Antidiskriminierungsstelle des Bundes
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Laut dem Internetauftritt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend handelt es sich bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes um eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/ministerium/behoerden-beauftragte-beiraete-gremien/antidiskriminierungsstelle). Ihre Aufgaben sind im Antidiskriminierungsgesetz festgeschrieben. Die gesetzlichen Aufgaben umfassen Information, Beratung und auf Wunsch Unterstützung von Betroffenen bei einer gütlichen Beilegung, gegebenenfalls Vermittlung ortsnaher Unterstützungsangebote, Öffentlichkeitsarbeit, Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen, Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen sowie die regelmäßige Vorlage eines Berichtes an den Deutschen Bundestag, verbunden mit Empfehlungen zur Beseitigung und Vermeidung von Benachteiligungen.
Zudem ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Antidiskriminierungsstelle unter anderem mit Nichtregierungsorganisationen sowie Einrichtungen, die auf europäischer, Bundes-, Landes- oder regionaler Ebene zum Schutz vor Benachteiligungen tätig sind, zusammenarbeitet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele Beratungsstellen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes existierten jeweils in den Jahren von 2000 bis 2020, und wo genau waren diese Beratungsstellen ansässig (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln sowie die genaue Anschrift der jeweiligen Beratungsstelle angeben)?
Wie hoch waren die jährlichen Gesamtausgaben zur Finanzierung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie der dazugehörigen Beratungsstellen jeweils in den Jahren von 2000 bis 2020 (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Wie viele Mitarbeiter waren nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie bei den dazugehörigen Beratungsstellen insgesamt jeweils in den Jahren von 2000 bis 2020 beschäftigt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes jeweils in den Jahren von 2000 bis 2020 beraten, und bei wie vielen von diesen Personen erfolgte die Diskriminierung aufgrund
a) des Alters,
b) der Behinderung bzw. einer chronischen Krankheit,
c) der ethnischen Herkunft bzw. Rassismus,
d) des Geschlechts,
e) der Religion bzw. Weltanschauung oder
f) der sexuellen Identität (bitte absolute Zahlen angeben sowie auch den prozentualen Anteil an der Gesamtzahl der jeweils im Jahr beratenen Personen angeben sowie nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Mit welchen Nichtregierungsorganisationen und Einrichtungen, die zum Schutz vor Benachteiligungen tätig sind, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes jeweils in den Jahren von 2000 bis 2020 in welcher Form genau zusammengearbeitet (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?