Festgestellte Mittelfehlverwendungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Zeitraum ab dem 30. April 2020
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Ulrich Oehme, Dr. Harald Weyel, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Fragesteller interessieren sich für die von der Bundesregierung festgestellten Mittelfehlverwendungen beziehungsweise den nicht zuwendungs- bzw. vertragskonform verwendeten Mitteln in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit seit dem 30. April 2020.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele Fälle von Mittelfehlverwendungen wurden im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit seit dem 30. April 2020 durch die Bundesregierung festgestellt?
Im Zusammenhang mit welchen Projekten, die die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt hatte und durchführt, wurden seit dem 30. April 2020 Mittelfehlverwendungen oder nicht zuwendungs- bzw. vertragskonforme Mittelverwendungen festgestellt?
a) Wann, und durch welche Umstände und Verfahren erlangte nach Kenntnis der Bundesregierung die GIZ GmbH jeweils Kenntnis von den Mittelfehlverwendungen oder den nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformen Mittelverwendungen?
b) Wann, und durch welche Umstände und Verfahren erlangte die Bundesregierung jeweils Kenntnis von den Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformen Mittelverwendung?
c) Welches Verhalten führte nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zu den jeweiligen Mittelfehlverwendungen oder den nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformen Mittelverwendungen?
d) Auf welcher institutionellen Ebene und von welchem Personenkreis wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Mittelfehlverwendungen oder die nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformen Mittelverwendungen festgestellt?
e) Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung der GIZ GmbH anlässlich der Feststellung der Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformen Mittelverwendungen ergriffen?
f) Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweilige Summe der festgestellten Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformen Mittelverwendungen?
g) Inwiefern und durch wen erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung die Rückforderung der jeweils nicht zuwendungs- bzw. vertragskonform verwendeten Mittel und der fehlverwendeten Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung?
Im Zusammenhang mit welchen Projekten, die die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen der staatlichen Zusammenarbeit durchgeführt hatte oder durchführt, wurden seit dem 30. April 2020 Mittelfehlverwendungen oder eine nicht zuwendungs-bzw. vertragskonforme Mittelverwendung festgestellt?
a) Wann, und durch welche Umstände und Verfahren erlangte die KfW jeweils Kenntnis von den Mittelfehlverwendungen oder den nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformen Mittelverwendungen?
b) Wann, und durch welche Umstände und Verfahren erlangte die Bundesregierung jeweils Kenntnis von den Mittelfehlverwendungen oder den nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformen Mittelverwendungen?
c) Welche Handlungen führten jeweils zu der jeweiligen Mittelfehlverwendung oder der nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformen Mittelverwendung?
d) Auf welcher institutionellen Ebene und von welchem Personenkreis wurden die Mittelfehlverwendungen oder die nicht zuwendungs- bzw. vertragskonforme Mittelverwendung festgestellt?
e) Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung und der KfW bei der Feststellung der Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformen Mittelverwendungen ergriffen?
f) Wie hoch war die Summe der festgestellten Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformen Mittelverwendungen?
g) Inwiefern und durch wen erfolgte die Rückforderung der jeweils nicht zuwendungs- bzw. vertragskonform verwendeten Mittel und der fehlverwendeten Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie viele Fälle von Mittelfehlverwendungen oder nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformer Mittelverwendung wurden von der Bundesregierung im Rahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit seit dem 30. April 2020 festgestellt oder gemeldet?
Im Zusammenhang mit welchen Projekten der nichtstaatlichen Zusammenarbeit wurden seit dem 30. April 2020 Mittelfehlverwendungen oder nicht zuwendungs-bzw. vertragskonforme Mittelverwendungen festgestellt oder gemeldet?
a) Wann, und durch welche Umstände und Verfahren erlangte die Bundesregierung Kenntnis von den Mittelfehlverwendungen und den nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformen Mittelverwendungen?
b) Welche Handlungen führten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zu den Mittelfehlverwendungen oder den nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformen Mittelverwendungen?
c) Durch welche institutionelle Ebene wurden die hier relevanten Handlungen jeweils festgestellt?
d) Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung im Nachgang der Feststellung der jeweiligen Mittelfehlverwendungen oder den nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformen Mittelverwendungen jeweils ergriffen?
e) Wie hoch war die festgestellte Summe der jeweiligen Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformen Mittelverwendungen?
f) Inwiefern und durch wen erfolgte die Rückforderung der jeweils nicht zuwendungs- bzw. vertragskonform verwendeten Mittel oder der fehlverwendeten Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung?