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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Arbeitsvisa aus dem Westbalkan im Jahr 2020

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

29.03.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2663811.02.2021

Arbeitsvisa aus dem Westbalkan im Jahr 2020

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Andrej Hunko, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Thomas Nord, Petra Pau, Martina Renner, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Zum 1. Januar 2021 ist die Nachfolgeregelung der sog. Westbalkanregelung in Kraft getreten. Mit der Änderungsverordnung (§ 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung) wurde die seit 2016 gültige und zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristete „Westbalkanregelung“ um drei Jahre verlängert. Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nord-Mazedonien und Serbien soll mit der Regelung der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ermöglicht werden, unabhängig von formaler Qualifikation oder Deutschkenntnissen (https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/sechste-verordnung-zur-aenderung-der-beschaeftigungsverordnung.html). Nötig hierfür ist ein verbindliches Arbeitsplatzangebot in Deutschland (keine Leiharbeit). Ausgeschlossen von der Regelung sind arbeitsuchende Personen, die in den 24 Monaten vor der Antragstellung in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen haben.

Mit der Nachfolgeregelung wurde erstmalig eine jährliche Obergrenze von 25 000 Visa eingeführt. Die Höhe des Kontingents soll jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst werden (https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba146772.pdf). Es gilt weiterhin die sog. Vorrangprüfung: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) prüft für die Erteilung ihrer Zustimmung, ob „inländische oder Arbeitskräfte aus der Europäischen Union für den jeweiligen Arbeitsplatz zur Verfügung stehen und ob die Beschäftigungsbedingungen gleichwertig mit denen von inländischen Arbeitskräften sind“ (https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/sechste-verordnung-zur-aenderung-der-beschaeftigungsverordnung.html).

Menschen aus den oben genannten Ländern, die in Deutschland arbeiten möchten, müssen zur Einreise ein Visum in den deutschen Auslandsvertretungen in Belgrad, Podgorica, Pristina, Sarajewo, Skopje oder Tirana beantragen. Im ersten Halbjahr 2020 hat das Auswärtige Amt 4 801 Visa für Arbeitskräfte aus dem Westbalkan ausgestellt, obwohl die Bundesagentur für Arbeit zwischen Januar und Juni in 20 693 Fällen ihre Zustimmung zur Beschäftigung von Arbeitskräften aus dem Westbalkan gab (https://www.presseportal.de/pm/30621/4668352). 2019 waren in Auslandsvertretungen in den Westbalkanstaaten gut 27 000 Visa zur Arbeitsaufnahme nach § 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) erteilt worden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/18548; 2018: 21 000, 2017: 25 341, vgl. Bundestagsdrucksache 19/2018). Die Arbeitsagentur stimmte im Jahr 2019 mehr als 62 000 Anstellungen von Menschen aus dem Westbalkan zu, die Ablehnungsquote lag bei 24 Prozent (2018: 27 Prozent), die Wartezeiten auf ein Visum sind lang (vgl. dpa, 9. Oktober 2020).

Nach Ansicht der Fragesteller und Fragestellerinnen sind die Bearbeitungszeiten von Westbalkan-Visumanträgen ein großes Problem. Im Jahr 2019 mussten Antragsteller und Antragstellerinnen eines Visums zur Arbeitsaufnahme nach § 26 BeschV in allen Auslandsvertretungen (mit Ausnahme von Podgorica) über ein Jahr auf einen Termin warten, um überhaupt ein Visum beantragen zu können. Die Bundesregierung gab im März 2020 an, hochqualifizierte Antragsteller und Antragstellerinnen würden innerhalb weniger Wochen einen Termin zur Visumsbeantragung erhalten; auch Terminwünsche für Visumanträge auf Familiennachzug würden priorisiert (vgl. Bundestagsdrucksache 19/18548). Nach Angaben von Betroffenen warten diese jedoch teilweise ein Jahr auf ein Visum zur Familienzusammenführung, und ganze drei Jahre auf ein Arbeitsvisum in Tirana.

Trotz leichter Personalaufstockungen in den Visastellen teilte die Bundesregierung noch im Frühjahr 2020 mit, eine Perspektive auf eine deutliche Verkürzung bestehe angesichts der anhaltend übergroßen Visumnachfrage bei gleichzeitig begrenzten Bearbeitungskapazitäten nicht (vgl. Bundestagsdrucksache 19/18548). Angesichts der Corona-Pandemie dürften sich die Situation weiter verschärft haben, denn die Nachfrage aus den Westbalkanstaaten ist weiterhin hoch.

Die Verabschiedung der Westbalkanregelung im Herbst 2015 ging einher mit massiven Asylrechtsverschärfungen mit dem Ziel, die Anzahl von Asylsuchenden aus den entsprechenden Ländern zu reduzieren. Albanien, Montenegro und Kosovo wurden im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt; Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien waren bereits ein Jahr zuvor als solche eingestuft worden. Das Konstrukt „sicherer Herkunftsstaat“ unterstellt, dass Schutzsuchende aus den entsprechenden Ländern im Regelfall keine Schutzgründe und damit keine Bleibeperspektive haben. Laut Pro Asyl steht diese Annahme einer individuellen, sorgfältigen Prüfung des Asylgesuchs diametral entgegen (https://www.proasyl.de/thema/von-wegen-sicher/). In der Folge der Asylrechtsverschärfungen galten für Menschen aus dem Westbalkan Lagerpflicht, Arbeitsverbote und erleichterte Abschiebungen (https://blog.fluchtforschung.net/westbalkan-regelung-wie-eine-bevolkerungsgruppe-ausgeschlossen-wird/). Die CSU führte zudem Sonderlager für Schutzsuchende aus den sechs Balkanstaaten ein, in denen Asylanträge noch schneller bearbeitet werden sollten (https://www.n-tv.de/politik/Politische-Verfolgung-ist-ein-dehnbarer-Begriff-article15571141.html).

Die bereinigte Schutzquote von Asylantragstellern und Asylantragstellerinnen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nord-Mazedonien und Serbien lag im Jahr 2019 zwischen 0 Prozent (Montenegro) bzw. 0,4 Prozent (Nord-Mazedonien) und 2,7 Prozent (Bosnien und Herzegowina) (vgl. Bundestagsdrucksache 19/18498). Die restriktive Praxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) steht nach Ansicht der Fragesteller insbesondere im Gegensatz zu den Lebensrealitäten vieler Roma, die den überwiegen Teil der Asylsuchenden aus dem Westbalkan stellen (https://blog.fluchtforschung.net/westbalkan-regelung-wie-eine-bevolkerungsgruppe-ausgeschlossen-wird/). In den Westbalkanländern werden sie massiv und systematisch diskriminiert (https://crd.org/2018/02/14/the-wall-on-anti-gypsyism-reports-on-roma-rights-in-the-western-balkans/).

Der Grund für den tatsächlichen Rückgang der Asylzahlen aus den Westbalkanstaaten in den letzten Jahren ist nach Ansicht der Fragesteller und Fragestellerinnen nicht in dem erleichterten Arbeitsmarktzugang, sondern vielmehr in der verschärften Behördenpraxis zu suchen. Denn es sind nicht die damaligen Asylsuchenden, die die Westbalkanregelung nutzen: „Die heutigen Erwerbsmigranten sind tendenziell […] viel höher qualifiziert als die früheren Asylsuchenden und gehören anderen Bevölkerungsschichten in den Herkunftsländern an“ (https://www.iwkoeln.de/studien/iw-reports/beitrag/wido-geis-thoene-kaum-noch-asylsuchende-dafuer-viele-qualifizierte-erwerbszuwanderer.html). Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wurde mit dem vermeintlichen „Asylkompromiss“ vom Herbst 2015 der Zugang zum Asylsystem für diskriminierte Minderheiten aus den Ländern der Westbalkanregelung versperrt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie viele Anträge zur Visaerteilung aus den Westbalkanstaaten nach § 26 Absatz 2 BeschV wurden im Jahr 2020 gestellt (bitte nach Auslandsvertretungen aufschlüsseln)?

2

Wie viele Anträge zur Visaerteilung aus den Westbalkanstaaten nach § 26 Absatz 2 BeschV wurden im Jahr 2020 bearbeitet, zurückgezogen, bewilligt, abgelehnt, auf sonstige Weise erledigt (bitte nach Vertretungen aufschlüsseln)?

3

Wie viele Visa wurden in den Vertretungen in den Westbalkanstaaten 2020 insgesamt zu welchem Aufenthaltszweck erteilt (bitte quartalsweise aufschlüsseln)?

4

Wie viele Anträge auf Termine zur Visaerteilung aus den Westbalkanstaaten nach § 26 Absatz 2 BeschV liegen aktuell vor (bitte Stichtag angeben), bei welchen Botschaften wurden Wartelisten auf Visaterminbuchungen vorgeschaltet, und wie lange ist die minimale, maximale und durchschnittliche Wartezeit auf einen Termin nach dem Zeitpunkt der Registrierung auf einer solchen vorgeschalteten Warteliste (bitte nach Vertretung aufschlüsseln)?

5

Wie lange sind derzeit die durchschnittlichen, minimalen und maximalen Wartezeiten zwischen Terminbeantragung und Termin zur Visabeantragung an deutschen Auslandsvertretungen in den Westbalkanstaaten (bitte nach den deutschen Auslandsvertretungen und der Visakategorie einzeln aufführen und wie in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/18548 aufschlüsseln)?

6

Wie lange sind derzeit die durchschnittlichen, minimalen und maximalen Wartezeiten zwischen Termin und Erteilung eines Visums an deutschen Auslandsvertretungen in den Westbalkanstaaten (bitte aufgeschlüsselt nach den deutschen Auslandsvertretungen einzeln aufführen und dabei der entsprechenden Visumkategorie zuordnen)?

7

Wie lange sind die Wartezeiten zwischen Beantragung und Ausstellung von Visa zur Familienzusammenführung zu Personen, die ein Visum nach § 26 Absatz 2 BeschV erhalten haben, und trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass manche Angehörige ein Jahr auf ihr Visum zur Familienzusammenführung warten müssen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

8

Wie hat sich der Personalstand in den Visastellen der Botschaften in den Westbalkanstaaten im Jahr 2020 insgesamt verändert (bitte nach einzelnen Vertretungen aufschlüsseln)?

9

Ist es zutreffend, dass an der deutschen Auslandsvertretung in Tirana Antragsteller und Antragstellerinnen zum Teil drei Jahre auf ein Arbeitsvisum im Rahmen der sog. Westbalkanregelung (§ 26 Absatz 2 BeschV) warten, wie Betroffene berichten (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

10

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den langen Wartezeiten, und inwiefern besteht die Perspektive auf eine Verkürzung der Wartezeiten?

11

Wie viele Termin- und Visumanträge aus den Vorjahren sind aktuell noch anhängig, und inwieweit werden diese auf das Kontingent von 25 000 für das Jahr 2021 angerechnet?

12

Welche Fortschritte hat die in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/18548 angekündigte räumliche Erweiterung der Botschaften in Pristina, Tirana und Belgrad gemacht und sind weitere Erweiterungen geplant?

13

Wie viele Überprüfungen hat die Bundesagentur für Arbeit 2020 bei Arbeitgebern im Zusammenhang mit dem Arbeitsvisum Westbalkan nach § 39 des Aufenthaltsgesetzes vorgenommen, und in wie vielen Fällen sind welche Unregelmäßigkeiten festgestellt worden (bitte nach Quartalen aufschlüsseln)?

a) In wie vielen Fällen führten Unregelmäßigkeiten bei Arbeitgebern im Zusammenhang mit dem Arbeitsvisum Westbalkan zu einer Sanktionierung dieser, und welche Tatbestände umfasste dies? In wie vielen Fällen erlosch damit das Aufenthaltsrecht der Betroffenen?

b) In wie vielen Fällen kam es aus welchen Gründen zu einem Widerruf von Zustimmungen zur Ausländerbeschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit, wodurch es auch zu einem Widerruf des Aufenthaltstitels durch die zuständige Ausländerbehörde kam?

c) Inwieweit fanden Beratungsangebote zu sozial- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Drittstaaten im Jahr 2020 auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie statt, um ausbeuterische Arbeitsbedingungen zu verhindern?

d) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Corona-Erkrankungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die im Rahmen des Arbeitsvisums Westbalkan nach Deutschland gekommen sind?

e) Welche Missbräuche durch Arbeitgeber im Rahmen der Westbalkanregelung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung angezeigt?

f) Haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Rahmen des Arbeitsvisums Westbalkan nach Deutschland gekommen sind und die in betrügerischer Absicht als Billigstarbeitskräfte missbraucht werden, damit zu rechnen, dass ihr Aufenthaltstitel mit der Entdeckung des Missstands erlischt?

14

Welche Fortbildungsmöglichkeiten gibt es für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die mit einem Visum nach § 26 Absatz 2 BeschV nach Deutschland kommen, insbesondere in Bezug auf den Spracherwerb?

15

Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Ergebnisse der Evaluation der Westbalkanregelung durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), und welche Konsequenzen zieht sie daraus (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/Forschungsberichte/fb544-evaluierung-der-westbalkanregelung.pdf;jsessionid=2D1E56780E14C59B5F34EA69E8C9BEDF.delivery1-master?__blob=publicationFile&v=1)?

a) Welche Überschneidungen sieht die Bundesregierung zwischen der Westbalkanregelung und dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (bitte ausführen)?

b) Inwieweit ist eine weitere Evaluierung der Westbalkanregelung, insbesondere im Hinblick auf die Pandemie und im Zusammenhang mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, geplant?

16

Gibt es Überlegungen, die Westbalkanregelung über 2023 hinaus auszudehnen und/oder ähnliche Regelungen für weitere Herkunftsländer zu schaffen, falls ja, für welche Länder, und warum, falls nein, warum nicht?

17

Inwieweit erwägt die Bundesregierung, angesichts der langen Wartezeiten auf ein Visum eine visumfreie Einreise zu ermöglichen, wenn die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Aufnahme der Beschäftigung vorliegt?

18

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von der menschenrechtlichen Situation von Roma auf dem Westbalkan, insbesondere vor dem Hintergrund der verschärften Stimmungsmache gegen Sinti und Roma in der Corona-Krise (https://www.tagesspiegel.de/politik/sinti-und-roma-in-der-coronakrise-es-drohen-rassismus-pogrome-hungersnot/25684130.html)?

a) Was unternimmt die Bundesregierung, um sich wie geplant für die Verbesserung der Situation von Minderheiten, insbesondere der Roma, in den Westbalkanländern einzusetzen (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/976072/432086/a0892e3d6adfceffbefc537c19c25d99/2015-09-24-bund-laender-fluechtlinge-beschluss-data.pdf?download=1), und was unternahm sie insbesondere im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft auf EU-Ebene?

b) Auf welche Weise kommen Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitern und Arbeiterinnen aus den Westbalkanstaaten und Arbeitgebern in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung zustande?

c) Inwieweit gibt es für Angehörige von marginalisierten Gruppen wie den Roma nach Einschätzung der Bundesregierung Hindernisse, die Westbalkanregelung in Anspruch zu nehmen?

d) Inwieweit plant die Bundesregierung Maßnahmen, um im Westbalkan strukturell diskriminierten Roma, die vor Ort weitgehend vom Arbeitsmarkt und von einer gleichberechtigten Teilnahme im Bildungssystem ausgeschlossen sind, den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt nach der Westbalkanregelung zu ermöglichen bzw. zu erleichtern (vgl. https://blog.fluchtforschung.net/westbalkan-regelung-wie-eine-bevolkerungsgruppe-ausgeschlossen-wird/)?

19

Inwieweit hat sich die Corona-Pandemie nach Einschätzung der Bundesregierung bisher auf die Umsetzung der Westbalkanregelung ausgewirkt? Nach welchen Kriterien wurde Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen die Einreise zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland ermöglicht (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/reisebeschraenkungen-grenzkontrollen/reisebeschraenkungen-grenzkontrollen-liste.html#f13738796)?

a) Was geschieht mit den bereits abgelaufenen Visa zur Arbeitsaufnahme derjenigen, die aufgrund der pandemiebedingten Einreisebeschränkungen nicht nach Deutschland einreisen konnten, und inwiefern können diese problemlos verlängert werden?

b) Inwiefern plant die Bundesregierung, die pandemiebedingten Einreisebeschränkungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach der Westbalkanregelung aufzuheben bzw. zu lockern?

20

Mit welcher Begründung wurde vor dem Hintergrund des hohen Arbeitskräftebedarfs in Deutschland und des anhaltenden Interesses von Arbeitskräften aus den Westbalkanstaaten im Zuge der Verlängerung der Westbalkanregelung eine Kontingentierung von 25 000 Personen pro Jahr eingeführt?

a) Auf welche Weise und nach welchen Kriterien sollen der Bedarf der inländischen Wirtschaft und die Kapazitäten der Auslandsvertretungen jährlich ermittelt werden, um die Höhe des Kontingents gegebenenfalls anzupassen (https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba146772.pdf)?

b) Inwiefern ist unter anderem angesichts der derzeitigen pandemiebedingten Einreisebeschränkungen eine mögliche Übertragung von nicht ausgeschöpften Kontingenten auf die Folgejahre geplant?

21

Wie erklärt die Bundesregierung die seit dem Jahr 2015 sinkende Zahl von Asylantragstellern und Asylantragstellerinnen aus den Ländern Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien (https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Report/PDF/2018/IW-Report_2018-41_Zuwanderung_Westbalkan.pdf), und ist sie der Ansicht, mit der Westbalkanregelung eine Alternative zum Asylantrag geschaffen zu haben (bitte begründen)?

22

Inwiefern plant die Bundesregierung, in Deutschland lebenden Menschen mit einer Duldung bzw. Ausreisepflichtigen aus den Westbalkanstaaten oder anderen Herkunftsländern den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern?

23

Inwiefern plant die Bundesregierung, die Möglichkeit des Arbeitgeberwechsels im Rahmen der Westbalkanregelung zu erleichtern, und wie gehen Ausländerbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem Arbeitgeberwechsel um (bitte ausführen)?

24

Wie begründet die Bundesregierung, dass bereits vorhandene Registrierungen auf den bisherigen Terminwartelisten der deutschen Auslandsvertretungen nach dem 31. Dezember 2020 ersatzlos verfallen, obwohl die interessierten Personen zum Teil bereits Jahre auf ihren Termin gewartet haben (https://pristina.diplo.de/xk-de/service/visa-einreise/seite-arbeitsaufnahme-westbalkan/2423432)?

25

Wie plant die Bundesregierung, mit der neu beschlossenen monatlichen Vergabe von Antragsterminen sicherzustellen, dass es nicht zu längeren Wartezeiten kommt (https://skopje.diplo.de/mk-de/service/05-VisaEinreise/-/1904568)?

Berlin, den 28. Januar 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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