[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr,
Otto Fricke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/27028 –
Corona-Hilfen und Corona-Maßnahmen des Bundes für Hessen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Corona-Krise ist eine enorme Herausforderung für ganz Deutschland.
Durch den weltweit gehemmten Konsum sowie durch Einschränkungen
entstehen deutschen Firmen und Gewerbetreibenden in den gesamten
Geschäftsjahren 2020 und 2021 hohe Umsatz- und damit Einnahmeausfälle. Für viele
stehen die wirtschaftliche Existenz, Arbeitsplätze und Wertschöpfung auf dem
Spiel. Es droht die Gefahr einer Welle unverschuldeter Insolvenzen (
https://w
ww.capital.de/wirtschaft-politik/rollt-die-grosse-insolvenzwelle-auf-uns-zu).
Im Rahmen ihrer verfassungsgemäßen Möglichkeiten hat die Bundesregierung
verschiedene Maßnahmen angestoßen, um die Auswirkungen der Corona-
Krise abzuschwächen. Insbesondere Soforthilfen und Kreditprogramme
wurden vom Bund oder in Abstimmung mit den Ländern angestoßen. Für Hessen
ist eine schnelle und umfassende Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen
aufgrund seiner zahlreichen und vielfältigen Unternehmen von großer
Bedeutung.
1. Wie viele Anträge auf Soforthilfen des Bundes wurden bisher in Hessen
gestellt (bitte nach Monaten sowie insgesamt aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf Soforthilfen des Bundes aus Hessen wurden
bisher positiv oder negativ beschieden, sowie wie viele sind aktuell
noch in Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in absoluten sowie
prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet.
Die zur Bewältigung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen
bereitgestellten Soforthilfen des Bundes wurden von Anfang April 2020 bis zum 31. Mai
2020 (Antragsende) beantragt. Die Angaben zu den Corona-Soforthilfen in
Hessen aufgeschlüsselt nach Monaten sind der nachfolgenden Übersicht zu
entnehmen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28042
19. Wahlperiode 26.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 26. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Anzahl Anträge
absolut
Anzahl Anträge
prozentual
Bewilligungen
Anzahl absolut
Bewilligungen
prozentual
April 2020 111.320 87,24 76.463 76,21
Mai 2020 16.278 12,76 15.280 15,23
Juni 2020 Antragstellung war bis 31. Mai 2020
möglich
6.637 6,62
Juli bis November 2020 1.947 1,94
Gesamt * 127.598 100 100.327 100
* Stand 28. Februar 2021
Mit Stand vom 31. Dezember 2020 sind in Hessen 23 751 Anträge abgelehnt
und 3 520 Anträge noch nicht abschließend bearbeitet worden.
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf Soforthilfe und Auszahlung?
Für die Soforthilfe hat der Bund die Mittel bereitgestellt. Die Bewilligung,
Auszahlung und Rückforderung liegt gemäß den einheitlich mit den Ländern
abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen in
eigenverantwortlicher Zuständigkeit bei den Ländern. Auswertungen über
Ablehnungen oder die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegen der Bundesregierung
nicht vor.
2. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe I des Bundes wurden
bisher in Hessen gestellt (bitte nach Monaten sowie insgesamt
aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe I des Bundes aus
Hessen wurden bisher positiv oder negativ beschieden, sowie wie
viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in
absoluten sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet.
Mit Stand vom 17. März 2021 wurden 9 923 Anträge gestellt, davon wurden
1 086 wieder zurückgezogen. Insgesamt wurden 9 923 Anträge positiv
beschieden. 155 Anträge wurden abgelehnt und damit negativ beschieden. Bei 223
Anträgen handelt es sich um Änderungsanträge zu Erstanträgen, deren
Bearbeitungsstatus sich im Reporting auch nach Bewilligung und Auszahlung nicht
verändert.
Die absoluten Antragszahlen (gesamt und monatlich), die Anzahl der positiv
(Status „in Auszahlung“ und „teilbewilligt“) und negativ (Status „abgelehnt“)
beschiedenen Anträge sowie die Anzahl aller weiteren in Bearbeitung
befindlichen Anträge für die Überbrückungshilfe I (absolut und prozentual) sind den
nachfolgenden Tabellen (mit Auswertung zum 17. März 2021) zu entnehmen.
Anträge Überbrückungshilfe I
Hessen – Anträge nach Monaten Anzahl Anträge
Juli 2020 1.591
August 2020 2.819
September 2020 5.378
Oktober 2020 1.486
November 2020 142
Dezember 2020 1
Februar 2021 2
Gesamt 11.419
Überbrückungshilfe I
Hessen – Bearbeitungsstatus
Anzahl Anträge
absolut
Anzahl Anträge
prozentual
positiv beschieden 9.923 86,90
negativ beschieden 155 1,36
Änderung beantragt 233 2,04
offen/in Bearbeitung 22 0,19
zurückgezogen 1.086 9,51
Gesamt 11.419 100,00
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf Corona-Überbrückungshilfe I und
Auszahlung?
Zur Bewältigung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen stellt die
Bundesregierung die Mittel für das Programm Überbrückungshilfe I bereit. Die
Bewilligung und Auszahlung der Hilfen des Bundes erfolgt eigenverantwortlich
durch die Länder gemäß den einheitlich mit den Ländern abgeschlossenen
Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen.
Zu der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer liegen der Bundesregierung keine
Daten vor.
3. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe II des Bundes wurden
bisher in Hessen gestellt (bitte nach Monaten sowie insgesamt
aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe II des Bundes aus
Hessen wurden bisher positiv oder negativ beschieden, sowie wie
viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in
absoluten sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet.
Mit Stand vom 17. März 2021 wurden 13 990 Anträge gestellt, davon wurden
691 wieder zurückgezogen. 12 518 Anträge wurden positiv beschieden. 19
Anträge wurden abgelehnt und damit negativ beschieden.
Die absoluten Antragszahlen (gesamt und monatlich), die Anzahl der positiv
(Status „Resolved-FullPayment“, „Resolved-PartialPayment“ und „in
Auszahlung“) und negativ (Status „abgelehnt“) beschiedenen Anträge sowie alle
weiteren in der Bearbeitung befindlichen Anträge für die Überbrückungshilfe II
(absolut und prozentual) sind den folgenden Tabellen (mit Auswertung zum
17. März 2021) zu entnehmen.
Überbrückungshilfe II Anzahl AnträgeHessen – Anträge nach Monaten
Oktober 2020 296
November 2020 3.786
Dezember 2020 4.814
Januar 2021 2.386
Februar 2021 1.879
März 2021 829
Gesamt 13.990
Überbrückungshilfe II Anzahl Anträge Anzahl Anträge
Hessen – Bearbeitungsstatus absolut prozentual
positiv beschieden 12.518 89,48
negativ beschieden 19 0,14
noch in Bearbeitung 762 5,45
zurückgezogen 691 4,94
Anträge gesamt 13.99 100,00
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf Corona-Überbrückungshilfe II und
Auszahlung?
Zur Bewältigung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen stellt die
Bundesregierung die Mittel für das Programm Überbrückungshilfe II bereit. Die
Bewilligung und Auszahlung der Hilfen des Bundes erfolgt eigenverantwortlich
durch die Länder gemäß den einheitlich mit den Ländern abgeschlossenen
Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen.
Zu der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer liegen der Bundesregierung keine
Daten vor.
4. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe III des Bundes
wurden bisher in Hessen gestellt (bitte nach Monaten sowie insgesamt
aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe III des Bundes
aus Hessen wurden bisher positiv oder negativ beschieden, sowie wie
viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in
absoluten sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
b) Wie viele Unternehmen aus Hessen haben derzeit eine
Abschlagszahlung erhalten?
c) Wann konkret ist der Beginn der Auszahlung der Überbrückungshilfe
III geplant?
Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet.
Überbrückungshilfe III:
Die Beantragung der Überbrückungshilfe III ist seit dem 10. Februar 2021
möglich. Die Bearbeitung, Prüfung und reguläre Auszahlung der Anträge durch
die Bewilligungsstellen der Länder erfolgt seit dem 17. März 2021. Zum
Stichtag 17. März 2021 wurden noch keine Anträge im regulären Verfahren positiv
oder negativ beschieden. Von den bisher in Hessen gestellten Anträgen (6 419)
haben bereits 5 797 Anträge eine Abschlagszahlung erhalten. Dies entspricht
einem prozentualen Anteil von 90 Prozent.
Die absoluten Antragszahlen (gesamt und monatlich) zur
Überbrückungshilfe III sind der folgenden Tabelle (mit Auswertung zum 17. März 2021) zu
entnehmen.
Überbrückungshilfe III Anzahl AnträgeHessen – Anträge nach Monaten
Februar 2021 2.691
März 2021 3.728
Gesamtergebnis 6.419
Neustarthilfe (Programmteil der Überbrückungshilfe III):
Der Zuschuss im Rahmen der Neustarthilfe wird als Vorschuss ausgezahlt,
bevor die tatsächlichen Umsätze im Förderzeitraum feststehen. Erst nach Ablauf
des Förderzeitraums, also ab Juli 2021, wird auf Basis des endgültig realisierten
Umsatzes der Monate Januar bis Juni 2021 die Höhe des Zuschusses berechnet,
auf den die Soloselbständigen Anspruch haben. Insofern kann derzeit noch
keine Aussage dazu getroffen werden, wie viele der Anträge positiv oder
negativ beschieden wurden. Die Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt in der Regel
wenige Tage nach Antragstellung.
Von den bisher in Hessen gestellten Anträgen (6 627) wurden bereits 6 230
Anträge ausgezahlt (mit Stand vom 17. März 2021). Dies entspricht einem
prozentualen Anteil von rund 94 Prozent.
Die absoluten Antragszahlen (gesamt und monatlich) zur Neustarthilfe sind der
folgenden Tabelle (mit Auswertung zum 17. März 2021) zu entnehmen.
Neustarthilfe Anzahl AnträgeHessen – Anträge nach Monaten
Februar 2021 4.063
März 2021 2.564
Gesamtergebnis 6.627
5. Wie viele Anträge auf vom Bund unterstützte Kreditprogramme für
Hessen wurden bisher in Hessen gestellt (bitte nach Monaten sowie
insgesamt aufschlüsseln)?
Aufgrund des Gesamtkontexts der Anfrage bezieht sich die Antwort zu Frage 5
auf die gewerblichen Corona-Hilfsprogramme der KfW. Diese decken sich mit
den Programmen der Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“ (dazu
zählen der KfW-Unternehmerkredit, KfW-Unternehmerkredit KMU, ERP-
Gründerkredit Universell HF, ERP-Gründerkredit Universell KMU HF, KfW-
Schnellkredit 2020, KfW-Sonderprogramm Direktbeteiligung für
Konsortialfinanzierung, Maßnahmenpaket für Start-ups, Globaldarlehen für
gemeinnützige Organisationen, wobei Hessen am Programm „Globaldarlehen an
Landesförderinstitute für gemeinnützige Organisationen“ nicht teilnimmt). Die
Fragen 5 und 12 werden dementsprechend zusammen beantwortet.
a) Wie viele Anträge auf vom Bund unterstützte Kreditprogramme für
Hessen wurden bisher positiv oder negativ beschieden, sowie wie
viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in
absoluten sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
In der untenstehenden Tabelle wird die Anzahl der Anträge in Hessen in den
Programmen der Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“ nach
Zusagen, in Bearbeitung und Absagen für jeden Monat seit Initialisierung der
Maßnahme aufgeschlüsselt (mit Stand vom 11. März 2021). Differenzen
zwischen Antragszahlen und der Summe aus Zusagen, Anträge in Bearbeitung und
Absagen sind auf die von den Antragstellerinnen und Antragstellern
zurückgezogenen Anträge und stornierten Zusagen zurückzuführen. Zusagen werden
jeweils dem Monat zugerechnet, in dem die Zusage stattgefunden hat, nicht dem
Monat, in dem der zugesagte Antrag eingegangen ist. Dies ist bei der
Interpretation der prozentweisen Betrachtung zu berücksichtigen.
Hessen Anträge in Bearbei-tung Zusagen
Zusagen
in
Prozent
Ablehnungen Ablehnungen in Prozent
2020 April 1.954 0 1.745 89,3 % 0 0 %
2020 Mai 1.923 0 1.860 96,7 % 1 0 %
2020 Juni 1.058 0 1.016 96,0 % 0 0 %
2020 Juli 743 0 722 97,2 % 1 0 %
2020 August 435 0 422 97,0 % 0 0 %
2020 September 427 0 413 96,7 % 0 0 %
2020 Oktober 344 0 325 94,5 % 0 0 %
2020 November 392 0 388 99,0 % 2 1 %
2020 Dezember 636 0 627 98,6 % 0 0 %
2021 Januar 530 0 525 99,1 % 0 0 %
2021 Februar 453 0 451 99,6 % 0 0 %
Gesamt 8.895 8.494 95,5 % 4 0 %
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf vom Bund unterstützte Kreditprogramme für
Hessen und Auszahlung?
Der Zeitraum zwischen Antrag und erster Auszahlung eines Darlehens ist
maßgeblich vom Endkreditnehmer abhängig, da dieser innerhalb der Abruffrist über
den Zeitpunkt der ersten Auszahlung entscheidet, zu dem er die Mittel über die
Hausbank abruft. Die Zeiträume zwischen Antrag und Auszahlung sind somit
sehr individuell und volatil. Über den Zeitraum zwischen Antragseingang und
erster Auszahlung liegen zudem keine strukturierten Daten vor, sodass eine
entsprechende Ermittlung eines Durchschnittswertes nicht möglich ist.
6. Welche weiteren finanziellen Hilfen wurden von Seiten des Bundes
bisher für Hessen bzw. in Hessen ansässige Bürger, Unternehmen,
Gewerbetreibende oder andere im Rahmen der Corona-Krise zugesagt (bitte
aufschlüsseln und erläutern)?
KfW-Studienkredit
Neben der Überbrückungshilfe in Form eines Zuschusses für Studierende in
pandemiebedingten Notlagen (siehe unten) wurde seit Mai 2020 der
Studienkredit als bewährtes Programm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
durch vorübergehende Sonderregelungen ergänzt. Das Darlehen wurde
pandemiebedingt für alle Darlehensnehmenden während der Auszahlungsphase bis
zum Jahresende 2021 zinslos gestellt. Die Kosten trägt der Bund. Grundsätzlich
gelten die allgemeinen Bedingungen des KfW-Studienkredits mit einer
maximalen monatlichen Auszahlung von 650 Euro. Darüber hinaus wurde für diese
Säule der Überbrückungshilfe im Frühjahr 2020 der Berechtigtenkreis auf
ausländische Studierende aus Drittstaaten und EU-Bürger, die sich erst kürzer als
drei Jahre in Deutschland aufhalten, befristet erweitert, so dass auch sie den
Studienkredit in Anspruch nehmen konnten und somit von der Zinsfreistellung
während der Auszahlungsphase bis Jahresende 2021 profitieren.
Überbrückungshilfe für Studierende
In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Studentenwerk (DSW) hat das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Juni 2020 die
Überbrückungshilfe für Studierende geschaffen, die aus einem monatlich zu
beantragenden, nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 500 Euro besteht.
Der Zuschuss kann online beantragt werden. Die Anträge werden von den
regional zuständigen Studierenden- und Studentenwerken vor Ort eigenständig
bearbeitet.
Netzwerk Universitätsmedizin (NUM)
Aus Hessen sind die Universitätsklinika Frankfurt und Gießen/Marburg Partner
im Netzwerk Universitätsmedizin und an mehreren Teilprojekten beteiligt.
DigitalPakt Schule
Bund und Länder haben gemeinsam drei Zusatzvereinbarungen zum Digital-
Pakt Schule beschlossen: „Sofortausstattungsprogramm“, „Administration“ und
„Leihgeräte für Lehrkräfte“.
Unterstützung anwendungsorientierter Forschung bei außeruniversitären
Forschungseinrichtungen
Im Rahmen der Förderrichtlinie „Unterstützung anwendungsorientierter
Forschung bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen“ flossen 2020 Mittel
an Institute der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG-Institute) in Hessen.
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
Das Sonderprogramm „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
2020“ ist am 27. August 2020 in Kraft getreten. Die Antragsfrist für die
Einrichtungen lief bis 30. September 2020. Die Weiterleitung der Mittel von den
programmumsetzenden Zentralstellen an die Einrichtungen ist abgeschlossen.
Das Sonderprogramm 2021 ist am 1. März 2021 in Kraft getreten. Die
Antragsfrist läuft noch bis 28. März 2021.
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Das Konjunkturpaket „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern,
Zukunftsfähigkeit stärken“ vom 3. Juni 2020 sieht u. a. Maßnahmen zur
Sicherung des Ausbildungsplatzangebots von Berufsausbildungen vor. Diese
Maßnahmen wurden mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
umgesetzt. Die Umsetzung des Programms erfolgt in zwei getrennten
Förderrichtlinien. Mit der Ersten Förderrichtlinie, die zum 1. August 2020 in Kraft getreten
ist, werden folgende Förderleistungen gewährt:
1. Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus,
2. Ausbildungsprämie plus bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus,
3. Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit,
4. Übernahmeprämie für Azubis aus insolventen Betrieben.
Von diesen Förderleistungen können auch Ausbildungsbetriebe in Hessen
profitieren.
Corona-Teilhabe-Fonds
Der Deutsche Bundestag hat am 2. Juli 2020 den zweiten Nachtragshaushalt
2020 beschlossen. Im Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales wurde ein neuer Haushaltstitel 1105/684 07 „Zuschüsse für
Einrichtungen der Behindertenhilfe und Inklusionsunternehmen“ ausgebracht. Mit dem
Mittelansatz von 100 Mio. Euro sollen wegen der wirtschaftlichen Folgen der
COVID-19-Pandemie die über 900 Inklusionsunternehmen in Deutschland,
Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige
Sozialunternehmen unterstützt werden (sogenannte Corona-Teilhabe-Fonds).
Davon können auch Antragstellerinnen und Antragsteller aus Hessen profitieren.
Sozialdienstleister-Einsatzgesetz
Es ist möglich, dass in Hessen ansässige soziale Dienstleister Zuschüsse nach
dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) erhalten haben. Die Höhe dieser
Zuschüsse lässt sich nicht ohne Weiteres ermitteln, da es für die Beantragung
der Zuschüsse unerheblich ist, in welchem Bundesland der Dienstleister
ansässig ist. Das SodEG sichert den Bestand von sozialen Dienstleistern, die
pandemiebedingt ihre Dienstleistungen nicht oder nur eingeschränkt erbringen
können. Mit dem SodEG verpflichten sich die sozialen Dienstleister, alle ihnen
zumutbaren und rechtlich zulässigen Unterstützungsmöglichkeiten zur
Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Krise zur Verfügung zu stellen. Im
Gegenzug erhalten sie von den Leistungsträgern monatliche finanzielle Zuschüsse,
um ihren Bestand zu sichern. So wird die wichtige soziale Infrastruktur
erhalten, z. B. im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, der Rehabilitation oder von
Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“/Fördermaßnahme „Ehrenamt
stärken. Versorgung sichern“
Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung hat im Rahmen des
Bundesprogramms „Ländliche Entwicklung“ die bundesweite
Fördermaßnahme „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern.“ angeboten. Mit der
Fördermaßnahme wurden ehrenamtliche Initiativen unterstützt, die sich während der
Corona-Pandemie um die nachbarschaftliche Lebensmittelversorgung von
vulnerablen Bevölkerungsgruppen im ländlichen Raum gekümmert haben.
Förderung des Stallumbaus zur Verbesserung der Haltungsbedingungen
von Sauen
Das Bundesprogramm dient der Förderung der kurzfristigen und vorzeitigen
Umsetzung der zukünftig einzuhaltenden Anforderungen in der Sauenhaltung
(Verbot der Kastenstandhaltung im Deckzentrum etc.) und richtet sich an
Sauenhalter im gesamten Bundesgebiet. Das Programm ist bundesweit mit
300 Mio. Euro ausgestattet. Die Förderrichtlinie ist am 17. September 2020 in
Kraft getreten.
Förderung von Investitionen in der Holzwirtschaft
Unternehmen werden durch Zuschüsse zu Investitionen in die werterhaltende
bzw. wertsteigernde Nutzung von Kalamitätsholz, zur vermehrten Nutzung von
Laubholz und zum Ausbau der Nutzung von Holz als Baustoff unterstützt. Das
Programm ist bundesweit mit 15 Mio. Euro für 2021 ausgestattet. Die
Förderrichtlinie ist am 4. März 2021 in Kraft getreten. Informationen über
Auszahlungen und mögliche Ablehnungen liegen derzeit noch nicht vor.
Förderung des klimafreundlichen Bauens mit Holz
Es werden Beratungsleistungen für Unternehmen, Verbände, Institutionen und
Organisationen der Holzwirtschaft einschließlich Holzbau/Holzbauplanung
sowie die Bildung von Innovationsclustern im Bereich Holzbau gefördert. Mit der
Förderung von Innovationsclustern wird der Wissenstransfer durch eine bessere
Vernetzung von Unternehmen, Institutionen, Wissenschaft gefördert. Das
Programm ist mit 20 Mio. Euro für 2021 ausgestattet. Die Förderrichtlinie ist am
4. März 2021 in Kraft getreten. Informationen über Auszahlungen und
mögliche Ablehnungen liegen derzeit noch nicht vor.
Prämie zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder
Die Nachhaltigkeitsprämie leistet einen Beitrag zum Erhalt der Wälder und der
gesellschaftlich unverzichtbaren Waldfunktionen. Es sind für 2020 und 2021
insgesamt 500 Mio. Euro eingeplant. Die Prämie wurde nach Antragsstart
sofort stark angenommen. Bereits jetzt ist die erwünschte Lenkungswirkung
eingetreten. Sehr viele Waldeigentümer haben ihre Wälder neu zertifizieren lassen.
Die Förderrichtlinie ist am 20. November 2020 in Kraft getreten. Derzeit liegt
der Auszahlungsstand bei über 100 Mio. Euro. Erfasst wurden bisher knapp
100 000 Anträge.
Zur Verteilung der bisher ausgezahlten Mittel der Nachhaltigkeitsprämie nach
Waldbesitzarten und Bundesländern liegt der Bundesregierung derzeit noch
keine detaillierte Auswertung vor. Die Erstellung eines ersten Zwischenstandes
befindet sich in Vorbereitung.
Förderung von Investitionen zur Digitalisierung und Technik für nachhaltige
Waldwirtschaft
Für die Förderung von Investitionen in umweltschonende Technik und
Digitalisierung in der Forstwirtschaft sind für 2020 und 2021 insgesamt 50 Mio. Euro
eingeplant. Mit dem Investitionsprogramm Wald hat die Bundesregierung ein
Förderinstrument geschaffen, das den Bedürfnissen der Branche Rechnung
trägt. Die Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Waldwirtschaft ist am
30. Oktober 2020 in Kraft getreten.
Das Programm ist bereits komplett ausgeschöpft. Eine Auswertung zur
Bewilligung und Auszahlung befindet sich in Vorbereitung.
„Coronahilfen Profisport“
Für die im Bundesministerium des Innern verantworteten „Coronahilfen
Profisport“ liegen dort keine bundeslandspezifischen Daten vor. Eine kurzfristige
Datenerhebung ist aufgrund der Datenstruktur nicht möglich.
Für die folgenden Programme werden die Fragen 6, 7 und 8 aufgrund des
Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Außerordentliche Wirtschaftshilfen – Novemberhilfe und Dezemberhilfe
Um die durch die für November 2020 verhängten temporären Schließungen
betroffenen Wirtschaftsbereiche zu unterstützen und deren wirtschaftlichen
Folgen abzufedern, ist die Novemberhilfe mit Beschluss der Bundeskanzlerin
und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28.
Oktober 2020 vereinbart worden. Die Novemberhilfe ist eine einmalige
Kostenpauschale. Der Erstattungsbetrag beträgt bei Schließungen bis zu 75 Prozent des
Vergleichsumsatzes zum Vergleichszeitraum 2019. Dabei wird taggenau
abgerechnet. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die den Geschäftsbetrieb in
Folge der Beschlüsse von Bund und Ländern vom 28. Oktober 2020, 25.
November 2020 und 2. Dezember 2020 einstellen mussten. Darüber hinaus sind alle
Unternehmen antragsberechtigt, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent
ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen
erzielen und Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze durch
Auftrag direkt betroffener Unternehmen über Dritte erzielen, und mehr als 80
Prozent Umsatzeinbruch im November 2020 erleiden. Künftig wird der Zugang
zur Novemberhilfe und zur Dezemberhilfe für Unternehmen mit
angeschlossener Gaststätte vereinfacht, da der Gaststättenanteil unabhängig von den
Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt sein wird. Die
Organisationsform und die Trägerschaft des Unternehmens oder der Einrichtung sind
nicht entscheidend (es sind also zum Beispiel auch Landes- beziehungsweise
Staatsbetriebe und kommunale Eigenbetriebe antragsberechtigt). Mit der
November- und Dezemberhilfe sind Zuschüsse bis 2 Mio. Euro möglich. Die
Novemberhilfen des Bundes können seit dem 25. November 2020 beantragt
werden; die Zahlung von Abschlägen erfolgt seit dem 27. November 2020. Die
reguläre Auszahlung der Novemberhilfe erfolgt seit dem 12. Januar 2021.
Unternehmen und Soloselbständige, die Fördersummen über 5 000 Euro geltend
machen möchten und ihre Anträge über einen prüfenden Dritten gestellt haben,
erhalten zunächst eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 Prozent ihrer
beantragten Fördersumme (maximal 50 000 Euro). Soloselbständige, die
Novemberhilfe bis zu einem Betrag von 5 000 Euro geltend machen, können Anträge
direkt stellen und erhalten die beantragte Summe in voller Höhe. Anträge können
noch bis zum 30. April 2021 gestellt werden.
Mit Stand vom 17. März 2021 wurden für die Novemberhilfe in Hessen
27 785 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe von
453 083 101,85 Euro gestellt. Davon wurde bisher ein Fördervolumen in Höhe
von 346 549 167,86 Euro ausgezahlt.
Mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder vom 25. November 2020 ist die Verlängerung der Hilfen
in den Dezember 2020 vereinbart worden. Mit der Dezemberhilfe werden im
Grundsatz und innerhalb der beihilferechtlichen Grenzen erneut Zuschüsse von
bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an
Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt. Die Antragstellung ist seit
dem 23. Dezember 2020 möglich. Abschlagszahlungen erfolgen seit dem
5. Januar 2021. Die reguläre Auszahlung wird seit dem 1. Februar 2021
vorgenommen. Anträge können noch bis zum 30. April 2021 gestellt werden.
Mit Stand vom 17. März 2021 wurden für die Dezemberhilfe in Hessen
26 018 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe von
433 209 636,17 Euro gestellt. Davon wurde bisher ein Fördervolumen in Höhe
von 300 583 542,67 Euro ausgezahlt.
Erweiterte November- und Dezemberhilfe
Die ursprünglich geplanten Programme „Novemberhilfe/Dezemberhilfe Plus“
mit Förderbeträgen bis zu 4 Mio. Euro und „Novemberhilfe/Dezemberhilfe
Extra“ mit Beträgen über 4 Mio. Euro wurden zur „erweiterten November-
und Dezemberhilfe” zusammengelegt. Die Europäische Kommission hat am
22. Januar 2021 die Gewährung der November- und Dezemberhilfe auf
Grundlage eines neuen Beihilferahmens, einer Schadensausgleichsregelung gemäß
Artikel 107 Absatz 2 littera b des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV) – „Bundesregelung Novemberhilfe/Dezemberhilfe
(Schadensausgleich)” – genehmigt. Zudem hat sie am 28. Januar 2021 die
Höchstbeträge für Corona-Beihilfen spürbar angehoben. Danach sind künftig
Kleinbeihilfen von bis zu 1,8 Mio. Euro (bislang maximal 800 000 Euro) und
Fixkostenhilfen von bis zu 10 Mio. Euro (bislang maximal 3 Mio. Euro)
möglich. Im Rahmen der „erweiterten November- und Dezemberhilfe“ können
Unternehmen wählen, auf welche Beihilferahmen sie ihren Antrag stützen
möchten. Zusätzlich zur Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 und zur De-minimis-
Verordnung, auf die sich die bisherige November- und Dezemberhilfe stützt,
stehen zwei weitere Beihilferahmen zur Verfügung. Auf Grundlage der
Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 können grundsätzlich Beihilfen als Beitrag zu
den ungedeckten Fixkosten in Höhe von bis zu 10 Mio. Euro pro Unternehmen
bzw. Unternehmensverbund vergeben werden. Die Bundesregelung
Novemberhilfe/Dezemberhilfe (Schadensausgleich) ist dagegen Grundlage für die
Berechnung des Schadens. Dieser ergibt sich aus der Differenz der
Betriebsergebnisse im Lockdown-Monat im Verhältnis zum jeweiligen Vorjahresmonat
(Verluste sowie entgangene Gewinne). Nach Vorgabe der EU-Kommission ist der
so ermittelte Schaden zur Berücksichtigung des allgemeinen
Konjunkturabschwungs im Jahr 2020 pauschal um 5 Prozent zu kürzen. Die „erweiterte
Novemberhilfe und Dezemberhilfe“ kann seit dem 27. Februar 2021 beantragt
werden.
Großbürgschaftsprogramm des Bundes
Unter dem Großbürgschaftsprogramm des Bundes wurden insgesamt 14
Bürgschaftsanträge für ein Kreditvolumen von 4,3 Mrd. Euro gestellt. Davon
wurden neun Fälle für ein Kreditvolumen von 2,68 Mrd. Euro bewilligt. Die
restlichen Anträge wurden zurückgezogen. zwei von neun bewilligten Anträgen
betrafen u. a. das Land Hessen als parallelen Bürgen. Entsprechend der
Belegschaftsaufteilung entfällt auf Hessen ein Obligoanteil von 307,8 Mio. Euro.
Bundesförderung „Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von
raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und
Versammlungsstätten“
Am 20. Oktober 2020 ist die Richtlinie für die Bundesförderung
„Coronagerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen in
öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ in Kraft getreten. Gefördert
werden Investitionen in die infektionsschutzgerechte Um- und Aufrüstung
zentraler, stationärer RLT-Anlagen für Räume, in denen regelmäßig größere
Personenansammlungen stattfinden. Antragsberechtigt sind Länder und Kommunen
sowie durch Beteiligung oder sonstige Weise zu mindestens 50 Prozent vom
Bund, von Ländern oder Kommunen finanzierte Unternehmen, institutionelle
Zuwendungsempfänger, Hochschulen und Träger von öffentlichen
Einrichtungen. Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2021 bei dem das Programm
administrierenden Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
gestellt werden.
Finanzhilfen Digitalisierung Gesundheitsämter
Im Rahmen der „Finanzhilfen gemäß Artikel 104b Absatz 1 Grundgesetz für
Investitionen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zur technischen
Modernisierung der Gesundheitsämter und zum Anschluss dieser an das
elektronische Melde- und Informationssystem nach § 14 Infektionsschutzgesetz“
hat das Bundesministerium für Gesundheit dem Land Hessen im Jahr 2020
Finanzmittel in Höhe von 3 721 720 Euro zweckgebunden für die
Digitalisierung der Gesundheitsämter zur Verfügung gestellt. Die Rechtsgrundlage für
diese Finanzhilfen wurde mit dem „Zweiten Gesetz zum Schutz der
Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom 23. Mai 2020
geschaffen. Die Finanzhilfen sind vollständig ausgezahlt.
„Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ (ÖGD)
Für die Umsetzung des „Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“, der
von Bund und Ländern einschließlich der Kommunen im September 2020
beschlossen wurde, stellt der Bund in den Jahren 2021 bis 2026 insgesamt
4 Mrd. Euro zur Verfügung. Für den Personalaufbau, die Aus-, Fort- und
Weiterbildung und die Förderung der Attraktivität des ÖGD sind insgesamt
3,1 Mrd. Euro – aufgeteilt auf sechs Tranchen – durch Festbeträge im Rahmen
der vertikalen Umsatzsteuerverteilung vorgesehen. Die gesetzliche Umsetzung
des für das Jahr 2021 vorgesehenen Betrages in Höhe von 200 Mio. Euro
erfolgte durch das Gesetz zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des
Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des
Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder vom 3. Dezember
2020 (BGBl., Seite 2657). Auf Hessen entfällt hiervon entsprechend dem
Einwohneranteil am 30. Juni 2021 ein Betrag von voraussichtlich rund 15,1 Mio.
Euro. Das ebenfalls im Pakt enthaltene „Förderprogramm Digitalisierung“ in
Höhe von insgesamt 800 Mio. Euro dient dem digitalen Ausbau des ÖGD
insbesondere im Bereich des Infektionsschutzes. Hierfür wird eine
Verwaltungsvereinbarung vorbereitet, die in den kommenden Monaten geschlossen werden
soll.
Programm NEUSTART KULTUR
Das von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
aufgelegte Rettungs- und Zukunftspaket „NEUSTART KULTUR“ hat eine
bundesweite Ausrichtung. Auch aus Hessen können Anträge gestellt werden. Die
ersten Anträge im Rahmen von NEUSTART KULTUR konnten ab September
2020 gestellt werden. Mit Stand vom 31. Dezember 2020 wurden aus Hessen
insgesamt 1 847 Anträge gestellt, von denen 492 Anträge mit einem
Gesamtvolumen von 17 674 040 Euro bewilligt wurden.
Sonderprogramm zur Schaffung von Ersatzmobilität für Personal in Kliniken,
Pflegeeinrichtungen und Corona-Testlaboren während der COVID-19-
Pandemie
Im Rahmen des bis zum 26. Juni 2020 befristeten Sonderprogramms zur
Schaffung von Ersatzmobilität für Personal in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und
Corona-Testlaboren während der COVID-19-Pandemie hat der Bund eine
kostenlose Anmietung von Mietfahrzeugen ermöglicht, damit diese Berufsgruppen
aufgrund der Einschränkungen im ÖPNV ihre Arbeitsplätze weiterhin erreichen
können. Im Rahmen des Sonderprogramms zur Schaffung von Ersatzmobilität
für Personal in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Corona-Testlaboren wurden
Anträge für insgesamt 2 170 Anmietungen eingereicht und Zuwendungen in
Höhe von insgesamt 565 691,72 Euro ausgezahlt. Antragsberechtigt waren
bundesweit natürliche Personen, die in bestimmten systemrelevanten
Einrichtungen tätig sind. Da die Adressdaten der einzelnen Mieter nicht elektronisch
erfasst worden sind, ist eine Aufschlüsselung der Antragstellerinnen und
Antragsteller nach Land nicht möglich.
Ausgleich pandemiebedingter finanzieller Nachteile für den ÖPNV
Der Bund hat die Länder beim Ausgleich pandemiebedingter finanzieller
Nachteile für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch die einmalige
Erhöhung der Regionalisierungsmittel um insgesamt 2,5 Mrd. Euro im Jahr 2020
unterstützt. Die vollständige Auszahlung der Mittel an die Länder ist zum
14. August 2020 erfolgt. Für die Abwicklung der Auszahlungen an den Sektor
sind die Länder zuständig. Das Land Hessen hat im Jahr 2020 zusätzliche
Regionalisierungsmittel in Höhe von 181 090 243,90 Euro erhalten. In einem
nachträglichen Mittelausgleich der Länder untereinander wird dieser Betrag an
die tatsächlich eingetretenen finanziellen Nachteile im ÖPNV angepasst.
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche
Im Rahmen des Soforthilfeprogramms für die Reisebusbranche zum Ausgleich
von pandemiebedingten Einnahmeausfällen in der Reisebusbranche hat das
Bundesamt für Güterverkehr (BAG) als Bewilligungsbehörde
Reisebusunternehmen in Hessen Unterstützungsleistungen
– im Jahr 2020 in Höhe von insgesamt 1 725 171,07 Euro bewilligt und
ausgezahlt;
– im Jahr 2021 (mit Stand vom 15. März 2021) bisher in Höhe von insgesamt
3 321 103,42 Euro bewilligt und ausgezahlt. Das Verfahren ist noch nicht
abgeschlossen (die Antragsfrist endet am 15. April 2021).
7. Wann wurden diese Zusagen jeweils gemacht, und inwiefern sind diese
umgesetzt (bitte nach Programm bzw. offizieller Aussage aufschlüsseln)?
Großbürgschaftsprogramm des Bundes
Die Bürgschaften mit Beteiligung des Landes Hessen als parallelen Bürgen
wurden im April 2020 und Juli 2020 bewilligt. In einem Fall wurde die
bewilligte Bürgschaft vom Unternehmen nicht genutzt. In dem anderen Fall wurde
der verbürgte Kredit bereits fast vollständig ausgezahlt.
KfW-Studienkredit
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
Überbrückungshilfe für Studierende
Die Anträge auf den Zuschuss der Überbrückungshilfe für Studierende werden
von den Studierenden- und Studentenwerken vor Ort eigenständig bearbeitet.
Entscheidungen erfolgen damit fortlaufend.
DigitalPakt Schule
Die Zusatzvereinbarungen zum DigitalPakt Schule traten zu folgenden
Zeitpunkten in Kraft: „Sofortausstattungsprogramm“ am 4. Juli 2020,
„Administration“ am 4. November 2020, „Leihgeräte für Lehrkräfte“ am 28. Januar 2021.
Unterstützung anwendungsorientierter Forschung bei außeruniversitären
Forschungseinrichtungen
Die Bewilligung erfolgte im November 2020, die Auszahlung ist erfolgt.
Weitere Hilfen wurden im Rahmen der Richtlinie nicht beantragt.
Netzwerk Universitätsmedizin (NUM)
Die Zuwendung für das NUM wurde zum 1. April 2020 ausgesprochen. Die
offizielle Aufnahme der hessischen Standorte als Partner im NUM erfolgte im
Juni 2020.
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
Die Weiterleitung der Mittel von den programmumsetzenden Zentralstellen an
die Einrichtungen für das Jahr 2020 ist abgeschlossen. Die Zusage für die
Mittel für den Zeitraum bis 30. Juni 2021 erfolgt voraussichtlich Anfang Mai 2021.
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Corona-Teilhabe-Fonds
Die Zusage der Mittel aus dem Corona-Teilhabe-Fonds für Hessen erfolgte mit
Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land am 26.
November 2020. Die Umsetzung des Programms startete am 1. Januar 2021.
Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“/Fördermaßnahme „Ehrenamt
stärken. Versorgung sichern“
Die bundesweite Fördermaßnahme „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern.“ ist
abgeschlossen. Die Bekanntmachung wurde am 24. Juni 2020 veröffentlicht.
Buchungsdaten der Bescheide siehe Tabelle.
Titel der Maßnahme Buchungs-datum
Laufzeitbeginn
Laufzeitende
Bewilligte
Mittel
Mittelabfluss
Hauslieferungen der Tafel XX 31.08.2020 01.09.2020 30.11.2020 2.201,00 € 2.201,00 €
Weiterbetrieb der Tafel XX unter
Corona Bedingungen 10.09.2020 10.09.2020 30.10.2020 4.200,00 € 4.200,00 €
XX Mittagstisch 18.09.2020 07.09.2020 30.11.2020 4.810,00 € 4.810,00 €
Vorbereitet auf die zweite Welle
Covid-19: Einkaufshilfe in XX k.A. 01.11.2020 30.11.2020 4.788,00 € 4.788,00 €
Lebensmittel/Einkaufshilfe 09.10.2020 12.10.2020 30.11.2020 6.200,00 € 6.200,00 €
Einkaufsservice in XX 11.09.2020 07.09.2020 30.11.2020 3.725,00 € 3.725,00 €
Dorfladen XX – mit uns für uns ...
sicher durch die Pandemie 18.09.2020 15.09.2020 15.11.2020 7.965,00 € 7.965,00 €
Klimaneutrale Belieferungen in der
Direktvermarktung 11.09.2020 01.09.2020 30.11.2020 8.000,00 € 8.000,00 €
Ehrenamt stärken. Versorgung
sichern. 22.09.2020 15.09.2020 30.11.2020 3.240,00 € 3.240,00 €
Teilhabeangebote für Menschen mit
Einschränkungen 28.09.2020 11.09.2020 30.11.2020 2.041,84 € 2.041,84 €
Gemeinsam sind wir stärker 11.11.2020 09.11.2020 30.11.2020 3.560,00 € 3.560,00 €
Aktion „XX“ 02.10.2020 01.10.2020 30.11.2020 6.810,00 € 6.810,00 €
Förderung des Stallumbaus zur Verbesserung der Haltungsbedingungen
von Sauen
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
„Coronahilfen Profisport“
Für die im Bundesministerium des Innern verantworteten „Coronahilfen
Profisport“ liegen dort keine bundeslandspezifischen Daten vor. Eine kurzfristige
Datenerhebung ist aufgrund der Datenstruktur nicht möglich.
8. Wie hoch sind die bisher zugesicherten sowie die getätigten finanziellen
Hilfen von Seiten des Bundes für Hessen bzw. in Hessen ansässige
Bürger oder Unternehmen im Rahmen der Corona-Krise (bitte insgesamt
sowie je Programm aufschlüsseln)?
Bundesförderung „Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von
raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und
Versammlungsstätten“
Mit Stand vom 11. März 2021 sind kraft der 28 erlassenen
Zuwendungsbescheide insgesamt 449 389,70 Euro für Zuwendungsempfänger in Hessen
gebunden.
KfW-Studienkredit
Eine Zusage erhielten bis zum 12. März 2021 in Hessen insgesamt 3 776
Studierende mit einem zugesagten Kreditvolumen in Höhe von rund 123,3 Mio.
Euro. Die tatsächliche Auszahlung richtet sich nach dem jeweiligen
Finanzierungsbeginn.
Überbrückungshilfe für Studierende
Bisher wurden Zuschüsse im Rahmen der Überbrückungshilfe für Studierende
in pandemiebedingten Notlagen durch die Studenten- und Studierendenwerke
in Hessen mit einem Gesamtbetrag von 14 660 700,00 Euro zugesagt und
ausgezahlt.
DigitalPakt Schule
Im Rahmen der drei Zusatzvereinbarungen zum DigitalPakt Schule
(„Sofortausstattungsprogramm“, „Administration“ und „Leihgeräte für Lehrkräfte“)
wurden Hessen jeweils Bundesmittel in Höhe von 37 217 200,00 Euro,
insgesamt also 111 651 600,00 Euro, zugewiesen. Die berichteten Zahlen zum
Mittelabfluss entsprechen dem Abfluss aus dem Sondervermögen des Bundes.
Aufgrund der Stichtagsregelung sind Differenzen zwischen den Abflüssen aus
dem Sondervermögen des Bundes und Auszahlungen der Länder möglich.
Im „Sofortausstattungsprogramm“ beträgt der Mittelabfluss in Hessen zum
Stichtag 31. Dezember 2020 (Bundesmittel) 36 623 624,74 Euro. In der
Zusatzvereinbarung „Administration“ sind zum Stichtag 31. Dezember 2020 keine
Bundesmittel abgeflossen.
Über die Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ berichten die Länder
erstmalig zum Stichtag 30. Juni 2021. Aktuell liegen der Bundesregierung
daher noch keine Informationen darüber vor, wie viele Fördermittel abgeflossen
sind.
Netzwerk Universitätsmedizin (NUM)
Laut aktueller Planung sind für die Universitätsklinika in Hessen
10 219 328 Euro (inklusive Projektpauschale) vorgesehen. Bisher wurden
1 790 442 Euro (inklusive Projektpauschale) an Fördermitteln an die
hessischen Universitätsklinika ausgezahlt.
Unterstützung anwendungsorientierter Forschung bei außeruniversitären
Forschungseinrichtungen
Die bisher getätigten Finanzhilfen betragen ca. 4,3 Mio. Euro und wurden an
FhG-Institute in Hessen ausgezahlt. Diese Angaben sind vorläufig und können
erst nach deren Jahresabschluss final ermittelt werden.
Sonderprogramm „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“
Im Sonderprogramm „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“
wurden im Jahr 2020 für Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung,
Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten in Hessen Zuschüsse in
Höhe von 3 348 597,40 Euro bereitgestellt.
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Im Jahr 2020 wurden für Ausbildungsprämien bei Erhalt des
Ausbildungsniveaus, Ausbildungsprämien plus bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus,
Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit sowie
Übernahmeprämien für Auszubildende aus insolventen Betrieben Zahlungen in
Höhe von rund 2,4 Mio. Euro vorgenommen. Im Jahr 2021 erfolgten für die
benannten Förderleistungen bislang Zahlungen in Höhe von rund 3,1 Mio. Euro
(mit Stand vom 5. März 2021). Weitere Zahlungen in Höhe von rund 1,4 Mio.
Euro sind für das Jahr 2021 vorgemerkt (mit Stand vom 5. März 2021).
Corona-Teilhabe-Fonds
Hessen stehen im Rahmen des Corona-Teilhabe-Fonds ab 1. Januar 2021
zugesicherte Mittel in Höhe von 8 409 800,88 Euro zur Verfügung.
Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“/Fördermaßnahme „Ehrenamt
stärken. Versorgung sichern“
Bei zwölf Vorhaben der Sondermaßnahme aus Hessen sind insgesamt
57 540,84 Euro bewilligt worden.
Förderung des Stallumbaus zur Verbesserung der Haltungsbedingungen
von Sauen
Aus Hessen liegt ein Antrag vor. Da die Antragsprüfung jedoch noch nicht
abgeschlossen ist, wurden bisher noch keine finanziellen Fördermittel an
Sauenhalter aus diesem Bundesland ausgezahlt.
„Coronahilfen Profisport“
Für die im Bundesministerium des Innern verantworteten „Coronahilfen
Profisport“ liegen dort keine bundeslandspezifischen Daten vor. Eine kurzfristige
Datenerhebung ist aufgrund der Datenstruktur nicht möglich.
9. Wie viele Anträge für vom Bund vollständig oder teilweise finanzierte
Corona-Hilfen und Corona-Programme wurden bisher in Hessen gestellt,
und wie viele positiv oder negativ beschieden, sowie wie viele sind
aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in absoluten sowie
prozentualen Zahlen sowie nach den verschiedenen Hilfsprogrammen
aufschlüsseln)?
Novemberhilfe
Der Bearbeitungsstand der einzelnen Anträge auf Novemberhilfe im
Bundesland Hessen kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden (mit Stand
vom 17. März 2021).
Novemberhilfe
Hessen – Bearbeitungsstand Anzahl Anträge Anteil in Prozent
Abgelehnt 124 0,45
Änderung beantragt 6 0,02
In Auszahlung/ausgezahlt (direkt) 6.413 23,08
In Auszahlung/ausgezahlt (regulär) 19.002 68,39
In Bewilligung 642 2,31
In Prüfung 1.280 4,61
Open 34 0,12
Technischer Wartezustand 51 0,18
Teilauszahlung (regulär) 62 0,22
Zurückgezogen 171 0,62
Gesamtergebnis 27.785 100
Dezemberhilfe
Der Bearbeitungsstand der einzelnen Anträge auf Dezemberhilfe im
Bundesland Hessen kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden (mit Stand
vom 17. März 2021).
Dezemberhilfe
Hessen – Bearbeitungsstand Anzahl Anträge Anteil in Prozent
Abgelehnt 305 1,17
Änderung beantragt 2 0,01
In Auszahlung/ausgezahlt (direkt) 5.998 23,05
In Auszahlung/ausgezahlt (regulär) 15.898 61,10
In Bewilligung 1.395 5,36
In Prüfung 2.204 8,47
Open 27 0,10
Technischer Wartezustand 80 0,31
Teilauszahlung (regulär) 1 0,00
Zurückgezogen 108 0,42
Gesamtergebnis 26.018 100
Großbürgschaften des Bundes
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Bislang wurde kein Antrag
abgelehnt.
Bundesförderung „Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von
raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und
Versammlungsstätten“
Mit Stand vom 11. März 2021 wurden im Rahmen der Bundesförderung
„Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in
öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ 38 Anträge (100 Prozent)
aus Hessen gestellt. 28 Anträge wurden positiv beschieden (74 Prozent) und
acht Anträge wurden abgelehnt (21 Prozent). Aktuell werden noch zwei
Anträge geprüft (5 Prozent).
KfW-Studienkredit
Programm Anträge Positiv beschieden Negativ beschieden in Bearbeitung
insgesamt Anzahl in Prozent Anzahl in Prozent Anzahl in Prozent
KfW-Studienkredit
4.426 3.776 85,3 571 12,9 79 1,8
Überbrückungshilfe für Studierende
Bisher wurden 49 449 Anträge auf den Zuschuss der Überbrückungshilfe für
Studierende in pandemiebedingten Notlagen bei den Studenten- und
Studierendenwerken in Hessen gestellt. Hiervon wurden bislang 32 772 Anträge
(66,27 Prozent) zugesagt und 14 407 Anträge (29,14 Prozent) nicht zugesagt.
Weitere 2 270 Anträge (4,59 Prozent) befinden sich in Sachbearbeitung oder
wurden an die Studierenden mit der Bitte um Nachbesserung zurückgesandt.
DigitalPakt Schule
Gemäß den Zusatzvereinbarungen „Sofortausstattungsprogramm“ und
„Leihgeräte für Lehrkräfte“ werden im Rahmen der Berichtspflichten nur über
ausgezahlte, nicht über bewilligte Mittel berichtet. Daher liegen der
Bundesregierung dazu keine Informationen vor.
Im Rahmen der Zusatzvereinbarung „Administration“ waren im Bericht des
Landes Hessen an den Bund zum Stichtag 31. Dezember 2020 noch keine
bewilligten Maßnahmen aufgeführt. Darüber hinaus können bei allen
Zusatzvereinbarungen Mittel bereits beantragt, aber noch nicht bewilligt worden sein.
Detaillierte Angaben zu eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen
Anträgen sind in den Zusatzvereinbarungen nicht vorgesehen und liegen der
Bundesregierung daher nicht vor.
Netzwerk Universitätsmedizin (NUM)
Für das NUM gab es nur einen Antrag, der von der Charité –
Universitätsmedizin Berlin als Erstzuwendungsempfänger gestellt wurde.
Unterstützung anwendungsorientierter Forschung bei außeruniversitären
Forschungseinrichtungen
Bisher wurde ein Sammelantrag der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) gestellt und
bewilligt.
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
Im Land Hessen wurden im Jahr 2020 64 Anträge von Einrichtungen gestellt,
von denen 62 positiv beschieden wurden. Das entspricht 97 Prozent. Zwei
Anträge wurde negativ beschieden, das entspricht 3 Prozent.
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Hinsichtlich der Ersten Förderrichtlinie des Bundesprogramms
„Ausbildungsplätze sichern“ wird auf die Statistik der Bundesagentur für Arbeit auf der
Internetseite
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzel
heftsuche_Formular.html?nn=20726&topic_f=ausbildungsplaetze-sichern-aps
verwiesen.
Corona-Teilhabe-Fonds
In Hessen wurden bisher 25 Anträge gestellt. Es wurden bisher 18 Anträge
positiv beschieden. Ein Antrag wurde abgelehnt, ein Antrag wurde
zurückgezogen. Fünf Anträge befinden sich noch in Bearbeitung.
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche
Aus Hessen wurden 2020 insgesamt 173 Anträge auf eine Soforthilfe gestellt.
Monat Anzahl
Juli 2020 80
August 2020 57
September 2020 36
Summe 173
Bearbeitungsstatus Anzahl Anteil in Prozent
bewilligt 159 91,91
abgelehnt/zurückgenommen 14 8,09
in Bearbeitung 0 0
Summe 173 100
Aus Hessen wurden 2021 (mit Stand vom 15. März 2021) bislang insgesamt
135 Anträge auf eine Soforthilfe gestellt.
Monat Anzahl
Januar 2021 101
Februar 2021 27
März 2021 7
Summe 135
Bearbeitungsstatus Anzahl Anteil in Prozent
bewilligt 122 90,37
abgelehnt/zurückgenommen 2 1,48
in Bearbeitung 9 6,67
unbearbeitet 2 1,48
Summe 135 100
Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“/Fördermaßnahme „Ehrenamt
stärken. Versorgung sichern“
Es wurden 13 Anträge in Hessen gestellt. 100 Prozent sind bearbeitet. zwölf
Anträge wurde bewilligt, ein Antrag wurde abgelehnt. Bezogen auf die
Gesamtzahl an Anträgen sind 92,31 Prozent der Anträge bewilligt worden und
7,69 Prozent der Anträge abgelehnt worden.
Förderung des Stallumbaus zur Verbesserung der Haltungsbedingungen
von Sauen
Es wurde ein Antrag aus diesem Bundesland gestellt, der sich derzeit in
Bearbeitung befindet.
„Coronahilfen Profisport“
Für die im Bundesministerium des Innern verantworteten „Coronahilfen
Profisport“ liegen dort keine bundeslandspezifischen Daten vor. Eine kurzfristige
Datenerhebung ist aufgrund der Datenstruktur nicht möglich.
10. Aus welchen Gründen wurden Anträge abgelehnt (bitte aufschlüsseln
und erläutern)?
November- und Dezemberhilfe
Im Fachverfahren wurden zum Stichtag 17. März 2021 bei der Novemberhilfe
124 Anträge und bei der Dezemberhilfe 305 Anträge aus Hessen abgelehnt, da
entweder formale oder inhaltliche Vorgaben nicht erfüllt wurden.
Bundesförderung „Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von
raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und
Versammlungsstätten“
Mit Stand vom 11. März 2021 wurde im Rahmen der Bundesförderung
„Corona-gerechte Um- und Auf-rüstung von raumlufttechnischen Anlagen in
öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ ein Antrag mangels
Antragsberechtigung abgelehnt. Sieben weitere Anträge wurden aufgrund der fehlenden
Förderfähigkeit der Maßnahme abgelehnt.
KfW-Studienkredit
Die häufigsten Ablehnungsgründe gemäß Angaben der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) waren:
1. fehlende oder unzureichende Legitimationsunterlagen (notwendige
Sicherstellung einer nach dem Geldwäschegesetz (GwG) konformen Legitimation
der Antragstellerinnen oder Antragsteller) und Nachweise (z. B.
Meldebestätigungen),
2. von den Antragstellerinnen oder Antragstellern fehlerhaft generierte
Kreditangebote (fehlerhafte Angaben im Kreditangebot).
Überbrückungshilfe für Studierende
Anträge auf den Zuschuss der Überbrückungshilfe für Studierende werden von
den zuständigen Studierenden- und Studentenwerken vor Ort eigenständig
bearbeitet und vergeben. Erfolglose Anträge wurden aus einem oder mehreren der
nachfolgend genannten Gründe abgelehnt:
– keine pandemiebedingte, akute Notlage gemäß den Richtlinien, (teilweise)
falsche Unterlagen und/oder Unterlagen nicht vollständig und/oder
(teilweise)
– nicht eindeutig lesbar,
– Frist für Nachbesserungen verstrichen,
– tatsächlicher Kontostand höher als in den Richtlinien genannte Obergrenze
von 499,99 Euro.
DigitalPakt Schule
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu den Gründen von
Ablehnungen von Anträgen im DigitalPakt Schule und seinen Zusatzvereinbarungen
vor.
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
Ein Antrag wurde abgelehnt, weil der Antragsteller mit einer überwiegenden
Nutzung durch Erwachsene nicht als Einrichtung der Kinder- und
Jugendbildung im Sinne des Programms aberkannt wurde. Ein weiterer Antrag wurde
abgelehnt, weil kein Liquiditätsengpass nachgewiesen wurde.
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Hinsichtlich der Ersten Förderrichtlinie des Bundesprogramms
„Ausbildungsplätze sichern“ werden die Ablehnungsgründe statistisch nicht erfasst.
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche
Das BAG hat
– im Jahr 2020 von den 173 Anträgen aus Hessen insgesamt 14 Anträge
abgelehnt,
– im Jahr 2021 von den 135 Anträgen aus Hessen bisher einen Antrag
abgelehnt, weil die erforderlichen Antragsvoraussetzungen nicht erfüllt waren
(mit Stand vom 15. März 2021).
Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“/Fördermaßnahme „Ehrenamt
stärken. Versorgung sichern“
Anträge wurden aus verschiedenen Gründen abgelehnt, u. a. wegen fehlender
Mitwirkung, fehlenden Unterlagen und der Beantragung von nicht
förderfähigen Ausgaben.
Förderung des Stallumbaus zur Verbesserung der Haltungsbedingungen
von Sauen
Es wurde bisher kein Antrag abgelehnt.
„Coronahilfen Profisport“
Für die im Bundesministerium des Innern verantworteten „Coronahilfen
Profisport“ liegen dort keine bundeslandspezifischen Daten vor. Eine kurzfristige
Datenerhebung ist aufgrund der Datenstruktur nicht möglich.
11. Für welche Maßnahmen wurden bisher wie viele Haushaltsmittel
ausgezahlt, und wie viele Mittel sind aktuell noch nicht vergeben (bitte
aufschlüsseln)?
Soforthilfe, Überbrückungshilfen und Außerordentliche Wirtschaftshilfe
(Novemberhilfe/Dezemberhilfe)
Mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020 wurden für kleine und
mittlere Unternehmen und Soloselbständige im Haushalt für das Jahr 2020 im
Kapitel 6002 Titel 683 01 (Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und
Soloselbständige) Mittel in Höhe von 18 Mrd. Euro und im Kapitel 6002 Titel
683 02 (Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische
Unternehmen) Mittel in Höhe von 24,6 Mrd. Euro eingeplant. Im Haushaltsjahr 2021
beträgt der Ansatz im Kapitel 6002 Titel 683 02 insgesamt 39,5 Mrd. Euro.
Davon wurden mit Stand vom 15. März 2021 bisher 11 Mrd. Euro dem
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugewiesen.
Eine Aufteilung im Sinne einer Zusicherung oder Reservierung der im
Bundeshaushalt etatisierten Mittel für einzelne Bundesländer erfolgt nicht. Der Bund
stellt die Mittel für die Corona-Hilfeprogramme bereit. Diese können von den
Bundesländern nach Bedarf abgerufen werden. Die Zuweisung erfolgt durch
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an die
Bewilligungsstellen der Länder.
Im Haushaltsjahr 2020 wurden aus Kapitel 6002 Titel 683 01 Mittel in Höhe
von 14 080 477.322,97 Euro und aus Kapitel 6002 Titel 683 02 Mittel in Höhe
von 3 724 003 507,71 an die Bundesländer zugewiesen oder direkt an die
Antragstellerinnen und Antragsteller ausgezahlt (Abschlags- und
Direktzahlungen).
Im Haushaltsjahr 2021 wurden aus Kapitel 6002 Titel 683 02 Mittel in Höhe
von 10 601 539 536,75 Euro an die Bundesländer zugewiesen oder direkt an
die Antragstellerinnen und Antragsteller ausgezahlt (Abschlags- und
Direktzahlungen).
KfW-Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“
Die von der KfW zugelieferten Zahlen beziehen sich auf die zugesagten Mittel
im Rahmen der Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“. Das
Zusagevolumen beläuft sich für Hessen hierbei auf 3,55 Mrd. Euro (mit Stand
vom 11. März 2021). Es erfolgte keine spezifische Aufteilung der
Garantiesumme von bis zu 150 Mrd. Euro (ohne Maßnahmenpaket Start-ups) auf die
einzelnen Förderprogramme.
Das Maßnahmenpaket für Start-ups, welches Eigenkapital- und
eigenkapitalnahe Finanzierungen durchführt, umfasst insgesamt 2 Mrd. Euro. Das
Zusagevolumen beträgt in diesem Programm 1,36 Mrd. Euro (mit Stand vom 28.
Februar 2021). Die Zahlen beziehen sich auf Finanzierungen in ganz Deutschland.
Großbürgschaftsprogramm des Bundes
Es handelt sich hier um Gewährleistungen. Haushaltsmittel würden nur im
Falle eines Kreditausfalls in Anspruch genommen werden müssen.
Bundesförderung „Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von
raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und
Versammlungsstätten“
Insgesamt stehen im Rahmen der Bundesförderung „Corona-gerechte Um- und
Auf-rüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und
Versammlungsstätten“ bundesweit 500 Mio. Euro zu Verfügung. Das
Programm ist so konzipiert, dass die Antragsteller nach Maßnahmenende einen
Verwendungsnachweis einreichen, der dann vom BAFA geprüft wird. Erst im
Anschluss erfolgt die Auszahlung. Bisher sind aus Hessen keine
Verwendungsnachweise beim BAFA zur Prüfung eingegangen. Damit konnten noch keine
Auszahlungen erfolgen. Abzüglich des Baransatzes für 2020 stehen seit dem
1. Januar 2021 bundesweit noch 490 Mio. Euro zur Verfügung.
Finanzhilfen Digitalisierung Gesundheitsämter/Pakt für den Öffentlichen
Gesundheitsdienst (ÖGD)
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
KfW-Studienkredit
Beim KfW-Studienkredit erstattete der Bund der KfW während der
Haushaltsführung 2020 einen Betrag in Höhe von 17 884 594,54 Euro für die
Zinsbefreiung der Kreditnehmenden. Im Rahmen der Haushaltsführung 2021 erstattete
der Bund der KfW bisher keine Mittel.
Überbrückungshilfe für Studierende
Bislang wurden 14 660 700,00 Euro an Haushaltsmitteln als Zuschuss der
Überbrückungshilfe für Studierende durch die Studenten- und
Studierendenwerke in Hessen ausgezahlt. Es sind bislang weitere Haushaltsmittel in Höhe
von 59,7 Mio. Euro zur Vergabe an die Studenten- und Studierendenwerke
Deutschlands bereitgestellt.
DigitalPakt Schule
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
Netzwerk Universitätsmedizin (NUM)
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
„Unterstützung anwendungsorientierter Forschung bei außeruniversitären
Forschungseinrichtungen“
Für die Maßnahme „Unterstützung anwendungsorientierte Forschung für
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen“ wurden im Jahr 2020 insgesamt
195,6 Mio. Euro bundesweit ausgezahlt. 2021 stehen insgesamt weitere
400 Mio. Euro bundesweit zur Verfügung.
Sonderprogramm „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“
Zur Höhe der verwendeten Haushaltsmittel im Sonderprogramm „Kinder- und
Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“ für Einrichtungen im Bereich der
Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit mit
Übernachtungsangeboten wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Die Auszahlung der Mittel
an die programmumsetzenden Zentralstellen und die Weiterleitung der Mittel
des Jahres 2020 an die Einrichtungen sind abgeschlossen. Die Vergabe der
Mittel des Jahres 2021 für den Zeitraum bis 30. Juni 2021 erfolgt voraussichtlich
Anfang Mai 2021.
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche
Die noch in Bearbeitung befindlichen Anträge umfassen ein Volumen von
245 089,27 Euro.
Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“/Fördermaßnahme „Ehrenamt
stärken. Versorgung sichern“
Es sind alle Anträge bearbeitet, die Mittel sind somit alle vergeben. Die
bewilligten 57 540,84 Euro sind komplett abgerufen worden.
Förderung des Stallumbaus zur Verbesserung der Haltungsbedingungen
von Sauen
Da bisher noch keine Anträge bewilligt wurden, wurden für Unternehmen in
diesem Bundesland noch keine Mittel ausgezahlt. Insgesamt stehen im Jahr
2021 etwa 200 Mio. Euro für das gesamte Bundesgebiet noch zur Verfügung.
„Coronahilfen Profisport“
Für die im Bundesministerium des Innern verantworteten „Coronahilfen
Profisport“ liegen dort keine bundeslandspezifischen Daten vor. Eine kurzfristige
Datenerhebung ist aufgrund der Datenstruktur nicht möglich.
12. Wie viele Anträge auf KfW-Corona-Hilfen sowie weitere KfW-
Sonderprogramme im Rahmen der Corona-Krise wurden bisher in Hessen
gestellt (bitte nach Monaten sowie insgesamt aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf KfW-Corona-Hilfen sowie weitere KfW-
Sonderprogramme im Rahmen der Corona-Krise aus Hessen wurden
bisher positiv oder negativ beschieden, sowie wie viele sind aktuell
noch in Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in absoluten sowie
prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf KfW-Corona-Hilfen sowie weitere KfW-
Sonderprogramme im Rahmen der Corona-Krise und Auszahlung
(bitte aufschlüsseln)?
Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
13. Sind der Bundesregierung im Hinblick auf die bisher genannten
Maßnahmen Betrugsfälle oder Betrugsversuche in Hessen bekannt?
a) Wenn ja, wie viele Fälle sind bekannt bzw. werden untersucht (bitte
nach Fall, Datum, betroffenem Programm, Summe und weiteren
Angaben aufschlüsseln)?
Die Fragen 13 und 13a werden gemeinsam beantwortet.
Soforthilfe, Überbrückungshilfen und Außerordentliche Wirtschaftshilfe
(Novemberhilfe/Dezemberhilfe)
Die Bewilligung der Corona-Unterstützungsmaßnahmen des Bundes
(Soforthilfe, Überbrückungshilfen und außerordentliche Wirtschaftshilfen) erfolgt in
der Zuständigkeit der Länder gemäß den einheitlich mit den Ländern
abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen. Dabei werden
Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch und Betrug von den Ländern
wie bei jedem anderen Wirtschaftsförderungsprogramm unter Beachtung des
jeweils gültigen Verwaltungsverfahrens- und Haushaltsrechts des Landes
umgesetzt. Der Bundesregierung liegen derzeit noch keine abschließenden
Erkenntnisse zu Betrugsfällen oder Betrugsversuchen in Hessen vor. Zu den dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bekannten
Verdachtsfällen bzw. zu den vom BMWi zur Anzeige gebrachten Verdachtsfällen bei der
Überbrückungshilfe III dauern die Ermittlungen und Sachverhaltsaufklärung
aktuell noch an.
In den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Verwaltungsvereinbarungen
zur Durchführung der Corona-Unterstützungsmaßnahmen ist nach Beendigung
der Hilfen die Vorlage von Schlussberichten durch die Länder an den Bund
vorgesehen, die detaillierte Informationen über die Anzahl der Anträge,
Bewilligungen, Ablehnungen, Auszahlungen, etwaige Rückforderungen und auch zu
Betrugsfällen enthalten werden. Im Übrigen liegt der Bundesregierung eine
vollständige Erfassung der bisher eingeleiteten Ermittlungsverfahren nicht vor.
Die Strafverfolgung liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die Länder haben im
Rahmen des regelmäßigen Monitorings zur Durchführung der Corona-
Soforthilfen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie rund 14 500
bekannte Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren mitgeteilt. Davon wurden von
Hessen mit Stand vom 28. Februar 2021 der Bunderegierung 1 390 derzeit
laufende Ermittlungsverfahren gemeldet. Nach Einschätzung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist die Zahl der tatsächlich eingereichten
Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren höher.
KfW-Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“
Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Finanzierungen im Rahmen
der Corona Sondermaßnahme der KfW in ganz Deutschland. Eine
Aufgliederung der Fälle nach Bundesländern ist nicht möglich.
Für 2020 gilt:
Seit es Corona-Kredite bei der KfW gibt, wurden insgesamt 57 Vorgänge von
extern an die KfW gemeldet bzw. wurden intern aktiv von der KfW überprüft.
48 Fälle sind abgeschlossen, in neun Fällen fehlen noch Unterlagen zur
endgültigen Beurteilung. In fünf von 57 Fällen wurden die Ermittlungsbehörden
aktiv (Vorlage eines Auskunftsersuchens bei der KfW). In drei Fällen wurde ein
Strafantrag gestellt. Die Kreditarten ERP Gründerkredit (17-mal), KfW
Schnellkredit (17-mal) und KfW Unternehmerkredit (neunmal) sind am
häufigsten betroffen.
Für 2021 gilt:
Im Jahr 2021 wurden mit Stand vom 12. März 2021 insgesamt 17 Vorgänge
von extern an die KfW gemeldet bzw. wurden intern aktiv von der KfW
überprüft. Acht Fälle sind abgeschlossen, in neun Fällen fehlen noch Unterlagen zur
endgültigen Beurteilung. In vier Fällen wurden die Ermittlungsbehörden aktiv
(Vorlage eines Auskunftsersuchens bei der KfW). Es wurden im Jahr 2021 zwei
Strafanträge gestellt. Die Kreditarten KfW-Schnellkredit (achtmal) und KfW-
Unternehmerkredit (viermal) sind am häufigsten betroffen.
Eine Verurteilung wegen betrügerischer Handlungen im Zusammenhang mit
Corona-Krediten zum Nachteil der KfW ist bislang nicht bekannt. In den der
KfW bekannten Verdachtsfällen bzw. den von der KfW zur Anzeige gebrachten
Verdachtsfällen dauern die Ermittlungen aktuell nach den Informationen der
KfW noch an.
Überbrückungshilfe für Studierende
Es sind bislang keine Betrugsfälle bekannt.
Förderung des Stallumbaus zur Verbesserung der Haltungsbedingungen
von Sauen
Es sind bisher keine Betrugsfälle oder -versuche im Bundesprogramm
Stallumbau bekannt.
b) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um Missbrauch
der genannten Maßnahmen zu verhindern?
Die zur Bewältigung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen
bereitgestellten Soforthilfen des Bundes konnten vom Antragsberechtigten selbst beantragt
werden. In der Regel wurde aufgrund des im Antrag vom Unternehmen
dargelegten Liquiditätsengpasses die Soforthilfe nach Prüfung und Bearbeitung
durch die Bewilligungsstelle des Landes unter dem Vorbehalt der
nachträglichen Überprüfung und gegebenenfalls Rückforderung bei Überkompensation
bewilligt.
Das Antragsverfahren bei den Überbrückungshilfen sieht die Einschaltung
eines sogenannten prüfenden Dritten vor, u. a. Steuerberater/-innen,
Wirtschaftsprüfer/-innen, vereidigte Buchprüfer/-innen, Rechtsanwälte/-innen, die
für die Antragsbearbeitung durch vorherige Authentifizierung freigeschaltet
sind. Dies ermöglicht eine zielgenaue und weitgehend missbrauchsfreie, aber
gleichzeitig unbürokratische Vergabe der öffentlichen Mittel für die
Antragstellerinnen und Antragsteller. Der prüfende Dritte unterstützt die Antragstellerin
oder den Antragsteller bei der Ermittlung der für die Beantragung
erforderlichen Angaben u. a. zu Umsatzrückgängen und Fixkosten. Darüber hinaus berät
er die Antragstellerin oder den Antragsteller bei Fragen zu
Antragsvoraussetzungen und zum Antragsverfahren. Die Kosten, die der Antragstellerin oder
dem Antragsteller durch die Einbindung eines prüfenden Dritten entstehen,
sind im Rahmen der Überbrückungshilfen förderfähig.
Bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen November- und Dezemberhilfe ist
dem Grunde nach eine Antragstellung über einen prüfenden Dritten, wie auch
durch die Antragstellerin oder den Antragsteller selbst möglich. Die
eigenständige Antragstellung ist allerdings nur für Soloselbständige möglich, sofern sie
bisher keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben und die zu
gewährende Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe jeweils 5 000 Euro nicht übersteigt.
Um in diesen Fällen den Soloselbständigen zu authentifizieren, ist die Nutzung
des in der Steuerverwaltung verwendeten ELSTER-Zertifikats erforderlich.
Dies gewährleistet, dass die November- bzw. Dezemberhilfe unmittelbar bei
der oder dem Berechtigten ankommt und verringert eine mögliche
Missbrauchsgefahr. Soloselbständigen steht damit ein Weg offen, die
außerordentlichen Wirtschaftshilfen ohne zusätzliche Kosten beantragen zu können.
Entsprechend können Soloselbständige auch die Neustarthilfe bis zu 7 500 Euro
direkt beantragen.
Die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Förderung sind in den
jeweiligen Programm-Merkblättern veröffentlicht. Der Kunde bestätigt mit
Antragstellung, dass die Förderbedingungen eingehalten sind. Zusätzlich ist jeder
Kreditnehmer verpflichtet, sich gemäß Geldwäschegesetz bei Antragstellung
vor Ort zu legitimieren. Die KfW führt im Nachgang stichprobenartig
Prüfungen der Fördermittelvergabe bei der Hausbank durch (sogenannte
Hausbankprüfungen).
Großbürgschaften des Bundes
Es sind keine Betrugsfälle bekannt.
Bundesförderung „Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von
raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und
Versammlungsstätten“
Im Rahmen der Bundesförderung „Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von
raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und
Versammlungsstätten“ sind der Bundesregierung keine Betrugsfälle bzw. Betrugsversuche
bekannt.
KfW-Studienkredit
Der Bundesregierung sind keine Betrugsfälle oder Betrugsversuche bekannt.
Der Antrag auf den Zuschuss ist nur über das Onlinetool möglich. Das
Hochladen der Dateien erfolgt ausschließlich verschlüsselt. Dabei wird ein
mehrstufiges Identitätsverifikationsverfahren angewendet.
Netzwerk Universitätsmedizin (NUM)
Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Förderung sind nicht bekannt.
DigitalPakt Schule
Der Bundesregierung sind bezüglich des DigitalPakts Schule in Hessen keine
Betrugsfälle oder Betrugsversuche bekannt.
Unterstützung anwendungsorientierter Forschung bei außeruniversitären
Forschungseinrichtungen
Der Bundesregierung sind keine Betrugsfälle bekannt. Projektanträge werden
stets auf die Notwendigkeit der Förderung hin geprüft.
Für alle Programme in Zuständigkeit des Bundesministerium für Bildung und
Forschung
Im Bundesministerium für Bildung und Forschung erfolgt eine (auch
softwaregestützte) Plausibilitätskontrolle der Anträge, sodass bspw. „Doppelanträge“
vermieden werden können.
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
Es liegen keine Erkenntnisse über Betrugsfälle vor.
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche
Dem BAG sind mit Stand vom 15. März 2021 keine Betrugsfälle oder
Betrugsversuche in Hessen bekannt.
Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“/Fördermaßnahme „Ehrenamt
stärken. Versorgung sichern“
Es sind derzeit keine Betrugsfälle oder Betrugsversuche aus Hessen bekannt.
Die Bundesregierung hat in der Richtlinie zur Förderung des Stallumbaus zur
Verbesserung der Haltungsbedingungen von Sauen u. a. die Förderziele, den
Gegenstand der Förderung, die Fördervoraussetzungen sowie die
Nachweispflichten der Zuwendungsempfänger geregelt. Der nach DIN EN ISO 9001
zertifizierte Projektträger, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung,
prüft die Anträge sowie die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel
nach den Vorgaben dieser Richtlinie.
„Coronahilfen Profisport“
Dem Bundesministerium des Innern sind bezüglich der „Coronahilfen
Profisport“ keine Betrugsfälle oder -versuche bekannt. Zur Betrugsprävention sind
mehrere Maßnahmen vorgesehen. So ist eine Antragstellung ausschließlich
durch Steuerberater/-innen, Rechtsanwälte/-innen, Wirtschaftsprüfer/-innen
oder vereidigte Buchprüfer/-innen möglich. Es bestehen bei Antragstellung
umfangreiche Bestätigungspflichten durch diese berufsrechtlich gebundenen und
konzessionierten Berufsgruppen. Die bewilligten Hilfen werden an die
Finanzämter gemeldet und es findet eine umfangreiche Schlussabrechnung statt.
14. In wie vielen Fällen mussten in Hessen Soloselbstständige nach Kenntnis
der Bundesregierung Soforthilfen bzw. Überbrückungshilfen
zurückzahlen, da sie diese zur Deckung der Lebenshaltungskosten genutzt haben?
Zu den Gründen der Rückforderungen der Hilfen seitens der Länder von
Soloselbständigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
15. Wie viele Insolvenzanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in den Jahren 2015 bis 2019 im Durchschnitt monatlich in Hessen sowie
bundesweit gestellt?
16. Wie viele Insolvenzanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seit März 2020 im Durchschnitt monatlich in Hessen sowie bundesweit
gestellt?
17. Wie viele Insolvenzanträge wurden durch Soloselbstständige nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 im
Durchschnitt monatlich in Hessen sowie bundesweit gestellt?
18. Wie viele Insolvenzanträge wurden durch Soloselbstständige nach
Kenntnis der Bundesregierung seit März 2020 im Durchschnitt
monatlich in Hessen sowie bundesweit gestellt?
Die Fragen 15 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Aus den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten ist jeweils
erkennbar, wie viele Insolvenzen pro Monat bzw. pro Jahr zu verzeichnen sind
und wie sich diese auf die verschiedenen Länder und nach der Zahl der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verteilen. Die aktuellsten Informationen liegen
für November 2020 vor. Die Datei ist abrufbar unter
https://www.destatis.de/D
E/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Gewerbemeldungen-Insolven
zen/Publikationen/_publikationen-innen-insolvenzen.html.
19. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in diesem Jahr bezüglich
des Insolvenzrechts umgesetzt (bitte aufschlüsseln und erläutern)?
20. Sind diese zeitlich befristet, und wenn ja, wann laufen sie jeweils aus
(bitte aufschlüsseln)?
21. Plant die Bundesregierung die Verlängerung oder Veränderung
getroffener Maßnahmen bezüglich des Insolvenzrechts (bitte aufschlüsselt und
erläutern)?
Die Fragen 19 bis 21 werden gemeinsam beantwortet.
Am 19. Februar 2021 ist die von der Bundesregierung unterstützte
Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021 in
Kraft getreten (§ 1 Absatz 3 des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes).
Die Verlängerung soll sicherstellen, dass Unternehmen, die durch Zuschüsse im
Rahmen staatlicher Hilfsprogramme eine konkrete Aussicht auf Abwendung
ihrer Insolvenz haben, keinen Insolvenzantrag stellen müssen. Die Aussetzung
gilt dementsprechend für solche Schuldner, deren Insolvenzreife
pandemiebedingt ist und die im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 28. Februar 2021
Zuschüsse im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen
der COVID-19-Pandemie beantragt haben oder die, wenn eine Antragstellung
im genannten Zeitraum aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht
möglich war, jedenfalls zum Kreis der Antragsberechtigten gehören. Die
Aussetzung gilt nicht, wenn offensichtlich keine Aussicht auf Erhalt der staatlichen
Zuschüsse besteht oder die Zuschüsse für die Beseitigung der Insolvenzreife
unzureichend sind. Die Regelung ist rückwirkend zum 1. Februar 2021 in Kraft
getreten und knüpft damit nahtlos an die vorherige, bis zum 31. Januar 2021
geltende Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht an.
Abgesehen von Regelungen zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
wurden im Jahr 2020 die nachfolgenden, jeweils auf einen Entwurf der
Bundesregierung zurückgehenden Gesetze verabschiedet, die zugleich der Umsetzung
der EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (EU 2019/1023)
dienen:
Durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
wird die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre statt wie
bisher im Regelfall sechs Jahre verkürzt. Die Verkürzung gilt über die
Richtlinienvorgaben hinaus nicht nur für Unternehmerinnen und Unternehmer, sondern
auch für Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie betrifft rückwirkend auch die
Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden. Für
Insolvenzverfahren, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September
2020 beantragt wurden, wird das sechsjährige Verfahren stufenweise verkürzt.
Der Erhalt der Restschuldbefreiung nach drei Jahren setzt nicht mehr voraus,
dass Verbindlichkeiten in bestimmter Höhe getilgt wurden und die
Verfahrenskosten gedeckt sind. Allerdings müssen Schuldnerinnen und Schuldner auch
künftig bestimmten Pflichten und Obliegenheiten nachkommen und werden
bspw. in der sog. Wohlverhaltensphase stärker zur Herausgabe von erlangtem
Vermögen herangezogen.
Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanIns-
FoG), das neben der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1023 auch der
Umsetzung der Erkenntnisse aus der Evaluation (Bundestagsdrucksache 19/4880) des
Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom
7. Dezember 2011 dient, ist in wesentlichen Teilen am 1. Januar 2021 in Kraft
getreten. Der im Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen
für Unternehmen (Artikel 1 SanInsFoG) vorgesehene präventive
Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Restrukturierung auf der
Grundlage eines Restrukturierungsplans unter Beteiligung der Gläubiger
außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Darüber hinaus sieht das SanInsFoG für das
Jahr 2021 Erleichterungen für Unternehmen vor, deren Insolvenz auf die
COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist. Hierzu gehört ein erleichterter
Zugang zum (vorläufigen) Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung einschließlich
Schutzschirmverfahren und ein verkürzter Prognosezeitraum von vier Monaten
für die Erstellung der Fortführungsprognose im Rahmen der
Überschuldungsprüfung. Zudem werden Änderungen in der Insolvenzordnung vorgenommen,
unter anderem Nachschärfungen bei den Zugangsvoraussetzungen zum
Eigenverwaltungsverfahren. Für bestimmte durch die COVID-19-Pandemie
betroffene Unternehmen kommen bis zum 31. Dezember 2021 jedoch weiter die
bisherigen Vorschriften zum Eigenverwaltungsverfahren zur Anwendung.
22. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Zahl der
Insolvenzanträge nach Ende der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
entwickeln (bitte bundesweit sowie für Hessen aufschlüsseln)?
Nach Einschätzung der Bundesregierung wird sich die Zahl der
Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2021 bundesweit deutlich erhöhen. Die Bundesregierung
geht auf Basis aktueller Experteneinschätzungen (z. B. Bundesbank, IW Köln,
Bank für internationalen Zahlungsausgleich und Creditreform) davon aus, dass
die Zahl der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Jahr 2019, in dem es
laut Statistischem Bundesamt 18 749 Unternehmensinsolvenzen gab, um eine
vierstellige, gegebenenfalls sogar niedrige fünfstellige Zahl an
Unternehmensinsolvenzen ansteigen wird. Angesichts der Einzigartigkeit der COVID-19-
Pandemie sind solche Prognosen mit hoher Unsicherheit behaftet.
Einschätzungen zur Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen finden Sie auch auf der
Internetseite des BMWi: „Wie groß wird die Insolvenzwelle?“, in:
Schlaglichter der Wirtschaftspolitik, Ausgabe 12/2020, Seite 20 und folgende,
abrufbar unter:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Monatsbericht/Mon
atsbericht-Themen/2020/2020-12-wie-gross-wird-die-insolvenzwelle.pdf?__blo
b=publicationFile&v=4. Zur weiteren Entwicklung der
Unternehmensinsolvenzen aufgeschlüsselt nach Bundesländern liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
23. Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung die Zahl der Gläubiger,
die durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht selbst von einer
Insolvenz betroffen ist (bitte bundesweit sowie für Hessen aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]