[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel,
Matthias Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/26644 –
Export von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen und Kleinwaffenmunition im Jahr 2020
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
„Bei Kleinwaffen und leichten Waffen (Small Arms and Light Weapons –
SALW), im folgenden Kleinwaffen, handelt es sich um Waffen und
Waffensysteme, die nach militärischen Anforderungen für den Einsatz als
Kriegswaffen hergestellt oder entsprechend umgebaut sind und dem militärischen
Einsatz vorbehalten sein sollen“ (
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolit
ik/themen/abruestung-ruestungskontrolle/-/207114). Kleinwaffen bilden zwar
nach deutschem Recht keine eigenständige Kategorie innerhalb der
Rüstungsgüter und der Kriegswaffen, sind aber in diesen enthalten. Die statistischen
Erhebungen zu Kleinwaffen sind nach Ansicht der Fragesteller aber mit Vorsicht
zu betrachten. Denn die offizielle Statistik der Bundesregierung in den
Rüstungsexportberichten zu Kleinwaffen beinhaltet gerade nicht die „leichten“
Waffen und führt diese auch nicht gesondert auf (
https://www.fr.de/politik/deu
tschland-exportiert-mehr-leichtwaffen-10964114.html).
Als Kleinwaffen gelten in der EU Sturmgewehre, halbautomatische Gewehre
und Karabiner, besonders konstruiert für militärische Zwecke, Revolver und
Selbstladepistolen, besonders konstruiert für militärische Zwecke, leichte
Maschinengewehre, Maschinenpistolen, einschließlich vollautomatischer
Pistolen. Leichte Waffen sind dagegen schwere Maschinengewehre, Kanonen,
Haubitzen und Mörser mit einem Kaliber unter 100 mm, Granatenabschussgeräte,
rückstoßfreie Geschütze, Schulterwaffen und andere von einer Person oder
von Mannschaften getragene Panzer- und Flugabwehrsysteme, die Projektile
abfeuern, einschließlich MANPADS (
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/D
E/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021D0038&from=EN).
Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile
belief sich im Jahr 2019 laut Rüstungsexportbericht der Bundesregierung
(S. 27 f.) auf 69,5 Mio. Euro und lag damit weit über dem Wert von 2018 mit
ca. 38,9 Mio. Euro. Zusammen mit den Einzelausfuhrgenehmigungen für
Leichtwaffen und Leichtwaffenteile im Jahr 2019 in einer Gesamthöhe von ca.
41,5 Mio. Euro (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/19048),
wäre das ein Genehmigungswert für „Kleinwaffen“ im Wert von etwa
111 Mio. Euro im Jahr 2019.
Die Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile (ohne
Leichtwaffen und Leichtwaffenteile) für Drittländer umfassten 2019 einen Wert von 400
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27085
19. Wahlperiode 26.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
26. Februar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
443 Euro und lagen damit etwa auf der Höhe des Wertes von 2018 (403
703 Euro).
Problematisch ist nach Ansicht der Fragesteller, dass die Vor-Ort-Kontrollen
bezüglich der Exporte von Kleinwaffen lediglich bei sogenannten Drittländern
erfolgen, also bei Ländern, die keine EU-, NATO- oder der NATO
gleichgestellten Staaten sind, obwohl auch jene Staaten nicht vor Umleitungen und
Weiterverbreitung von Kleinwaffen gefeit sind. Beste Beispiele sind die
Waffenhersteller Heckler & Koch sowie SIG SAUER. Aufschlussreich sind hier
die Dokumentationen von Daniel Harrich „Tödliche Exporte – Wie das G36
nach Mexiko kam“ und „Tödliche Exporte 2“.
Wegen nachgewiesener – illegaler – Rüstungsexporte nach Mexiko bzw.
Kolumbien wurden Manager von Heckler & Koch und von SIG SAUER zu
Haftstrafen auf Bewährung und zu hohen Geldstrafen verurteilt (
https://www.hand
elsblatt.com/unternehmen/industrie/geschaefte-in-kolumbien-illegale-waffenli
eferungen-mildes-urteil-gegen-ex-manager-von-sig-sauer/24174892.html?tick
et=ST-384755-FSr6xrDxsz52iiadeakb-ap3). Zwei Jahre nach dem Urteil zu
Waffenexporten von Heckler & Koch (HK) nach Mexiko nimmt sich der
Bundesgerichtshof des Themas an. Die mündliche Verhandlung soll für den
11. Februar 2021 geplant sein. Im Februar 2019 hatte das Stuttgarter
Landgericht zwei ehemalige Firmenmitarbeiter zu Bewährungsstrafen verurteilt,
zudem muss die Schwarzwälder Waffenschmiede 3,7 Mio. Euro zahlen. Sowohl
die Stuttgarter Staatsanwaltschaft als auch die beiden Verurteilten sowie die
Firma gingen in Revision. Ein Urteil könnte im Sommer gesprochen werden
(dpa vom 20. Dezember 2020).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bei den Angaben für Genehmigungswerte aus dem Jahr 2020 handelt es sich
um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen
noch verändern können.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass eine rein zahlenmäßige
Betrachtung aufgrund von Genehmigungswerten eines Berichtszeitraums kein
taugliches Mittel für die Beurteilung der Restriktivität der Rüstungsexportpolitik ist.
Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle
Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für
Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen
Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und
sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des
Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Außenwirtschaftsgesetzes,
der Außenwirtschaftsverordnung, des „Gemeinsamen Standpunkts des Rates
der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame
Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ in
der Fassung des Ratsbeschlusses vom 16. September 2019 und des Vertrags
über den Waffenhandel sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung
für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr
2000 in der Fassung vom 26. Juni 2019. Die Beachtung der Menschenrechte im
Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene
Rolle. Wenn ein hinreichender Verdacht besteht, dass die zu liefernden
Rüstungsgüter zur internen Repression oder zu sonstigen systematischen
Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden, wird eine Genehmigung grundsätzlich
nicht erteilt.
Maßgeblich für die Entscheidung über die Erteilung von
Ausfuhrgenehmigungen für Kleine und leichte Waffen sind zudem die im März 2015 durch die
Bundesregierung beschlossenen „Grundsätze für die Ausfuhr von Kleinen und
leichten Waffen, dazugehöriger Munition und entsprechender
Herstellungsausrüstung für Drittländer“ (sog. Kleinwaffengrundsätze).
Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und unterrichtet über abschließende
positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten eines
Ausfuhrgeschäfts, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das
Gesamtvolumen. Die Bundesregierung sieht gemäß dem Urteil von
weitergehenden Ausführungen ab. Bei Angaben mit *: Die Bundesregierung sieht von
Angaben zu Stückzahlen oder Wert dann ab, wenn diese in Kombination mit
Angaben zum Auftragsvolumen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter
Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
würden Angaben, die so konkret sind, dass aus ihnen auf vertrauliche
Informationen, etwa auf den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsguts, geschlossen
werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit der
Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils).
„Kleinwaffen“ umfassen in der statistischen Erfassung durch die
Bundesregierung vor dem Hintergrund der Definition der Gemeinsamen Aktion der EU
vom 12. Juli 2002 betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur
Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung von Kleinwaffen: Gewehre mit
Kriegswaffenlisten (KWL-)Nummer (halb- und vollautomatische Gewehre),
Maschinenpistolen, Maschinengewehre, Flinten für militärische Zwecke, Waffen für
hülsenlose Munition und Teile für diese Waffen (nicht eingeschlossen sind
sonstige Handfeuerwaffen: Gewehre ohne KWL-Nummer, Revolver, Pistolen,
Scharfschützengewehre, funktionsunfähige Waffen, Jagdgewehre, Sport-
Pistolen und -Revolver, Sportgewehre, halbautomatische Jagd- und Sportgewehre
und sonstige Flinten). Als „Munition für Kleinwaffen“ wird bei der
statistischen Auswertung jegliche Munition erfasst, die aufgrund ihrer technischen
Merkmale (u. a. Kaliber und Geschossart) abstrakt dazu geeignet ist, aus
Kleinwaffen verschossen zu werden. Diese Munition findet teilweise auch
Verwendung für die Jagd und das sportliche Schießen. Gegenstand der aufgeführten
Genehmigungen können daher auch Munitionslieferungen sein, die einer
Verwendung für Jagd- und Sportzwecke dienen.
1. In welcher Gesamthöhe wurden im Jahr 2020 Genehmigungen für den
Export von Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen erteilt (sofern eine
endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen
zum aktuellsten Stichtag angeben)?
Im Jahr 2020 wurden Einzelausfuhrgenehmigungen für Kleinwaffen und
Kleinwaffenteile in einer Gesamthöhe von 37 616 986 Euro erteilt.
2. In welcher Gesamthöhe wurden im Jahr 2020 Genehmigungen für den
Export von Kleinwaffenmunition erteilt (sofern eine endgültige
Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten
Stichtag angeben)?
Im Jahr 2020 wurden Einzelausfuhrgenehmigungen für Kleinwaffenmunition in
Höhe von 7 111 708 Euro erteilt.
3. In welcher Gesamthöhe wurden im Jahr 2020 Genehmigungen für den
Export von Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen in die Gruppe der EU-
Länder, der NATO und der NATO gleichgestellten Länder und
Drittländer erteilt (bitte entsprechend den Ländergruppen quartalsweise
auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die
vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
Werte der Genehmigungen für den Export von Kleinwaffen und
Kleinwaffenteilen (Gesamtwerte in Euro):
Ländergruppe 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal
EU-Länder 10.734.006 4.088.042 7.264.951 8.732.715
NATO- und -
gleichgestellte Länder
1.378.729 2.480.897 1.797.997 567.527
Drittländer 117.210 115.428 339.484
4. In welcher Gesamthöhe wurden im Jahr 2020 Genehmigungen für den
Export von Kleinwaffenmunition in die Gruppe der EU-Länder, der
NATO und der NATO gleichgestellten Länder und Drittländer erteilt
(bitte entsprechend den Ländergruppen quartalsweise auflisten; sofern eine
endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen
Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
Werte der Genehmigungen für den Export von Kleinwaffenmunition
(Gesamtwerte in Euro):
Ländergruppe 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal
EU-Länder 1.503.952 987.772 184.011 3.289.501
NATO- und -
gleichgestellte Länder
17.877 240 110.188 37.206
Drittländer 31.685 136.140 811.700 1.436
5. Der Export welcher Kleinwaffen und Kleinwaffenteile wurde im Jahr
2020 von der Bundesregierung in die Gruppe der EU-Länder, der NATO
und der NATO gleichgestellten Länder und Drittländer genehmigt (bitte
entsprechend den Ländergruppen mit genauer Güterbeschreibung, mit
Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum, Empfängerland,
Wert und Anzahl auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch
nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag
angeben)?
Einzelausfuhrgenehmigungen für Kleinwaffen und -teile im Jahr 2020:
Ländergruppe
(Land)/Monat
AL-Pos. Gesamtwert
in Euro
Güterbeschreibung Stück
EU-Länder 30.819.714
Belgien 5.190
2020-05 A0001A Maschinenpistolen *
2020-09 A0001A Maschinenpistolen *
Dänemark 176.000
2020-03 A0001A Maschinenpistolen 100
2020-05 A0001A Teile für Gewehre mit Kriegswaffenlisten
(KWL)-Nummer
20
Ländergruppe
(Land)/Monat
AL-Pos. Gesamtwert
in Euro
Güterbeschreibung Stück
Estland 322.710
2020-03 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 2
2020-11 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 150
A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 10
Finnland 29.755
2020-05 A0001A Maschinenpistolen *
2020-11 A0001A Maschinenpistolen *
2020-12 A0001A Maschinenpistolen *
Frankreich 8.210.716
2020-01 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 8.034
A0001A Maschinenpistolen 19
2020-02 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 4
2020-04 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 10
2020-05 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 10
2020-07 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 4.088
A0001A Teile für Maschinenpistolen 25
2020-08 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 52
2020-09 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 165
2020-10 A0001A Teile für Maschinenpistolen 6
2020-11 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 63
Gibraltar 5.605
2020-05 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer *
Griechenland 17.000
2020-09 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer *
Irland 275.100
2020-07 A0001A Maschinenpistolen 150
2020-08 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 30
Italien 101.630
2020-02 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 38
2020-05 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 8
A0001A Maschinenpistolen 10
2020-08 A0001A Teile für Maschinenpistolen 5
2020-11 A0001A Maschinenpistolen 3
Kroatien 3.200
2020-05 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer *
Litauen 100.210
2020-01 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 1
2020-03 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 3
2020-06 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 256
2020-08 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 23
Luxemburg 471.582
2020-03 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 18
Ländergruppe
(Land)/Monat
AL-Pos. Gesamtwert
in Euro
Güterbeschreibung Stück
A0001A Maschinenpistolen 10
A0001A Teile für Maschinenpistolen 7
2020-07 A0001A Teile für Maschinengewehre diverse
2020-10 A0001A Maschinenpistolen 210
Niederlande 1.838.835
2020-02 A0001A Teile für Maschinengewehre 1
2020-04 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 848
2020-05 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 6
2020-07 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 202
2020-11 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 6
Polen 3.235.905
2020-05 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 2
2020-06 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 546
2020-07 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 640
A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 300
A0001A Maschinenpistolen 548
2020-08 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 11
2020-09 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 80
A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 124
2020-11 A0001A Maschinenpistolen 10
Portugal 675.775
2020-04 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 294
A0001A Maschinenpistolen 110
2020-11 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 10
Schweden 124.134
2020-01 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 2
A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 6
2020-02 A0001A Maschinenpistolen 50
2020-06 A0001A Teile für Maschinengewehre 50
2020-07 A0001A Teile für Maschinenpistolen 2
2020-08 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 2
A0001A Maschinenpistolen 10
2020-10 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 3
2020-12 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 4
Slowenien 156.265
2020-04 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 57
A0001A Maschinenpistolen 15
2020-12 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 10
A0001A Maschinenpistolen 5
Spanien 3.994.587
2020-01 A0001A Maschinenpistolen 120
2020-02 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 1.535
2020-03 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 35
2020-05 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 39
A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 390
A0001A Maschinenpistolen 33
Ländergruppe
(Land)/Monat
AL-Pos. Gesamtwert
in Euro
Güterbeschreibung Stück
A0001A Teile für Maschinenpistolen 1
2020-06 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 2
2020-07 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 210
2020-11 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 630
A0001A Maschinenpistolen 110
2020-12 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 1
Tschechische
Republik
1.057.141
2020-01 A0001A Maschinenpistolen 1
2020-08 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 20
A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 10
A0001A Maschinenpistolen 5
A0001A Teile für Maschinenpistolen 90
2020-09 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 180
A0001A Maschinenpistolen 422
2020-10 A0001A Teile für Maschinenpistolen 10
2020-11 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 60
2020-12 A0001A Maschinenpistolen 4
Ungarn 6.840.000
2020-12 A0001A Maschinengewehre 125
A0001A Teile für Maschinengewehre diverse
Vereinigtes
Königreich
3.178.374
2020-02 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 2
2020-03 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 10.437
2020-06 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 13
A0001A Teile für Maschinengewehre 695
2020-07 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 14
A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 4
2020-09 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 14
A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 10
2020-12 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 6
A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 100
NATO und -
gleichgestellte Länder
6.225.150
Australien 2.432.956
2020-03 A0001A Teile für Maschinengewehre diverse
2020-04 A0001A Teile für Maschinenpistolen 3.050
2020-06 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 2
A0001A Teile für Maschinengewehre diverse
2020-08 A0001A Maschinengewehre 8
A0001A Teile für Maschinengewehre diverse
Japan 250.131
2020-02 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 117
2020-05 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 1
2020-07 A0001A Teile für Maschinenpistolen 1
Ländergruppe
(Land)/Monat
AL-Pos. Gesamtwert
in Euro
Güterbeschreibung Stück
A0001A Teile für Maschinengewehre 159
2020-08 A0001A Teile für Maschinengewehre 2
2020-11 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 66
A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 3.168
A0001A Maschinengewehre 4
A0001A Teile für Maschinengewehre 20
2020-12 A0001A Maschinenpistolen 3
Kanada 85.526
2020-01 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 7
2020-03 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 123
2020-05 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 184
2020-06 A0001A Maschinenpistolen 6
2020-07 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 2.137
A0001A Teile für Maschinenpistolen 560
2020-08 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 11
A0001A Teile für Maschinenpistolen 3
2020-09 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 39
2020-10 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 1
Neuseeland 2.294
2020-01 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 10
2020-07 A0001A Teile für Maschinenpistolen 1
Norwegen 31.561
2020-02 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 5
2020-07 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 15
2020-09 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 30
Schweiz 200.760
2020-02 A0001A Maschinenpistolen 2
2020-03 A0001A Maschinenpistolen 75
2020-04 A0001A Maschinenpistolen 1
2020-07 A0001A Maschinenpistolen 21
2020-09 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 9
A0001A Maschinenpistolen 12
2020-11 A0001A Maschinenpistolen 1
A0001A Teile für Maschinenpistolen 5
Vereinigte Staaten 3.221.922
2020-01 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 3.893
A0001A Teile für Maschinenpistolen 370
2020-02 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 45
A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 1.652
A0001A Maschinenpistolen 35
A0001A Teile für Maschinenpistolen 168
A0001A Teile für Maschinengewehre 68
2020-03 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 5
A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 212
A0001A Maschinenpistolen 1
A0001A Teile für Maschinenpistolen 150
A0001A Teile für Maschinengewehre 720
Ländergruppe
(Land)/Monat
AL-Pos. Gesamtwert
in Euro
Güterbeschreibung Stück
2020-04 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 1.012
A0001A Maschinenpistolen 69
A0001A Teile für Maschinenpistolen 421
2020-05 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 70
A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 64.445
A0001A Maschinenpistolen 6
A0001A Teile für Maschinenpistolen 360
A0001A Teile für Maschinengewehre 577
2020-06 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 986
A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 4.434
A0001A Maschinenpistolen 62
A0001A Teile für Maschinenpistolen 3
2020-07 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 910
A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 41.241
A0001A Maschinenpistolen 55
A0001A Teile für Maschinenpistolen 954
2020-08 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 4.302
A0001A Teile für Maschinenpistolen 10.528
2020-09 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 484
A0001A Teile für Maschinenpistolen 400
2020-10 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 2.047
A0001A Teile für Maschinenpistolen 3.304
2020-11 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 3.890
A0001A Teile für Maschinenpistolen 412
2020-12 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 14.466
A0001A Teile für Maschinenpistolen 763
Drittländer 572.122
Katar 117.210
2020-01 A0001A Teile für Maschinenpistolen 1.695
Korea, Republik 243.949
2020-06 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 5
A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 120
2020-11 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 28
A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 76
2020-12 A0001A Gewehre mit KWL-Nummer 100
Singapur 210.963
2020-04 A0001A Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 228
2020-11 A0001A Teile für Maschinenpistolen 2.725
6. Der Export welcher Kleinwaffenmunition wurde im Jahr 2020 von der
Bundesregierung in die Gruppe der EU-Länder, der NATO und der
NATO gleichgestellten Länder und Drittländer genehmigt (bitte
entsprechend den Ländergruppen mit genauer Güterbeschreibung, mit
Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert
und Anzahl auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht
erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
Einzelausfuhrgenehmigungen für Kleinwaffenmunition im Jahr 2020:
Ländergruppe
(Land)/Monat
AL-Pos. Gesamtwert in € Güterbeschreibung Stück
EU-Länder 5.965.236
Finnland 749
2020-06 A0003A Maschinenpistolenmunition 1.320
Frankreich 982.420
2020-03 A0003A Maschinengewehrmunition 200
2020-04 A0003A Maschinengewehrmunition 1.380.000
Grönland 4.350
2020-07 A0003A Gewehrmunition ohne KWL-Nummer 14.000
Luxemburg 640
2020-07 A0003A Maschinenpistolenmunition 1.000
Niederlande 4.575.603
2020-01 A0003A Maschinengewehrmunition 915.060
2020-02 A0003A Gewehrmunition 3.000.000
2020-07 A0003A Gewehrmunition 10.000
2020-08 A0003A Maschinengewehrmunition 1.000
2020-09 A0003A Gewehrmunition 100.000
2020-11 A0003A Gewehrmunition 609.040
2020-12 A0003A Gewehrmunition 4.580.000
A0003A Maschinenpistolenmunition 1.000
A0003A Maschinengewehrmunition 3.000.000
Österreich 17.271
2020-01 A0003A Gewehrmunition 400
2020-02 A0003A Gewehrmunition 19.800
2020-07 A0003A Maschinenpistolenmunition 2.000
Polen 9.134
2020-08 A0003A Gewehrmunition 600
A0003A Maschinenpistolenmunition 700
A0003A Maschinegewehrmunition 300
Schweden 15.120
2020-01 A0003A Maschinegewehrmunition 1.008
Tschechische
Republik
807
2020-01 A0003A Maschinenpistolenmunition 1.920
Ungarn 105.025
2020-02 A0003A Gewehrmunition 6.000
2020-12 A0003A Maschinegewehrmunition 42.000
Vereinigtes
Königreich
254.117
2020-06 A0003A Gewehrmunition 18.180
2020-09 A0003A Gewehrmunition 27.600
Ländergruppe
(Land)/Monat
AL-Pos. Gesamtwert in € Güterbeschreibung Stück
2020-12 A0003A Maschinenpistolenmunition 354.840
NATO und -
gleichgestellte Länder
165.511
Japan 52.758
2020-01 A0003A Maschinenpistolenmunition ohne KWL-
Nummer
17.280
2020-11 A0003A Maschinenpistolenmunition ohne KWL-
Nummer
26.880
2020-12 A0003A Maschinenpistolenmunition 36.480
Neuseeland 2.325
2020-01 A0003A Gewehrmunition ohne KWL-Nummer 5.000
Schweiz 240
2020-06 A0003A Gewehrmunition 500
Vereinigte Staaten 110.188
2020-07 A0003A Gewehrmunition ohne KWL-Nummer 500.000
2020-09 A0003A Gewehrmunition ohne KWL-Nummer 10
Drittländer 980.961
Indien 7.536
2020-01 A0003A Gewehrmunition ohne KWL-Nummer 800
2020-04 A0003A Gewehrmunition ohne KWL-Nummer 2.500
2020-06 A0003A Gewehrmunition ohne KWL-Nummer 7.000
2020-12 A0003A Gewehrmunition ohne KWL-Nummer 2.800
Indonesien 800.000
2020-07 A0003A Maschinenpistolenmunition 1.000.000
Katar 130.600
2020-05 A0003A Gewehrmunition ohne KWL-Nummer 40.000
Mauritius 31.125
2020-03 A0003A Gewehrmunition ohne KWL-Nummer 75.000
Zentralafrikanische
Republik
11.700
2020-08 A0003A Gewehrmunition ohne KWL-Nummer
[VN-Mission]
10.000
7. Der Export welcher Herstellungsausrüstung für Kleinwaffen,
Kleinwaffenteile und Kleinwaffenmunition wurde im Jahr 2020 von der
Bundesregierung genehmigt (bitte nach genauer Güterbeschreibung, nach
Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert
und Anzahl auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht
erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
Einzelausfuhrgenehmigungen für Herstellungsausrüstung für Kleinwaffen, -
teile und -munition im Jahr 2020:
Land Monat Genehm.
gesamt
AL-Pos. Gesamtwert in € Güterbeschreibung
Australien 1 120.000
2020-06 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffenmunition
Belgien 3 8.164
2020-06 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
2020-09 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
2020-11 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
Estland 1 10.931
2020-04 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
Finnland 3 101.049
2020-03 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffenmunition
2020-05 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffenmunition
Frankreich 7 29.067
2020-02 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
2020-06 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffenmunition
2020-09 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
2020-11 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
Griechenland 1 750
2020-09 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
Israel 4 3.269.507
2020-04 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffenmunition
Land Monat Genehm.
gesamt
AL-Pos. Gesamtwert in € Güterbeschreibung
2020-09 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffenmunition
2020-12 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
Italien 3 3.804
2020-01 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
2020-04 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
2020-12 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
Japan 3 15.034
2020-07 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
2020-08 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
2020-12 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
Kanada 1 10.730
2020-12 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
Korea, Republik 2 3.061
2020-08 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
2020-12 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
Lettland 1 2.105
2020-01 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffenmunition
Litauen 4 56.037
2020-03 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
2020-06 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffenmunition
2020-12 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffenmunition
Luxemburg 1 6
2020-02 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
Niederlande 11 117.095
2020-02 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
Land Monat Genehm.
gesamt
AL-Pos. Gesamtwert in € Güterbeschreibung
2020-04 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
2020-06 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
2020-07 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
2020-08 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
2020-11 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
Norwegen 3 7.025
2020-06 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
2020-07 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
Österreich 9 155.098
2020-03 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
2020-08 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
2020-09 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
2020-10 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
2020-11 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
2020-12 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
Polen 2 4.110
2020-10 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
2020-12 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
Rumänien 1 473
2020-03 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
Schweden 6 63.464
2020-01 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
2020-06 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
2020-09 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffenmunition
Schweiz 12 813.422
Land Monat Genehm.
gesamt
AL-Pos. Gesamtwert in € Güterbeschreibung
2020-01 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffenmunition
2020-03 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffenmunition
2020-05 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffenmunition
2020-06 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffenmunition
2020-08 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffenmunition
2020-10 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffenmunition
2020-11 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffenmunition
2020-12 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffenmunition
Spanien 4 82.400
2020-07 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffenmunition
2020-09 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffenmunition
2020-11 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
Taiwan 1 535
2020-04 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
Tschechische
Republik
1 3.800
2020-12 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
Ungarn 7 2.688.909
2020-03 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffenmunition
2020-04 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
2020-05 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffenmunition
2020-08 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffenmunition
2020-09 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffenmunition
Vereinigte Staaten 8 196.619
2020-01 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
Land Monat Genehm.
gesamt
AL-Pos. Gesamtwert in € Güterbeschreibung
2020-07 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
2020-08 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffenmunition
2020-10 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
2020-11 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
2020-12 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
Vereinigtes
Königreich
7 111.459
2020-02 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
2020-05 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffenmunition
2020-07 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffen/-teile
2020-09 A0018A Herstellungsausrüstung für
Kleinwaffenmunition
8. Welche Reexportgenehmigungen für welche Kleinwaffen,
Kleinwaffenteile und Kleinwaffenmunition sowie Herstellungsausrüstung dafür
wurden durch wen 2020 gestellt, welche wurden durch die Bundesregierung
genehmigt, und welche verweigert (bitte nach Land, das den Reexport
beantragt hat, nach Wert und genauer Güterbezeichnung je Unternummer
der AL-Position, Stückzahl und Endempfänger aufschlüsseln; sofern eine
endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen
Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
Im Jahr 2020 wurde einem Re-Export über 36 vollautomatische Gewehre der
European Union Rule of Law Mission (EULEX) Kosovo an die European
Union Capacity Building Mission (EUCAP) Somalia zugestimmt.
9. Trifft es zu, dass die EU-Mitgliedstaaten gemäß Artikel 6 des
Beschlusses des Europäischen Rates zur Festlegung eines gemeinsamen Ansatzes
für Bestandteile von Endverbleibsbescheinigungen im Kontext der
Ausfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie zugehöriger Munition
(BESCHLUSS (GASP) 2021/38 DES RATES vom 15. Januar 2021) eine
Zusage des Endverwenders, Vertretern des Ausfuhrmitgliedstaats nach
erfolgter Lieferung eine Überprüfung vor Ort der ausgeführten Güter zu
gestatten, einschließlich der Einzelheiten zum Ablauf solcher
Kontrollbesuche, nur als optionalen Bestandteil in die
Endverbleibsbescheinigung aufnehmen können, aber nicht müssen?
10. Trifft es zu, dass die EU-Mitgliedstaaten gemäß Artikel 6 des
Beschlusses (GASP) 2021/38 eine Zusage des Endverwenders, überschüssige
Militärgüter unbrauchbar zu machen, einschließlich einer „Neu ersetzt alt“-
Zusage, alte Güter, die von den eingeführten Gütern ersetzt werden, zu
vernichten und/oder einer „Vernichtung nach Unbrauchbarmachung“-
Zusage, eingeführte Güter nach ihrer Unbrauchbarmachung zu
vernichten, nur als optionalen Bestandteil in die Endverbleibsbescheinigung
aufnehmen können, aber nicht müssen?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Es trifft zu, dass die Entscheidung über die Verwendung der in Artikel 6 des
Ratsbeschlusses (GASP) 2021/38 genannten Elemente in den nationalen
Endverbleibserklärungen für Kleinwaffen in der Verantwortung der EU-
Mitgliedstaaten liegt.
11. Bleibt der Beschluss (GASP) 2021/38 hinter den Forderungen der
Bundesregierung zurück, vor dem Hintergrund, dass sie im EU-Kreis seit
deren Einführung im Jahr 2016 regelmäßig für die weitere Verbreitung
der Kleinwaffengrundsätze einschließlich des Neu-für-Alt-Grundsatzes
und des Systems der Post-Shipment-Kontrollen geworben hat, mit denen
der Endverbleib bestimmter aus Deutschland gelieferter Rüstungsgüter
beim Empfänger vor Ort überprüft werden kann (Antwort zu Frage 8
Bundestagsdrucksache 19/4350)?
Die Bundesregierung hat sich – über die in ihrer Antwort zu Frage 8 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/4350
genannten Foren hinaus – auch in der Ratsarbeitsgruppe „Konventionelle
Rüstungsexporte“ (RAG COARM) im Rahmen der Verhandlungen über den
Ratsbeschluss (GASP) 2021/38 erfolgreich für die Aufnahme der von Deutschland
seit 2015 eingeführten Elemente „Post-Shipment-Kontrollen“ und der
Grundsätze „Neu für Alt“ und „Neu, Vernichtung bei Aussonderung“ eingesetzt.
Auch die Aufnahme als optionale Elemente im Ratsbeschluss stärkt die
Sichtbarkeit solcher Instrumente und bildet aus Sicht der Bundesregierung eine
geeignete Grundlage, um die deutschen Kleinwaffengrundsätze und Post-
Shipment-Kontrollen im internationalen Rahmen voranzubringen.
12. Welche EU-Mitgliedstaaten haben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung dagegen ausgesprochen bzw. engagiert, dass der Neu-für-Alt-
Grundsatz im Beschluss (GASP) 2021/38 als benötigter wesentlicher
Bestandteil, die in der Endverbleibsbescheinigung enthalten sein müssen,
aufgenommen wird?
13. Welche EU-Mitgliedstaaten haben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung dagegen ausgesprochen bzw. engagiert, dass das System der Post-
Shipment-Kontrollen im Beschluss (GASP) 2021/38 als benötigter
wesentlicher Bestandteil, die in der Endverbleibsbescheinigung enthalten
sein müssen, aufgenommen wird?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Die Beratungen der RAG COARM sind vertraulich. Die Bundesregierung
nimmt daher nicht zu Verhandlungspositionen anderer Mitgliedstaaten
Stellung.
14. Wie viele Vor-Ort-Kontrollen, sogenannte Post-Shipment-Kontrollen,
über den tatsächlichen Endverbleib von Kleinen und Leichten Waffen
und bestimmten Schusswaffen (Pistolen, Revolver,
Scharfschützengewehre) bei staatlichen Empfängern in Drittländern, haben seit der
pilotmäßigen Einführung im Juli 2015 bis zum aktuellen Stichtag
stattgefunden (bitte die Länder unter Angabe des Jahres und Monats auflisten)?
Bisher durchgeführte Post-Shipment-Kontrollen in Drittstaaten seit
Inkrafttreten der 6. Änderungsverordnung zur Außenwirtschaftsverordnung vom
15. März 2016:
Land Monat/Jahr
Indien Mai 2017
Vereinigte Arabische Emirate Dezember 2017
Republik Korea Juni 2018
Indonesien Januar 2019
Malaysia April 2019
Brasilien April 2019
Jordanien Juni 2019
Trinidad und Tobago Dezember 2019
Oman Februar 2020
15. Exporte von Antragstellern mit Sitz in welchen Bundesländern waren
von den bislang durchgeführten Post-Shipment-Kontrollen in den in
Frage 14 aufgeführten Ländern betroffen (vgl. Antwort zu Frage 31 auf
Bundestagsdrucksache 19/4350)?
Die Antragsteller haben ihren Sitz in Baden-Württemberg.
16. Kann die Bundesregierung inzwischen einen Zeitpunkt nennen, wann die
nach der zweijährigen Pilotphase im Mai 2019 begonnene Evaluierung
des Instruments Vor-Ort-Kontrollen beendet sein wird, nachdem es
Anfang September 2019 bereits weit fortgeschritten war (Plenarprotokoll
19/172, Frage 44)?
Die Bundesregierung strebt den baldigen Abschluss der Evaluierung an.
17. Ist die Prüfung der möglichen Präzisierung der Anforderungen an die
Markierung von Kleinwaffen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz
(KrWaffKontrG) fallen und sich aus § 13 KrWaffKontrGDV 2 ergeben,
durch eine Änderung dieser Vorschrift, abgeschlossen (Antwort zu Frage
14 auf Bundestagsdrucksache 19/4350)?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/4350 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]