäßige Notfallübungen durch. Je nach spezifischem Übungsszenario sind an
diesen Übungen auch Behörden und Organisationen des Saarlands beteiligt.
Ziel der Übungen ist die koordinierte Reaktion auf radiologische
Gefährdungslagen und Überprüfung der technischen Vorkehrungen. So wird regelmäßig die
Aufgabenwahrnehmung der Länder nach § 162 StrlSchG bei der Ermittlung der
Radioaktivität in der Umwelt im Intensivbetrieb des integrierten Mess- und
Informationssystems des Bundes (IMIS) durch Übungen sichergestellt.
6. Gibt es von Seiten des Bundes Programme zur Förderung für den Zivil-
und Katastrophenschutz, und wenn ja, welche Mittel standen jeweils in
den vergangenen zehn Jahren für das Saarland bzw. für den Zivil- und
Katastrophenschutz im Saarland zur Verfügung (bitte nach Programmen
und Jahren sowie insgesamt aufschlüsseln)?
Im Wege der Zuwendung wird das Programm „Erste Hilfe mit
Selbstschutzinhalten (EHSH)“ umgesetzt. In diesem Programm sollen möglichst gleichmäßig
nach Bevölkerungsstärke im gesamten Bundesgebiet verteilt – damit anteilig
auch im Saarland – insgesamt bis zu 450.000 Personen aller Altersgruppen ab
dem Vorschulalter ausgebildet werden, um die Resilienz der Bevölkerung zu
stärken und zugleich auch einen Anknüpfungspunkt zum ehrenamtlichen
Engagement zu bieten.
Der Förderzeitraum des Programms EHSH erstreckt sich auf die Jahre 2020 bis
2025 und ist für das gesamte Bundesgebiet mit insgesamt knapp 20 Mio. Euro
unterlegt. Aufgrund der Corona-Pandemie mit lang andauernden Schließungen
von Kindertagesstätten und Schulen haben im ersten Programmjahr 2020
bundesweit geplante Module noch nicht stattfinden können.
Darüber hinaus stärkt der Bund den Bevölkerungsschutz im Saarland mit
folgenden Maßnahmen:
• Auf Grundlage von § 13 ZSKG werden Fahrzeuge und Ausstattung für den
Zivilschutz bereitgestellt, die für Zwecke des Katastrophenschutzes genutzt
werden können. Im Rahmen dieser Vorhaltung wurden im Zeitraum 2011
bis 2020 Mittel in Höhe von rund 1,5 Mio. Euro (Auflistung nach Jahren
siehe Anlage 1) bereitgestellt.
• Zudem erfolgten für die ergänzende Zivilschutzausbildung Zuweisungen
von Haushaltsmitteln an das Bundesland Saarland in Höhe von
Jahr Betrag (gerundete Werte)
2014 139 Tausend Euro (T€)
2015 81 T€
2016 87 T€
2017 173 T€
2018 108 T€
2019 120 T€
2020 128 T€
• Das Saarland hat zudem auf der Grundlage des
Wassersicherstellungsgesetzes zur Härtung der öffentlichen Wasserversorgung im Jahr 2020
56.000 Euro und im Jahr 2021 bislang 744.000 Euro erhalten.
7. Wie viele Mittel wurden je Programm von Seiten des Saarlandes bzw.
aus dem Saarland beantragt, und wie viele Mittel wurden vom Bund
ausgezahlt (bitte nach Programmen und Jahren aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
8. Wie weit ist der Umsetzungsstand der geförderten Projekte, und welchen
Mehrwert bringen sie für den Zivil- und Katastrophenschutz im Saarland
(bitte nach Projekten aufschlüsseln und erläutern)?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
Bezugnehmend auf den Umsetzungstand bei der Bereitstellung von Fahrzeugen
und Ausstattung wird auf die beigefügte Anlage (Anlage 2) verwiesen. Alle
genannten Maßnahmen leisten wichtige Beiträge, um die Strukturen des
Bevölkerungsschutzes im Saarland nachhaltig zu stärken.
9. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein notwendiges Inventar an
Einsatzgegenständen, medizinischen Gütern, Maschinen, Fahrzeugen
oder anderem für den Zivil- und Katastrophenschutz im Saarland (bitte
nach Objekten und benötigter sowie vorhandener Anzahl, soweit
bekannt, aufschlüsseln)?
a) Insbesondere im Hinblick auf die Bundeswehr im Saarland?
b) Insbesondere im Hinblick auf die Bundespolizei im Saarland?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung wird verwiesen. Die beiden in der Fragestellung
genannten Organisationen verfügen über keine Zuständigkeiten im Zivil- und
Katastrophenschutz.
c) Insbesondere im Hinblick auf das Technische Hilfswerk im Saarland?
THW-Einheiten sowie die damit verbundene Ausstattung sind basierend auf
den Vorgaben des THW-Rahmenkonzepts bundesweit disloziert und pro
Landesverband und regionalbereichsübergreifend festgelegt.
Im Einzelnen verfügt das THW im Saarland über folgende Einheiten:
Zugtruppen: 24,
Bergungsgruppen mit Einsatz-Gerüst-System: 24,
Fachgruppen Elektroversorgung: 3,
Fachgruppen Infrastruktur: 3,
Fachgruppen Notversorgung und Notinstandsetzung: 24,
Fachgruppen Ortung (mit Rettungshunden und technischem Ortungsgerät): 3,
Fachgruppen Räumen (mit Bagger, Rad- und Teleskoplader): 4,
Fachgruppen Schwere Bergung: 2,
Fachgruppen Sprengen: 1,
Fachgruppen Wassergefahren (mit Mehrzweckarbeitsbooten und -pontons): 3,
Fachgruppen Wasserschaden/Pumpen: 4,
Trupp Einsatzstellensicherung: 1,
Trupp Mobiler Hochwasserpegel: 1,
Fachgruppen Führung/Kommunikation: 2,
Fachgruppen Logistik: 4.
Das THW kann seine Einheiten im Bedarfsfall überregional zusammenführen,
sodass die Anzahl an vorhandenen Einsatzmitteln und Einsatzpersonal im
Ereignisfall nicht auf diejenigen Ressourcen des THW beschränkt sind, welche
im Saarland disloziert sind.
Zu den auf Grundlage von § 13 ZSKG bereitgestellten Fahrzeugen und
Ausstattung wird auf die Anlage der Antwort zu Frage 8 verwiesen. Darüber hinaus
hat der Bund keine Kenntnis über die Katastrophenschutzeinheiten und das
damit im Zusammenhang stehende Inventar im Sinne der Fragestellung. Eine
Meldepflicht der Länder gegenüber dem Bund besteht insoweit nicht.
10. Fehlen im Saarland nach Kenntnis der Bundesregierung
Einsatzgegenstände, Maschinen, Fahrzeuge oder anderes für den Zivil- und
Katastrophenschutz insgesamt oder bei einer der genannten Organisationen (bitte
aufschlüsseln)?
11. Wenn ja, was tut die Bundesregierung, um diese Mängel zu beseitigen,
und wann sollen diese voraussichtlich beseitigt sein?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
Der Bund führt die Ergänzung der Ausstattung nach ZSKG für den Zivilschutz
im Saarland fort (auf die Anlage zu Frage 8 wird verwiesen). Im Hinblick auf
die Sanitätsmaterialbevorratung wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Die dort skizzierte Bevorratung wird um die Einlagerung von Arzneimitteln
und Medizinprodukten zur Versorgung von Erkrankungen durch chemische,
biologische, radioaktive und nukleare (CBRN) Wirkmittel erweitert. Diese
Maßnahme soll bis Ende 2022 abgeschlossen sein.
Darüber hinaus befinden sich beim THW im Saarland sechs Kraftfahrzeuge
und 30 Anhänger in der Beschaffungsplanung.
12. Wie viele Bitten um Amtshilfe wurden im Saarland in den vergangenen
zehn Jahren an den Bund bzw. an bundeseigene Behörden und
Organisationen gerichtet (bitte nach Jahren, betroffenen Organisationen sowie
Umfang der Amtshilfe aufschlüsseln)?
a) Von wem wurden Bitten um Amtshilfe gestellt (bitte aufschlüsseln)?
b) Wie viele dieser Bitten wurden positiv beschieden (bitte
aufschlüsseln)?
c) Wie viele dieser Bitten wurden negativ beschieden, und aus welchen
Gründen (bitte aufschlüsseln und erläutern)?
Die Fragen 12 bis 12c werden gemeinsam beantwortet.
Die Anzahl der Amtshilfeersuchen, die in den letzten zehn Jahren an das THW
gerichtet wurden, verteilen sich wie folgt auf die anfordernden Stellen:
Bundespolizei: 449,
andere Bundesbehörden: 410,
Feuerwehr: 633,
Gemeinde/Stadt/(Land-)Kreis/Regierungspräsidium: 589,
Landesbehörden: 382,
Landespolizei: 352.
Die vom THW für die zuvor genannten Stellen geleistete Amtshilfe verteilt
sich auf die vergangenen zehn Jahre wie folgt:
2010: 318,
2011: 122,
2012: 108,
2013: 261,
2014: 185,
2015: 543,
2016: 276,
2017: 150,
2018: 291,
2019: 164,
2020: 397.
Abgelehnte Amtshilfeersuchen, welche eine absolute Ausnahme darstellen,
werden durch das THW nicht statistisch erfasst.
An die Bundespolizei wurden in den letzten sieben Jahren keine
Amtshilfeersuchen des Saarlandes herangetragen, welche den Bevölkerungsschutz und die
Katastrophenhilfe betreffen.
Zu davorliegenden Zeiträumen liegen keine Daten vor.
An die Bundeswehr wurden in den letzten zehn Jahren 109 Anträge auf
Amtshilfe im Saarland gerichtet. Die Aufgliederung ist in der beigefügten Anlage 3
dargestellt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Antworten der
Bundesregierung auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Beantwortung
jeweils vorliegenden Informationen erfolgen.
13. Wie viele analoge, digitale und anderweitige Warnsysteme gibt es im
Saarland nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach System und
Anzahl der Geräte aufschlüsseln)?
Der Bund betreibt zum Zwecke der Warnung der Bevölkerung im
Zivilschutzfall das bundesweit verfügbare Modulare Warnsystem MoWaS sowie die
Notfall-Informations- und Nachrichten-App (Warn-App NINA). Zur Erfüllung
ihrer Warnaufgaben im Katastrophenschutz und zur Gefahrenabwehr nutzen die
Länder die Warninfrastruktur des Bundes mit.
Dem Saarland stehen demnach zur Auslösung von Warnmeldungen bei den
zuständigen Behörden auf regionalere Ebene sieben MoWaS–Sendestationen
sowie eine Station im Lagezentrum der Landesregierung zur Verfügung. Über
diese MoWaS-Infrastruktur können im Saarland, abhängig vom
Zuständigkeitsbereich der auslösenden Stelle und der Warnstufe, folgende Warnmittel
ausgelöst werden:
– Regionale und überregionale Radiosender (analog über UKW-Rundfunk
und digital über DAB+),
– Fernsehen (bundesweite Programme der öffentlich-rechtlichen Sender
sowie der Saarländische Rundfunk),
– Die Warn-App NINA des BBK für Smartphones und Tablets. Zudem
werden Warnmeldungen der Warn-App NINA mit hoher Priorität gleichzeitig in
die Warn-Apps KATWARN und BIWAPP gesteuert,
– Internet (Website
www.warnung.bund.de),
– Stadtwerbetafeln (Anzahl nicht bekannt).
Kenntnisse über weitere Warnmittel und Systeme des Saarlandes bzw. deren
Anzahl liegen dem Bund nicht vor.
14. Werden alle Bürger sowie alle Haushalte im Saarland nach Kenntnis der
Bundesregierung mit den bestehenden Warnsystemen erreicht?
Informationen zum jeweiligen Erreichungsgrad der verfügbaren Warnmittel im
Saarland liegen der Bundesregierung nicht vor. Nach Kenntnis der
Bundesregierung nutzen aktuell ca. 110.000 Saarländerinnen und Saarländer die Warn-
App NINA des BBK.
15. Wenn nein, welche Schritte werden nach Kenntnis der Bundesregierung
unternommen, um diese Bürger zu erreichen?
Auf die Antworten zu den Fragen 13 und 14 wird verwiesen.
16. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Erfahrungen des
bundesweiten Warntages 2020 für die Systeme, Abläufe sowie weitere
Aspekte des Zivil- und Katastrophenschutzes im Saarland?
Bund und Länder sind aktuell mit der Evaluation des Warntages und der
Identifikation von Verbesserungen der bundesweiten Konzeption für den nächsten
Warntag am 9. September 2021 befasst. Daraus abzuleitende Maßnahmen zur
Systemoptimierung und Ablauforganisation werden von Bund und Ländern
aufgegriffen. Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, ob und
welche darüberhinausgehenden Schlüsse in Bezug auf das Saarland durch die
saarländische Landesregierung gezogen wurden.
17. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im
Saarland im Zivil- und Katastrophenschutz aktiv (bitte nach berufsmäßiger
oder freiwilliger Tätigkeit sowie nach Organisation aufschlüsseln)?
In den THW-Regionalstellen Merzig und Saarbrücken arbeiten insgesamt 33
hauptamtliche Mitarbeiter/innen. In den 24 Ortsverbänden im Saarland sind
insgesamt 1.330 ehrenamtliche Helfer/innen registriert. Zudem engagieren sich
aktuell 582 Junghelfer/innen in den Jugendgruppen der Ortsverbände.
Darüber hinaus liegen dem Bund keine Daten im Sinne der Fragestellung vor.
Die Daten werden von den im Bevölkerungsschutz tätigen Organisationen und
den Katastrophenschutzbehörden des Landes erhoben. Es besteht keine
Meldepflicht der Länder gegenüber dem Bund im Sinne der Fragestellung.
18. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Saarland insgesamt sowie
regional oder nach Einsatztypus bzw. Organisation fehlende personelle
Ressourcen (bitte aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
Die Stellenbesetzungsquote im Hauptamt des THW liegt bei 86,8 Prozent.
Aktuell läuft ein Stellenbesetzungsverfahren. Die personelle Besetzung der
Positionen in den ehrenamtlich getragenen Ortsverbänden beträgt 95,1 Prozent.
19. Wie fördert die Bundesregierung die Teilnahme am Zivil- und
Katastrophenschutz im Saarland, insbesondere im Hinblick auf das Ehrenamt und
die Nachwuchsförderung?
Der Bund fördert im Rahmen des BMI-Förderpreises „Helfende Hand“
Projekte von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Im Jahr 2020 sind aus dem
Saarland u. a. Bewerbungen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft
(DLRG), des THW, des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) sowie des
Deutschen Roten Kreuzes (DRK) eingegangen.
Seit 2019 unterstützt das BBK das Ehrenamt und die Nachwuchsförderung mit
der bundesweiten Sensibilisierungsmaßnahme „Bevölkerungsschutz braucht
viele Talente-mit-dir-für-uns-alle“ zur Stärkung des Ehrenamtes im
Bevölkerungsschutz. Die Fördermaßnahme zielt darauf ab, öffentliche Aufmerksamkeit
für das Ehrenamt an sich und die vielfältigen Aufgaben im Bevölkerungsschutz
zu erzeugen. Die Kampagnen-Website (
https://mit-dir-fuer-uns-alle.de/) enthält
kurze Informationsbeiträge zu den unterschiedlichen Einsatzbereichen,
Verlinkungen zu Websites der im Bevölkerungsschutz tätigen Organisationen (DRK,
ASB, Malteser Hilfsdienst [MHD], Verband der Arbeitsgemeinschaften der
Helfer in den Regieeinheiten und -einrichtungen des Katastrophenschutzes in
der Bundesrepublik Deutschland [ARKAT], Deutsche Feuerwehrverband
[DFV], THW, DLRG, Johanniter-Unfall-Hilfe [JUH]) sowie zu den Seiten des
BBK und des BMI-Förderpreises „Helfende Hand“.
Für Kinder im Vorschulalter bietet das BBK den Puppenfilm „Rettet die Retter“
nebst pädagogischem Begleitkonzept an. Ziel ist es, bereits frühzeitig für das
Helfen und die Bedeutung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte zu sensibilisieren.
Darüber hinaus unterstützt das in der Antwort zu Frage 6 bereits aufgeführte
Förderprogramm EHSH die Förderung des Ehrenamtes. Die
Hilfsorganisationen, die diese Kurse durchführen, können darüber neue Mitglieder für ein
ehrenamtliches Engagement im Bevölkerungsschutz gewinnen.
Um die Einsatzfähigkeit des THW für den Zivil- und Katastrophenschutz auch
im Saarland sicherzustellen, betreibt das THW die Anwerbung und Ausbildung
von freiwilligen Helferinnen und Helfer, die Förderung der Jugendarbeit an den
regionalen THW-Standorten und beschäftigt Bundesfreiwilligendienstleistende.
Nachfolgend werden einzelne aktuelle Fördermaßnahmen des THW aufgeführt:
1. Im Saarland wurden in den letzten fünf Jahren regionale Kampagnen zur
Steigerung des freiwilligen Engagements im THW durch den
Landesverband HE/RP/SL durchgeführt. Darunter fallen Großplakatwerbung,
Postwurfsendungen, Werbung in sozialen Netzwerken sowie Werbeanzeigen in
Zeitungen und Kinowerbung. Zudem fanden sog. Kennenlerntage in den
THW-Ortsverbänden statt. Die Werbung zur Gewinnung von Freiwilligen
für das THW war sehr erfolgreich. Nach Lockerung der aktuellen COVID-
Beschränkungen können die Maßnahmen auch im persönlichen Austausch
wieder intensiviert werden.
2. In der THW-Jugend als eigenständigem Jugendverband ist der Nachwuchs
des THW organisiert. Die THW-Jugend wird durch hauptamtliches Personal
in den THW-Regionalstellen und dem THW-Landesverband unterstützt.
3. Zurzeit sind im Saarland 35 Bundesfreiwilligendienstleistende in den THW-
Regionalstellen und -Ortsverbänden aktiv. Sie haben die Grundausbildung
im THW absolviert und stehen dem THW auch im Einsatzfall zur
Verfügung. Darüber hinaus unterstützen sie die ehrenamtlichen Einsatzkräfte in
den THW-Ortsverbänden bei der Erledigung von Verwaltungstätigkeiten
oder bei der Pflege und Wartung von Ausstattung.
Zusätzlich zu diesen überregionalen Maßnahmen kommen flankierend lokale
Maßnahmen, wie etwa Tage der offenen Tür, Sommerfeste etc. in den einzelnen
THW-Ortsverbänden hinzu.
20. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung allein oder gemeinsam
mit dem Land Saarland bezüglich des grenzübergreifenden Zivil- und
Katastrophenschutzes mit Frankreich und Luxemburg?
Die zuständigen Landesverbände des THW steht im Austausch mit dem
französischen und luxemburgischen Zivilschutz. Konkrete Beispiele der
Zusammenarbeit – neben einer Vielzahl an gemeinsam durchgeführten Übungen und
Einsätzen – sind:
1. Luxemburg
Zwischen dem THW Landesverband HE/RP/SL und dem luxemburgischen
Zivilschutz besteht regelmäßige Kontaktpflege. Es besteht eine gefestigte
Zusammenarbeit zwischen dem Ortsverband Perl-Obermosel und Einheiten des
luxemburgischen Zivilschutzes. Ein Austausch erfolgt zudem im Rahmen von
multilateralen Tagungen mit Zivilschutzorganisationen aus Deutschland,
Österreich, Schweiz und Luxemburg (sog. DACHL-Gruppe).
2. Frankreich
Das THW (OV Germersheim, Landesverband Baden-Württemberg) und der
französische Zivilschutz beteiligen sich an einem EU-Projekt zur gemeinsamen
Ausbildung von Einsatzkräften. Das THW nimmt an jährlichen USAR (Urban
Search and Rescue-)Großübungen der französischen Feuerwehr teil. Die
Regionalstelle Saarbrücken und die französischen Berufsfeuerwehren der Stadt Metz/
Moselle verbindet zudem ein etablierter Austausch auf Arbeitsebene.
Frankreich, Luxemburg und THW sind darüber hinaus an dem Projekt INTER-
’RED beteiligt, welches das Thema Notversorgung Strom im Rahmen der
europäischen INTERREG-Zusammenarbeit zum Gegenstand hat. Mit INTERREG
werden EU-Kooperationsprojekte entlang den europäischen Grenzen finanziell
unterstützt.
Zu Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DFK) ist das Saarland
an einer Arbeitsgruppe im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit mit
Frankreich beteiligt.
21. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Forschungsprojekte
zum Zivil- und Katastrophenschutz im Saarland, und inwiefern werden
diese von Seiten des Bundes unterstützt (bitte aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse über solche Vorhaben
vor.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/27343
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/27343
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/27343
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/27343
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