[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/26728 –
Corona-Hilfen und Corona-Maßnahmen des Bundes für Nordrhein-Westfalen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Corona-Krise ist eine enorme Herausforderung für ganz Deutschland.
Durch den weltweit gehemmten Konsum sowie durch Einschränkungen
entstehen deutschen Firmen und Gewerbetreibenden in den gesamten
Geschäftsjahren 2020 und 2021 hohe Umsatz- und damit Einnahmeausfälle. Für viele
stehen die wirtschaftliche Existenz, Arbeitsplätze und Wertschöpfung auf dem
Spiel. Es droht die Gefahr einer Welle unverschuldeter Insolvenzen (
https://w
ww.capital.de/wirtschaft-politik/rollt-die-grosse-insolvenzwelle-auf-uns-zu).
Im Rahmen ihrer verfassungsgemäßen Möglichkeiten hat die Bundesregierung
verschiedene Maßnahmen angestoßen, um die Auswirkungen der Corona-
Krise abzuschwächen. Insbesondere Soforthilfen und Kreditprogramme
wurden vom Bund oder in Abstimmung mit den Ländern angestoßen. Für
Nordrhein-Westfalen ist eine schnelle und umfassende Umsetzung der
beschlossenen Maßnahmen aufgrund seiner zahlreichen und vielfältigen
Unternehmen von großer Bedeutung.
1. Wie viele Anträge auf Soforthilfen des Bundes wurden bisher in
Nordrhein-Westfalen gestellt (bitte nach Monaten sowie insgesamt
aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf Soforthilfen des Bundes aus Nordrhein-
Westfalen wurden bisher positiv oder negativ beschieden, sowie wie
viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in
absoluten sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet.
Die zur Bewältigung von coronabedingten Liquiditätsengpässen
bereitgestellten Soforthilfen des Bundes wurden von Anfang April 2020 bis zum 31. Mai
2020 (Antragsende) beantragt. Die Angaben zu den Corona-Soforthilfen in
Nordrhein-Westfalen aufgeschlüsselt nach Monaten sind der folgenden
Übersicht zu entnehmen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27382
19. Wahlperiode 05.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 5. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Anzahl
Anträge
absolut
Anzahl
Anträge
prozentual
Bewilligungen Anzahl
absolut
Bewilligungen
prozentual
April 437.628 87,95 360.577 88,15
Mai 59.967 12,05 31.858 7,79
Juni Antragstellung war bis 31. Mai 2020 möglich 10.067 2,46
Juli bis Nov 6.536 1,60
Gesamt (*) 497.595 100 409.038 100
(*) Stand 31. Dezember 2021
Da die Zahlen zu Ablehnungen und zu noch nicht abschließend bearbeiteten
Anträgen nicht konsequent im monatlichen Reporting ausgewertet worden sind,
liegt der Bundesregierung eine monatliche Aufschlüsselung hierzu nicht vor.
Mit Stand vom 31. Dezember 2020 sind in Nordrhein-Westfalen 94.067
Anträge abgelehnt und 211 Anträge noch nicht abschließend bearbeitet worden.
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf Soforthilfe und Auszahlung?
Für die Soforthilfe hat der Bund die Mittel bereitgestellt. Die Bewilligung,
Auszahlung und Rückforderung liegt gemäß der einheitlich mit den Ländern
abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweise in
eigenverantwortlicher Zuständigkeit der Länder. Auswertungen über Ablehnungen
oder die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegen der Bundesregierung nicht
vor.
2. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe I des Bundes wurden
bisher in Nordrhein-Westfalen gestellt (bitte nach Monaten sowie
insgesamt aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe I des Bundes aus
Nordrhein-Westfalen wurden bisher positiv oder negativ beschieden,
sowie wie viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet
(bitte in absoluten sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet.
Mit Stand vom 22. Februar 2021 wurden 40.571 Anträge gestellt, davon
wurden 4.012 bereits wieder zurückgezogen. Insgesamt 34.170 Anträge wurden
positiv beschieden, weitere 146 Anträge teilbewilligt. Insgesamt 808 Anträge
wurden abgelehnt und damit negativ beschieden. Bei 1.423 Anträgen handelt es
sich um Änderungsanträge zu Erstanträgen, deren Bearbeitungsstatus sich im
Reporting auch nach Bewilligung und Auszahlung nicht verändert.
Die absoluten Antragszahlen (gesamt und monatlich), die Anzahl der positiv
(Status „in Auszahlung“ und „teilbewilligt“) und negativ (Status „abgelehnt“)
beschiedenen Anträge sowie alle weiteren Bearbeitungsstatus für die
Überbrückungshilfe I (absolut und prozentual) sind den folgenden Tabellen zu
entnehmen (Auswertung mit Stand vom 22. Februar 2021).
Bearbeitungsstatus Anträge
Nordrhein-Westfalen
gesamt
Anzahl Fälle
absolut
Anzahl Fälle
prozentual
Abgelehnt 798 1,97
Abgelehnt–Betrug 1 0,00
Abgelehnt–Duplikat 9 0,02
Änderung beantragt 1.423 3,51
In Auszahlung 34.170 84,22
In Bewilligung 2 0,00
In Prüfung/Begutachtung 8 0,02
In Prüfung durch Fraudteam 1 0,00
Technischer Wartezustand 1 0,00
Teil-Bewilligt 146 0,36
Zurückgezogen 4.012 9,89
Gesamtergebnis 40.571 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Nordrhein-Westfalen
Juli
Anzahl Fälle
absolut
Anzahl Fälle
prozentual
Abgelehnt 56 1,28
Änderung beantragt 289 6,63
In Auszahlung 3.429 78,63
Teil-Bewilligt 2 0,05
Zurückgezogen 585 13,41
Gesamtergebnis 4.361 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Nordrhein-Westfalen
August
Anzahl Fälle
absolut
Anzahl Fälle
prozentual
Abgelehnt 185 2,12
Abgelehnt–Betrug 1 0,01
Änderung beantragt 401 4,58
In Auszahlung 6.925 79,17
Teil-Bewilligt 16 0,18
Zurückgezogen 1.219 13,94
Gesamtergebnis 8.747 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Nordrhein-Westfalen
September
Anzahl Fälle
absolut
Anzahl Fälle
prozentual
Abgelehnt 324 1,59
Abgelehnt–Duplikat 9 0,04
Änderung beantragt 584 2,86
In Auszahlung 17.537 85,97
In Bewilligung 2 0,01
In Prüfung/Begutachtung 1 0,00
In Prüfung durch Fraudteam 1 0,00
Teil-Bewilligt 73 0,36
Zurückgezogen 1.868 9,16
Gesamtergebnis 20.399 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Nordrhein-Westfalen
Oktober
Anzahl Fälle
absolut
Anzahl Fälle
prozentual
Abgelehnt 168 2,66
Änderung beantragt 147 2,33
In Auszahlung 5.685 89,94
In Prüfung/Begutachtung 2 0,03
Teil-Bewilligt 52 0,82
Zurückgezogen 267 4,22
Gesamtergebnis 6.321 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Nordrhein-Westfalen
November
Anzahl Fälle
absolut
Anzahl Fälle
prozentual
Abgelehnt 65 8,81
Änderung beantragt 2 0,27
In Auszahlung 590 79,95
In Prüfung/Begutachtung 5 0,68
Teil-Bewilligt 3 0,41
Zurückgezogen 73 9,89
Gesamtergebnis 738 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Nordrhein-Westfalen
Dezember
Anzahl Fälle
absolut
Anzahl Fälle
prozentual
In Auszahlung 4 100,00
Gesamtergebnis 4 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Nordrhein-Westfalen
Januar
Anzahl Fälle
absolut
Anzahl Fälle
prozentual
– – –
Gesamtergebnis – –
Bearbeitungsstatus Anträge
Nordrhein-Westfalen
Februar
Anzahl Fälle
absolut
Anzahl Fälle
prozentual
Technischer Wartezustand 1 100,00
Gesamtergebnis 1 100,00
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf Corona-Überbrückungshilfe I und
Auszahlung?
Zur Bewältigung von coronabedingten Liquiditätsengpässen stellt die
Bundesregierung die Mittel für das Programm Überbrückungshilfe I bereit. Die
Bewilligung und Auszahlung der Hilfen des Bundes erfolgt eigenverantwortlich
durch die Länder gemäß den einheitlich mit den Ländern abgeschlossenen
Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen. Zu der durchschnittlichen
Bearbeitungsdauer liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
3. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe II des Bundes wurden
bisher in Nordrhein-Westfalen gestellt (bitte nach Monaten sowie
insgesamt aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe II des Bundes aus
Nordrhein-Westfalen wurden bisher positiv oder negativ beschieden,
sowie wie viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet
(bitte in absoluten sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet.
Mit Stand vom 22. Februar 2021 wurden 44.416 Anträge gestellt, davon
wurden 2.150 bereits wieder zurückgezogen. Insgesamt wurden 40.097 Anträge
positiv beschieden und ausbezahlt (Status „Resolved-FullPayment“, „Resolved-
PartialPayment“, „Teil-Bewilligt“), weitere 919 Anträge wurden positiv
beschieden, wobei die Auszahlung noch aussteht, und 285 Anträge befinden sich
in der Bewilligungsphase. Es wurden bisher 90 Anträge abgelehnt und damit
negativ beschieden.
Die absoluten Antragszahlen (gesamt und monatlich), die Anzahl der positiv
(Status „Resolved-FullPayment“, „Resolved-PartialPayment“, „Teil-bewilligt“
und „In Auszahlung“) und negativ (Status „abgelehnt“) beschiedener Anträge
sowie alle weiteren Bearbeitungsstatus für die Überbrückungshilfe II (absolut
und prozentual) sind den folgenden Tabellen zu entnehmen (Auswertung mit
Stand vom 22. Februar 2021):
Bearbeitungsstatus Anträge
Nordrhein-Westfalen
gesamt
Anzahl Fälle
absolut
Anzahl Fälle
prozentual
Abgelehnt 90 0,20
In Auszahlung 919 2,07
In Bewilligung 285 0,64
In Prüfung/Begutachtung 548 1,23
In Prüfung durch Expertenteam 109 0,25
In Prüfung durch Fraudteam 213 0,48
Resolved-FullPayment 40.057 90,19
Resolved-PartialPayment 38 0,09
Resolved-Unspecified 1 0,00
Technischer Wartezustand 4 0,01
Teil-Bewilligt 2 0,00
Zurückgezogen 2.150 4,84
Gesamtergebnis 44.416 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Nordrhein-Westfalen
Oktober
Anzahl Fälle
absolut
Anzahl Fälle
prozentual
Abgelehnt 1 0,13
In Auszahlung 1 0,13
Resolved-FullPayment 647 83,59
Zurückgezogen 125 16,15
Gesamtergebnis 774 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Nordrhein-Westfalen
November
Anzahl Fälle
absolut
Anzahl Fälle
prozentual
Abgelehnt 23 0,19
In Auszahlung 3 0,02
In Prüfung/Begutachtung 17 0,14
In Prüfung durch Expertenteam 6 0,05
In Prüfung durch Fraudteam 7 0,06
Resolved-FullPayment 11.589 93,96
Resolved-PartialPayment 6 0,05
Zurückgezogen 683 5,54
Gesamtergebnis 12.334 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Nordrhein-Westfalen
Dezember
Anzahl Fälle
absolut
Anzahl Fälle
prozentual
Abgelehnt 47 0,28
In Auszahlung 12 0,07
In Bewilligung 6 0,04
In Prüfung/Begutachtung 46 0,27
In Prüfung durch Expertenteam 22 0,13
In Prüfung durch Fraudteam 57 0,34
Resolved-FullPayment 15.639 93,27
Resolved-PartialPayment 21 0,13
Teil-Bewilligt 1 0,01
Zurückgezogen 916 5,46
Gesamtergebnis 16.767 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Nordrhein-Westfalen
Januar
Anzahl Fälle
absolut
Anzahl Fälle
prozentual
Abgelehnt 17 0,19
In Auszahlung 52 0,57
In Bewilligung 14 0,15
In Prüfung/Begutachtung 116 1,28
In Prüfung durch Expertenteam 44 0,49
In Prüfung durch Fraudteam 52 0,57
Resolved-FullPayment 8.412 92,72
Resolved-PartialPayment 11 0,12
Resolved-Unspecified 1 0,01
Teil-Bewilligt 1 0,01
Zurückgezogen 352 3,88
Gesamtergebnis 9.072 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Nordrhein-Westfalen
Februar
Anzahl Fälle
absolut
Anzahl Fälle
prozentual
Abgelehnt 2 0,04
In Auszahlung 851 15,56
In Bewilligung 265 4,85
In Prüfung/Begutachtung 369 6,75
In Prüfung durch Expertenteam 37 0,68
In Prüfung durch Fraudteam 97 1,77
Resolved-FullPayment 3.770 68,93
Technischer Wartezustand 4 0,07
Zurückgezogen 74 1,35
Gesamtergebnis 5.469 100,00
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf Corona-Überbrückungshilfe II und
Auszahlung?
Zur Bewältigung von coronabedingten Liquiditätsengpässen stellt die
Bundesregierung die Mittel für das Programm Überbrückungshilfe II bereit. Die
Bewilligung und Auszahlung der Hilfen des Bundes erfolgt eigenverantwortlich
durch die Länder gemäß den einheitlich mit den Ländern abgeschlossenen
Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen. Zu der durchschnittlichen
Bearbeitungsdauer liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
4. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe III des Bundes
wurden bisher in Nordrhein-Westfalen gestellt (bitte nach Monaten sowie
insgesamt aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe III des Bundes
aus Nordrhein-Westfalen wurden bisher positiv oder negativ
beschieden, sowie wie viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder
unbearbeitet (bitte in absoluten sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 4a werden gemeinsam beantwortet.
Die Beantragung der Überbrückungshilfe III ist seit dem 10. Februar 2021
möglich. Mit Stand vom 22. Februar 2021 wurden 14.298 Anträge im Monat
Februar eingereicht. Es wurden bisher noch keine Anträge im regulären
Verfahren positiv oder negativ beschieden.
b) Wie viele Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen haben derzeit eine
Abschlagszahlung erhalten?
Mit Stand vom 22. Februar 2021 wurde für 13.837 Anträge (96,77 Prozent)
eine Abschlagszahlung geleistet.
c) Wann konkret ist der Beginn der Auszahlung der
Überbrückungshilfe III geplant?
Die Bearbeitung durch die Bewilligungsstellen mit regulären Auszahlungen
wird voraussichtlich ab Mitte März 2021 möglich sein.
5. Wie viele Anträge auf vom Bund unterstützte Kreditprogramme für
Nordrhein-Westfalen wurden bisher in Nordrhein-Westfalen gestellt
(bitte nach Monaten sowie insgesamt aufschlüsseln)?
7. Wie viele Anträge auf KfW-Corona-Hilfen sowie weitere KfW-
Sonderprogramme im Rahmen der Corona-Krise wurden bisher in Nordrhein-
Westfalen gestellt (bitte nach Monaten sowie insgesamt aufschlüsseln)?
Aufgrund des Gesamtkontexts der Anfrage bezieht sich die Antwort zu Frage 5
auf die gewerblichen Corona-Hilfsprogramme der KfW. Diese decken sich mit
den Programmen der Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“ (dazu
zählen der KfW-Unternehmerkredit, KfW-Unternehmerkredit KMU, ERP-
Gründerkredit Universell HF, ERP-Gründerkredit Universell KMU HF, KfW
Schnellkredit 2020, KfW-Sonderprogramm Direktbeteiligung für
Konsortialfinanzierung, Maßnahmenpaket für Start-ups und Globaldarlehen für
gemeinnützige Organisationen). Die Fragen 5 und 7 werden dementsprechend
gemeinsam beantwortet.
a) Wie viele Anträge auf vom Bund unterstützte Kreditprogramme für
Nordrhein-Westfalen wurden bisher positiv oder negativ beschieden,
sowie wie viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet
(bitte in absoluten sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
In der nachstehenden Tabelle wird die Anzahl der Anträge in Nordrhein-
Westfalen in den Programmen der Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für
Unternehmen“ nach Zusagen, Vorgängen in Bearbeitung und Absagen für jeden
Monat seit Initialisierung der Maßnahme aufgeschlüsselt (mit Stand vom
19. Februar 2021). Differenzen zwischen Antragszahlen und der Summe aus
Zusagen, Anträgen in Bearbeitung und Absagen sind auf die von den
Antragstellerinnen und Antragstellern zurückgezogenen Anträge und stornierten
Zusagen zurückzuführen. Zusagen werden jeweils dem Monat zugerechnet, in dem
die Zusage stattgefunden hat, nicht dem Monat, in dem der zugesagte Antrag
eingegangen ist. Dies ist bei der Interpretation der prozentweisen Betrachtung
zu berücksichtigen.
Anträge In Bearbeitung Zusagen Ablehnungen
Jahr Monat Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent
2020 März 6 0 0 % 0 % 1 17 %
2020 April 7.509 0 0 % 6.790 90 % 8 0 %
2020 Mai 6.505 0 0 % 6.234 96 % 4 0 %
2020 Juni 3.611 0 0 % 3.509 97 % 1 0 %
2020 Juli 2.414 0 0 % 2.352 97 % 1 0 %
2020 August 1.421 0 0 % 1.389 98 % 0 0 %
2020 September 1.257 0 0 % 1.218 97 % 1 0 %
2020 Oktober 1.087 0 0 % 1.071 99 % 0 0 %
2020 November 1.392 0 0 % 1.351 97 % 0 0 %
2020 Dezember 2.150 0 0 % 2.131 99 % 1 0 %
2021 Januar 1.867 2 0 % 1.839 99 % 0 0 %
2021 Februar 1.319 1 0 % 1.318 100 % 0 0 %
Gesamtergebnis 30.538 3 0 % 29.202 96 % 17 0 %
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf vom Bund unterstützte Kreditprogramme
für Nordrhein-Westfalen und Auszahlung?
Der Zeitraum zwischen Antrag und erster Auszahlung eines Darlehens ist
maßgeblich vom Endkreditnehmer abhängig, da dieser innerhalb der Abruffrist über
den Zeitpunkt der ersten Auszahlung entscheidet, zu dem er die Mittel über die
Hausbank abruft. Die Zeiträume zwischen Antrag und Auszahlung sind somit
sehr individuell und volatil. Über den Zeitraum zwischen Antragseingang und
erster Auszahlung liegen zudem keine strukturierten Daten vor, so dass eine
entsprechende Ermittlung eines Durchschnittswertes nicht möglich ist.
6. Für welche Maßnahmen wurden bisher wie viele Haushaltsmittel
ausgezahlt, und wie viele Mittel sind aktuell noch nicht vergeben (bitte
aufschlüsseln)?
Bezüglich Soforthilfe, Überbrückungshilfen und außerordentliche
Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe/Dezemberhilfe):
Mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020 wurden für kleine und
mittlere Unternehmen und Soloselbstständige im Haushalt für das Jahr 2020 im
Kapitel 6002 Titel 683 01 (Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und
Soloselbstständige) Mittel in Höhe von 18 Mrd. Euro und im Kapitel 6002 Titel
683 02 (Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische
Unternehmen) Mittel in Höhe von 24,6 Mrd. Euro eingeplant. Im Haushaltsjahr 2021
beträgt der Ansatz im Kapitel 6002 Titel 683 02 insgesamt 39,5 Mrd. Euro.
Davon wurden bisher 11 Mrd. Euro dem Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugewiesen.
Eine Aufteilung im Sinne einer Zusicherung oder Reservierung der im
Bundeshaushalt etatisierten Mittel für einzelne Bundesländer erfolgt nicht. Der Bund
stellt die Mittel für die Corona-Hilfeprogramme bereit. Diese können von den
Bundesländern nach Bedarf abgerufen werden. Die Zuweisung erfolgt durch
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an die
Bewilligungsstellen der Länder.
Im Haushaltsjahr 2020 wurden aus Kapitel 6002 Titel 683 01 Mittel in Höhe
von 14.080.477.322,97 Euro und aus Kapitel 6002 Titel 683 02 Mittel in Höhe
von 3.724.003.507,71 Euro an die Bundesländer zugewiesen oder direkt an die
Antragstellerinnen und Antragsteller ausgezahlt (Abschlags- und
Direktzahlungen).
Im Haushaltsjahr 2021 wurden aus Kapitel 6002 Titel 683 02 Mittel in Höhe
von 7.312.566.983,59 Euro an die Bundesländer zugewiesen oder direkt an die
Antragstellerinnen und Antragsteller ausgezahlt (Abschlags- und
Direktzahlungen).
Bezüglich KfW-Sondermaßnahme Corona-Hilfe für Unternehmen:
Die von der KfW zugelieferten Zahlen beziehen sich auf die zugesagten Mittel
im Rahmen der Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“. Das
Zusagevolumen beläuft sich hierbei auf 46,59 Mrd. Euro (mit Stand vom 19.
Februar 2021).
Es erfolgte keine spezifische Aufteilung der Garantiesumme von bis zu
150 Mrd. Euro (ohne Maßnahmenpaket Start-ups) auf die einzelnen
Förderprogramme.
Das Maßnahmenpaket für Start-ups, welches Eigenkapital- und
eigenkapitalnahe Finanzierungen durchführt, umfasst insgesamt 2 Mrd. Euro. Das
Zusagevolumen beträgt in diesem Programm 1,33 Mrd. Euro (mit Stand vom 19.
Februar 2021). Die Zahlen beziehen sich auf Finanzierungen in ganz Deutschland.
8. Sind der Bundesregierung im Hinblick auf die bisher genannten
Maßnahmen Betrugsfälle oder Betrugsversuche in Nordrhein-Westfalen bekannt?
a) Wenn ja, wie viele Fälle sind bekannt bzw. werden untersucht (bitte
nach Fall, Datum, betroffenem Programm, Summe und weiteren
Angaben aufschlüsseln)?
b) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um
Missbrauch der genannten Maßnahmen zu verhindern?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Bezüglich Soforthilfe, Überbrückungshilfe I und II, Novemberhilfe und
Dezemberhilfe – zu Frage 8a: Die Bewilligung der Corona-
Unterstützungsmaßnahmen des Bundes (Soforthilfe, Überbrückungshilfen und außerordentliche
Wirtschaftshilfen) erfolgt in der Zuständigkeit der Länder gemäß den
einheitlich mit den Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen und
Vollzugshinweisen. Dabei werden Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch
und Betrug von den Ländern wie bei jedem anderen
Wirtschaftsförderungsprogramm unter Beachtung des jeweils gültigen Verwaltungsverfahrens- und
Haushaltsrechts des Landes umgesetzt. Der Bundesregierung liegen derzeit
noch keine abschließenden Erkenntnisse zu Betrugsfällen oder
Betrugsversuchen in Nordrhein-Westfalen vor. In den zwischen Bund und Ländern
geschlossenen Verwaltungsvereinbarungen zur Durchführung der Corona-
Unterstützungsmaßnahmen ist nach Beendigung der Hilfen die Vorlage von
Schlussberichten durch die Länder an den Bund vorgesehen, die detaillierte
Informationen über die Anzahl der Anträge, Bewilligungen, Ablehnungen, Auszahlungen,
etwaige Rückforderungen und auch zu Betrugsfällen enthalten werden. Im
Übrigen liegt der Bundesregierung eine vollständige Erfassung der bisher
eingeleiteten Ermittlungsverfahren nicht vor. Die Strafverfolgung liegt in der
Zuständigkeit der Länder. Die Länder haben im Rahmen des regelmäßigen
Monitorings zur Durchführung der Corona-Soforthilfen (mit Stand vom 31. Januar
2021) dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) rund
14.300 bekannte Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren mitgeteilt.
Nach Einschätzung des BMWi ist die Zahl der tatsächlich eingereichten
Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren höher.
Beispielsweise ist einem Schriftbericht der Landesregierung von Nordrhein-
Westfalen vom 16. November 2020 zu entnehmen, dass über die vorgenannten
Mitteilungen der Länder bzw. Bewilligungsstellen an das BMWi weitere
Verfahren anhängig oder in Prüfung sind. Vergleichbare Informationen aus anderen
Ländern liegen der Bundesregierung nicht vor. Der Bericht (LT-Vorlage
17/4175) aus dem Geschäftsbereich der Ministerien der Justiz bzw. des Innern
ist auf der Internetseite des Landtags von Nordrhein-Westfalen unter https://
www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/
MMV17-4175.pdf abrufbar.
Bezüglich Soforthilfe, Überbrückungshilfe I und II, Novemberhilfe und
Dezemberhilfe – zu Frage 8b: Die zur Bewältigung von coronabedingten
Liquiditätsengpässen bereitgestellten Soforthilfen des Bundes konnten vom
Antragsberechtigten selbst beantragt werden. In der Regel wurde aufgrund des im Antrag
vom Unternehmen dargelegten Liquiditätsengpasses die Soforthilfe unter dem
Vorbehalt der nachträglichen Überprüfung und gegebenenfalls Rückforderung
bei Überkompensation bewilligt.
Das Antragsverfahren bei den Überbrückungshilfen sieht die Einschaltung
eines sogenannten prüfenden Dritten vor. Dies ermöglicht eine zielgenaue und
weitgehend missbrauchsfreie, aber gleichzeitig unbürokratische Vergabe der
nicht unerheblichen öffentlichen Mittel. Der prüfende Dritte unterstützt die
Antragstellerin oder den Antragsteller bei der Ermittlung der für die Beantragung
erforderlichen Angaben u. a. zu Umsatzrückgängen und Fixkosten. Darüber
hinaus berät er die Antragstellerin oder den Antragsteller bei Fragen zu
Antragsvoraussetzungen und zum Antragsverfahren. Die Kosten, die der
Antragstellerin oder dem Antragsteller durch die Einbindung eines prüfenden Dritten
entstehen, sind im Rahmen der Überbrückungshilfen förderfähig.
Bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen „November- und Dezemberhilfe“
ist dem Grunde nach eine Antragstellung über einen prüfenden Dritten wie
auch durch die Antragstellerin oder den Antragsteller selbst möglich. Die
eigenständige Antragstellung ist allerdings nur für Soloselbstständige möglich,
sofern sie bisher keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben und die
zu gewährende Novemberhilfe 5.000 Euro nicht übersteigt. Um in diesen
Fällen den Soloselbstständigen zu authentifizieren, ist die Verwendung des in der
Steuerverwaltung verwendeten ELSTER-Zertifikats vorgesehen. Dies
gewährleistet, dass die Novemberhilfe unmittelbar bei der oder dem Berechtigten
ankommt und verringert eine mögliche Missbrauchsgefahr. Soloselbstständigen
steht damit ein Weg offen, die außerordentlichen Wirtschaftshilfen ohne
zusätzliche Kosten beantragen zu können.
Bezüglich KfW-Sondermaßnahme Corona-Hilfe für Unternehmen – zu
Frage 8a: Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Finanzierungen im
Rahmen der Corona-Sondermaßnahme der KfW in ganz Deutschland. Eine
Aufgliederung der Fälle nach Bundesländern ist nicht möglich.
Für das Jahr 2020 gilt: Seit es Corona-Kredite bei der KfW gibt, wurden
insgesamt 57 Vorgänge von extern an die KfW gemeldet bzw. wurden intern aktiv
von der KfW überprüft. 48 Fälle sind abgeschlossen, in neun Fällen fehlen
noch Unterlagen zur endgültigen Beurteilung. In fünf von 57 Fällen wurden die
Ermittlungsbehörden aktiv (Vorlage eines Auskunftsersuchens bei der KfW). In
drei Fällen wurde ein Strafantrag gestellt. Die Kreditarten ERP Gründerkredit
(17 mal), KfW Schnellkredit (17 mal) und KfW Unternehmerkredit (neunmal)
sind am häufigsten betroffen.
Für das Jahr 2021 gilt: Im Jahr 2021 wurden mit Stand vom 19. Februar 2021
insgesamt 14 Vorgänge von extern an die KfW gemeldet bzw. wurden intern
aktiv von der KfW überprüft. Vier Fälle sind abgeschlossen, in zehn Fällen
fehlen noch Unterlagen zur endgültigen Beurteilung. In drei von 14 Fällen wurden
die Ermittlungsbehörden aktiv (Vorlage eines Auskunftsersuchens bei der
KfW). Im Jahr 2021 wurde noch kein Strafantrag gestellt. Die Kreditarten KfW
Schnellkredit (sechsmal) und KfW Unternehmerkredit (viermal) sind am
häufigsten betroffen.
Eine Verurteilung wegen betrügerischer Handlungen im Zusammenhang mit
Corona-Krediten zum Nachteil der KfW ist bislang nicht bekannt. In den der
KfW bekannten Verdachtsfällen bzw. den von der KfW zur Anzeige gebrachten
Verdachtsfällen dauern die Ermittlungen aktuell nach den Informationen der
KfW noch an.
9. In wie vielen Fällen mussten in Nordrhein-Westfalen Soloselbstständige
nach Kenntnis der Bundesregierung Soforthilfen bzw.
Überbrückungshilfen zurückzahlen, da sie diese zur Deckung der Lebenshaltungskosten
genutzt haben?
Zu den Gründen der Rückforderungen der Hilfen seitens der Länder von
Soloselbstständigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
10. Wie viele Insolvenzanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in den Jahren 2015 bis 2019 im Durchschnitt monatlich in Nordrhein-
Westfalen sowie bundesweit gestellt?
11. Wie viele Insolvenzanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seit März 2020 im Durchschnitt monatlich in Nordrhein-Westfalen sowie
bundesweit gestellt?
12. Wie viele Insolvenzanträge wurden durch Soloselbstständige nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 im
Durchschnitt monatlich in Nordrhein-Westfalen sowie bundesweit gestellt?
13. Wie viele Insolvenzanträge wurden durch Soloselbstständige nach
Kenntnis der Bundesregierung seit März 2020 im Durchschnitt
monatlich in Nordrhein-Westfalen sowie bundesweit gestellt?
Die Fragen 10 bis 13 werden gemeinsam beantwortet.
Aus den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten ist jeweils
erkennbar, wie viele Insolvenzen pro Monat bzw. pro Jahr zu verzeichnen sind
und wie sich diese auf die verschiedenen Länder und nach der Zahl der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verteilen. Die aktuellsten Informationen liegen
für November 2020 vor. Die Datei ist abrufbar unter
https://www.destatis.de/D
E/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Gewerbemeldungen-Insolven
zen/Publikationen/_publikationen-innen-insolvenzen.html.
14. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Zahl der
Insolvenzanträge nach Ende der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
entwickeln (bitte bundesweit sowie für Nordrhein-Westfalen
aufschlüsseln)?
Nach Einschätzung der Bundesregierung wird sich die Zahl der
Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2021 bundesweit deutlich erhöhen. Die Bundesregierung
geht auf Basis aktueller Experteneinschätzungen (z. B. Bundesbank, IW Köln,
Bank für internationalen Zahlungsausgleich und Creditreform) davon aus, dass
die Zahl der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Jahr 2019, in dem es
laut Statistischem Bundesamt 18.749 Unternehmensinsolvenzen gab, um eine
vierstellige, gegebenenfalls sogar niedrige fünfstellige Zahl an
Unternehmensinsolvenzen ansteigen wird. Angesichts der Einzigartigkeit der COVID-19-
Pandemie sind solche Prognosen mit hoher Unsicherheit behaftet.
Einschätzungen zur Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen finden sich auch auf der
Internetseite des BMWi: „Wie groß wird die Insolvenzwelle?“ in: Schlaglichter
der Wirtschaftspolitik, Ausgabe 12/2020, Seiten 20 und folgende, abrufbar
unter:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Monatsbericht/Monatsberi
cht-Themen/2020/2020-12-wie-gross-wird-die-insolvenzwelle.pdf?__blob=pub
licationFile&v=4. Zur weiteren Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen
aufgeschlüsselt nach Bundesländern liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
15. Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung die Zahl der Gläubiger,
die durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht selbst von einer
Insolvenz betroffen sind (bitte bundesweit sowie für Nordrhein-
Westfalen aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
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ISSN 0722-8333]