Diskriminierendes Verhalten von Jobcentern und Familienkassen gegenüber ausländischen EU-Angehörigen
der Abgeordneten Katja Kipping, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Ulla Jelpke, Dr. Achim Kessler, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Dr. Kirsten Tackmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA Flüchtlingshilfe), Tacheles e. V. sowie eine Vielzahl von mitzeichnenden Vereinen und Bündnissen haben in einem Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 9. November 2020 auf die zunehmende Diskriminierung von Leistungsberechtigten aus EU-Staaten durch die Jobcenter hingewiesen. Die Beantragung von Leistungen durch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nichtdeutscher Herkunft werde zunehmend unberechtigt abgelehnt oder erheblich erschwert. Diese Ungleichbehandlungen aufgrund von Staatsangehörigkeit seien zudem zunehmend strukturell angelegt. Als wesentliche Ursache für die diskriminierende Praxis sehen die Verfasserinnen und Verfasser die interne Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit (BA) „Bekämpfung von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch im spezifischen Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit“. Die Arbeitshilfe sehe vor, dass betroffene Leistungsberechtigte eine Vielzahl von Prüfkriterien zu erfüllen haben, die faktisch aber kaum zu erfüllen seien.
Gleichzeitig erreichen die Fragestellenden Berichte von Betroffenen, die ähnliche Erfahrungen wie die zuvor geschilderten bei der Beantragung von Leistungen bei den Familienkassen gemacht haben. So wird etwa im Rahmen der Beantragung von Kindergeld in einem den Fragestellenden vorliegendem Bescheid die umfangreiche Einreichung von verschiedensten Unterlagen zu den aktuellen Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnissen eingefordert. Insgesamt werden 18 verschiedene Dokumente verlangt sowie zusätzlich für alle Einkommens- bzw. Ausgaben-relevanten Punkte zusätzlich Kontoauszüge zur Bestätigung.
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die von ihrer Freizügigkeit Gebrauch machen und in Deutschland leben, arbeiten besonders häufig in prekären oder sogar ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen. Viele der Betroffenen befinden sich trotz Erwerbsarbeit in einer schwierigen sozialen und ökonomischen Lage. Ihre Beschäftigungsverhältnisse zeichnen sich durch starke Abhängigkeitsverhältnisse gegenüber den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern aus. Hinzu kommen Sprachbarrieren und bürokratische Hürden. Obwohl die gezahlten Löhne oft nicht reichen, um für sich und ihre Familien den nötigen Lebensunterhalt zu bestreiten, werden durch die genannte Arbeitshilfe der BA Menschen an der Inanspruchnahme von rechtmäßigen SGB-II-Leistungsansprüchen gehindert.
Stattdessen werden die EU-angehörigen Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller unter Generalverdacht (der Bandenkriminalität) gestellt. Aus den Opfern von Arbeitsausbeutung werden so Täterinnen und Täter gemacht. Offenbar wird EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern in ähnlicher Weise die Beantragung von Leistungen der Familienkassen erschwert. In der Folge unterschreiten viele dieser Menschen das menschenwürdige Existenzminimum. Die soziale Folge ist ein Leben am Rand der Gesellschaft. Für alle Betroffenen, insbesondere für besonders schutzbedürftige Gruppen, wie Familien, Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderungen, ist diese Praxis nicht hinnehmbar. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller werden so offenbar zentrale Prinzipien der europäischen Integration, wie das Diskriminierungsverbot und die Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerfreizügigkeit, missachtet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Liegen der Bundesagentur für Arbeit empirische Befunde vor, die das Ausmaß von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch quantifizieren (wenn ja, bitte ausführen)?
Plant die Bundesagentur für Arbeit, die interne Arbeitshilfe „Bekämpfung von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch im spezifischen Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit“ aufgrund der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Kritik von Verbänden und Organisationen, die in der Praxis mit den Auswirkungen dieser Arbeitshilfe befasst sind, zurückzunehmen oder zumindest grundlegend zu überarbeiten (wenn nein, warum nicht)?
Warum ist die Arbeitshilfe mit dem Zusatz „Nur für den internen Dienstgebrauch“ versehen und nicht veröffentlicht worden, obwohl die Betroffenen nach Ansicht der Fragesteller ein Recht darauf haben, die Grundlagen für die Beurteilung und Entscheidung eines Sachverhalts durch die zuständige Behörde zu kennen?
Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesagentur für Arbeit, um Diskriminierung in Jobcentern, insbesondere aufgrund der Staatsangehörigkeit oder der Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder kulturellen Minderheit, zu verhindern?
Sind der Bundesregierung Fälle von Diskriminierung in Jobcentern bekannt (wenn ja, bitte genauer ausführen und quantifizieren)?
Wurde Diskriminierung in Jobcentern bisher zum Gegenstand in von der Bundesregierung beauftragten Studien, inwieweit und in welchem Umfang gibt es beispielsweise entsprechende Schulungen des Personals, Informationsangebote, interne Dienstanweisungen usw.?
Sind der Bundesregierung Berichte aus der Praxis der Jobcenter bekannt, nach denen
a) es zu Zurückweisungen von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern bereits in der Eingangszone der Jobcenter kommen soll und zum Teil die Annahme von Anträgen auf Hilfen nach dem SGB II ohne Angabe von Gründen oder mit Hinweisen auf fehlende Deutschkenntnisse verweigert wird,
b) es immer wieder dazu kommen soll, dass der Erwerbstätigenstatus der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, insbesondere bei Beschäftigten im Niedriglohnbereich und in Teilzeit (einschließlich Minijobs), nicht erkannt oder bestritten wird,
c) Leistungen mit der Begründung verweigert werden sollen, dass die Aufnahme der Erwerbstätigkeit „missbräuchlich“ und nur zum Zwecke des ergänzenden Sozialleistungsbezugs sei,
d) von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern Nachweise und Dokumente verlangt werden sollen, die nicht originär notwendig sind, um die Anspruchsvoraussetzung auf SGB II oder Kindergeld zu prüfen, und die weit über das erforderliche Maß hinausgehen,
e) Leistungen während des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit bei EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern verweigert werden sollen,
f) bei unverheirateten Paaren mit gemeinsamen Kindern, bei denen ein Elternteil über das Freizügigkeitsrecht allein zum Zweck der Arbeitssuche verfügt, Leistungen einzelnen Personen in der Bedarfsgemeinschaft verweigert werden sollen?
Wenn ja, wie bewertet sie diese Berichte, und welche Maßnahmen ergreift sie diesbezüglich?
Wenn nein, wie erklärt sie sich entsprechende Berichte von in der Praxis arbeitenden Verbänden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Anstrengungen unternimmt sie, um entsprechende Vorwürfe aufzuklären?
Hält die Bundesregierung interne Vorgaben und Dienstanweisungen zu den in der Frage 7 im Einzelnen benannten Punkten für hinreichend klar, um zu verhindern, dass es zu unverhältnismäßigen Anforderungen oder Auflagen oder zu unzulässigen Praktiken der Ablehnung kommt, und welche Präzisierungen oder Änderungen der jeweiligen internen Anweisungen sind diesbezüglich ggf. geplant (bitte ausführen)?
Ist es zutreffend, dass es eine Weisung an die Familienkassen gibt, mit der Unionsangehörige aufgefordert werden, bei Kindergeldanträgen ggf. weitere Dokumente einzufordern, etwa: Bescheinigung des Vermieters einschließlich Anzahl bzw. Namen der Personen, die in dieser Wohnung leben; Wohnungsmietvertrag bzw. Kaufvertrag für Immobilien; Bescheinigung des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio; Nachweis über Mietzahlungen (Kontoauszüge, Quittungen); Nebenkostenabrechnungen; Vertrag mit dem Energieversorger; Nachweis über geleistete Abschlagszahlungen an den Energieversorger; Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt im bisherigen Aufenthaltsland; Nachweise über den Kindergartenbesuch von Kindern, ärztliche Bescheinigung über die Wahrnehmung der pflichtgemäßen Untersuchung der Kinder unter sechs Jahren?
a) Wenn ja, von wem stammt die Weisung, aus welchen Gründen wurde sie wann erlassen, und weshalb wird diese ggf. nicht veröffentlicht?
b) Wenn nein, welche ähnlichen internen Weisungen zu diesem Thema gibt es (bitte so genau wie möglich mit Datum darstellen)?
Inwieweit sind die in Frage 10 genannten Nachweise bzw. Dokumente für die Prüfung eines Anspruchs auf Kindergeld erforderlich, und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Einforderung der genannten Dokumente (bitte zu jedem der genannten Dokumente bzw. Nachweise einzeln ausführen)?
Hält die Bundesregierung es für verhältnismäßig und mit den internen Vorschriften vereinbar, wenn bei einem Kindergeldantrag die in Frage 10 genannten Nachweise bzw. Dokumente eingefordert werden?
Warum werden von deutschen Staatsangehörigen oder Unionsangehörigen aus bestimmten Ländern entsprechende Dokumente bzw. Nachweise nicht verlangt, obwohl auch in diesen Fällen Kinder im Ausland leben können, und inwieweit sieht die Bundesregierung hierin ggf. eine unzulässige Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit (bitte ausführen)?
Welche Nachweise bzw. Dokumente von Unionsangehörigen dürfen nach Auffassung der Bundesregierung bei der Beantragung von Kindergeld verlangt werden, welche sollen weisungsgemäß in welchen Konstellationen verlangt werden, und wie ist die hiervon ggf. abweichende Praxis (bitte ausführen)?
Wie ist es mit dem für die Familienkassen geltenden Grundsatz der Datenminimierung (siehe Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz 2020, Kapitel „V 6.1 Sachverhaltsaufklärung“) zu vereinbaren, wenn bei ganzen Gruppen quasi vorsorglich ausführliche Nachweise und Dokumente gefordert werden, obwohl im Regelfall davon ausgegangen werden soll, dass Angaben der Kindergeldberechtigten vollständig und richtig sind und ihnen Glauben geschenkt werden kann, wenn nicht „greifbare Umstände“ auf falsche oder unvollständige Angaben hindeuten?
Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Kindergeldanträgen (bitte differenziert nach deutschen und unionsangehörigen Antragstellerinnen und Antragstellern darstellen und nach den zehn wichtigsten Mitgliedstaaten differenzieren), und wie ist eine ggf. deutlich längere Bearbeitungsdauer der Anträge von unionsangehörigen Antragstellerinnen und Antragstellern zu begründen?
Wie viele Kindergeldanträge wurden in den letzten zehn Jahren gestellt und wie viele davon abgelehnt (bitte jeweils nach Jahren differenzieren und dabei die Zahlen für Deutsche und Unionsangehörige – bitte auch nach den zehn wichtigsten Mitgliedstaaten differenzieren – jeweils gesondert ausweisen)?
Wie wird das Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. Januar 2021 (B 14 AS 25/20 R und B 14 AS 42/19 R), bei dem es um Leistungsbezüge von Unionsangehörigen bei geringfügig Beschäftigten mit schulpflichtigen Kindern geht, in die Praxis umgesetzt, und welche Änderungen interner Vorgaben oder Arbeitshilfen sind nach Auffassung der Bundesregierung insofern erforderlich (bitte darstellen)?