[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Olaf in der Beek, Alexander Graf
Lambsdorff, Dr. Christoph Hoffmann, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
– Drucksache 19/26672 –
Stand der bilateralen Reformpartnerschaften im Rahmen des „Marshallplans mit
Afrika“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2017 wurde vom Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) der „Marshallplan mit Afrika“ vorgestellt. Ziel
dieser Initiative ist es, mehr privates Kapital für die Entwicklungsmärkte in
Afrika zu generieren. So schreibt das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung in den Eckpunkten für einen Marshallplan
mit Afrika in These 4 der „10 Thesen für einen Marshallplan mit Afrika“, dass
Afrika weniger Subventionen und mehr private Investitionen brauche (https://
www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/infobr
oschueren/Materialie310_Afrika_Marshallplan.pdf).
Damit gehört die Mobilisierung von privatem Kapital und privater
Investitionen nach Ansicht der Fragesteller unzweifelhaft zu einem Kernanliegen des
„Marshallplans mit Afrika“. Die Bundesregierung lässt in ihrer Vorbemerkung
in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/18486
den Schluss der Fragesteller, dass eine Beteiligung privater Unternehmen an
Vorhaben, Programmen und Initiativen des „Marshallplans mit Afrika“
insgesamt nicht stattgefunden habe, nicht zu, obwohl sie gleichwohl in ihrer
Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/18486 erklärt, „eine
Beteiligung von Unternehmen an Vorhaben der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit
war und ist nicht vorgesehen…“. Vor diesem Hintergrund weisen die bisherige
Umsetzung und Steuerung des „Marshallplans mit Afrika“ sowie die
Äußerung der Bundesregierung, wonach eine „Beteiligung von Unternehmen […]
nicht vorgesehen war und ist“ nach Ansicht der Fragesteller deutlich darauf
hin, dass im Rahmen des „Marshallplans mit Afrika“ gemachte
Ankündigungen nicht umgesetzt werden und die von Bundesminister Dr. Gerd Müller
angekündigte „Afrika-Offensive“ eher rhetorischer Natur ist und nicht in eine
tatsächliche politische Umsetzung im Rahmen des „Marshallplans mit Afrika“
mündet.
Laut Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Dr. Gerd Müller sollte der „Marshallplan mit Afrika“ das Kernstück einer
neuen deutschen „Afrika-Offensive“ werden (
https://www.dw.com/de/neue-afrika
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27540
19. Wahlperiode 12.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 12. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
politik-mit-bekannten-rezepten/a-42961797). In ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/18486 führt die
Bundesregierung aus, dass bis zum April 2020 im Rahmen des „Marshallplans
mit Afrika“ mit insgesamt sechs afrikanischen Staaten sogenannte bilaterale
Reformpartnerschaften geschlossen wurden.
Insgesamt wurden zwischen den Jahren 2017 und 2019 Zusagen für
Maßnahmen und Projekte in einem finanziellen Gesamtvolumen von
1 731 500 000 Euro erteilt. Bei der Hälfte der Länder, mit denen bis zum April
2020 bilaterale Reformpartnerschaften bestanden, sollte die Umsetzung der
Maßnahmen und Projekte mit einer Gesamtinvestitionshöhe von 948 Mio.
Euro ab Mitte 2020 erfolgen.
Angesichts der Ausgestaltung der zahlreichen Initiativen der Bundesregierung
ist nach Ansicht der Fragesteller Koordinierung dringend geboten. Denn für
das Eingehen einer Reformpartnerschaft im Rahmen des vom BMZ
angestoßenen „Marshallplans mit Afrika“ ist die Teilnahme an der „Compact with
Africa“-Initiative des Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine
zwingende Voraussetzung. Aufgrund der Überlappung der beiden Initiativen ist daher
eine enge Koordinierung innerhalb der Bundesregierung zentral für die
Funktionsfähigkeit des Marshallplans und insbesondere für das Generieren von
privatem Kapital für die Entwicklungsmärkte Afrikas.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Annahme der Fragesteller hinsichtlich einer fehlenden Einbindung privater
Unternehmen in die Umsetzung des Marshallplans mit Afrika weist die
Bundesregierung ausdrücklich zurück. Hierzu wird erneut auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung sowie ihre Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/18486 verwiesen.
Die Reformpartnerschaften im Rahmen des Marshallplans mit Afrika bilden
den bilateralen Beitrag der Bundesregierung zur Umsetzung der Compact with
Africa-Initiative (CwA) der Gruppe der Zwanzig (G20). Dabei werden
reformbereite Partnerländer gemäß der Zielsetzung des CwA mit Mitteln der
zwischenstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) dabei unterstützt, die
Rahmenbedingungen für beschäftigungswirksame Investitionen privater
Unternehmen vor Ort zu verbessern. Eine direkte finanzielle Beteiligung privater
Unternehmen an Vorhaben der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit, welche aus
dem Haushaltstitel für bilaterale finanzielle und technische Zusammenarbeit
finanziert werden, ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Gleichwohl tragen
Unternehmen im Rahmen der üblichen Ausschreibung von Lieferungen und
Leistungen unmittelbar zur jeweiligen Projektimplementierung bei.
In Afrika misst die Bundesregierung der Entwicklung der Privatwirtschaft und
der dafür notwendigen Rahmenbedingungen große Bedeutung zu. Daher
wurden im Rahmen der Umsetzung des Marshallplans mit Afrika und in Ergänzung
der zwischenstaatlichen Reformpartnerschaften zusätzliche
entwicklungspolitische Initiativen und Instrumente zur noch engeren Einbindung privater
Unternehmen geschaffen. Insofern wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
Beispielhaft für die arbeitsteilige und auf Synergien ausgerichtete Zusammenarbeit
der Bundesregierung mit ihren Partnerländern in Afrika ist ihr Engagement zur
Stärkung der privatwirtschaftlichen Dynamik, etwa im Rahmen des
Entwicklungsinvestitionsfonds (EIF) mit zusätzlichen Angeboten der
Entwicklungszusammenarbeit und der Außenwirtschaftsförderung. Darüber hinaus hat die
Bundesregierung in den letzten Jahren die Instrumente der
Außenwirtschaftsförderung mit Blick auf Afrika in erheblichem Umfang verbessert und
ausgebaut, um das Engagement deutscher Unternehmen in Afrika zu erleichtern und
zu steigern.
Abschließend wird bezüglich der Koordinierung innerhalb der
Bundesregierung auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/27222 verwiesen.
1. Welche weiteren Länder sind seit April 2020 Teil der „G20 Compact
with Africa“-Initiative geworden?
Seit April 2020 sind keine weiteren Länder in die „G20 Compact with Africa“-
Initiative aufgenommen worden.
2. Mit welchen der neu hinzugekommenen Länder wurden im Rahmen des
„Marshallplans mit Afrika“ sogenannte bilaterale Reformpartnerschaften
geschlossen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Welche weiteren „Compact-Staaten“ haben bisher Interesse an der
Teilnahme am „Marshallplan mit Afrika“ bekundet?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache19/18486 verwiesen.
4. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung Verhandlungen über
bilaterale Reformpartnerschaften mit Ländern gegeben, die nicht zustande
kamen?
Wenn ja, aus welchen Gründen kamen die bilateralen
Reformpartnerschaften nicht zustande?
Nein.
5. Welche konkreten Vereinbarungen und Verpflichtungen beinhalten die
neu geschlossenen bilateralen Reformpartnerschaften jeweils im
Einzelnen (hier bitte sowohl Vereinbarungen und Verpflichtungen, die die
Bundesrepublik Deutschland gegenüber den entsprechenden Ländern
eingegangen ist, als auch die Vereinbarungen und Verpflichtungen der
Reformpartnerländer benennen)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
6. Welche konkreten Maßnahmen und Projekte in welcher finanziellen
Höhe befinden sich bisher jeweils in den einzelnen Ländern, mit denen
diese bilateralen Reformpartnerschaften geschlossen wurden, in der
Umsetzung, und wie weit fortgeschritten ist der jeweilige Stand der
Umsetzung?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
7. Welche der Maßnahmen und Projekte aus der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/18486 sind bisher
abschließend umgesetzt worden, und welche der Maßnahmen und Projekte
befinden sich derzeit noch in der Umsetzung?
Welche Zeiträume sind für die jeweiligen Maßnahmen und Projekte
vorgesehen?
Die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/18486 genannten Maßnahmen
und Projekte befinden sich alle derzeit in der Umsetzung. Im Einzelnen wird
auf die tabellarische Übersicht in der Anlage verwiesen.
8. Welche Maßnahmen und Projekte aus der Antwort der Bundesregierung
zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/18486 wurden verstetigt oder
sollen nach Kenntnis der Bundesregierung verstetigt werden?
Es wird auf die Anlage verwiesen.
9. Welche konkreten messbaren Erfolge gehen bisher aus den jeweiligen
Maßnahmen und Projekten der eingegangenen bilateralen
Reformpartnerschaften hervor?
Eine abschließende Messung der Zielerreichung in der bilateralen staatlichen
EZ erfolgt grundsätzlich erst im Rahmen der jeweiligen
Projektschlusskontrollen. Da aber die Zusammenarbeit im Rahmen der Reformpartnerschaften eng
mit der Umsetzung konkreter Reformschritte verknüpft ist, können in diesem
Fall einzelne bereits erreichte Zwischenziele dargestellt werden:
Côte d’Ivoire:
– Die Sektorstrategie mit konkreten Zielvorgaben zur Entwicklung
erneuerbarer Energien und Energieeffizienz wurde verabschiedet. Ein geeigneter
Rechts- und Regulierungsrahmen für private Investitionen in dezentrale
Ansätze wurde eingerichtet.
– Die Aufstockung des Mitgliedsbeitrags der Côte d’Ivoire an die
multilaterale afrikanische Versicherungsagentur African Trade Insurance Agency
war ein entscheidender Beitrag zur Verbesserung des Investitionsklimas im
Land.
Ghana:
– Neue Apps für Bürgerinnen und Bürger (u. a. „Citizen Eye App“)
verbessern die Rechenschaftspflicht der Regierung und bekämpfen die Korruption
in Ghana.
– 190 Mio. US-Dollar Investitionen privater Unternehmer konnten 2020 über
die Mitgliedschaft Ghanas in der African Trade Insurance Agency
abgesichert werden.
Tunesien:
– Die institutionellen Kapazitäten der tunesischen Anti-Korruptionsbehörde
INLUCC wurden gestärkt, etwa durch Personalaufwuchs und die Eröffnung
zusätzlicher regionaler Büros. Dadurch kann die INLUCC heute einer
größeren Anzahl von Verdachtsfällen auf Korruption nachgehen und diese an
die zuständigen Justizorgane überweisen.
– Durch die Reform des tunesischen Investitionsrechts und die
Umstrukturierung der staatlichen Investitionsagentur TIA (Tunisian Investment
Authority) wurden Investitionshindernisse abgebaut. TIA kann künftig als zentrale
Anlauf- und Servicestelle für investitionswillige Unternehmen fungieren.
Marokko:
– Die marokkanische Regierung hat einen Sicherungsfonds für Banken
eingerichtet, aus dem Kredite an kleine und mittelständische Unternehmen
(KKMU) und Start-ups abgesichert werden können. Der Fonds trägt damit
zum Ziel der Reformpartnerschaft bei, finanzielle Inklusion innerhalb des
Finanzsektors zu stärken.
– Durch die Unterstützung der Digitalisierung von Handelsprozessen in
Marokko, z. B. des Zertifikats zur pflanzlichen Lebensmittelsicherheit
(e-phyto), konnte die Abfertigungszeit für verderbliche Waren erheblich
verkürzt werden.
Äthiopien:
– Die National Bank of Ethiopia hat 2019 die so genannte 27-Prozent-Regel
aufgehoben. Diese verpflichtete private Banken dazu, für jeden vergebenen
Kredit fünfjährige äthiopische Staatsanleihen in Höhe von 27 Prozent des
Kreditbetrags zu kaufen. Das hierdurch eingesparte Kapital kann von den
Banken für weitere Kreditvergaben insbesondere an den Privatsektor
genutzt werden, wodurch sich die Refinanzierungsbedingungen für
Privatunternehmen verbessern.
– Durch das im Rahmen der Reformpartnerschaft weiter vertiefte
Engagement im Textilsektor konnten bereits über 100 Textilunternehmen mit
ca. 64 000 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ihre Umwelt- und
Sozialstandards verbessern.
Senegal:
– Die senegalesische Regierung hat eine vereinfachte, effizientere und
transparentere Katasterbewertungsmethode für die Werterfassung von
Grundstücken sowie ein Handbuch für Katasterverfahren verabschiedet. Beide
Maßnahmen bilden einen wichtigen Schritt in Richtung eines transparenten
und Rechtssicherheit bietenden Landmanagementsystems.
– Die Steuergesetzgebung für KKMUs und Start-ups wurde reformiert und
effizienter gestaltet, etwa durch Vereinfachung der Steuertarife und
Investitionssteuererleichterungen.
10. Finden regelmäßige Evaluationen der bereits bewilligten Projekte statt
(wenn ja, bitte die Ergebnisse nach Projekten aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/27222
verwiesen.
11. Welche konkreten Maßnahmen und Projekte befinden sich seit Beginn
des Jahres 2020 in welcher jeweiligen finanziellen Höhe jeweils in den
einzelnen Ländern, mit denen die bilateralen Reformpartnerschaften
geschlossen wurden, in der Umsetzung?
Es wird auf die tabellarische Übersicht in der Anlage verwiesen.
12. Welche konkreten Maßnahmen und Projekte befinden sich nach Kenntnis
der Bundesregierung derzeit in der Prüfung für eine Finanzierungszusage
im laufenden Jahr?
Es wird auf die tabellarische Übersicht in der Anlage verwiesen.
13. An welchen zusätzlichen Initiativen und Instrumenten zur Ergänzung der
Reformpartnerschaften im Rahmen der Umsetzung des „Marshallplans
mit Afrika“ partizipieren privatwirtschaftliche Unternehmen (bitte
jeweilige Projekte, finanzielles Volumen des jeweiligen Gesamtprojekts,
Anteil der hierfür unterstützend durch die Bundesregierung zur Verfügung
gestellten Mittel sowie Anteil der von den jeweiligen Unternehmen je
Projekt aufgewendeten Mittel aufschlüsseln)?
Neben den Maßnahmen und Projekten der bilateralen Reformpartnerschaften
hat die Bundesregierung u. a. mit dem Entwicklungsinvestitionsfonds (EIF)
und dem Instrumentarium zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft in großem
Umfang Unterstützungsangebote der Entwicklungszusammenarbeit und der
Außenwirtschaftsförderung für die deutsche und europäische Privatwirtschaft
auf- und ausgebaut, die in der folgenden Übersicht aufgelistet sind:
Titel des Vorhabens
(Programmebene)
Berichtsland und
-zeitraum
Gesamtvolumen
BMZ-Beitrag Beitrag
Unternehmen
Begleitmaßnahmen CwA Länder und Afrika
Überregional, ab 2019
3.216.753 € 1.841.223 € 1.334.032 €
BMZ-Up-Scaling CwA Länder und Afrika
Überregional, ab 2019
2.836.323 € 1.240.323 € 1.024.000 €
develoPPP.de (DEG) CwA Länder und Afrika
Überregional, ab 2019
43.537.507 € 21.528.547 € 22.008.960 €
develoPPP.de (GIZ) in Reformpartnerländern,
ab 2017
58.588.864 € 22.674.207 € 34.537.657 €
Machbarkeitsstudien CwA Länder und Afrika
Überregional, ab 2019
1.385.620 € 590.124 € 795.496 €
Sonderinitiative EINE
WELT ohne Hunger
Côte d'Ivoire und Ghana
(ab 2017)
3.247.288 € 1.319.188 € 1.928.100 €
Africa-Connect CwA Länder und Afrika
Überregional, ab 2019
59.000.000 € 47.900.000 € 9.700.000 €
AfricaGrow GmbH &
Co geschlossene
Investment KG
Länderauswahl Afrika, nach
dem 1.1.2019 begonnene
Projekte
200.000.000 € 100.000.000 € 100.000.000 €
SANAD Fund for
MSME S.A.
Länderauswahl Nordafrika und
Naher Osten
437.724.747 € 235.000.000 €
(seit 2011)
63.100.000 €
(seit 2017)
In Zusammenhang mit der voranstehenden Übersicht sind folgende ergänzende
Angaben zu beachten:
– Von den Vorhaben der Deutschen Investitions- und
Entwicklungsgesellschaft GmbH (DEG) wurden für die Tabelle nur die in Ländern des CwA
bzw. in Reformpartnerländern umgesetzten sowie überregionale Vorhaben
mit Anteilen in diesen Ländern ausgewählt. Nicht dargestellt sind somit
weitere Vorhaben, die in Afrika außerhalb der Reformpartnerländer
umgesetzt werden.
– AfricaGrow GmbH & Co geschlossene Investment KG: Das Fondsvolumen
in Höhe von 200 Mio. Euro kommt durch eine Kooperation öffentlicher und
privater Partner zustande. Hiervon werden 100 Mio. Euro aus dem BMZ-
Etat bereitgestellt, 30 Mio. Euro von der KfW-Tochter DEG (in der Tabelle
den Unternehmen zugeordnet) und 70 Mio. Euro von privaten Investoren.
Insofern diese Beiträge für Beteiligungskapital genutzt werden, mobilisiert
das Fondsvolumen auf Ebene der Endkunden weitere private
Investitionsmittel.
– SANAD Fund for MSME S.A.: Das Vorhaben trägt durch die nachhaltige
Bereitstellung bedarfsgerechter Finanzdienstleistungen für KKMU über
lokale Finanzinstitutionen unmittelbar zu den Zielen des Marshallplans mit
Afrika bei, besteht allerdings schon seit 2011. Nach den
Gründungsinvestoren BMZ und EU beteiligten sich ab 2013 europäische und internationale
Partner wie z. B. auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Finanzinstitute. Der als
„Beitrag Unternehmen“ aufgeführte Betrag bezieht sich auf private
Investitionen seit dem Beginn des Marshallplans mit Afrika in 2017.
Das im BMWi angesiedelte Wirtschaftsnetzwerk Afrika (WNA) ist die dritte
Säule des Entwicklungsinvestitionsfonds für Afrika. Seit dem 15. Oktober 2019
bietet es Unternehmen, die in Afrika wirtschaftlich aktiv werden wollen,
insbesondere KMU, ein umfassendes Informations- und Beratungsangebot. Das
WNA bündelt alle Akteure der Außenwirtschaftsförderung und
Entwicklungszusammenarbeit und vernetzt sie (Ressorts, Verbände, Ländervereine, AHKs,
GTAI, Euler Hermes, PWC sowie die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung,
DEG, GIZ). Für die Maßnahmen und Projekte des WNA stehen im Jahr 2021
19,6 Mio. Euro, für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung in den
Jahren 2021 bis 2024 80,07 Mio. Euro zur Verfügung.
Darüber hinaus flankiert die Sonderinitiative Ausbildung und Beschäftigung
die Reformpartnerschaften und den Marshallplan mit Afrika. Hierzu wird auf
die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP
auf Bundestagsdrucksache 19/25991 verwiesen. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
14. Inwiefern und in welchem finanziellen Umfang beteiligen sich
privatwirtschaftliche Unternehmen bisher über welchen Zeitraum an welchen
konkreten Maßnahmen und Projekten der bilateralen
Reformpartnerschaften im Rahmen des „Marshallplans mit Afrika“?
Bei den von den Fragestellern angesprochenen Maßnahmen und Projekten im
Rahmen der bilateralen Reformpartnerschaften handelt es sich um Vorhaben
der zwischenstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit. Es wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
15. Im Rahmen welcher weiteren entwicklungspolitischen Instrumente und
Kooperationsformate im Rahmen des „Marshallplans mit Afrika“, die
von den Fragestellern nicht angesprochen werden, beteiligt sich die
Privatwirtschaft?
An folgenden entwicklungspolitischen Instrumenten und Kooperationsformaten
im Rahmen des Marshallplans mit Afrika ist die Privatwirtschaft beteiligt (über
die in den Antworten zu den Fragen 13 und 14 genannten hinaus):
– Leverist.de: Plattform für Unternehmen für Geschäfts- und
Kooperationsmöglichkeiten in Entwicklungs- und Schwellenländern und zur direkten
Vernetzung mit möglichen Partnern.
– Allianz für Integrität: Die Allianz für Integrität unterstützt Unternehmen
darin, gemeinsam gegen Korruptionsrisiken entlang der globalen Lieferketten
vorzugehen und bietet eine Plattform für praktische Lösungen zur Stärkung
der Compliance-Kapazitäten von Unternehmen und ihren
Geschäftspartnern. Die Initiative trägt zusätzlich zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen für Korruptionsprävention bei.
– Business Scouts for Development: In Deutschland und Brüssel vermitteln
die Business Scouts als Expertinnen und Experten für
Entwicklungszusammenarbeit dezentral in rund 30 Wirtschaftsverbänden, Kammern und
Stiftungsorganisationen Kontakte aus ihrem internationalen Netzwerk. Sie
unterstützen bei der Entwicklung und Umsetzung konkreter
Kooperationsprojekte mit Wirtschaftsakteuren in Entwicklungs- und Schwellenländern.
Business Scouts for Development beraten Unternehmen auch direkt an den
Auslandshandelskammern vor Ort oder integriert in die Strukturen der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
– Import Promotion Desk: Der Import Promotion Desk (IPD) hilft
Unternehmen aus ausgewählten Entwicklungs- und Schwellenländern beim Zugang
zum EU-Markt und hat dabei die Nachfrage der deutschen Importwirtschaft
im Blick. Der IPD übernimmt eine Scharnierfunktion zwischen KMU in
ausgewählten Partnerländern und der europäischen Importwirtschaft, bringt
Exporteure aus Entwicklungsländern und europäische Unternehmen als
Handelspartner zusammen und unterstützt den Aufbau langfristiger
Geschäftsbeziehungen.
– Strategische Partnerschaft Technologie in Afrika (SPTA): Das Netzwerk der
SPTA bringt europäische Unternehmen gezielt mit Organisationen der
Entwicklungszusammenarbeit zusammen, um gemeinsam neuartige
Geschäftsideen zu erarbeiten. So entstehen öffentlich-private Kooperationsprojekte,
die zu den globalen Nachhaltigkeitszielen beitragen.
– Branchendialog Tourismus für nachhaltige Entwicklung: In Partnerschaft
mit Vertretern des Privatsektors, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft,
öffentlicher Institutionen sowie Stiftungen und Verbänden der
Tourismusindustrie werden Aktivitäten in den Bereichen Kreislaufwirtschaft,
nachhaltige Lebensmittellieferketten, Bildung und gute Arbeitsbedingungen
umgesetzt.
16. Welche der Maßnahmen und Projekte, die im Rahmen der bilateralen
Reformpartnerschaften vereinbart wurden, bauen aufgeschlüsselt nach den
entsprechenden Ländern auf bereits laufende Projekte auf bzw. setzen
Projekte fort, die bereits vorher Teil der Entwicklungszusammenarbeit
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung waren?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/18486 verwiesen.
17. Welche der Maßnahmen und Projekte, die im Rahmen der bilateralen
Reformpartnerschaften vereinbart wurden, bauen aufgeschlüsselt nach den
entsprechenden Ländern auf bereits laufende Projekte aus den
bestehende bilateralen Reformpartnerschaften auf?
Es wird auf die Anlage verwiesen. Dort sind auch Folgevorhaben bzw.
Aufstockungen bestehender Maßnahmen aufgeführt.
18. Welche der Maßnahmen und Projekte, die im Rahmen der bilateralen
Reformpartnerschaften vereinbart wurden, bauen auf, durch den Compact
with Africa mit den jeweils einzelnen Ländern getroffenen,
Vereinbarungen auf und ergänzen bzw. vertiefen diese in welcher konkreten Form?
Alle Reformpartnerschaften bauen auf Vereinbarungen auf, die im Rahmen des
Compact with Africa mit den jeweils einzelnen Ländern getroffenen wurden
und vertiefen diese. Zusätzlich wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache
19/18486 verwiesen.
19. Wie oft hat die von der Bundesregierung eingesetzte
Staatssekretärsrunde Afrika jeweils in den Jahren 2020 und bisher im Jahr 2021 unter
Teilnahme welcher Vertreter der jeweiligen einzelnen Ressorts der
Bundesregierung getagt?
Der Ressortkreis Afrika auf Staatssekretärsebene (Ko-Federführung zwischen
Auswärtigem Amt und BMZ) hat im Jahr 2020 drei Mal getagt. Die erste
Sitzung fand im Mai 2020 statt, die zweite Sitzung im Juli 2020 und die dritte im
November 2020. Zur Vor- und Nachbereitung der Sitzungen auf
Staatssekretärsebene hat der Ressortkreis Afrika in 2020 zusätzlich auf Ebene der
Abteilungsleitungen getagt. Der erste Ressortkreis Afrika 2021 ist aktuell für dieses
Frühjahr angesetzt.
An den Sitzungen des Ressortkreises Afrika auf Staatssekretärsebene im Mai
2020 nahmen teil: Staatssekretärinnen und Staatssekretäre von AA, BMZ,
Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium der
Finanzen, Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat und
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, vertretungshalber
Abteilungsleitungsebene (AL) des Bundespräsidialamts, des Bundesministeriums für Gesundheit,
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie sowie Bundeskanzleramt, Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft und Bundesministerium der Verteidigung
vertretungshalber auf Unterabteilungsleiterebene (UAL). Im Juli 2020 nahmen AA,
BMZ, BMBF, BMI und BMJV auf Staatssekretärsebene teil, BMVg, BKAmt,
vertretungshalber auf AL-Ebene, BMF, BMVI, BMWi, BMEL und BMAS
vertretungshalber auf UAL-Ebene. Im November 2020 nahmen
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre von AA, BMZ, BMWi, BMJV, BMBF und BMVI teil.
BKAmt, BMVg, BMU, BMG und das BPrA wurden durch AL, BMF und BMI
durch UAL vertreten.
20. Welche konkreten Ergebnisse in Bezug auf eine Verbesserung der
Koordinierung der in dieser kleinen Anfrage genannten verschiedensten
Projekte und Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung von
privaten Investitionen in den Entwicklungsmärkten Afrikas sind aus den in
Frage 17 genannten Treffen der Staatssekretärsrunde Afrika im
Einzelnen hervorgegangen?
Allgemein standen die in der Antwort zu Frage 19 genannten Treffen im
Zeichen der weltweiten Corona-Pandemie und der Folgen für Afrika. Im
Mittelpunkt der Reaktion der Bundesregierung standen hierbei u. a. das Corona-
Sofortprogramm des BMZ und die gemeinsamen Anstrengungen der Ressorts,
die negativen Auswirkungen der Pandemie für die betroffenen afrikanischen
Staaten abzumildern, u. a. durch zusätzliche Maßnahmen zur Förderung
privater Investitionen. Darüber hinaus berichtet die Bundesregierung nicht zu Details
aus internen Gesprächen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/27540
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/27540
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/27540
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/27540
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/27540
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/27540
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/27540
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/27540
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]