[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sandra Weeser, Michael Theurer,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/26755 –
Corona-Hilfen und Corona-Maßnahmen des Bundes für Rheinland-Pfalz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Corona-Krise ist eine enorme Herausforderung für ganz Deutschland.
Durch den weltweit gehemmten Konsum sowie durch Einschränkungen
entstehen deutschen Firmen und Gewerbetreibenden im gesamten Geschäftsjahr
2020 hohe Einnahmeausfälle. Für viele stehen die wirtschaftliche Existenz,
Arbeitsplätze und Wertschöpfung auf dem Spiel. Es besteht die Möglichkeit
einer Welle unverschuldeter Insolvenzen (
https://www.capital.de/wirtschaft-po
litik/rollt-die-grosse-insolvenzwelle-auf-uns-zu).
Im Rahmen ihrer verfassungsgemäßen Möglichkeiten hat die Bundesregierung
verschiedene Maßnahmen angestoßen, um die Auswirkungen der Corona-
Krise abzuschwächen. Insbesondere Soforthilfen und Kreditprogramme
wurden vom Bund oder in Abstimmung mit den Ländern angestoßen. Für
Rheinland-Pfalz – wie auch für alle anderen Bundesländer – ist eine schnelle
und umfassende Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen von großer
Bedeutung.
1. Wie viele Anträge auf Soforthilfen des Bundes wurden bisher in
Rheinland-Pfalz gestellt (bitte nach Monaten sowie insgesamt
aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf Soforthilfen des Bundes aus Rheinland-Pfalz
wurden bisher positiv oder negativ beschieden, sowie wie viele sind
aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in absoluten
sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet.
Die zur Bewältigung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen
bereitgestellten Soforthilfen des Bundes wurden von Anfang April 2020 bis zum 31. Mai
2020 (Antragsende) beantragt. Die Angaben zu den Corona-Soforthilfen in
Rheinland-Pfalz aufgeschlüsselt nach Monaten sind der folgenden Übersicht zu
entnehmen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27422
19. Wahlperiode 09.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
5. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Anzahl Anträge
absolut
Anzahl Anträge
prozentual
Bewilligungen
Anzahl absolut
Bewilligungen
prozentual
April 2020 94.013 85,11 50.499 72,90
Mai 2020 16.442 14,89 12.678 18,30
Juni 2020 Antragstellung war bis 31. Mai 2020
möglich
5.167 7,46
Juli bis Nov 2020 930 1,34
Gesamt (*) 110.455 100 69.274 100
(*) Stand 31. Dezember 2021
Da die Zahlen zu Ablehnungen und zu noch nicht abschließend bearbeiteten
Anträgen nicht konsequent im monatlichen Reporting ausgewertet worden sind,
liegt der Bundesregierung eine monatliche Aufschlüsselung hierzu nicht vor.
Mit Stand vom 31. Dezember 2020 sind in Rheinland-Pfalz 3 290 Anträge
abgelehnt und 157 Anträge noch nicht abschließend bearbeitet worden.
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf Soforthilfe und Auszahlung?
Für die Soforthilfe hat der Bund die Mittel bereitgestellt. Die Bewilligung,
Auszahlung und Rückforderung liegt gemäß der einheitlich mit den Ländern
abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweise in
eigenverantwortlicher Zuständigkeit der Länder. Auswertungen über Ablehnungen
oder die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegen der Bundesregierung nicht
vor.
2. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe I des Bundes wurden
bisher in Rheinland-Pfalz gestellt (bitte nach Monaten sowie insgesamt
aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe I des Bundes aus
Rheinland-Pfalz wurden bisher positiv oder negativ beschieden,
sowie wie viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet
(bitte in absoluten sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet.
Bearbeitungsstatus Anträge Rheinland-Pfalz gesamt Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 106 1,98
Änderung beantragt 164 3,07
In Auszahlung 4.781 89,45
In Prüfung durch Fraudteam 7 0,13
Zurückgezogen 287 5,37
Gesamtergebnis 5.345 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge Rheinland-Pfalz
Juli 2020 Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 2 0,30
Änderung beantragt 53 7,85
In Auszahlung 592 87,70
Zurückgezogen 28 4,15
Gesamtergebnis 675 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge Rheinland-Pfalz
August 2020 Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 6 0,50
Änderung beantragt 45 3,75
In Auszahlung 1.044 87,07
In Prüfung durch Fraudteam 1 0,08
Zurückgezogen 103 8,59
Gesamtergebnis 1.199 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge Rheinland-Pfalz
September 2020 Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 45 1,75
Änderung beantragt 50 1,94
In Auszahlung 2.342 90,92
In Prüfung durch Fraudteam 2 0,08
Zurückgezogen 137 5,32
Gesamtergebnis 2.576 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge Rheinland-Pfalz
Oktober 2020 Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 44 5,50
Änderung beantragt 16 2,00
In Auszahlung 719 89,88
In Prüfung durch Fraudteam 3 0,38
Zurückgezogen 18 2,25
Gesamtergebnis 800 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge Rheinland-Pfalz
November 2020 Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 9 9,68
In Auszahlung 83 89,25
Zurückgezogen 1 100,00
Gesamtergebnis 93 198,92
Bearbeitungsstatus Anträge Rheinland-Pfalz
Dezember 2020 Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
- - -
Gesamtergebnis - -
Bearbeitungsstatus Anträge Rheinland-Pfalz
Januar 2021 Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
In Prüfung durch Fraudteam 1 100,00
Gesamtergebnis 1 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge Rheinland-Pfalz
Februar 2021 Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
In Auszahlung 1 100,00
Gesamtergebnis 1 100,00
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf Corona-Überbrückungshilfe I und
Auszahlung?
Zur Bewältigung von coronabedingten Liquiditätsengpässen stellt die
Bundesregierung die Mittel für das Programm Überbrückungshilfe I bereit. Die
Bewilligung und Auszahlung der Hilfen des Bundes erfolgt eigenverantwortlich
durch die Länder gemäß den einheitlich mit den Ländern abgeschlossenen
Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen. Zu der durchschnittlichen
Bearbeitungsdauer liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
3. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe II des Bundes wurden
bisher in Rheinland-Pfalz gestellt (bitte nach Monaten sowie insgesamt
aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe II des Bundes aus
Rheinland-Pfalz wurden bisher positiv oder negativ beschieden,
sowie wie viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet
(bitte in absoluten sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet.
Mit Stand vom 22. Februar 2021 wurden 5 413 Anträge gestellt, davon wurden
102 bereits wieder zurückgezogen. Insgesamt wurden 4 898 Anträge positiv
beschieden und ausgezahlt (Status „Resolved-FullPayment“ und „Resoved-
PartialPayment“), weitere 17 Anträge wurden positiv beschieden, wobei die
Auszahlung noch aussteht, und 206 Anträge befinden sich in der
Bewilligungsphase. Es wurden bisher 10 Anträge abgelehnt und damit negativ beschieden.
Die absoluten Antragszahlen (gesamt und monatlich), die Anzahl der positiv
(Status „Resolved-FullPayment“, „Resolved-PartialPayment“ und „In
Auszahlung“) und negativ (Status „abgelehnt“) beschiedenen Anträge sowie alle
weiteren Bearbeitungsstatus für die Überbrückungshilfe II (absolut und prozentual)
sind den folgenden Tabellen zu entnehmen (Auswertung mit Stand vom
22. Februar 2021).
Bearbeitungsstatus Anträge Rheinlad-Pfalz gesamt Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 10 0,18
In Auszahlung 17 0,31
In Bewilligung 206 3,81
In Prüfung/Begutachtung 143 2,64
In Prüfung durch Expertenteam 3 0,06
In Prüfung durch Fraudteam 34 0,63
Resolved-FullPayment 4.897 90,47
Resolved-Unspecified 1 0,02
Zurückgezogen 102 1,88
Gesamtergebnis 5.413 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge Rheinlad-Pfalz
Oktober 2020 Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Resolved-FullPayment 92 97,87
Zurückgezogen 2 2,13
Gesamtergebnis 94 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge Rheinlad-Pfalz
November 2020 Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 1 0,07
In Auszahlung 1 0,07
In Prüfung/Begutachtung 4 0,26
In Prüfung durch Fraudteam 1 0,07
Resolved-FullPayment 1.466 96,70
Resolved-Unspecified 1 0,07
Zurückgezogen 42 2,77
Gesamtergebnis 1.516 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge Rheinlad-Pfalz
Dezember 2020 Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 4 0,21
In Bewilligung 1 0,05
In Prüfung/Begutachtung 17 0,89
In Prüfung durch Fraudteam 7 0,37
Resolved-FullPayment 1.832 96,27
Zurückgezogen 42 2,21
Gesamtergebnis 1.903 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge Rheinlad-Pfalz
Januar 2021 Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 2 0,18
In Auszahlung 6 0,54
In Bewilligung 3 0,27
In Prüfung/Begutachtung 33 2,98
In Prüfung durch Fraudteam 9 0,81
Resolved-FullPayment 1.039 93,94
Zurückgezogen 14 1,27
Gesamtergebnis 1.106 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge Rheinlad-Pfalz
Februar 2021 Anzahl Fälle absolut Anzahl Fälle prozentual
Abgelehnt 3 0,38
In Auszahlung 10 1,26
In Bewilligung 202 25,44
In Prüfung / Begutachtung 89 11,21
In Prüfung durch Expertenteam 3 0,38
In Prüfung durch Fraudteam 17 2,14
Resolved-FullPayment 468 58,94
Zurückgezogen 2 0,25
Gesamtergebnis 794 100,00
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf Corona-Überbrückungshilfe II und
Auszahlung?
Zur Bewältigung von coronabedingten Liquiditätsengpässen stellt die
Bundesregierung die Mittel für das Programm Überbrückungshilfe II bereit. Die
Bewilligung und Auszahlung der Hilfen des Bundes erfolgt eigenverantwortlich
durch die Länder gemäß den einheitlich mit den Ländern abgeschlossenen
Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen. Zu der durchschnittlichen
Bearbeitungsdauer liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
4. Wie viele Anträge auf vom Bund unterstützte Kreditprogramme für
Rheinland-Pfalz wurden bisher gestellt (bitte nach Monaten sowie
insgesamt aufschlüsseln)?
Aufgrund des Gesamtkontexts der Anfrage bezieht sich die Antwort zu Frage 4
auf die gewerblichen Corona-Hilfsprogramme der KfW. Diese decken sich mit
den Programmen der Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“ (dazu
zählen der KfW-Unternehmerkredit, KfW-Unternehmerkredit KMU, ERP-
Gründerkredit Universell HF, ERP-Gründerkredit Universell KMU HF, KfW
Schnellkredit 2020, KfW-Sonderprogramm Direktbeteiligung für
Konsortialfinanzierung, Maßnahmenpaket für Start-ups und Globaldarlehen für
gemeinnützige Organisationen).
a) Wie viele Anträge auf vom Bund unterstützte Kreditprogramme für
Rheinland-Pfalz wurden bisher positiv oder negativ beschieden, sowie
wie viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in
absoluten sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
In der nachstehenden Tabelle wird die Anzahl der Anträge in Rheinland-Pfalz
in den Programmen der Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“
nach Zusagen, in Bearbeitung und Absagen für jeden Monat seit Initialisierung
der Maßnahme aufgeschlüsselt (mit Stand vom 19. Februar 2021). Differenzen
zwischen Antragszahlen und der Summe aus Zusagen, Anträgen in Bearbeitung
und Absagen sind auf die von den Antragstellerinnen und Antragstellern
zurückgezogenen Anträge und auf stornierte Zusagen zurückzuführen. Zusagen
werden jeweils dem Monat zugerechnet, in dem die Zusage stattgefunden hat,
nicht dem Monat, in dem der zugesagte Antrag eingegangen ist. Dies ist bei der
Interpretation der prozentweisen Betrachtung zu berücksichtigen.
Jahr Monat Anträge In
Bearbeitung
Zusagen Ablehnungen
Anzahl Anzahl Anzahl Prozent Anzahl Prozent
2020 März 0 0 0 0 % 0 0 %
2020 April 1943 0 1703 88 % 0 0 %
2020 Mai 1543 0 1481 96 % 1 0 %
2020 Juni 854 0 827 97 % 0 0 %
2020 Juli 591 0 575 97 % 2 0 %
2020 August 319 0 313 98 % 0 0 %
2020 September 251 0 247 98 % 0 0 %
2020 Oktober 294 0 285 97 % 0 0 %
2020 November 325 0 317 98 % 0 0 %
2020 Dezember 439 0 436 99 % 0 0 %
2021 Januar 373 0 365 98 % 0 0 %
2021 Februar 294 0 296 101 % 0 0 %
Gesamtergebnis 7226 0 6845 95 % 3 0 %
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf vom Bund unterstützte Kreditprogramme für
Rheinland-Pfalz und Auszahlung?
Der Zeitraum zwischen Antrag und erster Auszahlung eines Darlehens ist
maßgeblich vom Endkreditnehmer abhängig, da dieser innerhalb der Abruffrist über
den Zeitpunkt der ersten Auszahlung entscheidet, zu dem er die Mittel über die
Hausbank abruft. Die Zeiträume zwischen Antrag und Auszahlung sind somit
sehr individuell und volatil. Über den Zeitraum zwischen Antragseingang und
erster Auszahlung liegen zudem keine strukturierten Daten vor, sodass eine
entsprechende Ermittlung eines Durchschnittswertes nicht möglich ist.
5. Welche weiteren finanziellen Hilfen wurden von Seiten des Bundes
bisher für Rheinland-Pfalz bzw. für in Rheinland-Pfalz ansässige Bürger,
Unternehmen, Gewerbetreibende oder andere im Rahmen der Corona-
Krise zugesagt (bitte aufschlüsseln und erläutern)?
KfW-Studienkredit: Neben der Überbrückungshilfe in Form eines Zuschusses
für Studierende in pandemiebedingten Notlagen wurde als weitere wesentliche
Säule der Überbrückungshilfe der Studienkredit der KfW als bewährtes
Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durch vorübergehende
Sonderregelungen ergänzt. Seit dem Jahr 2006 bietet der Studienkredit
Studierenden die Möglichkeit, monatlich bis zu 650 Euro aufzunehmen. Das Darlehen
wurde aus Anlass der Pandemie für alle Darlehensnehmenden während der
Auszahlungsphase bis zum Jahresende 2021 zinslos gestellt. Die Kosten der
Zinsbefreiung übernimmt der Bund.
Überbrückungshilfe für Studierende: In Zusammenarbeit mit dem Deutschen
Studentenwerk (DSW) hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) im Juni 2020 die Überbrückungshilfe für Studierende geschaffen, die
aus den zwei Säulen KfW-Studienkredit und einem monatlich zu
beantragenden, nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 500 Euro besteht. Der
Zuschuss kann online beantragt werden. Die Anträge werden von den regional
zuständigen Studierenden- und Studentenwerken vor Ort eigenständig
bearbeitet.
Ausbildungsplätze sichern (2. Förderrichtlinie): Bislang gab es zu diesem
Programm keine Anträge aus Rheinland-Pfalz. Zur 1. Förderrichtlinie wird auf die
Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Netzwerk Universitätsmedizin (NUM): Zu diesem Programm werden die
Fragen 5 bis 10 und 12 aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aus Rheinland-Pfalz ist das Universitätsklinikum (UK) Mainz Partner im
Netzwerk Universitätsmedizin und an mehreren Teilprojekten beteiligt. Laut
aktueller Planung sind derzeit für das UK Mainz 3 087 437 Euro (inklusive
Projektpauschale) vorgesehen.
Die Zuwendung für das NUM wurde zum 1. April 2020 ausgesprochen. Die
offizielle Aufnahme des UK Mainz als Partner im NUM erfolgte im Juli 2020.
Bisher wurden 891 368 Euro (inklusive Projektpauschale) an das UK Mainz an
Fördergeldern ausgezahlt. Für das NUM gab es nur einen Antrag, der von der
Charité – Universitätsmedizin Berlin als Erstzuwendungsempfänger gestellt
wurde. Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Förderung sind nicht
bekannt.
DigitalPakt Schule: Zu diesem Programm wird auf die Antwort zu Frage 8
verwiesen.
Sonderprogramm Impfstoffentwicklung: Zu diesem Programm werden die
Fragen 5 bis 10 und 12 aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Mainzer Unternehmen BioNTech SE wird im Rahmen des
Sonderprogramms zur Beschleunigung von Forschung und Entwicklung dringend
benötigter Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 mit insgesamt 375 002 291,08 Euro
gefördert, davon 326 896 810,60 Euro für das Jahr 2020 und 48 105 480,48 Euro
für das Jahr 2021. Der Zuwendungsbescheid wurde am 9. September 2020
erteilt, die für das Jahr 2020 vorgesehenen Mittel wurden zum Jahresende
vollständig abgerufen. Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Förderung
sind nicht bekannt.
Unterstützung anwendungsorientierter Forschung bei außeruniversitären
Forschungseinrichtungen: Im Rahmen der Förderrichtlinie „Unterstützung
anwendungsorientierter Forschung bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen“
flossen im Jahr 2020 Mittel aus dem Sammelantrag der Fraunhofer-
Gesellschaft (FhG) in Höhe von circa 4,4 Mio. Euro an Institute der
Fraunhofer-Gesellschaft in Rheinland-Pfalz. Diese Angaben sind vorläufig und
können erst nach deren Jahresabschluss final ermittelt werden.
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit: Das
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit wurde
für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und
Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten in allen Bundesländern eingerichtet und
deckt Liquiditätsengpässe der Einrichtungen bis zu 90 Prozent, höchstens
400 Euro je Bett.
Programm „Globaldarlehen an Landesförderinstitute für gemeinnützige
Organisationen“:
Im September 2020 wurde ein Antrag über 50 Mio. Euro im Programm
„Globaldarlehen an Landesförderinstitute für gemeinnützige Organisationen“
gestellt. Die Genehmigung über die volle Summe erfolgte noch im September.
Darüber hinaus hat es seit Initialisierung des Programms keine Anträge in
Rheinland-Pfalz gegeben.
Corona-Teilhabe-Fonds: Der Deutsche Bundestag hat am 2. Juli 2020 den
zweiten Nachtragshaushalt 2020 beschlossen. Im Einzelplan des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde ein neuer Haushaltstitel 1105/684 07
„Zuschüsse für Einrichtungen der Behindertenhilfe und
Inklusionsunternehmen“ ausgebracht. Mit dem Mittelansatz von 100 Mio. Euro sollen wegen der
wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie die über 900
Inklusionsunternehmen in Deutschland, Einrichtungen der Behindertenhilfe,
Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen unterstützt werden (sogenannter
Corona-Teilhabe-Fonds). Davon können auch Antragstellerinnen und
Antragsteller aus Rheinland-Pfalz profitieren.
Sozialdienstleister-Einsatzgesetz: Es ist möglich, dass in Rheinland-Pfalz
ansässige soziale Dienstleister Zuschüsse nach dem Sozialdienstleister-
Einsatzgesetz (SodEG) erhalten haben. Die Höhe dieser Zuschüsse lässt sich nicht ohne
Weiteres ermitteln, da es für die Beantragung der Zuschüsse unerheblich ist, in
welchem Bundesland der Dienstleister ansässig ist. Das SodEG sichert den
Bestand von sozialen Dienstleistern, die pandemiebedingt ihre Dienstleistungen
nicht oder nur eingeschränkt erbringen können. Mit dem SodEG verpflichten
sich die sozialen Dienstleister, alle ihnen zumutbaren und rechtlich zulässigen
Unterstützungsmöglichkeiten zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-
Krise zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug erhalten sie von den
Leistungsträgern monatliche finanzielle Zuschüsse, um ihren Bestand zu sichern. So wird
die wichtige soziale Infrastruktur erhalten, z. B. im Bereich der
Arbeitsmarktpolitik, der Rehabilitation oder von Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung/Fördermaßnahme „Ehrenamt
stärken. Versorgung sichern.“: Das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft hat im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung die
bundesweite Fördermaßnahme „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern.“
angeboten. Mit der Fördermaßnahme wurden ehrenamtliche Initiativen unterstützt,
die sich während der Corona-Pandemie um die nachbarschaftliche
Lebensmittelversorgung von vulnerablen Bevölkerungsgruppen im ländlichen Raum
gekümmert haben.
Coronahilfen Profisport: Für die im Bundesministerium des Innern, für Bau
und Heimat verantworteten „Coronahilfen Profisport“ liegen dort keine
bundeslandspezifischen Daten vor. Eine kurzfristige Datenerhebung ist aufgrund
der Datenstruktur nicht möglich.
Für die folgenden Programme werden die Fragen 5 bis 7 wegen
Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Außerordentliche Wirtschaftshilfen – Novemberhilfe und Dezemberhilfe: Um
die durch die für November verhängten temporären Schließungen betroffenen
Wirtschaftsbereiche zu unterstützen und deren wirtschaftlichen Folgen
abzufedern, ist die Novemberhilfe mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020
vereinbart worden. Die Novemberhilfe ist eine einmalige Kostenpauschale; der
Erstattungsbetrag beträgt bei Schließungen bis zu 75 Prozent des
Vergleichsumsatzes zum Vergleichszeitraum 2019. Dabei wird taggenau abgerechnet.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die den Geschäftsbetrieb in Folge der
Beschlüsse von Bund und Ländern vom 28. Oktober 2020, 25. November 2020
und 2. Dezember 2020 einstellen mussten. Darüber hinaus sind alle
Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von
den Schließungen betroffenen Unternehmen erzielen, und Unternehmen, die
regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze durch Auftrag direkt betroffener
Unternehmen über Dritte erzielen und mehr als 80 Prozent Umsatzeinbruch im
November 2020 erleiden, antragsberechtigt. Die Organisationsform und die
Trägerschaft des Unternehmens oder der Einrichtung sind hierfür nicht entscheidend
(es sind also zum Beispiel auch Landes- beziehungsweise Staatsbetriebe und
kommunale Eigenbetriebe antragsberechtigt). Mit der November- und
Dezemberhilfe sind Zuschüsse von bis zu 2 Mio. Euro möglich. Die Novemberhilfen
des Bundes können seit dem 25. November 2020 beantragt werden; die
Zahlung von Abschlägen erfolgt seit dem 27. November 2020. Die reguläre
Auszahlung der Novemberhilfe erfolgt seit dem 12. Januar 2021. Unternehmen und
Soloselbständige, die Fördersummen von über 5 000 Euro geltend machen
möchten und ihre Anträge über einen prüfenden Dritten gestellt haben, erhalten
zunächst eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 Prozent ihrer beantragten
Fördersumme (maximal 50 000 Euro). Soloselbständige, die Novemberhilfe bis zu
einem Betrag von 5 000 Euro geltend machen, können Anträge direkt stellen
und erhalten die beantragte Summe in voller Höhe. Anträge können noch bis
zum 30. April 2021 gestellt werden.
Mit Stand vom 22. Februar 2021 wurden für die Novemberhilfe in Rheinland-
Pfalz 17 696 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe von
229 226 271,07 Euro gestellt. Davon wurde bisher ein Fördervolumen in Höhe
von 202 570 198,64 Euro ausgezahlt.
Mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder vom 25. November 2020 ist die Verlängerung der Hilfen
in den Dezember 2020 vereinbart worden. Mit der Dezemberhilfe werden im
Grundsatz und innerhalb der beihilferechtlichen Grenzen erneut Zuschüsse von
bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an
Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt. Die Antragstellung ist seit
dem 23. Dezember 2020 möglich. Abschlagszahlungen erfolgen seit dem 5.
Januar 2021. Die reguläre Auszahlung wird seit dem 1. Februar 2021
vorgenommen. Anträge können noch bis zum 30. April 2021 gestellt werden.
Mit Stand vom 22. Februar 2021 wurden für die Dezemberhilfe in Rheinland-
Pfalz 16 152 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe von
235 511 540,28 Euro gestellt. Davon wurde bisher ein Fördervolumen in Höhe
von 134 329 601,32 Euro ausgezahlt.
Erweiterte November- und Dezemberhilfe: Die ursprünglich geplanten
Programme „Novemberhilfe/Dezemberhilfe Plus“ mit Förderbeträgen von bis zu
4 Mio. Euro und „Novemberhilfe/Dezemberhilfe Extra“ mit Beträgen von über
4 Mio. Euro wurden zur „erweiterten November- und Dezemberhilfe”
zusammengelegt. Die Europäische Kommission hat am 22. Januar 2021 die
Gewährung der November- und Dezemberhilfe auf Grundlage eines neuen
Beihilferahmens, einer Schadensausgleichsregelung gemäß Artikel 107 Absatz 2
Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) –
„Bundesregelung Novemberhilfe/Dezemberhilfe (Schadensausgleich)” –
genehmigt. Zudem hat sie am 28. Januar 2021 die Höchstbeträge für Corona-
Beihilfen spürbar angehoben. Danach sind Kleinbeihilfen von bis zu 1,8 Mio.
Euro (bislang maximal 800 000 Euro) und Fixkostenhilfen von bis zu 10 Mio.
Euro (bislang maximal 3 Mio. Euro) möglich. Im Rahmen der „erweiterten
November- und Dezemberhilfe“ können Unternehmen wählen, auf welche
Beihilferahmen sie ihren Antrag stützen möchten. Zusätzlich zur Bundesregelung
Kleinbeihilfen 2020 und zur De-minimis-Verordnung, auf die sich die bisherige
November- und Dezemberhilfe stützt, stehen zwei weitere Beihilferahmen zur
Verfügung: Auf Grundlage der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 (geplante
„Novemberhilfe/Dezemberhilfe Plus“) können grundsätzlich Beihilfen als
Beitrag zu den ungedeckten Fixkosten in Höhe von bis zu 10 Mio. Euro pro
Unternehmen bzw. Unternehmensverbund vergeben werden. Die Bundesregelung
Novemberhilfe/Dezemberhilfe (Schadensausgleich) (zuvor „Novemberhilfe/
Dezemberhilfe Extra“) ist dagegen Grundlage für die Berechnung des
Schadens. Dieser ergibt sich aus der Differenz der Betriebsergebnisse im
Lockdown-Monat im Verhältnis zum jeweiligen Vorjahresmonat (Verluste
sowie entgangene Gewinne). Nach Vorgabe der EU-Kommission ist der so
ermittelte Schaden zur Berücksichtigung des allgemeinen Konjunkturabschwungs im
Jahr 2020 pauschal um 5 Prozent zu kürzen.
Die „erweiterte Novemberhilfe und Dezemberhilfe“ kann seit dem 27. Februar
2021 beantragt werden.
Überbrückungshilfe III: Mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020 wurde
die Verlängerung des Programms Überbrückungshilfe über das Jahr 2020
hinaus beschlossen. Die Überbrückungshilfe III umfasst die Fördermonate
November 2020 bis Juni 2021. Unternehmen bis zu einem jährlichen Umsatz von
750 Mio. Euro in Deutschland, die in einem Monat einen Corona-bedingten
Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat
im Jahr 2019 erlitten haben, können die gestaffelte Fixkostenerstattung im
Rahmen der Überbrückungshilfe III erhalten. Seit dem 3. März 2021 können auch
größere vom Lockdown betroffene Unternehmen die Überbrückungshilfe III
beantragen. Für sie entfällt die Umsatzhöchstgrenze von 750 Mio. Euro. Dies
gilt für Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und
Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche, die von
Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses
betroffen sind, sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche.
Weiterhin wurde die Förderhöchstgrenze auf bis zu 1,5 Mio. Euro pro
Fördermonat (bisher 200 000 Euro bzw. 500 000 Euro) angehoben. Verbundene
Unternehmen können seit dem 19. Februar 2021 Anträge auf Überbrückungshilfe
III bis zu einem Förderhöchstbetrag von 3 Mio. Euro pro Monat (im Rahmen
der beihilferechtlich zulässigen Höchstgrenzen) stellen. Der Katalog der
förderfähigen Fixkosten wurde angepasst und zusätzlich mit branchenspezifischen
Fixkostenregelungen ergänzt. Die Überbrückungshilfe III kann seit dem
10. Februar 2021 beantragt werden. Die endgültige Entscheidung über die
Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März dieses Jahres
erfolgen. Abschlagszahlungen können bis zu 50 Prozent der beantragten
Förderhöhe und maximal 100 000 Euro pro Fördermonat betragen. Für den
gesamten Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III (November 2020 bis Juni 2021)
können Unternehmen damit bis zu 800 000 Euro Abschlagszahlungen erhalten.
Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400 000 Euro fließen
seit dem 12. Februar 2021. Abschlagszahlungen von bis zu 800 000 Euro
werden seit Ende Februar 2021 ausgezahlt. Anträge für die Überbrückungshilfe III
können bis zum 31. August 2021 gestellt werden.
Neustarthilfe: Soloselbständige, die nur geringe Betriebskosten haben, können
im Rahmen der Überbrückungshilfe III seit dem 16. Februar 2020 die
„Neustarthilfe“ beantragen. Mit diesem einmaligen Zuschuss von maximal
7 500 Euro werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit
im Förderzeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (sechs Monate) Corona-bedingt
eingeschränkt ist. Die Neustarthilfe beträgt in der Regel 25 Prozent des
Jahresumsatzes 2019. Für Antragstellende, die ihre selbständige Tätigkeit erst ab dem
1. Januar 2019 aufgenommen haben, gelten besondere Regeln. Der Zuschuss
wird als Vorschuss ausgezahlt, bevor die tatsächlichen Umsätze im
Förderzeitraum feststehen. Erst nach Ablauf des Förderzeitraums, also ab Juli 2021, wird
auf Basis des endgültig realisierten Umsatzes der Monate Januar 2021 bis Juni
2021 die Höhe des Zuschusses berechnet, auf den Soloselbständige Anspruch
haben. Soloselbständige dürfen den Zuschuss in voller Höhe behalten, wenn sie
Umsatzeinbußen von über 60 Prozent zu verzeichnen haben. Fallen die
Umsatzeinbußen geringer aus, ist der Zuschuss (anteilig) zurückzuzahlen. Im
Rahmen der Neustarthilfe können auch Beschäftigte in den Darstellenden Künsten,
die kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse von bis zu 14
zusammenhängenden Wochen ausüben, sowie unständig Beschäftigte mit befristeten
Beschäftigungsverhältnissen von unter einer Woche berücksichtigt werden. Die
Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt in der Regel wenige Tage nach Antragstellung.
Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von
raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten: Am
20. Oktober 2020 ist die Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte
Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen in öffentlichen
Gebäuden und Versammlungsstätten in Kraft getreten. Gefördert werden
Investitionen in die infektionsschutzgerechte Um- und Aufrüstung zentraler,
stationärer RLT-Anlagen für Räume, in denen regelmäßig größere
Personenansammlungen stattfinden. Antragsberechtigt sind Länder und Kommunen sowie durch
Beteiligung oder sonstige Weise zu mindestens 50 Prozent vom Bund, von
Ländern oder Kommunen finanzierte Unternehmen, institutionelle
Zuwendungsempfänger, Hochschulen und Träger von öffentlichen Einrichtungen.
Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2021 bei dem das Programm
administrierenden Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Mit Stand vom 23. Februar 2021 sind kraft erlassener Zuwendungsbescheide
insgesamt 29 296,62 Euro für Zuwendungsempfänger in Rheinland-Pfalz
gebunden.
Finanzhilfen Digitalisierung Gesundheitsämter: Im Rahmen der „Finanzhilfen
gemäß Artikel 104b Absatz 1 Grundgesetz für Investitionen der Länder,
Gemeinden und Gemeindeverbände zur technischen Modernisierung der
Gesundheitsämter und zum Anschluss dieser an das elektronische Melde- und
Informationssystem nach § 14 Infektionsschutzgesetz“ hat das Bundesministerium für
Gesundheit dem Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2020 Finanzmittel in Höhe von
2 412 295 Euro zweckgebunden für die Digitalisierung der Gesundheitsämter
zur Verfügung gestellt. Die Rechtsgrundlage für diese Finanzhilfen wurde mit
dem „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen
Lage von nationaler Tragweite“ vom 23. Mai 2020 geschaffen. Die Finanzhilfen
sind vollständig ausgezahlt.
Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD): Für die Umsetzung des
„Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“, der von Bund und Ländern
einschließlich der Kommunen im September 2020 beschlossen wurde, stellt der
Bund in den Jahren 2021 bis 2026 insgesamt 4 Mrd. Euro zur Verfügung. Für
den Personalaufbau, die Aus-, Fort- und Weiterbildung und die Förderung der
Attraktivität des ÖGD sind insgesamt 3,1 Mrd. Euro – aufgeteilt auf sechs
Tranchen – durch Festbeträge im Rahmen der vertikalen
Umsatzsteuerverteilung vorgesehen. Die gesetzliche Umsetzung des für das Jahr 2021
vorgesehenen Betrages in Höhe von 200 Mio. Euro erfolgte durch das Gesetz zur
Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des
Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den
flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder vom 3. Dezember 2020 (BGBl., Seite 2657). Auf
Rheinland-Pfalz entfällt hiervon entsprechend dem Einwohneranteil am 30.
Juni 2021 ein Betrag von voraussichtlich rund 9,8 Mio. Euro. Das ebenfalls im
Pakt enthaltene „Förderprogramm Digitalisierung“ in Höhe von insgesamt
800 Mio. Euro dient dem digitalen Ausbau des ÖGD insbesondere im Bereich
des Infektionsschutzes. Hierfür wird eine Verwaltungsvereinbarung vorbereitet,
die in den kommenden Monaten geschlossen werden soll.
Programm Neustart Kultur: Für das Programm Neustart Kultur werden die
Fragen 5 bis 10 gemeinsam beantwortet.
Das von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
aufgelegte Rettungs- und Zukunftspaket „NEUSTART KULTUR“ hat eine
bundesweite Ausrichtung, auch in Rheinland-Pfalz können Anträge gestellt werden.
Die ersten Anträge im Rahmen von NEUSTART KULTUR konnten ab
September 2020 gestellt werden. Mit Stand vom 31. Dezember 2020 wurden in
Rheinland-Pfalz insgesamt 774 Anträge gestellt, von denen 202 Anträge mit
einem Gesamtvolumen von 5 414 654 Euro bewilligt wurden.
Sonderprogramm zur Schaffung von Ersatzmobilität für Personal in Kliniken,
Pflegeeinrichtungen und Corona-Testlaboren während der COVID-19-
Pandemie: Im Rahmen des bis zum 26. Juni 2020 befristeten Sonderprogramms zur
Schaffung von Ersatzmobilität für Personal in Kliniken, Pflegeeinrichtungen
und Corona-Testlaboren während der COVID-19-Pandemie hat der Bund eine
kostenlose Anmietung von Mietfahrzeugen ermöglicht, damit diese
Berufsgruppen aufgrund der Einschränkungen im Öffentlichen Personennahverkehr
ihre Arbeitsplätze weiterhin erreichen können. Im Rahmen des
Sonderprogramms zur Schaffung von Ersatzmobilität für Personal in Kliniken,
Pflegeeinrichtungen und Corona-Testlaboren wurden Anträge für insgesamt 2 170
Anmietungen eingereicht und Zuwendungen in Höhe von insgesamt
565 691,72 Euro ausgezahlt. Antragsberechtigt waren bundesweit natürliche
Personen, die in bestimmten systemrelevanten Einrichtungen tätig sind. Da die
Adressdaten der einzelnen Mieter nicht elektronisch erfasst worden sind, ist
eine Aufschlüsselung der Antragstellerinnen und Antragsteller nach
Bundesländern nicht möglich.
Ausgleich pandemiebedingter finanzieller Nachteile für den ÖPNV: Der Bund
hat die Länder zudem beim Ausgleich pandemiebedingter finanzieller
Nachteile für den Öffentlichen Personennahverkehr unterstützt und die
Regionalisierungsmittel 2020 einmalig um insgesamt 2,5 Mrd. Euro erhöht. Die
Auszahlung der Mittel an die Länder ist zum 14. August 2020 erfolgt. Rheinland-Pfalz
hat Mittel in Höhe von 127 673 170,73 Euro erhalten. In einem nachträglichen
Mittelausgleich der Länder untereinander wird dieser Betrag an die tatsächlich
eingetretenen finanziellen Nachteile im ÖPNV angepasst.
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche: Darüber hinaus besteht ein
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche zum Ausgleich von
pandemiebedingten Einnahmeausfällen in der Reisebusbranche. Im Rahmen dieses
Soforthilfeprogramms hat das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) als
Bewilligungsbehörde Reisebusunternehmen in Rheinland-Pfalz Unterstützungsleistungen in
Höhe von insgesamt 4 195 000,56 Euro zwischen dem 10. August 2020 und
dem 7. Dezember 2020 sowie Unterstützungsleistungen in Höhe von insgesamt
1 158 596,40 Euro zwischen dem 27. Januar 2021 und dem 23. Februar 2021
bewilligt und ausgezahlt.
6. Wann wurden diese Zusagen jeweils gemacht, und inwiefern sind diese
umgesetzt (bitte nach Programm bzw. offizieller Aussage aufschlüsseln)?
KfW-Studienkredit: Zu diesem Programm wird auf die Antwort zu Frage 8
verwiesen.
Überbrückungshilfe für Studierende: Die Anträge auf den Zuschuss der
Überbrückungshilfe für Studierende werden von den Studierenden- und
Studentenwerken vor Ort eigenständig bearbeitet. Entscheidungen erfolgen damit
fortlaufend.
Netzwerk Universitätsmedizin (NUM): Es wird auf die Antwort zu Frage 5
verwiesen.
DigitalPakt Schule: Zu diesem Programm wird auf die Antwort zu Frage 8
verwiesen.
Sonderprogramm Impfstoffentwicklung: Es wird auf die Antwort zu Frage 5
verwiesen.
Unterstützung anwendungsorientierter Forschung bei außeruniversitären
Forschungseinrichtungen: Die Bewilligung erfolgte im November 2020; die
Auszahlung ist erfolgt.
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit: Das
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit ist am
27. August 2020 in Kraft getreten. Die Antragsfrist für die Einrichtungen lief
bis 30. September 2020. Die Weiterleitung der Mittel von den
programmumsetzenden Zentralstellen an die Einrichtungen ist abgeschlossen.
Programm „Globaldarlehen an Landesförderinstitute für gemeinnützige
Organisationen“: Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
Corona-Teilhabe-Fonds: Die Zusage der Mittel aus dem Corona-Teilhabe-
Fonds für Rheinland-Pfalz erfolgte mit Abschluss der Verwaltungsvereinbarung
zwischen Bund und Land am 26. November 2020. Die Umsetzung des
Programms startete am 1. Januar 2021.
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“: Für das Bundesprogramm
„Ausbildungsplätze sichern“ werden die Fragen 5 und 6 gemeinsam
beantwortet.
Das Konjunkturpaket „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern,
Zukunftsfähigkeit stärken“ vom 3. Juni 2020 sieht u. a. Maßnahmen zur
Sicherung des Ausbildungsplatzangebots von Berufsausbildungen vor. Diese
Maßnahmen wurden mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
umgesetzt. Die Umsetzung des Programms erfolgt in zwei getrennten
Förderrichtlinien. Mit der Ersten Förderrichtlinie, die zum 1. August 2020 in Kraft getreten
ist, werden folgende Förderleistungen vorgesehen:
(1) Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus,
(2) Ausbildungsprämie plus bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus,
(3) Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit,
(4) Übernahmeprämie für Azubis aus insolventen Betrieben.
Von diesen Förderleistungen können auch Ausbildungsbetriebe in Rheinland-
Pfalz profitieren.
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung/Fördermaßnahme „Ehrenamt
stärken. Versorgung sichern.“: Die bundesweite Fördermaßnahme „Ehrenamt
stärken. Versorgung sichern.“ ist abgeschlossen. Die Bekanntmachung wurde am
24. Juni 2020 veröffentlicht. Die Buchungsdaten der Bescheide sind der Tabelle
zu Frage 10 zu entnehmen.
Coronahilfen Profisport: Im Hinblick auf die „Coronahilfen Profisport“ wird
auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Bezüglich der Programme:
– Außerordentliche Wirtschaftshilfen
– Erweiterte November- und Dezemberhilfe
– Überbrückungshilfe III
– Neustarthilfe
– Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von
raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten
– Finanzhilfen Digitalisierung Gesundheitsämter
– Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)
– Programm Neustart Kultur
– Sonderprogramm zur Schaffung von Ersatzmobilität für Personal in
Kliniken, Pflege-einrichtungen und Corona-Testlaboren während der COVID-19-
Pandemie
– Ausgleich pandemiebedingter finanzieller Nachteile für den ÖPNV
– Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche
wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
7. Wie hoch sind die bisher zugesicherten sowie die getätigten finanziellen
Hilfen von Seiten des Bundes für Rheinland-Pfalz bzw. für in Rheinland-
Pfalz ansässige Bürger oder Unternehmen im Rahmen der Corona-Krise
(bitte insgesamt sowie je Programm aufschlüsseln)?
KfW-Studienkredit: Zu diesem Programm wird auf die Antwort zu Frage 8
verwiesen.
Überbrückungshilfe für Studierende: Mit Stand vom 5. Februar 2021 wurden
5 484 900 Euro als Zuschuss der Überbrückungshilfe für Studierende durch die
Studierenden- und Studentenwerke in Rheinland-Pfalz zugesagt.
Netzwerk Universitätsmedizin (NUM): Es wird auf die Antwort zu Frage 5
verwiesen.
DigitalPakt Schule: Zu diesem Programm wird auf die Antwort zu Frage 8
verwiesen.
Sonderprogramm Impfstoffentwicklung: Es wird auf die Antwort zu Frage 5
verwiesen.
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit: Im
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
wurden für Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und
Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten in Rheinland-Pfalz Zuschüsse in Höhe von
insgesamt 3 572 594,87 Euro bereitgestellt.
Programm „Globaldarlehen an Landesförderinstitute für gemeinnützige
Organisationen“: Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
Corona-Teilhabe-Fonds: Rheinland-Pfalz stehen im Rahmen des Corona-
Teilhabe-Fonds ab 1. Januar 2021 zugesicherte Mittel in Höhe von
4 307 199,78 Euro zur Verfügung.
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“: Im Jahr 2020 wurden für
Ausbildungsprämien bei Erhalt des Ausbildungsniveaus, Ausbildungsprämien plus
bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus, Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung
zur Vermeidung von Kurzarbeit sowie Übernahmeprämien für Auszubildende
aus insolventen Betrieben Zahlungen in Höhe von rund 1,5 Mio. Euro
vorgenommen. Im Jahr 2021 erfolgten für die benannten Förderleistungen bislang
Zahlungen in Höhe von rund 1,6 Mio. Euro (mit Stand vom 23. Februar 2021).
Weitere Zahlungen in Höhe von rund 1,3 Mio. Euro sind für das Jahr 2021
vorgemerkt (mit Stand vom 23. Februar 2021).
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung/Fördermaßnahme „Ehrenamt
stärken. Versorgung sichern.“: Für 16 Vorhaben der Sondermaßnahme aus
Rheinland-Pfalz sind insgesamt 77 991,04 Euro bewilligt worden.
Soforthilfe, Überbrückungshilfen, Außerordentliche Wirtschaftshilfen: Eine
Aufteilung im Sinne einer Zusicherung oder Reservierung der im
Bundehaushalt etatisierten Mittel für einzelne Bundesländer erfolgt nicht. Der Bund stellt
die Mittel für die Corona-Hilfsprogramme bereit. Diese können von den
Bundesländern nach Bedarf abgerufen werden. Die Zuweisung erfolgt durch das
BAFA an die Bewilligungsstellen der Länder. Rheinland-Pfalz wurden bisher
insgesamt Mittel in Höhe von 985 828 208,31 Euro in den Haushaltsjahren
2020 und 2021 (mit Stichtag 22. Februar 2021) wie folgt zugewiesen:
Haushaltsjahr 2020 (675 828 208,31 Euro)
– 525 828 208,31 Euro für Soforthilfe
– 70 000 000,00 Euro für die Überbrückungshilfe I
– 80 000 000,00 Euro für die Überbrückungshilfe II
Haushaltsjahr 2021
– 140 000 000 Euro für die Novemberhilfe
– 120 000 000 Euro für die Dezemberhilfe
– 50 000 000 Euro für die Überbrückungshilfe III
Coronahilfen Profisport: Im Hinblick auf die „Coronahilfen Profisport“ wird
auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Bezüglich der Programme
– Außerordentliche Wirtschaftshilfen
– Erweiterte November- und Dezemberhilfe
– Überbrückungshilfe III
– Neustarthilfe
– Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von
raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten
– Finanzhilfen Digitalisierung Gesundheitsämter
– Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)
– Programm Neustart Kultur
– Sonderprogramm zur Schaffung von Ersatzmobilität für Personal in
Kliniken, Pflege-einrichtungen und Corona-Testlaboren während der COVID-19-
Pandemie
– Ausgleich pandemiebedingter finanzieller Nachteile für den ÖPNV
– Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche
wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
8. Wie viele Anträge für vom Bund vollständig oder teilweise finanzierte
Corona-Hilfen und Corona-Programme wurden bisher in Rheinland-
Pfalz gestellt, und wie viele positiv oder negativ beschieden, sowie wie
viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in
absoluten sowie prozentualen Zahlen sowie nach den verschiedenen
Hilfsprogrammen aufschlüsseln)?
Novemberhilfe: Der Bearbeitungsstand (mit Stand vom 22. Februar 2021) der
einzelnen Anträge auf Novemberhilfe im Bundesland Rheinland-Pfalz kann der
folgenden Übersicht entnommen werden.
Bearbeitungsstand
nach Bundesland Gesamt Anzahl Anträge Anteil in Prozent
Abgelehnt 15 0,08
Beendet (5000 EUR LIMIT) 214 1,21
In Auszahlung/ausgezahlt (direkt) 2.995 16,92
In Auszahlung/ausgezahlt (regulär) 12.652 71,50
In Bewilligung 145 0,82
In Prüfung/Begutachtung 1.079 6,10
In Prüfung durch Expertenteam 82 0,46
In Prüfung durch Fraudteam 401 2,27
Technischer Wartezustand 2 0,01
Teilauszahlung (regulär) 10 0,06
Zurückgezogen 101 0,57
Gesamtergebnis 17.696 100
Dezemberhilfe: Der Bearbeitungsstand (mit Stand vom 22. Februar 2021) der
einzelnen Anträge auf Dezemberhilfe im Bundesland Rheinland-Pfalz kann der
folgenden Übersicht entnommen werden.
Bearbeitungsstand
nach Bundesland Gesamt Anzahl Anträge Anteil in Prozent
Abgelehnt 3 0,02
Beendet (5000 EUR LIMIT) 162 1,00
In Auszahlung/ausgezahlt (direkt) 2.773 17,17
In Auszahlung/ausgezahlt (regulär) 7.744 47,94
In Bewilligung 842 5,21
In Prüfung/Begutachtung 3.743 23,17
In Prüfung durch Expertenteam 15 0,09
In Prüfung durch Fraudteam 799 4,95
Technischer Wartezustand 6 18,00
Zurückgezogen 65 0,40
Gesamtergebnis 16.152 100
Überbrückungshilfe III: Die Bearbeitung der Anträge wird ab März dieses
Jahres (2021) durch die Länder erfolgen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden
ausschließlich Abschlagszahlungen geleistet. Deshalb sind bei der
Überbrückungshilfe III derzeit keine Aussagen zum Bearbeitungsstand der Anträge möglich.
Mit Stand vom 22. Februar 2021 wurden in Rheinland-Pfalz 776 Anträge mit
einem beantragten Fördervolumen in Höhe von 33 544 931,16 Euro gestellt.
Davon wurden bisher 10 999 253,59 Euro als Abschlagszahlungen ausgezahlt.
Neustarthilfe: Die Neustarthilfe wird in einem ersten Schritt als Vorschuss
ausgezahlt, bevor die tatsächlichen Umsätze im Förderzeitraum (Januar 2021 bis
Juni 2021) feststehen. Nach Ablauf des Förderzeitraums, also ab Juli 2021,
wird auf Basis des endgültig realisierten Umsatzes der Monate Januar 2021 bis
Juni 2021 die Höhe der Neustarthilfe berechnet. Sie ist somit als
Liquiditätsvorschuss zu verstehen, der im Falle eines positiven Geschäftsverlaufs der/des
Soloselbständigen (anteilig) zurückgezahlt werden muss.
Mit Stand vom 22. Februar 2021 wurden in Rheinland-Pfalz 1 497 Anträge mit
einem Fördervolumen in Höhe von 8 711 443,95 Euro auf Neustarthilfe
gestellt. Zu insgesamt 1 258 Anträgen wurden bereits Direktzahlungen in Höhe
von 7 318 365,72 Euro vorgenommen.
Bundesförderung coronagerechte Um- und Aufrüstung von
raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten: Mit Stand
vom 23. Februar 2021 wurden im Rahmen der Bundesförderung
Coronagerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen
Gebäuden und Versammlungsstätten drei Anträge (100 Prozent) aus Rheinland-
Pfalz gestellt. Zwei Anträge wurden positiv beschieden (66,67 Prozent) und ein
Antrag wurde abgelehnt (33,33 Prozent).
KfW-Studienkredit: Von Mai 2020 bis zum 22. Februar 2021 haben 2 111
Studierende in Rheinland-Pfalz den KfW-Studienkredit unter Geltung der
pandemiebedingten Sonderkonditionen beantragt. Eine Zusage erhielten bis zum
22. Februar 2021 insgesamt 1 804 (entspricht circa 85 Prozent) Studierende.
Das zugesagte Kreditvolumen betrug rund 59,161 Mio. Euro. Die tatsächliche
Auszahlung richtet sich nach dem jeweiligen Finanzierungbeginn. Negativ
beschieden wurden insgesamt 236 Anträge (entspricht circa 11 Prozent), und
aktuell befinden sich noch 71 Fälle (entspricht circa 4 Prozent) in Bearbeitung.
Überbrückungshilfe für Studierende: Bisher wurden 19 296 Anträge auf den
Zuschuss der Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten
Notlagen bei den rheinland-pfälzischen Studierenden- und Studentenwerken gestellt.
Hiervon wurden bislang 12 542 Anträge zugesagt und 5 102 Anträge nicht
zugesagt. Weitere 1 652 Anträge befinden sich in Sachbearbeitung oder wurden
an die Studierenden mit der Bitte um Nachbesserung zurückgesandt.
Netzwerk Universitätsmedizin (NUM): Es wird auf die Antwort zu Frage 5
verwiesen.
DigitalPakt Schule: Die Fragen 5 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen des DigitalPakts Schule traten am 4. Juli 2020 die
Zusatzvereinbarung „Sofortprogramm Endgeräte“, am 4. November 2020 die
Zusatzvereinbarung „Hilfe zur Administration“ und am 27. Januar 2021 die dritte
Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ in Kraft. Über diese drei
Zusatzvereinbarungen werden den Ländern jeweils Bundesmittel in Höhe von 500 Mio. Euro
bereitgestellt. Davon entfallen auf Rheinland-Pfalz jeweils 24 122 950 Euro.
Mit Stichtag zum 31. Dezember 2020 berichtet das Land Rheinland-Pfalz über
einen Mittelabfluss im Rahmen der Zusatzvereinbarung „Sofortprogramm
Endgeräte“ in Höhe von 24 117 341,40 Euro. Dies entspricht 99,9 Prozent der dem
Land zustehenden Mittel. Der Stand der der eingegangenen rechtlichen
Verpflichtungen aus dieser Zusatzvereinbarung zum Stichtag 31. Dezember 2020
beläuft sich für das Land Rheinland-Pfalz auf 771,40 Euro (entspricht unter
1 Prozent der anteiligen Bundesmittel). Im Rahmen der Zusatzvereinbarung
„Hilfe zur Administration“ meldet das Land Rheinland-Pfalz dem Bund, dass
zum Stichtag 31. Dezember 2020 bislang keine finanziellen Hilfen bewilligt
wurden. Gemäß § 10 der Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“
berichten die Länder im Rahmen der Nachweis- und Berichtspflichten erstmals
zum 30. Juni 2021 über Investitionen nach dieser Zusatzvereinbarung, weshalb
dem Bund diesbezüglich noch keine Informationen aus Rheinland-Pfalz
vorliegen.
Sonderprogramm Impfstoffentwicklung: Es wird auf die Antwort zu Frage 5
verwiesen.
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit: Im
Rahmen des Sonderprogramms Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und
Jugendarbeit wurden insgesamt 30 Anträge gestellt. 29 Anträge wurden positiv
beschieden. Dies entspricht einem Anteil von 96,7 Prozent. Ein Antrag wurde
abgelehnt. Dies entspricht einem Anteil von 3,3 Prozent.
Programm „Globaldarlehen an Landesförderinstitute für gemeinnützige
Organisationen“: Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
Corona-Teilhabe-Fonds: Hierzu liegen der Bundesregierung noch keine Daten
vor, da das Programm Corona-Teilhabe-Fonds erst am 1. Januar 2021 gestartet
ist und die Antragsfrist noch läuft.
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“: Hinsichtlich des
Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ wird auf die Statistik der Bundesagentur
für Arbeit auf der Internetseite
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Fo
rms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=20726&topic_f=ausbildungspla
etze-sichern-aps verwiesen.
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche: Aus Rheinland-Pfalz wurden
2020 insgesamt 115 Anträge auf eine Soforthilfe für die Reisebusbranche
gestellt.
Monat Anzahl
Juli 2020 50
August 2020 35
September 2020 30
Summe 115
Der Verfahrensstand stellt sich wie folgt dar:
Bearbeitungsstatus Anzahl ProzentualerAnteil
bewilligt 106 92,17 %
abgelehnt/zurückgenommen 9 7,83 %
in Bearbeitung 0 0,00 %
Summe 115 100,00 %
Aus Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2021 bislang insgesamt 89 Anträge auf
eine Soforthilfe für die Reisebusbranche gestellt.
Monat Anzahl
Januar 2021 72
Februar 2021 17
Summe 89
Der aktuelle Verfahrensstand stellt sich wie folgt dar:
Bearbeitungsstatus Anzahl prozentualerAnteil
bewilligt 48 53,93 %
abgelehnt/zurückgenommen 0 0,00 %
in Bearbeitung 13 14,61 %
Unbearbeitet 28 31,46 %
Summe 89 100,00 %
Das Verfahren 2021 ist noch nicht abgeschlossen (Antragsfrist endet am
15. März 2021).
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung/Fördermaßnahme „Ehrenamt
stärken. Versorgung sichern.“: Von 16 Anträgen in Rheinland-Pfalz ist ein Antrag
zurückgezogen worden. 100 Prozent wurden bearbeitet, 0 Prozent sind in
Bearbeitung und 0 Prozent wurden abgelehnt.
Coronahilfen Profisport: Im Hinblick auf die „Coronahilfen Profisport“ wird
auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Programm Neustart Kultur: Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
9. Aus welchen Gründen wurden Anträge abgelehnt (bitte aufschlüsseln
und erläutern)?
November- und Dezemberhilfe: In den Direktantragsverfahren zur November-
und Dezemberhilfe werden Anträge von Soloselbständigen mit einem
beantragten Fördervolumen von über 5 000 Euro zurückgewiesen. Zum Stichtag
22. Februar 2021 traf dies bei der Novemberhilfe auf 214 Anträge und bei der
Dezemberhilfe auf 162 Anträge aus Rheinland-Pfalz zu. Im Fachverfahren
wurden bei der Novemberhilfe 15 Anträge und bei der Dezemberhilfe drei Anträge
aus Rheinland-Pfalz abgelehnt, da entweder formale oder inhaltliche Vorgaben
nicht erfüllt wurden.
Überbrückungshilfe III: Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
Neustarthilfe: Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von
raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten: Mit Stand
vom 23. Februar 2021 wurde im Rahmen der Bundesförderung
Coronagerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen
Gebäuden und Versammlungsstätten ein Antrag mangels Antragsberechtigung
abgelehnt.
KfW-Studienkredit: Die häufigsten Ablehnungsgründe waren:
1. fehlende oder unzureichende Legitimationsunterlagen (notwendige
Sicherstellung einer nach dem Geldwäschegesetz konformen Legitimation der
Antragsteller) und Nachweise (z. B. Meldebestätigungen), sowie
2. von den Antragstellern fehlerhaft generierte Kreditangebote (fehlerhafte
Angaben im Kreditangebot).
Überbrückungshilfe für Studierende: Anträge auf den Zuschuss der
Überbrückungshilfe für Studierende wurden nicht zugesagt, weil gemäß den vom
BMBF erlassenen Richtlinien keine akute, pandemiebedingte Notlage vorlag,
die Frist für Nachbesserungen des Antrags verstrichen war, Unterlagen
unvollständig oder unleserlich eingereicht worden waren oder weil der tatsächliche
Kontostand zu hoch war.
Netzwerk Universitätsmedizin (NUM): Es wird auf die Antwort zu Frage 5
verwiesen.
Sonderprogramm Impfstoffentwicklung: Es wird auf die Antwort zu Frage 5
verwiesen.
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit: Im
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit wurde
ein Antrag abgelehnt, da mit dem Fehlen der Gemeinnützigkeit die
Zugangsvoraussetzung nicht erfüllt war.
Programm „Globaldarlehen an Landesförderinstitute für gemeinnützige
Organisationen“
Im KfW-Programm „Globaldarlehen an Landesförderinstitute für
gemeinnützige Organisationen“ wurden keine Anträge abgelehnt.
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“: Im Hinblick auf das
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ werden die Ablehnungsgründe
statistisch nicht erfasst.
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche: Das BAG hat im Rahmen des
Soforthilfeprogramms für die Reisebusbranche 2020 von den 115 Anträgen aus
Rheinland-Pfalz insgesamt sechs Anträge abgelehnt, weil die erforderlichen
Antragsvoraussetzungen nicht erfüllt waren.
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung/Fördermaßnahme „Ehrenamt
stärken. Versorgung sichern.“: Es wurden keine Anträge aus Rheinland-Pfalz
abgelehnt, ein Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen.
Coronahilfen Profisport: Im Hinblick auf die „Coronahilfen Profisport“ wird
auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Programm Neustart Kultur: Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
10. Für welche Maßnahmen wurden bisher wie viele Haushaltsmittel
ausgezahlt, und wie viele Mittel sind aktuell noch nicht vergeben (bitte
aufschlüsseln)?
Soforthilfe, Überbrückungshilfen und Außerordentliche Wirtschaftshilfe
(Novemberhilfe/Dezemberhilfe): Mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020
wurden für kleine und mittlere Unternehmen und Soloselbständige im Haushalt
für das Jahr 2020 im Kapitel 6002 Titel 683 01 (Corona-Soforthilfen für kleine
Unternehmen und Soloselbständige) Mittel in Höhe von 18 Mrd. Euro und im
Kapitel 6002 Titel 683 02 (Corona-Überbrückungshilfe für kleine und
mittelständische Unternehmen) Mittel in Höhe von 24,6 Mrd. Euro eingeplant. Im
Haushaltsjahr 2021 beträgt der Ansatz im Kapitel 6002 Titel 683 02 insgesamt
39,5 Mrd. Euro. Davon wurden bisher 11 Mrd. Euro dem BAFA zugewiesen.
Eine Aufteilung im Sinne einer Zusicherung oder Reservierung der im
Bundehaushalt etatisierten Mittel für einzelne Bundesländer erfolgt nicht. Der Bund
stellt die Mittel für die Corona-Hilfeprogramme bereit. Diese können von den
Bundesländern nach Bedarf abgerufen werden. Die Zuweisung erfolgt durch
das BAFA an die Bewilligungsstellen der Länder.
Im Haushaltsjahr 2020 wurden aus Kapitel 6002 Titel 683 01 Mittel in Höhe
von 14 080 477 322,97 Euro und aus Kapitel 6002 Titel 683 02 Mittel in Höhe
von 3 724 003 507,71 Euro an die Bundesländer zugewiesen oder direkt an die
Antragstellerinnen und Antragsteller ausgezahlt (Abschlags- und
Direktzahlungen).
Im Haushaltsjahr 2021 wurden aus Kapitel 6002 Titel 683 02 Mittel in Höhe
von 7 312 566 983,59 Euro an die Bundesländer zugewiesen oder direkt an die
Antragstellerinnen und Antragsteller ausgezahlt (Abschlags- und
Direktzahlungen).
KfW-Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“: Die von der KfW
zugelieferten Zahlen beziehen sich auf die zugesagten Mittel im Rahmen der
Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“. Das Zusagevolumen
beläuft sich hierbei auf 46,59 Mrd. Euro (mit Stand vom 19. Februar 2021). Es
erfolgte keine spezifische Aufteilung der Garantiesumme von bis zu 150 Mrd.
Euro (ohne Maßnahmenpaket Start-ups) auf die einzelnen Förderprogramme.
Das Maßnahmenpaket für Start-ups, welches Eigenkapital- und
eigenkapitalnahe Finanzierungen durchführt, umfasst insgesamt 2 Mrd. Euro. Das
Zusagevolumen beträgt in diesem Programm 1,33 Mrd. Euro (mit Stand vom 19. Februar
2021). Die Zahlen beziehen sich auf Finanzierungen in ganz Deutschland.
Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von
raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten: Insgesamt
stehen im Rahmen der Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung
von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und
Versammlungsstätten bundesweit 500 Mio. Euro zu Verfügung. Das Programm ist so
konzipiert, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller nach Maßnahmenende
einen Verwendungsnachweis einreichen, der dann vom BAFA geprüft wird.
Erst im Anschluss erfolgt die Auszahlung. Bisher sind aus Rheinland-Pfalz
keine Verwendungsnachweise beim BAFA zur Prüfung eingegangen. Damit
konnten noch keine Auszahlungen erfolgen. Abzüglich des Baransatzes für 2020
stehen seit dem 1. Januar 2021 bundesweit noch 490 Mio. Euro zur Verfügung.
Finanzhilfen Digitalisierung Gesundheitsämter/Pakt für den Öffentlichen
Gesundheitsdienst (ÖGD): Auf die Antworten zu den Fragen 5 bis 7 wird
verwiesen.
KfW-Studienkredit: Während der Haushaltsführung 2020 erstattete der Bund
der KfW für die pandemiebedingte Programmanpassung beim KfW-
Studienkredit zum Stichtag 30. November 2020 einen Betrag in Höhe von
17 884 594,54 Euro für die Zinsbefreiung der Kreditnehmenden. Während der
Haushaltsführung 2021 erfolgte bisher keine Erstattung.
Überbrückungshilfe für Studierende: Für den Zuschuss der Überbrückungshilfe
für Studierende wurden im Jahr 2020 134 Mio. Euro bereitgestellt. Im Jahr
2021 wurden bisher 145 Mio. Euro bereitgestellt, von denen 60,7 Mio. Euro
noch nicht per Zuwendung an die Studierenden- und Studentenwerke vergeben
sind. Die Mittel unterliegen der Jährlichkeit. Eine Aufteilung der Mittel nach
Studierenden- und Studentenwerken und damit indirekt auf die Länder erfolgt
anhand des tatsächlichen Bedarfs.
Netzwerk Universitätsmedizin (NUM): Es wird auf die Antwort zu Frage 5
verwiesen.
Sonderprogramm Impfstoffentwicklung: Es wird auf die Antwort zu Frage 5
verwiesen.
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit: Zur
Höhe der verwendeten Haushaltsmittel im Sonderprogramm Kinder- und
Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit für Einrichtungen im Bereich der
Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit mit
Übernachtungsangeboten wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Die Auszahlung der Mittel
an die programmumsetzenden Zentralstellen und die Weiterleitung der Mittel
an die Einrichtungen sind abgeschlossen.
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche: Hinsichtlich der Höhe der
bisher ausgezahlten Haushaltsmittel im Soforthilfeprogramm für die
Reisebusbranche wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Die im Jahr 2021 noch in
Bearbeitung befindlichen Anträge umfassen ein Volumen von 1 418 189,90
Euro (mit Stand vom 24. Februar 2021).
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung/Fördermaßnahme „Ehrenamt
stärken. Versorgung sichern.“: Die für das Bundesprogramm bewilligten und
ausgezahlten Mittel sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Bezeichnung der Maßnahme Laufzeitbeginn Laufzeitende Bewilligte Mittel Mittelabfluss
Für die Tafel XX, die wir seit 2019
betreiben, benötigen wir im Zuge der
Corona-Pandemie einen Kühlcontainer
und passive Kühlboxen zum Transport
von Lebensmitteln.
01.09.2020 28.11.2020 5.000,00 € 5.000,00 €
Unterstützung und Ausstattung der
Lebensmittelausgabe Brotkorb für
Bedürftige, die im Rahmen der Corona-
Pandemie notwendig geworden sind.
10.08.2020 30.11.2020 3.010,38 € 3.010,38 €
Unsere Gruppe Helfer*innen, bestehend
aus Einheimischen und geflüchteten
Menschen, die bisher schon in der „XX“
aktiv sind, erweitern ihre
Unterstützungsangebote und leisten
Einkaufshilfen für alte und beeinträchtigte
Menschen im westlichen Donnersbergkreis.
Über die Corona-Pandemie hinaus soll
damit eine nachhaltige Verbesserung der
Versorgungssicherung in einer ländlich
geprägten Region erreicht werden.
01.08.2020 30.11.2020 5.992,15 € 5.992,15 €
Ausbau Lieferservice durch
Anschaffung eines Fahrrades mit
Transportvorrichtung, Veränderung der
Lebensmittelausgabe zur Gewährleistung des
Abstandsgeboten und Kontaktreduzierung,
Verbesserung der digitalen Ausstattung,
zusätzliches Verpackungsmaterial.
17.08.2020 30.11.2020 8.000,00 € 8.000,00 €
Digital vernetzte Nachbarschaftshilfen
und Ehrenamtsstrukturen im Kreis XX 21.09.2020 30.11.2020 5.554,08 € 5.554,08 €
Dorfladen XX 01.11.2020 30.11.2020 6.960,00 € 5.921,90 €
Förderung des Bürgerladens XX mit
Corona Maßnahmen 19.10.2020 30.11.2020 2.251,60 € 2.250,00 €
Wetterschutz 01.10.2020 30.11.2020 2.510,00 € 2.510,00 €
Sicherstellung Nahversorgung mit
landwirtschaftlichen Produkten regionaler
Anbieter
19.10.2020 30.11.2020 4.540,00 € 4.540,00 €
Nachbarschaftshilfe XX 01.10.2020 30.11.2020 4.090,83 € 4.090,83 €
Die Tafelausgaben unter Corona-
Bedingungen arbeitsfähig halten 21.09.2020 30.11.2020 6.766,00 € 6.766,00 €
Versorgung sichern durch Dorfladen
„XX“ 01.10.2020 30.11.2020 4.595,00 € 4.595,00 €
Sicherheit für alle 15.09.2020 30.11.2020 5.142,00 € 5.142,00 €
Bezeichnung der Maßnahme Laufzeitbeginn Laufzeitende Bewilligte Mittel Mittelabfluss
Einkaufshilfe und technischer Notdienst
im ländlichen Raum 01.10.2020 30.11.2020 5.586,00 € 5.585,50 €
Tafelarbeit trotz Corona 05.10.2020 30.11.2020 7.993,00 € 7.812,14 €
Coronahilfen Profisport: Im Hinblick auf die „Coronahilfen Profisport“ wird
auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Programm Neustart Kultur: Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
11. Wie viele Anträge auf KfW-Corona-Hilfen sowie weitere KfW-
Sonderprogramme im Rahmen der Corona-Krise wurden bisher in Rheinland-
Pfalz gestellt (bitte nach Monaten sowie insgesamt aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf KfW-Corona-Hilfen sowie weitere KfW-
Sonderprogramme im Rahmen der Corona-Krise aus Rheinland-
Pfalz wurden bisher positiv oder negativ beschieden, sowie wie viele
sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in absoluten
sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf KfW-Corona-Hilfen sowie weitere KfW-
Sonderprogramme im Rahmen der Corona-Krise und Auszahlung
(bitte aufschlüsseln)?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
12. Sind der Bundesregierung im Hinblick auf die bisher genannten
Maßnahmen Betrugsfälle oder Betrugsversuche bekannt?
Soforthilfe, Überbrückungshilfe I und II, Novemberhilfe und Dezemberhilfe:
a) Wenn ja, wie viele Fälle sind bekannt bzw. werden untersucht (bitte
nach Fall, Datum, betroffenem Programm, Summe und weiteren
Angaben aufschlüsseln)?
Die Bewilligung der Corona-Unterstützungsmaßnahmen des Bundes
(Soforthilfe, Überbrückungshilfen und außerordentliche Wirtschaftshilfen) erfolgt in der
Zuständigkeit der Länder gemäß den einheitlich mit den Ländern
abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen. Dabei werden
Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch und Betrug von den Ländern wie bei
jedem anderen Wirtschaftsförderungsprogramm unter Beachtung des jeweils
gültigen Verwaltungsverfahrens- und Haushaltsrechts des Landes umgesetzt.
Der Bundesregierung liegen derzeit noch keine abschließenden Erkenntnisse zu
Betrugsfällen oder Betrugsversuchen in Rheinland-Pfalz vor. In den zwischen
Bund und Ländern vereinbarten Verwaltungsvereinbarungen zur Durchführung
der Corona-Unterstützungsmaßnahmen ist nach Beendigung der Hilfen die
Vorlage von Schlussberichten durch die Länder an den Bund vorgesehen, die
detaillierte Informationen über die Anzahl der Anträge, Bewilligungen,
Ablehnungen, Auszahlungen, etwaige Rückforderungen und auch zu Betrugsfällen
enthalten werden. Im Übrigen liegt der Bundesregierung eine vollständige
Erfassung der bisher eingeleiteten Ermittlungsverfahren nicht vor. Die
Strafverfolgung liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die Länder haben im Rahmen
des regelmäßigen Monitorings zur Durchführung der Corona-Soforthilfen dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) rund 14 300 bekannte
Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren mitgeteilt. Nach Einschätzung des
BMWi ist die Zahl der tatsächlich eingereichten Strafanzeigen und
Ermittlungsverfahren höher.
b) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um Missbrauch
der genannten Maßnahmen zu verhindern?
Die zur Bewältigung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen
bereitgestellten Soforthilfen des Bundes konnten vom Antragsberechtigten selbst beantragt
werden. In der Regel wurde aufgrund des im Antrag vom Unternehmen
dargelegten Liquiditätsengpasses die Soforthilfe unter dem Vorbehalt der
nachträglichen Überprüfung und gegebenenfalls Rückforderung bei Überkompensation
bewilligt.
Das Antragsverfahren bei den Überbrückungshilfen sieht die Einschaltung
eines sogenannten prüfenden Dritten vor. Dies ermöglicht eine zielgenaue und
weitgehend missbrauchsfreie, aber gleichzeitig unbürokratische Vergabe der
nicht unerheblichen öffentlichen Mittel. Der prüfende Dritte unterstützt die
Antragstellerin oder den Antragsteller bei der Ermittlung der für die Beantragung
erforderlichen Angaben u. a. zu Umsatzrückgängen und Fixkosten. Darüber
hinaus berät er die Antragstellerin oder den Antragsteller bei Fragen zu
Antragsvoraussetzungen und zum Antragsverfahren. Die Kosten, die der
Antragstellerin oder dem Antragsteller durch die Einbindung eines prüfenden Dritten
entstehen, sind im Rahmen der Überbrückungshilfen förderfähig.
Bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen „November- und Dezemberhilfe“
ist dem Grunde nach eine Antragstellung über einen prüfenden Dritten, wie
auch durch die Antragstellerin oder den Antragsteller selbst möglich. Die
eigenständige Antragstellung ist allerdings nur für Soloselbstständige möglich,
sofern sie bisher keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben und die
zu gewährende Novemberhilfe 5 000 Euro nicht übersteigt. Um in diesen
Fällen den Soloselbstständigen zu authentifizieren, ist die Verwendung des in der
Steuerverwaltung verwendeten ELSTER-Zertifikats vorgesehen. Dies
gewährleistet, dass die Novemberhilfe unmittelbar bei der oder dem Berechtigten
ankommt und verringert eine mögliche Missbrauchsgefahr. Soloselbständigen
steht damit ein Weg offen, die außerordentlichen Wirtschaftshilfen ohne
zusätzliche Kosten beantragen zu können.
KfW-Sondermaßnahme Corona-Hilfe für Unternehmen: Die folgenden
Informationen beziehen sich auf die Finanzierungen im Rahmen der Corona-
Sondermaßnahme der KfW in ganz Deutschland. Eine Aufgliederung der Fälle
nach Bundesländern ist nicht möglich.
Für das Jahr 2020 gilt: Seit es Corona-Kredite bei der KfW gibt, wurden
insgesamt 57 Vorgänge von extern an die KfW gemeldet bzw. wurden intern aktiv
von der KfW überprüft. 48 Fälle sind abgeschlossen, in neun Fällen fehlen
noch Unterlagen zur endgültigen Beurteilung. In fünf von 57 Fällen wurden die
Ermittlungsbehörden aktiv (Vorlage eines Auskunftsersuchens bei der KfW). In
drei Fällen wurde ein Strafantrag gestellt. Die Kreditarten ERP Gründerkredit
(17 mal), KfW Schnellkredit (17 mal) und KfW Unternehmerkredit (neunmal)
sind am häufigsten betroffen.
Für das Jahr 2021 gilt:
Im Jahr 2021 wurden mit Stand vom 19. Februar 2021 insgesamt 14 Vorgänge
von extern an die KfW gemeldet bzw. wurden intern aktiv von der KfW
überprüft. Vier Fälle sind abgeschlossen, in zehn Fällen fehlen noch Unterlagen zur
endgültigen Beurteilung. In drei von 14 Fällen wurden die
Ermittlungsbehörden aktiv (Vorlage eines Auskunftsersuchens bei der KfW). Im Jahr 2021
wurde noch kein Strafantrag gestellt. Die Kreditarten KfW Schnellkredit
(sechsmal) und KfW Unternehmerkredit (viermal) sind am häufigsten betroffen.
Eine Verurteilung wegen betrügerischer Handlungen im Zusammenhang mit
Corona-Krediten zum Nachteil der KfW ist bislang nicht bekannt. In den der
KfW bekannten Verdachtsfällen bzw. den von der KfW zur Anzeige gebrachten
Verdachtsfällen dauern die Ermittlungen aktuell nach den Informationen der
KfW noch an.
Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von
raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten: Im
Rahmen der Bundesförderung coronagerechte Um- und Aufrüstung von
raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten sind
der Bundesregierung keine Betrugsfälle bzw. Betrugsversuche bekannt.
KfW-Studienkredit: Der Bundesregierung sind keine Betrugsfälle oder
Betrugsversuche bekannt.
Überbrückungshilfe für Studierende: Betrugsversuche beim Zuschuss der
Überbrückungshilfe für Studierende sind nicht bekannt. Der Antrag auf den
Zuschuss ist nur über das Onlinetool möglich. Das Hochladen der Dateien erfolgt
ausschließlich verschlüsselt. Dabei wird ein mehrstufiges
Identitätsverifikationsverfahren angewendet.
Netzwerk Universitätsmedizin (NUM): Es wird auf die Antwort zu Frage 5
verwiesen.
Sonderprogramm Impfstoffentwicklung: Es wird auf die Antwort zu Frage 5
verwiesen.
Unterstützung anwendungsorientierter Forschung bei außeruniversitären
Forschungseinrichtungen: Betrugsversuche sind nicht bekannt. Projektanträge
werden stets auf die Notwendigkeit der Förderung hin geprüft.
Für alle Programme in Zuständigkeit des BMBF: Im BMBF erfolgt eine (auch
softwaregestützte) Plausibilitätskontrolle der Anträge, sodass bspw.
„Doppelanträge“ vermieden werden können.
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit: Im
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit sind
keine Betrugsfälle bekannt.
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche: Betrugsfälle oder
Betrugsversuche sind im Rahmen des Soforthilfeprogramms für die Reisebusbranche nicht
bekannt.
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung/Fördermaßnahme „Ehrenamt
stärken. Versorgung sichern.“: Betrugsfälle oder Betrugsversuche sind im Rahmen
der Fördermaßnahme „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern.“ nicht bekannt.
Coronahilfen Profisport: Dem BMI sind bezüglich der „Coronahilfen
Profisport“ keine Betrugsfälle oder Betrugsversuche bekannt. Zur Betrugsprävention
sind mehrere Maßnahmen vorgesehen. So ist eine Antragstellung
ausschließlich durch Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte
Buchprüfer möglich. Es bestehen bei Antragstellung umfangreiche
Bestätigungspflichten durch diese berufsrechtlich gebundenen und konzessionierten
Berufsgruppen. Die bewilligten Hilfen werden an die Finanzämter gemeldet
und es findet eine umfangreiche Schlussabrechnung statt.
13. In wie vielen Fällen mussten Soloselbstständige nach Kenntnis der
Bundesregierung Soforthilfen bzw. Überbrückungshilfen zurückzahlen,
da sie diese zur Deckung der Lebenshaltungskosten genutzt haben?
Zu den Gründen der Rückforderungen der Hilfen seitens der Länder von
Soloselbständigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
14. Wie viele Insolvenzanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in den Jahren 2015 bis 2019 im Durchschnitt monatlich in Rheinland-
Pfalz sowie bundesweit gestellt?
15. Wie viele Insolvenzanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seit März 2020 im Durchschnitt monatlich in Rheinland-Pfalz sowie
bundesweit gestellt?
16. Wie viele Insolvenzanträge wurden durch Soloselbstständige nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 im
Durchschnitt monatlich in Rheinland-Pfalz sowie bundesweit gestellt?
17. Wie viele Insolvenzanträge wurden durch Soloselbstständige nach
Kenntnis der Bundesregierung seit März 2020 im Durchschnitt
monatlich in Rheinland-Pfalz sowie bundesweit gestellt?
Die Fragen 14 bis 17 werden gemeinsam beantwortet.
Aus den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten ist jeweils
erkennbar, wie viele Insolvenzen pro Monat bzw. pro Jahr zu verzeichnen sind
und wie sich diese auf die verschiedenen Länder und nach der Zahl der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verteilen. Die aktuellsten Informationen liegen
für November 2020 vor. Die Datei ist abrufbar unter
https://www.destatis.de/D
E/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Gewerbemeldungen-Insolven
zen/Publikationen/_publikationen-innen-insolvenzen.html.
18. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in diesem Jahr bezüglich
des Insolvenzrechts umgesetzt (bitte aufschlüsseln und erläutern)?
19. Sind diese befristet, und wenn ja, wann laufen sie jeweils aus (bitte
aufschlüsseln)?
20. Plant die Bundesregierung die Verlängerung oder Veränderung
getroffener Maßnahmen bezüglich des Insolvenzrechts (bitte aufschlüsseln und
erläutern)?
Die Fragen 18 bis 20 werden gemeinsam beantwortet.
Am 19. Februar 2021 ist die von der Bundesregierung unterstützte
Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021 in
Kraft getreten (§ 1 Absatz 3 des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes).
Die Verlängerung soll sicherstellen, dass Unternehmen, die durch Zuschüsse im
Rahmen staatlicher Hilfsprogramme eine konkrete Aussicht auf Abwendung
ihrer Insolvenz haben, keinen Insolvenzantrag stellen müssen. Die Aussetzung
gilt dementsprechend für solche Schuldner, deren Insolvenzreife
pandemiebedingt ist und die im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 28. Februar 2021
Zuschüsse im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen
der COVID-19-Pandemie beantragt haben oder die, wenn eine Antragstellung
im genannten Zeitraum aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht
möglich war, jedenfalls zum Kreis der Antragsberechtigten gehören. Die
Aussetzung gilt nicht, wenn offensichtlich keine Aussicht auf Erhalt der staatlichen
Zuschüsse besteht oder die Zuschüsse für die Beseitigung der Insolvenzreife
unzureichend sind. Die Regelung ist rückwirkend zum 1. Februar 2021 in Kraft
getreten und knüpft damit nahtlos an die vorherige, bis zum 31. Januar 2021
geltende Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht an.
Abgesehen von Regelungen zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
wurden im Jahr 2020 die nachfolgenden, jeweils auf einen Entwurf der
Bundesregierung zurückgehenden Gesetze verabschiedet, die zugleich der Umsetzung
der EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (EU 2019/1023)
dienen:
Durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
wird die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre statt wie
bisher im Regelfall sechs Jahre verkürzt. Die Verkürzung gilt über die
Richtlinienvorgaben hinaus nicht nur für Unternehmerinnen und Unternehmer, sondern
auch für Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie betrifft rückwirkend auch die
Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden. Für
Insolvenzverfahren, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September
2020 beantragt wurden, wird das sechsjährige Verfahren stufenweise verkürzt.
Der Erhalt der Restschuldbefreiung nach drei Jahren setzt nicht mehr voraus,
dass Verbindlichkeiten in bestimmter Höhe getilgt wurden und die
Verfahrenskosten gedeckt sind. Allerdings müssen Schuldnerinnen und Schuldner auch
künftig bestimmten Pflichten und Obliegenheiten nachkommen und werden
bspw. in der sog. Wohlverhaltensphase stärker zur Herausgabe von erlangtem
Vermögen herangezogen.
Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanIns-
FoG), das neben der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1023 auch der
Umsetzung der Erkenntnisse aus der Evaluation (Bundestagsdrucksache 19/4880) des
Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom
7. Dezember 2011 dient, ist in wesentlichen Teilen am 1. Januar 2021 in Kraft
getreten. Der im Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen
für Unternehmen (Artikel 1 SanInsFoG) vorgesehene präventive
Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Restrukturierung auf der
Grundlage eines Restrukturierungsplans unter Beteiligung der Gläubiger
außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Darüber hinaus sieht das SanInsFoG für das
Jahr 2021 Erleichterungen für Unternehmen vor, deren Insolvenz auf die
COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist. Hierzu gehört ein erleichterter
Zugang zum (vorläufigen) Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung einschließlich
Schutzschirmverfahren und ein verkürzter Prognosezeitraum von vier Monaten
für die Erstellung der Fortführungsprognose im Rahmen der
Überschuldungsprüfung. Zudem werden Änderungen in der Insolvenzordnung vorgenommen,
unter anderem Nachschärfungen bei den Zugangsvoraussetzungen zum
Eigenverwaltungsverfahren. Für bestimmte durch die COVID-19-Pandemie
betroffene Unternehmen kommen bis zum 31. Dezember 2021 jedoch weiter die
bisherigen Vorschriften zum Eigenverwaltungsverfahren zur Anwendung.
21. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Zahl der
Insolvenzanträge nach Ende der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
entwickeln (bitte bundesweit sowie für Rheinland-Pfalz aufschlüsseln)?
Nach Einschätzung der Bundesregierung wird sich die Zahl der
Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2021 bundesweit deutlich erhöhen. Die Bundesregierung
geht auf Basis aktueller Experteneinschätzungen (z. B. Bundesbank, IW Köln,
Bank für internationalen Zahlungsausgleich und Creditreform) davon aus, dass
die Zahl der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Jahr 2019, in dem es
laut Statistischem Bundesamt 18 749 Unternehmensinsolvenzen gab, um eine
vierstellige, gegebenenfalls sogar niedrige fünfstellige Zahl an
Unternehmensinsolvenzen ansteigen wird. Angesichts der Einzigartigkeit der COVID-19-
Pandemie sind solche Prognosen mit hoher Unsicherheit behaftet.
Einschätzungen zur Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen finden sich auch auf der
Internetseite des BMWi: „Wie groß wird die Insolvenzwelle?“, in: Schlaglichter
der Wirtschaftspolitik, Ausgabe 12/2020, Seite 20 und folgende, abrufbar unter:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Monatsbericht/Monatsbericht-
Themen/2020/2020-12-wie-gross-wird-die-insolvenzwelle.pdf?__blob=publica
tionFile&v=4. Zur weiteren Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen
aufgeschlüsselt nach Bundesländern liegen der Bundesregierung keine Informationen
vor.
22. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Gläubiger,
die durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht selbst von einer
Insolvenz betroffen ist (bitte bundesweit sowie für Rheinland-Pfalz
aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]