[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael
Theurer, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/26727 –
Handel und Konsum von Crystal Meth in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Als die Verbreitung von Methamphetamin vor einigen Jahren in Deutschland
zunahm, wurde die Prävention des Konsums von Crystal Meth als politisches
Ziel definiert.
Die Anzahl der polizeilich erfassten Fälle des Handels mit Methamphetamin
ist in den letzten fünf Jahren deutlich gesunken (
https://de.statista.com/statisti
k/daten/studie/702254/umfrage/polizeilich-erfasste-faelle-des-illegalen-handel
s-mit-methamphetamin-in-deutschland/). Die Menge des sichergestellten
Crystal Meth ist jedoch von 2018 auf 2019 um 64 Prozent gestiegen
(Bundeslagebild Rauschgift 2019). Immer mehr Methamphetamin gelangt aus den
Niederlanden nach Deutschland (
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/c
hrystal-meth-niederlande-101.html).
1. Wie viel Methamphetamin (Crystal Meth) wurde seit 2012 durch
staatliche Behörden beschlagnahmt (bitte nach Jahren und Bundesland
aufschlüsseln)?
Es wird auf die durch das Bundeskriminalamt veröffentlichten
Bundeslagebilder Rauschgiftkriminalität verwiesen. Auch unter Berücksichtigung der
Sicherstellungszahlen der Zollverwaltung ergeben sich folgende Daten:
2012: 75,2 kg
2013: 84,3 kg
2014: 73,2 kg
2015: 66,8 kg
2016: 62,2 kg
2017: 114,5 kg
2018: mindestens 129 kg
2019: mindestens 275,5 kg
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27173
19. Wahlperiode 02.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 2. März 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Für das Jahr 2020 liegen der Bundesregierung noch keine abschließenden
Daten vor. Zur Verteilung des beschlagnahmten Methamphetamins auf die
einzelnen Bundesländer liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
2. Zu wie vielen Verurteilungen kam es, nach Kenntnis der
Bundesregierung, seit 2012 im Zusammenhang mit Crystal Meth?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die vom
Statistischen Bundesamt herausgegebene Strafverfolgungsstatistik differenziert bei
den Verurteilungen nicht nach verschiedenen Betäubungsmitteln.
3. Wie hat sich die Lebenszeitprävalenz von Methamphetamin-Konsum,
nach Kenntnis der Bundesregierung, seit 2012 entwickelt (bitte nach
Geschlecht, Altersgruppe und Bundesland aufschlüsseln)?
Grundlage für die Beantwortung bilden die Daten des Epidemiologischen
Suchtsurveys (ESA) aus den Erhebungsjahren 2015 und 2018, in denen der
Konsum von Methamphetamin erfasst wurde. In Deutschland lag die
Lebenszeitprävalenz in beiden Jahren insgesamt, bei Männern und bei Frauen, bei
einem Prozent und weniger (Tabelle 1). Es ist kein bedeutsamer Anstieg oder
Abfall seit dem Jahr 2015 auf das Jahr 2018 festzustellen. Für beide
Erhebungsjahre liegen nur gesonderte Daten für die Bundesländer Hessen,
Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen zum Methamphetaminkonsum
vor. Ein Anstieg der Lebenszeitprävalenz des Methamphetaminkonsums ist nur
in Thüringen sichtbar: bei den Männern ist ein Anstieg der Lebenszeitprävalenz
um 2,5 Prozentpunkte (von 1,3 Prozent im Jahr 2015 auf 3,8 Prozent im Jahr
2018) und dementsprechend insgesamt ein Anstieg um 1,4 Prozentpunkte zu
verzeichnen. In den anderen Bundesländern sind die Lebenszeitprävalenzen
ähnlich gering geblieben bzw. leicht gefallen. Auf Bundesebene gab es keine
bedeutsamen Veränderungen der Lebenszeitprävalenz in den einzelnen
Altersgruppen (Tabelle 2). Auf eine Stratifizierung nach Altersgruppen und
Bundesland wurde aufgrund der geringen Fallzahlen verzichtet.
Tabelle 1: Lebenszeit-Prävalenz von Methamphetamin-Konsum 18- bis 64-
Jähriger nach Geschlecht
2015 2018
Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen
% n % n % n % n % n % n
Bund 0.6 44 0.7 25 0.5 19 0.8 53 1.0 26 0.6 27
Bayern 1.1 19 0.9 9 1.2 10 - - - - - -
Berlin - - - - - - 1.8 23 2.1 12 1.4 11
Hamburg 0.9 8 0.7 3 1.0 5 - - - - - -
Hessen 0.7 5 1.4 5 0 0 0.3 3 0.4 1 0.2 2
Nordrhein-
Westfalen 0.3 4 0.6 2 0.1 2 0.2 4 0.2 2 0.2 2
Sachsen 2.0 28 3.2 22 0.6 6 2.3 35 2.5 16 2.0 19
Thüringen 1.7 32 1.3 11 2.1 21 3.1 31 3.8 13 2.4 18
Anmerkungen: n = ungewichtete Anzahl; % = gewichtete Prävalenz
Quelle: ESA 2015, 2018
Tabelle 2: Bundesweite Lebenszeit-Prävalenz des Methamphetamin-Konsums
nach Altersgruppen
2015 2018
% n % n
18 bis 24 Jahre 1.1 16 1.0 11
25 bis 39 Jahre 0.9 19 1.6 31
40 bis 59 Jahre 0.4 9 0.5 11
60 bis 64 Jahre 0.0 0 0.0 0
Anmerkungen: n = ungewichtete Anzahl; % = gewichtete Prävalenz
Quelle: ESA 2015, 2018
4. Wie haben sich die Prävalenzen von Methamphetamin-Missbrauch und
Methamphetamin-Abhängigkeit, nach Kenntnis der Bundesregierung,
seit 2012 entwickelt (bitte nach Geschlecht, Altersgruppe und
Bundesland aufschlüsseln)?
Im ESA wurde bislang ein Missbrauch und eine Abhängigkeit (nach DSM-IV)
für Methamphetamin nicht erfasst, sondern ausschließlich für Amphetamine.
Für Methamphetamin liegen nur Daten als Kombination von Amphetamin-/
Methamphetaminkonsum auf Basis der Severity of Dependence Scale (SDS)
vor, die den klinisch relevanten Konsum (problematischen Konsum) erfasst.
Hier liegen nur Daten des ESA aus dem Jahr 2015 vor.
Generell liegt die Prävalenz im Jahr 2015 insgesamt, nach Geschlecht oder
nach Altersgruppen unter 0,5 Prozent (Tabelle 3). Auf eine Stratifizierung nach
Altersgruppen und Bundesland wurde aufgrund der geringen Fallzahlen
verzichtet.
Tabelle 3: Klinisch relevanter Amphetamin-/Methamphetaminkonsum nach
SDS1 in den letzten 12 Monaten bei den 18- bis 64-Jährigen nach Geschlecht
und Altersgruppen
% n
Gesamt 0.2 19
Männer 0.2 7
Frauen 0.3 12
18 bis 24 Jahre 0.5 11
25 bis 39 Jahre 0.4 6
40 bis 59 Jahre 0.1 2
60 bis 64 Jahre 0 0
1) SDS: Severity of Dependence Scale, Summenwert ≥ 4
Quelle: ESA 2015
5. Wie viele Drogentodesfälle wurden im Zusammenhang mit
Methamphetamin seit 2012 jährlich registriert (bitte nach Geschlecht, Altersgruppe
und Bundesland aufschlüsseln)?
Es wird auf die tabellarische Aufstellung in Anlage 1 zu dieser Antwort
verwiesen. Eine Aufschlüsselung nach Geschlecht und Alter ist nicht möglich. Für das
Jahr 2020 liegen der Bundesregierung noch keine abschließenden Daten vor.
6. Wie erklärt die Bundesregierung den Anstieg der Drogentodesfälle
sowohl durch monovalente als auch durch polyvalente Vergiftungen mit
Methamphetamin auf insgesamt 34 Tote im Jahr 2019 (2018: 21;
+62 Prozent, Bundeslagebild Rauschgift 2019)?
Die Entwicklung der Zahl der drogenassoziierten Todesfälle wird durch eine
Vielzahl von Einflussgrößen bestimmt, u. a. dem Konsum- und Risikoverhalten
und der Obduktionsrate. Es ist zudem zu beachten, dass die Veränderungsrate
auf geringen absoluten Zahlen basiert, die Schwankungen unterliegen. So gab
es im Vergleich des Jahres 2017 mit dem Jahr 2018 einen Rückgang von 28 auf
21 Todesfälle (-25 Prozent). Weitere Erkenntnisse liegen nicht vor.
7. Welche Präventionsprogramme im Bereich Methamphetamin hat die
Bundesregierung seit 2012 jährlich in welchem Umfang gefördert, und in
welchen Bundesländern wurden diese durchgeführt?
Auf
www.drugcom.de, dem Informations- und Beratungsportal der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Prävention des Konsums
illegaler Drogen, werden in einer eigenen übergeordneten Rubrik
https://www.
drugcom.de/drogen/alles-ueber-crystal/gebündelt alle auf drugcom.de
verfügbaren Informationen zu Methamphetamin sowie eine Chat-Beratung angeboten.
Dort wird seit dem Jahr 2018 der Speed Check angeboten. Zielgruppe des
Selbsttests sind Konsumierende der Stimulanzien Amphetamin (Speed) und
Methamphetamin (Crystal). Ziel des Tests ist es Konsumierende dazu
anzuregen ihren Konsum selbstkritisch zu überdenken und zu verändern. Drugcom.de
ist ein Angebot der BZgA, daher erfolgte keine externe Projektförderung.
Im Jahr 2015 ist das Unterrichtsmaterial „Crystal Meth – Materialien für die
Suchtprävention in den Klassen 8-12“ der BZgA erschienen. Seit dem Jahr
2018 können Lehr- und Fachkräfte zusätzlich das Medienpaket „Crystal Meth –
Filme und Arbeitsmaterial für Schule und Jugendarbeit“ kostenfrei bei der
BZgA beziehen. Weitere Materialien sind das Faltblatt „Informationen zu
Crystal/ Methamphetamin“ (2015) sowie eine Informationsbroschüre für
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (2015). Diese Angebote der BZgA umfassen
keine externe Projektförderung.
Durch Förderung der BZgA wurden als Informationsmaterialien der Deutschen
Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) Publikationen zur Prävention des
Methamphetaminkonsums erstellt: die „Arbeitshilfe für Beraterinnen und Berater zum
Umgang mit Methamphetamin konsumierenden Klientinnen und Klienten“
(2015); das Heft „Drogen? Alkohol? Tabletten? - Irgendwann ist Schluss mit
lustig" in Deutsch, Russisch, Polnisch, Rumänisch, Bulgarisch (2017); das
Faltblatt „Die Sucht und ihre Stoffe - Amphetamine & Ecstasy“ (2018) und das
Heft „Synthetische Drogen – Basisinformation“ (2019). Der Förderumfang
beträgt 39.202,54 Euro.
Die BZgA förderte zudem ein Projekt zur Prävention des
Methamphetaminkonsums im Rahmen des Dresdner „Kulturjahr Sucht“ 2016/2017. Das
Modellprojekt wurde vom Gesundheitsamt Dresden entwickelt und bis ins Jahr 2020 von
der BZgA gefördert. Das Projekt war insofern innovativ, als dass es erstmals
die lokale Verbindung zwischen Kunst, Kultur und Suchtprävention schuf.
Kunst- und Kulturschaffende der Region wurden eingeladen, Konzepte im
Rahmen der Suchtprävention mit dem Schwerpunkt Crystal Meth zu entwickeln.
Ziel des Kulturjahres war die Förderung von Lebenskompetenzen und die
Entstigmatisierung von Abhängigen. Hierzu fanden mit der Unterstützung von
unterschiedlichen Kooperationspartnern u. a. Aktionswochen zur Suchtprävention
(„Legst du dich mit Crystal an?“) statt sowie Aktionsveranstaltungen zur
Suchtprävention im öffentlichen Raum. Das Projekt wurde im BZgA-Länder-
Kooperationskreis Suchtprävention vorgestellt und stieß auf großes Interesse.
Die Möglichkeiten eines Transfers auf andere Kommunen in Deutschland
sollen nach Ende der Beschränkungen im Kontext der Corona- Pandemie
diskutiert und überprüft werden. Der Förderumfang beträgt 456.024,89 Euro.
Ein weiteres von der BZgA gefördertes Projekt wurde im Saalekreis
durchgeführt. Das dortige Gesundheitsamt hatte mit dem Projekt „Substanzboxen“
erfolgreich am 7. Bundeswettbewerb „Vorbildliche Strategien kommunaler
Suchtprävention“ teilgenommen. Die BZgA förderte von November 2016 bis
Februar 2018 im Rahmen eines Modellprojektes die Einführung und Erprobung
der „Crystal Box“ in der Modellregion Saalekreis. Die „Crystal Box“ kann
nach einer dreistündigen Schulung von den Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren in der Arbeit mit der primären Zielgruppe der Jugendlichen eingesetzt
werden. Der Förderumfang beträgt 150.000 Euro.
8. Wann und von wem wurden diese Präventionsprogramme unabhängig
evaluiert?
Welche Ergebnisse haben sich aus der Evaluation ergeben?
Das BZgA-Portal
www.drugcom.de wird jährlich evaluiert und die Ergebnisse
werden in Jahresberichten veröffentlicht:
https://www.drugcom.de/downloads.
Der Speed Check auf
www.drugcom.de ist in Anlehnung an die bereits
bestehenden Online-Selbsttests – den Cannabis Check und Check your Drinking –
entstanden. Evaluationen sind verfügbar unter
https://www.drugcom.de/publika
tionen. Weitere Evaluationen wurden nicht durchgeführt.
9. Wie unterstützt der Bund die Länder bei der Methamphetamin-
Prävention?
Die BZgA unterstützt die Länder durch die Bereitstellung von kostenlosen
Materialien, pflegt den regelmäßigen Austausch mit den Ländern im BZgA-
Länder-Kooperationskreis Suchtprävention und hat zu den in der Antwort auf
Frage 7 genannten Projekten eng mit Partnerinnen und Partnern in Ländern und
Kommunen zusammengearbeitet. Darüber hinaus findet im Rahmen der
Treffen der AG Suchthilfe, einer Arbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft der
Obersten Landesgesundheitsbehörden, ein regelmäßiger Austausch zu aktuellen
drogenpolitischen Themen zwischen Bund und Ländern statt. Dabei wurde auch
regelmäßig über die seitens des Bundes geförderten Präventions- sowie
Forschungs- und Modellprojekte informiert. Die darin entwickelten Ergebnisse
können von den Kommunen und Ländern verwendet werden.
10. Welche Forschungsprojekte im Bereich Methamphetamin hat die
Bundesregierung seit 2012 jährlich in welchem Umfang gefördert?
Die seitens des BMG geförderten Forschungsprojekte sind in der Anlage 2 zu
dieser Antwort aufgeführt.
11. Welche Ergebnisse ergaben sich aus den geförderten
Forschungsprojekten?
Die Ergebnisse der vom BMG geförderten Forschungs- und Modellprojekte
(siehe Antwort zu Frage 10) sind in den Abschluss- und Kurzberichten zu den
Projekten auf der Homepage des BMG unter
https://www.bundesgesundheitsmi
nisterium.de/service/publikationen/drogen-und-sucht.html langfristig abrufbar.
In der Anlage der Antwort zu Frage 10 findet sich jeweils ein direkter Link zu
den Ergebnissen.
12. Wie viele Methamphetamin-Entwöhnungstherapien wurden in jedem
Bundesland seit 2012 jährlich durchgeführt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Daten zur
Entwöhnungsbehandlung erfassen Stimulanzien allgemein, eine Differenzierung
für Methamphetamin ist nicht möglich.
13. Inwiefern hat das Gesetz zu dem Vertrag vom 28. April 2015 zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über
die polizeiliche Zusammenarbeit tatsächlich zu einer besseren
Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Zollbehörden beider Länder
beigetragen?
Die Zusammenarbeit hat sich auf Grund des o. g. Vertrages, den die
Bundesrepublik Deutschland mit dem Gesetz vom 4. Mai 2016 (BGBl. II S. 474)
ratifiziert hat, weiter verbessert. Neben der regelmäßigen Teilnahme an
verschiedenen Gremien mit den Polizei- und Zollbehörden beider Seiten und der Stärkung
der gemeinsamen Aus- und Fortbildung hat sich insbesondere auch die
Zusammenarbeit auf der operativen Ebene nachhaltig etabliert. Abgesehen von dem
durch die Fragesteller angesprochenen bilateralen Vertrag ist die
Zusammenarbeit im deutsch-tschechischen Verhältnis allgemein zudem mittlerweile von
einer gemeinsamen europäischen Handlungsperspektive geprägt. Die für
Kontrollen zuständigen Organisationseinheiten beider Länder treffen sich jährlich
zur Konsultation und koordinieren die Zusammenarbeit der Ortsbehörden.
14. Was tut die Bundesregierung konkret gegen die gestiegene Einfuhr von
Methamphetamin aus den Niederlanden?
Das Zollkriminalamt und das Bundeskriminalamt beteiligen sich gemeinsam an
zwei Schwerpunkten zur Thematik Methamphetamin-Schmuggel im Rahmen
der in den EU Policy Cycle integrierten EMPACT-Zusammenarbeit (European
Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats). Eine Maßnahme wird
federführend von Deutschland und gemeinsam mit der Tschechischen Republik
durchgeführt, die weitere Maßnahme leiten die Niederlande mit Unterstützung
von Spanien und Deutschland. Bei letzterer wird das Phänomen von
Methamphetamin aus den Niederlanden, speziell der Import von Methamphetamin aus
mexikanischen Quellen nach Europa, behandelt.
Die Bundespolizei und die Kontrolleinheiten der Zollverwaltung haben im
Laufe der vergangenen Jahre die Fahndungsmaßnahmen im Grenzraum zu den
Niederlanden und Belgien deutlich intensiviert und führen risikoorientierte
Kontrollen durch. Die dabei festgestellten erheblichen Aufgriffsmengen
geschmuggelten Methamphetamins in den an der Grenze zu den Niederlanden gelegenen
Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sind der Erfolg dieser
Kontrollmaßnahmen. Einhergehend mit der gestiegenen Zahl der
Sicherstellungen von aus den Niederlanden geschmuggeltem Methamphetamin hat die
Anzahl der durch den Zollfahndungsdienst geführten Ermittlungsverfahren in den
letzten Jahren stark zugenommen. Die Sicherstellungsmengen und die Anzahl
der geführten Ermittlungsverfahren an der Grenze zu den Niederlanden haben
sich zwischen den Jahren 2017 und 2020 vervielfacht. Die
Ermittlungsverfahren betreffen sowohl Aufgriffe der Kontrolleinheiten der Zollverwaltung als
auch von eingesetzten Kräften der Bundespolizei. Im Bereich der Bekämpfung
der grenzüberschreitenden Betäubungsmittelkriminalität wird die intensive
Zusammenarbeit im Grenzraum zwischen der Bundespolizei und der
Bundeszollverwaltung fortgeführt.
Drucksache 19/27173 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Anlage 1
Anlage 2
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/27173
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/27173
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/27173
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/27173
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]