Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Menschenrechtliche Situation in Indien
(insgesamt 45 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
06.04.2021
Antwortdauer
39 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/2705326.02.2021
Menschenrechtliche Situation in Indien
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Michel Brandt, Tobias Pflüger, Heike Hänsel, Caren Lay,
Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer,
Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Menschenrechtliche Situation in Indien
Es steht schlecht nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller um die
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Indien. Das beobachten indische und
internationale Nichtregierungsorganisationen (NGOs), unter ihnen das Netzwerk
CIVICUS (https://monitor.civicus.org/country/india/). Schon 2017 berichtete
CIVICUS, dass sich der zivilgesellschaftliche Raum immer weiter schließt und
die Qualität demokratischer Prozesse sinkt, seit Premierminister Narendra
Damodardas Modi von der hindunationalistischen Bharatiya Janata Partei
(BJP) 2014 die Wahlen zum ersten Mal gewann. Modi war zuvor
Regierungschef des indischen Bundesstaats Gujarat, wo im Jahr 2002 bei
antimuslimischen Ausschreitungen mindestens tausend Menschen getötet wurden und
Modi eine Mitschuld an der Eskalation der Krawalle vorgeworfen wird (https://
www.theguardian.com/commentisfree/2014/apr/07/narendra-modi-massacre-ne
xt-prime-minister-india), was dazu führte, dass die USA und einige europäische
Länder ihn zur Persona non grata erklärten.
Die BJP wird als politischer Flügel der Rashtriya Swayamsevak Sangh (RSS)
gesehen, dem radikalhinduistischen, paramilitärischen „größten
Freiwilligenkorps der Welt“. Die Ideologie der RSS basiert auf der Vorstellung eines
Führungsanspruchs des politischen Hinduismus (Hindutva) und dem politischen
Streben, einen Staat nach radikalhinduistischen Regeln zu kreieren. Sie wurde
durch die von Mussolini und Hitler geführten faschistischen Bewegungen in
Europa inspiriert (https://thepolisproject.com/cultural-malware-the-rise-of-india
s-rss/#.X6VT5iyg-Ul). Die RSS ist auch in anderen Ländern, wie den USA,
dem Vereinigten Königreich, Kanada und Deutschland durch die Hindu
Swayamsevak Sangh (HSS) vertreten und setzt sich für dessen Interessen auf
politischer, wirtschaftlicher und kultureller Ebene ein (https://cavach.org/wp-co
ntent/uploads/2020/10/03_HinduSwayamsevakSangh_updated.pdf).
Auch nach der Wiederwahl Modis 2019 bleibt nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller die Situation für die Zivilgesellschaft dramatisch. Polizei
und Militär gehen gewaltsam gegen Aktivistinnen und Aktivisten und
Protestierende vor, Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger
werden bespitzelt, abgehört, durchsucht und drangsaliert, die Pressefreiheit
wird immer mehr eingeschränkt, und willkürliche Verhaftungen, Gewalt, Folter
und extralegalen Tötungen sind weitverbreitet (https://monitor.civicus.org/coun
try/india/). Die indische Regierung nutzt eine Vielzahl drakonischer Gesetze,
um unter dem Deckmantel nationaler Sicherheit Regierungskritikerinnen und
Regierungskritiker mundtot zu machen und Menschenrechtsverteidigerinnen
und Menschenrechtsverteidiger an ihrer legitimen Tätigkeit zu hindern. (https://
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27053
19. Wahlperiode 26.02.2021
amnesty.org.in/news-update/virus-hit-prisons-still-full-of-human-rights-defend
ers-as-attacks-continue/). In der internationalen Öffentlichkeit gipfelte die
Offensive gegen die Zivilgesellschaft am 30. September 2020, als das indische
National Office von Amnesty International seine Arbeit einstellen musste, da
die Regierung Modis die Konten der Organisation einfror (https://www.amnest
y.org/en/latest/news/2020/09/amnesty-international-india-halts-its-work-on-uph
olding-human-rights-in-india-due-to-reprisal-from-government-of-india/).
Grundlage ist der Foreign Contribution Regulation Act (FCRA), welcher die
Annahme und Verwendung ausländischer Finanzmittel durch NGOs stark
einschränkt oder verbietet (https://scroll.in/latest/978321/centre-makes-rules-strict
er-for-ngos-and-those-participating-in-politics-to-receive-foreign-funding). Die
UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michele Bachelet, äußerte im
Oktober 2020 die Befürchtung, dass das Gesetz missbräuchlich genutzt werden
könnte, um NGOs, die im Menschenrechtsbereich tätig sind und von den
Behörden als kritisch empfunden werden, abzuschrecken oder zu bestrafen
(https://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=2
6398). Neben dem FCRA nutzt die indische Regierung darüber hinaus eine
Vielzahl weiterer Gesetze wie den Unlawful Activities Prevention Act (UAPA),
den National Security Act (NSA) oder den Jammu and Kashmir Public Safety
Act (PSA) sowie die Vorgaben des indischen Strafgesetzbuches zu
„Aufwiegelung“ und „Verleumdung“, um unter dem Deckmantel der nationalen Sicherheit
zivilgesellschaftliche Räume zu beschneiden und kritische Stimmen zum
Schweigen zu bringen (https://amnesty.org.in/injustice-in-the-courts-four-india
n-laws-that-should-have-never-existed/).
Ein weiterer menschenrechtlicher Eklat, der international kritisiert wurde, ist
das Vorgehen der Regierung Modi im Bundesstaat Jammu und Kaschmir. Am
5. August 2019 hob die Regierung den in Artikel 370 der indischen Verfassung
garantierten Sonderstatus der Region auf und teilte den Bundesstaat im Oktober
2019 in zwei Unionsterritorien auf. Neben der Militarisierung der Region und
umfassenden Repressionen gegen Oppositionsführerinnen und
Oppositionsführer und Aktivistinnen und Aktivisten durch Festnahmen, die Verweigerung von
verfahrensrechtlichen Garantien und der Verhinderung des Zugangs zu
Kommunikationsmöglichkeiten und Versorgungsleistungen wurde die Pressefreiheit
massiv eingeschränkt. Während zahlreiche Kommunikationsdienste wie
Telefon, Mobilfunk, SMS wiederhergestellt wurden, blieb das Internet weiterhin
abgeschaltet oder auf 2G beschränkt. Das Kaschmirtal verzeichnete die Hälfte
aller Internetabschaltungen in Indien, dem Land, das für die höchste Anzahl von
Abschaltungen weltweit steht (https://www.amnesty.de/jahresbericht/2019/in
dien).
Auch im Bundesstaat Assam bleibt die Menschenrechtssituation angespannt.
Ein zunächst 1951 national eingeführtes Nationales Bürgerinnen- und
Bürgerregister (National Register of Vitizens, NRC) zur Identifikation von indischen
Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern wurde 2013 bis 2014 erneuert und in
Assam durchgesetzt. Infolgedessen wurden circa 1,9 Millionen Menschen
staatenlos, da die Dokumentation zum Nachweis der Staatsangehörigkeit fehlte
(https://scroll.in/article/970901/a-year-after-assams-nrc-released-citizenship-of-
two-million-people-remains-under-a-cloud). Nach heftigen Protesten wurden
die angekündigten Pläne der Regierung eines indienweiten NRC vorerst
zurückgestellt.
Entsprechend der hohen Anzahl an Staatenlosen, wurden im Staat Assam
bereits mindestens sechs Haftlager gebaut, in denen offenbar mindestens 970
Menschen festgehalten werden und in welchen in den letzten Jahren mindestens
29 Menschen gestorben sind. Neben Assam gibt es Lager in Bundesstaaten wie
Punjab, Karnataka und West Bengal, weitere Lager werden momentan gebaut
(https://cavach.org/wp-content/uploads/2020/07/02_DetentionCentresIndi
a.pdf).
Im Zusammenhang mit der hohen Anzahl an Staatenlosen steht auch die
Verabschiedung des Citizenship Amendement Act (CAA) am 12. Dezember 2019.
Laut diesem sollen Buddhistinnen und Buddhisten, Hindus, Christinnen und
Christen sowie Sikh, Jain und Parsi, die aus Afghanistan, Bangladesch und
Pakistan vor 2015 eingewandert sind, im Schnellverfahren die indische
Staatsangehörigkeit bereits nach sechs anstatt – wie in einem regulären Verfahren
vorgesehen – erst nach elf Jahren erlangen. Musliminnen und Muslimen sind von
dieser Regelung explizit ausgeschlossen (https://www.bbc.com/news/world-asi
a-india-50670393).
Der Verabschiedung des als diskriminierend kritisierten CAA folgten
landesweite Proteste (https://www.hrw.org/report/2020/04/09/shoot-traitors/discrimin
ation-against-muslims-under-indias-new-citizenship-policy). Sie richteten sich
gegen den CAA und die Implementierung des NRC in ganz Indien, aber auch
allgemein gegen Polizeigewalt und die rassistische und autoritäre Politik der
Regierung Modi. Zunächst begannen Demonstrationen vor der Verabschiedung
des Gesetzes am 4. Dezember 2019 in Assam, später breiteten sie sich auf
nahezu alle großen Städte aus. Besonders repressiv wurde gegen die Aufstände
der Jamilia Millia Islamia Universität New Delhi und die Aligarh Muslim
Universität vorgegangen. Insgesamt starben im Rahmen der Demonstrationen
mindestens 31 Menschen (https://www.thehindu.com/data/data-how-many-people-
died-during-anti-caa-protests/article30494183.ece). Das repressive Vorgehen
der indischen Polizei im Kontext des CAA wird von Human Rights Watch als
„diskriminierend“ bezeichnet (https://www.hrw.org/report/2020/04/09/shoot-tr
aitors/discrimination-against-muslims-under-indias-new-citizenship-policy).
Eine Studie attestierte der Polizei antimuslimische Vorurteile sowie erhöhte
Gewaltbereitschaft gegenüber (angenommenen) Gewalttätern (https://www.csds.i
n/status_of_policing_in_india_report_2019).
Im Februar 2020 kam es nach Eskalationen zwischen Anti-CAA-
Demonstrantinnen und Anti-CAA-Demonstranten und Unterstützerinnen und Unterstützer
der Regierung in Delhi zu blutigen Pogromen gegenüber der muslimischen
Minderheit (https://www.nytimes.com/2020/03/03/opinion/delhi-pogrom.html).
53 Personen starben (https://interactive.aljazeera.com/aje/2020/delhi-riots-portr
aits/index.html). Mitglieder der Regierungspartei BJP hatten zuvor zu Gewalt
gegen die weitgehend friedlichen Proteste aufgerufen. Laut Untersuchungen
von Amnesty International beging die Polizei in der Hauptstadt während der
Proteste im Februar 2020 eine Reihe von Menschenrechtsverletzungen: Sie
beteiligte sich aktiv mit Protestierenden an Gewalttaten, folterte festgenommene
Demonstrierende in Gewahrsam, wendete unverhältnismäßige Gewalt gegen
Demonstrierende an, zerstörte Orte des friedlichen Protests und schaute
unbeteiligt zu, während einige Demonstrierende randalierten (https://www.bbc.com/
news/world-asia-india-53891354).
Während der Corona-Pandemie spitzt sich die menschenrechtliche Situation in
Indien weiter zu. Am 24. März 2020, um 20 Uhr abends, kündigte der indische
Premierminister einen ausgedehnten Lockdown an. Die Ausgangssperre wurde
vier Stunden später verhängt (https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-03/coro
navirus-indien-ausgangssperre-wanderarbeiter-virusbekaempfung-infektionsge
fahr). Besonders Frauen sind von den Restriktionen und von häuslicher Gewalt
betroffen und müssen zusätzliche Belastung durch unbezahlte (Sorge-)Arbeit
leisten. Auch Dalits, Adivasi und Muslime sind auf besondere Weise betroffen,
da sie gerade bei Hilfsangeboten diskriminiert werden und signifikant häufig
im informellen Sektor tätig sind. Laut einem Gutachten der National Campaign
on Dalit Human Rights erreichten die COVID-19-(Sofort-)Hilfen kaum Dalits
und Adivasi. Die Befragten wurden kaum über Programme aufgeklärt, die
Programme hatten kaum Reichweite, und sie trugen kaum zur Besserung der
Situation der Betroffenen bei (https://thewire.in/rights/covid-19-relief-sc-st-pmgky-p
mjdy-ncdhr-study).
(Wander-)Arbeiterinnen und (Wander-)Arbeiter wurden durch die Pandemie
und deren politische und wirtschaftliche Folgen in eine tiefe Krise gedrängt.
Laut einer Studie haben 78 Prozent der informellen Arbeiterinnen und Arbeiter
einen Großteil ihrer Existenzsicherung verloren. Über 48 Prozent haben nach
dem Lockdown keine Gehälter erhalten, 17 Prozent nur einen Teil ihres
Lohnes. Während des Lockdowns haben 60 Prozent der Wanderarbeiterinnen und
Wanderarbeiter ihren Wohnraum verloren, und viele haben sich zusätzlich zu
ihren ohnehin bestehenden Schulden verschuldet. Viele der Arbeiterinnen und
Arbeiter mussten die Anzahl ihrer Mahlzeiten reduzieren, einige können sich
nur eine Mahlzeit alle zwei Tage leisten (https://www.actionaidindia.org/public
ations/workers-time-covid-19/).
Erschwerend kommt nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller hinzu,
dass einige Bundesstaaten als Reaktion auf die coronabedingte wirtschaftliche
Rezession Arbeitsschutzgesetze suspendiert und den Arbeitstag von acht auf
zwölf Stunden verlängert haben. So haben Uttar Pradesh, Madhya Pradesh und
Gujarat den Mindestlohn und das Recht auf sichere Arbeitsbedingungen
ausgesetzt (https://www.dw.com/en/coronavirus-indian-states-abandon-labor-protecti
on-to-revive-economy/a-53559175). Auch deutsche Unternehmen beziehen
Produkte aus diesen Regionen. So hat das in Deutschland ansässige
Schuhunternehmen Von Wellx kurz nach der Suspendierung der Arbeitsschutzgesetzte
angekündigt, seine gesamte Produktion im Wert von über 30 Mio. Euro von
China nach Agra in Uttar Pradesh zu verlegen (https://www.ndtv.com/india-ne
ws/german-shoe-company-shifts-manufacturing-to-agra-from-china-amid-covi
d-2321742).
Neben den regionalen Reaktionen auf die Krise ergriff auch die Regierung
Modi Schritte, um dem wirtschaftlichen Abschwung zu begegnen. Ohne
vorherige Beratungen mit Arbeitgebenden oder Arbeitnehmenden wurden vier neue
Arbeitsgesetze beschlossen, die 44 der bestehenden Gesetze ablösten und
wodurch bestehende Rechte maßgeblich eingeschränkt wurden. Mit den Gesetzen
werden aus Sicht der Fragestellenden die Rechte von Gewerkschaften und das
Streikrecht beschnitten sowie Gesundheits- und Sicherheitsstandards gesenkt.
Sie entrechten zudem große Teile des informellen Sektors (vornehmlich
Frauen), setzen Inspektionen aus und befreien viele Einrichtungen von
Compliance- und Durchsetzungsmechanismen. Als Reaktion äußerte der
Generaldirektor der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) im Mai 2020 in einem
Brief „seine tiefe Besorgnis“ (https://caravanmagazine.in/labour/india-labour-re
forms-is-of-concern). Der Druck auf den formellen Arbeitssektor erhöht auch
den Druck auf die 90 Prozent der Arbeiterinnen und Arbeiter, die im
informellen Sektor tätig sind. Arbeitsschutz sinkt, Zwangs- und Kinderarbeit nehmen zu
(https://www.outlookindia.com/website/story/opinion-covid19-lockdown-and-t
he-rise-of-bonded-labour-and-human-trafficking-in-india/350662).
Zusätzlich verabschiedete die Regierung Modi nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller auf undemokratische Weise und ohne angemessene
parlamentarische Debatte im September 2020 drei neue Landwirtschaftsgesetze. Die
Bestimmungen des National Food Security Act 2013 (NFSA 2013), die darauf
abzielen, die Ernährungssicherheit für alle zu gewährleisten, wurden von der
Regierung bei der Vorlage dieser drei Gesetzentwürfe im Parlament ignoriert.
Schwerwiegende Auswirkungen wie Hunger und Unterernährung werden
befürchtet (https://www.newsclick.in/sites/default/files/2020-09/RTFc%20Statem
ent%20on%203%20Farm%20Bills%20%281%29.pdf). Da die Bäuerinnen und
Bauern fürchten, dass durch das Gesetz die Preise gedrückt und
Kleinbäuerinnen und Kleinbauern von Konzernen verdrängt werden könnten, protestieren
seit November 2020 Hunderttausende, unter anderem durch Hungerstreiks.
Nach Aussagen zivilgesellschaftlicher Organisationen gab es bereits 131
Todesfälle unter den Protestierenden (https://clarionindia.net/farmers-plan-republi
c-day-parade-on-delhis-outer-ring-road/). Das Oberste Bundesgericht hat die
Gesetzesänderungen vorläufig blockiert (https://www.ft.com/content/22bc499
3-2880-45db-b141-b6ee04069738).
Trotz dieser nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
beunruhigenden menschenrechtlichen Entwicklungen, wird Indien von der Bundesregierung
weiterhin als größte Demokratie der Welt und strategischer Partner in Südasien
gesehen (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/merkel-strategisch
e-partnerschaft-vertieft--420148).
Deutschland ist der größte europäische Handels- und Investitionspartner
Indiens. Die EU hält weiter an ihrem Vorhaben fest, ein Freihandelsabkommen
mit Indien auszuhandeln. Zwar ruhen die Verhandlungen des Abkommens seit
2012, doch wurde in der gemeinsamen Abschlusserklärung zu den 5. Deutsch-
Indischen Regierungskonsultationen bekräftigt, dass beide Seiten eine
möglichst zügige Wiederaufnahme der Verhandlungen wünschen. Unter der
aktuellen Ratspräsidentschaft von Portugal ist das Ziel, die Verhandlungen nicht nur
fortzuführen, sondern auch zu beschleunigen.
Trotz der nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller desolaten
Menschenrechtssituation bestärkten die Bundesregierung und die indische
Regierung in den gemeinsamen Erklärungen der Regierungskonsultationen 2019 eine
Vertiefung der der bilateralen Verteidigungszusammenarbeit als strategische
Partner (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1687590/c07fe
34952229baa94221a1f6c1e34a1/2019-11-01-erklaerung-deu-ind-reg-konsultati
onen-data.pdf?download=1). Die Bundesregierung genehmigt weiterhin
Rüstungsexporte nach Indien, die laut dem Bonn International Center for
Conversion (BICC) zu zwei Dritteln für die Armee und ein Drittel u. a. für die Polizei
vorgesehen sind (BICC Länderbericht Indien (07/2020), abrufbar unter http://w
ww.ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/indien/2020_Indie
n.pdf). Zu den Lieferungen, insbesondere in den Jahren 2012 sowie 2017/2018,
zählen Kleinwaffen wie Maschinenpistolen und Revolver. Beim Aufbau
eigener indischer Kleinwaffenproduktion unterstützte auch das deutsche
Unternehmen Fritz Werner, eine Tochter der Ferrostaal AG (MAN-Gruppe).
In Indien, so das BICC im erwähnten Bericht, hat die Armee neben der
Landesverteidigung auch Unterstützungsaufgaben für Polizei sowie paramilitärische
Einheiten zu erfüllen, beispielsweise in Kaschmir/Jammu oder Assam. In den
nördlichen Bundesstaaten setzen zudem paramilitärische Gruppen die
Interessen der indischen Regierung um und benutzen dabei deutsche
Maschinengewehre und Pistolen wie das Heckler Koch Gewehr HK-33 GSG-5, Gewehre der
Firma German Sport Guns (GSG) und eine 9-mm-Sigsauer-Pistole des
deutschen Herstellers SIG Sauer (Südasien 4/2020, Dieter Reinhardt, „Auf gute
Zusammenarbeit“). Bei den Einsätzen paramilitärischer Einheiten „kommt es oft
zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen“ (BICC-Bericht).
Aus Sicht der Fragestellenden muss es ein Umdenken in der deutschen
Zusammenarbeit mit der indischen Regierung geben, in denen die Menschenrechte
über wirtschaftliche und geopolitische Interessen gestellt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Verschlechterung der
menschenrechtlichen Situation, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie in Indien
seit der Wahl des Premierministers Narendra Modi?
2. Welche Menschenrechtsprobleme in Indien sieht die Bundesregierung als
besonders problematisch, und wie versucht die Bundesregierung darauf
einzuwirken?
3. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem sich nach
Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller schließenden
zivilgesellschaftlichen Raum in Indien bezüglich der Zusammenarbeit mit der indischen
Regierung?
4. Wie adressiert die Bundesregierung die wachsende Zahl von willkürlich
verhafteten Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern gegenüber der indischen Regierung?
a) Setzt sich die Bundesregierung für die Freilassung der 16 internierten
Aktivistinnen und Aktivisten ein, die im Zusammenhang einer
Gedenkveranstaltung am Bhima Koregaon Denkmal im Jahr 2017/2018
festgenommen wurden (https://theprint.in/india/2-years-3-charge-sheets-16-a
rrests-why-bhima-koregaon-accused-are-still-in-jail/533945/; bitte
ausführen)?
b) Für die Freilassung welcher willkürlich inhaftierter
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger setzt sich die
Bundesregierung gegenüber der indischen Regierung ein?
5. Bei welchen hochrangigen Gesprächen mit welchen Teilnehmenden der
indischen Regierung hat die Bundesregierung seit Januar 2020 die
Menschenrechtslage in Indien thematisiert, und welche Schwerpunkte hat sie
dabei gelegt?
6. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass die Politik der BJP, welche maßgeblich durch die Rashtriya
Swayam Sevak Sangh (RSS) beeinflusst wird, autoritäre Züge hat (bitte
ausführen)?
7. Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber der RSS, besonders
in Anbetracht der hindunationalistischen Ideologie?
8. Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der
hindunationalistischen Politik der BJP, beeinflusst durch die RSS, und der
Zuspitzung religiöser Spannungen zwischen Hindus und Muslimen sowie
der Zunahme von Lynchmorden und Social-Media-Hetze (https://scroll.in/
article/912533/the-modi-years-what-has-fuelled-rising-mob-violence-in-i
ndia)?
9. Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der
Liegenschaften der RSS in Deutschland (HSS), insbesondere in Bezug auf dessen
Gründer sowie den Geschäftsführer, der Finanzierung, der
Hauptaktivitäten und Treffen mit Politikerinnen und Politikern oder öffentlichen
Stellen?
a) Gab es Treffen zwischen der HSS und der Bundesregierung (bitte nach
Datum, Teilnehmenden, Gegenstand und Inhalt des Treffens
aufschlüsseln)
b) Wird die HSS vom Verfassungsschutz beobachtet?
Wenn ja, bitte ausführen.
10. Wie hat die Bundesregierung auf die Schließung von Amnesty
International in Indien reagiert?
a) Plant die Bundesregierung, gegenüber der indischen Regierung darauf
hinzuwirken, dass Amnesty International in Indien umgehend wieder
uneingeschränkten Zugriff auf seine Konten erhält, seiner Arbeit
vollumfassend wieder nachgehen kann und jedwede Drangsalierungen
gegenüber Mitarbeitenden der Organisation seitens der Regierung
unterlassen werden, und wenn ja, wie?
b) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Kontext der
Europäischen Union und anderen multilateralen Foren wie dem UN-
Menschenrechtsrat hierauf hinzuwirken?
11. Sieht die Bundesregierung durch den reformierten Foreign Contribution
Regulation Act eine Einschränkung des in Artikel 22 des Internationalen
Pakts über bürgerliche und politische Rechte garantierten Rechts auf
Vereinigungsfreiheit, und wenn ja, inwieweit?
a) Besteht aus Sicht der Bundesregierung durch den reformierten Foreign
Contribution Regulation Act eine Gefahr für die Arbeit deutscher
Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen?
Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung hiermit umzugehen?
b) Ist die Bundesregierung mit der indischen Regierung über die
Auswirkungen der FCRA-Reformen auf die Arbeit von Organisationen der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Gespräch, und inwieweit
wurden und werden die Auswirkungen im Rahmen der
Regierungsverhandlungen mit Indien thematisiert?
12. Sieht die Bundesregierung durch Gesetze wie den UAPA, NSA, PSA und
einzelne Verordnungen des indischen Strafgesetzbuches eine Gefährdung
der Meinungsfreiheit, und wenn ja, inwieweit, und adressiert die
Bundesregierung diese Bedenken gegenüber der indischen Regierung?
13. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Judikative in Indien
weiterhin als unabhängig betrachtet werden kann, besonders in Anbetracht
sich häufender Berichte über Intransparenz und Machtmissbrauch (siehe
unter anderem https://verfassungsblog.de/when-the-judiciary-undermines-j
udicial-independence/ und https://www.hrw.org/news/2020/08/19/india-co
ntempt-conviction-threatens-free-speech; bitte ausführen)?
14. Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der aktuellen
Situation in den Bundesstaaten Jammu und Kaschmir, insbesondere
bezüglich der menschenrechtlichen Situation, dem Zugang durch die Presse und
der Verfügbarkeit des Internets und anderer Kommunikationsdienste?
15. Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich des Nationalen
Bürgerinnen- und Bürgerregisters und des Plans der indischen Regierung,
ein indienweites Register zu implementieren?
16. Welche menschenrechtlichen Gefahren bürgt der indische Citizenship
Amendement Act (CAA) aus Sicht der Bundesregierung für die
Menschenrechte, und inwieweit hat die Bundesregierung diese Bedenken mit
der indischen Regierung besprochen?
17. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Sorge des UN-Sonderbeauftragten
für die Verhinderung von Völkermord Adama Dieng in Bezug auf Berichte
zunehmender Hassreden gegen und Diskriminierung von Minderheiten in
Indien seit Verabschiedung des CCA (https://www.un.org/en/genocideprev
ention/documents/18052020_SA%20note%20to%20media%20on%20Indi
a_final.pdf), und sieht die Bundesregierung hierdurch eine
Vernachlässigung der Pflicht der indischen Regierung unter der UN-
Völkermordkonvention zur Verhütung des Völkermords?
18. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung bezüglich des Baus von neuen
Haftanstalten in zahlreichen indischen Bundesstaaten für Personen, bei
denen es sich nach Auffassung der indischen Regierung um undokumentierte
Migrantinnen und Migranten handelt, insbesondere im Kontext der
geplanten landesweiten Implementierung des National Register of Citizens
(https://www.aljazeera.com/news/2020/1/2/how-is-it-human-indias-larges
t-detention-centre-almost-ready)
a) a)Welche Kenntnis hat die Bundesregierung bezüglich des Baus von
Internierungslagern im indischen Bundesstaat Assam für Personen, bei
denen es sich nach Auffassung der Regierung Assams um
undokumentierte Migrantinnen und Migranten handelt, insbesondere im Kontext
des in Assam bereits 2019 durchgeführten Verfahrens des National
Register of Citizens, nach dem insgesamt 1,9 Millionen Menschen, die
zurzeit noch in Assam leben, keine indische Staatsbürgerschaft erhalten
haben und potentiell zur Ausreise verpflichtet sind?
b) Inwieweit hat sich die Bundesregierung bilateral gegenüber der
indischen Regierung zu den Haftanstalten geäußert (bitte nach Datum,
Forum, Teilnehmenden und Inhalt des Treffens aufschlüsseln)?
c) Hat die Bundesregierung Informationen bezüglich der Demografie der
Inhaftierten, der Deternierungsgründe und der
Deternierungsbedingung?
Wenn ja, bitte ausführen.
19. Wie beurteilt die Bundesregierung die Reaktion der indischen Polizei und
des Militärs auf die Proteste infolge der Verabschiedung des Citizenship
Amendement Act?
20. Wie unterstützt die Bundesregierung die indische Regierung bei der
Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie?
a) Setzt sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass in Indien
soziale Disparitäten durch die Pandemie verstärkt werden, dafür ein, dass
die spezifischen Bedarfe von Angehörigen diskriminierter Kasten und
Religionen bei ihrer Mittelallokation an die indische Regierung stärker
berücksichtigt werden, und wenn ja, inwieweit?
b) Plant die Bundesregierung, bei den nächsten bilateralen
Regierungsverhandlungen den durch die Pandemie induzierten Anstieg von extremer
Armut und Exklusion anzusprechen, und wenn ja, inwieweit, und wie
soll er künftig in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit
berücksichtigt werden?
21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Reaktion
der indischen Regierung auf die Pandemie und dessen
menschenrechtlichen Auswirkungen, insbesondere auf vulnerable Gruppen wie Frauen,
Dalits, Migrantinnen und Migranten, Wanderarbeiterinnen und
Wanderarbeiter und Adivasi?
22. Wie ordnet die Bundesregierung die Reformen der Arbeitsschutzgesetze in
Anbetracht ihrer Auswirkungen auf die Rechte von Arbeiterinnen und
Arbeitern und in Anbetracht der indischen Verpflichtungen im Rahmen der
Internationalen Arbeitsorganisation ein?
a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass deutsche Unternehmen auf die Arbeitsrechtsreformen
reagieren müssen, wenn sie selbst in Indien geschäftstätig sind oder
von indischen Zulieferern (Vor-)Produkte oder Dienstleistungen
beziehen, und wenn ja, inwieweit?
b) Wie unterstützt die Bundesregierung solche Unternehmen, um einen
angemessenen Menschenrechtsstandard zu garantieren?
c) Wie verhält sich das deutsche Textilbündnis nach Kenntnis der
Bundesregierung zu den Arbeitsrechtsreformen?
d) Hat die Bundesregierung in Gesprächen mit der indischen Regierung
den an Premierminister Modi adressierten Brief bezüglich der
Arbeitsrechtsreformen thematisiert, der im Juli 2020 von 49 Unternehmen
– darunter 14 Mitglieder des Textilbündnisses – geschickt wurde
(https://www.textilbuendnis.com/letter-to-the-ind-gov/) und auf den es
bisher noch keine Antwort gibt (bitte ausführen)?
23. Birgt die Reform der Landwirtschaftsgesetze aus Sicht der
Bundesregierung Gefahren, und wenn ja, welche, und hat die Bundesregierung diese in
Gesprächen mit der indischen Regierung thematisiert bzw. darauf
anderweitig reagiert?
24. Steht die Bundesregierung mit dem in Deutschland registrierten
Unternehmens Von Wellx in Kontakt, und wenn ja, welche Informationen hat die
Bundesregierung bezüglich der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und
der Arbeitsbedingungen in den Fabriken?
25. Welche deutschen Unternehmen erhalten von der Bundesregierung
Außenwirtschaftsförderung für Geschäftstätigkeiten in Indien (bitte nach
Unternehmen, Instrument der Außenwirtschaftsförderung, Förderungszeitraum
und Höhe der Förderung aufschlüsseln)?
26. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung in Anbetracht dessen,
dass auch deutsche Unternehmen Waren verkaufen, deren Garn in
indischen Spinnereien unter einer Art Zwangsarbeit hergestellt werden (https://
femnet.de/index.php/themen/120-indien/280-das-sumangali-system-in-de
n-spinnereien-von-tamil-nadu und https://femnet.de/index.php/themen/indi
en/ausbeutung-durch-das-sumangali-system-2/325-ausbeutung-und-schuld
knechtschaft-in-indischen-spinnereien-und-naehfabriken-zwei-indische-ex
pertinnen-bereisten-mit-femnet-deutschland), sicherzustellen, dass
a) Unternehmen ihre ganze Lieferkette – auch bis zu Spinnereien oder
auch bis zum Baumwollanbau – kennen und offenlegen?
b) solche gravierenden Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette
erkannt und die Betroffenen entschädigt werden können?
27. Inwieweit wird das angekündigte Lieferkettengesetz spezifisch darauf
einwirken können, dass in Indien tätige deutsche Unternehmen Mechanismen
zum Schutz der Rechte von Dalits, Adivasi, Frauen und Menschen aus
dem LGBTIQ-Spektrum umsetzen?
28. Inwieweit werden in Indien tätige deutsche Unternehmen von der
Bundesregierung darüber aufgeklärt, dass es aufgrund der Diskriminierung gegen
Dalits, Adivasi, Frauen und Menschen aus dem LGBTIQ-Spektrum
spezifischer Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte dieser
Personengruppen bedarf, und welche Unterstützung bekommen sie bei der
Umsetzung solcher Mechanismen?
29. Wie wird kastenbasierte Diskriminierung in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit, wirtschaftlichen Zusammenarbeit und im diplomatischen
Austausch mit Indien adressiert?
30. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen des Investitionsschutz- und
Freihandelsabkommens mit Indien?
31. Welche Auswirkungen haben die aktuellen arbeits- und
menschenrechtlichen Entwicklungen auf die Verhandlungen des Investitionsschutz- und
Freihandelsabkommens mit Indien?
32. Wann, wie, und wo wird der nächste EU-Indien Gipfel stattfinden?
33. Welche Themen werden während des EU-Indien Gipfels besprochen
werden?
34. Inwieweit werden menschenrechtliche Themen während des EU-Indien-
Gipfels thematisiert werden, und welche Schwerpunkte wird die
Bundesregierung dabei setzen?
35. Wann, wie, und wo wird der nächste EU-Indien-Menschenrechtsdialog
stattfinden?
36. Welche Themen werden während des EU-Indien-Menschenrechtsdialogs
besprochen werden?
37. Teilt die Bundesregierung die Auffassung zahlreicher
Menschenrechtsorganisationen, dass im Rahmen des in den Bundestaaten Arunachal
Pradesh, Assam, Kaschmir, Manipur und Nagaland vor Kurzem verlängerten
AFSPA von indischen Sicherheitskräften in den letzten Jahrzehnten
zahlreiche schwere Menschenrechtsverletzungen verübt worden sind, von
denen viele strafrechtlich nicht verfolgt werden (https://www.hrw.org/legac
y/backgrounder/2008/india0808/india0808.html; bitte ausführen)?
38. Welche deutschen Rüstungsgüter wurden im Zeitraum ab 2010 an Indien
geliefert (bitte nach Produkt und Jahr aufschlüsseln)?
39. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Empfänger der
gelieferten Rüstungsgüter hinsichtlich der Streitkräfte, der Polizei oder
paramilitärischer Einheiten?
40. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Verwendung von
Rüstungsgütern aus deutscher Produktion durch die indischen Streitkräfte, der
Polizei oder paramilitärischer Einheiten in den nördlichen Provinzen Indiens,
und wenn ja, welche?
41. Ist die Nutzung von Rüstungsgütern aus deutscher Produktion durch
paramilitärische Einheiten in den nördlichen Provinzen Indiens im Rahmen der
Exportgenehmigung zulässig?
42. Hat die Bundesregierung im Lichte der Einführung des NRC und des CAA
sowie der folgenden Proteste und des Vorgehens von Polizei und
paramilitärischen Einheiten die Ausfuhrbestimmungen von Rüstungsgütern nach
Indien angepasst?
a) Falls ja, in welcher Form?
b) Falls nein, ist eine Anpassung geplant, und in welcher Form ist sie
geplant?
43. Welchen Leistungsumfang hatte, nach Kenntnis der Bundesregierung, die
Unterstützung des deutschen Unternehmens Fritz Werner im Aufbau
indischer Kleinwaffenproduktion (http://www.ruestungsexport.info/user/page
s/04.laenderberichte/indien/2020_Indien.pdf)?
44. Unterstützt das deutsche Unternehmen Fritz Werner nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit noch die indische Kleinwaffenproduktion, und
wenn nicht, wann endete diese (http://www.ruestungsexport.info/user/page
s/04.laenderberichte/indien/2020_Indien.pdf)?
45. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Verkauf von über
140 000 „SIG716“-Sturmgewehren im Jahr 2020 durch die US-
Tochterfirma des deutschen Rüstungsunternehmens SIG Sauer an die
indische Armee, die damit insbesondere die „Frontsoldaten“ an der Grenze zu
China und in Kaschmir ausrüsten wird, und wenn ja, welche (https://www.
wearethemighty.com/mighty-tactical/india-bought-sig-sauer-rifles/)?
Berlin, den 28. Januar 2021
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/2825206.04.2021
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/27053 - Menschenrechtliche Situation in Indien
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michel Brandt, Tobias Pflüger,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/27053 –
Menschenrechtliche Situation in Indien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Es steht schlecht nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller um die
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Indien. Das beobachten indische und
internationale Nichtregierungsorganisationen (NGOs), unter ihnen das
Netzwerk CIVICUS (https://monitor.civicus.org/country/india/). Schon 2017
berichtete CIVICUS, dass sich der zivilgesellschaftliche Raum immer weiter
schließt und die Qualität demokratischer Prozesse sinkt, seit Premierminister
Narendra Damodardas Modi von der hindunationalistischen Bharatiya Janata
Partei (BJP) 2014 die Wahlen zum ersten Mal gewann. Modi war zuvor
Regierungschef des indischen Bundesstaats Gujarat, wo im Jahr 2002 bei
antimuslimischen Ausschreitungen mindestens tausend Menschen getötet wurden
und Modi eine Mitschuld an der Eskalation der Krawalle vorgeworfen wird
(https://www.theguardian.com/commentisfree/2014/apr/07/narendra-modi-ma
ssacre-next-prime-minister-india), was dazu führte, dass die USA und einige
europäische Länder ihn zur Persona non grata erklärten.
Die BJP wird als politischer Flügel der Rashtriya Swayamsevak Sangh (RSS)
gesehen, dem radikalhinduistischen, paramilitärischen „größten
Freiwilligenkorps der Welt“. Die Ideologie der RSS basiert auf der Vorstellung eines
Führungsanspruchs des politischen Hinduismus (Hindutva) und dem politischen
Streben, einen Staat nach radikalhinduistischen Regeln zu kreieren. Sie wurde
durch die von Mussolini und Hitler geführten faschistischen Bewegungen in
Europa inspiriert (https://thepolisproject.com/cultural-malware-the-rise-of-indi
as-rss/#.X6VT5iyg-Ul). Die RSS ist auch in anderen Ländern, wie den USA,
dem Vereinigten Königreich, Kanada und Deutschland durch die Hindu
Swayamsevak Sangh (HSS) vertreten und setzt sich für dessen Interessen auf
politischer, wirtschaftlicher und kultureller Ebene ein (https://cavach.org/wp-c
ontent/uploads/2020/10/03_HinduSwayamsevakSangh_updated.pdf).
Auch nach der Wiederwahl Modis 2019 bleibt nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller die Situation für die Zivilgesellschaft dramatisch.
Polizei und Militär gehen gewaltsam gegen Aktivistinnen und Aktivisten und
Protestierende vor, Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidiger werden bespitzelt, abgehört, durchsucht und drangsaliert, die
Pressefreiheit wird immer mehr eingeschränkt, und willkürliche Verhaftungen, Gewalt,
Folter und extralegalen Tötungen sind weitverbreitet (https://monitor.civicus.o
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28252
19. Wahlperiode 06.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 1. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
rg/country/india/). Die indische Regierung nutzt eine Vielzahl drakonischer
Gesetze, um unter dem Deckmantel nationaler Sicherheit
Regierungskritikerinnen und Regierungskritiker mundtot zu machen und
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger an ihrer legitimen Tätigkeit zu
hindern. (https://amnesty.org.in/news-update/virus-hit-prisons-still-full-of-huma
n-rights-defenders-as-attacks-continue/). In der internationalen Öffentlichkeit
gipfelte die Offensive gegen die Zivilgesellschaft am 30. September 2020, als
das indische National Office von Amnesty International seine Arbeit
einstellen musste, da die Regierung Modis die Konten der Organisation einfror
(https://www.amnesty.org/en/latest/news/2020/09/amnesty-international-indi
a-halts-its-work-on-upholding-human-rights-in-india-due-to-reprisal-from-gov
ernment-of-india/). Grundlage ist der Foreign Contribution Regulation Act
(FCRA), welcher die Annahme und Verwendung ausländischer Finanzmittel
durch NGOs stark einschränkt oder verbietet (https://scroll.in/latest/978321/ce
ntre-makes-rules-stricter-for-ngos-and-those-participating-in-politics-to-receiv
e-foreign-funding). Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michele
Bachelet, äußerte im Oktober 2020 die Befürchtung, dass das Gesetz
missbräuchlich genutzt werden könnte, um NGOs, die im Menschenrechtsbereich
tätig sind und von den Behörden als kritisch empfunden werden,
abzuschrecken oder zu bestrafen (https://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/Displa
yNews.aspx?NewsID=26398). Neben dem FCRA nutzt die indische
Regierung darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Gesetze wie den Unlawful
Activities Prevention Act (UAPA), den National Security Act (NSA) oder den
Jammu and Kashmir Public Safety Act (PSA) sowie die Vorgaben des
indischen Strafgesetzbuches zu „Aufwiegelung“ und „Verleumdung“, um unter
dem Deckmantel der nationalen Sicherheit zivilgesellschaftliche Räume zu
beschneiden und kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen (https://amnesty.
org.in/injustice-in-the-courts-four-indian-laws-that-should-have-never-exis
ted/).
Ein weiterer menschenrechtlicher Eklat, der international kritisiert wurde, ist
das Vorgehen der Regierung Modi im Bundesstaat Jammu und Kaschmir. Am
5. August 2019 hob die Regierung den in Artikel 370 der indischen
Verfassung garantierten Sonderstatus der Region auf und teilte den Bundesstaat im
Oktober 2019 in zwei Unionsterritorien auf. Neben der Militarisierung der
Region und umfassenden Repressionen gegen Oppositionsführerinnen und
Oppositionsführer und Aktivistinnen und Aktivisten durch Festnahmen, die
Verweigerung von verfahrensrechtlichen Garantien und der Verhinderung des
Zugangs zu Kommunikationsmöglichkeiten und Versorgungsleistungen wurde
die Pressefreiheit massiv eingeschränkt. Während zahlreiche
Kommunikationsdienste wie Telefon, Mobilfunk, SMS wiederhergestellt wurden, blieb das
Internet weiterhin abgeschaltet oder auf 2G beschränkt. Das Kaschmirtal
verzeichnete die Hälfte aller Internetabschaltungen in Indien, dem Land, das für
die höchste Anzahl von Abschaltungen weltweit steht (https://www.amnest
y.de/jahresbericht/2019/indien).
Auch im Bundesstaat Assam bleibt die Menschenrechtssituation angespannt.
Ein zunächst 1951 national eingeführtes Nationales Bürgerinnen- und
Bürgerregister (National Register of Vitizens, NRC) zur Identifikation von indischen
Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern wurde 2013 bis 2014 erneuert und in
Assam durchgesetzt. Infolgedessen wurden circa 1,9 Millionen Menschen
staatenlos, da die Dokumentation zum Nachweis der Staatsangehörigkeit
fehlte (https://scroll.in/article/970901/a-year-after-assams-nrc-released-citizen
ship-of-two-million-people-remains-under-a-cloud). Nach heftigen Protesten
wurden die angekündigten Pläne der Regierung eines indienweiten NRC
vorerst zurückgestellt.
Entsprechend der hohen Anzahl an Staatenlosen, wurden im Staat Assam
bereits mindestens sechs Haftlager gebaut, in denen offenbar mindestens
970 Menschen festgehalten werden und in welchen in den letzten Jahren
mindestens 29 Menschen gestorben sind. Neben Assam gibt es Lager in
Bundesstaaten wie Punjab, Karnataka und West Bengal, weitere Lager werden
momentan gebaut (https://cavach.org/wp-content/uploads/2020/07/02_Detention
CentresIndia.pdf).
Im Zusammenhang mit der hohen Anzahl an Staatenlosen steht auch die
Verabschiedung des Citizenship Amendement Act (CAA) am 12. Dezember
2019. Laut diesem sollen Buddhistinnen und Buddhisten, Hindus, Christinnen
und Christen sowie Sikh, Jain und Parsi, die aus Afghanistan, Bangladesch
und Pakistan vor 2015 eingewandert sind, im Schnellverfahren die indische
Staatsangehörigkeit bereits nach sechs anstatt – wie in einem regulären
Verfahren vorgesehen – erst nach elf Jahren erlangen. Musliminnen und
Muslimen sind von dieser Regelung explizit ausgeschlossen (https://www.bbc.com/
news/world-asia-india-50670393).
Der Verabschiedung des als diskriminierend kritisierten CAA folgten
landesweite Proteste (https://www.hrw.org/report/2020/04/09/shoot-traitors/discrimi
nation-against-muslims-under-indias-new-citizenship-policy). Sie richteten
sich gegen den CAA und die Implementierung des NRC in ganz Indien, aber
auch allgemein gegen Polizeigewalt und die rassistische und autoritäre Politik
der Regierung Modi. Zunächst begannen Demonstrationen vor der
Verabschiedung des Gesetzes am 4. Dezember 2019 in Assam, später breiteten sie
sich auf nahezu alle großen Städte aus. Besonders repressiv wurde gegen die
Aufstände der Jamilia Millia Islamia Universität New Delhi und die Aligarh
Muslim Universität vorgegangen. Insgesamt starben im Rahmen der
Demonstrationen mindestens 31 Menschen (https://www.thehindu.com/data/data-ho
w-many-people-died-during-anti-caa-protests/article30494183.ece). Das
repressive Vorgehen der indischen Polizei im Kontext des CAA wird von
Human Rights Watch als „diskriminierend“ bezeichnet (https://www.hrw.org/r
eport/2020/04/09/shoot-traitors/discrimination-against-muslims-under-
indiasnew-citizenship-policy). Eine Studie attestierte der Polizei antimuslimische
Vorurteile sowie erhöhte Gewaltbereitschaft gegenüber (angenommenen)
Gewalttätern (https://www.csds.in/status_of_policing_in_india_report_2019).
Im Februar 2020 kam es nach Eskalationen zwischen Anti-CAA-
Demonstrantinnen und Anti-CAA-Demonstranten und Unterstützerinnen und Unterstützer
der Regierung in Delhi zu blutigen Pogromen gegenüber der muslimischen
Minderheit (https://www.nytimes.com/2020/03/03/opinion/delhi-pogro
m.html). 53 Personen starben (https://interactive.aljazeera.com/aje/2020/delhi-
riots-portraits/index.html). Mitglieder der Regierungspartei BJP hatten zuvor
zu Gewalt gegen die weitgehend friedlichen Proteste aufgerufen. Laut
Untersuchungen von Amnesty International beging die Polizei in der Hauptstadt
während der Proteste im Februar 2020 eine Reihe von
Menschenrechtsverletzungen: Sie beteiligte sich aktiv mit Protestierenden an Gewalttaten, folterte
festgenommene Demonstrierende in Gewahrsam, wendete unverhältnismäßige
Gewalt gegen Demonstrierende an, zerstörte Orte des friedlichen Protests und
schaute unbeteiligt zu, während einige Demonstrierende randalierten (https://
www.bbc.com/news/world-asia-india-53891354).
Während der Corona-Pandemie spitzt sich die menschenrechtliche Situation in
Indien weiter zu. Am 24. März 2020, um 20 Uhr abends, kündigte der
indische Premierminister einen ausgedehnten Lockdown an. Die Ausgangssperre
wurde vier Stunden später verhängt (https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-
03/coronavirus-indien-ausgangssperre-wanderarbeiter-virusbekaempfung-infe
ktionsgefahr). Besonders Frauen sind von den Restriktionen und von
häuslicher Gewalt betroffen und müssen zusätzliche Belastung durch unbezahlte
(Sorge-)Arbeit leisten. Auch Dalits, Adivasi und Muslime sind auf besondere
Weise betroffen, da sie gerade bei Hilfsangeboten diskriminiert werden und
signifikant häufig im informellen Sektor tätig sind. Laut einem Gutachten der
National Campaign on Dalit Human Rights erreichten die COVID-19-
(Sofort-)Hilfen kaum Dalits und Adivasi. Die Befragten wurden kaum über
Programme aufgeklärt, die Programme hatten kaum Reichweite, und sie
trugen kaum zur Besserung der Situation der Betroffenen bei (https://thewire.in/ri
ghts/covid-19-relief-sc-st-pmgky-pmjdy-ncdhr-study).
(Wander-)Arbeiterinnen und (Wander-)Arbeiter wurden durch die Pandemie
und deren politische und wirtschaftliche Folgen in eine tiefe Krise gedrängt.
Laut einer Studie haben 78 Prozent der informellen Arbeiterinnen und
Arbeiter einen Großteil ihrer Existenzsicherung verloren. Über 48 Prozent haben
nach dem Lockdown keine Gehälter erhalten, 17 Prozent nur einen Teil ihres
Lohnes. Während des Lockdowns haben 60 Prozent der Wanderarbeiterinnen
und Wanderarbeiter ihren Wohnraum verloren, und viele haben sich zusätzlich
zu ihren ohnehin bestehenden Schulden verschuldet. Viele der Arbeiterinnen
und Arbeiter mussten die Anzahl ihrer Mahlzeiten reduzieren, einige können
sich nur eine Mahlzeit alle zwei Tage leisten (https://www.actionaidindia.org/
publications/workers-time-covid-19/).
Erschwerend kommt nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
hinzu, dass einige Bundesstaaten als Reaktion auf die coronabedingte
wirtschaftliche Rezession Arbeitsschutzgesetze suspendiert und den Arbeitstag von acht
auf zwölf Stunden verlängert haben. So haben Uttar Pradesh, Madhya Pradesh
und Gujarat den Mindestlohn und das Recht auf sichere Arbeitsbedingungen
ausgesetzt (https://www.dw.com/en/coronavirus-indian-states-abandon-labor-
protection-to-revive-economy/a-53559175). Auch deutsche Unternehmen
beziehen Produkte aus diesen Regionen. So hat das in Deutschland ansässige
Schuhunternehmen Von Wellx kurz nach der Suspendierung der
Arbeitsschutzgesetzte angekündigt, seine gesamte Produktion im Wert von über
30 Mio. Euro von China nach Agra in Uttar Pradesh zu verlegen (https://ww
w.ndtv.com/india-news/german-shoe-company-shifts-manufacturing-to-agra-f
rom-china-amid-covid-2321742).
Neben den regionalen Reaktionen auf die Krise ergriff auch die Regierung
Modi Schritte, um dem wirtschaftlichen Abschwung zu begegnen. Ohne
vorherige Beratungen mit Arbeitgebenden oder Arbeitnehmenden wurden vier
neue Arbeitsgesetze beschlossen, die 44 der bestehenden Gesetze ablösten und
wodurch bestehende Rechte maßgeblich eingeschränkt wurden. Mit den
Gesetzen werden aus Sicht der Fragestellenden die Rechte von Gewerkschaften
und das Streikrecht beschnitten sowie Gesundheits- und Sicherheitsstandards
gesenkt. Sie entrechten zudem große Teile des informellen Sektors
(vornehmlich Frauen), setzen Inspektionen aus und befreien viele Einrichtungen von
Compliance- und Durchsetzungsmechanismen. Als Reaktion äußerte der
Generaldirektor der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) im Mai 2020 in
einem Brief „seine tiefe Besorgnis“ (https://caravanmagazine.in/labour/india-l
abour-reforms-is-of-concern). Der Druck auf den formellen Arbeitssektor
erhöht auch den Druck auf die 90 Prozent der Arbeiterinnen und Arbeiter, die
im informellen Sektor tätig sind. Arbeitsschutz sinkt, Zwangs- und
Kinderarbeit nehmen zu (https://www.outlookindia.com/website/story/opinion-covid
19-lockdown-and-the-rise-of-bonded-labour-and-human-trafficking-in-india/3
50662).
Zusätzlich verabschiedete die Regierung Modi nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller auf undemokratische Weise und ohne angemessene
parlamentarische Debatte im September 2020 drei neue
Landwirtschaftsgesetze. Die Bestimmungen des National Food Security Act 2013 (NFSA 2013),
die darauf abzielen, die Ernährungssicherheit für alle zu gewährleisten,
wurden von der Regierung bei der Vorlage dieser drei Gesetzentwürfe im
Parlament ignoriert. Schwerwiegende Auswirkungen wie Hunger und
Unterernährung werden befürchtet (https://www.newsclick.in/sites/default/files/2020-09/
RTFc%20Statement%20on%203%20Farm%20Bills%20%281%29.pdf). Da
die Bäuerinnen und Bauern fürchten, dass durch das Gesetz die Preise
gedrückt und Kleinbäuerinnen und Kleinbauern von Konzernen verdrängt
werden könnten, protestieren seit November 2020 Hunderttausende, unter
anderem durch Hungerstreiks. Nach Aussagen zivilgesellschaftlicher
Organisationen gab es bereits 131 Todesfälle unter den Protestierenden (https://clarionindi
a.net/farmers-plan-republic-day-parade-on-delhis-outer-ring-road/). Das
Oberste Bundesgericht hat die Gesetzesänderungen vorläufig blockiert
(https://www.ft.com/content/22bc4993-2880-45db-b141-b6ee04069738).
Trotz dieser nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
beunruhigenden menschenrechtlichen Entwicklungen, wird Indien von der
Bundesregierung weiterhin als größte Demokratie der Welt und strategischer Partner in
Südasien gesehen (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/merkel-
strategische-partnerschaft-vertieft--420148).
Deutschland ist der größte europäische Handels- und Investitionspartner
Indiens. Die EU hält weiter an ihrem Vorhaben fest, ein
Freihandelsabkommen mit Indien auszuhandeln. Zwar ruhen die Verhandlungen des
Abkommens seit 2012, doch wurde in der gemeinsamen Abschlusserklärung zu den
5. Deutsch-Indischen Regierungskonsultationen bekräftigt, dass beide Seiten
eine möglichst zügige Wiederaufnahme der Verhandlungen wünschen. Unter
der aktuellen Ratspräsidentschaft von Portugal ist das Ziel, die Verhandlungen
nicht nur fortzuführen, sondern auch zu beschleunigen.
Trotz der nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller desolaten
Menschenrechtssituation bestärkten die Bundesregierung und die indische
Regierung in den gemeinsamen Erklärungen der Regierungskonsultationen
2019 eine Vertiefung der der bilateralen Verteidigungszusammenarbeit als
strategische Partner (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1
687590/c07fe34952229baa94221a1f6c1e34a1/2019-11-01-erklaerung-deu-in
d-reg-konsultationen-data.pdf?download=1). Die Bundesregierung genehmigt
weiterhin Rüstungsexporte nach Indien, die laut dem Bonn International
Center for Conversion (BICC) zu zwei Dritteln für die Armee und ein Drittel u. a.
für die Polizei vorgesehen sind (BICC Länderbericht Indien (07/2020),
abrufbar unter http://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/indie
n/2020_Indien.pdf). Zu den Lieferungen, insbesondere in den Jahren 2012
sowie 2017/2018, zählen Kleinwaffen wie Maschinenpistolen und Revolver.
Beim Aufbau eigener indischer Kleinwaffenproduktion unterstützte auch das
deutsche Unternehmen Fritz Werner, eine Tochter der Ferrostaal AG (MAN-
Gruppe).
In Indien, so das BICC im erwähnten Bericht, hat die Armee neben der
Landesverteidigung auch Unterstützungsaufgaben für Polizei sowie
paramilitärische Einheiten zu erfüllen, beispielsweise in Kaschmir/Jammu oder Assam. In
den nördlichen Bundesstaaten setzen zudem paramilitärische Gruppen die
Interessen der indischen Regierung um und benutzen dabei deutsche
Maschinengewehre und Pistolen wie das Heckler Koch Gewehr HK-33 GSG-5,
Gewehre der Firma German Sport Guns (GSG) und eine 9-mm-Sigsauer-Pistole
des deutschen Herstellers SIG Sauer (Südasien 4/2020, Dieter Reinhardt, „Auf
gute Zusammenarbeit“). Bei den Einsätzen paramilitärischer Einheiten
„kommt es oft zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen“ (BICC-Bericht).
Aus Sicht der Fragestellenden muss es ein Umdenken in der deutschen
Zusammenarbeit mit der indischen Regierung geben, in denen die
Menschenrechte über wirtschaftliche und geopolitische Interessen gestellt werden.
1. Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Verschlechterung der
menschenrechtlichen Situation, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie
in Indien seit der Wahl des Premierministers Narendra Modi?
2. Welche Menschenrechtsprobleme in Indien sieht die Bundesregierung als
besonders problematisch, und wie versucht die Bundesregierung darauf
einzuwirken?
3. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem sich nach
Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller schließenden
zivilgesellschaftlichen Raum in Indien bezüglich der Zusammenarbeit mit der
indischen Regierung?
4. Wie adressiert die Bundesregierung die wachsende Zahl von willkürlich
verhafteten Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern gegenüber der indischen Regierung?
a) Setzt sich die Bundesregierung für die Freilassung der 16 internierten
Aktivistinnen und Aktivisten ein, die im Zusammenhang einer
Gedenkveranstaltung am Bhima Koregaon Denkmal im Jahr 2017/2018
festgenommen wurden (https://theprint.in/india/2-years-3-charge-she
ets-16-arrests-why-bhima-koregaon-accused-are-still-in-jail/533945/;
bitte ausführen)?
b) Für die Freilassung welcher willkürlich inhaftierter
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger setzt sich die
Bundesregierung gegenüber der indischen Regierung ein?
5. Bei welchen hochrangigen Gesprächen mit welchen Teilnehmenden der
indischen Regierung hat die Bundesregierung seit Januar 2020 die
Menschenrechtslage in Indien thematisiert, und welche Schwerpunkte hat sie
dabei gelegt?
Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der menschenrechtlichen
Situation, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie in Indien mit großer
Aufmerksamkeit. Indien ist eine parlamentarische Demokratie, multiethnisch und
multireligiös, mit unabhängiger Justiz, weitgehend freier Presse und lebendiger
Zivilgesellschaft. Gleichzeitig können Armut, traditionelles Kastendenken und
religiöse oder ethnische Vorurteile Menschenrechtsverletzungen Vorschub
leisten. Die indigene Bevölkerung (Adivasi), Kastenlose (Dalits), Frauen und
Kinder sowie religiöse Minderheiten (unter anderem Christen und Muslime) sind
am häufigsten benachteiligt und werden am häufigsten Opfer von
Menschenrechtsverletzungen. Berichte zu Menschenrechtsverstößen finden breiten,
kritischen Widerhall in indischen Medien und der Öffentlichkeit. Der
Bundesregierung sind die Berichte von verschiedenen Nichtregierungsorganisationen
(NROs) zur Menschenrechtslage in Indien wie auch deren kritische Bewertung
der Entwicklung etwa im Bereich Meinungs- und Pressefreiheit bekannt.
Die Bundesregierung erörtert in verschiedenen bi- wie multilateralen Formaten
mit der indischen Regierung und Vertreterinnen und Vertretern
zivilgesellschaftlicher Akteure die menschenrechtliche Situation in Indien. Einzelfälle
werden von der Bundesregierung, den deutschen Auslandsvertretungen und der
Delegation der Europäischen Union in New Delhi gegenüber der indischen
Regierung angesprochen.
Auch die Bedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement in Indien werden
regelmäßig in einer Arbeitsgruppe der Botschaften der EU-Mitgliedstaaten und
der Delegation der Europäischen Union in New Delhi diskutiert. Die
Arbeitsgruppe unterstützt die Aktivitäten von Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern etwa im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen
und Seminaren. Die Bundesregierung unterstützt zudem die Projektarbeit von
zivilgesellschaftlich engagierten deutschen wie indischen NROs.
Am 14. Juni 2018, 26. Oktober 2018, 27. Mai 2019 und 17. April 2020 hat sich
die Delegation der Europäischen Union in New Delhi vor dem Hintergrund der
Verhaftung der in Frage 4a genannten Aktivistinnen und Aktivisten an die
Nationale Menschenrechtskommission Indiens (National Human Rights
Commission – NHRC) gewandt und ihre Besorgnis über die Fälle ausgedrückt.
6. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass die Politik der BJP, welche maßgeblich durch die Rashtriya
Swayam Sevak Sangh (RSS) beeinflusst wird, autoritäre Züge hat (bitte
ausführen)?
7. Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber der RSS, besonders
in Anbetracht der hindunationalistischen Ideologie?
8. Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der
hindunationalistischen Politik der BJP, beeinflusst durch die RSS, und
der Zuspitzung religiöser Spannungen zwischen Hindus und Muslimen
sowie der Zunahme von Lynchmorden und Social-Media-Hetze (https://s
croll.in/article/912533/the-modi-years-what-has-fuelled-rising-mob-viole
nce-in-india)?
Die Fragen 6 bis 8 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich gegenüber allen politischen und
gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren in Indien für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit
und Menschenrechte ein.
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben sich die Regierungspartei Bharatiya
Janata Partei (BJP) und der indische Premierminister Narendra Modi mehrfach
gegen religiös oder ideologisch motivierte Gewalt ausgesprochen.
Die Datenlage zur Entwicklung von Hassverbrechen in Indien ist uneinheitlich.
Während NROs wie Human Rights Watch eine Zunahme von Übergriffen von
Hindus gegenüber Muslimen seit der Übernahme der Regierung durch die BJP
beklagen, verzeichnen offizielle Kriminalitätsstatistiken in den Jahren 2010 bis
2017 keinen signifikanten Anstieg bei Hassverbrechen. Seit 2018 liegen
bislang keine offiziellen Zahlen vor bzw. Hassverbrechen werden nicht gesondert
ausgewiesen. Die Bundesregierung beobachtet auch diesen Aspekt der
Menschenrechtssituation aufmerksam.
9. Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der
Liegenschaften der RSS in Deutschland (HSS), insbesondere in Bezug auf
dessen Gründer sowie den Geschäftsführer, der Finanzierung, der
Hauptaktivitäten und Treffen mit Politikerinnen und Politikern oder
öffentlichen Stellen?
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
a) Gab es Treffen zwischen der HSS und der Bundesregierung (bitte nach
Datum, Teilnehmenden, Gegenstand und Inhalt des Treffens
aufschlüsseln)
Es gab keine Treffen zwischen der Bundesregierung und der Hindu
Swayamsevak Sangh (HSS).
b) Wird die HSS vom Verfassungsschutz beobachtet?
Wenn ja, bitte ausführen.
Die Beantwortung der Frage 9b kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen
erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Verfassungsschutzes sind
im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1
Absatz 1 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind
Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von
solchen Einzelheiten in diesem konkreten Fall würde zu einer wesentlichen
Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die
Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung und
Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die
Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes Nachteile zur Folge haben. Insofern
könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese
Informationen werden daher gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018
(Verschlusssachenanweisung – VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft und separat übermittelt.*
10. Wie hat die Bundesregierung auf die Schließung von Amnesty
International in Indien reagiert?
Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und
Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, hat sich nach der Schließung
von Amnesty International in Indien in einem Schreiben an die indische
Botschafterin in Deutschland gewandt und sie zu einem Gespräch getroffen. Die
deutsche Botschaft in New Delhi steht in regelmäßigem Kontakt mit Amnesty
International Indien und verfolgt die weitere Entwicklung.
Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus in Gesprächen mit der indischen
Regierung dafür ein, dass die Rechte von Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern und NROs geschützt und sie nicht in ihrer
wichtigen Arbeit beschränkt werden. Der Fall von Amnesty International Indien
wurde von der Bundesregierung explizit angesprochen.
a) Plant die Bundesregierung, gegenüber der indischen Regierung darauf
hinzuwirken, dass Amnesty International in Indien umgehend wieder
uneingeschränkten Zugriff auf seine Konten erhält, seiner Arbeit
vollumfassend wieder nachgehen kann und jedwede Drangsalierungen
gegenüber Mitarbeitenden der Organisation seitens der Regierung
unterlassen werden, und wenn ja, wie?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
b) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Kontext der
Europäischen Union und anderen multilateralen Foren wie dem UN-
Menschenrechtsrat hierauf hinzuwirken?
Die Bundesregierung spricht menschenrechtliche Themen und die Rolle
zivilgesellschaftlicher Organisationen für den Schutz der Menschenrechte
regelmäßig, auch gemeinsam mit EU-Partnern, in multilateralen Foren an. Sie setzt
sich dabei auch für den Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern und für ihre Wirkungsmöglichkeiten ein. Im Übrigen
wird auf die Antworten zu den Fragen1 bis 5 und 10 verwiesen.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
11. Sieht die Bundesregierung durch den reformierten Foreign Contribution
Regulation Act eine Einschränkung des in Artikel 22 des Internationalen
Pakts über bürgerliche und politische Rechte garantierten Rechts auf
Vereinigungsfreiheit, und wenn ja, inwieweit?
Der Bundesregierung liegen keine Hinweise auf eine Verletzung des Rechts auf
Vereinigungsfreiheit nach Artikel 22 des Internationalen Pakts über bürgerliche
und politische Rechte durch die Änderungen des Gesetzes über die
Verwendung von Finanzierungsmitteln aus dem Ausland (Foreign Contribution
Regulation Act – FCRA) vor.
a) Besteht aus Sicht der Bundesregierung durch den reformierten Foreign
Contribution Regulation Act eine Gefahr für die Arbeit deutscher
Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen?
Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung hiermit umzugehen?
b) Ist die Bundesregierung mit der indischen Regierung über die
Auswirkungen der FCRA-Reformen auf die Arbeit von Organisationen der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Gespräch, und inwieweit
wurden und werden die Auswirkungen im Rahmen der
Regierungsverhandlungen mit Indien thematisiert?
Die Fragen 11a und 11b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung ist zu den Auswirkungen des FCRA mit deutschen
Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen im Gespräch. Diese
Organisationen befürchten teilweise erhebliche Auswirkungen auf ihre Aktivitäten in
Indien. Diese Besorgnis teilt die Bundesregierung und ist deshalb auf die
indische Regierung im Hinblick auf die möglichen Auswirkungen der FCRA-
Reform auf die Arbeit von Organisationen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit zugegangen. Ihre Besorgnis über mögliche Folgen der FCRA-
Reform hat die Bundesregierung auch im Rahmen der deutsch-indischen
EZ-Regierungsverhandlungen mit Indien im November 2020 zum Ausdruck
gebracht.
Darüber hinaus steht die Delegation der Europäischen Union in New Delhi mit
den für die Umsetzung dieser Gesetzesänderungen befassten indischen
Behörden im Austausch über mögliche Auswirkungen auf die Kooperation zwischen
den europäischen und indischen Zivilgesellschaften. So hat die EU-Delegation
in New Delhi mit Schreiben vom 13. und 19. Oktober 2020 im Namen der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Norwegens und der Schweiz an das
federführende indische Finanzministerium ihre Besorgnis zum Ausdruck
gebracht.
Sowohl die Bundesregierung als auch die Delegation der Europäischen Union
in New Delhi werben im Kontakt mit der indischen Regierung dafür, alles dafür
zu tun, um diesen wichtigen Pfeiler der zivilgesellschaftlichen Kooperation
nicht zu gefährden, damit das Engagement weiterhin den Menschen in Indien
zugutekommen kann, die sich in prekären sozialen und wirtschaftlichen Lagen
befinden.
12. Sieht die Bundesregierung durch Gesetze wie den UAPA, NSA, PSA und
einzelne Verordnungen des indischen Strafgesetzbuches eine Gefährdung
der Meinungsfreiheit, und wenn ja, inwieweit, und adressiert die
Bundesregierung diese Bedenken gegenüber der indischen Regierung?
Die Meinungsfreiheit ist in der Republik Indien verfassungsrechtlich geschützt
und garantiert. Sie spiegelt sich auch in der Vielstimmigkeit der öffentlichen
Debatte sowie der indischen Medienwelt wider. Gleichzeitig bestehen
gesetzliche Möglichkeiten zur Einschränkung dieser Freiheiten, wie z. B. durch den
„Unlawful Activities Prevention Act“ (UAPA), der Teil eines
Regelungssystems zur nationalen Terrorbekämpfung ist. Maßnahmen im Rahmen dieser
gesetzlichen Einschränkungen sind gerichtlich überprüfbar. Der
Bundesregierung sind Berichte über die Anwendung des UAPA und anderer
Sicherheitsgesetze im Rahmen des Umgangs der indischen Polizeibehörden mit
Protestkundgebungen bekannt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 5 verwiesen.
13. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Judikative in Indien
weiterhin als unabhängig betrachtet werden kann, besonders in
Anbetracht sich häufender Berichte über Intransparenz und Machtmissbrauch
(siehe unter anderem https://verfassungsblog.de/when-the-judiciary-unde
rmines-judicial-independence/ und https://www.hrw.org/news/2020/08/1
9/india-contempt-conviction-threatens-free-speech; bitte ausführen)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 5 verwiesen.
14. Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der aktuellen
Situation in den Bundesstaaten Jammu und Kaschmir, insbesondere
bezüglich der menschenrechtlichen Situation, dem Zugang durch die Presse
und der Verfügbarkeit des Internets und anderer
Kommunikationsdienste?
Nach der Aufhebung des Sonderstatus des Bundesstaates Jammu und Kaschmir
durch die indische Zentralregierung am 5. August 2019 sowie der
anschließenden Aufteilung in zwei Unionsterritorien wurden zusätzliche
Sicherheitsmaßnahmen erlassen, die die lokale Bevölkerung, vor allem im Kaschmir-Tal, über
Monate erheblich einschränkten. Die indische Regierung nimmt diese
Einschränkungen weiter sukzessive zurück. Ein Teil der politischen
Meinungsführerinnen und Meinungsführer wurde nach mehreren Monaten aus dem
Hausarrest bzw. aus der Haft entlassen. Der Zugang zu Internet und anderen
Kommunikationsdienstleistungen ist nach Kenntnis der Bundesregierung wieder
gegeben, jedoch ist die Versammlungsfreiheit nach wie vor eingeschränkt. Ende
November 2020 wurden im neuen Unionsterritorium Jammu und Kaschmir
erstmals Distrikträte gewählt. Der Zugang in die Region für Pressevertreterinnen
und Pressevertreter unterliegt weiterhin Einschränkungen.
15. Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich des Nationalen
Bürgerinnen- und Bürgerregisters und des Plans der indischen
Regierung, ein indienweites Register zu implementieren?
Im indischen Bundesstaat Assam waren die Einwohnerinnen und Einwohner im
Zuge einer Überprüfung des Nationalen Bürgerregisters (National Register of
Citizens – NRC) aufgefordert nachzuweisen, dass sie oder ihre direkten
Vorfahren bereits vor 1971 in Assam gelebt haben. Als im August 2019 der Prozess
abgeschlossen wurde, konnten 1,9 Millionen der ca. 32 Millionen in Assam
lebenden Menschen (Hindus ebenso wie Muslime) nicht in das NRC
aufgenommen werden, weil sie keinen entsprechenden Nachweis erbracht hatten.
Mögliche Auswirkungen auf ihre Rechte in Indien sind noch offen. Nach
Änderung des indischen Staatsangehörigkeitsgesetzes könnte ein großer Teil der
nicht Registrierten erleichtert eingebürgert werden. Musliminnen und
Muslimen bleibt ein beschleunigtes Verfahren jedoch versperrt.
Nach Kenntnis der Bundesregierung verfolgt die indische Regierung das von
ihr angekündigte Projekt der Einführung eines landesweiten NRC derzeit nicht
weiter.
16. Welche menschenrechtlichen Gefahren bürgt der indische Citizenship
Amendement Act (CAA) aus Sicht der Bundesregierung für die
Menschenrechte, und inwieweit hat die Bundesregierung diese Bedenken mit
der indischen Regierung besprochen?
Das Änderungsgesetz zur Staatsangehörigkeit (Citizenship Amendment Act –
CAA) wurde am 12. Dezember 2019 vom indischen Parlament verabschiedet.
Personen aus nicht-muslimischen Religionsgemeinschaften, die aus
Afghanistan, Bangladesch und Pakistan vor 2015 nach Indien eingewandert sind,
können im Schnellverfahren die indische Staatsangehörigkeit bereits nach sechs
anstatt – wie in einem regulären Verfahren vorgesehen – erst nach elf Jahren
erlangen. Die in der öffentlichen Debatte hervorgebrachte Kritik an der
Gesetzesänderung richtet sich vor allem darauf, dass die Zugehörigkeit zu einer
bestimmten Religion zu einer Bevorzugung bei der Einbürgerung führt. Hierin
wird ein Verstoß gegen die säkulare Verfassung des Landes gesehen.
17. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Sorge des UN-
Sonderbeauftragten für die Verhinderung von Völkermord Adama Dieng in Bezug auf
Berichte zunehmender Hassreden gegen und Diskriminierung von
Minderheiten in Indien seit Verabschiedung des CCA (https://www.un.org/e
n/genocideprevention/documents/18052020_SA%20note%20to%20medi
a%20on%20India_final.pdf), und sieht die Bundesregierung hierdurch
eine Vernachlässigung der Pflicht der indischen Regierung unter der UN-
Völkermordkonvention zur Verhütung des Völkermords?
Der Bundesregierung sind Berichte über die Zunahme von Hassreden gegen
und Diskriminierung von Minderheiten seit Verabschiedung des CAA bekannt.
Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte für einen Verstoß der indischen
Regierung gegen das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die
Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.
18. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung bezüglich des Baus von neuen
Haftanstalten in zahlreichen indischen Bundesstaaten für Personen, bei
denen es sich nach Auffassung der indischen Regierung um
undokumentierte Migrantinnen und Migranten handelt, insbesondere im Kontext der
geplanten landesweiten Implementierung des National Register of
Citizens (https://www.aljazeera.com/news/2020/1/2/how-is-it-human-indias-
largest-detention-centre-almost-ready)?
a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung bezüglich des Baus von
Internierungslagern im indischen Bundesstaat Assam für Personen,
bei denen es sich nach Auffassung der Regierung Assams um
undokumentierte Migrantinnen und Migranten handelt, insbesondere im
Kontext des in Assam bereits 2019 durchgeführten Verfahrens des
National Register of Citizens, nach dem insgesamt 1,9 Millionen
Menschen, die zurzeit noch in Assam leben, keine indische
Staatsbürgerschaft erhalten haben und potentiell zur Ausreise verpflichtet
sind?
Die Fragen 18 und 18a werden zusammen beantwortet.
Die Existenz von Einrichtungen („Detention Centers“) zur Internierung von
Personen, die von Ausländertribunalen („Foreigner Tribunals“) als illegale
Einwanderinnen und Einwanderer deklariert wurden, ist der Bundesregierung
bekannt. Derzeit werden laut Medienberichten neue „Detention Centers“ in den
Bundesstaaten Assam und Karnataka errichtet.
b) Inwieweit hat sich die Bundesregierung bilateral gegenüber der
indischen Regierung zu den Haftanstalten geäußert (bitte nach Datum,
Forum, Teilnehmenden und Inhalt des Treffens aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 5 verwiesen.
c) Hat die Bundesregierung Informationen bezüglich der Demografie der
Inhaftierten, der Deternierungsgründe und der
Deternierungsbedingung?
Wenn ja, bitte ausführen.
Der Bundesregierung liegen dazu keine über die Medienberichterstattung
hinausgehenden Erkenntnisse vor.
19. Wie beurteilt die Bundesregierung die Reaktion der indischen Polizei
und des Militärs auf die Proteste infolge der Verabschiedung des
Citizenship Amendement Act?
Die Bundesregierung hat die gewaltsamen Ausschreitungen der Proteste
infolge der Verabschiedung des CAA und ihre Folgen sehr aufmerksam verfolgt
und ihre Sorge über die Reaktion von Einheiten der Sicherheitskräfte
gegenüber der indischen Regierung zum Ausdruck gebracht.
20. Wie unterstützt die Bundesregierung die indische Regierung bei der
Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie?
a) Setzt sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass in Indien
soziale Disparitäten durch die Pandemie verstärkt werden, dafür ein,
dass die spezifischen Bedarfe von Angehörigen diskriminierter
Kasten und Religionen bei ihrer Mittelallokation an die indische
Regierung stärker berücksichtigt werden, und wenn ja, inwieweit?
b) Plant die Bundesregierung, bei den nächsten bilateralen
Regierungsverhandlungen den durch die Pandemie induzierten Anstieg von
extremer Armut und Exklusion anzusprechen, und wenn ja, inwieweit,
und wie soll er künftig in der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt werden?
21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Reaktion
der indischen Regierung auf die Pandemie und dessen
menschenrechtlichen Auswirkungen, insbesondere auf vulnerable Gruppen wie Frauen,
Dalits, Migrantinnen und Migranten, Wanderarbeiterinnen und
Wanderarbeiter und Adivasi?
Die Fragen 20 bis 21 werden zusammen beantwortet.
Für die Bewältigung der Pandemie hat die Bundesregierung über die
deutschindische Entwicklungszusammenarbeit rund eine halbe Milliarde Euro,
größtenteils in Form von Darlehen, für unmittelbare Maßnahmen wie die
Beschaffung von Schutzausrüstung und medizinischen Geräten sowie die Abfederung
der sozialen Folgen bereitgestellt.
So hat die Bundesregierung die Ausstattung von Krankenhäusern und
Testlaboren mit 5 Mio. Euro sowie das indische Krisenreaktionsprogramm Gesundheit
mit 30 Mio. Euro unterstützt. Darüber hinaus hat die Bundesregierung ein
zinsverbilligtes Darlehen in Höhe von bis zu 460 Mio. Euro in Zusammenarbeit mit
einer Kreditlinie der Weltbank zur Unterstützung der Maßnahmen der
indischen Regierung zur Abfederung sozialer Härten für die sozial Schwächsten in
Indien („social protection response“) zur Verfügung gestellt.
Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der indischen Regierung in
geeigneter Weise dafür ein, dass von den sozioökonomischen Folgen der Pandemie
besonders schwer betroffene Teile der indischen Gesellschaft die notwendige
Unterstützung erhalten.
Die Bundesregierung wird sowohl die 6. Deutsch-Indischen
Regierungsverhandlungen als auch die anstehenden EZ-Regierungsverhandlungen dazu
nutzen, die Bekämpfung des durch die Pandemie induzierten Anstiegs von
extremer Armut und Exklusion zu thematisieren. Sie wird Indien zudem weiterhin
auf dem Weg zu einer sozial ausgewogenen und umweltfreundlichen Erholung
von der COVID-19-Krise durch staatliche und nichtstaatliche
Entwicklungszusammenarbeit unterstützen, darunter in den Bereichen soziale Sicherung,
Agrarökologie, Zugang zu Energie, Abfallmanagement, Stärkung von Frauen,
grüne und breitenwirksame Mobilität, Dürrebekämpfung, Klimaschutz und
Anpassung an den Klimawandel, nachhaltiger Konsum und nachhaltige
Produktion.
22. Wie ordnet die Bundesregierung die Reformen der Arbeitsschutzgesetze
in Anbetracht ihrer Auswirkungen auf die Rechte von Arbeiterinnen und
Arbeitern und in Anbetracht der indischen Verpflichtungen im Rahmen
der Internationalen Arbeitsorganisation ein?
a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass deutsche Unternehmen auf die
Arbeitsrechtsreformen reagieren müssen, wenn sie selbst in Indien geschäftstätig sind
oder von indischen Zulieferern (Vor-)Produkte oder Dienstleistungen
beziehen, und wenn ja, inwieweit?
Die Fragen 22 und 22a werden gemeinsam beantwortet.
Deutsche Unternehmen sind bei einer Geschäftstätigkeit in Indien grundsätzlich
an die Gesetzgebung im Gastland gebunden. Dies gilt auch unabhängig von
internationalen Verpflichtungen Indiens. Die Einhaltung national geltender
Standards in Indien entbindet deutsche Unternehmen jedoch nicht von
anderweitig bestehenden Verpflichtungen nach deutschem Recht. Dazu gehört vor
allem auch die Einhaltung menschenrechtlicher Standards. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
b) Wie unterstützt die Bundesregierung solche Unternehmen, um einen
angemessenen Menschenrechtsstandard zu garantieren?
Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen in vielfältiger Weise in ihrer
Verantwortung, Menschenrechte entlang ihrer Liefer- und
Wertschöpfungsketten zu achten, etwa über den Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der
Agentur für Wirtschaft und Entwicklung, über die deutschen
Auslandsvertretungen, Multi-Akteurs-Partnerschaften wie dem Bündnis für nachhaltige
Textilien sowie Branchendialoge. Dieses Engagement kann auch dazu
beitragen, Menschenrechtsstandards im Rahmen von Geschäftsbeziehungen nach
und in Indien zu sichern.
c) Wie verhält sich das deutsche Textilbündnis nach Kenntnis der
Bundesregierung zu den Arbeitsrechtsreformen?
d) Hat die Bundesregierung in Gesprächen mit der indischen Regierung
den an Premierminister Modi adressierten Brief bezüglich der
Arbeitsrechtsreformen thematisiert, der im Juli 2020 von 49 Unternehmen
– darunter 14 Mitglieder des Textilbündnisses – geschickt wurde
(https://www.textilbuendnis.com/letter-to-the-ind-gov/) und auf den es
bisher noch keine Antwort gibt (bitte ausführen)?
Die Fragen 22c und 22d werden zusammen beantwortet.
Zu den Lockerungen von Arbeitsschutzbestimmungen in einigen indischen
Bundesstaaten im Zuge der Corona-19-Krise stellte das Bündnis für
nachhaltige Textilien am 24. Juli 2020 ein internes Papier für seine Mitglieder
bereit, das zuletzt am 21. August 2020 aktualisiert wurde. Darin wird darauf
hingewiesen, dass die zum damaligen Zeitpunkt geplanten Reformen
schwerwiegende Auswirkungen auf Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer in der
Textilindustrie der betroffenen Bundesstaaten hätten und den sozialen Zielen des
Textilbündnisses widersprechen würden. Das Bündnis für nachhaltige Textilien
empfiehlt in dem internen Papier seinen Mitgliedsunternehmen, die in Indien
produzieren, im Falle von arbeitsrechtlichen Gesetzesänderungen weiterhin die
Einhaltung der ILO-Arbeitsnormen von ihren Zulieferern einzufordern und
nachzuhalten. 14 Mitgliedsunternehmen des Bündnisses beteiligten sich an
einem gemeinsamen Brief von insgesamt 49 Unternehmen an den indischen
Premierminister Narendra Modi, in dem sie ihre Besorgnis über die geplanten
Arbeitsrechtreformen in einigen indischen Bundesstaaten ausdrückten. Dieser
wurde am 21. Juli 2020 versendet. Der Brief wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher nicht beantwortet.
Zu den arbeitsrechtlichen Reformen auf Bundesebene verfolgt das Bündnis für
nachhaltige Textilien die aktuellen Entwicklungen, steht im Austausch mit
Organisationen vor Ort und informiert seine Mitglieder entsprechend. Zu
diesem Brief hat die Bundesregierung keine Gespräche geführt.
23. Birgt die Reform der Landwirtschaftsgesetze aus Sicht der
Bundesregierung Gefahren, und wenn ja, welche, und hat die Bundesregierung diese
in Gesprächen mit der indischen Regierung thematisiert bzw. darauf
anderweitig reagiert?
Die Landwirtschaft in Indien versorgt 1,4 Milliarden Menschen mit
Lebensmitteln. Nach Kenntnis der Bundesregierung schätzen Agrar-Expertinnen und
Agrar-Experten das vom Parlament verabschiedete Maßnahmenpaket als
notwendigen und angemessenen Reformschritt ein, um auch den direkten Zugang
für Bauern und Unternehmen zu indischen Agrarmärkten zu verbessern. Die
Bundesregierung geht zudem davon aus, dass sich die indische Regierung
angesichts anhaltender Diskussionen weiter darum bemühen wird, die
angestoßene Reform weiter zu entwickeln.
24. Steht die Bundesregierung mit dem in Deutschland registrierten
Unternehmens Von Wellx in Kontakt, und wenn ja, welche Informationen hat
die Bundesregierung bezüglich der Geschäftstätigkeit des Unternehmens
und der Arbeitsbedingungen in den Fabriken?
Die Bundesregierung steht mit dem Unternehmen in keinem Kontakt.
25. Welche deutschen Unternehmen erhalten von der Bundesregierung
Außenwirtschaftsförderung für Geschäftstätigkeiten in Indien (bitte nach
Unternehmen, Instrument der Außenwirtschaftsförderung,
Förderungszeitraum und Höhe der Förderung aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung unterstützt die deutsche Wirtschaft mit einer breiten
Palette an Außenwirtschaftsförderinstrumenten, die auch die Geschäftstätigkeit
in Indien fördern.
Mit Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) sichert der Bund
Exportgeschäfte deutscher Unternehmen bzw. derartige Geschäfte finanzierender
Banken auf Basis risikoadäquater Prämien gegen wirtschaftliche Risiken wie
Insolvenz oder Nichtzahlung sowie politische Risiken aus dem Ausland ab.
Exportkreditgarantien sind ein selbsttragendes Instrument. Sie enthalten keine
Fördermittel (Geldzuwendungen/Subventionen). Im Zeitraum 1. Januar 2018 bis
31. Dezember 2020 hat die Bundesregierung Lieferungen und Leistungen nach
Indien in Höhe von 1.488 Mio. Euro mit Exportkreditgarantien abgesichert
(2018: 672,5 Mio. Euro, 2019: 472,8 Mio. Euro und 2020: 342,8 Mio. Euro).
Mit Investitionsgarantien sichert der Bund Direktinvestitionen deutscher
Unternehmen im Ausland gegen im Ausland liegende politische Risiken wie
beispielsweise Krieg, Enteignung oder Konvertierungs- und Transferrisiken ab.
Investitionsgarantien stehen deutschen Unternehmen auf der Basis
risikoadäquater Prämien als selbsttragendes Instrument zur Verfügung. Sie sind deswegen
ebenfalls keine Subventionen. In den letzten drei Jahren hat die
Bundesregierung neue Investitionsgarantien für deutsche Projekte in Indien in Höhe von
390,1 Mio. Euro übernommen (2018: 0 Euro, 2019: 313,6 Mio. Euro und 2020:
76,5 Mio. Euro). Einer Veröffentlichung detaillierterer Angaben stehen die
Grundrechte der betroffenen Unternehmen, insbesondere ihre schutzwürdigen
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegen, da eine weitere Aufschlüsselung
Rückschlüsse auf die von den ausführenden bzw. investierenden Unternehmen
getroffenen Liefervereinbarungen oder Investitionsvorhaben, deren Erfüllung
und Preiskonditionen zuließe, die für nationale als auch internationale
Wettbewerber von Interesse sein könnten.
Das KMU-Markterschließungsprogramm (MEP) richtet sich
branchenübergreifend an kleine und mittlere Unternehmen und hilft ihnen weltweit, in neuen
Märkten Fuß zu fassen und bestehende Märkte zu sichern. Zum Zielmarkt
Indien wurden kürzlich zwei Geschäftsanbahnungsreisen zu den Themen „Aus-
und Weiterbildung“ sowie „Wasserwirtschaft“ durchgeführt, an denen
insgesamt 18 KMU teilnahmen. Darüber hinaus wird im
Markterschließungsprogramm aktuell ein Verbundprojekt zu dem Thema „Luftfahrt“ mit insgesamt
14 Unternehmen umgesetzt. Bei den genannten Förderformaten beläuft sich die
De-minimis-Förderung je Unternehmen auf ca. 1.000 bis 5.000 Euro. Aus
datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Einzelauflistung der teilnehmenden
Unternehmen nicht möglich.
Ergänzend bieten die Außenwirtschaftsagentur des Bundes Germany Trade &
Invest (GTAI) und die Auslandshandelskammern vor Ort umfassende Markt-
und Brancheninformationen sowie eine Beratung für deutsche Unternehmen an.
Konkrete Fördersummen für Unternehmen lassen sich aufgrund der Struktur
und der Art des Förderangebotes dieser Netzwerke nicht benennen.
26. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung in Anbetracht
dessen, dass auch deutsche Unternehmen Waren verkaufen, deren Garn in
indischen Spinnereien unter einer Art Zwangsarbeit hergestellt werden
(https://femnet.de/index.php/themen/120-indien/280-das-sumangali-syste
m-in-den-spinnereien-von-tamil-nadu und https://femnet.de/index.php/th
emen/indien/ausbeutung-durch-das-sumangali-system-2/325-ausbeutun
g-und-schuldknechtschaft-in-indischen-spinnereien-und-naehfabriken-zw
ei-indische-expertinnen-bereisten-mit-femnet-deutschland),
sicherzustellen, dass
a) Unternehmen ihre ganze Lieferkette – auch bis zu Spinnereien oder
auch bis zum Baumwollanbau – kennen und offenlegen?
Die Bundesregierung erwartet – wie im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und
Menschenrechte festgehalten – von allen deutschen Unternehmen, dass sie in
ihren geschäftlichen Aktivitäten in der Liefer- und Wertschöpfungskette ihrer
menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht angemessen nachkommen. Darauf
aufbauend und in Umsetzung des Koalitionsvertrags hat die Bundesregierung den
Entwurf für eine gesetzlich verbindliche Regelung der menschenrechtlichen
Sorgfaltspflicht von Unternehmen in den Lieferketten verabschiedet. Durch das
Gesetz sollen in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten
Größe verpflichtet werden, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die
Achtung international anerkannter Menschenrechte durch die Implementierung
der Kernelemente der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht besser
nachzukommen. Es wird festgelegt, was Unternehmen tun müssen, um ihren
menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen und wo die Grenzen ihrer
Handlungspflicht liegen. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung für eine
verbindliche Regelung auf europäischer Ebene ein. Seit dem Jahr 2014 engagiert
sich die Bundesregierung mit einem besonderen Augenmerk auf die
Textilbranche im Rahmen des Bündnisses für nachhaltige Textilien wie auch mit
weiteren nachhaltigkeitsbezogenen Maßnahmen wie dem „Grünen Knopf“ für
transparentes und nachhaltiges Agieren deutscher Unternehmen.
b) solche gravierenden Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette
erkannt und die Betroffenen entschädigt werden können?
Die oben geschilderte, für alle Unternehmen geltende Erwartungshaltung
umfasst die Einrichtung eines Verfahrens, das dazu dient, potenziell nachteilige
Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf die Menschenrechte zu
ermitteln, zu verhüten oder zu mindern. Dabei geht es nicht nur um die Betrachtung
von Risiken für die eigene Geschäftstätigkeit, sondern auch für potenziell
Betroffene des unternehmerischen Handels (Beschäftigte im eigenen Betrieb, in
der Lieferkette etc.). Darüber hinaus sieht der oben genannte Gesetzentwurf als
Teil der unternehmerischen Sorgfaltspflicht vor, dass die in den
Anwendungsbereich fallenden Unternehmen bei einer Verletzung oder drohenden Verletzung
einer darin geschützten Rechtsposition oder einer dort aufgeführten
umweltbezogenen Pflicht in ihrem eigenen Geschäftsbereich oder bei einem
unmittelbaren Zulieferer, unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen
müssen, um diese Verletzung zu verhindern, zu beenden oder zu minimieren.
Die Entschädigung von Betroffenen richtet sich nach den gesetzlichen
Vorschriften – häufig bestimmt dies das nationale Recht des Staates, auf dessen
Gebiet das schädigende Ereignis stattgefunden hat. Sind deutsche Gerichte
zuständig, sieht der genannte Gesetzentwurf nun vor, die Rechte der Betroffenen
zu stärken, indem ermöglicht wird, dass Gewerkschaften oder
Nichtregierungsorganisationen die Ansprüche von Betroffenen im eigenen Namen geltend
machen können, sofern vom Betroffenen zuvor eine entsprechende Ermächtigung
erteilt wurde.
27. Inwieweit wird das angekündigte Lieferkettengesetz spezifisch darauf
einwirken können, dass in Indien tätige deutsche Unternehmen
Mechanismen zum Schutz der Rechte von Dalits, Adivasi, Frauen und
Menschen aus dem LGBTIQ-Spektrum umsetzen?
Auf den in der Antwort zu Frage 26a dargelegten Entwurf des Bundeskabinetts
vom 3. März 2021 zum Sorgfaltspflichtengesetz wird verwiesen. Hierbei soll
auch das Verbot der Ungleichbehandlung in der Beschäftigung, etwa auf Grund
von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, sexueller
Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung,
soweit diese nicht in den Erfordernissen der Beschäftigung begründet ist, als
Referenz verankert werden.
28. Inwieweit werden in Indien tätige deutsche Unternehmen von der
Bundesregierung darüber aufgeklärt, dass es aufgrund der
Diskriminierung gegen Dalits, Adivasi, Frauen und Menschen aus dem LGBTIQ-
Spektrum spezifischer Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte
dieser Personengruppen bedarf, und welche Unterstützung bekommen
sie bei der Umsetzung solcher Mechanismen?
Das seit 2018 eingerichtete Auslandsunterstützungsnetzwerk „Indo-German
Network for Business and Human Rights“ an der Deutschen Botschaft in New
Delhi unterstützt seitdem deutsche Unternehmen aktiv bei der Umsetzung der
Anforderungen aus dem Nationalen Aktionsplan (NAP). So werden
diesbezüglich zusammen mit den Netzwerkpartnern (beispielsweise AHK, „amfori“)
Seminare für deutsche Unternehmen in Indien angeboten. Die regelmäßigen
Netzwerktreffen dienen dem Austausch und der Weiterentwicklung der
bisherigen Aktivitäten.
29. Wie wird kastenbasierte Diskriminierung in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit, wirtschaftlichen Zusammenarbeit und im
diplomatischen Austausch mit Indien adressiert?
Die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Indien basiert auf den
Sustainable Development Goals (SDGs) und der Agenda 2030 und richtet sich daher
grundsätzlich an alle Menschen in Indien, auch gemäß dem Prinzip „Leave No
One Behind“. Alle Programme durchlaufen Prüfungen auf ihre Auswirkungen
auf benachteiligte und marginalisierte Gruppen und fördern, soweit im Rahmen
ihrer Zielsetzung möglich, den Abbau von Diskriminierung und
Benachteiligung.
30. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen des Investitionsschutz- und
Freihandelsabkommens mit Indien?
31. Welche Auswirkungen haben die aktuellen arbeits- und
menschenrechtlichen Entwicklungen auf die Verhandlungen des Investitionsschutz- und
Freihandelsabkommens mit Indien?
Die Fragen 30 und 31 werden zusammen beantwortet.
Die Verhandlungen ruhen seit 2013. Ihre mögliche Wiederaufnahme war
Gegenstand des Hochrangigen Dialogs zu Handelsfragen zwischen der
Europäischen Union und der indischen Regierung Anfang 2021. Beide Seiten
einigten sich, im Austausch zu bleiben und weitere Expertentreffen in dieser
Angelegenheit durchzuführen.
32. Wann, wie, und wo wird der nächste EU-Indien Gipfel stattfinden?
Der nächste EU-Indien-Gipfel wird in Abhängigkeit von der weiteren
Entwicklung der Pandemie vorbereitet und ist für den 8. Mai 2021 in Porto geplant.
33. Welche Themen werden während des EU-Indien Gipfels besprochen
werden?
34. Inwieweit werden menschenrechtliche Themen während des EU-Indien-
Gipfels thematisiert werden, und welche Schwerpunkte wird die
Bundesregierung dabei setzen?
Die Fragen 33 und 34 werden zusammen beantwortet.
Die Vorbereitungen für den EU-Indien Gipfel sind angelaufen. Sie werden
durch den Europäischen Auswärtigen Dienst sowie die Europäische
Kommission verantwortet. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden
regelmäßig über den aktuellen Stand der Vorbereitungen und Verhandlungen
unterrichtet. Die vorbereitenden Gespräche und Verhandlungen mit der indischen
Regierung sind noch nicht abgeschlossen.
35. Wann, wie, und wo wird der nächste EU-Indien-Menschenrechtsdialog
stattfinden?
36. Welche Themen werden während des EU-Indien-Menschenrechtsdialogs
besprochen werden?
Die Fragen 35 und 36 werden zusammen beantwortet.
Der vor Ort von der Delegation der Europäischen Union in New Delhi mit der
indischen Regierung geführte Menschenrechtsdialog ist derzeit für den 9. April
2021 in Delhi geplant. Die Vorbereitungen hierzu sind noch nicht
abgeschlossen.
37. Teilt die Bundesregierung die Auffassung zahlreicher
Menschenrechtsorganisationen, dass im Rahmen des in den Bundestaaten Arunachal
Pradesh, Assam, Kaschmir, Manipur und Nagaland vor Kurzem
verlängerten AFSPA von indischen Sicherheitskräften in den letzten
Jahrzehnten zahlreiche schwere Menschenrechtsverletzungen verübt worden sind,
von denen viele strafrechtlich nicht verfolgt werden (https://www.hrw.or
g/legacy/backgrounder/2008/india0808/india0808.html; bitte ausführen)?
NROs berichten davon, dass Menschenrechtsverletzungen durch Vertreterinnen
und Vertreter staatlicher Organe wie auch deren Duldung zum Teil nicht oder
nicht angemessen verfolgt bzw. bestraft werden. Dies betreffe vor allem
Regionen, in denen Ausnahmegesetze und Sondervollmachten wie der „Armed
Forces Special Powers Act“ gelten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den
Fragen 1 bis 5 verwiesen.
38. Welche deutschen Rüstungsgüter wurden im Zeitraum ab 2010 an Indien
geliefert (bitte nach Produkt und Jahr aufschlüsseln)?
39. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Empfänger der
gelieferten Rüstungsgüter hinsichtlich der Streitkräfte, der Polizei oder
paramilitärischer Einheiten?
Die Fragen 38 und 39 werden gemeinsam beantwortet.
Für die Jahre 2010 bis 2019 wird auf die Informationen in den jeweiligen
Rüstungsexportberichten der Bundesregierung verwiesen (vgl. https://www.bmw
i.de/Redaktion/DE/Dossier/ruestungsexportkontrolle.html). Die übrigen Daten
können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Es wurde der Zeitraum
bis zum 11. März 2021 ausgewertet. Bei den Angaben für
Genehmigungszahlen und Genehmigungswerte aus dem Jahr 2021 handelt es sich um vorläufige
Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern
können.
Jahr AL-Position
2020
A0001
A0002
A0003
A0004
A0005
A0006
A0007
A0008
A0009
A0010
A0011
A0013
A0014
A0015
A0016
A0017
A0018
A0021
A0022
2021
A0001
A0003
A0004
A0005
A0006
A0007
A0008
A0009
A0010
A0011
A0015
A0016
A0018
A0021
A0022
Die Bundesregierung unterrichtet nach den Feststellungen des
Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) für
den Bereich der Rüstungsexportkontrolle über abschließende positive
Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten
Ausfuhrvorhaben, das heißt Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Endempfängerland und
das Gesamtvolumen. Die Bundesregierung folgt den Vorgaben des Urteils und
sieht von weitergehenden Auskünften ab. Dies schließt nähere Auskünfte zu
den genehmigten Anträgen, wie beispielsweise einzelne Empfänger, ein.
40. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Verwendung von
Rüstungsgütern aus deutscher Produktion durch die indischen Streitkräfte,
der Polizei oder paramilitärischer Einheiten in den nördlichen Provinzen
Indiens, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
41. Ist die Nutzung von Rüstungsgütern aus deutscher Produktion durch
paramilitärische Einheiten in den nördlichen Provinzen Indiens im
Rahmen der Exportgenehmigung zulässig?
Alle in den nördlichen Provinzen Indiens agierenden Sicherheitskräfte
unterstehen staatlicher Kontrolle. Die Bundesregierung prüft in jedem Einzelfall den
Endverwender der zur Genehmigung beantragten Rüstungsgüter. Die
„Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und
sonstigen Rüstungsgütern“ vom 26. Juni 2019 sehen dabei vor, dass
Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nur
erteilt werden, wenn zuvor der Endverbleib dieser Güter beim Endverwender
sichergestellt ist. Dies setzt in der Regel eine entsprechende schriftliche
Zusicherung des Endverwenders sowie weitere geeignete Dokumente voraus.
42. Hat die Bundesregierung im Lichte der Einführung des NRC und des
CAA sowie der folgenden Proteste und des Vorgehens von Polizei und
paramilitärischen Einheiten die Ausfuhrbestimmungen von
Rüstungsgütern nach Indien angepasst?
a) Falls ja, in welcher Form?
b) Falls nein, ist eine Anpassung geplant, und in welcher Form ist sie
geplant?
Die Fragen 42 bis 42b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle
Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für
Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der
jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und
sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlagen hierfür sind die rechtlichen
Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des
Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung sowie die am 26. Juni
2019 in geschärfter Form verabschiedeten „Politischen Grundsätze der
Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“, der
„Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember
2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von
Militärtechnologie und Militärgütern“ in der Fassung vom 16. September 2019 und
der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Die Beachtung der
Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine
hervorgehobene Rolle.
43. Welchen Leistungsumfang hatte, nach Kenntnis der Bundesregierung,
die Unterstützung des deutschen Unternehmens Fritz Werner im Aufbau
indischer Kleinwaffenproduktion (http://www.ruestungsexport.info/user/
pages/04.laenderberichte/indien/2020_Indien.pdf)?
44. Unterstützt das deutsche Unternehmen Fritz Werner nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit noch die indische Kleinwaffenproduktion, und
wenn nicht, wann endete diese (http://www.ruestungsexport.info/user/pa
ges/04.laenderberichte/indien/2020_Indien.pdf)?
Die Fragen 43 und 44 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat nur Kenntnisse aus den der Frage zuzuordnenden
rüstungsexportkontrollrechtlichen Genehmigungsverfahren. Seit dem 1. Januar
2000 wurden 13 Ausfuhrgenehmigungen im Sinne der Fragestellung für
Herstellungsausrüstung und -technologie für Kleinwaffen (AL-Positionen A0016
und A0018) nach Indien erteilt. Die letzte dieser Genehmigungen wurde im
Jahr 2016 erteilt. Die Bundesregierung hat darüber hinaus keine Kenntnis über
die Geschäftstätigkeit des in den Fragen genannten Unternehmens in Indien.
45. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Verkauf von über 140 000
„SIG 716“-Sturmgewehren im Jahr 2020 durch die US-Tochterfirma des
deutschen Rüstungsunternehmens SIG Sauer an die indische Armee, die
damit insbesondere die „Frontsoldaten“ an der Grenze zu China und in
Kaschmir ausrüsten wird, und wenn ja, welche (https://www.wearethemi
ghty.com/mighty-tactical/india-bought-sig-sauer-rifles/)?
Der Bundesregierung ist der in der Frage angeführte Verkauf aus der
Berichterstattung der indischen Medien bekannt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Immobilien der extremen Rechten und der Reichsbürger-Szene in Deutschland
DIE LINKE01.07.2026
Umfang der polizeilichen Datenhaltung 2026
DIE LINKE03.06.2026
Einsätze von sogenannten stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen im 2. Halbjahr 2025
DIE LINKE18.06.2026
Humanitäre Situation in Gaza - Kenntnisse und Aktivitäten der Bundesregierung
DIE LINKE08.09.2026