[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerald Ullrich, Michael Theurer,
Sandra Weeser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/27133 –
Corona-Hilfen und Corona-Maßnahmen des Bundes für den Freistaat Thüringen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Corona-Krise ist eine enorme Herausforderung für ganz Deutschland.
Durch den weltweit gehemmten Konsum sowie durch Einschränkungen
entstehen deutschen Firmen und Gewerbetreibenden im gesamten Geschäftsjahr
2020 hohe Einnahmeausfälle. Für viele stehen die wirtschaftliche Existenz,
Arbeitsplätze und Wertschöpfung auf dem Spiel. Es besteht die Möglichkeit
einer Welle unverschuldeter Insolvenzen (
https://www.capital.de/wirtschaft-po
litik/rollt-die-grosse-insolvenzwelle-auf-uns-zu).
Im Rahmen ihrer verfassungsgemäßen Möglichkeiten hat die Bundesregierung
verschiedene Maßnahmen angestoßen, um die Auswirkungen der Corona-
Krise abzuschwächen. Insbesondere Soforthilfen und Kreditprogramme wurden
vom Bund oder in Abstimmung mit den Ländern angestoßen. Für Thüringen
– wie auch für alle anderen Bundesländer – ist eine schnelle und umfassende
Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen von großer Bedeutung.
1. Wie viele Anträge auf Soforthilfen des Bundes wurden bisher in
Thüringen gestellt (bitte nach Monaten sowie insgesamt aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf Soforthilfen des Bundes von Unternehmen aus
Thüringen wurden bisher positiv oder negativ beschieden, und wie
viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in
absoluten sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet.
Die zur Bewältigung von coronabedingten Liquiditätsengpässen
bereitgestellten Soforthilfen des Bundes wurden von Anfang April 2020 bis zum 31. Mai
2020 (Antragsende) beantragt. Die Angaben zu den Corona-Soforthilfen im
Freistaat Thüringen aufgeschlüsselt nach Monaten sind der folgenden
Übersicht zu entnehmen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28136
19. Wahlperiode 31.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 29. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Anzahl Anträge
absolut
Anzahl Anträge
prozentual
Bewilligungen
Anzahl absolut
Bewilligungen
prozentual
April 2020 38.576 87,01 30.032 68,71
Mai 2020 5.759 12,99 11.955 27,35
Juni 2020 Antragstellung war bis 31. Mai 2020
möglich
1.640 3,75
Juli bis Nov 2020 80 0,18
Gesamt**(*) 44.335 100 43.707 100
* Stand: 28. Februar 2021
Mit Stand vom 31. Dezember 2020 wurden im Freistaat Thüringen 4.628
Anträge abgelehnt. Alle Anträge sind abschließend bearbeitet worden.
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf Soforthilfe und Auszahlung?
Für die Soforthilfe hat der Bund die Mittel bereitgestellt. Die Bewilligung,
Auszahlung und Rückforderung liegt gemäß den einheitlich mit den Ländern
abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen in
eigenverantwortlicher Zuständigkeit bei den Ländern. Auswertungen über
Ablehnungen oder die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegen der Bundesregierung
nicht vor.
2. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe I des Bundes wurden
bisher in Thüringen gestellt (bitte nach Monaten sowie insgesamt
aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe I des Bundes von
Unternehmen aus Thüringen wurden bisher positiv oder negativ
beschieden, und wie viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder
unbearbeitet (bitte in absoluten sowie prozentualen Zahlen
aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet.
Mit Stand vom 17. März 2021 wurden 3.454 Anträge gestellt. Davon wurden
622 wieder zurückgezogen. Insgesamt wurden 2.706 Anträge positiv
beschieden. 23 Anträge wurden abgelehnt und damit negativ beschieden. Bei 103
Anträgen handelt es sich um Änderungsanträge zu Erstanträgen, deren
Bearbeitungsstatus sich im Reporting auch nach Bewilligung und Auszahlung nicht
verändert.
Die absoluten Antragszahlen (gesamt und monatlich), die Anzahl der positiv
(Status „in Auszahlung“ und „teilbewilligt“) und negativ (Status „abgelehnt“)
beschiedenen Anträge sowie die Anzahl aller weiteren in Bearbeitung
befindlichen Anträge für die Überbrückungshilfe I (absolut und prozentual) sind den
folgenden Tabellen (mit Auswertung vom 17. März 2021) zu entnehmen.
Überbrückungshilfe I
Thüringen – Anträge nach Monaten Anzahl Anträge
Juli 2020 166
August 2020 653
September 2020 2031
Oktober 2020 540
November 2020 64
Gesamtergebnis 3.454
Überbrückungshilfe I
Thüringen – Bearbeitungsstatus
Anzahl Anträge
absolut
Anzahl Anträge
prozentual
positiv beschieden 2.706 78,34
negativ beschieden 23 0,67
noch in Bearbeitung 0 0,00
zurückgezogen 622 18,01
Änderung beantragt 103 2,98
Anträge gesamt 3.454 100,00
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf Corona-Überbrückungshilfe I und
Auszahlung?
Zur Bewältigung von coronabedingten Liquiditätsengpässen stellt die
Bundesregierung die Mittel für das Programm Überbrückungshilfe I bereit. Die
Bewilligung und Auszahlung der Hilfen des Bundes erfolgt eigenverantwortlich
durch die Länder gemäß den einheitlich mit den Ländern abgeschlossenen
Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen.
Zu der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer liegen der Bundesregierung keine
Daten vor.
3. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe II des Bundes wurden
bisher in Thüringen gestellt (bitte nach Monaten sowie insgesamt
aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe II des Bundes von
Unternehmen aus Thüringen wurden bisher positiv oder negativ
beschieden, und wie viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder
unbearbeitet (bitte in absoluten sowie prozentualen Zahlen
aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet.
Mit Stand vom 17. März 2021 wurden 3.759 Anträge gestellt, davon wurden
279 bereits wieder zurückgezogen. Insgesamt wurden 3.260 Anträge positiv
beschieden. Insgesamt wurden elf Anträge abgelehnt und damit negativ
beschieden. Bei vier Anträgen handelt es sich um Änderungsanträge zu Erstanträgen,
deren Bearbeitungsstatus sich im Reporting auch nach Bewilligung und
Auszahlung nicht verändert.
Die absoluten Antragszahlen (gesamt und monatlich), die Anzahl der positiv
(Status „Resolved-FullPayment“, „Resolved-PartialPayment“ und „In
Auszahlung“) und negativ (Status „abgelehnt“) beschiedenen Anträge sowie die
Anzahl aller weiteren in Bearbeitung befindlichen Anträge für die
Überbrückungshilfe II (absolut und prozentual) sind den folgenden Tabellen (mit Auswertung
vom 17. März 2021) zu entnehmen.
Überbrückungshilfe II
Thüringen – Anträge nach Monaten Anzahl Anträge
Oktober 2020 13
November 2020 655
Dezember 2020 1.252
Januar 2021 765
Februar 2021 739
März 2021 335
Gesamt 3.759
Überbrückungshilfe II
Thüringen – Bearbeitungsstatus
Anzahl Anträge
absolut
Anzahl Anträge
prozentual
positiv beschieden 3.260 86,73
negativ beschieden 11 0,29
noch in Bearbeitung 205 5,45
zurückgezogen 279 7,42
Änderung beantragt 4 0,11
Anträge gesamt 3.759 100,00
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf Corona-Überbrückungshilfe II und
Auszahlung?
Zur Bewältigung von coronabedingten Liquiditätsengpässen stellt die
Bundesregierung die Mittel für das Programm Überbrückungshilfe II bereit. Die
Bewilligung und Auszahlung der Hilfen des Bundes erfolgt eigenverantwortlich
durch die Länder gemäß den einheitlich mit den Ländern abgeschlossenen
Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen.
Zu der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer liegen der Bundesregierung keine
Daten vor.
4. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe III des Bundes
wurden bisher in Thüringen gestellt (bitte nach Monaten sowie insgesamt
aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe III des Bundes
von Unternehmen aus Thüringen wurden bisher positiv oder negativ
beschieden, und wie viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder
unbearbeitet (bitte in absoluten sowie prozentualen Zahlen
aufschlüsseln)?
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf Corona-Überbrückungshilfe III und
Auszahlung?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Überbrückungshilfe III
Die Beantragung der Überbrückungshilfe III ist seit dem 10. Februar 2021
möglich. Die Bearbeitung, Prüfung und reguläre Auszahlung der Anträge durch
die Bewilligungsstellen der Länder erfolgt seit dem 17. März 2021. Zum
Stichtag 17. März 2021 wurden noch keine Anträge im regulären Verfahren positiv
oder negativ beschieden.
Auf die bisher in Thüringen gestellten Anträge (1.507) wurde bereits in 1.378
Fällen eine Abschlagszahlung geleistet. Dies entspricht einem Anteil von
91 Prozent.
Die absoluten Antragszahlen (gesamt und monatlich) zur
Überbrückungshilfe III sind der folgenden Tabelle (mit Auswertung vom 17. März 2021) zu
entnehmen.
Überbrückungshilfe III
Thüringen – Anträge nach Monaten Anzahl Anträge
Feb 2021 664
März 2021 843
Gesamtergebnis 1.507
Neustarthilfe (Programmteil der Überbrückungshilfe III)
Der Zuschuss im Rahmen der Neustarthilfe wird als Vorschuss ausgezahlt,
bevor die tatsächlichen Umsätze im Förderzeitraum feststehen. Erst nach Ablauf
des Förderzeitraums, also ab Juli 2021, wird auf Basis des endgültig realisierten
Umsatzes der Monate Januar 2021 bis Juni 2021 die Höhe des Zuschusses
berechnet, auf den die Soloselbständigen Anspruch haben. Insofern kann derzeit
noch keine Aussage dazu getroffen werden, wie viele der Anträge positiv oder
negativ beschieden wurden. Die Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt in der
Regel wenige Tage nach Antragstellung.
Von den bisher im Freistaat Thüringen gestellten Anträgen (1.989) wurden
bereits 1.889 Anträge ausgezahlt (mit Stand vom 17. März 2021). Dies entspricht
einem prozentualen Anteil von rund 95 Prozent. Die Auszahlung der
Neustarthilfe erfolgt in der Regel wenige Tage nach Antragstellung.
Die absoluten Antragszahlen (gesamt und monatlich) zur Neustarthilfe sind der
folgenden Tabelle (mit Auswertung zum 17. März 2021) zu entnehmen.
Neustarthilfe
Thüringen – Anträge nach Monaten Anzahl Anträge
Feb 2021 960
März 2021 1.029
Gesamtergebnis 1.989
5. Wie viele Anträge auf vom Bund unterstützte Kreditprogramme
(Sofortkredit, Unternehmerkredit, Unternehmerkredit KMU) für in Thüringen
beheimatete Unternehmen wurden bisher gestellt (bitte nach Monaten
sowie insgesamt aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf vom Bund unterstützte Kreditprogramme für
Unternehmen aus Thüringen wurden bisher positiv oder negativ
beschieden, und wie viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder
unbearbeitet (bitte in absoluten sowie prozentualen Zahlen
aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 und 5a werden gemeinsam beantwortet.
In der untenstehenden Tabelle wird entsprechend der Fragestellung die Anzahl
der Anträge in den Programmen:
• Schnellkredit,
• Unternehmerkredit,
• Unternehmerkredit KMU
nach Zusagen, in Bearbeitung und Absagen für jeden Monat seit Initialisierung
der Maßnahme aufgeschlüsselt (mit Stand vom 11. März 2021). Differenzen
zwischen Antragszahlen und der Summe aus Zusagen, Anträgen in Bearbeitung
und Absagen sind auf die von den Antragstellerinnen und Antragstellern
zurückgezogenen Anträge und stornierten Zusagen zurückzuführen. Zusagen
werden jeweils dem Monat zugerechnet, in dem die Zusage stattgefunden hat, nicht
dem Monat, in dem der zugesagte Antrag eingegangen ist. Dies ist bei der
Interpretation der prozentweisen Betrachtung zu berücksichtigen.
Thüringen Anträge in Bearbei-tung Zusagen
Zusagen
in Prozent
Ablehnungen
Ablehnungen
in Prozent
2020 März 0 0 0 0,0 0 0
2020 April 430 0 398 92,6 0 0
2020 Mai 498 0 482 96,8 0 0
2020 Juni 314 0 308 98,1 0 0
2020 Juli 210 0 208 99,0 0 0
2020 August 123 0 118 95,9 0 0
2020 September 126 0 121 96,0 0 0
2020 Oktober 102 0 100 98,0 0 0
2020 November 115 0 110 95,7 0 0
2020 Dezember 157 0 157 100,0 0 0
2021 Januar 166 0 161 97,0 0 0
2021 Februar 195 0 194 99,5 0 0
Gesamt 2.436 0 2.357 96,8 0 0
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf vom Bund unterstützte Kreditprogramme
für Thüringen und Auszahlung?
Der Zeitraum zwischen Antrag und erster Auszahlung eines Darlehens ist
maßgeblich vom Endkreditnehmer abhängig, da dieser innerhalb der Abruffrist über
den Zeitpunkt der ersten Auszahlung entscheidet, zu dem er die Mittel über die
Hausbank abruft. Die Zeiträume zwischen Antrag und Auszahlung sind somit
sehr individuell und volatil. Über den Zeitraum zwischen Antragseingang und
erster Auszahlung liegen zudem keine strukturierten Daten vor, so dass eine
entsprechende Ermittlung eines Durchschnittswertes nicht möglich ist.
6. Welche weiteren finanziellen Hilfen wurden von Seiten des Bundes
bisher für Thüringen bzw. für in Thüringen ansässige Bürger, Unternehmen,
Gewerbetreibende oder andere im Rahmen der Corona-Krise zugesagt
(bitte aufschlüsseln und erläutern)?
a) Wann wurden diese Zusagen jeweils gemacht, und inwiefern sind
diese umgesetzt (bitte nach Programm bzw. offizieller Aussage
aufschlüsseln)?
Die Fragen 6 und 6a werden gemeinsam beantwortet.
KfW-Studienkredit
Neben der Überbrückungshilfe in Form eines Zuschusses für Studierende in
pandemiebedingten Notlagen (s. u.) wurde seit Mai 2020 der Studienkredit als
bewährtes Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durch
vorübergehende Sonderregelungen ergänzt. Das Darlehen wurde pandemiebedingt für
alle Darlehensnehmenden während der Auszahlungsphase bis zum Jahresende
2021 zinslos gestellt. Die Kosten trägt der Bund. Grundsätzlich gelten die
allgemeinen Bedingungen des KfW-Studienkredits mit einer maximalen
monatlichen Auszahlung von 650 Euro. Darüber hinaus wurde für diese Säule der
Überbrückungshilfe im Frühjahr 2020 der Berechtigtenkreis auf ausländische
Studierende aus Drittstaaten und EU-Bürger, die sich erst kürzer als drei Jahre
in Deutschland aufhalten, befristet erweitert, so dass auch sie den Studienkredit
in Anspruch nehmen konnten und somit von der Zinsfreistellung während der
Auszahlungsphase bis Jahresende 2021 profitieren.
Überbrückungshilfe für Studierende
In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Studentenwerk (DSW) hat das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Juni 2020 die
Überbrückungshilfe für Studierende geschaffen, die aus einem monatlich zu
beantragenden, nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 500 Euro besteht.
Der Zuschuss kann online beantragt werden. Die Anträge werden von den
regional zuständigen Studierenden- und Studentenwerken vor Ort eigenständig
bearbeitet. Entscheidungen erfolgen damit fortlaufend.
Netzwerk Universitätsmedizin (NUM)
Aus dem Freistaat Thüringen ist das Universitätsklinikum Jena Partner im
Netzwerk Universitätsmedizin und an mehreren Teilprojekten beteiligt.
Die Zuwendung für das NUM wurde zum 1. April 2020 ausgesprochen. Die
offizielle Aufnahme des Standorts Jena als Partner im NUM erfolgte im
Juni 2020.
Laut aktueller Planung sind für das Universitätsklinikum Jena 1.875.137 Euro
(inklusive Projektpauschale) vorgesehen.
DigitalPakt Schule
Bund und Länder haben gemeinsam drei Zusatzvereinbarungen zum Digital-
Pakt Schule beschlossen: „Sofortausstattungsprogramm“, „Administration“ und
„Leihgeräte für Lehrkräfte“. Die Zusatzvereinbarungen zum DigitalPakt Schule
traten zu folgenden Zeitpunkten in Kraft: „Sofortausstattungsprogramm“ am
4. Juli 2020, „Administration“ am 4. November 2020, „Leihgeräte für
Lehrkräfte“ am 28. Januar 2021.
Unterstützung anwendungsorientierter Forschung bei außeruniversitären
Forschungseinrichtungen
Im Rahmen der Förderrichtlinie „Unterstützung anwendungsorientierter
Forschung bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen“ flossen im Jahr 2020
Mittel an Fraunhofer (FhG)-Institute im Freistaat Thüringen. Die Bewilligung
erfolgte im November 2020. Die Auszahlung ist erfolgt. Weitere Hilfen wurden
im Rahmen der Richtlinie nicht beantragt.
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Das Konjunkturpaket „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern,
Zukunftsfähigkeit stärken“ vom 3. Juni 2020 sieht u. a. Maßnahmen zur
Sicherung des Ausbildungsplatzangebots von Berufsausbildungen vor. Diese
Maßnahmen wurden mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
umgesetzt. Die Umsetzung des Programms erfolgt in zwei getrennten
Förderrichtlinien. Mit der Ersten Förderrichtlinie, die zum 1. August 2020 in Kraft getreten
ist, werden folgende Förderleistungen gewährt:
(1) Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus,
(2) Ausbildungsprämie plus bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus,
(3) Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit,
(4) Übernahmeprämie für Auszubildende aus insolventen Betrieben.
Von diesen Förderleistungen können auch die Ausbildungsbetriebe in
Thüringen profitieren.
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
Das Sonderprogramm „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
2020“ ist am 27. August 2020 in Kraft getreten. Die Antragsfrist für die
Einrichtungen lief bis zum 30. September 2020. Die Weiterleitung der Mittel von
den programmumsetzenden Zentralstellen an die Einrichtungen ist
abgeschlossen. Das Sonderprogramm 2021 für den Zeitraum bis 30. Juni 2021 ist am
1. März 2021 in Kraft getreten. Die Antragsfrist läuft noch bis zum 28. März
2021.
Corona-Teilhabe-Fonds
Die Zusage der Mittel aus dem Corona-Teilhabe-Fonds für den Freistaat
Thüringen erfolgte mit Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund
und Land am 8. Dezember 2020. Die Umsetzung des Programms startete am
1. Januar 2021.
Sozialdienstleister-Einsatzgesetz
Es ist möglich, dass im Freistaat Thüringen ansässige soziale Dienstleister
Zuschüsse nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) erhalten haben.
Die Höhe dieser Zuschüsse lässt sich nicht ohne Weiteres ermitteln, da es für
die Beantragung der Zuschüsse unerheblich ist, in welchem Bundesland der
Dienstleister ansässig ist. Das SodEG sichert den Bestand von sozialen
Dienstleistern, die pandemiebedingt ihre Dienstleistungen nicht oder nur
eingeschränkt erbringen können. Mit dem SodEG verpflichten sich die sozialen
Dienstleister, alle ihnen zumutbaren und rechtlich zulässigen
Unterstützungsmöglichkeiten zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Krise zur
Verfügung zu stellen. Im Gegenzug erhalten sie von den Leistungsträgern monatliche
finanzielle Zuschüsse, um ihren Bestand zu sichern. So wird die wichtige
soziale Infrastruktur erhalten, z. B. im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, der
Rehabilitation oder von Einrichtungen der Behindertenhilfe.
„Coronahilfen Profisport“
Für die im Bundesministerium des Innern verantworteten „Coronahilfen
Profisport“ liegen dort keine bundeslandspezifischen Daten vor. Eine kurzfristige
Datenerhebung ist aufgrund der Datenstruktur nicht möglich.
Bundesförderung „Coronagerechte Um- und Aufrüstung von
raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“
Am 20. Oktober 2020 ist die Richtlinie für die Bundesförderung
„Coronagerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen in
öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ in Kraft getreten. Gefördert
werden Investitionen in die infektionsschutzgerechte Um- und Aufrüstung
zentraler, stationärer RLT-Anlagen für Räume, in denen regelmäßig größere
Personenansammlungen stattfinden. Antragsberechtigt sind Länder und Kommunen
sowie durch Beteiligung oder sonstige Weise zu mindestens 50 Prozent vom
Bund, von Ländern oder Kommunen finanzierte Unternehmen, institutionelle
Zuwendungsempfänger, Hochschulen und Träger von öffentlichen
Einrichtungen. Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2021 bei dem das Programm
administrierenden Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
gestellt werden.
Finanzhilfen Digitalisierung Gesundheitsämter
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6a und 6e für dieses
Programm gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der „Finanzhilfen gemäß Artikel 104b Absatz 1 des Grundgesetzes
für Investitionen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zur
technischen Modernisierung der Gesundheitsämter und zum Anschluss dieser an das
elektronische Melde- und Informationssystem nach § 14 des
Infektionsschutzgesetzes“ hat das Bundesministerium für Gesundheit dem Freistaat Thüringen
im Jahr 2020 Finanzmittel in Höhe von 1.323.680 Euro zweckgebunden für die
Digitalisierung der Gesundheitsämter zur Verfügung gestellt. Die
Rechtsgrundlage für diese Finanzhilfen wurde mit dem „Zweiten Gesetz zum Schutz der
Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom
23. Mai 2020 geschaffen. Die Finanzhilfen sind vollständig ausgezahlt.
„Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ (ÖGD)
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6a und 6e für dieses
Programm gemeinsam beantwortet.
Für die Umsetzung des „Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“, der
von Bund und Ländern einschließlich der Kommunen im September 2020
beschlossen wurde, stellt der Bund in den Jahren 2021 bis 2026 insgesamt 4 Mrd.
Euro zur Verfügung. Für den Personalaufbau, die Aus-, Fort- und
Weiterbildung und die Förderung der Attraktivität des ÖGD sind insgesamt 3,1 Mrd.
Euro – aufgeteilt auf sechs Tranchen – durch Festbeträge im Rahmen der
vertikalen Umsatzsteuerverteilung vorgesehen. Die gesetzliche Umsetzung des für
das Jahr 2021 vorgesehenen Betrages in Höhe von 200 Mio. Euro erfolgte
durch das Gesetz zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach
§ 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an
den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder vom 3. Dezember 2020 (BGBl.,
S. 2657). Auf Thüringen entfällt hiervon entsprechend dem Einwohneranteil
am 30. Juni 2021 ein Betrag von voraussichtlich rund 5,1 Mio. Euro. Das
ebenfalls im Pakt enthaltene „Förderprogramm Digitalisierung“ in Höhe von
insgesamt 800 Mio. Euro dient dem digitalen Ausbau des ÖGD insbesondere im
Bereich des Infektionsschutzes. Hierfür wird eine Verwaltungsvereinbarung
vorbereitet, die in den kommenden Monaten geschlossen werden soll.
Programm „NEUSTART KULTUR“
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6a bis 6e für dieses
Programm gemeinsam beantwortet.
Das von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
aufgelegte Rettungs- und Zukunftspaket „NEUSTART KULTUR“ hat eine
bundesweite Ausrichtung. Auch aus Thüringen können Anträge gestellt werden. Die
ersten Anträge im Rahmen von NEUSTART KULTUR konnten ab September
2020 gestellt werden. Mit Stand vom 31. Dezember 2020 wurden aus dem
Freistaat Thüringen insgesamt 439 Anträge gestellt, von denen 114 Anträge mit
einem Gesamtvolumen von 3.542.739 Euro bewilligt wurden.
Sonderprogramm zur Schaffung von Ersatzmobilität für Personal in Kliniken,
Pflegeeinrichtungen und Corona-Testlaboren während der COVID-19-
Pandemie
Im Rahmen des bis zum 26. Juni 2020 befristeten Sonderprogramms zur
Schaffung von Ersatzmobilität für Personal in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und
Corona-Testlaboren während der COVID-19-Pandemie hat der Bund eine
kostenlose Anmietung von Mietfahrzeugen ermöglicht, damit diese Berufsgruppen
aufgrund der Einschränkungen im ÖPNV ihre Arbeitsplätze weiterhin erreichen
können. Im Rahmen des Sonderprogramms zur Schaffung von Ersatzmobilität
für Personal in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Corona-Testlaboren wurden
Anträge für insgesamt 2.170 Anmietungen eingereicht und Zuwendungen in
Höhe von insgesamt 565.691,72 Euro ausgezahlt. Antragsberechtigt waren
bundesweit natürliche Personen, die in bestimmten systemrelevanten
Einrichtungen tätig sind. Da die Adressdaten der einzelnen Mieter nicht elektronisch
erfasst worden sind, ist eine Aufschlüsselung der Antragstellerinnen und
Antragsteller nach Land nicht möglich.
Ausgleich pandemiebedingter finanzieller Nachteile für den ÖPNV
Der Bund hat die Länder beim Ausgleich pandemiebedingter finanzieller
Nachteile für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch die einmalige
Erhöhung der Regionalisierungsmittel um insgesamt 2,5 Mrd. Euro im Jahr 2020
unterstützt. Die vollständige Auszahlung der Mittel an die Länder ist zum
14. August 2020 erfolgt. Für die Abwicklung der Auszahlungen an den Sektor
sind die Länder zuständig.
Der Freistaat Thüringen hat im Jahr 2020 zusätzliche Regionalisierungsmittel
in Höhe von 93.071.951,22 Euro erhalten. In einem nachträglichen
Mittelausgleich der Länder untereinander wird dieser Betrag an die tatsächlich
eingetretenen finanziellen Nachteile im ÖPNV angepasst.
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6a und 6b für dieses
Programm gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen des Soforthilfeprogramms für die Reisebusbranche zum Ausgleich
von pandemiebedingten Einnahmeausfällen in der Reisebusbranche hat das
Bundesamt für Güterverkehr (BAG) als Bewilligungsbehörde
Reisebusunternehmen im Freistaat Thüringen Unterstützungsleistungen
– im Jahr 2020 in Höhe von insgesamt 1.789.256,71 Euro bewilligt und
ausgezahlt;
– im Jahr 2021 bisher in Höhe von insgesamt 690.121,29 Euro bewilligt und
ausgezahlt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen (die Antragsfrist
endet am 15. April 2021; mit Stand vom 12. März 2021).
b) Wie hoch sind die bisher zugesicherten sowie die getätigten
finanziellen Hilfen von Seiten des Bundes für Thüringen bzw. für in
Thüringen ansässige Bürger oder Unternehmen im Rahmen der Corona-
Krise (bitte insgesamt sowie je Programm aufschlüsseln)?
Bundesförderung „Coronagerechte Um- und Aufrüstung von
raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“
Mit Stand vom 11. März 2021 sind keine Anträge aus dem Freistaat Thüringen
eingegangen.
KfW-Studienkredit
Eine Zusage erhielten bis zum 12. März 2021 im Freistaat Thüringen insgesamt
877 Studierende mit einem zugesagten Kreditvolumen in Höhe von rund
25,2 Mio. Euro.
Die tatsächliche Auszahlung richtet sich nach dem jeweiligen
Finanzierungsbeginn.
Überbrückungshilfe für Studierende
Bisher wurden Zuschüsse im Rahmen der Überbrückungshilfe für Studierende
in pandemiebedingten Notlagen durch das Studierendenwerk Thüringen mit
einem Gesamtbetrag von 3.800.000,00 Euro zugesagt und ausgezahlt.
DigitalPakt Schule
Im Rahmen der drei Zusatzvereinbarungen zum DigitalPakt Schule
(„Sofortausstattungsprogramm“, „Administration“ und „Leihgeräte für Lehrkräfte“)
wurden Thüringen jeweils Bundesmittel in Höhe von 13.236.800,00 Euro,
insgesamt also 39.710.400,00 Euro, zugewiesen. Die berichteten Zahlen zum
Mittelabfluss entsprechen dem Abfluss aus dem Sondervermögen des Bundes.
Aufgrund der Stichtagsregelung sind Differenzen zwischen den Abflüssen aus
dem Sondervermögen des Bundes und Auszahlungen der Länder möglich.
Im „Sofortausstattungsprogramm“ sind zum Stichtag 31. Dezember 2020 keine
Bundesmittel abgeflossen. Aufgrund der landesinternen Richtlinien wird davon
ausgegangen, dass der Freistaat Thüringen Maßnahmen aus dem
Sofortausstattungsprogramm vorfinanziert und der Mittelabruf aus der Bundeskasse dadurch
später erfolgt.
In der Zusatzvereinbarung „Administration“ sind zum Stichtag 31. Dezember
2020 keine Bundesmittel abgeflossen. Über die Zusatz-
Verwaltungsvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ berichten die Länder erstmalig zum Stichtag
30. Juni 2021. Aktuell liegen der Bundesregierung daher noch keine
Informationen darüber vor, wie viele Fördermittel abgeflossen sind.
Unterstützung anwendungsorientierter Forschung bei außeruniversitären
Forschungseinrichtungen
Die bisher getätigten Finanzhilfen betragen circa 1,1 Mio. Euro und wurden an
Institute der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG-Institute) im Freistaat Thüringen
ausgezahlt. Diese Angaben sind vorläufig und können erst nach deren
Jahresabschluss final ermittelt werden.
Netzwerk Universitätsmedizin (NUM)
Bisher wurden 683.444 Euro (inklusive Projektpauschale) an Fördermitteln an
das Universitätsklinikum Jena ausgezahlt.
Sonderprogramm „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“
Im Sonderprogramm „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“
wurden im Jahr 2020 für Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung,
Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten im Freistaat Thüringen
Zuschüsse in Höhe von 1.398.253,47 Euro bereitgestellt.
Corona-Teilhabe-Fonds
Dem Freistaat Thüringen stehen im Rahmen des Corona-Teilhabe-Fonds ab
1. Januar 2021 zugesicherte Mittel in Höhe von 2.460.507,80 Euro zur
Verfügung.
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Im Jahr 2020 wurden für Ausbildungsprämien bei Erhalt des
Ausbildungsniveaus, Ausbildungsprämien plus bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus,
Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit sowie
Übernahmeprämien für Auszubildende aus insolventen Betrieben Zahlungen in Höhe
von rund 440.000 Euro vorgenommen. Im Jahr 2021 erfolgten für die
benannten Förderleistungen bislang Zahlungen in Höhe von rund 1,55 Mio. Euro (mit
Stand vom 5. März 2021). Weitere Zahlungen in Höhe von rund 300.000 Euro
sind für das Jahr 2021 vorgemerkt (mit Stand vom 5. März 2021).
„Coronahilfen Profisport“
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 6a verwiesen.
c) Wie viele Anträge für vom Bund vollständig oder teilweise
finanzierte Corona-Hilfen und Corona-Programme wurden bisher in
Thüringen gestellt, wie viele sind davon positiv oder negativ beschieden,
und wie viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet
(bitte in absoluten sowie prozentualen Zahlen sowie nach den
verschiedenen Hilfsprogrammen aufschlüsseln)?
Bundesförderung „Coronagerechte Um- und Aufrüstung von
raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“
Mit Stand vom 11. März 2021 wurden im Rahmen der Bundesförderung
„Coronagerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in
öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ keine Anträge aus dem Freistaat
Thüringen gestellt.
KfW-Studienkredit
Programm Anträge Positiv beschieden Negativ beschieden in Bearbeitung
insgesamt Anzahl in Prozent Anzahl in Prozent Anzahl in Prozent
KfW-Studienkredit
1.010 877 86,8 115 11,4 18 1,8
Überbrückungshilfe für Studierende
Bisher wurden 10.981 Anträge auf den Zuschuss der Überbrückungshilfe für
Studierende in pandemiebedingten Notlagen beim Studierendenwerk
Thüringen gestellt. Hiervon wurden bislang 8.651 Anträge (78,78 Prozent) zugesagt
und 2.160 Anträge (19,67 Prozent) nicht zugesagt. Weitere 170 Anträge
(1,55 Prozent) befinden sich in Sachbearbeitung oder wurden an die
Studierenden mit der Bitte um Nachbesserung zurückgesandt.
DigitalPakt Schule
Gemäß den Zusatzvereinbarungen „Sofortausstattungsprogramm“ und
„Leihgeräte für Lehrkräfte“ werden im Rahmen der Berichtspflichten nur über
ausgezahlte, nicht über bewilligte Mittel berichtet. Daher liegen der Bundesregierung
dazu keine Informationen vor.
Im Rahmen der Zusatzvereinbarung „Administration“ waren im Bericht des
Freistaats Thüringen an den Bund zum Stichtag 31. Dezember 2020 noch keine
bewilligten Maßnahmen aufgeführt. Darüber hinaus können bei allen
Zusatzvereinbarungen Mittel bereits beantragt, aber noch nicht bewilligt worden sein.
Detaillierte Angaben zu eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen
Anträgen sind in den Zusatzvereinbarungen nicht vorgesehen und liegen der
Bundesregierung daher nicht vor.
Netzwerk Universitätsmedizin (NUM)
Für das NUM gab es nur einen Antrag, der von der Charité-
Universitätsmedizin Berlin als Erstzuwendungsempfänger gestellt wurde.
Unterstützung anwendungsorientierter Forschung bei außeruniversitären
Forschungseinrichtungen
Bisher wurde ein Sammelantrag der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) gestellt und
bewilligt.
Sonderprogramm „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“
Im Freistaat Thüringen wurden im Jahr 2020 25 Anträge von Einrichtungen
gestellt, von denen 24 positiv beschieden wurden. Das entspricht 96 Prozent. Ein
Antrag wurde negativ beschieden.
Corona-Teilhabe-Fonds
Derzeit liegen dazu keine Informationen vor.
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Hinsichtlich der Ersten Förderrichtlinie des Bundesprogramms
„Ausbildungsplätze sichern“ wird auf die Statistik der Bundesagentur für Arbeit auf der
Internetseite
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzel
heftsuche_Formular.html?nn=20726&topic_f=ausbildungsplaetze-sichern-aps
verwiesen.
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche
Aus Thüringen wurden im Jahr 2020 insgesamt 63 Anträge gestellt.
Monat Anzahl
Juli 2020 31
August 2020 20
September 2020 12
Summe 63
Bearbeitungsstatus Anzahl Prozentualer Anteil
bewilligt 62 98,41
abgelehnt/zurückgenommen 1 1,59
in Bearbeitung 0 0
Summe 63 100
Aus dem Freistaat Thüringen wurden 2021 bislang insgesamt 48 Anträge
gestellt (mit Stand vom 15. März 2021).
Monat Anzahl
Januar 2021 38
Februar 2021 7
März 2021 3
Summe 48
Bearbeitungsstatus Anzahl Prozentualer Anteil
bewilligt 44 91,67
abgelehnt/zurückgenommen 0 0
in Bearbeitung 3 6,25
unbearbeitet 1 2,08
Summe 48 100
„Coronahilfen Profisport“
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 6a verwiesen.
d) Aus welchen Gründen wurden Anträge abgelehnt (bitte aufschlüsseln
und erläutern)?
Bundesförderung „Coronagerechte Um- und Aufrüstung von
raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“
Mit Stand vom 11. März 2021 sind keine Anträge aus dem Freistaat Thüringen
eingegangen.
KfW-Studienkredit
Die häufigsten Ablehnungsgründe gemäß Angaben der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) waren:
1. fehlende oder unzureichende Legitimationsunterlagen (notwendige
Sicherstellung einer nach dem Geldwäschegesetz (GwG) konformen Legitimation
der Antragstellerinnen und Antragsteller) und Nachweise (z. B.
Meldebestätigungen),
2. von den Antragstellerinnen und Antragstellern fehlerhaft generierte
Kreditangebote (fehlerhafte Angaben im Kreditangebot).
Überbrückungshilfe für Studierende
Anträge auf den Zuschuss der Überbrückungshilfe für Studierende werden von
den zuständigen Studierenden- und Studentenwerken vor Ort eigenständig
bearbeitet und vergeben. Erfolglose Anträge wurden aus einem oder mehreren der
nachfolgend genannten Gründe abgelehnt:
– keine pandemiebedingte, akute Notlage gemäß den Richtlinien,
– (teilweise) falsche Unterlagen und/oder Unterlagen nicht vollständig und/
oder (teilweise) nicht eindeutig lesbar,
– Frist für Nachbesserungen verstrichen, oder
– tatsächlicher Kontostand höher als in den Richtlinien genannte Obergrenze
von 499,99 Euro.
DigitalPakt Schule
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu den Gründen von
Ablehnungen von Anträgen im DigitalPakt Schule vor.
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Hinsichtlich der Ersten Förderrichtlinie des Bundesprogramms
„Ausbildungsplätze sichern“ werden die Ablehnungsgründe statistisch nicht erfasst.
Sonderprogramm „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“
Ein Antrag wurde abgelehnt, da der Antragsteller kein Träger der Kinder- und
Jugendhilfe ist und sein Gästehaus nicht als Einrichtung der Kinder- und
Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit im Sinne des Sonderprogramms
anerkannt werden konnte.
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche
Das BAG hat im Jahr 2020 von den 63 Anträgen aus dem Freistaat Thüringen
einen Antrag abgelehnt, weil die erforderlichen Antragsvoraussetzungen nicht
erfüllt waren. Im Jahr 2021 hat das BAG keinen Antrag aus dem Freistaat
Thüringen abgelehnt.
„Coronahilfen Profisport“
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 6a verwiesen.
Für folgende Programme werden die Fragen 6a bis 6d aufgrund des
Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Außerordentliche Wirtschaftshilfen – Novemberhilfe und Dezemberhilfe
Um die durch die für November verhängten temporären Schließungen
betroffenen Wirtschaftsbereiche zu unterstützen und deren wirtschaftlichen Folgen
abzufedern, ist die Novemberhilfe mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020
vereinbart worden. Die Novemberhilfe ist eine einmalige Kostenpauschale. Der
Erstattungsbetrag beträgt bei Schließungen bis zu 75 Prozent des
Vergleichsumsatzes zum Vergleichszeitraum 2019. Dabei wird taggenau abgerechnet.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die den Geschäftsbetrieb in Folge der
Beschlüsse von Bund und Ländern vom 28. Oktober 2020, 25. November 2020
und 2. Dezember 2020 einstellen mussten. Darüber hinaus sind alle
Unternehmen antragsberechtigt, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer
Umsätze mit direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen erzielen, und
Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze durch Auftrag direkt
betroffener Unternehmen über Dritte erzielen und mehr als 80 Prozent
Umsatzeinbruch im November erleiden. Künftig wird der Zugang zur Novemberhilfe
und zur Dezemberhilfe für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte
vereinfacht, da der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen
Unternehmens antragsberechtigt sein wird. Die Organisationsform und die
Trägerschaft des Unternehmens oder der Einrichtung sind nicht entscheidend (es
sind also zum Beispiel auch Landes- beziehungsweise Staatsbetriebe und
kommunale Eigenbetriebe antragsberechtigt). Mit der November- und
Dezemberhilfe sind Zuschüsse bis 2 Mio. Euro möglich. Die Novemberhilfen des Bundes
können seit dem 25. November 2020 beantragt werden. Die Zahlung von
Abschlägen erfolgt seit dem 27. November 2020. Die reguläre Auszahlung der
Novemberhilfe erfolgt seit dem 12. Januar 2021. Unternehmen und
Soloselbständige, die Fördersummen über 5.000 Euro geltend machen möchten und ihre
Anträge über einen prüfenden Dritten gestellt haben, erhalten zunächst eine
Abschlagszahlung in Höhe von 50 Prozent ihrer beantragten Fördersumme
(maximal 50.000 Euro). Soloselbständige, die Novemberhilfe bis zu einem
Betrag von 5.000 Euro geltend machen, können Anträge direkt stellen und
erhalten die beantragte Summe in voller Höhe. Anträge können noch bis zum
30. April 2021 gestellt werden.
Mit Stand vom 17. März 2021 wurden für die Novemberhilfe im Freistaat
Thüringen 5.637 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe von
73.792.083,35 Euro gestellt. Davon wurde bisher ein Fördervolumen in Höhe
von 70.565.536,65 Euro ausgezahlt.
Der Bearbeitungsstand (mit Stand vom 17. März 2021) der einzelnen Anträge
auf Novemberhilfe im Freistaat Thüringen kann der folgenden Übersicht
entnommen werden.
Novemberhilfe
Thüringen – Bearbeitungsstand Anzahl Anträge Anteil in Prozent
Abgelehnt 21 0,37
Änderung beantragt 1 0,02
In Auszahlung/ausgezahlt (direkt) 944 16,75
In Auszahlung/ausgezahlt (regulär) 4.351 77,19
In Bewilligung 72 1,28
In Prüfung 172 3,05
Open 5 0,09
Technischer Wartezustand 14 0,25
Teilauszahlung (regulär) 16 0,28
Zurückgezogen 41 0,73
Gesamtergebnis 5.637 100
Zum Stichtag 17. März 2021 wurden im Fachverfahren für die Novemberhilfe
21 Anträge aus Thüringen abgelehnt, da entweder formale oder inhaltliche
Vorgaben nicht erfüllt wurden.
Mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder vom 25. November 2020 ist die Verlängerung der Hilfen
in den Dezember vereinbart worden. Mit der Dezemberhilfe werden im
Grundsatz und innerhalb der beihilferechtlichen Grenzen erneut Zuschüsse von bis zu
75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen
der Schließung im Dezember 2020 gewährt. Die Antragstellung ist seit dem
23. Dezember 2020 möglich. Abschlagszahlungen erfolgen seit dem 5. Januar
2021. Die reguläre Auszahlung wird seit dem 1. Februar 2021 vorgenommen.
Anträge können noch bis zum 30. April 2021 gestellt werden.
Mit Stand vom 17. März 2021 wurden für die Dezemberhilfe im Freistaat
Thüringen 5.738 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe von
90.101.996,37 Euro gestellt. Davon wurde bisher ein Fördervolumen in Höhe
von 76.563.728,02 Euro ausgezahlt.
Der Bearbeitungsstand (mit Stand vom 17. März 2021) der einzelnen Anträge
auf Dezemberhilfe im Freistaat Thüringen kann der folgenden Übersicht
entnommen werden.
Dezemberhilfe
Thüringen – Bearbeitungsstand Anzahl Anträge Anteil in Prozent
Abgelehnt 312 5,44
In Auszahlung/ausgezahlt (direkt) 1.008 17,57
In Auszahlung/ausgezahlt (regulär) 3.747 65,30
In Bewilligung 171 2,98
In Prüfung 431 7,51
Technischer Wartezustand 23 0,40
Teilauszahlung (regulär) 6 0,10
Zurückgezogen 40 0,70
Gesamtergebnis 5.738 100
Zum Stichtag 17. März 2021 wurden im Fachverfahren für die Dezemberhilfe
312 Anträge aus dem Freistaat Thüringen abgelehnt, da entweder formale oder
inhaltliche Vorgaben nicht erfüllt wurden.
„Erweiterte November- und Dezemberhilfe“
Die ursprünglich geplanten Programme „Novemberhilfe/Dezemberhilfe Plus“
mit Förderbeträgen bis zu 4 Mio. Euro und „Novemberhilfe/Dezemberhilfe
Extra“ mit Beträgen über 4 Mio. Euro wurden zur „erweiterten November- und
Dezemberhilfe” zusammengelegt. Die Europäische Kommission hat am 22.
Januar 2021 die Gewährung der November- und Dezemberhilfe auf Grundlage
eines neuen Beihilferahmens, einer Schadensausgleichsregelung gemäß
Artikel 107 Absatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV) – „Bundesregelung Novemberhilfe/Dezemberhilfe
(Schadensausgleich)“ – genehmigt. Zudem hat sie am 28. Januar 2021 die
Höchstbeträge für Corona-Beihilfen spürbar angehoben. Danach sind künftig
Kleinbeihilfen bis 1,8 Mio. Euro (bislang maximal 800.000 Euro) und
Fixkostenhilfen bis 10 Mio. Euro (bislang maximal 3 Mio. Euro) möglich. Im Rahmen
der „erweiterten November- und Dezemberhilfe“ können Unternehmen wählen,
auf welche Beihilferahmen sie ihren Antrag stützen möchten. Zusätzlich zur
Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 und zur De-minimis-Verordnung, auf die
sich die bisherige November- und Dezemberhilfe stützt, stehen zwei weitere
Beihilferahmen zur Verfügung. Auf Grundlage der Bundesregelung
Fixkostenhilfe 2020 können grundsätzlich Beihilfen als Beitrag zu den ungedeckten
Fixkosten in Höhe von bis zu 10 Mio. Euro pro Unternehmen bzw.
Unternehmensverbund vergeben werden. Die Bundesregelung Novemberhilfe/Dezemberhilfe
(Schadensausgleich) ist dagegen Grundlage für die Berechnung des Schadens.
Dieser ergibt sich aus der Differenz der Betriebsergebnisse im Lockdown-
Monat im Verhältnis zum jeweiligen Vorjahresmonat (Verluste sowie entgangene
Gewinne). Nach Vorgabe der EU-Kommission ist der so ermittelte Schaden zur
Berücksichtigung des allgemeinen Konjunkturabschwungs im Jahr 2020
pauschal um 5 Prozent zu kürzen. Die „erweiterte Novemberhilfe und
Dezemberhilfe“ kann seit dem 27. Februar 2021 beantragt werden.
Großbürgschaftsprogramm des Bundes
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6a bis 6e für dieses
Programm gemeinsam beantwortet.
Unter dem Großbürgschaftsprogramm des Bundes wurden insgesamt 14
Bürgschaftsanträge für ein Kreditvolumen von 4,3 Mrd. Euro gestellt. Davon
wurden neun Fälle für ein Kreditvolumen von 2,68 Mrd. Euro bewilligt. Die
restlichen Anträge wurden zurückgezogen. Der Freistaat Thüringen war als
paralleler Bürge an einem Antrag beteiligt, der auch bewilligt wurde.
Entsprechend der Belegschaftsaufteilung entfällt auf Thüringen ein Obligoanteil von
15,6 Mio. Euro. Es befinden sich keine weiteren Anträge unter Beteiligung des
Freistaates Thüringen als Parallelbürge in Bearbeitung. Bislang wurde kein
Antrag abgelehnt. Es handelt sich hier um Gewährleistungen. Haushaltsmittel
würden nur im Falle eines Kreditausfalls in Anspruch genommen werden
müssen.
Förderung des Stallumbaus zur Verbesserung der Haltungsbedingungen
von Sauen
Das Bundesprogramm dient zur Förderung der kurzfristigen und vorzeitigen
Umsetzung der zukünftig einzuhaltenden Anforderungen in der Sauenhaltung
(Verbot der Kastenstandhaltung im Deckzentrum etc.) und richtet sich an
Sauenhalter im gesamten Bundesgebiet. Das Programm ist bundesweit mit
300 Mio. Euro ausgestattet. Die Förderrichtlinie ist am 17. September 2020 in
Kraft getreten. Da bisher keine Anträge aus dem Freistaat Thüringen vorliegen,
wurden bisher noch keine finanziellen Fördermittel an Sauenhalter aus diesem
Bundesland ausgezahlt.
Prämie zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder
Die Nachhaltigkeitsprämie leistet einen Beitrag zum Erhalt der Wälder und der
gesellschaftlich unverzichtbaren Waldfunktionen. Es sind für die Jahre 2020
und 2021 insgesamt 500 Mio. Euro eingeplant. Die Prämie wurde nach
Antragsstart sofort stark angenommen. Bereits jetzt ist die erwünschte
Lenkungswirkung eingetreten. Sehr viele Waldeigentümer haben ihre Wälder neu
zertifizieren lassen. Die Förderrichtlinie ist am 20. November 2020 in Kraft getreten.
Zur Verteilung der bisher ausgezahlten Mittel der Nachhaltigkeitsprämie nach
Waldbesitzarten und Bundesländern liegt der Bundesregierung derzeit noch
keine detaillierte Auswertung vor. Die Erstellung eines ersten Zwischenstandes
befindet sich in Vorbereitung.
Förderung von Investitionen zur Digitalisierung und Technik für nachhaltige
Waldwirtschaft
Für die Förderung von Investitionen in umweltschonende Technik und
Digitalisierung in der Forstwirtschaft sind für die Jahre 2020 und 2021 insgesamt
50 Mio. Euro eingeplant. Mit dem Investitionsprogramm Wald hat die
Bundesregierung ein Förderinstrument geschaffen, das den Bedürfnissen der Branche
Rechnung trägt. Die Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Waldwirtschaft
ist am 30. Oktober 2020 in Kraft getreten. Das Programm ist bereits komplett
ausgeschöpft. Eine Auswertung zur Bewilligung und Auszahlung befindet sich
in Vorbereitung.
Richtlinie zur Förderung von Investitionen in der Holzwirtschaft
Unternehmen werden durch Zuschüsse zu Investitionen in die werterhaltende
bzw. wertsteigernde Nutzung von Kalamitätsholz, zur vermehrten Nutzung von
Laubholz und zum Ausbau der Nutzung von Holz als Baustoff unterstützt. Das
Programm ist mit 15 Mio. Euro für das Jahr 2021 ausgestattet. Die
Förderrichtlinie ist am 4. März 2021 in Kraft getreten. Informationen zur Antragstellung,
Auszahlungen und mögliche Ablehnungen im Freistaat Thüringen liegen
derzeit noch nicht vor.
Richtlinie zur Förderung des klimafreundlichen Bauens mit Holz
Es werden Beratungsleistungen für Unternehmen, Verbände, Institutionen und
Organisationen der Holzwirtschaft einschließlich Holzbau/Holzbauplanung
sowie die Bildung von Innovationsclustern im Bereich Holzbau gefördert. Mit der
Förderung von Innovationsclustern wird der Wissenstransfer durch eine bessere
Vernetzung von Unternehmen, Institutionen, Wissenschaft gefördert. Das
Programm ist mit 20 Mio. Euro für das Jahr 2021 ausgestattet. Die Förderrichtlinie
ist am 4. März 2021 in Kraft getreten. Informationen zur Antragstellung,
Auszahlungen und mögliche Ablehnungen liegen derzeit noch nicht vor.
Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“/Fördermaßnahme „Ehrenamt
stärken. Versorgung sichern“
Die bundesweite Fördermaßnahme „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“ ist
abgeschlossen. Die Bekanntmachung wurde am 24. Juni 2020 veröffentlicht.
Titel der Maßnahme Laufzeitbeginn Laufzeitende Bewilligte
Mittel
Mittelabfluss
Pandemie Unterstützung 15.09.2020 30.11.2020 7.510,00 € 7.510,00 €
Isolation durchbrechen –
Begegnung erleichtern
26.10.2020 30.11.2020 4.286,40 € 4.286,40 €
Neue Nachbarn 14.09.2020 30.11.2020 6.930,00 € 6.930,00 €
Nahversorgung in und um XX
während der Pandemie sichern
01.10.2020 30.11.2020 4.186,93 € 4.172,05 €
Alle Anträge sind bearbeitet, es sind also alle Mittel vergeben.
e) Für welche Maßnahmen wurden bisher wie viele Haushaltsmittel
ausgezahlt, und wie viele Mittel sind aktuell noch nicht vergeben
(bitte aufschlüsseln)?
Soforthilfe, Überbrückungshilfen und Außerordentliche Wirtschaftshilfe
(Novemberhilfe/Dezemberhilfe)
Mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020 wurden für kleine und
mittlere Unternehmen und Soloselbständige im Haushalt für das Jahr 2020 im
Kapitel 6002 Titel 683 01 (Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und
Soloselbständige) Mittel in Höhe von 18 Mrd. Euro und im Kapitel 6002 Titel
683 02 (Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische
Unternehmen) Mittel in Höhe von 24,6 Mrd. Euro eingeplant. Im Haushaltsjahr 2021
beträgt der Ansatz im Kapitel 6002 Titel 683 02 insgesamt 39,5 Mrd. Euro.
Davon wurden mit Stand vom 15. März 2021 bisher 11 Mrd. Euro dem
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugewiesen.
Eine Aufteilung im Sinne einer Zusicherung oder Reservierung der im
Bundeshaushalt etatisierten Mittel für einzelne Bundesländer erfolgt nicht. Der Bund
stellt die Mittel für die Corona-Hilfeprogramme bereit. Diese können von den
Bundesländern nach Bedarf abgerufen werden. Die Zuweisung erfolgt durch
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an die
Bewilligungsstellen der Länder.
Im Haushaltsjahr 2020 wurden aus Kapitel 6002 Titel 683 01 Mittel in Höhe
von 14.080.477.322,97 Euro und aus Kapitel 6002 Titel 683 02 Mittel in Höhe
von 3.724.003.507,71 Euro an die Bundesländer zugewiesen oder direkt an die
Antragstellerinnen und Antragsteller ausgezahlt (Abschlags- und
Direktzahlungen).
Im Haushaltsjahr 2021 wurden aus Kapitel 6002 Titel 683 02 Mittel in Höhe
von 10.601539.536,75 Euro an die Bundesländer zugewiesen oder direkt an die
Antragstellerinnen und Antragsteller ausgezahlt (Abschlags- und
Direktzahlungen).
KfW-Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“
Die von der KfW zugelieferten Zahlen beziehen sich auf die zugesagten Mittel
im Rahmen der Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“ (dazu
zählen der KfW-Unternehmerkredit, KfW-Unternehmerkredit KMU, ERP-
Gründerkredit Universell HF, ERP-Gründerkredit Universell KMU HF, KfW-
Schnellkredit 2020, KfW-Sonderprogramm Direktbeteiligung für
Konsortialfinanzierung, Maßnahmenpaket für Start-ups, Globaldarlehen für gemeinnützige
Organisationen, wobei der Freistaat Thüringen nicht am Programm
„Globaldarlehen an Landesförderinstitute für gemeinnützige Organisationen“ teilnimmt).
Das Zusagevolumen beläuft sich für den Freistaat Thüringen hierbei auf
670 Mio. Euro (mit Stand vom 11. März 2021). Es erfolgte keine spezifische
Aufteilung der Garantiesumme von bis zu 150 Mrd. Euro (ohne
Maßnahmenpaket Start-ups) auf die einzelnen Förderprogramme.
Das Maßnahmenpaket für Start-ups, welches Eigenkapital- und
eigenkapitalnahe Finanzierungen durchführt, umfasst insgesamt 2 Mrd. Euro. Das
Zusagevolumen beträgt in diesem Programm 1,36 Milliarden Euro (mit Stand vom
28. Februar 2021). Die Zahlen beziehen sich auf Finanzierungen in ganz
Deutschland.
Bundesförderung „Coronagerechte Um- und Aufrüstung von
raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“
Mit Stand vom 11. März 2021 sind keine Anträge aus Thüringen eingegangen.
Finanzhilfen Digitalisierung Gesundheitsämter/Pakt für den Öffentlichen
Gesundheitsdienst (ÖGD)
Auf die Antwort zu den Fragen 6 und 6a wird verwiesen.
KfW-Studienkredit
Beim KfW-Studienkredit erstattete der Bund der KfW während der
Haushaltsführung 2020 einen Betrag in Höhe von 17.884.594,54 Euro für die
Zinsbefreiung der Kreditnehmenden. Im Rahmen der Haushaltsführung 2021
erstattete der Bund der KfW bisher keine Mittel.
Überbrückungshilfe für Studierende
Bislang wurden 3.800.000,00 Euro an Haushaltsmitteln als Zuschuss der
Überbrückungshilfe für Studierende durch das Studierendenwerk Thüringen
ausgezahlt. Es sind bislang weitere Haushaltsmittel in Höhe von 59,7 Mio. Euro zur
Vergabe an die Studenten- und Studierendenwerke Deutschlands bereitgestellt.
DigitalPakt Schule
Es wird auf die Antwort zu Frage 6b verwiesen.
Netzwerk Universitätsmedizin (NUM)
Laut aktueller Planung sind für das Universitätsklinikum Jena 1.875.137 Euro
(inklusive Projektpauschale) vorgesehen. Bisher wurden 683.444 Euro
(inklusive Projektpauschale) an Fördermitteln an das Universitätsklinikum Jena
ausgezahlt.
Unterstützung anwendungsorientierter Forschung bei außeruniversitären
Forschungseinrichtungen
Für die Maßnahme „Unterstützung anwendungsorientierter Forschung für
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen“ wurden im Jahr 2020 insgesamt
195,6 Mio. Euro bundesweit ausgezahlt. Im Jahr 2021 stehen insgesamt weitere
400 Mio. Euro bundesweit zur Verfügung.
Sonderprogramm „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“
Zur Höhe der verwendeten Haushaltsmittel im Sonderprogramm „Kinder- und
Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“ für Einrichtungen im Bereich der
Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit mit
Übernachtungsangeboten wird auf die Antwort zu Frage 6b verwiesen. Die Auszahlung der Mittel
an die programmumsetzenden Zentralstellen und die Weiterleitung der Mittel
des Jahres 2020 an die Einrichtungen sind abgeschlossen. Die Vergabe der
Mittel des Jahres 2021 für den Zeitraum bis 30. Juni 2021 erfolgt voraussichtlich
Anfang Mai 2021.
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche
Hinsichtlich der Höhe der bisher ausgezahlten Haushaltsmittel wird auf die
Antworten zu den Fragen 6 bis 6b verwiesen. Die noch in Bearbeitung
befindlichen Anträge umfassen ein Volumen in Höhe von 105.783,76 Euro.
Förderung des Stallumbaus zur Verbesserung der Haltungsbedingungen
von Sauen
Da bisher noch keine Anträge bewilligt wurden, wurden für Unternehmen in
diesem Bundesland noch keine Mittel ausgezahlt. Insgesamt stehen für das Jahr
2021 noch etwa 200 Mio. Euro für das gesamte Bundesgebiet zur Verfügung.
Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“/Fördermaßnahme „Ehrenamt
stärken. Versorgung sichern“
Alle Anträge sind bearbeitet, es sind also alle Mittel vergeben. Die bewilligten
22.913,33 Euro sind komplett abgerufen worden.
„Coronahilfen Profisport“
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 6a verwiesen.
7. Wie viele Anträge auf KfW-Corona-Hilfen sowie weitere KfW-
Sonderprogramme im Rahmen der Corona-Krise wurden bisher in Thüringen
gestellt (bitte nach Monaten sowie insgesamt aufschlüsseln)?
Aufgrund des Gesamtkontexts der Anfrage beziehen wir uns in der
Beantwortung auf die gewerblichen Corona-Hilfsprogramme der KfW. Diese decken sich
mit den Programmen der Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“
(dazu zählen der KfW-Unternehmerkredit, KfW-Unternehmerkredit KMU,
ERP-Gründerkredit Universell HF, ERP-Gründerkredit Universell KMU HF,
KfW-Schnellkredit 2020, KfW-Sonderprogramm Direktbeteiligung für
Konsortialfinanzierung, Maßnahmenpaket für Start-ups, Globaldarlehen für
gemeinnützige Organisationen).
a) Wie viele Anträge auf KfW-Corona-Hilfen sowie weitere KfW-
Sonderprogramme im Rahmen der Corona-Krise aus Thüringen wurden
bisher positiv oder negativ beschieden, und wie viele sind aktuell
noch in Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in absoluten sowie
prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
In der untenstehenden Tabelle wird die Anzahl der nach Zusagen, in
Bearbeitung und Absagen für jeden Monat seit Initialisierung der Maßnahme
aufgeschlüsselt (mit Stand vom 11. März 2021). Differenzen zwischen
Antragszahlen und der Summe aus Zusagen, Anträge in Bearbeitung und Absagen sind auf
die von den Antragstellerinnen und Antragstellern zurückgezogenen Anträge
und stornierten Zusagen zurückzuführen. Zusagen werden jeweils dem Monat
zugerechnet, in dem die Zusage stattgefunden hat, nicht dem Monat, in dem der
zugesagte Antrag eingegangen ist. Dies ist bei der Interpretation der
prozentweisen Betrachtung zu berücksichtigen.
Thüringen Anträge in
Bearbeitung
Zusagen Zusagen
in Prozent
Ablehnungen
Ablehnungen
in Prozent
2020 März 2 0 2 100,0 0 0
2020 April 453 0 416 91,8 0 0
2020 Mai 517 0 503 97,3 0 0
2020 Juni 326 0 320 98,2 0 0
2020 Juli 221 0 218 98,6 0 0
2020 August 133 0 128 96,2 0 0
2020 September 133 0 128 96,2 0 0
2020 Oktober 106 0 104 98,1 0 0
2020 November 119 0 114 95,8 0 0
2020 Dezember 161 0 161 100,0 0 0
2021 Januar 168 0 163 97,0 0 0
2021 Februar 198 0 197 99,5 0 0
Gesamt 2.537 2.454
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf KfW-Corona-Hilfen sowie weitere KfW-
Sonderprogramme im Rahmen der Corona-Krise und Auszahlung
(bitte aufschlüsseln)?
Der Zeitraum zwischen Antrag und erster Auszahlung eines Darlehens ist
maßgeblich vom Endkreditnehmer abhängig, da dieser innerhalb der Abruffrist über
den Zeitpunkt der ersten Auszahlung entscheidet, zu dem er die Mittel über die
Hausbank abruft. Die Zeiträume zwischen Antrag und Auszahlung sind somit
sehr individuell und volatil. Über den Zeitraum zwischen Antragseingang und
erster Auszahlung liegen zudem keine strukturierten Daten vor, sodass eine
entsprechende Ermittlung eines Durchschnittswertes nicht möglich ist.
8. Sind der Bundesregierung im Hinblick auf die bisher genannten
Maßnahmen Betrugsfälle oder Betrugsversuche bekannt?
a) Wenn ja, wie viele Fälle sind bekannt bzw. werden untersucht (bitte
nach Fall, Datum, betroffenem Programm, Summe und weiteren
Angaben aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 und 8a werden gemeinsam beantwortet.
Soforthilfe, Überbrückungshilfen und Außerordentliche Wirtschaftshilfe
(Novemberhilfe/Dezemberhilfe)
Die Bewilligung der Corona-Unterstützungsmaßnahmen des Bundes
(Soforthilfe, Überbrückungshilfen und außerordentliche Wirtschaftshilfen) erfolgt in
der Zuständigkeit der Länder gemäß den einheitlich mit den Ländern
abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen. Dabei werden
Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch und Betrug von den Ländern
wie bei jedem anderen Wirtschaftsförderungsprogramm unter Beachtung des
jeweils gültigen Verwaltungsverfahrens- und Haushaltsrechts des Landes
umgesetzt. Der Bundesregierung liegen derzeit noch keine abschließenden
Erkenntnisse zu Betrugsfällen oder Betrugsversuchen im Freistaat Thüringen vor.
Zu den dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bekannten
Verdachtsfällen bzw. zu den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
zur Anzeige gebrachten Verdachtsfällen bei der Überbrückungshilfe III dauern
die Ermittlungen und Sachverhaltsaufklärung aktuell noch an.
In den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Verwaltungsvereinbarungen
zur Durchführung der Corona-Unterstützungsmaßnahmen ist nach Beendigung
der Hilfen die Vorlage von Schlussberichten durch die Länder an den Bund
vorgesehen, die detaillierte Informationen über die Anzahl der Anträge,
Bewilligungen, Ablehnungen, Auszahlungen, etwaige Rückforderungen und auch zu
Betrugsfällen enthalten werden. Im Übrigen liegt der Bundesregierung eine
vollständige Erfassung der bisher eingeleiteten Ermittlungsverfahren nicht vor.
Die Strafverfolgung liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die Länder haben im
Rahmen des regelmäßigen Monitorings zur Durchführung der Corona-
Soforthilfen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie rund 14.500
bekannte Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren mitgeteilt, davon wurden von
Thüringen mit Stand vom 28. Februar 2021 der Bundesregierung 31 derzeit
laufende Ermittlungsverfahren gemeldet. Nach Einschätzung des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie ist die Zahl der tatsächlich eingereichten
Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren höher.
b) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um
Missbrauch der genannten Maßnahmen zu verhindern?
Die zur Bewältigung von coronabedingten Liquiditätsengpässen
bereitgestellten Soforthilfen des Bundes konnten vom Antragsberechtigten selbst beantragt
werden. In der Regel wurde aufgrund des im Antrag vom Unternehmen
dargelegten Liquiditätsengpasses die Soforthilfe nach Prüfung und Bearbeitung
durch die Bewilligungsstelle des Landes unter dem Vorbehalt der
nachträglichen Überprüfung und gegebenenfalls Rückforderung bei Überkompensation
bewilligt.
Das Antragsverfahren bei den Überbrückungshilfen sieht die Einschaltung
eines sogenannten prüfenden Dritten vor, u. a. Steuerberater/innen,
Wirtschaftsprüfer/innen, vereidigte Buchprüfer/innen, Rechtsanwälte/innen, die für die
Antragsbearbeitung durch vorherige Authentifizierung freigeschaltet sind. Dies
ermöglicht eine zielgenaue und weitgehend missbrauchsfreie, aber gleichzeitig
unbürokratische Vergabe der öffentlichen Mittel für die Antragstellerinnen und
Antragsteller. Der prüfende Dritte unterstützt die Antragstellerin oder den
Antragsteller bei der Ermittlung der für die Beantragung erforderlichen Angaben
u. a. zu Umsatzrückgängen und Fixkosten. Darüber hinaus berät er die
Antragstellerin oder den Antragsteller bei Fragen zu Antragsvoraussetzungen und zum
Antragsverfahren. Die Kosten, die der Antragstellerin oder dem Antragsteller
durch die Einbindung eines prüfenden Dritten entstehen, sind im Rahmen der
Überbrückungshilfen förderfähig.
Bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen November- und Dezemberhilfe ist
dem Grunde nach eine Antragstellung über einen prüfenden Dritten wie auch
durch die Antragstellerin oder den Antragsteller selbst möglich. Die
eigenständige Antragstellung ist allerdings nur für Soloselbstständige möglich, sofern sie
bisher keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben und die zu
gewährende Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe jeweils 5.000 Euro nicht übersteigt.
Um in diesen Fällen den Soloselbstständigen zu authentifizieren, ist die
Nutzung des in der Steuerverwaltung verwendeten ELSTER-Zertifikats
erforderlich. Dies gewährleistet, dass die November- bzw. Dezemberhilfe unmittelbar
bei der oder dem Berechtigten ankommt und verringert eine mögliche
Missbrauchsgefahr. Soloselbständigen steht damit ein Weg offen, die
außerordentlichen Wirtschaftshilfen ohne zusätzliche Kosten beantragen zu können.
Entsprechend können Soloselbständige auch die Neustarthilfe bis zu 7.500 Euro direkt
beantragen.
KfW-Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“
Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Finanzierungen im Rahmen
der Corona-Sondermaßnahme der KfW in ganz Deutschland. Eine
Aufgliederung der Fälle nach Bundesländern ist nicht möglich.
Für das Jahr 2020 gilt:
Seit es Corona-Kredite bei der KfW gibt, wurden insgesamt 57 Vorgänge von
extern an die KfW gemeldet bzw. wurden intern aktiv von der KfW überprüft.
48 Fälle sind abgeschlossen, in neun Fällen fehlen noch Unterlagen zur
endgültigen Beurteilung. In fünf von 57 Fällen wurden die Ermittlungsbehörden
aktiv (Vorlage eines Auskunftsersuchens bei der KfW). In drei Fällen wurde ein
Strafantrag gestellt. Die Kreditarten ERP Gründerkredit (17-mal), KfW-
Schnellkredit (17-mal) und KfW Unternehmerkredit (neunmal) sind am
häufigsten betroffen.
Für das Jahr 2021 gilt:
Im Jahr 2021 wurden mit Stand vom 12. März 2021 insgesamt 17 Vorgänge
von extern an die KfW gemeldet bzw. wurden intern aktiv von der KfW
überprüft. Acht Fälle sind abgeschlossen, in neun Fällen fehlen noch Unterlagen zur
endgültigen Beurteilung. In vier Fällen wurden die Ermittlungsbehörden aktiv
(Vorlage eines Auskunftsersuchens bei der KfW). Es wurden in 2021 zwei
Strafanträge gestellt. Die Kreditarten KfW-Schnellkredit (achtmal) und KfW-
Unternehmerkredit (viermal) sind am häufigsten betroffen.
Eine Verurteilung wegen betrügerischer Handlungen im Zusammenhang mit
Corona-Krediten zum Nachteil der KfW ist bislang nicht bekannt. In den der
KfW bekannten Verdachtsfällen bzw. den von der KfW zur Anzeige gebrachten
Verdachtsfällen dauern die Ermittlungen aktuell nach den Informationen der
KfW noch an.
Bundesförderung „Coronagerechte Um- und Aufrüstung von
raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“
Mit Stand vom 11. März 2021 sind keine Anträge aus Thüringen eingegangen.
Daher sind keine Betrugsfälle oder Betrugsversuche bekannt.
KfW-Studienkredit
Zu Frage 8a
Der Bundesregierung sind keine Betrugsfälle oder Betrugsversuche bekannt.
Zu Frage 8b
Die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Förderung sind in den
jeweiligen Programm-Merkblättern veröffentlicht. Der Kunde bestätigt mit
Antragstellung, dass die Förderbedingungen eingehalten sind. Zusätzlich ist jeder
Kreditnehmer verpflichtet, sich gemäß Geldwäschegesetz bei Antragstellung vor
Ort zu legitimieren. Die KfW führt im Nachgang stichprobenartig Prüfungen
der Fördermittelvergabe bei der Hausbank durch (sogenannte
Hausbankprüfungen).
Überbrückungshilfe für Studierende
Zu Frage 8a
Es sind bislang keine Betrugsfälle bekannt.
Zu Frage 8b
Der Antrag auf den Zuschuss ist nur über das Onlinetool möglich. Das
Hochladen der Dateien erfolgt ausschließlich verschlüsselt. Dabei wird ein
mehrstufiges Identitätsverifikationsverfahren angewendet.
DigitalPakt Schule
Der Bundesregierung sind bzgl. des DigitalPakts Schule in Thüringen keine
Betrugsfälle oder Betrugsversuche bekannt.
Netzwerk Universitätsmedizin (NUM)
Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Förderung sind nicht bekannt.
Unterstützung anwendungsorientierter Forschung bei außeruniversitären
Forschungseinrichtungen
Der Bundesregierung sind keine Betrugsfälle bekannt. Projektanträge werden
stets auf die Notwendigkeit der Förderung hin geprüft.
Für alle Programme in Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung
Im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erfolgt eine (auch
softwaregestützte) Plausibilitätskontrolle der Anträge, so dass beispielsweise
„Doppelanträge“ vermieden werden können.
Sonderprogramm „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Betrugsfälle vor.
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche
Dem BAG sind mit Stand vom 15. März 2021 keine Betrugsfälle oder
Betrugsversuche im Freistaat Thüringen bekannt.
Förderung des Stallumbaus zur Verbesserung der Haltungsbedingungen
von Sauen
Zu Frage 8a
Es sind bisher keine Betrugsfälle oder -versuche im Bundesprogramm
Stallumbau bekannt.
Zu Frage 8b
Die Bundesregierung hat in der Richtlinie zur Förderung des Stallumbaus zur
Verbesserung der Haltungsbedingungen von Sauen u. a. die Förderziele, den
Gegenstand der Förderung, die Fördervoraussetzungen sowie die
Nachweispflichten der Zuwendungsempfänger geregelt. Der nach DIN EN ISO 9001
zertifizierte Projektträger, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung,
prüft die Anträge sowie die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel
nach den Vorgaben dieser Richtlinie.
Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“/Fördermaßnahme „Ehrenamt
stärken. Versorgung sichern“
Es sind derzeit keine Betrugsfälle oder Betrugsversuche im Freistaat Thüringen
bekannt.
„Coronahilfen Profisport“
Dem Bundesministerium des Innern sind bezüglich der „Coronahilfen
Profisport“ keine Betrugsfälle oder -versuche bekannt. Zur Betrugsprävention sind
mehrere Maßnahmen vorgesehen. So ist eine Antragstellung ausschließlich
durch Steuerberater/innen, Rechtsanwälte/innen, Wirtschaftsprüfer/innen oder
vereidigte Buchprüfer/innen möglich. Es bestehen bei Antragstellung
umfangreiche Bestätigungspflichten durch diese berufsrechtlich gebundenen und
konzessionierten Berufsgruppen. Die bewilligten Hilfen werden an die
Finanzämter gemeldet, und es findet eine umfangreiche Schlussabrechnung statt.
Großbürgschaftsprogramm des Bundes
Es sind keine Betrugsfälle bekannt.
9. In wie vielen Fällen mussten Soloselbstständige nach Kenntnis der
Bundesregierung Soforthilfen bzw. Überbrückungshilfen zurückzahlen,
da sie diese zur Deckung der Lebenshaltungskosten genutzt haben?
Für die Soforthilfe hat der Bund die Mittel bereitgestellt, die Bewilligung,
Auszahlung und Rückforderung liegt gemäß den einheitlich mit den Ländern
abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen in
eigenverantwortlicher Zuständigkeit bei den Ländern. Zu den Gründen der
Rückforderungen der Hilfen seitens der Länder von Solselbständigen liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
10. Wie viele Arbeitnehmer haben nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2020 jeweils monatlich in Thüringen Kurzarbeitergeld erhalten?
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Inanspruchnahme
von Kurzarbeitergeld lagen auf Bundesebene zum Zeitpunkt der Beantwortung
bis zum Berichtsmonat Dezember 2020, auf Länderebene bis November 2020
vor. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten bezogen im November 2020
insgesamt rund 50.000 Beschäftigte im Freistaat Thüringen konjunkturelles
Kurzarbeitergeld. Zu weiteren vorläufigen, hochgerechneten Ergebnissen
verweist die Bundesregierung auf die Publikation „Realisierte Kurzarbeit
(hochgerechnet)“. Diese kann auf der folgenden Internetseite abgerufen werden: http://
bpaq.de/bmas-a25. Endgültige Ergebnisse liegen mit einer Wartezeit von sechs
Monaten vor und sind in der Publikation „Realisierte Kurzarbeit“ veröffentlicht
(
http://bpaq.de/bmas-a31).
Beschäftigte können über mehrere Monate kurzarbeiten, eine Aufsummierung
der Kurzarbeiterzahlen über Monate hinweg ist aufgrund von Doppelzählungen
daher nicht sinnvoll.
11. Wie viele Insolvenzanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in den Jahren 2015 bis 2020 im Durchschnitt monatlich in Thüringen
sowie bundesweit gestellt?
Wie viele sind hierbei auf Soloselbstständige zurückzuführen?
Aus den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten ist jeweils
erkennbar, wie viele Insolvenzen pro Monat bzw. pro Jahr zu verzeichnen sind
und wie sich diese auf die verschiedenen Länder und nach der Zahl der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verteilen. Die aktuellsten Informationen liegen
für November 2020 vor. Die Datei ist abrufbar unter
https://www.destatis.de/D
E/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Gewerbemeldungen-Insolven
zen/Publikationen/_publikationen-innen-insolvenzen.html.
12. Wie viele Gewerbeabmeldungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2020 im Durchschnitt monatlich in
Thüringen sowie bundesweit gemeldet?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden in den Jahren 2015 bis 2020 im
Durchschnitt monatlich 1.112 Gewerbeabmeldungen im Freistaat Thüringen
sowie bundesweit 52.136 Gewerbeabmeldungen registriert. Für die einzelnen
Jahre ergeben sich die im Durchschnitt monatlich registrierten
Gewerbeabmeldungen aus der folgenden Tabelle.
Jahr
Gewerbeabmeldungen
Anzahl pro Monat
bundesweit Thüringen
2015 56.293 1.271
2016 54.312 1.201
2017 53.126 1.132
2018 53.013 1.112
2019 51.187 1.059
2020 44.883 893
2015 bis 2020 52.136 1.112
13. Wie viele Gewerbeanmeldungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2020 im Durchschnitt monatlich in
Thüringen sowie bundesweit gemeldet?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden in den Jahren 2015 bis 2020 im
Durchschnitt monatlich 957 Gewerbeanmeldungen im Freistaat Thüringen
sowie bundesweit 56.518 Gewerbeanmeldungen registriert. Für die einzelnen
Jahre ergeben sich die im Durchschnitt monatlich registrierten
Gewerbeanmeldungen aus der folgenden Tabelle.
Jahr
Gewerbeanmeldungen
Anzahl pro Monat
bundesweit Thüringen
2015 58.906 1.046
2016 57.114 1.013
2017 56.415 934
2018 55.727 932
2019 56.051 940
2020 54.893 873
2015 bis 2020 56.518 957
14. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in diesem Jahr bezüglich
des Insolvenzrechts umgesetzt (bitte aufschlüsseln und erläutern)?
a) Sind diese zeitlich befristet, und wenn ja, wann laufen sie jeweils aus
(bitte aufschlüsseln)?
b) Plant die Bundesregierung die Verlängerung oder Veränderung
getroffener Maßnahmen bezüglich des Insolvenzrechts (bitte
aufschlüsseln und erläutern)?
Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet.
Am 19. Februar 2021 ist die von der Bundesregierung unterstützte
Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021 in
Kraft getreten (§ 1 Absatz 3 des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes).
Die Verlängerung soll sicherstellen, dass Unternehmen, die durch Zuschüsse im
Rahmen staatlicher Hilfsprogramme eine konkrete Aussicht auf Abwendung
ihrer Insolvenz haben, keinen Insolvenzantrag stellen müssen. Die Aussetzung
gilt dementsprechend für solche Schuldner, deren Insolvenzreife
pandemiebedingt ist und die im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 28. Februar 2021
Zuschüsse im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen
der COVID-19-Pandemie beantragt haben oder die, wenn eine Antragstellung
im genannten Zeitraum aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht
möglich war, jedenfalls zum Kreis der Antragsberechtigten gehören. Die
Aussetzung gilt nicht, wenn offensichtlich keine Aussicht auf Erhalt der staatlichen
Zuschüsse besteht oder die Zuschüsse für die Beseitigung der Insolvenzreife
unzureichend sind. Die Regelung ist rückwirkend zum 1. Februar 2021 in Kraft
getreten und knüpft damit nahtlos an die vorherige, bis zum 31. Januar 2021
geltende Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht an.
Abgesehen von Regelungen zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
wurden im Jahr 2020 die nachfolgenden, jeweils auf einen Entwurf der
Bundesregierung zurückgehenden Gesetze verabschiedet, die zugleich der Umsetzung
der EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (EU 2019/1023)
dienen:
Durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
wird die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre statt wie
bisher im Regelfall sechs Jahre verkürzt. Die Verkürzung gilt über die
Richtlinienvorgaben hinaus nicht nur für Unternehmerinnen und Unternehmer, sondern
auch für Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie betrifft rückwirkend auch die
Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden. Für
Insolvenzverfahren, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September
2020 beantragt wurden, wird das sechsjährige Verfahren stufenweise verkürzt.
Der Erhalt der Restschuldbefreiung nach drei Jahren setzt nicht mehr voraus,
dass Verbindlichkeiten in bestimmter Höhe getilgt wurden und die
Verfahrenskosten gedeckt sind. Allerdings müssen Schuldnerinnen und Schuldner auch
künftig bestimmten Pflichten und Obliegenheiten nachkommen und werden
bspw. in der sog. Wohlverhaltensphase stärker zur Herausgabe von erlangtem
Vermögen herangezogen.
Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanIns-
FoG), das neben der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1023 auch der
Umsetzung der Erkenntnisse aus der Evaluation (Bundestagsdrucksache 19/4880) des
Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom
7. Dezember 2011 dient, ist in wesentlichen Teilen am 1. Januar 2021 in Kraft
getreten. Der im Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen
für Unternehmen (Artikel 1 SanInsFoG) vorgesehene präventive
Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Restrukturierung auf der
Grundlage eines Restrukturierungsplans unter Beteiligung der Gläubiger
außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Darüber hinaus sieht das SanInsFoG für das
Jahr 2021 Erleichterungen für Unternehmen vor, deren Insolvenz auf die
COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist. Hierzu gehört ein erleichterter
Zugang zum (vorläufigen) Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung einschließlich
Schutzschirmverfahren und ein verkürzter Prognosezeitraum von vier Monaten
für die Erstellung der Fortführungsprognose im Rahmen der
Überschuldungsprüfung. Zudem werden Änderungen in der Insolvenzordnung vorgenommen,
unter anderem Nachschärfungen bei den Zugangsvoraussetzungen zum
Eigenverwaltungsverfahren. Für bestimmte durch die COVID-19-Pandemie
betroffene Unternehmen kommen bis zum 31. Dezember 2021 jedoch weiter die
bisherigen Vorschriften zum Eigenverwaltungsverfahren zur Anwendung.
15. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Zahl der
Insolvenzanträge nach Ende der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
entwickeln (bitte bundesweit sowie für Thüringen aufschlüsseln)?
Prognosen zum weiteren Insolvenzgeschehen sind derzeit mit hoher
Unsicherheit behaftet. Dies zeigen auch aktuelle Experteneinschätzungen: Für das Jahr
2021 rechnen die Kreditversicherer Euler Hermes und Atradius mit 16.900
bzw. 19.000 Insolvenzen, das IW Köln mit 23.250 Insolvenzen, Crif Bürgel mit
bis zu 35.500 Insolvenzen und Creditreform/ZEW mit bis zu 41.000
Insolvenzen. Die Bundesregierung erwartet vor diesem Hintergrund einen deutlichen
Anstieg der Unternehmensinsolvenzen. Unternehmensumfragen wie z. B. vom
ifo Institut, nach denen sich im Februar 2021 fast ein Fünftel der Unternehmen
als existenzbedroht einschätzten, dürften das tatsächliche Insolvenzrisiko
hingegen überzeichnen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]