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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Menschenrechtliche Situation in Indien
(insgesamt 45 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
06.04.2021
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/2705326.02.2021
Menschenrechtliche Situation in Indien
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Michel Brandt, Tobias Pflüger, Heike Hänsel, Caren Lay,
Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer,
Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Menschenrechtliche Situation in Indien
Es steht schlecht nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller um die
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Indien. Das beobachten indische und
internationale Nichtregierungsorganisationen (NGOs), unter ihnen das Netzwerk
CIVICUS (https://monitor.civicus.org/country/india/). Schon 2017 berichtete
CIVICUS, dass sich der zivilgesellschaftliche Raum immer weiter schließt und
die Qualität demokratischer Prozesse sinkt, seit Premierminister Narendra
Damodardas Modi von der hindunationalistischen Bharatiya Janata Partei
(BJP) 2014 die Wahlen zum ersten Mal gewann. Modi war zuvor
Regierungschef des indischen Bundesstaats Gujarat, wo im Jahr 2002 bei
antimuslimischen Ausschreitungen mindestens tausend Menschen getötet wurden und
Modi eine Mitschuld an der Eskalation der Krawalle vorgeworfen wird (https://
www.theguardian.com/commentisfree/2014/apr/07/narendra-modi-massacre-ne
xt-prime-minister-india), was dazu führte, dass die USA und einige europäische
Länder ihn zur Persona non grata erklärten.
Die BJP wird als politischer Flügel der Rashtriya Swayamsevak Sangh (RSS)
gesehen, dem radikalhinduistischen, paramilitärischen „größten
Freiwilligenkorps der Welt“. Die Ideologie der RSS basiert auf der Vorstellung eines
Führungsanspruchs des politischen Hinduismus (Hindutva) und dem politischen
Streben, einen Staat nach radikalhinduistischen Regeln zu kreieren. Sie wurde
durch die von Mussolini und Hitler geführten faschistischen Bewegungen in
Europa inspiriert (https://thepolisproject.com/cultural-malware-the-rise-of-india
s-rss/#.X6VT5iyg-Ul). Die RSS ist auch in anderen Ländern, wie den USA,
dem Vereinigten Königreich, Kanada und Deutschland durch die Hindu
Swayamsevak Sangh (HSS) vertreten und setzt sich für dessen Interessen auf
politischer, wirtschaftlicher und kultureller Ebene ein (https://cavach.org/wp-co
ntent/uploads/2020/10/03_HinduSwayamsevakSangh_updated.pdf).
Auch nach der Wiederwahl Modis 2019 bleibt nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller die Situation für die Zivilgesellschaft dramatisch. Polizei
und Militär gehen gewaltsam gegen Aktivistinnen und Aktivisten und
Protestierende vor, Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger
werden bespitzelt, abgehört, durchsucht und drangsaliert, die Pressefreiheit
wird immer mehr eingeschränkt, und willkürliche Verhaftungen, Gewalt, Folter
und extralegalen Tötungen sind weitverbreitet (https://monitor.civicus.org/coun
try/india/). Die indische Regierung nutzt eine Vielzahl drakonischer Gesetze,
um unter dem Deckmantel nationaler Sicherheit Regierungskritikerinnen und
Regierungskritiker mundtot zu machen und Menschenrechtsverteidigerinnen
und Menschenrechtsverteidiger an ihrer legitimen Tätigkeit zu hindern. (https://
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27053
19. Wahlperiode 26.02.2021
amnesty.org.in/news-update/virus-hit-prisons-still-full-of-human-rights-defend
ers-as-attacks-continue/). In der internationalen Öffentlichkeit gipfelte die
Offensive gegen die Zivilgesellschaft am 30. September 2020, als das indische
National Office von Amnesty International seine Arbeit einstellen musste, da
die Regierung Modis die Konten der Organisation einfror (https://www.amnest
y.org/en/latest/news/2020/09/amnesty-international-india-halts-its-work-on-uph
olding-human-rights-in-india-due-to-reprisal-from-government-of-india/).
Grundlage ist der Foreign Contribution Regulation Act (FCRA), welcher die
Annahme und Verwendung ausländischer Finanzmittel durch NGOs stark
einschränkt oder verbietet (https://scroll.in/latest/978321/centre-makes-rules-strict
er-for-ngos-and-those-participating-in-politics-to-receive-foreign-funding). Die
UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michele Bachelet, äußerte im
Oktober 2020 die Befürchtung, dass das Gesetz missbräuchlich genutzt werden
könnte, um NGOs, die im Menschenrechtsbereich tätig sind und von den
Behörden als kritisch empfunden werden, abzuschrecken oder zu bestrafen
(https://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=2
6398). Neben dem FCRA nutzt die indische Regierung darüber hinaus eine
Vielzahl weiterer Gesetze wie den Unlawful Activities Prevention Act (UAPA),
den National Security Act (NSA) oder den Jammu and Kashmir Public Safety
Act (PSA) sowie die Vorgaben des indischen Strafgesetzbuches zu
„Aufwiegelung“ und „Verleumdung“, um unter dem Deckmantel der nationalen Sicherheit
zivilgesellschaftliche Räume zu beschneiden und kritische Stimmen zum
Schweigen zu bringen (https://amnesty.org.in/injustice-in-the-courts-four-india
n-laws-that-should-have-never-existed/).
Ein weiterer menschenrechtlicher Eklat, der international kritisiert wurde, ist
das Vorgehen der Regierung Modi im Bundesstaat Jammu und Kaschmir. Am
5. August 2019 hob die Regierung den in Artikel 370 der indischen Verfassung
garantierten Sonderstatus der Region auf und teilte den Bundesstaat im Oktober
2019 in zwei Unionsterritorien auf. Neben der Militarisierung der Region und
umfassenden Repressionen gegen Oppositionsführerinnen und
Oppositionsführer und Aktivistinnen und Aktivisten durch Festnahmen, die Verweigerung von
verfahrensrechtlichen Garantien und der Verhinderung des Zugangs zu
Kommunikationsmöglichkeiten und Versorgungsleistungen wurde die Pressefreiheit
massiv eingeschränkt. Während zahlreiche Kommunikationsdienste wie
Telefon, Mobilfunk, SMS wiederhergestellt wurden, blieb das Internet weiterhin
abgeschaltet oder auf 2G beschränkt. Das Kaschmirtal verzeichnete die Hälfte
aller Internetabschaltungen in Indien, dem Land, das für die höchste Anzahl von
Abschaltungen weltweit steht (https://www.amnesty.de/jahresbericht/2019/in
dien).
Auch im Bundesstaat Assam bleibt die Menschenrechtssituation angespannt.
Ein zunächst 1951 national eingeführtes Nationales Bürgerinnen- und
Bürgerregister (National Register of Vitizens, NRC) zur Identifikation von indischen
Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern wurde 2013 bis 2014 erneuert und in
Assam durchgesetzt. Infolgedessen wurden circa 1,9 Millionen Menschen
staatenlos, da die Dokumentation zum Nachweis der Staatsangehörigkeit fehlte
(https://scroll.in/article/970901/a-year-after-assams-nrc-released-citizenship-of-
two-million-people-remains-under-a-cloud). Nach heftigen Protesten wurden
die angekündigten Pläne der Regierung eines indienweiten NRC vorerst
zurückgestellt.
Entsprechend der hohen Anzahl an Staatenlosen, wurden im Staat Assam
bereits mindestens sechs Haftlager gebaut, in denen offenbar mindestens 970
Menschen festgehalten werden und in welchen in den letzten Jahren mindestens
29 Menschen gestorben sind. Neben Assam gibt es Lager in Bundesstaaten wie
Punjab, Karnataka und West Bengal, weitere Lager werden momentan gebaut
(https://cavach.org/wp-content/uploads/2020/07/02_DetentionCentresIndi
a.pdf).
Im Zusammenhang mit der hohen Anzahl an Staatenlosen steht auch die
Verabschiedung des Citizenship Amendement Act (CAA) am 12. Dezember 2019.
Laut diesem sollen Buddhistinnen und Buddhisten, Hindus, Christinnen und
Christen sowie Sikh, Jain und Parsi, die aus Afghanistan, Bangladesch und
Pakistan vor 2015 eingewandert sind, im Schnellverfahren die indische
Staatsangehörigkeit bereits nach sechs anstatt – wie in einem regulären Verfahren
vorgesehen – erst nach elf Jahren erlangen. Musliminnen und Muslimen sind von
dieser Regelung explizit ausgeschlossen (https://www.bbc.com/news/world-asi
a-india-50670393).
Der Verabschiedung des als diskriminierend kritisierten CAA folgten
landesweite Proteste (https://www.hrw.org/report/2020/04/09/shoot-traitors/discrimin
ation-against-muslims-under-indias-new-citizenship-policy). Sie richteten sich
gegen den CAA und die Implementierung des NRC in ganz Indien, aber auch
allgemein gegen Polizeigewalt und die rassistische und autoritäre Politik der
Regierung Modi. Zunächst begannen Demonstrationen vor der Verabschiedung
des Gesetzes am 4. Dezember 2019 in Assam, später breiteten sie sich auf
nahezu alle großen Städte aus. Besonders repressiv wurde gegen die Aufstände
der Jamilia Millia Islamia Universität New Delhi und die Aligarh Muslim
Universität vorgegangen. Insgesamt starben im Rahmen der Demonstrationen
mindestens 31 Menschen (https://www.thehindu.com/data/data-how-many-people-
died-during-anti-caa-protests/article30494183.ece). Das repressive Vorgehen
der indischen Polizei im Kontext des CAA wird von Human Rights Watch als
„diskriminierend“ bezeichnet (https://www.hrw.org/report/2020/04/09/shoot-tr
aitors/discrimination-against-muslims-under-indias-new-citizenship-policy).
Eine Studie attestierte der Polizei antimuslimische Vorurteile sowie erhöhte
Gewaltbereitschaft gegenüber (angenommenen) Gewalttätern (https://www.csds.i
n/status_of_policing_in_india_report_2019).
Im Februar 2020 kam es nach Eskalationen zwischen Anti-CAA-
Demonstrantinnen und Anti-CAA-Demonstranten und Unterstützerinnen und Unterstützer
der Regierung in Delhi zu blutigen Pogromen gegenüber der muslimischen
Minderheit (https://www.nytimes.com/2020/03/03/opinion/delhi-pogrom.html).
53 Personen starben (https://interactive.aljazeera.com/aje/2020/delhi-riots-portr
aits/index.html). Mitglieder der Regierungspartei BJP hatten zuvor zu Gewalt
gegen die weitgehend friedlichen Proteste aufgerufen. Laut Untersuchungen
von Amnesty International beging die Polizei in der Hauptstadt während der
Proteste im Februar 2020 eine Reihe von Menschenrechtsverletzungen: Sie
beteiligte sich aktiv mit Protestierenden an Gewalttaten, folterte festgenommene
Demonstrierende in Gewahrsam, wendete unverhältnismäßige Gewalt gegen
Demonstrierende an, zerstörte Orte des friedlichen Protests und schaute
unbeteiligt zu, während einige Demonstrierende randalierten (https://www.bbc.com/
news/world-asia-india-53891354).
Während der Corona-Pandemie spitzt sich die menschenrechtliche Situation in
Indien weiter zu. Am 24. März 2020, um 20 Uhr abends, kündigte der indische
Premierminister einen ausgedehnten Lockdown an. Die Ausgangssperre wurde
vier Stunden später verhängt (https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-03/coro
navirus-indien-ausgangssperre-wanderarbeiter-virusbekaempfung-infektionsge
fahr). Besonders Frauen sind von den Restriktionen und von häuslicher Gewalt
betroffen und müssen zusätzliche Belastung durch unbezahlte (Sorge-)Arbeit
leisten. Auch Dalits, Adivasi und Muslime sind auf besondere Weise betroffen,
da sie gerade bei Hilfsangeboten diskriminiert werden und signifikant häufig
im informellen Sektor tätig sind. Laut einem Gutachten der National Campaign
on Dalit Human Rights erreichten die COVID-19-(Sofort-)Hilfen kaum Dalits
und Adivasi. Die Befragten wurden kaum über Programme aufgeklärt, die
Programme hatten kaum Reichweite, und sie trugen kaum zur Besserung der
Situation der Betroffenen bei (https://thewire.in/rights/covid-19-relief-sc-st-pmgky-p
mjdy-ncdhr-study).
(Wander-)Arbeiterinnen und (Wander-)Arbeiter wurden durch die Pandemie
und deren politische und wirtschaftliche Folgen in eine tiefe Krise gedrängt.
Laut einer Studie haben 78 Prozent der informellen Arbeiterinnen und Arbeiter
einen Großteil ihrer Existenzsicherung verloren. Über 48 Prozent haben nach
dem Lockdown keine Gehälter erhalten, 17 Prozent nur einen Teil ihres
Lohnes. Während des Lockdowns haben 60 Prozent der Wanderarbeiterinnen und
Wanderarbeiter ihren Wohnraum verloren, und viele haben sich zusätzlich zu
ihren ohnehin bestehenden Schulden verschuldet. Viele der Arbeiterinnen und
Arbeiter mussten die Anzahl ihrer Mahlzeiten reduzieren, einige können sich
nur eine Mahlzeit alle zwei Tage leisten (https://www.actionaidindia.org/public
ations/workers-time-covid-19/).
Erschwerend kommt nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller hinzu,
dass einige Bundesstaaten als Reaktion auf die coronabedingte wirtschaftliche
Rezession Arbeitsschutzgesetze suspendiert und den Arbeitstag von acht auf
zwölf Stunden verlängert haben. So haben Uttar Pradesh, Madhya Pradesh und
Gujarat den Mindestlohn und das Recht auf sichere Arbeitsbedingungen
ausgesetzt (https://www.dw.com/en/coronavirus-indian-states-abandon-labor-protecti
on-to-revive-economy/a-53559175). Auch deutsche Unternehmen beziehen
Produkte aus diesen Regionen. So hat das in Deutschland ansässige
Schuhunternehmen Von Wellx kurz nach der Suspendierung der Arbeitsschutzgesetzte
angekündigt, seine gesamte Produktion im Wert von über 30 Mio. Euro von
China nach Agra in Uttar Pradesh zu verlegen (https://www.ndtv.com/india-ne
ws/german-shoe-company-shifts-manufacturing-to-agra-from-china-amid-covi
d-2321742).
Neben den regionalen Reaktionen auf die Krise ergriff auch die Regierung
Modi Schritte, um dem wirtschaftlichen Abschwung zu begegnen. Ohne
vorherige Beratungen mit Arbeitgebenden oder Arbeitnehmenden wurden vier neue
Arbeitsgesetze beschlossen, die 44 der bestehenden Gesetze ablösten und
wodurch bestehende Rechte maßgeblich eingeschränkt wurden. Mit den Gesetzen
werden aus Sicht der Fragestellenden die Rechte von Gewerkschaften und das
Streikrecht beschnitten sowie Gesundheits- und Sicherheitsstandards gesenkt.
Sie entrechten zudem große Teile des informellen Sektors (vornehmlich
Frauen), setzen Inspektionen aus und befreien viele Einrichtungen von
Compliance- und Durchsetzungsmechanismen. Als Reaktion äußerte der
Generaldirektor der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) im Mai 2020 in einem
Brief „seine tiefe Besorgnis“ (https://caravanmagazine.in/labour/india-labour-re
forms-is-of-concern). Der Druck auf den formellen Arbeitssektor erhöht auch
den Druck auf die 90 Prozent der Arbeiterinnen und Arbeiter, die im
informellen Sektor tätig sind. Arbeitsschutz sinkt, Zwangs- und Kinderarbeit nehmen zu
(https://www.outlookindia.com/website/story/opinion-covid19-lockdown-and-t
he-rise-of-bonded-labour-and-human-trafficking-in-india/350662).
Zusätzlich verabschiedete die Regierung Modi nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller auf undemokratische Weise und ohne angemessene
parlamentarische Debatte im September 2020 drei neue Landwirtschaftsgesetze. Die
Bestimmungen des National Food Security Act 2013 (NFSA 2013), die darauf
abzielen, die Ernährungssicherheit für alle zu gewährleisten, wurden von der
Regierung bei der Vorlage dieser drei Gesetzentwürfe im Parlament ignoriert.
Schwerwiegende Auswirkungen wie Hunger und Unterernährung werden
befürchtet (https://www.newsclick.in/sites/default/files/2020-09/RTFc%20Statem
ent%20on%203%20Farm%20Bills%20%281%29.pdf). Da die Bäuerinnen und
Bauern fürchten, dass durch das Gesetz die Preise gedrückt und
Kleinbäuerinnen und Kleinbauern von Konzernen verdrängt werden könnten, protestieren
seit November 2020 Hunderttausende, unter anderem durch Hungerstreiks.
Nach Aussagen zivilgesellschaftlicher Organisationen gab es bereits 131
Todesfälle unter den Protestierenden (https://clarionindia.net/farmers-plan-republi
c-day-parade-on-delhis-outer-ring-road/). Das Oberste Bundesgericht hat die
Gesetzesänderungen vorläufig blockiert (https://www.ft.com/content/22bc499
3-2880-45db-b141-b6ee04069738).
Trotz dieser nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
beunruhigenden menschenrechtlichen Entwicklungen, wird Indien von der Bundesregierung
weiterhin als größte Demokratie der Welt und strategischer Partner in Südasien
gesehen (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/merkel-strategisch
e-partnerschaft-vertieft--420148).
Deutschland ist der größte europäische Handels- und Investitionspartner
Indiens. Die EU hält weiter an ihrem Vorhaben fest, ein Freihandelsabkommen
mit Indien auszuhandeln. Zwar ruhen die Verhandlungen des Abkommens seit
2012, doch wurde in der gemeinsamen Abschlusserklärung zu den 5. Deutsch-
Indischen Regierungskonsultationen bekräftigt, dass beide Seiten eine
möglichst zügige Wiederaufnahme der Verhandlungen wünschen. Unter der
aktuellen Ratspräsidentschaft von Portugal ist das Ziel, die Verhandlungen nicht nur
fortzuführen, sondern auch zu beschleunigen.
Trotz der nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller desolaten
Menschenrechtssituation bestärkten die Bundesregierung und die indische
Regierung in den gemeinsamen Erklärungen der Regierungskonsultationen 2019 eine
Vertiefung der der bilateralen Verteidigungszusammenarbeit als strategische
Partner (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1687590/c07fe
34952229baa94221a1f6c1e34a1/2019-11-01-erklaerung-deu-ind-reg-konsultati
onen-data.pdf?download=1). Die Bundesregierung genehmigt weiterhin
Rüstungsexporte nach Indien, die laut dem Bonn International Center for
Conversion (BICC) zu zwei Dritteln für die Armee und ein Drittel u. a. für die Polizei
vorgesehen sind (BICC Länderbericht Indien (07/2020), abrufbar unter http://w
ww.ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/indien/2020_Indie
n.pdf). Zu den Lieferungen, insbesondere in den Jahren 2012 sowie 2017/2018,
zählen Kleinwaffen wie Maschinenpistolen und Revolver. Beim Aufbau
eigener indischer Kleinwaffenproduktion unterstützte auch das deutsche
Unternehmen Fritz Werner, eine Tochter der Ferrostaal AG (MAN-Gruppe).
In Indien, so das BICC im erwähnten Bericht, hat die Armee neben der
Landesverteidigung auch Unterstützungsaufgaben für Polizei sowie paramilitärische
Einheiten zu erfüllen, beispielsweise in Kaschmir/Jammu oder Assam. In den
nördlichen Bundesstaaten setzen zudem paramilitärische Gruppen die
Interessen der indischen Regierung um und benutzen dabei deutsche
Maschinengewehre und Pistolen wie das Heckler Koch Gewehr HK-33 GSG-5, Gewehre der
Firma German Sport Guns (GSG) und eine 9-mm-Sigsauer-Pistole des
deutschen Herstellers SIG Sauer (Südasien 4/2020, Dieter Reinhardt, „Auf gute
Zusammenarbeit“). Bei den Einsätzen paramilitärischer Einheiten „kommt es oft
zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen“ (BICC-Bericht).
Aus Sicht der Fragestellenden muss es ein Umdenken in der deutschen
Zusammenarbeit mit der indischen Regierung geben, in denen die Menschenrechte
über wirtschaftliche und geopolitische Interessen gestellt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Verschlechterung der
menschenrechtlichen Situation, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie in Indien
seit der Wahl des Premierministers Narendra Modi?
2. Welche Menschenrechtsprobleme in Indien sieht die Bundesregierung als
besonders problematisch, und wie versucht die Bundesregierung darauf
einzuwirken?
3. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem sich nach
Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller schließenden
zivilgesellschaftlichen Raum in Indien bezüglich der Zusammenarbeit mit der indischen
Regierung?
4. Wie adressiert die Bundesregierung die wachsende Zahl von willkürlich
verhafteten Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern gegenüber der indischen Regierung?
a) Setzt sich die Bundesregierung für die Freilassung der 16 internierten
Aktivistinnen und Aktivisten ein, die im Zusammenhang einer
Gedenkveranstaltung am Bhima Koregaon Denkmal im Jahr 2017/2018
festgenommen wurden (https://theprint.in/india/2-years-3-charge-sheets-16-a
rrests-why-bhima-koregaon-accused-are-still-in-jail/533945/; bitte
ausführen)?
b) Für die Freilassung welcher willkürlich inhaftierter
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger setzt sich die
Bundesregierung gegenüber der indischen Regierung ein?
5. Bei welchen hochrangigen Gesprächen mit welchen Teilnehmenden der
indischen Regierung hat die Bundesregierung seit Januar 2020 die
Menschenrechtslage in Indien thematisiert, und welche Schwerpunkte hat sie
dabei gelegt?
6. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass die Politik der BJP, welche maßgeblich durch die Rashtriya
Swayam Sevak Sangh (RSS) beeinflusst wird, autoritäre Züge hat (bitte
ausführen)?
7. Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber der RSS, besonders
in Anbetracht der hindunationalistischen Ideologie?
8. Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der
hindunationalistischen Politik der BJP, beeinflusst durch die RSS, und der
Zuspitzung religiöser Spannungen zwischen Hindus und Muslimen sowie
der Zunahme von Lynchmorden und Social-Media-Hetze (https://scroll.in/
article/912533/the-modi-years-what-has-fuelled-rising-mob-violence-in-i
ndia)?
9. Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der
Liegenschaften der RSS in Deutschland (HSS), insbesondere in Bezug auf dessen
Gründer sowie den Geschäftsführer, der Finanzierung, der
Hauptaktivitäten und Treffen mit Politikerinnen und Politikern oder öffentlichen
Stellen?
a) Gab es Treffen zwischen der HSS und der Bundesregierung (bitte nach
Datum, Teilnehmenden, Gegenstand und Inhalt des Treffens
aufschlüsseln)
b) Wird die HSS vom Verfassungsschutz beobachtet?
Wenn ja, bitte ausführen.
10. Wie hat die Bundesregierung auf die Schließung von Amnesty
International in Indien reagiert?
a) Plant die Bundesregierung, gegenüber der indischen Regierung darauf
hinzuwirken, dass Amnesty International in Indien umgehend wieder
uneingeschränkten Zugriff auf seine Konten erhält, seiner Arbeit
vollumfassend wieder nachgehen kann und jedwede Drangsalierungen
gegenüber Mitarbeitenden der Organisation seitens der Regierung
unterlassen werden, und wenn ja, wie?
b) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Kontext der
Europäischen Union und anderen multilateralen Foren wie dem UN-
Menschenrechtsrat hierauf hinzuwirken?
11. Sieht die Bundesregierung durch den reformierten Foreign Contribution
Regulation Act eine Einschränkung des in Artikel 22 des Internationalen
Pakts über bürgerliche und politische Rechte garantierten Rechts auf
Vereinigungsfreiheit, und wenn ja, inwieweit?
a) Besteht aus Sicht der Bundesregierung durch den reformierten Foreign
Contribution Regulation Act eine Gefahr für die Arbeit deutscher
Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen?
Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung hiermit umzugehen?
b) Ist die Bundesregierung mit der indischen Regierung über die
Auswirkungen der FCRA-Reformen auf die Arbeit von Organisationen der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Gespräch, und inwieweit
wurden und werden die Auswirkungen im Rahmen der
Regierungsverhandlungen mit Indien thematisiert?
12. Sieht die Bundesregierung durch Gesetze wie den UAPA, NSA, PSA und
einzelne Verordnungen des indischen Strafgesetzbuches eine Gefährdung
der Meinungsfreiheit, und wenn ja, inwieweit, und adressiert die
Bundesregierung diese Bedenken gegenüber der indischen Regierung?
13. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Judikative in Indien
weiterhin als unabhängig betrachtet werden kann, besonders in Anbetracht
sich häufender Berichte über Intransparenz und Machtmissbrauch (siehe
unter anderem https://verfassungsblog.de/when-the-judiciary-undermines-j
udicial-independence/ und https://www.hrw.org/news/2020/08/19/india-co
ntempt-conviction-threatens-free-speech; bitte ausführen)?
14. Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der aktuellen
Situation in den Bundesstaaten Jammu und Kaschmir, insbesondere
bezüglich der menschenrechtlichen Situation, dem Zugang durch die Presse und
der Verfügbarkeit des Internets und anderer Kommunikationsdienste?
15. Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich des Nationalen
Bürgerinnen- und Bürgerregisters und des Plans der indischen Regierung,
ein indienweites Register zu implementieren?
16. Welche menschenrechtlichen Gefahren bürgt der indische Citizenship
Amendement Act (CAA) aus Sicht der Bundesregierung für die
Menschenrechte, und inwieweit hat die Bundesregierung diese Bedenken mit
der indischen Regierung besprochen?
17. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Sorge des UN-Sonderbeauftragten
für die Verhinderung von Völkermord Adama Dieng in Bezug auf Berichte
zunehmender Hassreden gegen und Diskriminierung von Minderheiten in
Indien seit Verabschiedung des CCA (https://www.un.org/en/genocideprev
ention/documents/18052020_SA%20note%20to%20media%20on%20Indi
a_final.pdf), und sieht die Bundesregierung hierdurch eine
Vernachlässigung der Pflicht der indischen Regierung unter der UN-
Völkermordkonvention zur Verhütung des Völkermords?
18. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung bezüglich des Baus von neuen
Haftanstalten in zahlreichen indischen Bundesstaaten für Personen, bei
denen es sich nach Auffassung der indischen Regierung um undokumentierte
Migrantinnen und Migranten handelt, insbesondere im Kontext der
geplanten landesweiten Implementierung des National Register of Citizens
(https://www.aljazeera.com/news/2020/1/2/how-is-it-human-indias-larges
t-detention-centre-almost-ready)
a) a)Welche Kenntnis hat die Bundesregierung bezüglich des Baus von
Internierungslagern im indischen Bundesstaat Assam für Personen, bei
denen es sich nach Auffassung der Regierung Assams um
undokumentierte Migrantinnen und Migranten handelt, insbesondere im Kontext
des in Assam bereits 2019 durchgeführten Verfahrens des National
Register of Citizens, nach dem insgesamt 1,9 Millionen Menschen, die
zurzeit noch in Assam leben, keine indische Staatsbürgerschaft erhalten
haben und potentiell zur Ausreise verpflichtet sind?
b) Inwieweit hat sich die Bundesregierung bilateral gegenüber der
indischen Regierung zu den Haftanstalten geäußert (bitte nach Datum,
Forum, Teilnehmenden und Inhalt des Treffens aufschlüsseln)?
c) Hat die Bundesregierung Informationen bezüglich der Demografie der
Inhaftierten, der Deternierungsgründe und der
Deternierungsbedingung?
Wenn ja, bitte ausführen.
19. Wie beurteilt die Bundesregierung die Reaktion der indischen Polizei und
des Militärs auf die Proteste infolge der Verabschiedung des Citizenship
Amendement Act?
20. Wie unterstützt die Bundesregierung die indische Regierung bei der
Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie?
a) Setzt sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass in Indien
soziale Disparitäten durch die Pandemie verstärkt werden, dafür ein, dass
die spezifischen Bedarfe von Angehörigen diskriminierter Kasten und
Religionen bei ihrer Mittelallokation an die indische Regierung stärker
berücksichtigt werden, und wenn ja, inwieweit?
b) Plant die Bundesregierung, bei den nächsten bilateralen
Regierungsverhandlungen den durch die Pandemie induzierten Anstieg von extremer
Armut und Exklusion anzusprechen, und wenn ja, inwieweit, und wie
soll er künftig in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit
berücksichtigt werden?
21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Reaktion
der indischen Regierung auf die Pandemie und dessen
menschenrechtlichen Auswirkungen, insbesondere auf vulnerable Gruppen wie Frauen,
Dalits, Migrantinnen und Migranten, Wanderarbeiterinnen und
Wanderarbeiter und Adivasi?
22. Wie ordnet die Bundesregierung die Reformen der Arbeitsschutzgesetze in
Anbetracht ihrer Auswirkungen auf die Rechte von Arbeiterinnen und
Arbeitern und in Anbetracht der indischen Verpflichtungen im Rahmen der
Internationalen Arbeitsorganisation ein?
a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass deutsche Unternehmen auf die Arbeitsrechtsreformen
reagieren müssen, wenn sie selbst in Indien geschäftstätig sind oder
von indischen Zulieferern (Vor-)Produkte oder Dienstleistungen
beziehen, und wenn ja, inwieweit?
b) Wie unterstützt die Bundesregierung solche Unternehmen, um einen
angemessenen Menschenrechtsstandard zu garantieren?
c) Wie verhält sich das deutsche Textilbündnis nach Kenntnis der
Bundesregierung zu den Arbeitsrechtsreformen?
d) Hat die Bundesregierung in Gesprächen mit der indischen Regierung
den an Premierminister Modi adressierten Brief bezüglich der
Arbeitsrechtsreformen thematisiert, der im Juli 2020 von 49 Unternehmen
– darunter 14 Mitglieder des Textilbündnisses – geschickt wurde
(https://www.textilbuendnis.com/letter-to-the-ind-gov/) und auf den es
bisher noch keine Antwort gibt (bitte ausführen)?
23. Birgt die Reform der Landwirtschaftsgesetze aus Sicht der
Bundesregierung Gefahren, und wenn ja, welche, und hat die Bundesregierung diese in
Gesprächen mit der indischen Regierung thematisiert bzw. darauf
anderweitig reagiert?
24. Steht die Bundesregierung mit dem in Deutschland registrierten
Unternehmens Von Wellx in Kontakt, und wenn ja, welche Informationen hat die
Bundesregierung bezüglich der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und
der Arbeitsbedingungen in den Fabriken?
25. Welche deutschen Unternehmen erhalten von der Bundesregierung
Außenwirtschaftsförderung für Geschäftstätigkeiten in Indien (bitte nach
Unternehmen, Instrument der Außenwirtschaftsförderung, Förderungszeitraum
und Höhe der Förderung aufschlüsseln)?
26. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung in Anbetracht dessen,
dass auch deutsche Unternehmen Waren verkaufen, deren Garn in
indischen Spinnereien unter einer Art Zwangsarbeit hergestellt werden (https://
femnet.de/index.php/themen/120-indien/280-das-sumangali-system-in-de
n-spinnereien-von-tamil-nadu und https://femnet.de/index.php/themen/indi
en/ausbeutung-durch-das-sumangali-system-2/325-ausbeutung-und-schuld
knechtschaft-in-indischen-spinnereien-und-naehfabriken-zwei-indische-ex
pertinnen-bereisten-mit-femnet-deutschland), sicherzustellen, dass
a) Unternehmen ihre ganze Lieferkette – auch bis zu Spinnereien oder
auch bis zum Baumwollanbau – kennen und offenlegen?
b) solche gravierenden Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette
erkannt und die Betroffenen entschädigt werden können?
27. Inwieweit wird das angekündigte Lieferkettengesetz spezifisch darauf
einwirken können, dass in Indien tätige deutsche Unternehmen Mechanismen
zum Schutz der Rechte von Dalits, Adivasi, Frauen und Menschen aus
dem LGBTIQ-Spektrum umsetzen?
28. Inwieweit werden in Indien tätige deutsche Unternehmen von der
Bundesregierung darüber aufgeklärt, dass es aufgrund der Diskriminierung gegen
Dalits, Adivasi, Frauen und Menschen aus dem LGBTIQ-Spektrum
spezifischer Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte dieser
Personengruppen bedarf, und welche Unterstützung bekommen sie bei der
Umsetzung solcher Mechanismen?
29. Wie wird kastenbasierte Diskriminierung in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit, wirtschaftlichen Zusammenarbeit und im diplomatischen
Austausch mit Indien adressiert?
30. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen des Investitionsschutz- und
Freihandelsabkommens mit Indien?
31. Welche Auswirkungen haben die aktuellen arbeits- und
menschenrechtlichen Entwicklungen auf die Verhandlungen des Investitionsschutz- und
Freihandelsabkommens mit Indien?
32. Wann, wie, und wo wird der nächste EU-Indien Gipfel stattfinden?
33. Welche Themen werden während des EU-Indien Gipfels besprochen
werden?
34. Inwieweit werden menschenrechtliche Themen während des EU-Indien-
Gipfels thematisiert werden, und welche Schwerpunkte wird die
Bundesregierung dabei setzen?
35. Wann, wie, und wo wird der nächste EU-Indien-Menschenrechtsdialog
stattfinden?
36. Welche Themen werden während des EU-Indien-Menschenrechtsdialogs
besprochen werden?
37. Teilt die Bundesregierung die Auffassung zahlreicher
Menschenrechtsorganisationen, dass im Rahmen des in den Bundestaaten Arunachal
Pradesh, Assam, Kaschmir, Manipur und Nagaland vor Kurzem verlängerten
AFSPA von indischen Sicherheitskräften in den letzten Jahrzehnten
zahlreiche schwere Menschenrechtsverletzungen verübt worden sind, von
denen viele strafrechtlich nicht verfolgt werden (https://www.hrw.org/legac
y/backgrounder/2008/india0808/india0808.html; bitte ausführen)?
38. Welche deutschen Rüstungsgüter wurden im Zeitraum ab 2010 an Indien
geliefert (bitte nach Produkt und Jahr aufschlüsseln)?
39. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Empfänger der
gelieferten Rüstungsgüter hinsichtlich der Streitkräfte, der Polizei oder
paramilitärischer Einheiten?
40. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Verwendung von
Rüstungsgütern aus deutscher Produktion durch die indischen Streitkräfte, der
Polizei oder paramilitärischer Einheiten in den nördlichen Provinzen Indiens,
und wenn ja, welche?
41. Ist die Nutzung von Rüstungsgütern aus deutscher Produktion durch
paramilitärische Einheiten in den nördlichen Provinzen Indiens im Rahmen der
Exportgenehmigung zulässig?
42. Hat die Bundesregierung im Lichte der Einführung des NRC und des CAA
sowie der folgenden Proteste und des Vorgehens von Polizei und
paramilitärischen Einheiten die Ausfuhrbestimmungen von Rüstungsgütern nach
Indien angepasst?
a) Falls ja, in welcher Form?
b) Falls nein, ist eine Anpassung geplant, und in welcher Form ist sie
geplant?
43. Welchen Leistungsumfang hatte, nach Kenntnis der Bundesregierung, die
Unterstützung des deutschen Unternehmens Fritz Werner im Aufbau
indischer Kleinwaffenproduktion (http://www.ruestungsexport.info/user/page
s/04.laenderberichte/indien/2020_Indien.pdf)?
44. Unterstützt das deutsche Unternehmen Fritz Werner nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit noch die indische Kleinwaffenproduktion, und
wenn nicht, wann endete diese (http://www.ruestungsexport.info/user/page
s/04.laenderberichte/indien/2020_Indien.pdf)?
45. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Verkauf von über
140 000 „SIG716“-Sturmgewehren im Jahr 2020 durch die US-
Tochterfirma des deutschen Rüstungsunternehmens SIG Sauer an die
indische Armee, die damit insbesondere die „Frontsoldaten“ an der Grenze zu
China und in Kaschmir ausrüsten wird, und wenn ja, welche (https://www.
wearethemighty.com/mighty-tactical/india-bought-sig-sauer-rifles/)?
Berlin, den 28. Januar 2021
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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