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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Integrationskurse für Menschen mit Behinderungen

(insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

12.03.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2704126.02.2021

Integrationskurse für Menschen mit Behinderungen

der Abgeordneten Corinna Rüffer, Filiz Polat, Luise Amtsberg, Markus Kurth, Sven Lehmann, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Ekin Deligöz, Sven-Christian Kindler, Lisa Paus, Stefan Schmidt, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Integrationskurse, bestehend aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs, sind ein zentrales Element deutscher Integrationspolitik. Der Zugang zu den Kursen gestaltet sich jedoch für viele Menschen als schwierig, das betrifft auch die Gruppe der Geflüchteten mit Behinderungen.

Schätzungsweise 15 Prozent der Schutzsuchenden leben mit Behinderungen (Deutsches Institut für Menschenrecht 2018 – Geflüchtete Menschen mit Behinderungen). Da besonders schutzbedürftige Personen weder auf Bundesnoch auf Landesebene systematisch erfasst werden, liegen keine genauen Zahlen vor, obwohl dies die Richtlinie 2013/32/EU zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (EU-Verfahrensrichtlinie) vorsieht.

Geflüchtete mit Behinderungen stoßen neben sprachlichen und kulturellen Hürden auf zusätzliche behinderungsbedingte Barrieren. Für Menschen mit bestimmten Sinnesbeeinträchtigungen (Hör- oder Sehbeeinträchtigungen) gibt es gemäß § 13 Absatz 1 der Integrationskursverordnung spezielle Kurse, teilweise warten Berechtigte jedoch monatelang auf ein Kursangebot in ihrer Region. Das stellte auch die Integrationsministerkonferenz (IntMK) 2020 fest und forderte, die Vorgaben an die Träger zur Durchführung dieser Kurse zu erleichtern (s. Umlaufbeschluss 10/2020 der 15. Integrationsministerkonferenz – Deutschkurse für Menschen mit Behinderungen). Die IntMK stellte darüber hinaus fest, dass es im Bereich der Berufssprachkurse nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes keine Angebote für Menschen mit Behinderungen gibt.

Eine große Zugangshürde ist, dass entsprechende Kurse nicht in allen Bundesländern angeboten werden, wie eine Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der fragestellenden Fraktion auf Bundestagsdrucksache 18/13348 zeigte.

Für Geflüchtete mit kognitiven Beeinträchtigungen gibt es bisher keine Kursangebote oder Konzepte, wie der Spracherwerb gewährleistet werden kann (s. Beschluss IntKM 2020 und Handicap International 2019-Dokumentation des dritten Treffens des bundesweiten Netzwerkes Flucht, Migration und Behinderung). Aus Sicht der fragestellenden Fraktion sind auch dieser Personengruppe Teilhabechancen über entsprechende Sprachförderangebote zu gewähren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Inwiefern ist bisher die barrierefreie Teilnahme an Integrationskursen für Menschen mit Behinderungen über digitale Kursangebote während der COVID-19-Pandemie sichergestellt gewesen, und welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Probleme bei der Durchführung der Kurse vor?

2

Welche langfristigen Potenziale eines digitalen Kursangebotes sieht die Bundesregierung für die Gruppe der Personen mit Sinnesbeeinträchtigungen, insbesondere vor dem Hintergrund des nicht flächendeckenden Kursangebotes?

3

Wie viele Integrationskurse für hörbeeinträchtigte oder gehörlose Menschen in Deutscher Gebärdensprache (DGS) haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017 bis 2020 stattgefunden (bitte nach Jahren in Verbindung mit Ort, Anzahl der Teilnehmenden und Kursträgertyp aufschlüsseln, auch Online-Angebote während der COVID-19-Pandemie)?

4

Wie viele hörbeeinträchtigte oder gehörlose Menschen, die zu einem Integrationskurs verpflichtet waren, wurden in den Jahren 2017 bis 2020 von der Teilnahme an einem Integrationskurs befreit (bitte nach Jahren in Verbindung mit Ort und Anzahl der Teilnehmenden aufschlüsseln)?

5

Zu wie vielen Integrationskursen in Lautsprache wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Gebärdensprachdolmetscherinnen oder Gebärdensprachdolmetscher hinzugezogen?

6

Wie viele hörbeeinträchtigte oder gehörlose Personen, die eine Teilnahmeberechtigung für einen entsprechenden Kurs hatten, konnten diesen in den Jahren 2017 bis 2020 nicht wahrnehmen, und welche Gründe lagen hierfür vor (bitte nach Jahr in Verbindung mit Bundesland und Anzahl betroffener Personen aufschlüsseln)?

7

Wie viele und welche Kursträger sind für die Durchführung von Integrationskursen für hörbeeinträchtigte oder gehörlose Menschen in Deutscher Gebärdensprache in den Jahren 2017 bis 2020 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugelassen gewesen (bitte nach Jahr, Bundesland und Trägertyp aufschlüsseln)?

8

An welchen Stellen sieht die Bundesregierung Engpässe beim Zugang zu Integrationskursen für gehörlose bzw. hörbeeinträchtigte Personen, und was plant sie, um den Zugang und ein flächendeckendes Angebot zu verbessern?

9

Besteht aus Sicht der Bundesregierung Nachbesserungsbedarf bei den Zulassungsvoraussetzungen zur Anerkennung der Kursträger, um ein ausreichendes und flächendeckendes Angebot an Integrationskursen für gehörlose und/oder hörbeeinträchtigte Personen sicherzustellen?

10

Wie viele Kursträger haben seit 2017 Aufwendungen für Gebärdendolmetscher, taube Gebärdensprachdolmetschkräfte (tgsd), die zwischen verschiedenen Gebärdensprachen dolmetschen können sowie Kommunikations- und Hilfsmittel (z. B. Induktionsschleifen), geltend gemacht (bitte nach Jahren, Bundesland und Art der Aufwendung aufschlüsseln)?

11

In wie vielen Kursen haben nach Kenntnissen der Bundesregierung Lehrkräfte der Integrationskurse im Tandem unterrichtet, also hörende und gebärdende Personen?

12

Wie viele Integrationskurse für blinde oder sehbeeinträchtigte Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017 bis 2020 stattgefunden (bitte nach Jahren in Verbindung mit Ort, Anzahl der Teilnehmenden und Kursträgertyp aufschlüsseln, auch Online-Angebote während der COVID-19-Pandemie)?

13

Wie viele blinde oder sehbeeinträchtigte Menschen, die zu einem Integrationskurs verpflichtet waren, wurden in den Jahren 2017 bis 2020 von der Teilnahme an einem Integrationskurs befreit (bitte nach Jahren in Verbindung mit Ort und Anzahl der Teilnehmenden aufschlüsseln)?

14

Wie viele blinde oder sehbeeinträchtigte Personen, die eine Teilnahmeberechtigung für einen Integrationskurs hatten, konnten diesen in den Jahren 2017 bis 2020 nicht wahrnehmen, und welche Gründe lagen hierfür vor (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

15

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Kurse zur Vermittlung der Braille-Schrift und anderer Grundlagen für blinde und/oder sehbeeinträchtigte Menschen aus Regionen, in denen andere Schriftsysteme gebräuchlich sind?

16

An welchen Stellen sieht die Bundesregierung Engpässe beim Zugang zu Integrationskursen für blinde oder sehbeeinträchtigte Personen, und was plant sie, um den Zugang zu verbessern und ein flächendeckendes Angebot zu gewährleisten?

17

Wie viele und welche Kursträger sind in den Jahren 2017 bis 2020 für die Durchführung von Integrationskursen für blinde und sehbeeinträchtigte Personen durch das BAMF zugelassen gewesen (bitte nach Jahr, Bundesland und Trägertyp aufschlüsseln)?

18

Besteht aus Sicht der Bundesregierung Nachbesserungsbedarf bei den Zulassungsvoraussetzungen zur Anerkennung der Kursträger, um ein ausreichendes und flächendeckendes Angebot an Integrationskursen für Blinde und/oder Sehbeeinträchtigte sicherzustellen?

19

Wie viele Kursträger haben seit 2017 Aufwendungen für Kommunikations- und Hilfsmittel sowie technische Ausstattung für Integrationskurse für blinde und sehbeeinträchtigte Personen geltend gemacht (bitte nach Jahren, Bundesland und Art der Aufwendung aufschlüsseln)?

20

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um auch Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen Teilhabechancen und Sprachförderangebote zu ermöglichen?

21

Wie viele Kursträger haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017 bis 2020 bereits Kurse für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen beantragt, und wie wurden diese Anträge entschieden?

22

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Modellprojekte, die ein Kursangebot für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen erproben, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommen diese?

23

Wie viele Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, die zu einem Integrationskurs verpflichtet waren, wurden in den Jahren 2017 bis 2020 von der Teilnahme an einem Integrationskurs befreit (bitte nach Jahren in Verbindung mit Ort und Anzahl der Teilnehmenden aufschlüsseln)?

24

Was plant die Bundesregierung, um Menschen mit Behinderungen einen Zugang zu Berufssprachkursen zu ermöglichen?

25

Welche Fahrzeiten zur Teilnahme an Integrationskursen in anderen Städten oder Kommunen sind aus Sicht der Bundesregierung zumutbar?

a) Wie viele Anträge auf Erstattung der Beförderungs- und Unterbringungskosten wurden in den Jahren 2017 bis 2020 gestellt, wie viele genehmigt, und wie viele abgelehnt (bitte nach Jahren und Bundesland bzw. ggf. Regionalkoordination aufschlüsseln)?

b) Wie viele Mittel wurden in den Jahren 2017 bis 2020 für die Beförderungs- und Unterbringungskosten aufgewendet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

26

Welche Studien und wissenschaftlichen Erkenntnisse sind der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Kleinen Anfrage bekannt?

27

Welche Zusatzqualifizierungen und Weiterbildungen bietet das BAMF für Lehrkräfte von Integrationskursen für Menschen mit Behinderungen an, und wie sollen diese weiterentwickelt werden?

28

Wie werden Lehrkräfte von Integrationskursen für Menschen mit Behinderungen vergütet, und wie werden hierbei die benötigte Zusatzqualifikation und der erhöhte Vorbereitungs- und Durchführungsaufwand berücksichtigt?

Berlin, den 23. Februar 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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